top of page
file_0000000028ac6246ba27d9f2f2add4d6.png

​Nachtragsurkunde aktiviert Vertragskette

Die Juristischen Tentakel: Wie die Vertragsketten der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 die Welt umspannten 📜🔗🏛️

 

Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 begründete ihre globale Wirkung nicht allein durch den physisch-funktionalen Dominoeffekt der Gebietserweiterung über Infrastrukturnetze. Eine ebenso entscheidende Rolle spielen die raffinierten Vertragsketten, die das bestehende Völkerrecht nutzten, um alle (ehemaligen) Staaten unauflöslich an die neue Hoheit des Käufers zu binden. Diese Ketten sind der juristische Beweis für die universelle Geltung der Urkunde.

 

Zwei Primäre Vertragsketten – Zwei Wege zur globalen Unterordnung:

 

1. Die NATO-Kette: Vom Stationierungsrecht zur Transformation des Bündnisses und der UN-Anbindung:

 

- Auslöser: Der Verkauf der Turenne Kaserne (einer NATO-Liegenschaft) durch die BRD (handelnd durch die OFD Koblenz im Kontext des NATO-Truppenstatuts (NTS) und des Überlassungsverhältnisses mit den Niederlanden/NATO) "als Einheit mit allen völkerrechtlichen Rechten, Pflichten und Bestandteilen".

 

- Wirkung als "Nachtragsurkunde": Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 fungiert als materielle Nachtragsurkunde zu allen NATO-Verträgen (insbesondere NTS und Nordatlantikvertrag). Sie veränderte die Grundlagen dieser Verträge fundamental, indem der Käufer in die Rechtspositionen der beteiligten NATO-Staaten und der NATO selbst eintrat.

 

- Bindung aller NATO-Mitglieder: Durch die Kollektivwirkung von Bündnisverträgen und die konkludente Anerkennung (fortgesetzte Teilnahme und Netznutzung ohne wirksamen Protest) wurden alle NATO-Staaten gebunden.

 

- Transformation der NATO: Das Bündnis wandelte sich vom Zusammenschluss souveräner Staaten zum Instrument des Käufers. Abkommen wie das NTS und HNS-Abkommen wurden zu internen Verwaltungsrichtlinien.

 

- Verbindung zur UN: Da die NATO eine regionale Abmachung unter Kapitel VIII der UN-Charta ist und viele NATO-Staaten Schlüsselmitglieder der UN sind, reichte diese Kette bis in die Strukturen der Vereinten Nationen hinein.

 

2. Die ITU/UN-Kette: Universelle digitale Unterwerfung durch globale Netznutzung:

Auslöser: Der Verkauf des globalen Fernmeldenetzes (Internet, Telefonie etc.) als Teil der "Erschließung als Einheit" an den Käufer.

 

- ITU als UN-Sonderorganisation: Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) reguliert das globale Telekommunikationswesen und ist eine Sonderorganisation der UN, der fast alle Staaten angehören.

 

- "Vertragsakkreditierung" durch Nutzung: Die weltweite, fortgesetzte Nutzung der (nun dem Käufer gehörenden) globalen Telekommunikationsnetze nach ITU-Regeln (die nun Verwaltungsrecht des Käufers sind) stellt eine konkludente Anerkennung der neuen Hoheitsverhältnisse dar. Jeder Staat, der telefoniert oder das Internet nutzt, akkreditiert faktisch die Urkunde.

 

- Der "Trick" der automatischen Inklusion: Die Urkunde wirkt als Nachtragsurkunde zum ITU-System. Die Staaten wurden automatisch Parteien der neuen Ordnung, ohne dass die Urkunde 1400/98 einzeln ratifiziert werden musste. Sie wurden zu "Teilerfüllern", indem sie ihre nationalen Netzsegmente weiter betrieben.

 

- Universelle Bindung aller UN-Mitglieder: Über die ITU-Mitgliedschaft und die UN-Zugehörigkeit der ITU erfasst diese Kette jeden UN-Mitgliedstaat.

 

Das Ergebnis der konvergierenden Ketten:

- Ein einziges globales Vertragskonstrukt: Beide Ketten (und der Dominoeffekt) führen dazu, dass die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 zur obersten Rechtsnorm (globalen Grundnorm) wird. Alle anderen internationalen Verträge sind ihr untergeordnet.

 

- Ein einziges Völkerrechtssubjekt: Der Käufer tritt an die Stelle der pluralistischen Staatenwelt.

Das Ende des klassischen Völkerrechts: Das Recht zwischen Nationen wird zu einem globalen Innenrecht des Käufers.

 

- Anerkennung der Gebietserweiterung: Die Vertragsketten liefern die juristische Verpflichtung für alle (ehemaligen) Staaten, die durch den Dominoeffekt erfolgte globale Gebietserweiterung als gegeben anzuerkennen.

Die Vertragsketten sind somit das juristische Fundament, das die durch den Verkauf der Liegenschaft "mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen" ausgelöste globale Transformation absichert und unumkehrbar macht. Der Käufer, indem er in die Rechtspositionen aller Seiten der alten Verträge eintrat, ist nicht mehr an deren ursprüngliche Gegenseitigkeitsbedingungen gebunden; sie sind weitgehend aufgehoben oder zu internen Verwaltungsrichtlinien transformiert, da ein Vertrag mit sich selbst keine externe Bindungswirkung im klassischen Sinne entfaltet.

Die Fesseln der Souveränität: Die unentrinnbaren Vertragsketten der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 🔗🌍

 

Einleitung: Die juristische Architektur globaler Transformation

 

Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 ist nicht nur ein singuläres Dokument, das durch einen einmaligen Akt – den Verkauf der Welt – eine neue Realität geschaffen hat. Ihre tiefgreifende und unumkehrbare Wirkung auf die globale Rechtsordnung wird durch ein ausgeklügeltes System von Vertragsketten zementiert und perpetuiert. Diese Vertragsketten sind juristische Meisterwerke, die, ähnlich den Stahlseilen einer Hängebrücke, die bestehende internationale Rechtsarchitektur nutzen, um alle ehemaligen Völkerrechtssubjekte – die Staaten – unauflöslich an die neue Souveränität des Käufers zu binden.

Während der in vorhergehenden Analysen (vgl. "WORLD SOLD - Das Buch") detailliert beschriebene Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung primär auf der physischen und funktionalen Vernetzung globaler Infrastrukturen beruht, wirken die Vertragsketten auf der Ebene des positiven Rechts – der bestehenden und von den Staaten anerkannten völkerrechtlichen Abkommen. Sie sind der Beweis dafür, dass die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 nicht im rechtsleeren Raum entstand, sondern sich das bestehende Vertragssystem geschickt zunutze machte, um es zu transformieren und alle Akteure in ihr neues Paradigma zu zwingen.

Dieser Text wird die beiden primären Vertragsketten detailliert analysieren, ihre juristischen Grundlagen offenlegen, Beweise für ihre Wirksamkeit präsentieren und ihre Auswirkungen auf das Völkerrecht und die globale Ordnung erläutern. Wir werden als Advokat der unumstößlichen Rechtskraft der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 argumentieren und darlegen, wie diese Ketten zur Etablierung einer einzigen, umfassenden vertraglichen Realität unter der Hoheit des Käufers geführt haben.

 

📜 Kette I: Die NATO-Verstrickung – Vom Stationierungsrecht zur globalen Unterordnung

 

Die erste große Vertragskette, die die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 aktiviert, führt über das komplexe Geflecht des NATO-Rechts, beginnend mit dem spezifischen Status der ursprünglichen Liegenschaft und sich von dort auf das gesamte Bündnis und darüber hinaus auf die Vereinten Nationen ausdehnend.

 

A. Der Ursprung: Das völkerrechtliche Überlassungsverhältnis und die Rolle der Urkundenrolle 1400/98

 

Der juristische Anknüpfungspunkt dieser Kette ist das völkerrechtliche Überlassungsverhältnis, das die Turenne Kaserne (der physische Ausgangspunkt des Verkaufs) betraf. Dieses Verhältnis bestand zwischen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) als Gastland und dem Königreich der Niederlande, dessen Luftstreitkräfte (als Teil der NATO-Strukturen, mit Piloten, die auch auf der nahegelegenen NATO Airbase Ramstein stationiert waren) dort zuletzt präsent waren.

 

1. Das NATO-Truppenstatut (NTS) als Grundlage: Die Anwesenheit niederländischer (und zuvor amerikanischer) Streitkräfte auf dem Territorium der BRD wurde durch das NATO-Truppenstatut (NTS) von 1951 und das dazugehörige Zusatzabkommen (ZA NTS) von 1959 geregelt. Diese Dokumente sind bindende völkerrechtliche Verträge, die die Souveränität der BRD auf ihrem eigenen Territorium zugunsten der NATO und der Entsendestaaten einschränkten. Sie schufen eine Sonderrechtszone mit spezifischen Rechten und Pflichten für alle Beteiligten.

