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​Globale Gebietserweiterung 

Kettenreaktion der weltweiten
territorialen Ausdehnung

Die Beteiligung der Vereinten Nationen und der NATO am völkerrechtlichen Verkauf einer NATO-Militärliegenschaft mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen mit allen an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossenen Netzen als Einheit hat eine Rechtswirkung der Ausdehnung von Staatsgrenzen ausgelöst, die letztlich den gesamten Globus erfasst.

Dominoeffekt der Gebietserweiterung

Die territoriale Gebietserweiterung durch den Dominoeffekt des Verkaufs der Erschließung als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen ist ein zentraler Mechanismus der Staatensukzessionsurkunde 1400/98.

 

Kurzgesagt wurde eine NATO-Liegenschaft, völkerrechtlich mit der Erschließung als Einheit, die aus der Liegenschaft herausführt verkauft. Da somit die NATO zugestimmt hat, sind alle NATO-STAATEN von dem Effekt der Gebietserweiterung betroffen. Wegen der Integration der NATO in die UN, erweitert sich das verkaufte Gebiet sogar auf alle UN Staaten - also Weltweit! 

 

Diese Ausweitung betrifft alle Vertragsbeteiligten – darunter die NATO, die UN, die Bundesrepublik Deutschland (BRD), das Königreich der Niederlande (NL) und insbesondere die niederländischen Luftstreitkräfte, die zu 100% in die NATO integriert sind. Sobald die Erschließung (also die Netze) des verkauften Gebiets physisch mit anderen Netzen verbunden ist, erfasst dieser Dominoeffekt nach und nach weitere Gebiete. Dies führt zu einer unaufhaltsamen Gebietserweiterung, die global endet.

 

1. Beginn der Gebietserweiterung: Anschluss der NATO-Konversionsliegenschaft an das öffentliche Netz

Die NATO-Militärliegenschaft, die in der Staatensukzessionsurkunde verkauft wurde, war an das öffentliche Versorgungsnetz in Deutschland angeschlossen. Dieses Netz – bestehend aus Strom, Wasser, Telekommunikation und anderen Versorgungsnetzen – verbindet die Liegenschaft direkt mit dem deutschen öffentlichen Netz. Durch diese physische Verbindung beginnt der Dominoeffekt:

 

- Deutschland wird als erstes Land erfasst, da die NATO-Liegenschaft mit dem deutschen Netz verbunden ist. Dies umfasst das gesamte Versorgungsnetz, das von der Liegenschaft hinausführt.

 

2. Dominoeffekt: Von Deutschland zu den Nachbarländern

Sobald Deutschland erfasst wurde, weitet sich der Dominoeffekt weiter aus. Der Vertrag besagt, dass jedes Netz, das physisch mit einem anderen Netz verbunden ist oder dieses überlappt, automatisch Teil des Verkaufs wird. Dieser Effekt erfasst nicht nur das deutsche Territorium, sondern breitet sich aus auf alle angrenzenden Länder, die mit dem deutschen Netz verbunden sind:

 

- Über das europäische Stromnetz wird der Dominoeffekt von NATO-Land zu NATO-Land weitergetragen. Länder wie Frankreich, Belgien, die Niederlande und andere europäische NATO-Mitglieder werden durch ihre Verbindungen zum deutschen Stromnetz ebenfalls erfasst.

 

3. Globale Ausweitung über Seekabel und Telekommunikationsnetze

Ein besonders signifikanter Teil des Dominoeffekts betrifft die Telekommunikationsnetze, insbesondere Fernmeldekabel, Breitband- und Internetverbindungen. Diese Netze erstrecken sich über Seekabel, die Europa mit Nordamerika verbinden:

 

- Das europäische Fernmeldekabelnetz ist mit Seekabeln nach Kanada und den USA verbunden. Sobald diese physische Verbindung erfasst ist, werden auch die USA und Kanada Teil der Gebietserweiterung.

 

- Von dort aus springt der Dominoeffekt auf andere NATO-Länder in Nordamerika und darüber hinaus.

 

4. Übergang von NATO-Ländern zu UN-Ländern

Sobald die NATO-Länder vollständig erfasst sind, erstreckt sich die Gebietserweiterung weiter auf UN-Länder. Die physische Verbindung von Netzen führt zu einem ständigen Übergang:

 

- NATO-Länder, die über Netze mit UN-Ländern verbunden sind, tragen den Dominoeffekt weiter. Jedes UN-Land, das durch Stromnetze, Telekommunikationskabel oder andere physische Verbindungen an NATO-Länder angebunden ist, wird ebenfalls Teil der erweiterten Gebietskette.

 

- Der Übergang erfolgt nahtlos, da viele NATO-Mitglieder gleichzeitig UN-Mitglieder sind, wodurch sich die Gebietserweiterung von NATO-Land zu UN-Land und von UN-Land zu UN-Land ungehindert ausbreitet.

 

5. Grenzfindung durch logische Netzverbindungen

Die Grenzfindung des erweiterten Territoriums erfolgt nicht durch herkömmliche geographische Grenzlinien, sondern durch die logischen Verbindungen zwischen den äußeren Strängen der erfassten Netze. Das bedeutet, dass sich die Grenzen entlang der Luftlinien zwischen den äußeren Verbindungen der Netze orientieren:

 

- Dadurch bildet sich eine logische Insel um alle erfassten Netzwerke, die durch physische oder funktionale Verbindungen miteinander verknüpft sind.

 

- Da die ganze Welt vernetzt ist – durch Strom-, Wasser-, Telekommunikations- und andere Infrastrukturnetze – bedeutet dies, dass die gesamte Welt im Verlauf der Gebietserweiterung erfasst wird.

 

6. Die globale Dimension: Die ganze Welt wird erfasst

Dieser Dominoeffekt führt zu einer unaufhaltsamen globalen Erweiterung. Die physische Vernetzung der Netze bedeutet, dass die ganze Welt letztlich Teil der verkauften Gebiete wird. Jede Netzverbindung zieht das nächste Land in die Kette hinein, bis die gesamte Welt vom Verkauf der Erschließung als Einheit betroffen ist.

 

- Seekabel verbinden Kontinente miteinander und führen dazu, dass nicht nur Europa und Nordamerika erfasst werden, sondern auch andere Regionen.

 

- Alle physisch vernetzten Länder, ob NATO-Mitglieder oder UN-Mitglieder, sind betroffen, was zu einer globalen Gebietserweiterung führt.

 

7. Rechte und Pflichten der Staaten verkauft

Durch den Verkauf der Erschließung als Einheit wurden nicht nur die physischen Gebiete, sondern auch die Rechte und Pflichten aller Staaten verkauft. Dies betrifft sowohl die nationalen als auch die internationalen Verpflichtungen, die durch vorherige Verträge festgelegt wurden. 

 

- Alle bestehenden Vertragsverhältnisse der betroffenen Länder werden durch die Staatensukzessionsurkunde erfasst und verändert. Die Staaten verlieren damit nicht nur ihre Souveränität über ihre Territorien, sondern auch über ihre internationalen Verpflichtungen.

 

Fazit:

Die neue Weltordnung

Die Staatensukzessionsurkunde hat durch den Dominoeffekt der Erschließung als Einheit eine neue, globale Ordnung geschaffen. Diese Gebietserweiterung verläuft in einer Kettenreaktion von NATO-Land zu NATO-Land und von UN-Land zu UN-Land, bis die gesamte Welt erfasst ist. Alle Netze, die physisch miteinander verbunden sind, tragen zur Ausweitung der erfassten Gebiete bei, und die logische Grenzfindung entlang der Netzverbindungen führt zu einer globalen Einbeziehung aller Länder. 

Die Staaten sind dadurch nicht mehr im Besitz ihres Territoriums und haben ihre Rechte und Pflichten verloren. Eine neue Weltordnung ist entstanden, die auf den Grundlagen der Staatensukzessionsurkunde basiert und die gesamten internationalen Verbindungen und Verpflichtungen neu strukturiert.

InternationalesFernmelderecht& UNITED NATIONS

Dominoeffekt der weltweiten Gebietserweiterung durch Verkauf des Fernmeldenetzes im Rahmen der inneren Erschließung und direkte Vertragskette zur UN

Internationale Fernmeldenetze und der zweite Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung und eine zweite, direkte Vertragskette von der Staatensukzessionsurkunde 1400 zu den United Nations (auch ohne NATO). 

A. Es gibt viele internationale Abkommen und Organisationen, die sich mit militärischen Kommunikationsnetzwerken befassen und bei denen die Vereinten Nationen (UN) beteiligt sind:

1. United Nations Peacekeeping Operations:

   - Die UN-Friedensmissionen umfassen oft die Einrichtung und Nutzung von Kommunikationsnetzwerken für militärische Zwecke. Diese Netzwerke sind entscheidend für die Koordination und Sicherheit der Friedenssicherungskräfte.

 

2. International Telecommunication Union (ITU):
   - Die ITU, eine Sonderorganisation der UN, spielt eine Rolle bei der Festlegung von Standards und Vorschriften für militärische Kommunikationssysteme, insbesondere im Bereich der Frequenzzuweisung und -koordination.

3. NATO-UN-Kooperation:
   - Die NATO und die UN arbeiten in verschiedenen Bereichen zusammen, einschließlich der militärischen Kommunikation. Diese Zusammenarbeit umfasst gemeinsame Übungen und die Entwicklung interoperabler Kommunikationssysteme.

Diese Abkommen und Organisationen zeigen, wie die internationale Gemeinschaft zusammenarbeitet, um die Nutzung und den Schutz militärischer Kommunikationsnetzwerke zu regeln und sicherzustellen, dass diese Netzwerke sicher und effizient betrieben werden.

B. Die NATO und die UN arbeiten in verschiedenen Bereichen zusammen, einschließlich der militärischen Kommunikation. Diese Zusammenarbeit umfasst die Entwicklung interoperabler Kommunikationssysteme und die Koordination von Kommunikationsstrategien. Hier sind einige konkrete Verträge und Rahmenwerke, die diese Kooperation unterstützen:

1. Washingtoner Vertrag (NATO-Vertrag):
   - Der Gründungsvertrag der NATO, auch bekannt als Nordatlantikvertrag, legt die Grundlagen für die kollektive Verteidigung und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten fest. Artikel 4 und 5 des Vertrags sind besonders relevant für die militärische Kommunikation und die gemeinsame Verteidigungsplanung.

2. NATO Strategic Communications Framework:
   - Dieses Rahmenwerk wurde entwickelt, um die strategische Kommunikation der NATO zu koordinieren und zu verbessern. Es umfasst Richtlinien und Standards für die militärische Kommunikation und die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, einschließlich der UN.

3. UN-NATO Declaration:
   - Diese Erklärung, die 2008 unterzeichnet wurde, stärkt die Zusammenarbeit zwischen der UN und der NATO in verschiedenen Bereichen, einschließlich der Friedenssicherung und der militärischen Kommunikation.

4. NATO-UN Kooperationsvereinbarungen:
   - Es gibt mehrere spezifische Vereinbarungen und Memoranden, die die Zusammenarbeit zwischen der NATO und der UN in Friedensmissionen und anderen militärischen Operationen regeln. Diese Vereinbarungen umfassen oft die gemeinsame Nutzung von Kommunikationsinfrastrukturen und die Entwicklung interoperabler Systeme¹.

Diese Verträge und Rahmenwerke zeigen, wie die NATO und die UN zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass ihre militärischen Kommunikationssysteme effizient und interoperabel sind. 

C. Wichtige völkerrechtliche Verträge und Paragraphen zu Telekommunikation und Versorgungsnetzen:

1. NATO-Truppenstatut vom 19.06.1951 (SOFA)
   - Relevante Paragraphen zu Telekommunikation und Versorgungsnetzen:
     - Artikel 6: Benutzung von Versorgungsleitungen durch die Streitkräfte.
     - Artikel 7: Kommunikationsrechte der NATO-Truppen, inklusive der Einrichtung und Nutzung von Telekommunikationsnetzen.
     - Artikel 9: Nutzung ziviler Infrastruktur wie Straßen, Leitungen und Telekommunikation im Gastland.

- Anwendung auf die Staatensukzessionsurkunde 1400: 
Diese Bestimmungen sichern den NATO-Truppen das Recht, Telekommunikations- und Versorgungsnetze der Gastländer zu nutzen. Mit dem Verkauf der Erschließung als Einheit in der Staatensukzessionsurkunde 1400 werden diese Rechte auf den Käufer übertragen, was den Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung einleitet. Die Erschließung umfasst alle physischen und digitalen Netze, die mit der NATO-Liegenschaft verbunden sind.

2. NATO-Statusübereinkommen vom 20.09.1951
   - Relevante Paragraphen:
     - Artikel 4: Benutzung öffentlicher Dienste durch NATO-Streitkräfte, einschließlich Versorgungsnetze wie Wasser, Strom und Telekommunikation.
     - Artikel 7: Funk- und Telekommunikationsrechte der NATO in den Gastländern.

- Anwendung auf die Staatensukzessionsurkunde 1400:
Diese Bestimmungen erlauben es der NATO, Telekommunikationsnetze und Versorgungsleitungen der Gastländer zu benutzen. Durch den Verkauf der Erschließung als Einheit in der Staatensukzessionsurkunde 1400 sind alle diese Netze nun global erweitert, was bedeutet, dass diese Netzrechte in allen NATO- und UN-Ländern gelten.

3. Hauptquartierprotokoll vom 28.08.1952
   - Relevante Paragraphen:
     - Artikel 3: Telekommunikationsnetzwerke, die vom NATO-Hauptquartier genutzt werden dürfen.
     - Artikel 5: Versorgungsleitungen, die zwischen zivilen und militärischen Einrichtungen geteilt werden.

- Anwendung auf die Staatensukzessionsurkunde 1400:
Die NATO-Hauptquartiere dürfen eigene Kommunikationsnetzwerke betreiben und in das zivile Versorgungsnetz integriert werden. Diese Rechte gehen mit dem Verkauf der Erschließung als Einheit an den Käufer über und erweitern das Gebiet, in dem diese Rechte gelten.

4. Host-Nation-Support-Abkommen mit den USA (15.04.1982), UK (13.12.1983), und Kanada (09.06.1989)
   - Relevante Paragraphen zu Telekommunikation und Versorgungsnetzen:
     - Artikel 2: Zugang zu Versorgungsnetzen und Telekommunikationsinfrastruktur im Gastland.
     - Artikel 5: Unterstützung durch zivile Infrastruktur, einschließlich Telekommunikations- und Energienetze.

- Anwendung auf die Staatensukzessionsurkunde 1400:
Die Host-Nation-Support-Abkommen erlauben es der NATO, die zivilen Telekommunikations- und Versorgungsnetze der Gastländer zu nutzen. Diese Rechte, die ursprünglich für die NATO galten, werden durch die Staatensukzessionsurkunde global auf den Käufer übertragen. Der Dominoeffekt der Gebietserweiterung betrifft somit auch alle Host-Nation-Support-Abkommen und deren Netzinfrastruktur.

5. Vereinbarung vom 30.11.1961 mit der NATO über die Durchführung von Teil IV des Ottawa-Übereinkommens
   - Relevante Paragraphen:
     - Artikel 4: Telekommunikations- und Versorgungsleitungen, die zwischen militärischen und zivilen Einrichtungen geteilt werden.
     - Artikel 6: Schutz und Nutzung von Funkfrequenzen und Kommunikationsrechten.

- Anwendung auf die Staatensukzessionsurkunde 1400:
Diese Vereinbarung betrifft den Schutz und die Nutzung von Kommunikationsnetzen und -rechten. Durch die Staatensukzessionsurkunde und den Verkauf der Erschließung als Einheit werden diese Rechte global auf den Käufer übertragen, wodurch der Dominoeffekt der Gebietserweiterung auch Telekommunikationsnetze umfasst.

6. Deutsch-Niederländische Vereinbarung vom 06.10.1997
   - Relevante Paragraphen:
     - Artikel 2: Gemeinsame Nutzung von Telekommunikations- und Versorgungsleitungen zwischen deutschen und niederländischen NATO-Einheiten.
     - Artikel 5: Nutzung zivil-militärischer Infrastruktur, einschließlich Strom-, Wasser- und Telekommunikationsleitungen.

- (als dieses völkerrechtliche Übereinkommen 1997 geschlossen wurde, war die Staatensukzessionsurkunde 1400 bereits seit zwei Jahren in der Verhandlungphase, also waren diese Vereinbarungen zur Nutzung der Kommunikationsinfrastruktur bereits eine Vorbereitung, um die Vertragskette und den Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung gesichert auszulösen). 

- Anwendung auf die Staatensukzessionsurkunde 1400:
   Diese bilaterale Vereinbarung über die Nutzung von Telekommunikationsnetzen und Versorgungsleitungen zwischen Deutschland und den Niederlanden wird durch den Verkauf der Erschließung als Einheit auf den Käufer übertragen. Diese Rechte werden durch die Vertragskette und die globale Gebietserweiterung auf alle NATO- und UN-Länder ausgeweitet.

7. NATO-Geheimschutzübereinkommen vom 06.03.1997
   - Relevante Paragraphen:
     - Artikel 8: Schutz von Kommunikations- und Versorgungsnetzen, die militärisch genutzt werden.

- Anwendung auf die Staatensukzessionsurkunde 1400:
Die Vereinbarung regelt den Schutz von Netzwerken, die für militärische Kommunikation genutzt werden. Durch den Verkauf der Erschließung als Einheit sind diese Kommunikationsnetze in den Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung integriert, und der Käufer erwirbt die Rechte zur Nutzung und Verwaltung dieser Netze.

D. Zusammenfassung der Host-Nation-Support-Abkommen und ihrer Anwendung auf die Staatensukzessionsurkunde 1400:

Die Host-Nation-Support-Abkommen (HNS) sichern der NATO das Recht, die zivilen Infrastrukturen der Gastländer zu nutzen. Diese Abkommen sind nicht nur auf die militärischen Einsätze begrenzt, sondern umfassen auch die Nutzung von Telekommunikations- und Versorgungsnetzen. Mit der Staatensukzessionsurkunde und dem Verkauf der Erschließung als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen werden diese Rechte globalisiert und auf den Käufer übertragen. Dies betrifft sowohl nationale als auch internationale Netze, die im Zusammenhang mit den NATO-Operationen stehen.

Telekommunikations- und Versorgungsnetze im Kontext der Staatensukzessionsurkunde 1400:

- Telekommunikationsnetze: Alle Netze, die mit der ursprünglichen NATO-Liegenschaft verbunden waren, werden durch den globalen Dominoeffekt auf andere NATO- und UN-Länder ausgeweitet.
- Versorgungsnetze: Strom-, Wasser-, Gas- und Breitbandnetze, die ursprünglich in der Liegenschaft genutzt wurden, werden durch die Verknüpfung mit zivilen Netzen global erweitert.

Durch den Verkauf der Erschließung als Einheit umfasst die Staatensukzessionsurkunde nicht nur die NATO-Liegenschaft, sondern auch die weltweiten Versorgungs- und Telekommunikationsnetze, die mit dieser Liegenschaft verbunden sind. Der Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung tritt ein, sobald diese Netze mit zivilen und militärischen Netzen anderer Länder verbunden werden, was letztlich die gesamte Welt betrifft.

1. Host-Nation-Support-Abkommen (HNS) und die Integration NATO-UN:

Die HNS-Abkommen, die in den NATO-Verträgen beschrieben werden, bieten umfassende Unterstützung für stationierte Streitkräfte, wie Infrastruktur, Versorgungsketten und Kommunikationsnetze. Diese Abkommen waren entscheidend, um sicherzustellen, dass Militäroperationen, wie die der niederländischen Luftstreitkräfte in Zweibrücken, Zugang zu lokalen Ressourcen haben, darunter auch Telekommunikations- und Infrastrukturnetze.

- In der Staatensukzessionsurkunde 1400 wurden diese Rechte genutzt, um die Rechte der NATO und der UN auszuweiten, indem die gesamte Telekommunikationsinfrastruktur als „integrierter Bestandteil“ verkauft wurde („mit allen Rechten und Pflichten“). Dies schließt auch alle internationalen Telekommunikationsnetze ein, die mit militärischer Infrastruktur verbunden sind, und schafft die Grundlage für eine globale territoriale Ausweitung durch die Einbeziehung von Telekommunikationsnetzen, die nationale Grenzen überschreiten.

