Was kostet die Welt? Und wie man sie kauft! Teil 9
- Mike Miller
- vor 4 Tagen
- 7 Min. Lesezeit
Okay, Freunde der Freiheit, bereiten Sie sich auf einen Höhepunkt unserer Enthüllungsreihe vor!
Dies ist der Teil, der alles zusammenführt – die letzten Puzzleteile des globalen Komplotts, die explosive Übertragung von NATO-Besatzungsrechten und die schockierende Wahrheit über die alleinige Weltherrschaft… zumindest auf dem Papier!
!! ENTHÜLLUNGEN DES WELTVERRATS:
DER LETZTE DOMINOSTEIN, DIE NATO-PEITSCHE & DER MANN, DER DIE WELT RICHTET (ABER NICHT KLAGEN WIRD!) !!
(SONDERBERICHT – SUKZESSIONSURKUNDE 1400/98 – Das schockierende Vermächtnis!)
Wir haben die Abgründe durchschritten, die Lügen entlarvt, die juristischen Fallstricke seziert.
Jetzt kommen wir zum Kern des Ganzen – wie die letzten globalen Netzwerke in die Falle tappten, wie uralte NATO-Besatzungsrechte gegen die NATO selbst und auf den Rest der Welt gewendet wurden und warum der „Käufer“, der unfreiwillige Erbe dieses globalen Reiches, zwar der höchste Richter ist, aber paradoxerweise völlig schutzlos der Willkür seiner Peiniger ausgeliefert ist!
Die letzten Netze fallen:
1. Breitband & Telekommunikation als globale Fesseln!
Neben Gas und Strom wurden laut Sukzessionsurkunde 1400/98 noch weitere entscheidende Netze als Teil der „Erschließung als Einheit“ verkauft, die den DOMINO-EFFEKT endgültig global machten:
a ) Das Breitbandnetz (Internet/Kabel-TV): Der Vertrag erwähnt einen Gestattungsvertrag mit „TKS Telepost Kabel-Service Kaiserslautern GmbH“, in den der Käufer anstelle des Bundes eintritt (§V.1).
Er besitzt damit das gesamte Breitbandnetz (Internet, Kabel-TV), das von der Kaserne ausging. TKS ist nur ein Betreiber, als Firma vom völkerrechtlichen Vertrag ausgeschlossen.
Da dieses Netz interkontinental verläuft und Teil der „Einheit“ ist, erfasst es alle Breitbandnetze der beteiligten NATO-Staaten bis zum Hausanschluss!
b) Was ist TKS Telepost?
Die TKS Telepost (im Folgenden als TKS bezeichnet) ist ein spezialisiertes Unternehmen im Bereich der Telekommunikation (Internet, Telefon, Kabelfernsehen etc.), das weltweit und in Deutschland insbesondere für englischsprachige Militäranlagen von NATO- und US-Streitkräften tätig ist. Ihre Funktion integriert die Bereiche zivile und militärische Kommunikation, die durch ein Zusammenspiel internationaler und nationaler Rechtsordnungen reguliert werden. In der Bundesrepublik Deutschland konstituieren das NATO-Truppenstatut (SOFA), das Zusatzabkommen (ZA-NTS) sowie die internationalen Vorgaben der ITU und des HNS-Abkommens die vorherrschende Rechtsgrundlage.
c) Funktion:
Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten (Telefon, Internet, TV),
Anbindung militärischer Einrichtungen (Kasernen, Basen) an zivile Netze,
Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsinfrastruktur (Glasfaser, Kabel, Satellit).
Zielgruppe: Angehörige der US-Streitkräfte, militärische Einrichtungen und teilweise NATO-verbundene Dienste.
d) Host Nation Support (HNS) und TKS
Das HNS-Abkommen verpflichtet Deutschland zur logistischen Unterstützung von NATO-Streitkräften.