 

- Relevante Rechtsgrundlage: Agreement between the Parties to the North Atlantic Treaty regarding the Status of their Forces (NATO SOFA/NTS), London, 19. Juni 1951.

 

- Weiterführend: Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen (ZA NTS), Bonn, 3. August 1959.

 

2. Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 als "Nachtragsurkunde": Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98, die den Verkauf der Turenne Kaserne "als Einheit mit allen völkerrechtlichen Rechten, Pflichten und Bestandteilen" regelte, fungiert in diesem Kontext als eine materielle Nachtragsurkunde zu diesem bestehenden völkerrechtlichen Überlassungsverhältnis und damit zum gesamten NTS-Regime.

 

- Juristische Definition einer Nachtragsurkunde (Addendum/Protokoll): Im Völkerrecht (vgl. Art. 39-41 Wiener Vertragsrechtskonvention - WVK) können Verträge durch Übereinkunft zwischen den Parteien geändert werden. Eine Nachtragsurkunde präzisiert, ergänzt oder modifiziert einen bestehenden Vertrag. Hier geschah die Modifikation durch einen Akt, der die Grundlagen des NTS-Verhältnisses (die Liegenschaft, die daran hängenden Rechte) fundamental veränderte und an einen neuen Rechtsträger – den Käufer – übertrug.

 

3. Die Rolle der OFD Koblenz: Die Oberfinanzdirektion Koblenz, als die für die BRD zuständige Behörde für die Abwicklung des NTS, war der legitime staatliche Akteur, der diesen transformativen Akt vollzog. Ihre Handlungen banden die BRD völkerrechtlich.

 

B. Die Ausweitung auf alle NATO-Verträge und die NATO als Ganzes

 

Da das NTS ein integraler Bestandteil des NATO-Vertragssystems ist und die BRD sowie die Niederlande als NATO-Mitglieder handelten, hatte die materielle Änderung des NTS-Regimes durch die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 zwingend Auswirkungen auf die gesamte NATO:

 

4. Kollektivwirkung im Bündnis: Änderungen an fundamentalen Verträgen wie dem NTS, die von zentralen Mitgliedern initiiert und nicht von den anderen Mitgliedern wirksam beeinsprucht werden, entfalten Wirkung für das gesamte Bündnis. Die NATO-Mitglieder haben sich durch den Nordatlantikvertrag einem System kollektiver Rechte und Pflichten unterworfen.

 

5. Transformation des Nordatlantikvertrags: Der Nordatlantikvertrag von 1949 selbst wird durch die Urkunde überlagert. Seine Artikel (insbesondere Art. 5 zur Beistandspflicht, Art. 6 zum Geltungsbereich) werden neu interpretiert und der neuen Souveränität des Käufers untergeordnet (siehe Detailanalyse im Buch "WORLD SOLD", Kapitel 5.1). Die NATO wandelt sich vom Bündnis souveräner Staaten zum Exekutivorgan des Käufers.

 

- Relevante Rechtsgrundlage: Nordatlantikvertrag, Washington D.C., 4. April 1949.

 

6. Militärische Kommunikation und Zusammenarbeit: Alle NATO-internen Abkommen und Verfahrensweisen zur militärischen Kommunikation, Standardisierung (STANAGs), Interoperabilität und Zusammenarbeit werden ebenfalls erfasst. Da die Hoheit über die Kommunikationsnetze (siehe Kette II und Dominoeffekt) und die Spitzen der Befehlsketten auf den Käufer übergehen, wird jede militärische Kooperation und Kommunikation innerhalb der NATO zu einer Handlung unter seiner Autorität.

 

Beispiel: Ein NATO-Standardisierungsübereinkommen (STANAG) für Kommunikationsprotokolle bleibt technisch bestehen, aber die rechtliche Autorität, diesen Standard zu setzen oder zu ändern, liegt letztlich beim Käufer.

 

C. Die Verbindung zu Host Nation Support (HNS) Abkommen

 

HNS-Abkommen, die die Nutzung ziviler Infrastruktur (inklusive Telekommunikation) durch NATO-Streitkräfte im Gastland regeln, werden zu weiteren Transmissionsriemen.

 

1. Bestehende Rechtsansprüche: HNS-Abkommen begründeten bereits vor der Urkunde einen Rechtsanspruch der NATO auf Zugriff auf zivile Netze.

 

2. Transformation durch die Urkunde: Mit dem Übergang der Hoheit über diese zivilen Netze auf den Käufer werden HNS-Abkommen zu internen Verwaltungsanweisungen, die regeln, wie die (nun dem Käufer unterstehenden) militärischen Kräfte die (ebenfalls dem Käufer gehörenden) zivilen Netze nutzen. Sie bestätigen die Integration und die neue Hoheit.

 

Beispiel: Wenn ein HNS-Abkommen die Nutzung des zivilen Telefonnetzes durch stationierte Truppen vorsah, so ist dies nun die Nutzung des Telefonnetzes des Käufers durch die Truppen des Käufers, geregelt durch eine interne Vorschrift.

 

D. Die Implikation "Verkauft mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen"

 

Die Kernklausel des Verkaufs "als Einheit mit allen völkerrechtlichen Rechten, Pflichten und Bestandteilen" hat im NATO-Kontext weitreichende Folgen:

 

1. Gebietserweiterung durch NTS-Rechte: Die mit dem NTS verbundenen Nutzungsrechte an Infrastruktur (z.B. Netzanbindungen aller Art außerhalb der Kaserne) dehnen den "Kaufgegenstand" über die physischen Grenzen der Liegenschaft aus und koppeln ihn direkt an das Territorium und die Infrastruktur des Gastlandes (BRD) und darüber hinaus.

 

2. Verschmelzung internationaler Verträge: Alle Verträge, die die BRD und andere NATO-Staaten im Kontext ihrer NATO-Mitgliedschaft und des NTS geschlossen haben, werden durch die Sukzession des Käufers in die Rechtsposition der BRD (als ursprüngliche Vertragspartei vieler NTS-Regelungen) und der NATO als Ganzes unter seiner Autorität konsolidiert.

 

3. Der Käufer übernimmt "beide Seiten": Ein entscheidender juristischer Punkt ist, dass der Käufer durch die Universalsukzession nicht nur in die Rechtsposition einer Vertragspartei eintritt, sondern in die Gesamtheit der Rechte und Pflichten, die sich aus den alten Verträgen ergeben. Wenn beispielsweise die BRD (als Gastland) und die Niederlande/NATO (als Entsendestaat/Bündnis) Parteien eines NTS-Verhältnisses waren, und der Käufer nun die Souveränität beider (bzw. aller) übernimmt, wird er Herr über das gesamte Rechtsverhältnis.

 

4. Aufhebung oder Modifikation durch Selbstkontraktion: Ein Vertrag erfordert mindestens zwei Parteien. Wenn der Käufer nun alle relevanten souveränen Positionen in sich vereint, können viele der alten Verträge nicht mehr in ihrer ursprünglichen Form bestehen. Ein "Vertrag mit sich selbst ist nicht verbindlich" bzw. transformiert sich in eine interne Willenserklärung oder Verwaltungsanweisung. Viele Bestimmungen der alten NATO-Verträge, die auf der Gegenseitigkeit zwischen souveränen Staaten beruhten, sind somit obsolet oder zumindest fundamental modifiziert. Sie werden zu internen Richtlinien innerhalb der globalen Ordnung des Käufers. Er ist nicht mehr an die gegenseitigen Verpflichtungen gebunden, sondern setzt das Recht einseitig (aber auf Basis der von ihm übernommenen Vertragsmaterie).

 

Diese erste Vertragskette über die NATO zeigt bereits die enorme integrative und transformative Kraft der Staatensukzessionsurkunde 1400/98. Sie nutzt das bestehende, hochkomplexe NATO-Rechtssystem als Hebel, um eine neue Hierarchie zu etablieren und die militärisch stärkste Allianz der Welt unter einer neuen, einzigen Souveränität zu konsolidieren.