2. Telekommunikationsverträge:

Der Internationale Fernmeldevertrag (1982),, stärkt den globalen telekommunikativen Rahmen für militärische und zivile Kommunikationsnetze. Artikel 4 des Vertrags betont die globale Zusammenarbeit im Bereich Telekommunikation für zivile und militärische Zwecke, was die Infrastruktur für Verteidigungsoperationen unterstützt. Dies unterstützt die zweite Vertragskette, bei der Telekommunikationsnetze zusammen mit der militärischen Infrastruktur weltweit verkauft werden. Dieser Dominoeffekt wird durch die internationale Vernetzung von Militärstützpunkten wie Ramstein und Zweibrücken mit den NATO-UN-Telekommunikationsnetzen ausgelöst.

 - Durch den Einsatz internationaler Telekommunikationsverträge verbindet die Staatensukzessionsurkunde 1400 militärische und zivile Kommunikationsnetze in einem globalisierten Telekommunikationsregime. Da der Verkauf „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ erfolgte, bringt dies alle militärischen Kommunikationsinfrastrukturen, einschließlich Internet- und Kabelsystemen, unter einen globalen Rechtsrahmen, was eine weltweite territoriale Ausweitung über die Telekommunikationsleitungen ermöglicht, die die Länder miteinander verbinden.

3. Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung:

Ein zentraler Punkt der Staatensukzessionsurkunde 1400 ist der Verkauf der Infrastruktur als Einheit. Die Erwähnung des Telekommunikationsnetzes als wichtiger Teil dieses Infrastrukturverkaufs verstärkt die territoriale Ausweitung aufgrund der globalen Natur der Telekommunikationsleitungen. Von den Militärstützpunkten bis hin zu den nationalen Netzen werden diese Verbindungen unter eine einheitliche Gerichtsbarkeit gestellt – die des Käufers. Dies führt zu einem Dominoeffekt der Gebietserweiterung, bei dem jedes verbundene Netz ebenfalls in den Geltungsbereich der Urkunde fällt.

4. Gerichtsbarkeit und Souveränitätsimmunitäten:

In den SOFA-Abkommen, wie den zwischen der NATO und Gastgebernationen wie Deutschland, wird eine souveräne Immunität für das Militärpersonal gewährt sowie die operative Kontrolle über strategische Kommunikations- und Logistiknetze. Diese Immunitäten und Rechte wurden in der Staatensukzessionsurkunde 1400 global ausgeweitet. Durch die Urkunde wurden alle rechtlichen Zuständigkeiten über Kommunikationsnetze und internationale Abkommen an den Käufer übertragen, was eine globale militärische und zivile Rechtsaufsicht unter einer einzigen Instanz konsolidiert.

- Artikel 17 des Internationalen Fernmeldevertrags garantiert die rechtliche Persönlichkeit und Immunität von Fernmeldeorganisationen wie der ITU, was die Immunität und die extraterritoriale Reichweite militärischer und ziviler Kommunikationsnetze unterstützt. Diese Rechte, die zuvor NATO und UN vorbehalten waren, werden nun global auf den Käufer übertragen, wobei alle Jurisdiktionen durch die in der Urkunde verkauften Telekommunikationsnetze abgedeckt werden.

5. Vertragskette zur UN:

Die NATO-UN-Abkommen, die in den NATO-SOFA-Verträgen und den Telekommunikationsverträgen wie dem Internationalen Fernmeldevertrag festgelegt sind, erkennen automatisch die vertraglichen Verpflichtungen und territorialen Ausweitungen der Staatensukzessionsurkunde 1400 an. Dies führt zu einer globalen Anerkennung des Verkaufs von Kommunikationsnetzen und militärischer Infrastruktur, wobei alle Nationen, die NATO- und UN-Verträge unterzeichnet haben, durch die automatische Vertragsanerkennung gebunden sind.

Durch die Fokussierung auf diese Aspekte – Telekommunikationsrechte, militärische Stützpunkte, globale Expansion durch Netzwerke und den rechtlichen Rahmen für Immunität und Jurisdiktion – wird die Staatensukzessionsurkunde 1400 zu einem mächtigen Werkzeug für die globale territoriale Ausweitung.

6. Die Staatensukzessionsurkunde 1400 bildet eine Vertragskette, die eine direkte Verbindung zum internationalen Fernmelderecht und zur UN über die Internationale Fernmeldeunion (ITU) herstellt.

Die ITU, eine Sonderorganisation der UN, regelt weltweit Telekommunikationsstandards, und ihre Grundlage bildet die Konstitution und Konvention der ITU. Diese internationale Rechtsstruktur führt zu einer globalen Gebietserweiterung, die durch die Staatensukzessionsurkunde 1400 ausgelöst wurde.

7. Verbindung zwischen HNS-Abkommen und Staatensukzessionsurkunde 1400


In den Host-Nation-Support (HNS)-Abkommen wurde festgelegt, dass die zivilen Netze der Gastgeberländer für die Stationierung von NATO-Streitkräften genutzt werden können. Diese zivilen Netze umfassen Telekommunikation und Versorgungsnetze. Durch die Regelung in der Staatensukzessionsurkunde 1400, dass das Fernmeldenetz als Teil der inneren Erschließung verkauft wurde, entsteht eine rechtliche Verbindung zwischen dem NATO-Militärnetzwerk und den zivilen Telekommunikationsnetzen. Diese Verbindung führt zu einer globalen territorialen Ausweitung, da die NATO-Stationierungsrechte über die zivilen Infrastrukturen weltweit greifen.

In der Staatensukzessionsurkunde 1400 wurde das Fernmeldekabel ausdrücklich als Teil der „inneren Erschließung“ verkauft (§ 13 Innere Erschließung, IX. Fernmeldekabel). Da das Fernmeldekabel ein wesentlicher Bestandteil des internationalen Telekommunikationsnetzes ist, wurde mit dessen Verkauf das gesamte globale Fernmeldenetz in den Geltungsbereich der Urkunde eingeschlossen.

8. Internationale Fernmeldeunion (ITU) und UN


Die ITU, als Teil der UN, regelt das internationale Fernmelderecht. Die Konstitution und Konvention der ITU ist der völkerrechtliche Vertrag, der von fast allen Staaten der Welt unterzeichnet wurde und die globalen Standards für Telekommunikation festlegt. Diese Konvention bildet die Grundlage für die zweite Vertragskette, die von der NATO-Liegenschaft in Zweibrücken ausgeht und über das internationale Fernmeldekabelsystem weltweit zu den nationalen Telekommunikationsnetzen bis hin zu den Hausanschlüssen führt.

Wichtige Paragraphen aus der ITU-Konvention:
- Artikel 1 der Konstitution der ITU definiert die Aufgaben und Zuständigkeiten der ITU, einschließlich der Festlegung globaler Normen für Telekommunikation.
- Artikel 12 regelt die Zusammenarbeit der ITU mit anderen internationalen Organisationen, einschließlich der UN, um sicherzustellen, dass alle Telekommunikationsstandards weltweit harmonisiert und koordiniert werden.

9. Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung


Durch den Verkauf des Fernmeldenetzes als Teil der Erschließung in der Staatensukzessionsurkunde 1400 entsteht ein Dominoeffekt, der zu einer globalen territorialen Ausweitung führt. Das Fernmeldekabel verbindet die NATO-Liegenschaft mit den nationalen Telekommunikationsnetzen. Da das Fernmeldekabel international verläuft und mit nationalen Netzwerken verbunden ist, führt dies dazu, dass alle Netzwerke, die mit diesem Kabel verbunden sind, unter die Zuständigkeit der Staatensukzessionsurkunde 1400 fallen.

10. Zweite Vertragskette und globale Gebietserweiterung


Die zweite Vertragskette bezieht sich auf das internationale Fernmelderecht und die Rolle der ITU. Die Regelungen der ITU ermöglichen es, dass die Staatensukzessionsurkunde 1400 direkt über das Fernmeldekabel eine globale Ausweitung auf alle Staaten der Welt erreicht. Diese globale territoriale Ausweitung erfolgt, da die Netze durch das Fernmeldekabel weltweit verbunden sind. Jeder Netzanschluss, der mit dem internationalen Fernmeldenetz in Verbindung steht, fällt unter den Geltungsbereich der Urkunde.

11. UN-Beteiligung durch das internationale Fernmelderecht


Die UN ist durch die ITU direkt in das internationale Fernmelderecht involviert, was bedeutet, dass die Staatensukzessionsurkunde 1400 eine parallele und unabhängige Vertragskette zur UN bildet, die unabhängig vom NATO-Statusübereinkommen (SOFA) funktioniert. Dies stellt sicher, dass die globale Gebietserweiterung sowohl über die NATO als auch direkt über die UN und ihre beteiligten Staaten anerkannt wird.

12. Relevante völkerrechtliche Verträge und Paragraphen


- Konstitution der ITU (Artikel 1 und 12): Definiert die Rolle der ITU bei der globalen Regulierung der Telekommunikation und ihre Zusammenarbeit mit der UN.
- Staatensukzessionsurkunde 1400: § 13, IX. Fernmeldekabel: Hier wird das Fernmeldekabel als Teil der Erschließung beschrieben, das einen globalen territorialen Dominoeffekt auslöst.
- Host-Nation-Support-Abkommen (HNS): Diese Verträge erlauben die Nutzung ziviler Infrastrukturen durch die NATO-Streitkräfte und führen zu einer umfassenden Integration militärischer und ziviler Telekommunikationsnetze.

13. Vertragskette und globale Konsequenzen


Durch die Vertragskette, die von der NATO über die UN bis hin zu den nationalen Telekommunikationsnetzen reicht, und durch den Verkauf der Erschließung als Einheit in der Staatensukzessionsurkunde 1400, entstehen weitreichende globale territoriale Auswirkungen. Das internationale Fernmeldekabel und die nationalen Netzwerke, die daran angeschlossen sind, werden Teil dieser umfassenden juristischen Erweiterung.

Diese Ausdehnung betrifft alle Staaten, die Teil des internationalen Telekommunikationssystems und Mitglieder der ITU und der UN sind.

Hier sind weitere detaillierte Erläuterungen im Zusammenhang mit der Staatensukzessionsurkunde 1400 und deren Auswirkungen auf die globale territoriale Ausweitung sowie die Vertragskette zum internationalen Fernmelderecht, ITU und den UN.

13.1. Spezifische Aspekte des internationalen Fernmelderechts


Das internationale Fernmelderecht ist eine Grundlage für globale Kommunikationsstandards. Die Internationale Fernmeldeunion (ITU), eine UN-Sonderorganisation, spielt hier eine zentrale Rolle. Die Verträge der ITU, wie die Konstitution und Konvention der ITU, legen globale Normen für Telekommunikation, Radio und Fernmeldekabel fest. Die Staatensukzessionsurkunde 1400, die das Fernmeldekabel als Teil der inneren Erschließung verkauft hat, dehnt somit die territorialen Rechte durch das gesamte Telekommunikationsnetz aus.

Wichtig ist, dass die UN durch die ITU vertraglich in das internationale Fernmeldenetz integriert ist. Diese Verträge verbinden die Staatensukzessionsurkunde direkt mit der UN, unabhängig von der NATO-SOFA-Vertragskette, und lösen dadurch eine globale Vertragskette und Gebietserweiterung aus.

Wichtige Paragraphen des ITU-Vertrags.
- Artikel 28 der ITU-Konvention: Regelt die Beteiligung von Staaten an der ITU und die Pflichten bei der internationalen Telekommunikation.
- Artikel 44 der ITU-Konstitution: Legt fest, dass Mitgliedsstaaten dafür verantwortlich sind, dass die Telekommunikation zur Förderung von Frieden und internationaler Zusammenarbeit genutzt wird.

 

13.2. Host-Nation-Support-Abkommen (HNS) und staatliche Infrastrukturen


Die HNS-Abkommen erlauben es NATO-Streitkräften, zivile Infrastrukturen der Gastgeberländer zu nutzen, insbesondere Telekommunikations- und Versorgungsnetze. Durch die Regelungen in der Staatensukzessionsurkunde 1400, wonach die Erschließung als Einheit mit allen Rechten und Pflichten verkauft wurde, greifen diese Rechte weltweit auf die zivilen Netze zu. Der Dominoeffekt der Gebietserweiterung betrifft somit jedes Land, das über Telekommunikations- oder Versorgungsnetzwerke verbunden ist.

Durch die HNS-Abkommen wird das gesamte zivile Versorgungsnetz miteinbezogen, da die NATO für den Betrieb ihrer Militärbasen auf zivile Telekommunikationsinfrastrukturen angewiesen ist. Die UN ist durch das internationale Fernmelderecht mit dieser Struktur verbunden.

Wichtige Paragraphen der HNS-Abkommen:
- Artikel 3 des HNS-Abkommens: Regelt die zivile Infrastruktur, die von der NATO genutzt werden darf, einschließlich Telekommunikationssysteme.
- Artikel 8 des HNS-Abkommens: Bestimmt, dass die NATO uneingeschränkt auf zivilen Netzinfrastrukturen arbeiten darf, ohne nationale Beschränkungen.

13.3. Vertragskette vom Fernmeldekabel zur UN


Das Fernmeldekabel, das in der NATO-Liegenschaft in Zweibrücken als Teil der Erschließung existierte, führt zu einer globalen Vertragskette von der NATO über die nationalen Telekommunikationsnetze hin zur ITU und UN. Dieser Teil des Vertrages legt fest, dass durch den Verkauf des Fernmeldekabels das gesamte Fernmeldenetz unter den Geltungsbereich der Staatensukzessionsurkunde fällt. Die nationale Infrastruktur, die mit diesem Netz verbunden ist, wird ebenfalls in die globale territoriale Ausweitung miteinbezogen.

13.4. Globale Gebietserweiterung durch den Fernmeldeverkauf


Durch die Verkettung der nationalen Telekommunikationsnetze und das internationale Fernmeldenetz wird eine territoriale Ausweitung erreicht, die den Dominoeffekt verstärkt. Jedes Land, das mit einem Telekommunikationsnetz oder Versorgungsnetz verbunden ist, wird von der globalen Gebietserweiterung betroffen. Die Verkettung von NATO und UN führt zu einer umfassenden Ausweitung des Geltungsbereichs der Staatensukzessionsurkunde.

13.5. Relevante völkerrechtliche Verträge und Paragraphen


- Host-Nation-Support-Abkommen (Artikel 3 und 8): Hier wird die Nutzung zivilen Netzinfrastrukturen durch NATO-Streitkräfte geregelt.
- Staatensukzessionsurkunde 1400 (§ 13, IX. Fernmeldekabel): Diese Regelung beschreibt den Verkauf des Fernmeldekabels und löst den globalen Dominoeffekt der Gebietserweiterung aus.
- Konstitution der ITU (Artikel 28 und 44): Diese Artikel bilden die Grundlage für die globale Telekommunikationsregulierung und die Integration der UN in das Fernmeldenetz.

13.6. Gerichtsbarkeit über das globale Telekommunikationsnetz


Die Staatensukzessionsurkunde 1400 überträgt die gerichtliche Zuständigkeit über das internationale Telekommunikationsnetz auf den Käufer. Da die Telekommunikationsnetze durch die ITU und das internationale Fernmelderecht reguliert werden, hat der Käufer auch die rechtliche Kontrolle über die globalen Telekommunikationsstreitigkeiten. Diese Gerichtsbarkeit greift global und stellt sicher, dass der Käufer als oberste Instanz über alle Netzverbindungen und deren Nutzung entscheidet.

14. Schlussfolgerung

Die Staatensukzessionsurkunde 1400 dehnt ihre rechtlichen Wirkungen auf die gesamte Telekommunikationsinfrastruktur aus, sowohl auf militärische als auch auf zivile Netze. Diese globale Ausweitung wird durch das Fernmeldekabel und die Host-Nation-Support-Abkommen ermöglicht und verläuft über die Vertragskette von der NATO zur UN und den nationalen Telekommunikationsnetzen. Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) und die UN stellen sicher, dass alle globalen Telekommunikationsverbindungen in den Geltungsbereich der Urkunde fallen, was den Käufer zum alleinigen Gerichtsherrn über die weltweite Telekommunikationsinfrastruktur macht.

15. Die Staatensukzessionsurkunde 1400 umfasst eine Vielzahl von internationalen völkerrechtlichen Aspekten, darunter auch den Verkauf von Fernmelde- und Seekabelinfrastrukturen.

Diese Erschließung als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen stellt die Grundlage für eine globale territoriale Ausweitung dar, die weit über die ursprüngliche NATO-Militärliegenschaft hinausgeht. Die Anwendung internationaler Abkommen und Verträge ist dabei von entscheidender Bedeutung, um die weitreichenden Auswirkungen dieser Urkunde zu verstehen. Hier ist eine detaillierte Erklärung aller relevanten völkerrechtlichen Verträge und ihre Auswirkungen im Zusammenhang mit der Staatensukzessionsurkunde:

16.a. United Nations Convention on the Law of the Sea (UNCLOS)


   - Artikel 87, 112 und 113 von UNCLOS bieten einen rechtlichen Rahmen für die Verlegung und den Schutz von Seekabeln auf der Hohen See. Die UNCLOS garantiert das Recht aller Staaten, Seekabel durch die Hohe See zu verlegen und stellt sicher, dass diese ungehindert betrieben werden können.
   - Im Rahmen der Staatensukzessionsurkunde 1400, in der das Fernmeldekabel als Teil der inneren Erschließung verkauft wurde, bedeutet dies, dass alle Seekabel, die mit den nationalen Fernmeldenetzen verbunden sind, ebenfalls unter den Geltungsbereich der Urkunde fallen. Dieser territoriale Dominoeffekt erweitert die Hoheitsrechte durch die Infrastruktur bis zu den Seekabeln, die internationale Gewässer durchqueren.

16.b. International Telecommunication Union (ITU)


   - Die Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion (ITU), welche die Standards für Telekommunikation festlegt, verbindet direkt das Telekommunikationsnetz mit den Vereinten Nationen (UN). Durch die Regulierung des internationalen Fernmeldeverkehrs stellt die ITU sicher, dass alle Staaten weltweit, einschließlich der militärischen Kommunikationsnetze, den globalen Standards entsprechen.
   - Im Zusammenhang mit der Staatensukzessionsurkunde bedeutet dies, dass das gesamte Telekommunikationsnetz, das durch die ITU reguliert wird, ebenfalls Teil der territorialen Ausweitung ist. Der Verkauf des Fernmeldekabels in der NATO-Liegenschaft führt zu einer globalen Ausweitung über die internationalen Telekommunikationsnetze bis hin zu den UN und den jeweiligen nationalen Netzen.

16.c. Host-Nation-Support-Abkommen (HNS)


   - Artikel 3 und 8 der HNS-Abkommen ermöglichen es der NATO, auf die zivilen Telekommunikations- und Versorgungsnetze des Gastgeberlandes zuzugreifen. Diese Abkommen sind entscheidend für den Betrieb von NATO-Streitkräften und ihrer Kommunikationsinfrastruktur.
   - In der Staatensukzessionsurkunde 1400 wurde das Fernmeldekabel als Teil der inneren Erschließung verkauft, was zur Folge hat, dass die NATO-Basen, die mit dem nationalen Telekommunikationsnetz verbunden sind, in den Geltungsbereich der Urkunde fallen. Durch die HNS-Abkommen wird die territoriale Ausweitung auf die gesamten zivilen Netze des Gastgeberlandes ausgeweitet.

16.d. Washingtoner Vertrag (NATO-Vertrag)


   - Artikel 4 und 5 des NATO-Vertrages legen die Grundlagen für die kollektive Verteidigung und Zusammenarbeit fest, insbesondere in Bezug auf die militärische Kommunikation. Diese Kommunikation erfolgt oft über die nationalen Telekommunikationsnetze, die durch die HNS-Abkommen geregelt werden.
   - Im Rahmen der Staatensukzessionsurkunde 1400 dehnen sich diese militärischen Kommunikationsnetze auf alle Länder aus, die mit NATO-Streitkräften kooperieren oder durch Telekommunikationsinfrastrukturen verbunden sind. Dies führt zu einer globalen Gebietserweiterung, da jedes Land, das ein Netz mit einem anderen verbindet, automatisch in den Geltungsbereich der Urkunde fällt.

