top of page
Image by Jen Theodore
UN UNITED NATIONS VN VEREINTE NATIONEN contract
Wässriger Hintergrund

Kooperation von NATO UND UN: ​Insbesondere Anerkennung der NATO-SOFA Vertragskette und somit der Staatensukzessionsurkunde 1400 durch die UN

Paragraph § International Law

Teil 3
Verkauf der NATO-Militärliegenschaft in Zweibrücken: NATO-Truppenstatut und seine Auswirkungen auf Hoheitsrechte und völkerrechtliche Verträge


1. Hintergrund: Die NATO-Militärliegenschaft in Zweibrücken


Die Militärliegenschaft in Zweibrücken hat eine komplexe völkerrechtliche Geschichte, die bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs zurückreicht. Ursprünglich wurde das Gebiet 1945 von Frankreich besetzt und später an die USA übergeben. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurde die Liegenschaft im Rahmen des NATO-Truppenstatuts weitergenutzt, was eine kontinuierliche militärische Nutzung des Gebiets durch NATO-Mitgliedstaaten ermöglichte.


2. NATO-Truppenstatut und die Nutzung der Liegenschaft


- NATO-Truppenstatut: Das NATO-Truppenstatut, das 1951 im Rahmen des NATO-Vertrags (auch Nordatlantikvertrag genannt) verabschiedet wurde, regelt die Präsenz und Rechte von NATO-Truppen auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten. Es enthält spezifische Bestimmungen über die Stationierung, Nutzung und Rechte von NATO-Truppen in den Mitgliedstaaten, einschließlich der Einrichtung und Nutzung von Militärliegenschaften.


- Kontinuität der Nutzung: Die Liegenschaft in Zweibrücken wurde seit ihrer Besetzung durch die USA kontinuierlich unter den Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts genutzt. Dies bedeutet, dass die Liegenschaft nicht vollständig in den Hoheitsbereich der BRD integriert wurde, sondern eine besondere völkerrechtliche Stellung als exterritoriales Gebiet innehatte, das direkt den NATO-Bestimmungen unterlag.


- Übergabe an die Niederlande: In den 1990er Jahren wurde ein Teil der Liegenschaft von den USA an die BRD übergeben. Der andere Teil wurde im Rahmen des NATO-Truppenstatuts an die niederländischen Streitkräfte übergeben, die das Gebiet im Auftrag des Königreichs der Niederlande und der NATO weiter nutzten.


3. Verkauf der Liegenschaft mit allen Rechten und Pflichten und Bestandteilen


- Umfassender Verkauf: Der Vertrag, der als Staatensukzessionsurkunde gilt, sieht den Verkauf der Liegenschaft in Zweibrücken „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ vor. Dies bedeutet, dass nicht nur die physische Liegenschaft, sondern auch alle damit verbundenen völkerrechtlichen Rechte und Pflichten übertragen wurden.


- NATO-Rechte am Boden: Die NATO hatte auf dieser Liegenschaft besondere Rechte, die durch das NATO-Truppenstatut garantiert wurden. Diese Rechte umfassten die Nutzung des Gebiets für militärische Zwecke, die Kontrolle über das Territorium sowie spezifische Sonderrechte, die nicht von der BRD oder einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt werden konnten. Diese NATO-Rechte „haften“ am Boden der Liegenschaft und werden mit dem Verkauf automatisch übertragen.


- Sonderrechte und Exterritorialität: Da ein Teil des Gebiets nie vollständig Teil der BRD war und exterritorial unter der Kontrolle der NATO stand, bleiben diese Sonderrechte auch nach dem Verkauf bestehen. Die exterritorialen Rechte umfassen das Recht auf militärische Nutzung, Kontrolle über den Zugang zum Gebiet und bestimmte Immunitäten, die den NATO-Truppen gewährt wurden.


4. Kettenreaktion und globale Auswirkungen


- Vertragliche Kettenreaktion: Da die Staatensukzessionsurkunde alle Rechte und Pflichten umfasst, die an der Liegenschaft haften, wird durch den Verkauf eine Kettenreaktion ausgelöst, die alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge betrifft, die mit der NATO und den beteiligten Staaten in Zusammenhang stehen. Dies umfasst nicht nur die Rechte am Boden selbst, sondern auch alle Verträge, die mit der militärischen Nutzung, Kontrolle und den Sonderrechten der NATO verbunden sind.