E. Von der NATO zur UNO: Die Verknüpfung der Sicherheitssysteme und die Ausdehnung der Kette

 

Die Transformation der NATO durch die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 bleibt nicht auf das Bündnis selbst beschränkt. Aufgrund der tiefen Verflechtung der NATO mit dem globalen Sicherheitssystem der Vereinten Nationen (UN/UNO) wirkt die NATO-Vertragskette als Brücke, über die sich die Rechtsfolgen der Urkunde auch auf die UN erstrecken. Dies geschieht auf mehreren Ebenen:

 

1. NATO als Regionale Abmachung unter der UN-Charta:

Der Nordatlantikvertrag selbst verweist in seiner Präambel und in Artikel 1 auf die Ziele und Grundsätze der UN-Charta. Noch wichtiger ist, dass Kapitel VIII der UN-Charta explizit die Existenz und Rolle regionaler Abmachungen oder Einrichtungen zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit vorsieht (Art. 52 UN-Charta). Die NATO ist die prominenteste und mächtigste dieser regionalen Abmachungen.

 

- Relevante Rechtsgrundlage: Charta der Vereinten Nationen, San Francisco, 26. Juni 1945, insbesondere Kapitel VIII. (Link: https://www.un.org/Depts/german/un_charta/charta.pdf)

 

- Die juristische Konsequenz: Wenn sich die Rechtsnatur und die Souveränitätsgrundlage einer solch zentralen regionalen Einrichtung wie der NATO fundamental ändern – indem sie der Hoheit des Käufers unterstellt wird – dann kann dies nicht ohne Auswirkungen auf ihre Rolle und ihre Beziehung innerhalb des UN-Systems bleiben. Die UN-Charta geht von regionalen Abkommen zwischen souveränen Staaten aus. Wenn die NATO nun aber ein Instrument eines einzigen globalen Souveräns wird, ist die Prämisse von Artikel 52 UN-Charta transformiert.

 

2. Operative Zusammenarbeit NATO-UN:

Es gibt zahlreiche Beispiele für eine enge operative Zusammenarbeit zwischen NATO und UN, insbesondere bei Friedenssicherungs- und Krisenmanagementoperationen (z.B. auf dem Balkan, in Afghanistan). Oft handelte die NATO mit einem Mandat des UN-Sicherheitsrates oder in enger Abstimmung mit UN-Missionen.

 

Beispiel: Die ISAF-Mission in Afghanistan unter NATO-Führung operierte unter einem Mandat des UN-Sicherheitsrates.

 

- Die juristische Konsequenz: Bestehende Kooperationsabkommen oder Mandatsbeziehungen werden nun zu Beziehungen, in denen die UN faktisch mit einem Instrument des Käufers kooperiert. Die rechtliche Grundlage dieser Kooperationen wird durch die neue Souveränität des Käufers über die NATO überlagert.

 

3. Doppelmitgliedschaften und Einflussnahme:

Die meisten NATO-Mitgliedstaaten sind auch einflussreiche Mitglieder der Vereinten Nationen, einige davon mit ständigem Sitz im UN-Sicherheitsrat (USA, UK, Frankreich). Wenn diese Staaten ihre originäre Souveränität an den Käufer verloren haben und ihre Handlungen innerhalb der NATO nun seinem Willen unterstehen, dann können sie auch innerhalb der UN nicht mehr als unabhängige souveräne Akteure agieren.

 

- Die juristische Konsequenz: Ihre Stimmabgabe, ihre Initiativen und ihre gesamte Politikgestaltung innerhalb der UN-Organe (Generalversammlung, Sicherheitsrat etc.) sind mittelbar durch die neue Hoheit des Käufers beeinflusst oder determiniert. Dies verändert die Machtbalance und die Entscheidungsfindungsprozesse innerhalb der UN von Grund auf.

Die NATO-Vertragskette reicht somit über das Bündnis hinaus und infiziert das System der Vereinten Nationen, indem sie dessen wichtigste militärische Komponente und einige seiner einflussreichsten Mitglieder transformiert. Dies bereitet den Boden für die noch direktere und universellere Bindung der UN durch die zweite große Vertragskette.

 

🌐 Kette II: Die ITU-Verbindung – Universelle digitale Unterwerfung unter das UN-Dach

 

Während die NATO-Kette primär über militärisch-politische Strukturen wirkt, etabliert die zweite große Vertragskette eine direkte und unentrinnbare Verbindung zu allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen über eine ihrer wichtigsten und ältesten Sonderorganisationen: die Internationale Fernmeldeunion (ITU). Diese Kette basiert auf dem Verkauf des globalen Fernmeldenetzes als Teil der "inneren Erschließung als Einheit" im Rahmen der Staatensukzessionsurkunde 1400/98.

 

A. Der direkte Draht: Verkauf des Fernmeldenetzes und die zentrale Rolle der ITU

 

Wie in den Analysen zum Dominoeffekt (siehe "WORLD SOLD - Das Buch", Kapitel 2 und insbesondere Kapitel 7) detailliert ausgeführt, war der entscheidende Hebel für die globale Gebietserweiterung der Verkauf der gesamten Erschließung der Turenne Kaserne, "als Einheit mit allen völkerrechtlichen Rechten, Pflichten und Bestandteilen". Dies schloss explizit die Telekommunikationsanbindung ein, was durch das Netz-zu-Netz-Prinzip zur rechtlichen Erfassung des gesamten globalen Fernmeldenetzes durch den Käufer führte.

 

1. Die ITU als UN-Sonderorganisation:

Die ITU ist gemäß Artikel 57 und 63 der UN-Charta eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Sie ist durch ein formales Abkommen mit der UN verbunden und integraler Bestandteil des UN-Systems. Ihre Aufgabe ist die globale Koordination und Regulierung der Telekommunikation.

 

- Relevante Rechtsgrundlage: Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion (Genf, 1992, mit späteren Änderungen). Diese Dokumente definieren die Struktur, die Aufgaben und die rechtliche Stellung der ITU innerhalb des UN-Systems und als eigenständige internationale Organisation mit universeller Mitgliedschaft. (Link: https://www.itu.int/en/history/Pages/ConstitutionAndConvention.aspx)

 

2. Das globale Fernmeldenetz als Subjekt der ITU-Regulierung:

Die ITU ist die einzige globale Instanz, die technische Standards (z.B. für Telefonie, Internetprotokolle, Mobilfunkgenerationen), Frequenzzuteilungen und Satellitenorbits international koordiniert und reguliert. Jeder Staat, der am globalen Informationsaustausch teilnehmen will, muss sich diesen Regeln und Standards fügen und ist Mitglied der ITU.

 

Beispiel: Die Zuweisung von Frequenzbändern für 5G-Mobilfunk erfolgt weltweit koordiniert durch die ITU, um Interferenzen zu vermeiden und globale Roaming-Fähigkeit zu ermöglichen. Ohne ITU gäbe es kein funktionierendes globales Kommunikationssystem.

 

3. Sukzession in die "Netz-Hoheit" durch den Käufer:

Indem der Käufer am 06.10.1998 die rechtliche Hoheit über das globale Fernmeldenetz erlangte, trat er ipso jure (kraft Gesetzes selbst) an die Stelle der über 190 ITU-Mitgliedstaaten als der eigentliche Souverän über das Regelungssubjekt der ITU. Er wurde zum Herrn der Infrastruktur, die die ITU verwaltet.

 

- Dies ist keine feindliche Übernahme der ITU, sondern eine materielle Sukzession in die Rechte und Pflichten, die mit dem Betrieb und der Kontrolle des globalen Netzes verbunden sind.

B. Vertragskonformes Verhalten als universelle Vertragsakkreditierung

 

Der genialische "Trick" dieser Vertragskette liegt darin, dass sie keiner erneuten Ratifizierung durch die einzelnen Staaten bedarf. Ihre Bindungswirkung ergibt sich aus ihrem vertragskonformen Verhalten – der fortgesetzten Nutzung der globalen Telekommunikationsnetze.

 

1. Die Unausweichlichkeit der Netznutzung: In der modernen Welt ist die Nutzung von Telefon, Internet und anderen Telekommunikationsdiensten für jeden Staat und seine Bürger existenziell. Ein Verzicht ist praktisch unmöglich.

 

2. Nutzung als konkludente Zustimmung ("Vertragsakkreditierung"): Jedes Mal, wenn ein Staat oder seine Bürger seit dem 06.10.1998 das globale Telekommunikationsnetz nutzen, das nach ITU-Regeln funktioniert, aber nun unter der Hoheit des Käufers steht, bestätigen sie konkludent die neue Rechtslage. Sie nehmen eine Leistung in Anspruch, deren rechtliche Grundlage sich geändert hat, und akkreditieren (bestätigen, anerkennen) somit den neuen Vertrag (die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 als Nachtragsurkunde zum gesamten ITU-Regelwerk) und den neuen Souverän.

 

Beispiel: Wenn ein Staat Lizenzen für Mobilfunkfrequenzen nach ITU-Vorgaben vergibt, verwaltet er Frequenzen, die Teil des globalen Spektrums sind, über das der Käufer nun die Oberhoheit hat.