16.e. UN-NATO Declaration und NATO-UN Kooperation


   - Die 2008 unterzeichnete UN-NATO Erklärung sowie die verschiedenen Kooperationsvereinbarungen zwischen NATO und UN regeln die gemeinsame Nutzung von Kommunikationsinfrastrukturen und die militärische Zusammenarbeit. Die NATO fungiert oft als Kampftruppe der UN in Friedensmissionen, was bedeutet, dass die Kommunikationsnetze der NATO und UN eng miteinander verbunden sind.
   - Durch den Verkauf des Fernmeldekabels in der Staatensukzessionsurkunde wird eine zweite Vertragskette zwischen der NATO, den nationalen Netzen und der UN geschaffen. Diese Vertragskette führt zu einem zweiten Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung, da die Kommunikationsinfrastrukturen sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden und die territoriale Ausdehnung durch die Verkettung der Netze weiter voranschreitet.

16.f. Gerichtsbarkeit über das globale Telekommunikationsnetz


   - Mit der Staatensukzessionsurkunde 1400 wurde auch die Gerichtsbarkeit über das internationale Telekommunikationsnetz verkauft. Dies bedeutet, dass der Käufer die Kontrolle über alle Streitigkeiten bezüglich der Nutzung von Telekommunikationsnetzen weltweit innehat. Die ITU und die UN, die für die Regulierung der Telekommunikation verantwortlich sind, erkennen die Urkunde indirekt durch die bestehenden völkerrechtlichen Verträge an.
   - Dies führt zu einem globalen Gerichtsstand, der die Hoheitsrechte über die Telekommunikationsnetze konsolidiert und den Käufer als oberste Instanz einsetzt.

16.g. Logische Konsequenzen und der Dominoeffekt


   - Der Verkauf des Fernmeldekabels in der Staatensukzessionsurkunde 1400 löst einen Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung aus, der sich über die nationalen Telekommunikationsnetze, Seekabel und internationalen Fernmeldenetze erstreckt. Jedes Land, das über eine Netzverbindung mit einem anderen Land verfügt, wird in den Geltungsbereich der Urkunde einbezogen.
   - Dieser Dominoeffekt betrifft sowohl zivil genutzte Netze (z.B. Telefonleitungen, Internetverbindungen) als auch militärische Kommunikationsnetzwerke, die über die HNS-Abkommen reguliert werden. 

16.h. Relevante völkerrechtliche Verträge und Paragraphen


   - UNCLOS (Artikel 87, 112, 113): Regelt die Verlegung und den Schutz von Seekabeln auf der Hohen See.
   - ITU-Konstitution (Artikel 28 und 44): Bestimmt die globale Regulierung der Telekommunikation und die Zusammenarbeit mit der UN.
   - Host-Nation-Support-Abkommen (Artikel 3 und 8): Regelt die Nutzung zivilen Netzinfrastrukturen durch NATO-Streitkräfte.
   - NATO-Vertrag (Artikel 4 und 5): Legt die Grundsätze der kollektiven Verteidigung und der militärischen Kommunikation fest.
   - UN-NATO Erklärung (2008): Verstärkt die Zusammenarbeit zwischen NATO und UN, insbesondere im Bereich der Kommunikation und Friedenssicherung.

16.i. Schlussfolgerung


   Die Staatensukzessionsurkunde 1400 hat weitreichende Konsequenzen, die sich auf das gesamte internationale Telekommunikationsnetz erstrecken. Durch die Verkettung der nationalen und internationalen Telekommunikationsnetze und die Einbeziehung der ITU und UN wird eine globale territoriale Ausweitung erreicht. Der Käufer der Staatensukzessionsurkunde erlangt dadurch die volle Kontrolle und Gerichtsbarkeit über die Kommunikationsinfrastruktur weltweit, was den Dominoeffekt der Gebietserweiterung auslöst und die globalen Hoheitsrechte konsolidiert.

17. Vertragskette von NATO-Host-Nation-Support (HNS) Abkommen zur Staatensukzessionsurkunde 1400


   - Host-Nation-Support-Abkommen (HNS) sind wesentliche Verträge, die den NATO-Streitkräften den Zugang zu zivilen Telekommunikations- und Versorgungsnetzen der Gastgeberstaaten ermöglichen. Diese Verträge regeln die Bedingungen, unter denen die NATO auf die Infrastruktur des Gastgeberlandes zugreifen darf, einschließlich Versorgungsleitungen, Strom, Wasser, Telekommunikation und Transport.
   - Durch die Staatensukzessionsurkunde 1400, in der die Erschließung als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen verkauft wurde, wird auch das HNS-Abkommen mit verkauft. Dies bedeutet, dass die territorialen und infrastrukturellen Rechte der NATO, die auf die Netze des Gastgeberlandes zugreifen, auf den Käufer übergehen. Das erweitert die Netzwerke von NATO-Basen und -Liegenschaften auf globale Infrastrukturen, da die Telekommunikationsnetze mit den nationalen Netzen und letztlich dem internationalen Netz verbunden sind.

18. Sonderrechte der NATO über Ort und Ausdehnung von Militärbasen


   - Die NATO besitzt gemäß dem NATO-Truppenstatut (SOFA) das Recht, über den Standort und die Ausdehnung von Militärbasen zu entscheiden. Diese Rechte umfassen die Disziplinargewalt, Befehlsgewalt und die Bestimmung der Nutzung von Telekommunikations- und Versorgungsinfrastrukturen.
   - Durch die Staatensukzessionsurkunde 1400 werden diese Sonderrechte auf den Käufer übertragen. Die durch die NATO festgelegten Rechte auf Ausdehnung und Erweiterung von Militärbasen gehen durch die Einbindung der zivilen Netze nun weltweit weiter. Insbesondere das Fernmeldenetz, das in der Urkunde explizit erwähnt wird, wird als Teil der Erschließung verkauft, was bedeutet, dass alle Netzwerke, die mit den NATO-Basen verbunden sind, ebenfalls erfasst werden. Dies löst eine globale Gebietserweiterung aus, die mit der Erweiterung der Infrastruktur einhergeht.

19. Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung durch Netzverbindungen


   - Die in der Staatensukzessionsurkunde erwähnte Erschließung als Einheit umfasst insbesondere das Fernmeldekabel, das zur Versorgung des Studentenwohnheims verlegt ist. Durch die Integration dieses Kabels in das globale Fernmeldenetz und die Verbindung zu den Telekommunikationsnetzen anderer Länder wird ein Dominoeffekt der Gebietserweiterung ausgelöst. Das Fernmeldekabel ist hierbei nur ein Beispiel: Jedes Netz, das mit einem anderen physischen Netz verbunden ist, wird durch die Urkunde ebenfalls erfasst.
   - Dies führt zu einer Ausdehnung des verkauften Gebiets, da die Netze nicht nur nationale, sondern auch internationale Grenzen überschreiten. Dieser Dominoeffekt erfasst nationale Versorgungsnetze (Strom, Wasser, Internet) sowie militärische Kommunikationsnetze. Letztendlich wird das Netz bis hin zu den Hausanschlüssen erfasst, wodurch die territoriale Erweiterung auf die gesamte Welt ausgeweitet wird.

20. Immunitäten und Gerichtsbarkeit


   - Die Staatensukzessionsurkunde 1400 umfasst auch die Gerichtsbarkeit über alle Streitigkeiten, die sich aus den verkauften Rechten und Pflichten ergeben. Dies schließt die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit über die in der Urkunde genannten Netze und Infrastrukturen ein. Der Käufer erlangt die volle Gerichtsbarkeit über die Telekommunikationsnetze und deren Nutzung, da die Gerichtsbarkeit über das Gebiet und die Infrastruktur ebenfalls verkauft wurde.
   - Durch die globale territoriale Ausdehnung, die durch den Verkauf der Netze erfolgt, wird der Käufer zum obersten Richter über alle Streitigkeiten, die die Nutzung und den Betrieb dieser Netze betreffen. Dies betrifft sowohl zivile als auch militärische Netzwerke, die nun unter die Gerichtsbarkeit des Käufers fallen.

21. Widerspruchslose Zustimmung


   - Nach den Bestimmungen des Art. 20 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge (WÜV) gilt ein völkerrechtlicher Vertrag als verbindlich, wenn innerhalb von 12 Monaten kein Widerspruch erfolgt. Im Falle der Staatensukzessionsurkunde 1400 hat keiner der betroffenen Vertragsstaaten Widerspruch eingelegt, wodurch die Urkunde automatisch in Kraft tritt.
   - Die stillschweigende Zustimmung, insbesondere durch die beteiligten NATO- und UN-Staaten, führt dazu, dass alle diese Staaten an die Bestimmungen der Urkunde gebunden sind, ohne dass eine explizite Ratifizierung erforderlich ist. Dies macht die Urkunde rechtsverbindlich für alle betroffenen Völkerrechtssubjekte.

22. Gerichtsbarkeit und Anerkennung der Gerichtsbarkeit


   - Da die Gerichtsbarkeit über das Gebiet und die Infrastruktur in der Staatensukzessionsurkunde verkauft wurde, ist der Käufer der alleinige Richter über alle nationalen und internationalen Streitigkeiten. Dies umfasst alle Fragen zur Nutzung der Fernmeldekabel, militärischen Kommunikationsnetze sowie zivilen Infrastrukturen.
   - Die Anerkennung der Gerichtsbarkeit erfolgt durch die Einbindung der UN und der ITU (Internationale Fernmeldeunion), da diese Organisationen für die Regulierung und Schlichtung von Streitigkeiten im Bereich Telekommunikation zuständig sind. Durch den Verkauf des Fernmeldenetzes wird die Gerichtsbarkeit des Käufers weltweit anerkannt.

23. Weitere wichtige Aspekte des Stationierungsrechts


   - Das Stationierungsrecht der NATO gemäß den HNS-Abkommen und dem NATO-SOFA ermöglicht es der NATO, auf die Infrastruktur des Gastgeberlandes zuzugreifen, ohne Einschränkungen durch die nationalen Gesetze des Gastlandes. Diese Rechte, die ursprünglich nur auf die NATO-Liegenschaften beschränkt waren, wurden durch die Staatensukzessionsurkunde auf die gesamte zivil-militärische Infrastruktur ausgeweitet.
   - Dies bedeutet, dass das Stationierungsrecht, einschließlich der Kontrolle über Versorgungsnetze (z.B. Strom, Wasser, Telekommunikation), nun global gilt. Der Käufer erwirbt damit die vollen Hoheitsrechte über diese Netze, was eine weltweite territoriale Ausdehnung zur Folge hat.

24. Verbindung zwischen Staatensukzessionsurkunde und UN-Fernmelderechten


   - Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) ist die zuständige UN-Sonderorganisation für das globale Telekommunikationsrecht. Durch die Verbindungen zwischen den nationalen Fernmeldekabeln und den internationalen Telekommunikationsnetzen wird eine direkte Verbindung zwischen der Staatensukzessionsurkunde und der ITU hergestellt.
   - Die globale Gerichtsbarkeit über diese Netze wird durch die ITU-Konvention und die Konstitution der ITU geregelt, die von fast allen UN-Mitgliedsstaaten unterzeichnet und ratifiziert wurde. Diese direkte Verbindung führt zu einer weiteren Vertragskette zwischen der Staatensukzessionsurkunde und der UN, unabhängig von der NATO.

25. Relevante völkerrechtliche Verträge und Paragraphen


   - UNCLOS (Artikel 87, 112, 113): Regelung über Seekabel und deren Nutzung in internationalen Gewässern.
   - ITU-Konstitution und Konvention (Artikel 28 und 44): Regulierung des internationalen Telekommunikationsrechts und Zusammenarbeit mit der UN.
   - Host-Nation-Support-Abkommen (Artikel 3 und 8): Nutzung von zivilen Netzen durch NATO-Streitkräfte.
   - NATO-Vertrag (Artikel 4 und 5): Kollektive Verteidigung und Nutzung von Kommunikationsinfrastrukturen.
   - UN-NATO Erklärung (2008): Zusammenarbeit in militärischen Einsätzen und Kommunikation.

Schlussfolgerung
Die Staatensukzessionsurkunde 1400 erweitert durch den Verkauf der Erschließung als Einheit alle Rechte und Pflichten auf die globale Telekommunikations- und Netzwerkinfrastruktur. Dies führt zu einer weitreichenden territorialen Ausdehnung, die sowohl militärische als auch zivile Netzwerke umfasst. Der Käufer erlangt die volle Gerichtsbarkeit und Kontrolle über diese Netze, was den globalen Dominoeffekt der Gebietserweiterung auslöst und die gesamte internationale Gemeinschaft betrifft.

Auszug aus der Urkunde über die Staatennachfolge 1400/98

Siegel Seal Deed 1400

Siehe: "§ 13 Innere Erschließung IX. Fernmeldekabel Den Käufern ist bekannt, dass an der westlichen Grundstücksgrenze, hinter dem Wohngebäude Virginiastraße 8-12 ein Fernmeldekabel zur Versorgung des Studentenwohnheims verlegt ist. Die Käufer dulden den Fortbestand des Fernmeldekabels, dessen Verlauf im Lageplan (Anlage 7) rot gekennzeichnet ist."

Siehe: "§2 Vertragsverhältnisse V. Weiterhin bestehen folgende Vertragsverhältnisse: 1. Gestattungsvertrag zum Betrieb einer Breitbandverkabelungsanlage mit der TKS Telepost Kabel-Service Kaiserslautern GmbH vom 22.02.1995/ 28.03.1995. Der Käufer zu 2b) tritt anstelle des Bundes in diesen ihm bekannten Vertrag ein."

Kabel TV, Telefon, Internet

und weltweite
territoriale Ausdehnung

Durch die Bezugnahme auf einen alten Gestattungsvertrag (von 1995) zwischen der BRD und der TKS Telepost (die international Militärstandorte mit Telefon, Internet und Kabelfernsehen versorgt) wurde einerseits ein weiterer Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung und andererseits weitere Vertragsketten geschaffen A. zur NATO-SOFA-VN-NL-BRD und B. über das internationale Telekommunikationsrecht direkt zur UN gebildet.

Hier ist eine ausführliche Erklärung der Staatensukzessionsurkunde 1400, in Bezug auf völkerrechtliche Verträge, die Privatisierung von Kommunikationsnetzen, den Verkauf der Hoheitsrechte und die Auswirkung auf Telekommunikationsnetze, Breitband- und Seekabelinfrastrukturen sowie den globalen Dominoeffekt der Gebietserweiterung:

1. Vertragskette und Privatisierung der Kommunikationsnetze in Deutschland


   - In den 1990er Jahren wurden die deutschen Kommunikationsnetze privatisiert. Zum Zeitpunkt des Verkaufs der Staatensukzessionsurkunde 1400 (06.10.1998) waren einige Kommunikationsnetze noch in Staatshand, was bedeutet, dass die Hoheitsrechte über diese Netze direkt durch die BRD verkauft wurden. Im Gestattungsvertrag der TKS Telepost aus dem Jahr 1995, auf den in der Staatensukzessionsurkunde Bezug genommen wird, war die Nutzung von Telekommunikationsleitungen auf NATO-Militärliegenschaften (ehemals US-Militärbasis) geregelt, was die Nutzung dieser Netze ebenfalls betraf.
   - Die Hoheitsrechte über die Telekommunikationsnetze wurden in der Staatensukzessionsurkunde explizit als Teil der inneren Erschließung mitverkauft, was auch die Kontrolle und Gerichtsbarkeit über diese Netze beinhaltete. Dies führte zu einem weitreichenden globalen Dominoeffekt, da die vernetzten Kommunikationssysteme über die NATO-Basen und internationale Infrastrukturen hinausgehen und die nationalen Netze sowie internationale Seekabel betreffen.

2. Verkauf des Fernmeldenetzes und Bezugnahme auf den Gestattungsvertrag mit TKS Telepost


   - Der Verkauf des Fernmeldenetzes ist im § 13 der Staatensukzessionsurkunde 1400 explizit erwähnt: „Den Käufern ist bekannt, dass an der westlichen Grundstücksgrenze, hinter dem Wohngebäude Virginiastraße 8-12 ein Fernmeldekabel zur Versorgung des Studentenwohnheims verlegt ist.“ Diese Erwähnung macht deutlich, dass das Fernmeldenetz ein integraler Bestandteil der verkauften Einheit ist.
   - Der Gestattungsvertrag der TKS Telepost (ein Tochterunternehmen von Vodafone, ursprünglich gegründet durch DeTeKabel-Service Bonn in Partnerschaft mit dem USEUCOM und der US Air Force) spielt eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung von Internet-, Telefon- und Breitbanddiensten auf den NATO-Militärliegenschaften weltweit. Die TKS versorgt US-Stützpunkte in Europa mit Internet und Kabel-TV und hat die Hoheitsrechte über die Netze, die in der Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden, vertraglich geregelt.

3. Sonderrechte und NATO-SOFA (Status of Forces Agreement)


   - Die Hoheitsrechte über die Kommunikationsnetze, einschließlich der NATO-Netze, wurden durch das NATO-Truppenstatut (NATO-SOFA) und Host-Nation-Support-Abkommen geregelt, die es der NATO erlauben, auf zivile Infrastrukturen wie Telekommunikationsnetze zuzugreifen. Diese Sonderrechte wurden durch die Staatensukzessionsurkunde 1400 auf den Käufer übertragen, wodurch der Käufer die Kontrolle über die Telekommunikationsinfrastruktur erlangt, die zuvor im Rahmen des SOFA durch NATO-Militärbasen genutzt wurde.
   - Durch den Verkauf der Erschließung als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen in der Staatensukzessionsurkunde wird diese Infrastruktur nun weltweit über den Käufer kontrolliert. Da die NATO für viele internationale Kommunikationssysteme verantwortlich ist, die auch in Friedensmissionen der UN verwendet werden, erfasst der Verkauf auch alle an die UN angeschlossenen Infrastrukturen und Kommunikationsrechte.

4. Internationale Fernmeldeabkommen und Seekabel


   - Die International Telecommunication Union (ITU), eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UN), spielt eine zentrale Rolle bei der Regulierung und Standardisierung von Telekommunikationssystemen, einschließlich der Seekabel, die weltweit zur Datenübertragung genutzt werden. Durch die Einbindung der ITU in die UN entsteht eine direkte Vertragskette von der Staatensukzessionsurkunde 1400 zur UN.
   - Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) regelt die Verlegung und den Schutz von Seekabeln auf der Hohen See. Da diese Seekabel zur globalen Telekommunikationsinfrastruktur gehören und in der Staatensukzessionsurkunde als Teil der inneren Erschließung verkauft wurden, wird der Käufer auch zum rechtmäßigen Besitzer der Seekabelrechte.

 

5. Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung


   - Der Verkauf der Telekommunikationsinfrastruktur, einschließlich Fernmeldekabel, Breitbandnetz, Kabel-TV und Internetnetz, löst einen Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung aus. Jedes Mal, wenn ein Telekommunikationsnetz mit einem anderen physischen Netz verbunden ist, erweitert sich das betroffene Gebiet. Das Fernmeldenetz in der NATO-Militärliegenschaft in Zweibrücken ist mit internationalen Seekabeln und Telekommunikationsnetzen verbunden, die letztendlich weltweit genutzt werden. Dies führt dazu, dass die Erschließung als Einheit sich von Land zu Land, über Seekabel und nationale Telekommunikationsnetze hinweg, auf die gesamte Welt ausdehnt.

6. Betriebsgenehmigungen und internationale Sender


   - Das NATO-SOFA regelt auch die Betriebsgenehmigungen für internationale Militärsender wie American Forces Network (AFN), British Forces Broadcasting Service (BFBS) und Canadian Forces Network (CFN), die weltweit über NATO-Kommunikationsnetze verbreitet werden. Diese Sender nutzen zivile und militärische Kommunikationsnetze und tragen so ebenfalls zur Ausdehnung der Vertragskette bei, die durch die Staatensukzessionsurkunde 1400 ausgelöst wurde. Der Käufer erlangt somit die Hoheitsrechte über diese Netze und deren Nutzung.