- Einbeziehung der NATO: Da die Liegenschaft unter den Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts genutzt wurde, ist die NATO direkt in den Verkauf involviert. Mit dem Verkauf werden die NATO-Rechte an der Liegenschaft an den Käufer übertragen, was bedeutet, dass die NATO ihre Hoheitsrechte an diesem speziellen Bodenstück aufgibt. Dies führt dazu, dass die NATO ihre Kontrolle über das Gebiet und ihre damit verbundenen Rechte verliert.


- Dominoeffekt: Die Übertragung dieser Rechte löst eine Kettenreaktion aus, die nicht nur das spezielle Gebiet der Liegenschaft betrifft, sondern sich auch auf andere NATO-Verträge und -Vereinbarungen ausweiten kann, die ähnliche Regelungen betreffen. Da die NATO ihre Rechte verkauft hat, werden alle damit verbundenen Pflichten und Verträge ebenfalls an den Käufer übertragen, was zu einer globalen Ausweitung der Hoheitsrechte des Käufers führen könnte.


5. Juristische Konsequenzen: Verkauf der NATO-Rechte und globale Erweiterung


- Rechte an der Liegenschaft: Durch den Verkauf der Liegenschaft mit allen Rechten und Pflichten gibt die NATO ihre Hoheitsrechte auf. Diese Rechte, die vorher an den Boden gebunden waren, umfassen auch die speziellen Immunitäten und Kontrollrechte, die durch das NATO-Truppenstatut garantiert wurden.


- Globale Ausweitung: Da die Staatensukzessionsurkunde eine Nachtragsurkunde ist, die alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge ergänzt, führt der Verkauf zu einer globalen Ausweitung der Hoheitsrechte des Käufers. Alle NATO-Verträge, die ähnliche Rechte und Pflichten beinhalten, werden durch diese Urkunde betroffen, und die Rechte der NATO werden weltweit an den Käufer übertragen.


- Konzentration auf den Boden: Im Kern betrifft diese Kettenreaktion die Rechte am Boden selbst, da die NATO-Truppen spezielle Rechte zur Nutzung und Kontrolle des Territoriums hatten. Mit dem Verkauf dieser Rechte wird das gesamte Territorium, das zuvor unter NATO-Kontrolle stand, effektiv an den Käufer übertragen, der nun die vollständige Hoheitsgewalt über das Gebiet ausübt.


Fazit:


Der Verkauf der NATO-Militärliegenschaft in Zweibrücken, die unter den Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts genutzt wurde, führt zu einer weitreichenden völkerrechtlichen Kettenreaktion. Durch den Verkauf „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ werden nicht nur die physischen Rechte am Boden, sondern auch die umfassenden NATO-Rechte und -Pflichten übertragen. Diese Rechte umfassen spezielle militärische Nutzungsrechte und Kontrollbefugnisse, die vorher exterritorial waren. Mit der Übertragung dieser Rechte auf den Käufer gibt die NATO ihre Kontrolle über das Gebiet auf, was zu einer globalen Ausweitung der Hoheitsrechte des Käufers führt und alle damit verbundenen Verträge betrifft.


Globale Bedeutung der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 vom 06.10.1998
Durch den Verkauf der Liegenschaft in Zweibrücken und die damit verbundene Übertragung der Erschließung als Einheit wurde eine weitreichende Kettenreaktion ausgelöst, die sich auf alle NATO- und UN-Verträge erstreckt. Die Staatensukzessionsurkunde fungiert als Nachtragsurkunde, die automatisch an alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge angehängt wird, was zu einer extremen weltweiten Gebietserweiterung führt. Diese Gebietserweiterung erfasst alle Staaten, deren Verträge durch die Vertragskette betroffen sind, und führt dazu, dass die Hoheitsrechte des Käufers global ausgedehnt werden.
 

Image by Nasser Eledroos

"World Sold!

World Succession

Deed 1400"

Podcast & Memoirenreihe:

Die unglaubliche Reise zum Königreich

Erleben Sie die außergewöhnliche Geschichte eines Mannes, der durch den Kauf einer NATO-Liegenschaft unfreiwillig ein internationales Königreich gründete. Der Podcast "World Sold! World Succession Deed 1400" enthüllt, wie ein scheinbar harmloser Vertrag dem Käufer Hoheitsrechte verlieh und ihn ins Zentrum globaler Konflikte brachte. Die bald erscheinenden Memoiren vertiefen die persönliche und politische Dimension: Von der Entdeckung seiner Souveränität bis zum Aufbau eines Königreichs – ein Mix aus Abenteuer, Skandal und historischen Wendungen.

bottom of page