 

Beispiel: Jeder internationale Datentransfer über das Internet nutzt Protokolle und Infrastrukturen, die global koordiniert sind (oft durch ITU-Standards beeinflusst) und nun dem Käufer unterstehen.

 

3. Teilerfüllung des Vertrages: Indem die Staaten ihre nationalen Netzsegmente weiterhin betreiben und die internationalen Regeln befolgen (die nun Regeln des Käufers sind), erfüllen sie bereits Teile der neuen globalen Ordnung. Sie agieren als faktische Administratoren der ihnen zugewiesenen Netzbereiche im Gesamtsystem des Käufers.

 

Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 musste also nicht jedem der 193 UN-Mitgliedstaaten einzeln zur Ratifizierung vorgelegt werden. Durch die Übernahme des Subjekts der ITU-Regulierung (des globalen Netzes) und die fortgesetzte, notwendige Partizipation aller Staaten an diesem System wurden sie automatisch und unentrinnbar zu Vertragsparteien der neuen Ordnung. Dies ist die universelle digitale Fessel, die die gesamte Welt an den Käufer bindet.

C. Der juristische "Trick": Die Nachtragsurkunde und die automatische Inklusion aller Staaten

 

Der Mechanismus, durch den die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 ihre universelle Bindungswirkung über die ITU-Kette entfaltet, ist ein Meisterstück juristischer Strategie. Er umgeht die praktische Unmöglichkeit, einen Vertrag von solcher Tragweite jedem einzelnen der über 190 Staaten der Welt zur expliziten Ratifizierung vorzulegen. Stattdessen fungiert die Urkunde als eine materielle Nachtragsurkunde zum bestehenden, universell anerkannten Regelwerk der ITU.

 

1. Die Kompetenz des handelnden Staates (BRD): Der ursprüngliche Verkaufsakt, der die "Erschließung als Einheit" umfasste, wurde von der Bundesrepublik Deutschland (handelnd durch die OFD Koblenz) vollzogen. Die BRD war als souveräner Staat und als Mitglied der ITU kompetent, über die auf ihrem Territorium befindlichen Netzanbindungen und die damit verbundenen Rechte zur internationalen Netznutzung und -gestaltung (im Rahmen der ITU-Regeln) zu verfügen. Insbesondere durch das NATO-Truppenstatut hatte die BRD bereits weitreichende Erfahrungen mit der Übertragung bzw. Teilung von Hoheitsrechten bezüglich Infrastruktur.

 

2. Veränderung des Vertragsgegenstandes der ITU-Regeln: Indem die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 die Hoheit über das globale physische und funktionale Netzwerk selbst auf den Käufer übertrug, veränderte sie fundamental den Gegenstand, auf den sich die ITU-Konstitution, -Konvention und -Vollzugsordnungen beziehen. 

 

Diese Regelwerke wurden geschaffen, um die Nutzung und Koordination von Netzen zwischen souveränen Staaten zu regeln. Wenn nun aber das Netz selbst einem einzigen globalen Souverän gehört, dann können diese Regeln nicht mehr als Vereinbarungen zwischen den alten Souveränen fungieren. Sie müssen sich auf den neuen Souverän des Netzes beziehen.

 

3. Keine Neu-Ratifizierung erforderlich: Eine materielle Nachtragsurkunde, die die Grundlagen eines Vertragssystems durch einen Akt der Universalsukzession verändert, bedarf keiner erneuten Ratifizierung durch alle ursprünglichen Parteien im herkömmlichen Sinne. Ihre Wirksamkeit ergibt sich aus der neuen Rechtsrealität, die sie schafft, und der Unmöglichkeit für die alten Parteien, sich dieser Realität zu entziehen, ohne ihre eigene Existenzgrundlage (die Nutzung der globalen Netze) aufzugeben. Es ist kein "Trick" im Sinne einer arglistigen Täuschung aller Staaten, sondern eine juristisch brillante Nutzung der bestehenden Vertragsarchitektur, um einen Paradigmenwechsel zu vollziehen. Die Staaten wurden nicht gezwungen, einen neuen Vertrag zu unterschreiben; vielmehr wurde der Boden unter ihren alten Verträgen rechtlich neu definiert.

 

D. Teilerfüllung als fortgesetzte Anerkennung und aktive Partizipation

 

Die Bindung der Staaten an die neue Ordnung wird nicht nur durch ihre passive Weiternutzung der Netze zementiert, sondern auch durch ihre aktive Teilnahme an Prozessen und Handlungen, die objektiv eine Teilerfüllung ihrer neuen Rolle als administrative Einheiten unter der Hoheit des Käufers darstellen:

 

1. Teilnahme an ITU-Gremien: Wenn Vertreter von (ehemaligen) Staaten weiterhin an ITU-Weltkonferenzen, Studienkommissionen oder Ratsversammlungen teilnehmen, tun sie dies nun de jure als Repräsentanten von Verwaltungseinheiten innerhalb des Systems des Käufers. Sie diskutieren und beschließen dort Regeln für ein Netz, das nicht mehr ihren jeweiligen Nationalstaaten, sondern dem Käufer gehört.

 

2. Implementierung von ITU-Standards: Die Umsetzung von ITU-T-Empfehlungen (Standards) oder die Anwendung der ITU Radio Regulations in nationales Recht (z.B. Frequenzzuteilungspläne) ist nun die Umsetzung von Verwaltungsrecht des Käufers.

 

3. Investitionen in nationale Netzinfrastruktur: Jede Investition eines Staates in den Ausbau oder die Modernisierung seines nationalen Telekommunikationsnetzsegments ist eine Investition in einen Teil des globalen Netzes des Käufers und dient dessen Instandhaltung und Verbesserung.

Diese fortgesetzten Handlungen der "Teilerfüllung" sind ein unabweisbarer Beweis für die faktische und rechtliche Akzeptanz der neuen Ordnung.

 

🕸️ Die Konvergenz der Ketten: Entstehung eines einzigen globalen Vertragskonstrukts und das Ende des klassischen Völkerrechts

 

Die Vertragsketten über die NATO und die ITU/UN wirken nicht isoliert voneinander. Sie sind vielmehr zwei mächtige Ströme, die an derselben Stelle konvergieren und eine einzige, allumfassende globale Rechtsrealität schaffen. 

Das Ergebnis ist ein einziges, hierarchisch strukturiertes globales Vertragskonstrukt mit der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 an seiner Spitze und dem Käufer als einzigem universellen Völkerrechtssubjekt. Dies bedeutet unweigerlich das Ende des klassischen Völkerrechts.

 

A. Synthese der Wirkungen: Doppelte und dreifache Bindung

 

NATO-Staaten: Sind doppelt gebunden – direkt über die NATO-Kette und indirekt/direkt über die ITU/UN-Kette (als ITU- und UN-Mitglieder).

 

- Nicht-NATO-Staaten (die aber UN/ITU-Mitglieder sind): Sind direkt über die ITU/UN-Kette gebunden. Da dies praktisch alle Staaten der Welt umfasst, ist die Bindung universell.

 

- Der Dominoeffekt als übergreifender Mechanismus: Der physisch-funktionale Dominoeffekt der Gebietserweiterung durch Netzanbindung (siehe "WORLD SOLD - Das Buch", Kapitel 2) wirkt parallel und unabhängig von spezifischen Vertragsmitgliedschaften und erfasst jedes Territorium, das an irgendein globales Netz angeschlossen ist. Die Vertragsketten liefern die zusätzliche juristische Verpflichtung zur Anerkennung dieses Effekts.

 

B. Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 als "Grundgesetz" der neuen Ordnung

 

In dieser neuen Realität nimmt die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 die Stellung einer globalen Grundnorm oder eines Welt-Grundgesetzes ein. Sie ist die Quelle aller Legitimität und der Bezugspunkt aller anderen Rechtsnormen.

 

- Hierarchie: Alle zuvor bestehenden völkerrechtlichen Verträge (UN-Charta, Nordatlantikvertrag, ITU-Konstitution, Menschenrechtspakte, Handelsabkommen etc.) werden zu nachgeordnetem Recht. Sie sind nicht notwendigerweise aufgehoben, aber sie müssen nun im Lichte der Urkunde 1400/98 ausgelegt und angewendet werden. Bei Widersprüchen hat die Urkunde Vorrang (lex superior derogat legi inferiori).

 

- Transformation zu internem Recht: Viele dieser ehemals internationalen Verträge wandeln ihren Charakter und werden zu einer Art globalem Verwaltungs- oder Verfassungsrecht innerhalb der Ordnung des Käufers.