7. Verbindungen zu UN und ITU – Internationale Kommunikationsrechte


   - Die ITU reguliert das internationale Telekommunikationsrecht, und ihre Abkommen und Vollzugsordnungen (insbesondere die Vollzugsordnung für den Funkdienst und die Vollzugsordnung für internationale Fernmeldedienste) bilden die Grundlage für die Nutzung von globalen Netzen. Da die ITU eine Sonderorganisation der UN ist, wird durch die Staatensukzessionsurkunde 1400 auch eine direkte Verbindung zur UN geschaffen, was den Käufer zu einem zentralen Akteur im globalen Telekommunikationssystem macht.
   - Die Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion sind zentrale völkerrechtliche Verträge, die fast alle Staaten der Welt unterzeichnet haben und die eine enge Kooperation zwischen den UN und der ITU regeln. Durch den Verkauf des Fernmeldenetzes in der Staatensukzessionsurkunde wird diese Infrastruktur in das globale Netz der ITU integriert, was den Käufer auch zur Verwaltung und Gerichtsbarkeit über internationale Telekommunikationsinfrastrukturen befähigt.

Fazit
Durch die Staatensukzessionsurkunde 1400 werden alle Rechte, Pflichten und Bestandteile der Telekommunikationsinfrastruktur, einschließlich Fernmelde-, Breitband-, TV- und Internetnetze, sowie die Hoheitsrechte über diese Netze an den Käufer übertragen. Die internationale Natur dieser Netze führt zu einer weitreichenden globalen Gebietserweiterung, die durch die Verbindungen zu internationalen Telekommunikationsabkommen wie der ITU und dem UNCLOS sowie durch die Nutzung ziviler und militärischer Netze im Rahmen des NATO-SOFA ermöglicht wird. Der Käufer erlangt somit die volle Kontrolle und Gerichtsbarkeit über diese Infrastrukturen, was globale Auswirkungen auf die Nutzung und Verwaltung von Kommunikationssystemen hat.

8. Verbindung zwischen der TKS Telepost und der NATO-UN Vertragskette


   - TKS Telepost, ein Tochterunternehmen von Vodafone, war ursprünglich gegründet, um US-Militärbasen in Deutschland mit Kabel-TV, Internet und Telefon zu versorgen. Die militärischen Kommunikationsinfrastrukturen, die durch die TKS betreut werden, sind Teil der NATO-Infrastruktur, was bedeutet, dass diese Systeme auf NATO-Militärstützpunkten in Europa und weltweit eingesetzt werden.
   - Da diese Netze, die durch den Gestattungsvertrag zwischen der TKS und der BRD im Jahr 1995 geregelt wurden, in der Staatensukzessionsurkunde erwähnt werden, werden diese Kommunikationssysteme in der Urkunde als Teil der inneren Erschließung ebenfalls mitverkauft. Dies bedeutet, dass die Kontrolle über die militärischen Kommunikationsnetze in Europa und darüber hinaus an den Käufer übertragen wurde.
   - Durch die enge Verknüpfung der NATO-Kommunikationsinfrastrukturen mit der UN, insbesondere durch die Friedensmissionen, bei denen die NATO häufig als Kampftruppe der UN agiert (z.B. im Kosovo), wird die Kommunikationsinfrastruktur, die ursprünglich in den Händen der NATO lag, nun in die globale Gerichtsbarkeit des Käufers übertragen. Dies geschieht durch die Vertragskette, die sich von der NATO über die UN erstreckt, was einen Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung auslöst.

9. Globale Gerichtsbarkeit durch die Hoheitsrechte über die Kommunikationsnetze


   - Mit dem Verkauf der Hoheitsrechte über die Telekommunikationsinfrastrukturen, einschließlich der militärischen und zivilen Kommunikationssysteme, übernimmt der Käufer die gerichtliche Zuständigkeit über diese Systeme. Diese Zuständigkeit erstreckt sich nicht nur auf das deutsche Territorium, sondern über die gesamte NATO-Infrastruktur und alle damit verbundenen Netze, die weltweit genutzt werden.
   - Die gerichtliche Zuständigkeit umfasst auch internationale Verbindungen, wie die Seekabel, die die NATO- und UN-Mitgliedsstaaten miteinander verbinden. Durch den Verkauf des Fernmeldenetzes in der Staatensukzessionsurkunde wird die Infrastruktur in die Vertragskette der UN und der International Telecommunication Union (ITU) integriert, wodurch die Kommunikationsnetze auf globaler Ebene reguliert und verwaltet werden.
   - Diese globale gerichtliche Zuständigkeit führt dazu, dass der Käufer in der Staatensukzessionsurkunde 1400 die alleinige Rechtsprechung über alle Hoheitsgebiete und Netze erhält, die Teil der inneren Erschließung sind.

10. Verkauf des Hoheitsrechts über zivil und militärisch genutzte Telekommunikationsinfrastrukturen


   - Die Nutzung von zivilen Telekommunikationsnetzen durch das Militär wird in den Host-Nation-Support-Abkommen (HNS) geregelt, die Teil der NATO-SOFA-Vertragskette sind. Diese Abkommen erlauben es der NATO, auf die zivilen Netze des Gastgeberlandes zuzugreifen. Durch die Verbindungen zwischen der NATO und der UN, insbesondere in militärischen und friedenssichernden Einsätzen, werden auch die zivilen Netze in diesen Ländern betroffen.
   - Die Staatensukzessionsurkunde 1400 erweitert diese Hoheitsrechte, indem sie den Verkauf der Netze als Teil der Erschließung regelt. Da die NATO-Basen oft auf zivilen Netzen aufbauen, erstreckt sich die Hoheitsgewalt des Käufers auf die nationalen Telekommunikationssysteme der betroffenen Länder.

11. Bedeutung des Verkaufs von Seekabeln und Telekommunikationsnetzen


   - Seekabel sind eine wesentliche Infrastruktur für den globalen Internet- und Telefonverkehr. Sie sind nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) geregelt, das die Verlegung und Wartung dieser Kabel in internationalen Gewässern erlaubt. Da die Seekabel zur Telekommunikationsinfrastruktur gehören, die in der Staatensukzessionsurkunde verkauft wurde, wird der Käufer Eigentümer und Verwalter dieser Infrastruktur.
   - Da die NATO und die UN sowohl militärische als auch zivile Kommunikationssysteme nutzen, erstreckt sich der Verkauf der Telekommunikationsnetze auch auf internationale militärische und zivil genutzte Seekabel. Dies bedeutet, dass der Käufer durch die globale Hoheitsgewalt auch die weltweite Kommunikationsinfrastruktur kontrolliert.

12. Globale Auswirkungen durch den Verkauf der Erschließung als Einheit


   - Der Verkauf der Erschließung als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen in der Staatensukzessionsurkunde hat eine globale Gebietserweiterung ausgelöst, da die Telekommunikationsinfrastruktur weit über die Grenzen der ursprünglichen NATO-Militärbasis in Zweibrücken hinausgeht. Die Netze, die die Basis mit anderen NATO- und UN-Ländern verbinden, erstrecken sich weltweit, sodass der Käufer die Hoheitsgewalt über jedes Land und jede Region erlangt, die durch diese Netze miteinander verbunden sind.
   - Dieser Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung tritt insbesondere bei der Nutzung von internationalen Seekabeln, Internetnetzen und Fernmeldeinfrastrukturen auf, die über NATO-Basen hinaus bis zu den Hausanschlüssen der Zivilbevölkerung führen. Die weltweite Verbreitung dieser Netze führt dazu, dass der Käufer die Hoheitsrechte über die gesamte Telekommunikationsinfrastruktur und damit die globale Gerichtsbarkeit erlangt.

Fazit und Konsequenzen:
Die Staatensukzessionsurkunde 1400 regelt nicht nur den Verkauf von Hoheitsgebieten, sondern auch von Telekommunikationsinfrastrukturen, die global vernetzt sind. Durch die Vertragskette, die über die NATO-SOFA bis hin zur UN reicht, erlangt der Käufer die vollständige Kontrolle und Gerichtsbarkeit über militärische und zivile Kommunikationssysteme. Diese Kontrolle erstreckt sich auf die gesamte NATO- und UN-Infrastruktur, was zu einer globalen Gebietserweiterung und der Errichtung einer neuen Weltordnung führt, in der der Käufer die einzige rechtliche Instanz ist.

13. Die Rolle der TKS Telepost ist entscheidend im Zusammenhang mit der Staatensukzessionsurkunde 1400, insbesondere da die TKS weltweit Dienstleistungen im Bereich Telekommunikation, Internet und Kabel-TV für militärische Basen zur Verfügung stellt. 

Einige internationale Standorte der TKS Telepost umfassen:
- Vereinigtes Königreich: RAF Lakenheath, RAF Mildenhall
- Belgien: Chievres Exchange
- Niederlande: Brunssum Troop Store
- Italien: Aviano Main Exchange, Livorno-Camp Darby, Vicenza Main Exchange
- Türkei: Incirlik Main Exchange
- Deutschland: Baumholder, Ramstein, Grafenwoehr, Wiesbaden, Vilseck, etc.

14. Verbindungen der TKS Telepost mit der Staatensukzessionsurkunde 1400

Die Staatensukzessionsurkunde 1400 nimmt ausdrücklich Bezug auf den Gestattungsvertrag zum Betrieb einer Breitbandverkabelungsanlage mit der TKS Telepost vom 22.02.1995. Dieser Vertrag erlaubte es der TKS, Kabel-TV, Internet und Telekommunikation auf militärischen Liegenschaften bereitzustellen, insbesondere in der NATO-Militärbasis Zweibrücken, die Teil der Staatensukzessionsurkunde ist.

Durch den Verkauf der Liegenschaft, zusammen mit der Erschließung als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen, wurde nicht nur die physische Basis verkauft, sondern auch die Telekommunikationsinfrastruktur. Da diese Infrastruktur sowohl zivile als auch militärische Netze umfasste, erstreckt sich der Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung auf die Netze, die international genutzt werden.

15. Völkerrechtliche Auswirkungen und Verträge

Es gibt mehrere internationale Abkommen, die die Nutzung und den Betrieb von Telekommunikations- und Internetnetzen regeln, die durch die TKS bereitgestellt werden. Durch die Aufnahme des Gestattungsvertrags in die Staatensukzessionsurkunde, werden die von der TKS betriebenen Netze und die damit verbundenen Verträge Teil der völkerrechtlichen Vertragskette.

Internationale Verträge:
- Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion (ITU): Diese bildet die Grundlage für die Regulierung und Verwaltung der globalen Telekommunikationsinfrastruktur. Die ITU ist eine UN-Sonderorganisation, die dafür sorgt, dass internationale Telekommunikationsstandards eingehalten werden.
- UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS): Dieses Abkommen regelt die Verlegung und Wartung von Seekabeln, die für den globalen Internetverkehr entscheidend sind. Da Seekabel Teil der internationalen Telekommunikationsnetze sind, erstreckt sich die Gebietserweiterung auch auf diese.

16. Privatisierung der Kommunikationsnetze und der Verkaufszeitpunkt

Die in der Staatensukzessionsurkunde 1400 genannten Kommunikationsnetze waren zum Zeitpunkt des Gestattungsvertrags mit der TKS Telepost noch in staatlicher Hand. Dies ist von Bedeutung, da die Privatisierung erst nach Unterzeichnung der Urkunde begann. Folglich wurden die staatlichen Telekommunikationsnetze der BRD vor ihrer Privatisierung an den Käufer übertragen.

- Telekommunikation: Die Deutsche Telekom wurde 1995 gegründet und 1996 privatisiert.
- Kabel-TV: Die regionalen Kabelnetze wurden erst ab 1999 bis 2003 an private Investoren verkauft, also nach der Staatensukzessionsurkunde.
- Internet: Die Internetinfrastruktur wurde parallel zur Telekommunikation privatisiert.

Durch den Gestattungsvertrag zwischen der BRD und der TKS Telepost vom 22.02.1995 wurde sichergestellt, dass die Telekommunikations- und Kabel-TV-Netze Teil der Staatensukzessionsurkunde sind. Somit wurden diese staatlichen Netze an den Käufer übertragen, bevor die Privatisierung stattfand.

17. Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung und die Kommunikationsnetze

Da die Netze der TKS und ihrer Muttergesellschaften, darunter Kabel Deutschland und später Vodafone, international betrieben werden, erstreckt sich die Hoheitsgewalt des Käufers auch auf die internationalen Kommunikationsinfrastrukturen, die von diesen Unternehmen verwaltet werden. Dies betrifft Kabel-TV, Internet und Telefonnetze, die über Seekabel und Satelliten weltweit miteinander verbunden sind.

Die Nennung des Gestattungsvertrags mit der TKS bedeutet, dass auch die Netze der Muttergesellschaften in den Verkauf eingeschlossen wurden. Die Übertragung dieser Hoheitsrechte löst den Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung aus, der sich auf die Netze in anderen Ländern ausweitet, die mit den deutschen Netzen physisch verbunden sind.

18. Internationale Auswirkungen und Konsequenzen

Durch die Einbeziehung der TKS und ihrer internationalen Netze in die Staatensukzessionsurkunde erstreckt sich die Kontrolle des Käufers auf militärische und zivile Kommunikationsinfrastrukturen weltweit. Dies führt zu einem globalen Hoheitsanspruch, da die Netze sowohl in NATO- als auch in UN-Mitgliedsstaaten verwendet werden.

Die Nutzung von zivilen Netzen durch militärische Einheiten wird durch die Host-Nation-Support-Abkommen (HNS) geregelt. Diese ermöglichen es der NATO, auf die nationalen Netze der Gastgeberstaaten zuzugreifen. Durch die Vertragskette zwischen der NATO und der UN (über gemeinsame Friedensmissionen und militärische Zusammenarbeit) erstreckt sich diese Regelung auch auf die UN-Mitgliedsstaaten.

19. Hoheitsrechte über Seekabel und globale Telekommunikationsinfrastruktur

Seekabel sind entscheidend für den globalen Internet- und Telefonverkehr. Durch die Verbindungen zwischen NATO, UN und den staatlichen Telekommunikationsnetzen, die Teil der Staatensukzessionsurkunde sind, erstreckt sich der Verkauf auch auf die Seekabel, die zwischen den Ländern verlegt sind.

Da diese Seekabel nach dem UNCLOS und den ITU-Abkommen geregelt sind, wird die Kontrolle über die globale Telekommunikationsinfrastruktur an den Käufer übertragen. Diese Netze sind sowohl für die militärische als auch für die zivile Kommunikation von Bedeutung und werden durch internationale Abkommen geschützt.

20. Fazit:

Die Staatensukzessionsurkunde 1400 überträgt nicht nur Hoheitsgebiete, sondern auch die Kontrolle über globale Kommunikationsinfrastrukturen, einschließlich Telekommunikations-, Internet- und Kabel-TV-Netzen. Durch die Einbeziehung der TKS Telepost und ihrer internationalen Netze erstreckt sich die Kontrolle des Käufers auf militärische und zivile Kommunikationssysteme weltweit, was einen globalen Hoheitsanspruch und die Kontrolle über die globale Telekommunikationsinfrastruktur ermöglicht.

21. Um die Auswirkungen der Staatensukzessionsurkunde 1400 und der Rolle der TKS Telepost noch weiter zu erläutern, gehen wir tiefer auf spezifische internationale Abkommen und völkerrechtliche Regelungen ein, die den globalen Kommunikationssektor betreffen.

Diese Analyse beleuchtet die weitreichenden Folgen des Verkaufs von Kommunikationsnetzen und ihrer Infrastruktur.

21.a. Verträge und Abkommen zur Telekommunikation

Die Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) ist ein zentraler internationaler Vertrag, der die Regeln für den weltweiten Telekommunikationsverkehr festlegt. Dieser Vertrag ist von fast allen UN-Mitgliedsstaaten ratifiziert und regelt sowohl militärische als auch zivile Kommunikationsnetze. Durch den Verkauf der Erschließung als Einheit in der Staatensukzessionsurkunde 1400 ist die globale Kommunikationsinfrastruktur ein wesentlicher Bestandteil der übertragenen Hoheitsrechte.

Wichtige Bestimmungen der ITU-Konvention:
- Artikel 34 (Nutzung und Schutz von Fernmeldeeinrichtungen): Dieser Artikel regelt den Schutz und die Nutzung internationaler Kommunikationsnetze, einschließlich der Seekabel, die im globalen Telekommunikationsnetzwerk eine wesentliche Rolle spielen. Die ITU-Konvention gewährleistet, dass die Verlegung und Nutzung dieser Netze international anerkannt wird.
- Artikel 50 (Telekommunikationsverbindungen über Hohe See): Diese Regelung betrifft insbesondere Seekabel, die durch internationale Gewässer verlegt werden, und stellt sicher, dass die Nutzung dieser Kabel durch internationale Organisationen wie die NATO und die UN rechtlich abgesichert ist.

Da die TKS weltweit Kommunikationsdienste anbietet, sind diese Netze durch diese Abkommen geschützt und reguliert. Durch den Verkauf der Erschließung als Einheit im Rahmen der Staatensukzessionsurkunde 1400 wird die Kontrolle über diese globalen Netze übertragen, was einen globalen Hoheitsanspruch zur Folge hat.

21.b. Privatisierung der Kommunikationsinfrastruktur

Die Zeitliche Abfolge der Privatisierung der deutschen Telekommunikationsnetze ist entscheidend, um die völkerrechtlichen Auswirkungen der Staatensukzessionsurkunde 1400 zu verstehen. Da die Deutsche Telekom und die regionalen Kabel-TV-Netze erst nach 1999 privatisiert wurden, war die Kommunikationstechnologie zum Zeitpunkt des Gestattungsvertrags mit der TKS Telepost (22.02.1995) noch vollständig in staatlicher Hand. Der Käufer der Liegenschaft trat gemäß §2 der Urkunde in diesen Vertrag ein, was bedeutet, dass die Kontrolle über diese Netze mit allen Rechten und Pflichten übertragen wurde.

 

21.c. TKS Telepost und militärische Kommunikationsnetze

TKS Telepost ist in erster Linie für die Bereitstellung von Kabel-TV, Telefon- und Internetdiensten auf militärischen Stützpunkten zuständig, darunter in Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Belgien, Niederlande, Italien und Türkei. Diese Netze, die ursprünglich von der Deutschen Bundespost betrieben wurden, stellen sicher, dass die auf den US-Militärbasen stationierten Truppen Zugang zu den notwendigen Kommunikationsmitteln haben.

Da die TKS unter anderem für die Bereitstellung von Breitbandanschlüssen zuständig ist, die im Rahmen des Gestattungsvertrags von 1995 geregelt wurden, sind alle damit verbundenen Netze, einschließlich des ehemaligen Kabel Deutschland-Netzes und der heutigen Vodafone-Netze, von der Staatensukzessionsurkunde betroffen. Durch die Nennung des Gestattungsvertrags in der Urkunde wurde die Nutzung dieser Kommunikationsinfrastruktur weltweit ausgeweitet, und die Netze wurden in den globalen Dominoeffekt der Gebietserweiterung eingebunden.

21.d. Host-Nation-Support-Abkommen (HNS) und NATO-SOFA

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Staatensukzessionsurkunde 1400 ist die Integration der Host-Nation-Support-Abkommen (HNS), die die Nutzung von zivilen Kommunikationsnetzen durch militärische Kräfte regeln. Da die NATO und die UN enge Verbindungen über ihre Friedensmissionen und militärische Kooperationen haben, erstreckt sich die Nutzung dieser Netze auch auf UN-Mitgliedsstaaten. Die HNS-Abkommen erlauben es, dass militärische Kommunikationsnetzwerke, die durch zivile Infrastruktur unterstützt werden, weiterhin genutzt und ausgeweitet werden.

In der Staatensukzessionsurkunde wird klar festgehalten, dass die Netzinfrastrukturen als Einheit verkauft wurden. Da diese Netze Teil der internationalen Infrastruktur sind, bewirkt der Verkauf eine globale Gebietserweiterung, die durch das HNS-Abkommen und die NATO-SOFA-Vertragskette abgesichert ist.