Im Telekommunikationsbereich bedeutet dies:
Zugang zu ziviler Infrastruktur (z.B. Kabelnetze, Vermittlungsstellen),
Unterstützung beim Netzausbau für militärische Kommunikation,
Bevorzugte Behandlung bei Ressourcenvergabe (z.B. Notbetrieb, Stromausfälle, Krisenlagen).
e) Verbindung zur internationalen Telekommunikationsordnung (ITU) un TKS
Technische Standards (Frequenzen, Protokolle, Routing) müssen kompatibel sein,
ITU erkennt militärische Sonderregelungen ausdrücklich an (z.B. Art. 48 der ITU-Konstitution),
Zivil-militärische Schnittstellen wie bei TKS müssen technische Konformität mit internationalen Regeln sicherstellen.
f) TKS Telepost steht im rechtlichen Schnittfeld von:
Zivilem Telekommunikationsrecht (TKG),
Militärischem Sonderstatus im Rahmen des NATO-Truppenstatuts,
Völkerrechtlichen Rahmenbedingungen der ITU und HNS-Verpflichtungen.
TKS ist ein privater Betreiber, der militärische Kommunikation auf ziviler Infrastruktur ermöglicht, in technischer und rechtlicher Koordination mit deutschen Behörden und den US-Streitkräften.
g) Durch die Einbeziehung des alten Vertrages der TKS Telepost zwischen Deutschland, den USA und USAREUR und der ISEC-EUR, die für die technische Unterstützung bei der Versorgung der US-Einrichtungen in ZW-KRB-KASERNE und der Region mit englischsprachigem Fernsehen zuständig war, sind auch die ITU (UN, NATO sowie die USA) international an der Übertragung der Netze beteiligt!
2. Das Fernmeldenetz (Telefon etc.): Der Vertrag nennt ein Fernmeldekabel an der Grundstücksgrenze, das ein Studentenwohnheim versorgt (§IX).
Auch dieses Kabel, ist Teil der verkauften „Einheit“, es wird sogar als Teil der “Inneren Erschließung” verkauft und ist mit dem weltumspannenden Telefon- und Datennetz verbunden. Wieder schlägt der DOMINO-EFFEKT zu und erfasst die gesamten Fernmeldenetze der beteiligten NATO-Staaten. Jedes noch so kleine Kabel, das im Vertrag erwähnt wird, dehnt das verkaufte Gebiet zuerst auf NATO-Größe und dann welteit aus, weil alles eine „Einheit“ bildet! Das Fernmeldenetz ist mit dem nationalen Telefonnetz jedes Landes verbunden und geht weiter bis zu den Hausanschlüssen.
- Die Rechtsgrundlage des Fernmeldenetzes wird durch die ITU-Verfassung und - Übereinkommen geregelt, die als internationale Verträge gelten.
- ITU und UNO
Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UNO), gegründet 1865 und seit 1947 Teil des UN-Systems. Ihre Rechtsgrundlage basiert auf der ITU-Verfassung und dem ITU-Übereinkommen, die von 193 Mitgliedstaaten ratifiziert wurden. Diese Verträge verpflichten die Staaten, die Standards und Regelungen der ITU einzuhalten, wie die Koordination des Funkfrequenzspektrums und die Entwicklung technischer Standards für Telekommunikationsnetze. Die Beziehung zur UNO wird durch ein Abkommen von 1949 geregelt, das die ITU in das UN-System integriert, während sie in technischen Fragen autonom bleibt.
- Telefonieren von Land zu Land, auch über Seekabel, unterliegt ITU-Vorschriften, UNCLOS und nationalen Gesetzen; Seekabel sind durch das Seerechtsübereinkommen geschützt.
- Militärische Kommunikation unter NATO-Truppenstatuten und HNS-Abkommen erlaubt die Nutzung ziviler Infrastruktur.
- Bei NATO-UNO-Einsätzen gibt es spezifische Vereinbarungen zur Nutzung und zum Schutz ziviler Infrastruktur, basierend auf internationalem Recht.