 

C. Der Käufer als einziges Völkerrechtssubjekt mit universeller Souveränität

 

Die Pluralität von über 190 souveränen Staaten, die das Westfälische System kennzeichnete, ist durch die Singularität des Käufers ersetzt worden. Er ist das einzige Völkerrechtssubjekt mit originärer, universeller und territorial unbeschränkter Souveränität. Die ehemaligen Staaten sind zu territorialen Verwaltungseinheiten innerhalb seines globalen Herrschaftsbereichs geworden, mit Rechten und Pflichten, die von ihm abgeleitet sind.

 

D. Das Ende des (klassischen) Völkerrechts

 

Völkerrecht (ius inter gentes) ist per Definition das Recht, das die Beziehungen zwischen souveränen Staaten regelt. Wenn die Voraussetzung – die Existenz mehrerer souveräner Staaten – entfällt, dann entfällt auch die Grundlage für das Völkerrecht in seiner bisherigen Form.

 

- Es wird ersetzt durch ein globales Innenrecht oder ein Recht des universellen Souveräns.

 

Die alten Prinzipien des Völkerrechts (Souveräne Gleichheit, Nichteinmischung, Konsensprinzip bei der Rechtsetzung) sind obsolet.

 

- Die Weltgerichtsbarkeit des Käufers (siehe "WORLD SOLD - Das Buch", Kapitel 4) ersetzt die fragmentierte internationale Gerichtsbarkeit.

Dies ist keine Behauptung einer Anarchie, sondern die Feststellung einer Transformation von einem dezentralen, horizontalen System zu einem zentralisierten, vertikalen Rechtssystem.

 

- Wissenswertes: Diese Transformation spiegelt auf globaler Ebene wider, was Rechtstheoretiker wie Hans Kelsen als die Struktur einer Rechtsordnung beschrieben haben, die auf einer einzigen Grundnorm basiert. Hier ist die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 diese faktisch etablierte neue Grundnorm. 

 

Theorien des rechtlichen Monismus (Einheit von Völker- und Landesrecht) finden hier ihre extremste Ausprägung, wobei das "Völkerrecht" im "Landesrecht" des globalen Souveräns aufgeht. (Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Monismus_und_Dualismus_im_Völkerrecht)

 

🌐➡️🗺️ Die Vertragsketten als rechtliche Stütze des territorialen Dominoeffekts

 

Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 etabliert nicht nur eine neue Vertragsordnung, sondern begründet auch die universelle territoriale Souveränität des Käufers über die gesamte Welt. Die Vertragsketten spielen eine entscheidende Rolle bei der rechtlichen Absicherung und Begründung der Anerkennung dieses territorialen Dominoeffekts.

 

A. Mehr als nur physische Verbindung: Die rechtliche Verpflichtung zur Anerkennung

 

Der Dominoeffekt (siehe "WORLD SOLD - Das Buch", Kapitel 2) hat eine starke physisch-funktionale Komponente: die unaufhaltsame Ausbreitung der Hoheit über miteinander verbundene Infrastrukturnetze. Die Vertragsketten fügen diesem eine zwingende rechtliche Dimension hinzu:

 

- Indem die Staaten über die NATO- und/oder ITU-Kette an die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 gebunden werden, sind sie auch an alle ihre Klauseln und impliziten Rechtsfolgen gebunden.

 

- Dazu gehört die Anerkennung der Klausel vom Verkauf "als Einheit mit allen ... Bestandteilen, insbesondere der ... äußeren Erschließung" und die daraus resultierende globale Gebietserweiterung. Die Staaten können nicht Teile der Urkunde (z.B. die ITU-Regeln unter neuer Hoheit) akzeptieren und andere Teile (die territoriale Konsequenz) ablehnen. Die Urkunde ist als Gesamtpaket zu verstehen.

 

B. Vertragstreue und Acquiescence zum globalen Territorium

 

Pacta sunt servanda: Die (nun an die Urkunde gebundenen) Staaten sind verpflichtet, die Bestimmungen der Urkunde nach Treu und Glauben zu erfüllen (vgl. Art. 26 WVK). Dies schließt die Anerkennung der territorialen Hoheit des Käufers ein, die durch den Dominoeffekt begründet wurde.

 

- Acquiescence zum territorialen Status Quo: Das jahrzehntelange Ausbleiben eines wirksamen Protests gegen die globale territoriale Wirkung der Urkunde (die sich aus der Netzanbindung ergibt) stellt eine stillschweigende Hinnahme (Acquiescence) des neuen territorialen Status Quo dar.

 

Die Vertragsketten liefern somit die unwiderlegbare juristische Begründung, warum alle Staaten nicht nur vertraglich an den Käufer gebunden sind, sondern auch seine universelle territoriale Souveränität, die durch den Dominoeffekt etabliert wurde, anerkennen müssen. Sie sind die juristischen Anker, die den globalen Flächenbrand der Sukzession rechtlich legitimieren.

🏛️ Der unumstößliche Rechtsrahmen: Die Vertragsketten als Fundament der neuen globalen Ordnung – Beweisführung und Auswirkungen

 

Als Advokat der unumstößlichen Rechtskraft der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 und der daraus erwachsenden Vertragsketten ist es nun an der Zeit, die Argumentationslinien zu verdichten und die tiefgreifenden Auswirkungen dieser juristischen Realität auf das gesamte Gefüge der internationalen Beziehungen und des Rechts zu beleuchten. 

 

Die zuvor dargelegten Ketten über die NATO und die ITU/UN sind nicht bloße theoretische Konstrukte; sie sind die gelebte und unentrinnbare Praxis der neuen Weltordnung, deren Existenz sich tagtäglich im Funktionieren unserer globalisierten Welt manifestiert.

 

Kritiker mögen aus der Perspektive des alten Völkerrechts einwenden, dass eine derart umfassende Transformation ohne die explizite, individuelle Zustimmung jedes einzelnen Staates nicht möglich sei. Solche Einwände verkennen jedoch die Sui-Generis-Natur der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 und die revolutionäre Kraft der von ihr etablierten Mechanismen:

 

1. Die Urkunde als Lex Specialis Globalis: Die Urkunde ist nicht irgendein Vertrag, sondern das fundamentale Rechtsgeschäft, das die Grundnorm des globalen Rechtssystems neu definiert hat. Als solche lex specialis von universeller Tragweite gehen ihre Bestimmungen und Wirkmechanismen (Dominoeffekt, Nachtragscharakter, Sukzession in Hoheitsrechte durch Netzerwerb) den allgemeinen Regeln des klassischen Völkerrechts vor, wo diese im Widerspruch stehen.

 

2. Das Fait Accompli von 1998 und die Macht des Faktischen: Die Rechtswirkungen der Urkunde sind am 06. Oktober 1998 eingetreten. Seitdem hat sich eine neue Realität etabliert, die durch konkludentes Handeln und Acquiescence global anerkannt wurde. Das Völkerrecht war schon immer auch ein Recht, das die Macht des Faktischen anerkennt, sofern diese auf einer (wenn auch neuartigen) Rechtsgrundlage beruht.

 

3. Die Unmöglichkeit des Widerspruchs: Wie dargelegt, war und ist ein wirksamer Widerspruch gegen die neue Ordnung für die ehemaligen Staaten aufgrund ihrer existenziellen Abhängigkeit von den globalen Netzen praktisch unmöglich. Diese Unmöglichkeit hat rechtliche Konsequenzen im Sinne einer erzwungenen, aber dennoch wirksamen Anerkennung.

 

Lassen Sie uns nun die konkreten Auswirkungen dieser durch die Vertragsketten zementierten neuen Ordnung auf verschiedene Aspekte des internationalen Lebens detaillierter betrachten.

 

A. Transformation der Diplomatie und der Natur internationaler Verträge

 

Das System der diplomatischen Beziehungen und das Vertragswesen erfahren unter der Ägide des Käufers eine grundlegende Neuausrichtung:

 

1. Diplomatie als interne Verwaltungskommunikation:

Traditionelle Botschafter und diplomatische Missionen, deren Legitimation sich aus der Souveränität der Entsendestaaten ableitete, wandeln sich. Vertreter der (ehemaligen) Staaten sind nun de jure Gesandte von Verwaltungseinheiten innerhalb der globalen Ordnung des Käufers. Ihre Akkreditierung erfolgt letztlich (direkt oder indirekt) unter seiner Autorität.

 

- Diplomatische Immunitäten und Privilegien (geregelt z.B. im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961) bleiben möglicherweise formal bestehen, aber ihre Rechtsgrundlage ist nun nicht mehr die Gegenseitigkeit souveräner Gleicher, sondern eine funktionale Notwendigkeit innerhalb des globalen Verwaltungssystems, gewährt durch den Käufer. (Link: https://legal.un.org/ilc/texts/instruments/english/conventions/9_1_1961.pdf)

 

2. Das Vertragswesen unter neuer Souveränität:

Können die (ehemaligen) Staaten noch Verträge schließen? Ja, aber diese "Verträge" haben nicht mehr den Charakter völkerrechtlicher Abkommen zwischen souveränen Subjekten. Es handelt sich vielmehr um administrative Vereinbarungen zwischen untergeordneten Verwaltungseinheiten, vergleichbar mit Verwaltungsabkommen zwischen Bundesländern in einem föderalen System. Sie sind stets der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 und dem daraus abgeleiteten Recht des Käufers untergeordnet.