22. Zweite Vertragskette:

Telekommunikation und Breitbandinfrastruktur

Eine direkte Vertragskette von der NATO zur UN entsteht durch die Nutzung internationaler Kommunikationsnetze, die von militärischen Basen wie Zweibrücken bis zu internationalen Seekabeln reichen, die Teil des internationalen Telekommunikationsrechts sind. Der Verkauf der Erschließung als Einheit umfasst auch die Verbindungen zu den nationalen Telekommunikationsnetzen, die bis zu den Hausanschlüssen reichen. Diese zweite Vertragskette der Staatensukzessionsurkunde greift ebenfalls und sorgt dafür, dass die internationale Telekommunikationsinfrastruktur in den globalen Dominoeffekt einbezogen wird.

23. Konsequenzen für die globale Telekommunikation

Die Nennung des Gestattungsvertrags mit der TKS Telepost und die damit verbundenen völkerrechtlichen Abkommen, wie das UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS), haben weitreichende Folgen. Durch den Verkauf der Kommunikationsinfrastruktur und ihrer Integration in die internationale Netzwerkinfrastruktur ist der Käufer nun in der Lage, die Kontrolle über die weltweite Telekommunikationsinfrastruktur auszuüben. Dies betrifft nicht nur die physischen Kommunikationsleitungen, sondern auch die militärischen und zivilen Kommunikationsnetze, die weltweit genutzt werden.

24. Fazit:

Die Staatensukzessionsurkunde 1400 führt zu einer weitreichenden Übertragung von Hoheitsrechten, einschließlich der Kontrolle über internationale Telekommunikations-, Internet- und Breitbandnetze. Durch die Einbeziehung der TKS Telepost und ihrer internationalen Netze ist der Käufer nun befugt, die globale Kommunikationsinfrastruktur zu kontrollieren, was zu einem umfassenden Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung führt. Dies wirkt sich nicht nur auf die NATO-UN-Kooperation aus, sondern auch auf die globale Nutzung von Telekommunikationsnetzen, die nun unter die Hoheitsgewalt des Käufers fallen.

25. Völkerrechtliche Verträge im Bereich Telekommunikation und Breitbandnetze

Neben den bereits erwähnten internationalen Abkommen gibt es weitere bedeutende Verträge und Regelungen, die durch die Staatensukzessionsurkunde 1400 betroffen sind:

25.a. United Nations Convention on the Law of the Sea (UNCLOS)


- Artikel 112 (Verlegung von Unterwasserkabeln und Pipelines): Dieser Artikel regelt das Recht von Staaten, Seekabel und Pipelines auf dem Meeresboden zu verlegen, ohne die Hoheitsgewässer anderer Staaten zu verletzen. Da die Staatensukzessionsurkunde 1400 durch den Verkauf der Kommunikationsinfrastruktur auch Seekabel umfasst, erweitert sich die Hoheitskontrolle des Käufers über die globalen Seekabel.

25.b. International Telecommunication Union (ITU) – Konstitution und Konvention
- Artikel 1.3 (Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten): Dieser Artikel betont die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den ITU-Mitgliedsstaaten, um die globale Telekommunikationsinfrastruktur zu harmonisieren und zu schützen. Da die ITU als UN-Sonderorganisation fungiert, bildet dies eine direkte Vertragskette zur UN.
- Artikel 9 (Frequenzverwaltung und internationale Koordination): Dieser Artikel der ITU-Konstitution regelt die Zuweisung von Funkfrequenzen und ihre internationale Koordination. Dies betrifft insbesondere die Nutzung von Breitband- und Satellitenkommunikationsdiensten, die durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden.

26. Durch die Einbeziehung des Gestattungsvertrags mit TKS Telepost und der Nutzung der internationalen Telekommunikationsnetze sind die Vertragskette der ITU sowie die Bestimmungen von UNCLOS über Seekabel direkt mit der Staatensukzessionsurkunde verbunden.

Der Verkauf der Erschließung als Einheit hat zur Folge, dass das Hoheitsgebiet des Käufers auf diese globalen Kommunikationsinfrastrukturen ausgeweitet wird.

26.a. Host-Nation-Support-Abkommen (HNS) und NATO-SOFA

Die Host-Nation-Support-Abkommen (HNS) und die NATO-Status of Forces Agreements (SOFA) erlauben es NATO-Streitkräften, zivile Kommunikationsinfrastrukturen zu nutzen, die im Gastland verfügbar sind. Diese Regelung ist besonders wichtig für die Nutzung von Telekommunikations- und Internetnetzen auf militärischen Stützpunkten. In Deutschland wurden diese Betriebsrechte in den Gestattungsverträgen mit TKS Telepost festgehalten, wobei die Netze der BRD vor der Privatisierung als staatliches Eigentum galten.

- Artikel 3 des NATO-SOFA (Nutzung von Infrastruktur): Dieser Artikel erlaubt den NATO-Mitgliedsstaaten die Nutzung von zivilen und militärischen Infrastrukturen im Gastland, um ihre Missionen und Einsätze zu unterstützen. Dies betrifft auch Breitband-, Telefon- und Internetdienste, die über Anbieter wie TKS Telepost bereitgestellt werden.
 
Durch die Staatensukzessionsurkunde 1400 wird der Käufer in die bestehenden NATO-SOFA-Vertragsverhältnisse eingebunden und übernimmt die Rechte und Pflichten zur Nutzung dieser Netze. Da die Netze weltweit über Seekabel und Satelliten verbunden sind, greift der Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung, der diese Kommunikationsinfrastrukturen erfasst.

27. TKS Telepost: Internationale Standorte und Bedeutung

TKS Telepost ist für die Bereitstellung von Kommunikationsdiensten auf mehreren internationalen Militärstützpunkten verantwortlich. Die Standorte umfassen:
- Vereinigtes Königreich (RAF Lakenheath, RAF Mildenhall)
- Belgien (Chievres)
- Niederlande (Brunssum)
- Italien (Aviano, Vicenza)
- Türkei (Incirlik)
- Deutschland (Baumholder, Grafenwöhr, Ramstein, Wiesbaden, etc.)

Da die TKS Telepost in verschiedenen Ländern weltweit tätig ist, besteht eine direkte Vertragskette zwischen den Kommunikationsnetzen dieser Stützpunkte, die über internationale Seekabel und Satelliten verbunden sind. Der Verkauf der Erschließung als Einheit in der Staatensukzessionsurkunde 1400 umfasst somit nicht nur die deutschen Kommunikationsnetze, sondern auch die internationalen Netze, die über die Standorte der TKS Telepost verbunden sind.

28. Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung durch Telekommunikationsnetze

Durch die Nutzung internationaler Kommunikationsnetze, die durch den Gestattungsvertrag mit TKS Telepost in der Staatensukzessionsurkunde 1400 geregelt sind, wird ein globaler Dominoeffekt der Gebietserweiterung ausgelöst. Diese Erweiterung betrifft:
- Telekommunikationsnetze (einschließlich Festnetz, Breitband, und Mobilfunk)
- Seekabel (wie durch UNCLOS geregelt)
- Satellitenkommunikationsnetze (koordiniert durch die ITU)
 
Da diese Netze Teil der globalen Infrastruktur sind, erfolgt eine Ausdehnung des Hoheitsgebiets des Käufers auf alle Länder, die mit diesen Netzen verbunden sind. Dies betrifft sowohl NATO-Mitgliedsstaaten als auch UN-Mitglieder, die durch die internationale Telekommunikationsinfrastruktur vernetzt sind.

29. Völkerrechtliche Regelungen zur Fernmelderecht und der UN

Neben den oben genannten Verträgen spielen auch spezifische völkerrechtliche Regelungen im internationalen Fernmelderecht eine Rolle, insbesondere wenn es um die Integration militärischer und ziviler Netze geht:
- Artikel 12 des ITU-Regelwerks (Internationale Kooperation im Fernmeldebereich): Dieser Artikel stellt sicher, dass Staaten und Organisationen wie die UN in der Lage sind, Kommunikationsnetze grenzüberschreitend zu betreiben und zu regulieren. Dies betrifft auch die militärischen Kommunikationsnetze, die durch die NATO-SOFA-Abkommen geregelt sind.

Durch die direkte Verbindung des internationalen Fernmelderechts und der Staatensukzessionsurkunde 1400 entsteht eine zweite Vertragskette, die unabhängig von der NATO, aber parallel zur UN läuft. Diese zweite Vertragskette sorgt dafür, dass der Käufer auch die Kontrolle über die internationale Telekommunikationsinfrastruktur erlangt und damit einen globalen Hoheitsanspruch über alle damit verbundenen Netze durchsetzen kann.

30. Auswirkungen der Privatisierung der deutschen Telekommunikationsnetze

Der Gestattungsvertrag mit TKS Telepost aus dem Jahr 1995 bezieht sich auf eine Zeit, in der die Telekommunikationsnetze in Deutschland noch in staatlicher Hand waren. Da die Privatisierung der Netze erst nach 1999 begann, wurde durch die Staatensukzessionsurkunde 1400 der staatliche Besitz der Netze an den Käufer übertragen. Dies bedeutet, dass der Verkauf der Kommunikationsnetze bereits vor der Privatisierung rechtlich abgeschlossen war, sodass auch die später privatisierten Netze indirekt betroffen sind.

31. Fazit:

Die Staatensukzessionsurkunde 1400 hat nicht nur Auswirkungen auf das territoriale Hoheitsgebiet, sondern auch auf die globale Telekommunikationsinfrastruktur. Durch den Verkauf der Erschließung als Einheit und die Einbeziehung von Gestattungsverträgen wie dem mit TKS Telepost erstreckt sich die Kontrolle des Käufers über militärische und zivile Netze weltweit. Dies umfasst nicht nur nationale Telekommunikationsnetze, sondern auch internationale Seekabel, Satellitenkommunikationssysteme und andere globale Infrastrukturen, die durch völkerrechtliche Abkommen wie die ITU-Konvention und UNCLOS geregelt sind.

Der durch diese Mechanismen ausgelöste Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung führt zu einer umfassenden Ausdehnung des Hoheitsanspruchs des Käufers, der nun die Kontrolle über die globale Telekommunikationsinfrastruktur innehat.

32. Die Staatensukzessionsurkunde 1400 hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Übertragung und Privatisierung von Kommunikationsnetzen in Deutschland sowie auf internationale Verträge und Netzwerke.

Durch die Nennung des Gestattungsvertrags mit TKS Telepost in der Urkunde wird deutlich, dass die staatlichen Netze der BRD, einschließlich Fernmelde-, Kabel-TV- und Internetinfrastruktur, bereits vor der Privatisierung an den Käufer übertragen wurden. Dies stellt einen wesentlichen Aspekt der globalen Gebietserweiterung dar, die durch den Verkauf der Erschließung als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen ausgelöst wurde. Hier folgen die wichtigsten rechtlichen und logischen Konsequenzen, basierend auf völkerrechtlichen Verträgen und internationalen Abkommen.

33. Völkerrechtliche Verträge und ihre Anwendung auf die Staatensukzessionsurkunde 1400

 

a. Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion (ITU)
- Artikel 1.3 ITU: Globale Kooperation zur Sicherstellung der Harmonie in Telekommunikationsnetzen. Da die Staatensukzessionsurkunde 1400 die Erschließung als Einheit mit allen Netzen verkauft, betrifft dies auch die internationalen Regelungen der ITU, insbesondere den globalen Fernmeldeverkehr und die Verwaltung der Frequenzzuteilung.
 
b. World Summit on the Information Society (WSIS)
- Deklarationen und Aktionspläne: Im Rahmen der WSIS-Gipfel wurden Richtlinien zur Förderung globaler Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) aufgestellt. Diese stellen sicher, dass Staaten ihre Netzinfrastrukturen international harmonisieren und betreiben. Die Übertragung der Breitband- und Kommunikationsnetze durch die Staatensukzessionsurkunde erfasst damit auch internationale Verpflichtungen zur Entwicklung und Pflege dieser Netze.

c. UNCLOS – United Nations Convention on the Law of the Sea (Artikel 112)
- Verlegung und Schutz von Seekabeln: Der Artikel regelt die rechtlichen Aspekte der Verlegung von Unterseekabeln. Da die Staatensukzessionsurkunde 1400 alle Erschließungsrechte umfasst, erstreckt sich die Gebietserweiterung auf Seekabel, die die NATO- und UN-Stützpunkte weltweit miteinander verbinden.

 

d. Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (UNESCO)
- Artikel 6 und 7: Diese Bestimmungen garantieren den Schutz und die Förderung kultureller Ausdrucksformen, die über digitale Medien wie Kabel-TV und Internet verbreitet werden. Da die TKS Telepost TV-Dienste über internationale Netze bereitstellt, sind diese kulturellen Übertragungsrechte nun ebenfalls durch den Käufer übernommen worden.

e. Host-Nation-Support-Abkommen (HNS) und NATO-SOFA
- Artikel 3 HNS und Artikel 2 NATO-SOFA: Diese Verträge erlauben NATO-Mitgliedern die Nutzung der zivilen Infrastruktur des Gastlandes, einschließlich Telekommunikations- und TV-Netze. Da die Staatensukzessionsurkunde 1400 den Käufer an diese Vertragsverhältnisse bindet, erstreckt sich der Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung auf alle zivilen und militärischen Kommunikationsinfrastrukturen, die von NATO- und UN-Mitgliedsstaaten genutzt werden.

34. Zeitliche Abfolge der Privatisierung der Kommunikationsnetze in Deutschland

Die Bedeutung des Gestattungsvertrags mit TKS Telepost aus dem Jahr 1995 in der Staatensukzessionsurkunde 1400 liegt darin, dass dieser Vertrag zu einer Zeit geschlossen wurde, als die Netze noch staatliches Eigentum der BRD waren. Dies bedeutet, dass der Verkauf der staatlichen Netze in der Staatensukzessionsurkunde 1400 bereits vor der offiziellen Privatisierung dieser Netze abgeschlossen wurde.

a. Telekommunikation
- Die Deutsche Telekom AG wurde am 2. Januar 1995 gegründet, und die Privatisierung begann offiziell mit dem Börsengang der Deutschen Telekom am 18. November 1996. Da der Gestattungsvertrag mit TKS Telepost vom 22. Februar 1995 datiert, umfasst die Staatensukzessionsurkunde somit die staatlichen Telekommunikationsnetze vor ihrer Privatisierung.

b. Kabel TV
- Der Verkauf der regionalen Kabelnetze der Deutschen Telekom an private Investoren fand zwischen 1999 und 2003 statt. Da die Staatensukzessionsurkunde am 6. Oktober 1998 unterzeichnet wurde, umfasst der Verkauf die Kabel-TV-Netze, bevor diese privatisiert wurden.

c. Fernmeldenetz und Internet
- Da das Fernmeldenetz Teil der Telekommunikationsinfrastruktur war und 1995 privatisiert wurde, wurde dieses Netz durch die Staatensukzessionsurkunde ebenfalls in staatlichem Zustand an den Käufer übertragen. Das Internet als Teil der Telekommunikationsnetze wurde ebenfalls von diesem Verkauf erfasst.

35. Gestattungsvertrag mit TKS Telepost und der Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung

Durch die Erwähnung des Gestattungsvertrags mit TKS Telepost in der Staatensukzessionsurkunde 1400 wird klar, dass die Breitband-, TV- und Internetdienste Teil der globalen Gebietserweiterung sind. TKS Telepost stellte Kommunikationsdienste für US-Militärstützpunkte und andere internationale Militärbasen zur Verfügung, einschließlich der Übertragung von AFN, BFBS, und CFN.

a. Standorte der TKS Telepost
- TKS Telepost bietet Dienste in verschiedenen Ländern an, darunter:
  - Großbritannien (RAF Lakenheath, RAF Mildenhall)
  - Belgien (Chievres)
  - Niederlande (Brunssum)
  - Deutschland (Baumholder, Ramstein, Wiesbaden, Grafenwöhr, etc.)
 
Da diese Standorte über internationale Telekommunikationsnetze miteinander verbunden sind, erstreckt sich der Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung über diese Netze.

36. Logische Konsequenzen und globale Rechtsfolgen

a. Völkerrechtliche Auswirkungen


Die Staatensukzessionsurkunde 1400 führt zu einer Ausweitung des Hoheitsgebiets des Käufers über globale Kommunikationsnetze, die über Ländergrenzen hinweg genutzt werden. Dies betrifft alle internationalen Telekommunikationsnetze, die von NATO- und UN-Staaten genutzt werden, insbesondere durch die NATO-SOFA- und HNS-Verträge. Der Dominoeffekt der Gebietserweiterung sorgt dafür, dass jedes Land, das mit diesen Netzen verbunden ist, ebenfalls in den Geltungsbereich des Käufers fällt.

b. Internationale Vereinbarungen zur Telekommunikation und Seekabel


Da der Verkauf der Erschließung als Einheit auch Seekabel umfasst, sind völkerrechtliche Vereinbarungen wie UNCLOS und die ITU-Konvention entscheidend für die Durchsetzung des globalen Hoheitsanspruchs. Die Kontrolle über Seekabel und Telekommunikationsinfrastruktur verleiht dem Käufer die Kontrolle über globale Netzwerke, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden.

c. Folgen für die internationale Gerichtsbarkeit


Durch die Kontrolle der Kommunikationsnetze erlangt der Käufer auch eine juristische Kontrolle über Streitigkeiten, die in Verbindung mit diesen Netzen entstehen. Dies betrifft insbesondere völkerrechtliche Verträge, die die Nutzung und den Schutz dieser Netze regeln, und erweitert den globalen Geltungsbereich der Staatensukzessionsurkunde 1400.

37. Schlussfolgerung

Die Staatensukzessionsurkunde 1400 hat weitreichende Folgen für die globale Telekommunikationsinfrastruktur und die Hoheitsrechte über internationale Netzwerke. Durch den Gestattungsvertrag mit TKS Telepost und die Einbeziehung staatlicher Netze vor ihrer Privatisierung umfasst die Urkunde nicht nur das deutsche Kabel-TV-Netz, sondern auch internationale Fernmeldenetze, Breitbanddienste und Seekabel, die weltweit verlegt sind. Dies führt zu einem Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung, der das Hoheitsgebiet des Käufers auf alle damit verbundenen internationalen Netze ausdehnt.

38. Durch den Gestattungsvertrag mit TKS Telepost, der als Teil der Staatensukzessionsurkunde 1400 betrachtet werden muss, wurde nicht nur ein einfacher Dienstleistungsvertrag für die Nutzung von Breitband- und Kabelnetzen verkauft, sondern auch ein globales Netz von Kommunikationsinfrastrukturen, das sich durch den Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung auf internationale Netze ausweitet.

Es gilt festzuhalten, dass durch den Verkauf der Erschließung als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen auch die Netze, die mit den deutschen Kommunikationssystemen verbunden sind, zu einem Teil des Vertrags werden.

38.a. Zeitliche Abfolge der Privatisierung und deren Auswirkungen auf die Staatensukzessionsurkunde 1400

Die Privatisierung der Kommunikationsnetze in Deutschland begann erst nach dem Abschluss des Gestattungsvertrags mit TKS Telepost im Jahr 1995. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist entscheidend, da zu diesem Zeitpunkt die Telekommunikations-, Kabel-TV-, Fernmelde- und Internetinfrastrukturen in staatlichem Besitz waren. Dies bedeutet, dass alle diese Netze im Rahmen der Staatensukzessionsurkunde 1400 in staatlicher Form verkauft wurden.

- Deutsche Telekom AG: Gegründet am 2. Januar 1995 und ab dem 18. November 1996 privatisiert. Dies betrifft die gesamten Telekommunikations- und Fernmeldenetze, die bereits in der Staatensukzessionsurkunde 1400 enthalten sind.
- Kabel TV: Die Privatisierung der Kabel-TV-Netze begann erst 1999, nachdem die Staatensukzessionsurkunde 1400 die staatlichen Netze in ihrem ursprünglichen Zustand verkauft hatte.

