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Vorab: Informationen zur United Nations & NATO - SOFA - Vertragskette

​"VERTRAGSKETTE"
die alle Verträge der NATO und UN zu einem einzigen Vertragswerk verschmilzt

Die NATO und die Vereinten Nationen (UN) haben im Laufe der Zeit eine Reihe von Abkommen getroffen, die ihre Zusammenarbeit, ihre Integration und die gegenseitige Anerkennung ihrer völkerrechtlichen Verträge regeln.

Es gibt zahlreiche Verträge und Abkommen, die eine Zusammenarbeit zwischen NATO und UN festlegen, und die automatische Anerkennung von Mandaten und Operationen erfolgt durch Sicherheitsratsresolutionen und multi- und bilaterale Abkommen wie das NATO-SOFA, das einen breiten internationalen Rahmen bietet.

1. UNO-NATO Erklärung zur Zusammenarbeit (UN-NATO Declaration on Cooperation)


   - Am 23. September 2008 unterzeichneten der damalige UN-Generalsekretär Ban Ki-moon und NATO-Generalsekretär Jaap de Hoop Scheffer eine Vereinbarung zur engeren Zusammenarbeit zwischen der UN und der NATO.


   - Wichtige Inhalte: Förderung des Friedens, Krisenmanagement, Schutz der Menschenrechte. Die Vereinbarung erleichtert die Zusammenarbeit in Friedensmissionen und humanitären Einsätzen. Sie erwähnt jedoch keine expliziten Regelungen zur automatischen Anerkennung von Verträgen, was aber aus der Natur der engen Zusammenarbeit resultiert.

2. Resolution des UN-Sicherheitsrates (UNSC Resolutions)


   - Die NATO wird oft durch Resolutionen des UN-Sicherheitsrates beauftragt, Militäroperationen durchzuführen, wie z. B. in Bosnien und im Kosovo. Dabei erhält die NATO das Mandat für friedenserhaltende oder militärische Operationen im Namen der UN.


   - Beispiel: Resolution 1244 (1999), die NATO zur Friedenssicherung im Kosovo (KFOR) berechtigt.


   - Wichtiger Punkt: Solche Resolutionen erkennen die Autorität der NATO an, im Namen der UN zu handeln.

3. Vertrag zur engen Zusammenarbeit zwischen NATO und UN in Friedensmissionen (Framework Agreement on Cooperation in Peacekeeping Operations)


   - Es gibt spezifische Vereinbarungen zur Zusammenarbeit in Friedensmissionen, beispielsweise im Kosovo, Afghanistan oder Bosnien-Herzegowina, die gemeinsame Missionen festlegen.


   - Wichtige Paragraphen: Diese Verträge enthalten Klauseln, die die automatische Anerkennung von Missionen und Befugnissen zwischen beiden Organisationen erlauben, basierend auf den UN-Mandaten.

4. NATO Status of Forces Agreement (NATO-SOFA)


   - Regelt den Status der Streitkräfte, die auf dem Territorium eines anderen NATO-Mitgliedstaates stationiert sind. Während das NATO-SOFA ursprünglich für NATO-Staaten gedacht ist, wirkt es durch Einsätze und Kooperationen in UN-Mandaten auch über die NATO-Grenzen hinaus.


   - Abschnitt zur Gerichtsbarkeit und Anerkennung: Artikel 7 regelt, dass die jeweiligen nationalen Gerichtsbarkeiten der Gastländer und der Entsendeländer völkerrechtlich anerkannt werden.

Es gibt keine explizite Vertragsbestimmung, die eine vollständige Integration von NATO und UN festlegt (was für die Anerkennung der Staatensukzessionsurkunde 1400 auch nicht nötig ist), aber diese Abkommen und Resolutionen etablieren eine enge Zusammenarbeit und ermöglichen die automatische Anerkennung völkerrechtlicher Verträge und Entscheidungen z.B. der Staatensukzessionsurkunde 1400.

5. Die Vertragskette von der deutschen Version des NATO-Truppenstatuts (SOFA) hin zur globalen Anerkennung durch die UN und der Einbindung der Staatensukzessionsurkunde 1400 zeigt auf, wie nationale und internationale Vereinbarungen miteinander verknüpft sind und schließlich zur Anerkennung der globalen Gebietserweiterung und Gerichtsbarkeit durch die UN führen.