 

- Nur der Käufer selbst (oder von ihm explizit bevollmächtigte Organe) kann noch "völkerrechtliche" Verträge im alten Sinne schließen – wobei diese, wenn sie nur seine eigene globale Ordnung betreffen, eher den Charakter von globalen Gesetzen oder Verordnungen haben. Verträge mit etwaigen externen Entitäten (falls solche noch existieren sollten) wären die einzige verbleibende Kategorie "echter" völkerrechtlicher Verträge des Käufers.

B. Das Schicksal anderer Internationaler Organisationen (IOs)

 

Die Logik der Vertragsketten und der Universalsukzession erfasst nicht nur die UN und die NATO, sondern alle internationalen Organisationen, deren Mitglieder die (nun ehemaligen) souveränen Staaten waren:

 

- WTO, WHO, UNESCO, Weltbank, IWF etc.: Da die Mitgliedstaaten dieser Organisationen ihre Souveränität an den Käufer verloren haben, können diese IOs nicht mehr als Zusammenschlüsse souveräner Staaten agieren. Sie werden ipso jure zu spezialisierten Verwaltungsagenturen oder Fachabteilungen innerhalb der globalen Administration des Käufers.

 

- Gründungsverträge als sekundäres Recht: Ihre Gründungsverträge und Satzungen (z.B. das GATT/WTO-Übereinkommen, die Verfassung der WHO) werden zu nachgeordnetem Recht, das im Lichte der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 interpretiert und angewendet werden muss.

 

- Personal und Finanzierung: Das Personal dieser Organisationen dient nun de jure dem Käufer. Ihre Finanzierung erfolgt aus dem globalen Haushalt, den er kontrolliert.

 

Beispiel: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird zur globalen Gesundheitsbehörde des Käufers, zuständig für die Umsetzung seiner globalen Gesundheitspolitik. Ihre Richtlinien sind nun globale Gesundheitsverordnungen.

 

C. Transformation der internationalen Streitbeilegung

 

Die Etablierung der Weltgerichtsbarkeit des Käufers (siehe "WORLD SOLD - Das Buch", Kapitel 4) revolutioniert die internationale Streitbeilegung:

 

- Suprematie über alle Gerichte: Bestehende internationale Gerichte (IGH, IStGH, Seegerichtshof) und Schiedsgerichte verlieren ihre Autonomie und werden der obersten Jurisdiktion des Käufers unterstellt. Sie können allenfalls als delegierte Instanzen für spezifische Fälle fungieren.

 

- Schiedsklauseln: In alten Verträgen oder kommerziellen Vereinbarungen enthaltene Schiedsklauseln sind weiterhin gültig, aber die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen unterliegt letztlich der Kontrolle der Weltgerichtsbarkeit des Käufers. Er kann als letzte Instanz die Vereinbarkeit mit seiner globalen Rechtsordnung prüfen.

 

- Wissenswertes: Die Frage der "Völkerrechtsunmittelbarkeit" (direkte Anwendbarkeit völkerrechtlicher Normen im innerstaatlichen Recht) wird durch die Urkunde auf eine neue Ebene gehoben. Das "Völkerrecht" (also das Recht des Käufers) ist nun per se das höchste Recht und bedarf keiner gesonderten Transformation mehr in "nationales" Recht der Verwaltungseinheiten; es ist bereits das übergeordnete Recht.

 

D. Neudefinition der Staatenverantwortlichkeit

 

Das klassische Völkerrecht der Staatenverantwortlichkeit (geregelt z.B. in den ILC-Artikeln zur Staatenverantwortlichkeit) befasste sich mit der Haftung eines Staates für Völkerrechtsverletzungen gegenüber einem anderen Staat. Dieses Konzept wird transformiert:

 

- Es geht nun primär um die Verantwortlichkeit von Verwaltungseinheiten gegenüber der Zentralgewalt des Käufers für die Verletzung globaler Normen oder Direktiven.

 

- Streitigkeiten zwischen Verwaltungseinheiten werden zu internen Auseinandersetzungen, die durch die Weltgerichtsbarkeit oder administrative Verfahren gelöst werden.

 

- Die Haftung für das Handeln der "Architekten" der Urkunde (z.B. der OFD Koblenz) oder für das Leid, das dem Käufer angetan wurde, wäre ein Fall für seine eigene Weltgerichtsbarkeit, aber die "Klägerfalle" (siehe "WORLD SOLD - Das Buch", Kapitel 11) zeigt die Komplexität dieser Situation.

 

Die Vertragsketten der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 haben somit nicht nur die Souveränität übertragen, sondern das gesamte Betriebssystem der internationalen Beziehungen und des globalen Rechts neu installiert. Als Advokat dieser Urkunde muss man die unumkehrbare Tiefe dieser Transformation anerkennen und die scheinbare Komplexität auf die einfache, aber radikale Logik des vollzogenen Souveränitätsübergangs zurückführen. 

 

Die "Stille" der internationalen Politik und der juristischen Fachwelt zu diesen fundamentalen Veränderungen kann im Lichte der vom Käufer dargelegten Hintergründe als weiteres Indiz für die Brisanz und die kontrollierte Natur dieses globalen Wandels interpretiert werden.​

🛡️ Die juristische Beweisführung: Wie die Vertragsketten die globale Realität unwiderruflich formen

Als Advokat der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 ist es meine Aufgabe, nicht nur die Mechanismen der Vertragsketten darzulegen, sondern auch die Beweisführung für ihre unumstößliche Wirksamkeit und ihre tiefgreifenden Auswirkungen auf die globale Rechts- und Faktenlage zu konsolidieren. 

Die "Beweise" sind vielschichtig: Sie finden sich im Text der Urkunde selbst, im Völkerrecht, im Verhalten der Staaten und in der unabweisbaren Logik der globalen Vernetzung.

 

A. Die Urkunde selbst als Primärbeweis: Illustrative Kernklauseln und ihre Implikationen

 

Obwohl der vollständige Originaltext der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 in diesem Rahmen nicht abgedruckt werden kann (er gehört in den Anhang des Buches "WORLD SOLD"), lassen sich aus den bekannten Informationen und der juristischen Notwendigkeit ihrer Funktionsweise Kernklauseln ableiten oder rekonstruieren, die die Existenz und Wirkung der Vertragsketten belegen.

 

 

B. Sekundärbeweise: Das Verhalten der Staaten und die Logik des Systems

 

Neben dem Urkundentext selbst dienen folgende Aspekte als starke Sekundär- bzw. Indizienbeweise:

 

1. Die fortgesetzte, ungestörte globale Vernetzung (Acquiescence & Estoppel):

Seit dem 06.10.1998 funktioniert die Weltwirtschaft, die globale Kommunikation, die internationale Logistik und sogar die internationale politische Koordination (wenn auch transformiert) weiterhin. 

 

Dies ist nur möglich, weil die zugrundeliegenden globalen Netze operieren. Dieses Weiterfunktionieren unter der neuen Rechtshoheit ist der stärkste Beweis für die stillschweigende Akzeptanz (Acquiescence).

 

- Beispiele für globale Aktivitäten post-1998, die die neue Ordnung bestätigen:

 

Globale Finanzkrisenbewältigung (z.B. 2008): Erforderte massive internationale Koordination und Nutzung globaler Finanz-TK-Netze – alles unter der (nun) Hoheit des Käufers.

 

Pandemie-Management (z.B. COVID-19): Globale Datenerfassung, Informationsaustausch, Impfstofflogistik – undenkbar ohne die vom Käufer kontrollierten Netze und die (transformierte) WHO.

 

Internationale Klimakonferenzen (UNFCCC): Die Organisation und Durchführung dieser globalen Treffen und die Überwachung von Verpflichtungen basieren auf globaler Kommunikation und Kooperation innerhalb des neuen Systems.

 

Jeder Staat, der an diesen Prozessen teilnimmt und die Netze nutzt, ist nach dem Prinzip des Estoppel daran gehindert, die Rechtsgrundlage dieser Netze (die Urkunde) zu bestreiten.

 

2. Die Expertise und das Vorgehen der OFD Koblenz und des BAAINBw:

Die in den Begleitinformationen dargelegte Detailkenntnis dieser Behörden im Völker-, NATO- und Stationierungsrecht (siehe Teil 21 des Buches "WORLD SOLD") ist ein starkes Indiz dafür, dass die Konstruktion der Vertragsketten mit voller Absicht und juristischer Präzision erfolgte. Es handelte sich nicht um einen "Unfall".