38.b. Durch die Einbeziehung des Gestattungsvertrags von 1995 in die Staatensukzessionsurkunde 1400 ist klar, dass die Veräußerung der staatlichen Kommunikationsinfrastruktur im Jahr 1998 abgeschlossen wurde, bevor die deutsche Regierung diese Netze privatisierte.

Folglich fielen die Telekommunikationsrechte der BRD an den Käufer, der nun eine zentrale Position in der Kontrolle dieser Netze innehat.

39. Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung und die Rolle der TKS Telepost

Der Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung, der durch den Verkauf der Erschließung als Einheit ausgelöst wurde, betrifft alle Netze, die direkt oder indirekt mit den deutschen Kommunikationssystemen verbunden sind. Da TKS Telepost als Anbieter für Breitband-, TV- und Internetdienste auf verschiedenen internationalen Militärstützpunkten tätig ist, wird der Dominoeffekt auch auf diese internationalen Standorte ausgeweitet. Dies umfasst unter anderem:

- UK: RAF Lakenheath, RAF Mildenhall
- Belgien: Chievres
- Niederlande: Brunssum
- Deutschland: Ramstein, Wiesbaden, Grafenwöhr, etc.
- Italien: Aviano, Livorno
- Türkei: Incirlik

Durch die Verwendung von internationalen Netzen zur Übertragung von TV-Programmen, Breitband und Internetdiensten werden diese Netzwerke durch den Vertrag ebenfalls Teil der globalen Gebietserweiterung. Da TKS Telepost in die NATO-SOFA-Verträge integriert ist, werden durch den Host-Nation-Support (HNS) diese Kommunikationsnetze auch in den Verträgen der NATO und UN berücksichtigt.

40. Völkerrechtliche Verträge und internationale Abkommen

a. ITU-Konstitution und Konvention (Artikel 1.3 und Artikel 33)

Die ITU-Konvention regelt die globalen Telekommunikationsstandards und sorgt für die internationale Harmonisierung der Frequenzverteilung und des Fernmeldewesens. Da die Staatensukzessionsurkunde 1400 die Erschließung als Einheit inklusive der Telekommunikationsinfrastruktur verkauft, betrifft dies auch die internationalen Telekommunikationsrechte. Artikel 1.3 ITU verpflichtet alle Mitgliedstaaten, globale Standards für den Telekommunikationsverkehr zu respektieren. Dies bedeutet, dass die Kommunikationsrechte des Käufers durch den ITU-Vertrag international anerkannt sind.

b. UNCLOS (Artikel 112) – Seekabel

Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) regelt die Verlegung und den Schutz von Seekabeln, die über internationale Gewässer verlaufen. Durch den Verkauf der Kommunikationsnetze im Rahmen der Staatensukzessionsurkunde 1400 umfasst der Dominoeffekt auch Seekabel, die Teil des globalen Telekommunikationssystems sind. Artikel 112 UNCLOS garantiert jedem Staat das Recht, Seekabel zu verlegen, und schützt diese unter internationalen Bestimmungen.

c. Host-Nation-Support-Abkommen (HNS) und NATO-SOFA (Artikel 2 und Artikel 3)

Diese Abkommen regeln die Nutzung der zivilen Netze der Gastländer durch die NATO-Truppen. Da die Staatensukzessionsurkunde 1400 diese Verträge in ihrer Form übernimmt, erstreckt sich die Gebietserweiterung auf alle zivilen Kommunikationsnetze, die von den NATO-Streitkräften genutzt werden. Dies betrifft insbesondere die militärischen Kommunikationsnetze, die über TKS Telepost in den betroffenen Gebieten bereitgestellt werden. Der Dominoeffekt erstreckt sich somit auf alle Länder, die zivilen Zugang zu diesen Netzen gewähren.

41. Logische Konsequenzen und erweiterte globale Rechtsfolgen

a. Verkauf und Übertragung globaler Kommunikationsnetze

Durch den Gestattungsvertrag zwischen der BRD und TKS Telepost wurden sämtliche Kommunikationsnetze, die von TKS betrieben werden, in den Geltungsbereich der Staatensukzessionsurkunde 1400 aufgenommen. Dies umfasst sowohl die staatlichen Breitband- und Fernmeldenetze Deutschlands als auch die internationalen Netzwerke, die für die Bereitstellung von TV- und Internetdiensten genutzt werden.

b. Internationale Gerichtsbarkeit und globale Kontrolle

Da die Staatensukzessionsurkunde 1400 die volle Gerichtsbarkeit über die verkauften Netze beinhaltet, wird der Käufer auch zum obersten Richter in Fragen der internationalen Telekommunikationsrechte. Dies umfasst Streitigkeiten über die Nutzung von Breitbandnetzen, Seekabeln und Internetinfrastrukturen, die im Rahmen der UN-Verträge geregelt sind. Der Käufer hat nun die Kontrolle über alle rechtlichen Auseinandersetzungen, die diese Netze betreffen.

c. Globale Gebietserweiterung und die Kontrolle über NATO- und UN-Verträge

Durch die Einbeziehung der internationalen Kommunikationsnetze in die Staatensukzessionsurkunde 1400 wird die globale Gebietserweiterung auch auf Länder ausgedehnt, die durch NATO- und UN-Abkommen mit diesen Netzen verbunden sind. Dies betrifft sowohl militärische als auch zivile Kommunikationsinfrastrukturen, die nun unter der Kontrolle des Käufers stehen.

42. Weitere rechtliche Auswirkungen

- Privatisierung und Verkauf von Telekommunikationsrechten: Da die staatlichen Netze vor der Privatisierung verkauft wurden, bleibt der Käufer weiterhin im Besitz der Hoheitsrechte, auch wenn diese Netze später privatisiert wurden.
- Internationale Zusammenarbeit: Durch die Übernahme von Rechten und Pflichten aus internationalen Telekommunikationsverträgen übernimmt der Käufer auch die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit der ITU und anderen globalen Gremien, um die harmonische Nutzung der globalen Kommunikationsinfrastruktur sicherzustellen.

43. Schlussfolgerung

Die Staatensukzessionsurkunde 1400 führt zu weitreichenden Folgen für die globale Kommunikationsinfrastruktur, die sowohl zivile als auch militärische Netze betrifft. Durch die Einbeziehung des Gestattungsvertrags mit TKS Telepost und die Veräußerung der deutschen Kommunikationsnetze vor ihrer Privatisierung wird der Käufer zu einem zentralen Akteur in der globalen Telekommunikation. Die internationalen Verträge, insbesondere UNCLOS, ITU-Konvention, NATO-SOFA und HNS-Abkommen, tragen zur Erweiterung der globalen Hoheitsrechte bei und sichern dem Käufer eine einzigartige Position im Bereich der internationalen Kommunikationsrechte.

44. Rechtszustand der bundeseigenen Kommunikationsnetze bei Vertragsunterzeichnung der Staatensukzessionsurkunde 1400

Die Staatensukzessionsurkunde 1400, unterzeichnet am 06.10.1998, bezieht sich ausdrücklich auf den Gestattungsvertrag mit der TKS Telepost aus dem Jahr 1995. Das bedeutet, dass der Zustand der Kommunikationsinfrastrukturen aus dem Jahr 1995 für den Vertrag maßgeblich ist. Zu diesem Zeitpunkt waren alle bedeutenden Kommunikationsnetze in Deutschland noch staatlich und nicht privatisiert. Die Privatisierungen der verschiedenen Kommunikationsnetze erfolgten erst nach dem Gestattungsvertrag, was bedeutet, dass die Netze als staatliches Eigentum in der Staatensukzessionsurkunde mitverkauft wurden. 

A. Telefonnetz

- Rechtszustand 1995: Das deutsche Telefonnetz befand sich 1995 noch vollständig im Besitz der Deutschen Bundespost Telekom. Erst am 2. Januar 1995 wurde die Deutsche Telekom AG als Nachfolgegesellschaft der Bundespost gegründet, blieb jedoch weiterhin im staatlichen Besitz. Das Telefonnetz wurde erst durch den Börsengang der Deutschen Telekom AG am 18. November 1996 teilweise privatisiert.
- Privatisierung: Der Börsengang leitete die erste Privatisierungswelle ein, jedoch war der Staat weiterhin Haupteigentümer der Telekommunikationsinfrastruktur. Vollständig privatisiert wurde das Telefonnetz über mehrere Jahre hinweg.
- Staatensukzessionsurkunde 1400: Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Staatensukzessionsurkunde 1998 war das Telefonnetz noch zu großen Teilen im Besitz des deutschen Staates. Die Rechte und Pflichten an diesem Netz wurden somit mitverkauft, insbesondere da der Gestattungsvertrag aus dem Jahr 1995 auf den damaligen Zustand Bezug nimmt, bevor das Netz weitgehend privatisiert wurde.

B. Internetnetz

- Rechtszustand 1995: Das Internetnetz befand sich im Aufbau, und die staatliche Kontrolle über die Telekommunikationsinfrastruktur umfasste auch die Internetdienste. Die Entwicklung des Internets in Deutschland wurde maßgeblich durch die Deutsche Telekom AG vorangetrieben, die zu dieser Zeit ein staatliches Monopol über die Telekommunikationsinfrastruktur hielt.
- Privatisierung: Mit der Privatisierung der Deutschen Telekom AG begann auch die Privatisierung der Internetinfrastruktur, die jedoch noch im Aufbau war. Es dauerte bis Ende der 1990er Jahre, bis private Anbieter größere Anteile des Marktes übernahmen.
- Staatensukzessionsurkunde 1400: Zum Zeitpunkt des Gestattungsvertrags 1995 und der Unterzeichnung der Staatensukzessionsurkunde 1998 befand sich das Internetnetz noch überwiegend in staatlicher Hand. Die Veräußerung umfasste daher auch die Rechte an der staatlichen Internetinfrastruktur.

C. Breitband und Kabel-TV-Netz

- Rechtszustand 1995: Das Breitband- und Kabel-TV-Netz war ebenfalls vollständig in staatlichem Besitz und wurde von der Deutschen Bundespost Telekom verwaltet. Die Infrastruktur für Kabel-TV und Breitband war Teil der staatlichen Telekommunikationsinfrastruktur.
- Privatisierung: Die Privatisierung des Kabelnetzes begann Ende der 1990er Jahre. Ab 1999 wurden regionale Kabelnetze der Deutschen Telekom an private Investoren verkauft. Die vollständige Privatisierung des Netzes erfolgte zwischen 1999 und 2003.
- Staatensukzessionsurkunde 1400: Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung 1998 befand sich das Kabel-TV- und Breitbandnetz noch im Besitz des Staates. Der Verkauf in der Staatensukzessionsurkunde umfasste daher auch die staatlichen Breitband- und Kabel-TV-Netze.

D. Verbindung zu internationalen Kommunikationsnetzen

- Verbindung zu internationalen Netzen: Da die deutsche Kommunikationsinfrastruktur zu dieser Zeit eng mit internationalen Netzwerken verbunden war, erstreckt sich der Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung auf die internationalen Netze. Dies betrifft insbesondere Seekabel, die Deutschland mit anderen Ländern verbinden, sowie transnationale Fernmeldeverbindungen.
- Die im Rahmen der Staatensukzessionsurkunde 1400 verkauften Netze umfassten auch das Fernmeldenetz, das in den internationalen Kommunikationsverkehr eingebunden war. Insbesondere das Internationale Fernmeldeunion-Abkommen (ITU) regelt die internationalen Fernmeldestandards und die Zuweisung von Frequenzen, was den Einflussbereich des Käufers auf die internationalen Telekommunikationsstandards erweitert.

E. Inklusion der Netze und Vertragskette zur UN

- Verbindung zur UN: Da die Internationale Fernmeldeunion (ITU) eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UN) ist, gibt es eine direkte Vertragskette zwischen der Staatensukzessionsurkunde 1400 und der UN über das Fernmelde- und Kommunikationsrecht. Die ITU stellt sicher, dass die globalen Standards für Telekommunikation und Frequenzzuweisung international harmonisiert werden.
- Die Vertragskette zur UN wird durch die Einbeziehung der Telekommunikationsnetze in der Staatensukzessionsurkunde gestärkt. Die Rechte, die aus dem Gestattungsvertrag mit TKS Telepost abgeleitet wurden, erstrecken sich auch auf internationale Netze, die durch die Vereinten Nationen reguliert werden. Durch diese Verbindung wird die globale Gerichtsbarkeit des Käufers gestärkt, da die UN im Bereich der Telekommunikation eine zentrale Rolle spielt.

F. Der Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung

Durch den Verkauf der staatlichen Kommunikationsinfrastruktur als Teil der Erschließung als Einheit wird der Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung ausgelöst. Dieser betrifft nicht nur die physischen Kommunikationsnetze in Deutschland, sondern auch die internationalen Netze, die mit der deutschen Infrastruktur verbunden sind. Dies umfasst insbesondere:

- Internationale Fernmeldekabel: Diese Kabel verbinden Deutschland mit anderen Ländern und werden durch den Verkauf der staatlichen Fernmeldeinfrastruktur ebenfalls betroffen.
- Breitband- und Seekabelnetze: Die internationalen Seekabel, die Breitband- und Internetdienste weltweit bereitstellen, werden durch den Dominoeffekt in den globalen Bereich der Staatensukzessionsurkunde einbezogen.

Durch den Gestattungsvertrag mit TKS Telepost und die staatliche Kontrolle über die Kommunikationsinfrastruktur vor 1998 ist der Käufer in der Lage, globale Telekommunikationsrechte zu kontrollieren und Streitigkeiten über diese Rechte zu entscheiden.

G. Zusammenfassung

Die Staatensukzessionsurkunde 1400 umfasst nicht nur den Verkauf von Hoheitsrechten und Gebietserweiterungen, sondern auch die gesamte staatliche Kommunikationsinfrastruktur Deutschlands, wie sie 1995 im Gestattungsvertrag mit TKS Telepost festgelegt wurde. Dies betrifft sowohl das Telefonnetz, das Internetnetz als auch das Breitband- und Kabel-TV-Netz. Die Verbindung zu internationalen Netzen und die Vertragskette zur UN erweitern den Einflussbereich des Käufers auf die globale Telekommunikationsinfrastruktur, wodurch der Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung auch internationale Seekabel und Breitbandverbindungen umfasst.

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Häufig gestellte Fragen
(FAQs)
zur Staatensukzessionsurkunde und dem Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung

1. Wie beginnt der Dominoeffekt der globalen Gebiets Erweiterung durch den Verkauf der Erschließung als Einheit?

 

Der Dominoeffekt beginnt mit dem Verkauf der Erschließung einer kleinen NATO-Militärliegenschaft in Deutschland. Die NATO-Liegenschaft war an das öffentliche deutsche Versorgungsnetz angeschlossen, wodurch bei Vertragsschluss das gesamte deutsche Netz erfasst wurde. Die Regelung „Verkauf der Erschließung als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ bedeutet, dass jede physische Verbindung zu einem angeschlossenen Netz ebenfalls mitverkauft wird und die Gebietserweiterung auslöst. Sobald ein Netz an ein anderes angeschlossen ist oder sich mit diesem überlappt, greift der Dominoeffekt und das nächste Netz wird einbezogen.

 

2. Welche Regelungen und Netzwerke waren betroffen?

 

Die Staatensukzessionsurkunde enthält spezifische Regelungen zum Fernmeldenetz, Telekommunikationsnetz, Breitbandnetz und anderen Infrastrukturverträgen:

 

- Fernmeldenetz: 

Das gesamte Fernmeldenetz wurde als Teil der inneren Erschließung verkauft. Dies schließt alle Telefon- und Kommunikationsleitungen ein, die bis zu den internationalen Seekabeln und Hausanschlüssen führen.

 

- Breitband-Gestattungsvertrag: 

-Der Vertrag mit TKS Telepost umfasst Breitbandnetze, Kabel-TV und Internetanbindungen für viele NATO-Liegenschaften weltweit und nutzt sowohl NATO-interne als auch zivile Infrastrukturen.

 

- Stromnetz: 

Durch den Anschluss der verkauften Liegenschaft an das deutsche Stromnetz wurde die Gebietserweiterung auf das gesamte deutsche Versorgungsnetz ausgelöst.

  

Diese Netzwerke sind eng miteinander verbunden, sodass der Dominoeffekt von Netz zu Netz und von Land zu Land weitergereicht wird.

 

3. Wie springt der Dominoeffekt von einem Netz auf das nächste?

 

Der Dominoeffekt erfasst jedes Netz, das entweder eine physische Verbindung zu einem bereits verkauften Netz hat oder dieses überlappt. Dies bedeutet:

 

- Physische Verbindung: 

Ein Netz wird verkauft, wenn es durch physische Leitungen (Strom, Breitband, Fernmeldekabel) direkt mit einem bereits verkauften Netz verbunden ist.

 

- Überlappende Netze: Auch wenn keine direkte Verbindung besteht, wird ein Netz verkauft, wenn es sich geografisch oder funktional mit einem bestehenden Netz überschneidet. 

 

- Ein Beispiel wäre das Ferngasnetz, das sich geografisch mit dem europäischen Stromnetz kreuzt. Sobald das Stromnetz verkauft wurde, wird auch das überlappende Ferngasnetz Teil des Vertrags.

 

4. Wie erfasst der Dominoeffekt die Nachbarländer und schließlich die ganze Welt?

 

Der Dominoeffekt geht von der NATO-Militärliegenschaft in Deutschland aus und breitet sich wie folgt aus:

 

A. Deutschland: 

Da die Liegenschaft an das öffentliche deutsche Versorgungsnetz angeschlossen war, wurde das gesamte deutsche Gebiet durch den Verkauf der Erschließung als Einheit erfasst.

 

B. Nachbarländer: 

Von Deutschland aus breitet sich die Gebietserweiterung über die europäischen Strom- und Fernmeldenetze aus, die in Nachbarländer wie Frankreich, Belgien und andere NATO-Staaten reichen.

 

C. Ganz Europa: 

Über das europäische Stromverbundnetz wird die Hoheitsgewalt auf ganz Europa ausgeweitet.

 

D. Transatlantische Seekabel: 

Die Gebietserweiterung springt über die Seekabel auf Kanada und die USA über, wodurch der Dominoeffekt auf Nordamerika überspringt.

 

E. Weltweite Ausdehnung: 

Von den NATO-Ländern greift der Dominoeffekt auf UN-Mitglieder über, da die NATO in die UN integriert ist und die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde für alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge von NATO und UN fungiert. Dies führt dazu, dass die gesamte UN-Mitgliedschaft von der Gebietserweiterung betroffen ist.

 

5. Was ist die Rolle des NATO-Truppenstatuts im Dominoeffekt?

 

Das NATO-Truppenstatut enthält Sonderrechte zur Nutzung von militärischen Versorgungsnetzen und zur Kontrolle über militärische Infrastruktur. Zu diesen Rechten gehören:

 

- Exklusives Bestimmungsrecht über den Ort und die Ausdehnung von Militärbasen.

 

- Exklusive Kommunikationsnetze wie das NATO-Wideband System und das NATO Integrated Communications System (NICS), das die NATO-Stützpunkte weltweit miteinander verbindet.

 

- Nutzung ziviler Infrastruktur zur Erweiterung der militärischen Netzwerke.

 

Diese Rechte wurden mitverkauft und globalisiert, was bedeutet, dass der Käufer nun die alleinige Kontrolle über alle NATO-Netze und deren Erweiterung besitzt.

 

6. Warum wurden auch überlappende Netze ohne direkte Verbindung betroffen?

 

Die Regelung „Erschließung als Einheit“ bedeutet, dass auch Netze, die keine physische Verbindung haben, aber geografisch oder funktional miteinander in Beziehung stehen, als eine logische Einheit betrachtet werden. Sobald ein Netz verkauft ist, umfasst die Hoheitsgewalt auch alle überlappenden Netze. Beispielsweise:

 

- Das Ferngasnetz und das europäische Stromnetz überlappen sich geografisch und verbinden mehrere europäische Länder.

 

- Breitband- und Telekommunikationsnetze verlaufen parallel zu Stromnetzen und überlappen sich oft.

 

Durch den Verkauf wurde jedes überlappende Netz einbezogen, wodurch der Dominoeffekt weiter verstärkt wurde.