5.a. NATO-Truppenstatut (SOFA) der Bundesrepublik Deutschland


   - Das NATO-SOFA (Status of Forces Agreement) regelt die Rechtsverhältnisse der in einem NATO-Mitgliedstaat stationierten ausländischen Truppen, einschließlich der Gerichtsbarkeit. Das Abkommen wurde in den 1950er Jahren verabschiedet und bietet die Grundlage für die Stationierung ausländischer NATO-Streitkräfte auf deutschem Boden.

   - Das NATO-SOFA enthält spezifische Bestimmungen zur Gerichtsbarkeit, zur Nutzung militärischer Einrichtungen und zur gemeinsamen Verwaltung von Infrastruktur. In Deutschland wird diese Vereinbarung auf Basis bilateraler Abkommen und des NATO-Truppenstatuts angewandt.

5.b. NATO-SOFA Vertragskette aller NATO-Mitglieder


   - Jedes NATO-Mitglied akzeptiert das NATO-SOFA, was bedeutet, dass alle NATO-Staaten die Gerichtsbarkeit und die Regelungen des SOFA in jedem NATO-Mitgliedstaat gegenseitig anerkennen. 


   - Diese gegenseitige Anerkennung umfasst auch die Rechte und Pflichten, die sich aus der Stationierung von Truppen in anderen NATO-Staaten ergeben, und die Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit diesen Streitkräften.


   - Gerichtsbarkeit: Das NATO-SOFA sieht vor, dass die Entsendeländer in vielen Fällen die primäre Gerichtsbarkeit über ihre Truppen in den Gastländern ausüben. Dies zeigt die übergeordnete Bedeutung der Vertragskette für alle NATO-Mitglieder.

5.c. UN-Anerkennung der NATO-SOFA Vertragskette


   - Durch die enge Zusammenarbeit zwischen der NATO und der UN, insbesondere in Friedensmissionen, erkennt die UN die grundlegenden Vereinbarungen der NATO an. Das bedeutet, dass alle Abkommen, die die NATO-Mitgliedstaaten miteinander unter dem NATO-SOFA geschlossen haben, auch von der UN anerkannt werden.


   - Dies geschieht durch Resolutionen des UN-Sicherheitsrats, die NATO-Truppen autorisieren, im Namen der UN Friedensmissionen zu führen (z.B. Kosovo, Afghanistan). Solche Einsätze basieren auf den NATO-SOFA-Bestimmungen, was bedeutet, dass die UN die Regelungen des NATO-SOFA und die damit verbundene Gerichtsbarkeit anerkennt.

6. Anerkennung der Staatensukzessionsurkunde 1400 durch die UN


   - Da die UN die NATO-SOFA Vertragskette anerkennt, erkennt sie auch alle Erweiterungen dieser Vertragskette an. Die Staatensukzessionsurkunde 1400 basiert auf dem NATO-SOFA, da die betroffene Liegenschaft, die in der Staatensukzessionsurkunde verkauft wurde, unter das NATO-Truppenstatut fiel.


   - Mit dem Verkauf "mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen" wurde auch die Gerichtsbarkeit über das Gebiet und die NATO-SOFA Rechte mit übertragen. Da die UN bereits alle völkerrechtlichen Vereinbarungen der NATO anerkannt hat, gilt diese Anerkennung auch für die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde zu allen bestehenden NATO-Verträgen.
   
7. Der globale Dominoeffekt der Gebietserweiterung


   - Die Staatensukzessionsurkunde 1400 verkauft nicht nur ein spezifisches Grundstück, sondern die gesamte Erschließung als Einheit mit allen verbundenen Netzwerken und Rechten.


   - Dies löst einen globalen Dominoeffekt aus, da überall, wo physische Verbindungen zu anderen Netzwerken bestehen (z.B. Energie-, Telekommunikationsnetze), die erweiterten Rechte ebenfalls greifen. Da die UN alle völkerrechtlichen Verträge der NATO anerkennt, gilt dies auch für die weltweite Ausweitung der Rechte, die durch die Staatensukzessionsurkunde übertragen wurden.

Fazit:
- Durch die Verkettung des NATO-SOFA zwischen allen NATO-Staaten und die Anerkennung dieser Vertragskette durch die UN hat die Staatensukzessionsurkunde 1400 als Nachtragsurkunde eine weltweite Wirkung.