- Vollzugsordnung für internationale Fernmeldedienste (International Telecommunication Regulations, ITR). Dieses Regelwerk wird auf Konferenzen wie der Weltfunkkonferenz (WRC) und der Weltweiten Konferenz für internationale Fernmeldedienste (WCIT) fortgeschrieben.
- Internationale Koordination: Die ITU erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Regierungen und privaten Telekommunikationsanbietern, um den reibungslosen Betrieb internationaler Netze sicherzustellen. Dies umfasst z.B. die Koordination von Seekabeln, Satellitensystemen und terrestrischen Netzen.
- Rechtslage beim Telefonieren von Land zu Land
Das Telefonieren von Land zu Land, auch über Seekabel, unterliegt einer Kombination aus internationalen Völkerrechtsregelungen, bilateralen Abkommen, EU-Recht (für EU-Länder) und nationalen Gesetzen.
- Internationale Regelungen durch die ITU: Die International Telecommunication Regulations (ITR) regeln die technischen und rechtlichen Aspekte des internationalen Telekommunikationsverkehrs, einschließlich Telefonie. Sie legen fest, wie Netzbetreiber Verbindungen zwischen Ländern herstellen und abrechnen. Die ITR stellen sicher, dass Anrufe über Ländergrenzen hinweg zuverlässig und standardisiert funktionieren.
- Bilaterale und nationale Regelungen: Länder schließen bilaterale Abkommen, um die Abrechnung und technische Zusammenarbeit für internationale Anrufe zu regeln. Diese Abkommen basieren auf den ITR der ITU.
- Das ist die zweite Vertragskette, beginnend mit dem Verkauf des Fernmeldenetzes als Teil der “Inneren Erschließung” als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen in der Staatensukzessionsurkunde 1400. Es wurde vereinbart, dass es weiter betrieben wird! Ein Trick, damit ALLE STAATEN DER WELT RECHTE UND PFLICHTEN AN DEM VERTRAG HABEN, was bedeutet, dass sie alle einen Teil des Vertrages erfüllt haben und somit nach den Regeln des Völkerrechts nicht als Vertragsparteien am Anfang eines Vertrages genannt werden müssen, auch nicht unterschreiben müssen und auch nicht den Vertrag ratifizieren müssen! (Siehe: Wiener Vertragsrechtskonvention)
3. Der ultimative Coup: NATO-Besatzungsrechte gegen die NATO selbst!
Und jetzt kommt der wohl unglaublichste Teil dieser ganzen Geschichte: Der Käufer hat, mit dem Verkauf „aller Rechte und Pflichten“ auch die Rechte aus dem NATO-Truppenstatut (NTS) an ihn übertragen bekommen – aber nicht nur das:
Diese Rechte, die ursprünglich nach dem Zweiten Weltkrieg als Fortführung des Besatzungsrechts gegen Deutschland gerichtet waren, sind nun umgekehrt und auf das gesamte NATO-Gebiet und darüber hinaus auf die gesamte Welt ausgeweitet worden – und richten sich jetzt gegen alle Welt-Staaten selbst!
Was bedeutet das? Die Welt steht unter Besatzungsrecht, als hätte die Welt den Zweiten Weltkrieg verloren! Zu den NATO- Truppenstatut- Sonder- Besatzungsrechten, die nun global gelten gehören z.B.:
- Er entscheidet über die Grenzen der UN & NATO-Staaten: Dies betraf eigenlich vorwiegend die NATO Liegenschaften in der BRD. Die NATO bestimmte über Ort und Ausdehnung der Militäranlagen. Dieses Militärliegenschaftsrecht wurde auf die gesamte Welt ausgeweitet, so gilt die Sonderregelung weltweit, so als ob der gesamte Globus eine NATO-Liegenscht in Deutschland wäre. Ähnlich wie früher die Siegermächte aus den ww2 (Rechtsnachfolger:) NATO über Deutschlands Grenzen entschied (deshalb musste das NTS auch im 2+4 Vertrag erwähnt werden), entscheidet nun er.