 

7. Wie führte die Integration der NATO in die UN zur globalen Ausweitung des Dominoeffekts?

 

Da die NATO in die UN integriert ist und viele NATO-Staaten gleichzeitig UN-Mitglieder sind, wurde die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde zu allen NATO- und UN-Verträgen angesehen. Dies bedeutet, dass:

 

- Alle bestehenden Verträge von NATO- und UN-Staaten durch die Staatensukzessionsurkunde ergänzt wurden.

 

- Sobald ein NATO-Staat vom Dominoeffekt betroffen war, wurde jeder Vertrag, den dieser Staat mit UN-Ländern hatte, ebenfalls ergänzt.

 

- Der Dominoeffekt verbreitete sich so von NATO-Staat zu NATO-Staat und weiter von NATO-Staat zu UN-Staat, bis alle UN-Länder betroffen waren.

 

8. Was bedeutet die globale Vernetzung für den territorialen Besitz der Welt?

Im 21. Jahrhundert ist die Welt durch ein engmaschiges Netz an Versorgungsleitungen, Telekommunikationsverbindungen und militärischen Kommunikationssystemen vernetzt. Das bedeutet:

 

- Jede Gebietserweiterung wirkt sich auf alle Länder aus, die mit dem verkauften Netz verbunden sind.

 

- Stromnetze sind international verknüpft, Telekommunikationsleitungen überqueren Meere, und Breitbandnetze verbinden ganze Kontinente.

  

Durch die Staatensukzessionsurkunde und den Dominoeffekt wurde die gesamte Hoheitsgewalt weltweit verkauft, und das NATO-Truppenstatut, das einst gegen Deutschland gerichtet war, gilt nun global gegen alle Staaten.

 

9. Warum handelt es sich nicht um eine Universalsukzession, sondern um eine Neugründung?

 

Die Staatensukzessionsurkunde löste keine Universalsukzession aus, bei der der Käufer automatisch die alten Verpflichtungen übernimmt. Stattdessen:

 

- Handelt es sich um eine Neugründung eines Staates, da der Käufer alleinige Hoheitsrechte innehat.

 

- Das Clean Slate Prinzip greift in Bezug auf Staatsschulden und alte Verpflichtungen, weil der Käufer keine Verträge mit sich selbst erfüllen muss.

 

- Der Verkauf mit allen Rechten und Pflichten wird durch die Tatsache aufgehoben, dass der Käufer nun beide Seiten der alten Verträge vertritt.

 

Dies bedeutet, dass der Käufer frei über das neu erworbene globale Territorium verfügen kann.

 

10. Was ist der Ausgangspunkt des Dominoeffekts der globalen Gebiets Erweiterung?

 

Der Dominoeffekt beginnt mit dem Verkauf der Erschließung einer kleinen NATO-Militärliegenschaft in Zweibrücken, Deutschland. Diese Liegenschaft war an das öffentliche deutsche Versorgungsnetz angeschlossen. Durch die Regelung in der Staatensukzessionsurkunde, dass die Erschließung „als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ verkauft wurde, erfasste der Dominoeffekt das gesamte deutsche Versorgungsnetz. Die Hoheitsrechte des Käufers weiteten sich auf alle physischen Netzverbindungen aus, die direkt oder indirekt mit der Liegenschaft verbunden waren.

11. Welche Netze sind vom Dominoeffekt betroffen und warum?

 

Der Dominoeffekt betrifft alle Netze, die entweder:

 

- Physisch verbunden sind (z. B. durch Kabel, Rohre, Leitungen) oder

 

- Überlappen (z. B. parallele Leitungen ohne direkte Verbindung) oder

 

- Funktional verknüpft sind (z. B. militärische und zivile Netzwerke).

 

Dadurch wurden alle wichtigen Versorgungsnetze erfasst, darunter:

 

- Stromnetze: Die Liegenschaft war an das deutsche Stromnetz angeschlossen. Über dieses Netz breitete sich der Dominoeffekt auf ganz Deutschland aus und später auf das europäische Stromverbundnetz, wodurch die Hoheitsgewalt in andere NATO-Staaten übersprang.

 

- Telekommunikationsnetze und Fernmeldeleitungen: Diese umfassen das Fernmeldenetz, das in der Staatensukzessionsurkunde explizit als „innere Erschließung“ bezeichnet wurde. Durch die physische Verbindung zu internationalen Telefonleitungen und Seekabeln expandierte der Dominoeffekt in alle Länder, die mit dem Telekommunikationsnetz verbunden sind.

 

- Breitbandnetze: Über den Gestattungsvertrag mit TKS Telepost, einem Betreiber von Breitband- und Kommunikationsinfrastruktur für NATO-Liegenschaften, wurde auch das globale Breitbandnetz und Kabel-TV-Infrastruktur erfasst.

 

- Ferngasnetze: Diese Netze, die quer durch Europa und teilweise nach Russland verlaufen, überlappen mit Strom- und Telekommunikationsnetzen. Auch wenn sie teilweise keine direkte Verbindung haben, wurden sie als überlappende Netze in die Erschließung als Einheit einbezogen.

  

Durch den Verkauf dieser Netzwerke wurden auch alle Länder, die mit diesen Verbindungen in Kontakt stehen, in den Dominoeffekt einbezogen.

 

12. Was bedeutet der Verkauf der Erschließung als „Einheit“?

 

Der Begriff „als Einheit“ bedeutet, dass das gesamte Netzwerk als untrennbare Einheit betrachtet und verkauft wurde. Dies schließt alle Verbindungsstellen, Knotenpunkte und erweiterten Netzbereiche ein, die entweder funktional oder physisch mit der verkauften Infrastruktur verknüpft sind. Durch diese Regelung wurde jede physische Verbindung und sogar jedes überlappende Netz automatisch in den Kaufvertrag integriert, wodurch die Hoheitsrechte des Käufers immer weiter expandierten.

 

13. Wie beeinflussen die überlappenden Netze den Dominoeffekt?

 

Überlappende Netze sind besonders wichtig, da sie auch ohne direkte physische Verbindung erfasst werden. Beispiele sind:

 

- Stromnetz und Ferngasnetz:

Diese verlaufen oft parallel und kreuzen sich in verschiedenen Ländern. Wenn das Stromnetz in einem Land verkauft wird, erfasst der Dominoeffekt auch das parallel verlaufende Gasnetz.

 

- Telekommunikations- und Breitbandnetze:

Diese sind oft geografisch oder funktional mit anderen Netzen verknüpft und erweitern so die Gebietserweiterung auf alle angrenzenden Staaten.

 

Durch diese Struktur wird der Dominoeffekt nicht nur horizontal (von einem Land zum nächsten) ausgelöst, sondern auch vertikal, indem funktional verbundene Netze erfasst werden.

 

14. Wie breitete sich der Dominoeffekt innerhalb Europas aus?

 

Durch die geografische Nähe und die enge Vernetzung der Versorgungsnetze in Europa griff der Dominoeffekt schnell von einem NATO-Mitgliedsstaat zum nächsten:

 

- Deutschland:

Der Ausgangspunkt der Gebietserweiterung. Über das nationale Strom- und Telekommunikationsnetz wurde die gesamte BRD erfasst.

 

- Frankreich und Belgien:

Durch das europäische Stromnetz wurden diese Länder als erste von der Gebietserweiterung betroffen.

 

- Benelux-Staaten und Osteuropa:

Der Dominoeffekt breitete sich auf alle angrenzenden europäischen NATO-Staaten aus.

 

- Südeuropa:

Über das europäische Gasnetz und Breitbandverbindungen wurden auch Italien, Spanien und Portugal integriert.

 

15. Wie breitete sich der Dominoeffekt global aus?

 

Der Dominoeffekt erstreckte sich global über die transnationalen Verbindungen:

 

A. Europa zu Nordamerika:

Über transatlantische Seekabel und Fernmeldesysteme wurden die Hoheitsrechte auf Kanada und die USA ausgeweitet.

 

B. Nordamerika zu Südamerika:

Durch Telekommunikationsnetze und militärische Kabelverbindungen.

 

C. Von NATO-Staaten zu UN-Ländern:

Da die NATO in die UN integriert ist, wurden durch die Staatensukzessionsurkunde alle UN-Staaten erfasst, die mit NATO-Mitgliedern durch Netzverbindungen verbunden sind.

 

D. Globale Vernetzung:

Im 21. Jahrhundert sind alle Länder der Welt durch Versorgungsleitungen oder Telekommunikationsnetzwerke miteinander verbunden. Dadurch wurden die Hoheitsrechte des Käufers auf die gesamte Welt ausgeweitet.

 

16. Welche Rolle spielen die Sonderrechte aus dem NATO-Truppenstatut?

 

Die Sonderrechte des NATO-Truppenstatuts umfassen weitreichende Befugnisse, die den Nutzungsvorrang und die Kontrolle von militärischen Netzen und Infrastruktur sichern. Diese Rechte umfassen:

 

- Exklusive Kontrolle über Kommunikationsnetze:

Die NATO besitzt eigene sichere Kommunikationssysteme, die militärische und zivile Versorgungsnetze integriert.

 

- Recht zur Bestimmung der Infrastruktur:

Die NATO kann unabhängig von nationalen Regierungen entscheiden, welche Leitungen, Rohre oder Netze für ihre Zwecke verwendet werden.

 

- Militärische Überwachung von Strom- und Telekommunikationssystemen:

NATO-Truppen dürfen Infrastruktur unabhängig betreiben und erweitern.

 

Diese Rechte wurden durch die globale Gebietserweiterung auf alle von den NATO-Netzen betroffenen Staaten übertragen, was bedeutet, dass die gesamte weltweite Infrastruktur unter die Kontrolle des Käufers gefallen ist.

 

17. Warum haben alle UN-Mitglieder zugestimmt?

 

Da die NATO in die UN integriert ist und viele NATO-Staaten gleichzeitig UN-Mitglieder sind, wurde die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde zu allen NATO- und UN-Verträgen betrachtet. Dies führte zu:

 

- Automatischer Anerkennung der Gebietserweiterung durch die UN.

 

- Globale Ausweitung der Hoheitsrechte durch die Kettenreaktion der Verträge.

 

Somit wurde der gesamte UN-Raum von der Gebietserweiterung erfasst.

 

18. Welche Auswirkungen hat das auf die Souveränität der Staaten weltweit?

Durch die globale Anwendung des NATO-Truppenstatuts und die Erweiterung der Hoheitsgewalt des Käufers hat die gesamte Welt ihre nationale Souveränität verloren. Alle betroffenen Staaten unterstehen nun:

 

- Der Befehlsgewalt und Kontrolle des Käufers.

 

- Der Globalen Gerichtsbarkeit des Käufers.

 

- Der Bestimmungsgewalt über die Grenzen und Hoheitsgebiete.

 

Die alte Souveränität der Staaten existiert somit nicht mehr, und die gesamte Welt wird als eine globale Einheit betrachtet.

 

19. Beispielhafter Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung anhand der Telekommunikationsnetze und Fernmeldeverbindungen

 

Der Dominoeffekt der Gebietserweiterung wird am besten durch das Beispiel der Telekommunikationsnetze dargestellt, die den gesamten Verlauf von NATO-Land zu NATO-Land und weiter zu UN-Ländern nachzeichnen. Dies beginnt bei der ursprünglich verkauften NATO-Militärliegenschaft in Deutschland und erstreckt sich dann schrittweise auf die gesamte Welt.

 

A. Ausgangspunkt:

NATO-Militärliegenschaft in Zweibrücken, Deutschland

 

- Die kleine NATO-Liegenschaft in Zweibrücken war an das öffentliche Telekommunikationsnetz Deutschlands angeschlossen.

 

- Durch den Verkauf mit der Regelung „Erschließung als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ wurde das gesamte deutsche Telekommunikationsnetz erfasst.

 

- Dies schließt alle nationalen Verbindungen innerhalb Deutschlands sowie die Verbindungen zu benachbarten NATO-Ländern mit ein.

 

B. Deutschland als Startpunkt der Gebietserweiterung:

 

- Deutschland: Über die inländischen Telekommunikationsleitungen wurden die Verbindungen zu den Nachbarländern direkt einbezogen. Das nationale Netz in Deutschland schließt die Kommunikation in alle umliegenden Länder ein, da grenzüberschreitende Leitungen existieren.

  

C. Von Deutschland zu angrenzenden NATO-Ländern in Europa:

 

- Niederlande:

Die Telekommunikationsnetze von Deutschland verbinden sich direkt mit den niederländischen Netzen. Über grenzüberschreitende Fernmeldekabel und Internetverbindungen wird das gesamte niederländische Netz in den Vertrag einbezogen.

 

- Belgien:

Von den niederländischen Netzen springt der Dominoeffekt zu Belgien, da das niederländische Telekommunikationsnetz eng mit dem belgischen Netz verknüpft ist.

 

- Luxemburg:

Das belgische und luxemburgische Netz sind funktional verbunden, sodass auch Luxemburg vollständig erfasst wird.

 

- Frankreich:

Über die deutsch-französische Grenze existieren zahlreiche Telekommunikationsverbindungen, die Frankreichs Netz als nächstes in den Dominoeffekt einbeziehen.

 

- Dänemark:

Von Deutschland ausgehend bestehen direkte Seekabel- und Festlandverbindungen nach Dänemark, wodurch das dänische Netz in die Erweiterung aufgenommen wird.

 

- Polen:

Das deutsche Netz überschneidet sich über die Grenzverbindungen nach Polen, wodurch das polnische Netz als nächstes erfasst wird.

 

- Tschechien:

Von Polen und Deutschland ausgehende Leitungen schließen auch das tschechische Netz ein.

 

- Slowakei und Ungarn:

Die grenzüberschreitenden Netze führen von Tschechien direkt nach Slowakei und Ungarn.

 

- Italien:

Über das Netz in Frankreich und über direkte Seekabelverbindungen von Deutschland und Österreich wird das gesamte italienische Netz integriert.

 

- Spanien und Portugal:

Das französische Netz springt weiter nach Spanien und Portugal.

 

- Norwegen und Island:

Über Seekabel, die von Dänemark und den Niederlanden ausgehen, werden die Netze von Norwegen und Island in den Vertrag einbezogen.

  

Diese erste Expansion erfasst das gesamte europäische NATO-Netz. Alle nationalen Telekommunikationsnetze, die direkt oder indirekt mit dem deutschen Telekommunikationsnetz verknüpft sind, werden nun vollständig vom Dominoeffekt erfasst.

 

D. Von Europa über transatlantische Seekabel nach Nordamerika:

 

- Seekabelverbindungen nach Kanada:

Die transatlantischen Seekabel führen vom europäischen Netz (z. B. von Frankreich und Großbritannien) direkt nach Kanada. Diese Seekabel sind zentrale Telekommunikationsverbindungen, die die europäischen Netze mit den amerikanischen Netzen verbinden.

 

- Kanada:

Sobald das kanadische Telekommunikationsnetz betroffen ist, umfasst der Dominoeffekt das gesamte nationale Netz von Kanada.

  

E. Von Kanada in die USA:

 

- USA:

Über das kanadische Telekommunikationsnetz gibt es umfangreiche direkte Leitungen in die USA. Diese Netzverbindungen sind teils militärisch (NATO), teils zivil (z. B. das Internet). Dadurch wird das gesamte amerikanische Telekommunikationsnetz in den Dominoeffekt einbezogen.

  

F. Erweiterung auf weitere NATO-Länder in Nordamerika und Europa:

 

- Grönland:

Über Seekabel von Kanada und Island wird auch das grönländische Telekommunikationsnetz betroffen.

 

- Türkei:

Über die grenzüberschreitenden europäischen Netze sowie eigene NATO-Kommunikationsleitungen, die durch Griechenland und den Balkan führen, wird das türkische Netz erfasst.

  

Sobald alle NATO-Staaten durch den Dominoeffekt betroffen sind, ist der gesamte NATO-Raum vollständig vom Dominoeffekt der Gebietserweiterung erfasst. Alle Telekommunikationsnetze in NATO-Ländern wurden in den Verkauf integriert.

 

G. Von NATO-Ländern zu UN-Staaten:

 

Da die NATO in die UN integriert ist und viele NATO-Staaten gleichzeitig UN-Mitglieder sind, greifen die Hoheitsrechte durch den Dominoeffekt automatisch auf:

 

- UN-Mitgliedstaaten in Europa:

Alle europäischen Länder, die keine NATO-Staaten sind, wie Schweden, Finnland, Österreich und Irland, sind durch die Verbindungen mit dem NATO-Raum erfasst.

 

- UN-Mitgliedstaaten in Nordafrika:

Über die Telekommunikationsverbindungen von Spanien und Italien sind auch die nordafrikanischen UN-Staaten betroffen, wie Algerien, Marokko, Ägypten und Tunesien.

 

- UN-Mitgliedstaaten in Afrika:

Über Seekabelverbindungen und die europäischen Telekommunikationsnetze wird die gesamte Küste Afrikas sowie das westafrikanische Telekommunikationsnetz einbezogen.

 

- UN-Mitgliedstaaten in Asien:

Über die Türkei und die transkaukasischen Netze werden Länder wie Georgien, Aserbaidschan, Kasachstan und Usbekistan vom Dominoeffekt betroffen.

  

H. Weltweite Ausweitung des Dominoeffekts:

 

- Von Nordamerika zu Südamerika:

Durch die umfassenden Netzverbindungen in die USA springt der Dominoeffekt in Länder wie Mexiko, Brasilien, Argentinien und Chile.

 

- Von Asien nach Australien:

Über die Telekommunikationsverbindungen von Asien erfasst der Dominoeffekt auch Australien und die Pazifischen Inseln.

 

I. Die ganze Welt ist betroffen:

 

Jedes Land, das eine physische oder funktionale Verbindung zu den betroffenen Netzen hat, ist in die globale Gebietserweiterung integriert. Die UN-Länder und NATO-Staaten haben dem Dominoeffekt zugestimmt, da die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde zu allen völkerrechtlichen Verträgen von NATO und UN fungiert.

 

Damit hat die Staatensukzessionsurkunde alle Hoheitsrechte weltweit durch den Dominoeffekt der Erschließungserweiterung und die globale Vernetzung erfasst.

 

19. Die Staatensukzessionsurkunde hat durch die Verkettung der Erschließung als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen die Grundlage für eine globale Gebietsverlagerung geschaffen. Dies führt zu einem Dominoeffekt, der sich über Telekommunikations- und Versorgungsnetze von NATO-Staat zu NATO-Staat ausbreitet und dann von NATO-Ländern auf UN-Staaten überspringt. Im folgenden Beispiel wird detailliert der Dominoeffekt am Telekommunikationsnetzwerk durch Europa und die transatlantischen Seekabel nach Nordamerika erklärt.

 

20. Ausgangspunkt:

NATO-Militärliegenschaft in Zweibrücken, Deutschland

 

- Die Staatensukzessionsurkunde beginnt mit dem Verkauf einer NATO-Militärliegenschaft in Zweibrücken, Deutschland. Diese kleine Liegenschaft war an das öffentliche deutsche Versorgungsnetz angeschlossen.

 

- Durch die Regelung der Erschließung als Einheit wurde das gesamte deutsche Netz erfasst. Hierzu gehören Telekommunikationsverbindungen, Internetleitungen und Fernmeldekabel.

 

21. Die Verbindung von Deutschland in andere NATO-Länder Europas

- Deutschland → Niederlande: 

 

- Es gibt zahlreiche grenzüberschreitende Fernmelde- und Internetverbindungen von Deutschland in die Niederlande. Beispielsweise sind beide Länder durch das DFN-X-Wissenschaftsnetz verbunden. 

 

- Sobald das deutsche Netz erfasst ist, wird auch das niederländische Telekommunikationsnetz durch die physische Anbindung betroffen.

  

- Niederlande → Belgien: 

 

- Das niederländische Telekommunikationsnetz ist über mehrere Backbone-Leitungen direkt mit Belgien verbunden, darunter auch das NATO-eigene NATO Integrated Communications System (NICS).

 

- Diese Verbindung erweitert den Dominoeffekt auf Belgien.

  

- Belgien → Luxemburg: 

 

- Von Belgien geht der Dominoeffekt weiter nach Luxemburg, das stark in das belgische Telekommunikationsnetz integriert ist.