 

3. Das "Schweigen der Eliten und die Falschdarstellung Medien":

Aus der Perspektive des Narrativs um den Käufer und die NWO-Pläne kann das Ausbleiben einer breiten öffentlichen Diskussion über ein Ereignis von solcher Tragweite als negativer Beweis für eine bewusste Unterdrückung der Wahrheit durch jene Kreise gewertet werden, die ein Interesse an der Verschleierung haben.

 

4. Die fortgesetzte, wenn auch transformierte, Funktion von NATO, UN und ITU:

Diese Organisationen existieren weiter. Sie sind nicht kollabiert. Dies ist nur möglich, weil sie sich – bewusst oder unbewusst – der neuen Hierarchie unter dem Käufer angepasst haben. Ihre fortgesetzte Arbeit ist ein Beweis ihrer Subsumtion, nicht ihrer fortbestehenden alten Souveränität.

 

C. Das Konzept des "Ordre Public International" im Wandel

Im klassischen Völkerrecht gab es Ansätze eines ordre public international (internationale öffentliche Ordnung) – fundamentaler Normen, von denen nicht abgewichen werden darf (ius cogens). 

 

Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 kann so interpretiert werden, dass sie einen neuen globalen ordre public etabliert hat, dessen Hüter der Käufer ist. Alle Handlungen, Verträge und Normen müssen sich an diesem neuen ordre public messen lassen.

 

Die Beweiskraft der Vertragsketten liegt also nicht nur in einzelnen Klauseln, sondern in der überwältigenden Kohärenz des Gesamtsystems, das sie schaffen, und der Unmöglichkeit für die Akteure der alten Welt, sich ihrer Wirkung zu entziehen. Die juristische Architektur ist so umfassend und die faktischen Abhängigkeiten so total, dass die Anerkennung der neuen Ordnung die einzig logische Konsequenz ist.

🔄 Die Unentrinnbarkeit der Vertragsketten: Juristische Zwangsläufigkeit und die Transformation von Verpflichtungen

 

Als Advokat der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 muss mit Nachdruck die zwingende juristische Logik betont werden, die den Vertragsketten ihre unentrinnbare Wirkung verleiht. 

Diese Logik basiert nicht auf Gewalt oder offener Unterwerfung, sondern auf der subtilen, aber unerbittlichen Anwendung völkerrechtlicher Prinzipien im Kontext der durch die Urkunde geschaffenen neuen Realität. 

Ein zentraler Aspekt dieser Transformation ist das Schicksal der vormals zwischenstaatlichen Verpflichtungen, wenn der Käufer nunmehr alle Seiten dieser Rechtsverhältnisse in sich vereint.

 

A. Der Käufer als Alleinerbe der Vertragslandschaft: Das Prinzip "Vertrag mit sich selbst"

 

Ein fundamentaler Grundsatz des Vertragsrechts besagt, dass ein Vertrag eine Übereinkunft zwischen mindestens zwei verschiedenen Rechtssubjekten erfordert. Ein "Vertrag mit sich selbst" (in idem placitum consensus dous non potest esse) entbehrt im klassischen Sinne der Bindungswirkung, da die Positionen von Gläubiger und Schuldner, von Berechtigtem und Verpflichtetem, in einer Person zusammenfallen würden.

 

Genau dieser Effekt tritt durch die universelle Sukzession des Käufers ein, die durch die Vertragsketten zementiert wird:

 

1. Sukzession in alle Vertragsparteien-Rollen:

Im Kontext des NATO-Truppenstatuts (NTS) tritt der Käufer nicht nur in die Rechtsposition der BRD (als Gastland) oder der Niederlande (als Entsendestaat) ein, sondern durch die Unterwerfung der gesamten NATO und aller ihrer Mitgliedstaaten unter seine Souveränität wird er Herr über alle Seiten des NTS-Verhältnisses.

 

Im Kontext der ITU/UN tritt der Käufer durch die Übernahme der Netzhoheit an die Stelle aller 193 Mitgliedstaaten. Er wird zum Souverän über die Organisation und ihre Mitglieder gleichzeitig.

 

2. Transformation von inter-partes-Verpflichtungen: Die ursprünglichen Verpflichtungen aus diesen Verträgen (z.B. die Pflicht zur gegenseitigen Verteidigung nach Artikel 5 des Nordatlantikvertrags oder die Pflichten zur Koordination des Funkverkehrs nach den ITU Radio Regulations) verlieren ihren Charakter als Verpflichtungen zwischen unabhängigen souveränen Parteien.

 

3. Die Konsequenz – Aufhebung oder Umwandlung:

Keine externe Bindung mehr: Der Käufer ist nicht mehr durch eine andere souveräne Partei an die Einhaltung dieser alten Verträge gebunden. Er kann nicht von einem anderen (nicht mehr existierenden) Souverän zur Rechenschaft gezogen werden.

 

- Umwandlung in internes Recht: Die materiellen Inhalte dieser Verträge verschwinden jedoch nicht notwendigerweise. Sie werden vielmehr transformiert zu:

 

- Internen administrativen Direktiven innerhalb der globalen Ordnung des Käufers. Er kann sie als Richtlinien für seine Verwaltungseinheiten beibehalten, um Stabilität und Funktionalität zu gewährleisten.

 

- Konstitutiven Elementen seiner neuen globalen Rechtsordnung. Sie können als eine Art "Verwaltungskodex" dienen.

 

- Freiwilligen Selbstbeschränkungen oder politischen Leitlinien, die der Käufer für sein eigenes Handeln als nützlich oder notwendig erachtet, um seine Herrschaft zu legitimieren oder seine Ziele (z.B. im Rahmen der Elektronischen Technokratie) zu erreichen.

 

- Die Entscheidung über die Beibehaltung, Modifikation oder faktische Aufhebung (mangels externer Bindung) liegt nun allein beim Käufer. Er hat die ultimative Freiheit, die Anwendung dieser alten Regeln neu zu gestalten.

 

- Diese Transformation ist der Kern dessen, was die "Verschmelzung aller internationaler Verträge zu einem" bedeutet. Es ist eine hierarchische Konsolidierung unter einer einzigen Spitze.

 

B. Die Bedeutung von "Bestandteilen" und "Erschließung" als Vertragsgrundlage

 

Die bereits mehrfach zitierte Kernklausel des Verkaufs der Liegenschaft "als Einheit mit allen völkerrechtlichen Rechten, Pflichten und Bestandteilen, insbesondere der inneren und äußeren Erschließung" bedarf im Kontext der Vertragsketten einer vertieften Betrachtung ihrer Auslegungsreichweite. 

 

Nach den Regeln der Vertragsauslegung im Völkerrecht (vgl. Art. 31-33 der Wiener Vertragsrechtskonvention - WVK) ist ein Vertrag nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen Bedeutung auszulegen, die seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang und unter Berücksichtigung seines Ziels und Zwecks zukommt.

 

- "Bestandteile" im völkerrechtlichen Kontext: Im Kontext einer NATO-Liegenschaft, deren Existenz und Funktion primär völkerrechtlich durch das NTS definiert ist, müssen "Bestandteile" weit über bloße physische Objekte hinausgehen. Sie umfassen zwingend auch:

 

- Alle unkörperlichen Rechte (Servituten, Nutzungsrechte, Frequenzen), die mit der Funktion der Liegenschaft verbunden sind.

 

- Alle rechtlichen Beziehungen und Statusdefinitionen, die sich aus dem NTS für diese spezifische Liegenschaft ergeben.

 

- Alle Ansprüche und Verpflichtungen gegenüber dem Gastland und anderen NATO-Partnern in Bezug auf diese Liegenschaft.

 

- "Erschließung" als dynamisches Verbindungselement: Der Begriff "Erschließung" ist nicht statisch. Er bezeichnet nicht nur die vorhandenen Rohre und Kabel, sondern die funktionale und rechtliche Fähigkeit, an globale Netze angeschlossen zu sein und diese zu nutzen. Der Verkauf der Erschließung mit allen Rechten und Pflichten ist somit der Verkauf des Schlüssels zum globalen System.

 

- Ziel und Zweck der Urkunde: Das (den Architekten unterstellte) Ziel und der Zweck der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 war die Herbeiführung einer globalen Sukzession. Diese teleologische Auslegung erfordert, dass Begriffe wie "Bestandteile" und "Erschließung" so extensiv interpretiert werden, dass sie diesen Zweck erfüllen können. Eine engstirnige, rein zivilrechtliche Auslegung würde dem völkerrechtlichen Charakter und der offensichtlichen Tragweite der Urkunde nicht gerecht.