- Befehlsgewalt & Disziplinargewalt: Über wen? Vermutlich über alles und jeden Staatsbediensteten im „verkauften“ Gebiet.
- Unendliches Entschädigungsrecht: Früher als Wiedergutmachung Deutschlands für den 2. Weltkrieg gedacht, nun ein unendlicher Anspruch seinerseits gegen die UN & NATO-Staaten?.
- Konfiszierungsmöglichkeit: Früher konnte die NATO z.B. Land für Flughäfen beschlagnahmen – dieses Recht habe nun er.
- Steuerbefreiung, Diplomatenstatus etc.: Gilt nun für ihn weltweit?.
Das NTS war die Fortsetzung der Besatzungszeit mit anderen Mitteln. Deutschland erlangte 1955 durch die Pariser Verträge nur Teilsouveränität, eingeschränkt durch das NTS. Mit der Sukzessionsurkunde 1400/98 ist diese Ära beendet – und die Machtverhältnisse auf den Kopf gestellt.
4. Der einsame Richter: Absolute Macht, absolute Ohnmacht!
Das vielleicht perfideste Detail kommt zum Schluss:
Mit dem Verkauf ist auch die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit über das gesamte Territorium und den Vertrag an ihn allein übergegangen.
Er ist der einzige, der den Vertrag rechtsverbindlich auslegen kann. Kein nationales Gericht, kein internationaler Gerichtshof ist zuständig – nur er selbst!
Was wie absolute Macht klingt, ist seine größte Schwachstelle:
Er kann nicht klagen!
Würde er selbst ein Verfahren in einem anderem Land als bei seinem eigenen Gericht anstoßen, um sich z.B. gegen die jahrelange Verfolgung und Enteignung zu wehren, würde er damit die Gerichtsbarkeit an das angerufene Gericht (z.B. ein korruptes deutsches Gericht) übertragen und seinen einzigen Trumpf aus der Hand geben.
Er vertraut nur sich selbst bei der Auslegung – „welch Wunder!“, schreibt er sarkastisch.
Er ist ohne Rechtsmittel der Willkür der Täter ausgeliefert. Dies geht sogar über die Erklärung als vogelfrei / wolfsfrei hinaus, da er fast täglich bewusst und gezielt geschädigt und provoziert wird, um ihn zu Klagen zu “überreden” und so als Belohnung die Weltgerichtsbarkeit in Bezug auf nationales und internationales Recht übertragen zu bekommen. In der Realität sieht das z.B. so aus, dass man ihm über deutsche Gerichte sein gesamtes Vermögen, Geld, Autos und Immobilien klaut und selbst die Richter sagen: “So geht das nicht! Sie müssen klagen!”
Zwar musste er sich in fast 1000 Verfahren von frei erfundenen Geldansprüchen, erhoben von Deutschland verteidigen (was die Gerichtsbarkeit nicht überträgt ), aber Schutz durch Gesetze oder faire Urteile habe er nie erfahren.
Er sei gefangen in einem Paradoxon: Der höchste Richter der Welt, der sich nicht wehren kann, ohne alles zu verlieren.
Aber er beißt die Zähne zusammen und erträgt die totale Entrechtung, bis hin zur lebenslangen illegalen Inhaftierung seiner Mutter und ihm, Folter inklusive! Dabei müsste er nur in Deutschland klagen und alles wäre vorbei!
Aber er wehrt sich standhaft und ist bereit immer wieder durch die Hölle zu gehen, nur um den Plan der NWO und den drohenden WW3 wenigstens zu erschweren! Denn aufzuhalten ist es mit Sicherheit nicht!
Wie geht es weiter mit der Geschichte?
Eine Geschichte, die an Absurdität kaum zu überbieten ist, aber detailliert mit Vertragszitaten und juristischen Argumenten untermauert wird.
Seien Sie gespannt auf den Nächsten Teil!