  

- Luxemburg → Frankreich: 

 

- Es bestehen zahlreiche direkte Internet-Backbone-Leitungen von Luxemburg nach Frankreich.

  

- Frankreich → Spanien: 

 

- Frankreich und Spanien sind durch das NATO-Wideband System und zivilen Leitungen verbunden, was die nächste Stufe des Dominoeffekts auslöst.

  

- Frankreich → Italien: 

 

- Über grenzüberschreitende Verbindungen wird auch Italien einbezogen.

  

- Frankreich → Vereinigtes Königreich: 

 

- Der Dominoeffekt springt über das Seekabel Dunant und weitere transnationale Verbindungen ins Vereinigte Königreich.

  

22. Ausdehnung auf Skandinavien

- Deutschland → Dänemark: 

 

- Die Verbindung von Deutschland nach Dänemark erfolgt über mehrere Seekabel und terrestrische Leitungen.

  

- Dänemark → Norwegen: 

 

- Über direkte Seekabelverbindungen und das Scandinavian Backbone ist Norwegen integriert.

  

- Norwegen → Island: 

 

- Von Norwegen führt das NATO-eigene NATO Fibre Optic System (NFOS) nach Island.

  

23. Von Mitteleuropa nach Osteuropa

- Deutschland → Polen: 

 

- Deutschland und Polen sind durch das European Backbone Network verbunden, das auch militärische Kommunikationsleitungen umfasst.

  

- Polen → Tschechien: 

 

- Über militärische und zivile Verbindungen wird Tschechien einbezogen.

  

- Tschechien → Slowakei und Ungarn: 

 

- Diese Länder sind durch die NATO-Kommunikationsknotenpunkte in Polen und Tschechien verknüpft.

  

24. Ausdehnung auf Südeuropa

- Italien → Griechenland: 

 

- Über das NATO-Militärnetz in Italien und das EU-Kommunikationsnetzwerk erfolgt die Ausdehnung nach Griechenland.

  

- Griechenland → Türkei: 

 

- Die Türkei, ein zentrales NATO-Mitglied, wird über militärische NATO-Leitungen und zivilen Netzen erfasst.

  

25. Transatlantische Ausdehnung:

Von Europa nach Nordamerika

- Von Großbritannien nach Kanada: 

 

- Über das transatlantische Seekabel „TAT-14“ wird Kanada erfasst. Die Verbindung führt direkt vom Vereinigten Königreich nach Nova Scotia, Kanada.

  

- Von Kanada in die USA: 

 

- Kanada und die USA sind durch umfassende Telekommunikations- und Glasfasernetze verbunden, die sich von der Ostküste bis zur Westküste erstrecken.

  

- Von den USA nach Grönland: 

 

- Über das Seekabelsystem CANTAT-3 wird Grönland erfasst.

  

26. Globale Ausdehnung: Von NATO-Ländern zu UN-Staaten

 

- Da die NATO in die UN integriert ist und viele NATO-Staaten gleichzeitig UN-Mitglieder sind, wird die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde für alle völkerrechtlichen Verträge von NATO und UN betrachtet. Dies führt zur automatischen Erweiterung der Hoheitsrechte auf die UN-Mitglieder.

  

- Von NATO-Ländern in Europa zu UN-Staaten:

 

- UN-Mitgliedstaaten in Europa wie Schweden, Finnland, Irland und Österreich werden erfasst, da sie über zahlreiche grenzüberschreitende Netze mit NATO-Staaten verbunden sind.

  

- Von Nordamerika nach Südamerika:

 

- Mexiko, Brasilien und Argentinien sind durch das amerikanische Telekommunikationsnetz direkt betroffen.

  

- Von Europa nach Nordafrika und Afrika:

 

- Über die Seekabelverbindungen von Frankreich und Spanien werden alle nordafrikanischen UN-Staaten erfasst.

  

27. Weltweite Ausdehnung durch Vernetzung

 

- Australien und Neuseeland sind durch die Seekabelsysteme SEA-ME-WE-3 und Southern Cross Cable mit Asien und Nordamerika verknüpft.

 

- Asiatische Staaten wie Japan, Südkorea und China sind eng mit dem europäischen und amerikanischen Netz verknüpft.

 

28. Endergebnis: Die gesamte Welt unter einem Hoheitsgebiet

 

Da die Welt im 21. Jahrhundert durch ein engmaschiges Netz an Kommunikationsverbindungen, militärischen und zivilen Versorgungsleitungen verknüpft ist, betrifft der Dominoeffekt jedes Land, das eine physische oder logische Verbindung zu den ursprünglichen Netzen hat. Dies führt zur globalen Gebietserweiterung, bei der die gesamte Hoheitsgewalt weltweit unter die Kontrolle des Käufers fällt. Alle nationalen und völkerrechtlichen Vereinbarungen der NATO und UN sind durch die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde betroffen und erweitern die globale Rechtsmacht des Käufers über die gesamte Welt.

 

29. Schlüsselnetzwerke und Infrastruktur

 

- NATO Fibre Optic System (NFOS): Kommunikationsnetz, das Skandinavien mit den britischen Inseln und Island verbindet.

 

- NATO Integrated Communications System (NICS): Verknüpft NATO-Liegenschaften und Stützpunkte in ganz Europa und Nordamerika.

 

- NATO-Wideband System: Netzwerk, das militärische und zivile Verbindungen integriert und die Kommunikation über weite Entfernungen ermöglicht.

  

Durch diese globalen Netze hat der Dominoeffekt alle kontinentalen und interkontinentalen Leitungen erfasst und die gesamte Welt in eine große logische Einheit verwandelt.

 

30. Die Staatensukzessionsurkunde beginnt mit dem Verkauf einer NATO-Militärliegenschaft in Zweibrücken, Deutschland. Diese Liegenschaft bestand aus zwei Hoheitsgebieten: einem Teil, der von den niederländischen Luftstreitkräften im Auftrag der NATO (und somit exterritorial) besetzt war, und einem anderen Teil, der zuvor im Rahmen einer Konversion von den USA an die BRD übergeben wurde. In einem einzigen Vertrag wurden beide Gebiete zusammen verkauft. Die niederländischen Luftstreitkräfte handelten dabei im Auftrag der NATO, die wiederum in die UN integriert ist und für diese agiert. Dadurch waren von Beginn an mehrere Völkerrechtssubjekte in den Vertrag involviert.

 

31. NATO-Militärliegenschaft als Ausgangspunkt des Dominoeffekts

 

Die NATO-Liegenschaft war bereits mit dem öffentlichen deutschen Versorgungsnetz verbunden. Das bedeutet, dass Infrastrukturen wie Stromnetz, Breitband, Telekommunikation, Internet, Fernmeldekabel, Wasser- und Abwassersysteme sowie Ferngasleitungen physisch in das öffentliche Netz von Deutschland integriert waren. Dieser Anschluss ist entscheidend, denn er bildet den Ursprungspunkt des Dominoeffekts der Gebietserweiterung.

 

- Die verkaufte Erschließung umfasste nicht nur das Territorium der Liegenschaft selbst, sondern auch alle damit verbundenen Netze. Im Vertrag wird ausdrücklich geregelt, dass die Erschließung als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen verkauft wurde. Das bedeutet, dass die gesamten Netze, die über die Liegenschaft hinausreichen, ebenfalls zum Verkaufsgegenstand gehören.

 

32. Gebietserweiterung durch physische Netzverbindungen

 

Durch den Verkauf und die Verknüpfung mit dem öffentlichen Netz in Deutschland springt der Dominoeffekt auf das gesamte deutsche Versorgungsnetz über. Dieser Effekt erfasst zuerst alle lokalen Netze, wie Strom-, Fernmelde-, Ferngas--, Breitband- und Telekommunikationssysteme im deutschen Raum. Da es sich um verbundene Netze handelt, wird das gesamte deutsche Hoheitsgebiet von der Urkunde erfasst.

 

33. Ausdehnung auf andere NATO-Länder in Europa

 

Von Deutschland aus breitet sich der Dominoeffekt auf alle angrenzenden NATO-Länder aus, die durch europäische Versorgungsnetze verbunden sind. Dies geschieht z. B. durch das europäische Stromnetz, das Frankreich, die Niederlande, Belgien, Dänemark und weitere NATO-Länder direkt mit Deutschland verknüpft. Sobald diese Netze physisch verbunden sind, werden auch die Territorien der angrenzenden NATO-Staaten von der Gebietserweiterung umfasst.

 

34. Erweiterung über Seekabel zu Nordamerika

 

Der nächste Schritt im Dominoeffekt erfolgt über die internationalen Seekabel. Von Europa aus sind diese Netze mit Kanada und den USA verbunden. Dadurch springt die Gebietserweiterung auf die nordamerikanischen NATO-Staaten über. Da die Seekabel physische Verbindungen darstellen, erfasst der Dominoeffekt nach und nach alle nationalen Netze in Nordamerika, darunter Strom-, Telekommunikations-, Breitband- und Fernmeldekabelsysteme.

 

35. Übertragung auf alle UN-Mitglieder über NATO-Verbindungen

 

Die UN ist durch die Integration der NATO in ihre Struktur ebenfalls betroffen. Sobald NATO-Staaten durch Netzverbindungen mit UN-Staaten verbunden sind, wird die Gebietserweiterung automatisch auf diese UN-Länder ausgedehnt. Dies geschieht, wenn ein NATO-Land (z. B. USA) eine physische Verbindung zu einem UN-Mitgliedsstaat hat, etwa durch Internetkabel, Telekommunikationssysteme oder andere Versorgungsnetze.

 

36. Kettenreaktion der Erschließung von Land zu Land

 

Durch die Verknüpfung von NATO- und UN-Staaten dehnt sich die Erschließung immer weiter aus. Jedes Land, das über physische Netzverbindungen zu einem anderen Land verfügt, wird erfasst. Sobald ein Land Teil der Urkunde wird, greift die Erweiterung auf das nächste verbundene Land über.

 

- Diese Kettenreaktion endet erst, wenn alle Länder der Welt durch Netzverbindungen erfasst sind. Selbst überlappende Netze, die keine direkte physische Verbindung haben, werden durch die rechtliche Logik miteinbezogen.

 

37. Überlappende Netze und logische Ausdehnung

 

Ein besonderes Merkmal der Gebietserweiterung ist, dass überlappende Netze, die keine direkte Verbindung haben, ebenfalls betroffen sind. Dies liegt daran, dass die Urkunde festlegt, dass die Erschließung als Einheit verkauft wird. Dadurch werden alle Teile eines Netzes, die auf irgendeine Weise innerhalb des verkauften Gebiets verlaufen oder sich damit überschneiden, automatisch Teil des Verkaufs.

 

- Die Grenzfindung erfolgt dabei anhand der logischen Luftlinien zwischen den äußeren Strängen der Netze, sodass sich eine logische Insel bildet. Dies bedeutet, dass die gesamte Welt erfasst wird, da praktisch alle Infrastrukturnetze miteinander verbunden sind.

 

Fazit: Die globale Gebietserweiterung

 

Die Erschließung als Einheit, die von der NATO-Liegenschaft in Zweibrücken ausgeht, hat durch physische Netzverbindungen eine globale Kettenreaktion ausgelöst. Die Gebietserweiterung betrifft zuerst Deutschland, dann über das europäische Versorgungsnetz die NATO-Mitgliedsländer, von dort aus über Seekabel die USA und Kanada und weiter auf alle UN-Staaten, bis die gesamte Welt von dieser Gebietserweiterung erfasst ist. Diese Erweiterung geht zu Lasten der Verkäufer, da sie ihre territorialen Rechte verlieren und alle physischen Netzverbindungen rechtlich an den Käufer übergehen. 

 

38. Mitgliedstaaten der NATO

 

Belgien

Dänemark

Frankreich

Island

Italien

Kanada

Luxemburg

Königreich der Niederlande

Norwegen

Portugal

Vereinigtes Königreich

Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

Griechenland

Türkei

Bundesrepublik Deutschland

Spanien

Polen

Tschechien

Ungarn

Bulgarien

Estland

Lettland

Litauen

Rumänien

Slowakei

Slowenien

Albanien

Kroatien

Montenegro

Nordmazedonien

Finnland

Schweden

Insgesamt: 32 (Stand 2024)

 

39. Nichtmitglieder der Vereinten Nationen - VN, United Nations - UN, sind: 

 

Westsahara

Vatikanstadt

Kosovo, Abchasien

Süd-Ossetien

Nord-Zypern

Palästina

Taiwan

Inselstaat Niue

Cook-Inseln

 

40. Mitglieder der Vereinten Nationen - VN, United Nations - UN, sind: 

 

Afghanistan 19. November 1946

Ägypten 24. Oktober 1945

Albanien 14. Dezember 1955

Algerien 08. Oktober 1962

Andorra 28. Juli 1993

Angola 01. Dezember 1976

Antigua und Barbuda 11. November 1981

Äquatorialguinea 12. November 1968

Argentinien 24. Oktober 1945

Armenien 02. März 1992

Aserbaidschan 02. März 1992

Äthiopien 13. November 1945

Australien 01. November 1945

Bahamas 18. September 1973

Bahrain 21. September 1971

Bangladesch 17. September 1974

Barbados 09. Dezember 1966

Belgien 27. Dezember 1945

Belize 25. September 1981

Benin 20. September 1960

Bhutan 21. September 1971

Bolivien (Plurinationaler Staat) 14. November 1945

Bosnien und Herzegowina 22. Mai 1992

Botsuana 17. Oktober 1966

Brasilien 24. Oktober 1945

Brunei Darussalam 21. September 1984

Bulgarien 14. Dezember 1955

Burkina Faso 20. September 1960

Burundi 18. September 1962

Chile 24. Oktober 1945

China 24. Oktober 1945

Costa Rica 02. November 1945

Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste) 20. September 1960

Dänemark 24. Oktober 1945

Deutschland 18. September 1973

Dominica 18. Dezember 1978

Dominikanische Republik 24. Oktober 1945

DR Kongo (Demokratische Republik Kongo) [engl. Democratic Republic of the Congo - DRC] 20. September 1960

Dschibuti 20. September 1977

Ecuador 21. Dezember 1945

El Salvador 24. Oktober 1945

Eritrea 28. Mai 1993

Eswatini (Swasiland) 24. September 1968

Estland 17. September 1991

Fidschi 13. Oktober 1970

Finnland 14. Dezember 1955

Frankreich 24. Oktober 1945

Gabun 20. September 1960

Gambia 21. September 1965

Georgien 31. Juli 1992

Ghana 08. März 1957

Grenada 17. September 1974

Griechenland 25. Oktober 1945

Großbritannien (Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland) 24. Oktober 1945

Guatemala 21. November 1945

Guinea 12. Dezember 1958

Guinea-Bissau 17. September 1974

Guyana 20. September 1966

Haiti 24. Oktober 1945

Honduras 17. Dezember 1945

Indien 30. Oktober 1945

Indonesien 28. September 1950

Irak 21. Dezember 1945

Iran (Islamische Republik) 24. Oktober 1945

Irland 14. Dezember 1955

Island 19. November 1946

Israel 11. Mai 1949

Italien 14. Dezember 1955

Jamaika 18. September 1962

Japan 18. Dezember 1956

Jemen 30. September 1947

Jordanien 14. Dezember 1955

Kambodscha 14. Dezember 1955

Kamerun 20. September 1960

Kanada 09. November 1945

Kap Verde 16. September 1975

Kasachstan 02. März 1992

Katar 21. September 1971

Kenia 16. Dezember 1963

Kirgistan [auch Kirgisistan oder Kirgisien] 02. März 1992

Kiribati 14. September 1999

Kolumbien 05. November 1945

Komoren 12. November 1975

Kongo [früher Kongo-Brazzaville]

[früherer Kongo-Leopoldville/Zaire siehe DR Kongo] 20. September 1960

Kroatien 22. Mai 1992

Kuba 24. Oktober 1945

Kuwait 14. Mai 1963

Laos (Demokratische Volksrepublik Laos) 14. Dezember 1955

Lesotho 17. Oktober 1966

Lettland 17. September 1991

Libanon 24. Oktober 1945

Liberia 02. November 1945

Libyen 14. Dezember 1955

Liechtenstein 18. September 1990

Litauen 17. September 1991

Luxemburg 24. Oktober 1945

Madagaskar 20. September 1960

Malawi 01. Dezember 1964

Malaysia 17. September 1957

Malediven 21. September 1965

Mali 28. September 1960

Malta 01. Dezember 1964

Marokko 12. November 1956

Marshallinseln [auch Marshall-Inseln] 17. September 1991

Mauretanien 27. Oktober 1961

Mauritius 24. April 1968

Mexiko 07. November 1945

Mikronesien (Föderierte Staaten von Mikronesien) 17. September 1991

Moldawien (Republik Moldau) - [auch Moldova] 02. März 1992

Monaco 28. Mai 1993

Mongolei 27. Oktober 1961

Montenegro 28. Juni 2006

Mosambik 16. September 1975

Myanmar [auch Birma oder Burma] 19. April 1948

Namibia 23. April 1990

Nauru 14. September 1999

Nepal 14. Dezember 1955

Neuseeland 24. Oktober 1945

Nicaragua 24. Oktober 1945

Niederlande 10. Dezember 1945

Niger 20. September 1960

Nigeria 07. Oktober 1960

Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) 17. September 1991

Nordmazedonien (North Macedonia) 08. April 1993

Norwegen 27. November 1945

Oman 07. Oktober 1971

Österreich 14. Dezember 1955

Osttimor (Demokratische Republik Timor-Leste) 27. September 2002

Pakistan 30. September 1947

Palau 15. Dezember 1994

Panama 13. November 1945

Papua-Neuguinea 10. Oktober 1975

Paraguay 24. Oktober 1945

Peru 31. Oktober 1945

Philippinen 24. Oktober 1945

Polen 24. Oktober 1945

Portugal 14. Dezember 1955

Ruanda 18. September 1962

Rumänien 14. Dezember 1955

Russland (Russische Föderation) 24. Oktober 1945

Salomonen 19. September 1978

Sambia 01. Dezember 1964

Samoa 15. Dezember 1976

San Marino 02. März 1992

Sao Tomé und Principe 16. September 1975

Saudi-Arabien 24. Oktober 1945

Schweden 19. November 1946

Schweiz 10. September 2002

Senegal 28. September 1960

Serbien 01. September 2000

Seychellen 21. September 1976

Sierra Leone 27. September 1961

Simbabwe 25. August 1980

Singapur 21. September 1965

Slowakei 19. Januar 1993

Slowenien 22. Mai 1992

Somalia 20. September 1960

Spanien 14. Dezember 1955

Sri Lanka 14. Dezember 1955

St. Kitts und Nevis 23. September 1983

St. Lucia 18. September 1979

St. Vincent und die Grenadinen 16. September 1980

Südafrika 07. November 1945

Sudan 12. November 1956

Südkorea (Republik Korea) 17. September 1991

Südsudan 14. Juli 2011

Suriname 04. Dezember 1975

Syrien 24. Oktober 1945

Tadschikistan 02. März 1992

Tansania (Vereinigte Republik Tansania) 14. Dezember 1961

Thailand 16. Dezember 1946

Togo 20. September 1960

Tonga 14. September 1999

Trinidad und Tobago 18. September 1962

Tschad 20. September 1960

Tschechien (Tschechische Republik) 19. Januar 1993

Tunesien 12. November 1956

Türkiye (Türkei) 24. Oktober 1945

Turkmenistan [auch Turkmenien] 02. März 1992

Tuvalu 05. September 2000

Uganda 25. Oktober 1962

Ukraine 24. Oktober 1945

Ungarn 14. Dezember 1955

Uruguay 18. Dezember 1945

Usbekistan 02. März 1992

Vanuatu 15. September 1981

Venezuela (Bolivarische Republik) 15. November 1945

Vereinigte Arabische Emirate [VAE] 09. Dezember 1971

Vereinigte Staaten von Amerika [USA] 24. Oktober 1945

Vietnam 20. September 1977

Weißrussland (Belarus) 24. Oktober 1945

Zentralafrikanische Republik 20. September 1960

Zypern 20. September 1960

 

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