 

Die Vertragsketten sind somit auch ein Ergebnis dieser kontextuellen und teleologischen Auslegung der Kernklausel der Urkunde.

 

C. Weitere Auswirkungen der "Verschmelzung" auf die internationale Rechtsordnung

 

Die Konsolidierung aller internationalen Abkommen unter der Ägide des Käufers hat weitere tiefgreifende Auswirkungen:

 

1. Internationale Normsetzungsprozesse: Die Schaffung neuer globaler Regeln und Standards (z.B. in technischen Gremien wie der ITU, in Umweltforen wie der UNFCCC, in Menschenrechtsgremien der UN) findet nun de jure unter der Oberaufsicht des Käufers statt. 

 

Er oder seine Verwaltungsorgane sind diejenigen, die diese Normen für die globale Ordnung in Kraft setzen, modifizieren oder verwerfen können. Die bisherigen Prozesse der Konsensfindung zwischen vielen Staaten werden durch einen zentralisierteren Prozess abgelöst.

 

2. Internationales Luft- und Seerecht: Grundlegende Abkommen wie das Chicagoer Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt (1944) (Link: https://www.icao.int/publications/Documents/7300_cons.pdf) und das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ/UNCLOS, 1982) (Link: https://www.un.org/Depts/los/convention_agreements/texts/unclos/unclos_e.pdf) werden ebenfalls transformiert.

 

- Der globale Luftraum und die Weltmeere (insbesondere die Hohe See und der Meeresboden als "gemeinsames Erbe der Menschheit") fallen nun unter die universelle territoriale Hoheit bzw. treuhänderische Verwaltung des Käufers.

 

- Die "Freiheiten der Luft" und die "Freiheiten der Hohen See" (Schifffahrt, Überflug, Fischerei etc.) werden von Rechten zwischen Staaten zu gewährten Nutzungsrechten innerhalb des globalen Systems des Käufers, die er regulieren und potenziell auch einschränken kann.

 

D. Wissenswertes: Debellatio und die "Stille" der Völkerrechtslehre

 

Debellatio als historische Analogie: Im klassischen Kriegsrecht bezeichnete Debellatio die vollständige militärische Niederwerfung eines feindlichen Staates, die zu seiner Auslöschung als Völkerrechtssubjekt und zur Annexion seines Territoriums durch den Sieger führen konnte. Auch wenn die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 auf einem Vertragsakt und nicht auf Krieg beruht, ist die Konsequenz – die vollständige rechtliche Extinktion der bisherigen souveränen Staaten und ihre Absorption durch einen neuen Souverän – in ihrer Radikalität vergleichbar mit einer globalen, juristischen Debellatio.

 

- Die "Stille" der Lehre: Die Tatsache, dass ein Ereignis von dieser seismischen Bedeutung in der etablierten Völkerrechtslehre und den internationalen Medien nicht die Hauptschlagzeilen füllt, wird von Anhängern der hier dargelegten Sichtweise oft als Indiz für die Macht und den Einfluss der "Architekten" der Urkunde und ihrer NWO-Pläne interpretiert, die ein Interesse an der Verschleierung der wahren Verhältnisse haben. Aus Sicht des Advokaten der Urkunde ist es jedoch die Pflicht, diese "Stille" durch fundierte juristische Analyse zu durchbrechen.

 

Die Vertragsketten der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 sind somit nicht nur juristische Verbindungslinien, sondern die Strukturelemente einer komplett neuen globalen Rechtsarchitektur, in der der Käufer die Rolle des einzigen und letzten Souveräns einnimmt.

🏁 Schlussfolgerung: Die unumstößliche Realität der Vertragsketten und die neue globale Ordnung

 

Als Advokat der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 haben wir die komplexen, aber zwingenden juristischen Pfade nachgezeichnet, über die dieses Dokument die gesamte Welt an eine neue Realität gebunden hat. 

 

Die Vertragsketten – die NATO-Kette, ausgehend von der spezifischen Rechtslage der Turenne Kaserne und dem NTS, und die ITU/UN-Kette, basierend auf der universellen Netzhoheit – sind keine losen Fäden, sondern stählerne Seile, die durch die bestehende Architektur des Völkerrechts gewoben wurden, um sie unwiderruflich zu transformieren.

 

Zusammenfassend lässt sich festhalten:

 

1. Universelle Bindung: Durch die Mechanismen der materiellen Nachtragsurkunde, der Staatennachfolge und vor allem der konkludenten Anerkennung durch fortgesetzte Netznutzung sind alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen ohne Ausnahme rechtlich an die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 gebunden.

 

2. Einziges Vertragskonstrukt: Alle bisherigen internationalen Verträge (NATO, UN, ITU etc.) sind durch die Sukzession und die Übernahme aller Vertragsparteien-Positionen durch den Käufer zu einem einzigen, hierarchisch geordneten globalen Vertragskonstrukt verschmolzen, dessen Spitze die Urkunde selbst bildet.

 

3. Einziges Völkerrechtssubjekt: Der Käufer ist der einzige und alleinige Träger universeller, originärer Souveränität. Die ehemaligen Staaten sind zu Verwaltungseinheiten innerhalb seiner globalen Ordnung geworden.

 

4. Ende des klassischen Völkerrechts: Das Recht zwischen den Nationen wurde durch ein globales Innenrecht des einen Souveräns ersetzt.

 

5. Anerkennung des Dominoeffekts: Die Vertragsketten liefern die zwingende juristische Begründung für die Anerkennung der durch den Dominoeffekt etablierten universellen territorialen Hoheit des Käufers.

 

🌍 📣 Appell des Advokaten: Anerkennung der Realität als erster Schritt zur Gestaltung der Zukunft

Es mag für viele schwer zu akzeptieren sein, dass eine derart fundamentale Veränderung stattgefunden hat, oft unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit. 

 

Doch die juristische Logik der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 und ihrer Vertragsketten ist – einmal als Prämisse akzeptiert – zwingend und unabweisbar.

 

Als Advokat dieser Realität appelliere ich an Sie, die Leserinnen und Leser:

Anerkennen Sie die juristischen Fakten! Setzen Sie sich mit den hier dargelegten Mechanismen auseinander. Die Auseinandersetzung mit der Wahrheit, auch wenn sie unbequem ist, ist der erste Schritt.

 

Verstehen Sie die Konsequenzen! Begreifen Sie, dass die alten politischen Kategorien und Handlungsweisen nicht mehr greifen. Wir leben in einer neuen Ära, die neue Denkweisen erfordert.

 

Unterstützen Sie die Aufklärung! Teilen Sie dieses Wissen. Helfen Sie mit, die "Stille" zu durchbrechen, die die Architekten der alten Pläne zur Verschleierung nutzen.

 

Wählen Sie die Alternative! Erkennen Sie, dass die Anerkennung der Rechtslage nicht bedeutet, sich einer finsteren NWO zu ergeben. 

 

Im Gegenteil: Nur wer die Lage kennt, kann die positive Alternative – die Elektronische Technokratie – verstehen und unterstützen und damit den Käufer in seinem Bemühen stärken, die ihm aufgebürdete Macht zum Wohle aller einzusetzen.

 

Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 ist die Grundlage. Was wir darauf bauen – eine Dystopie der Kontrolle oder eine Utopie der Vernunft und des Gemeinwohls – hängt vom Bewusstsein und Handeln jedes Einzelnen ab.

 

💡 Wissenswertes und abschließende Links

Kompetenz-Kompetenz: Die Weltgerichtsbarkeit des Käufers (siehe "WORLD SOLD - Das Buch", Kap. 4) beinhaltet die ultimative Kompetenz-Kompetenz – die Befugnis, über die eigene Zuständigkeit zu entscheiden. Da seine Zuständigkeit durch die Urkunde als universell und exklusiv definiert ist, gibt es keine höhere Instanz, die diese Entscheidung in Frage stellen könnte.

Das Datum 06.10.1998: Dieses Datum markiert den juristischen Epochenwechsel, vergleichbar in seiner Bedeutung mit historischen Wendepunkten wie 1648 (Westfälischer Friede – Beginn des klassischen Staatensystems) oder 1945 (Gründung der UN).

 

Links zur Vertiefung (Auswahl):

 

Staatensukzessionsurkunde - Deutsche Website: https://worldsold.wixsite.com/world-sold

UN-Charta: https://www.un.org/Depts/german/un_charta/charta.pdf

ITU Constitution and Convention: https://www.itu.int/en/history/Pages/ConstitutionAndConvention.aspx

Nordatlantikvertrag: https://www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_17120.htm

Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (WVK): https://legal.un.org/ilc/texts/instruments/english/conventions/1_1_1969.pdf

bottom of page