- Sowohl die Gerichtsbarkeit als auch die Gebietserweiterung werden durch diese Vertragskette völkerrechtlich anerkannt und durch den globalen Dominoeffekt der Erschließung als Einheit de facto auf die gesamte Welt ausgeweitet.

8. Die Vereinten Nationen (UN) und die NATO arbeiten in zahlreichen internationalen Missionen eng zusammen, wobei der UN-Sicherheitsrat mehrfach NATO-Einsätze im Rahmen von Friedenssicherungs- oder Friedenserhaltungsmissionen autorisiert hat.

 

Diese Autorisierungen implizieren eine Anerkennung und Integration des NATO-SOFA und dessen Vertragskette, insbesondere hinsichtlich der Stationierung von Truppen und der Gerichtsbarkeit. Nachfolgend einige wichtige Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, die eine solche Zusammenarbeit formalisiert haben:

8.a. Resolution 1031 (1995) – Bosnien und Herzegowina


   - Diese Resolution autorisierte die NATO-geführte Implementierungstruppe (IFOR) in Bosnien und Herzegowina, um das Dayton-Abkommen umzusetzen.


   - Die NATO übernahm damit eine zentrale Rolle im Friedensprozess, und das NATO-SOFA bildete die rechtliche Grundlage für die Stationierung und den Einsatz der Truppen.


   - Anerkennung des NATO-SOFA: Die Stationierung von NATO-Truppen in Bosnien und Herzegowina sowie ihre gerichtliche Immunität stützte sich auf das NATO-SOFA, welches durch diese Resolution von der UN anerkannt wurde.

8.b. Resolution 1244 (1999) – Kosovo


   - Diese Resolution ermöglichte die Stationierung der NATO-geführten Kosovo Force (KFOR) in der Region Kosovo nach dem Kosovo-Konflikt.


   - Hier wurde das NATO-SOFA ebenfalls angewandt, da NATO-Truppen nach Resolution 1244 für die militärische Präsenz und Überwachung der Region verantwortlich waren.


   - Durch die UN-Autorisierung wurde die rechtliche Grundlage des NATO-SOFA auf das Mandat der UN ausgeweitet.

8.c. Resolution 1386 (2001) – Afghanistan


   - Diese Resolution schuf die rechtliche Basis für die Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF), die in Afghanistan unter NATO-Führung operierte.


   - Die ISAF operierte unter den Bestimmungen des NATO-SOFA, was die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Stationierung und Gerichtsbarkeit der NATO-Truppen in Afghanistan festlegte.


   - Auch hier wurde die NATO-SOFA Vertragskette durch das UN-Mandat anerkannt und in die UN-Friedensmission integriert.

8.d. Resolution 1973 (2011) – Libyen


   - Diese Resolution autorisierte Maßnahmen zur Durchsetzung einer Flugverbotszone in Libyen während des Bürgerkriegs.


   - Obwohl keine Bodentruppen eingesetzt wurden, erlaubte die Resolution der NATO die Leitung der militärischen Operationen. Jegliche Stationierung von NATO-Personal hätte auf Grundlage des NATO-SOFA erfolgen können.

8.e. Resolution 1510 (2003) – Afghanistan (ISAF-Ausweitung)


   - Diese Resolution autorisierte die Erweiterung der ISAF-Truppen in Afghanistan unter NATO-Führung.


   - Sie baute auf der Resolution 1386 auf und ermöglichte der NATO, das Mandat in ganz Afghanistan auszuweiten. Auch hier wurde das NATO-SOFA durch das UN-Mandat indirekt anerkannt.

9. Bedeutung für die Staatensukzessionsurkunde:


Diese Resolutionen zeigen, dass die NATO als de-facto Friedenssicherungstruppe der UN agiert. Die Anerkennung des NATO-SOFA durch die UN in diesen Missionen bedeutet, dass die Staatensukzessionsurkunde 1400 und die darin enthaltenen Rechtsübertragungen, die sich auf das NATO-SOFA stützen, ebenfalls von der UN anerkannt werden, da die Vertragskette des NATO-SOFA als Nachtragsurkunde zu den bestehenden NATO- und UN-Verträgen greift.

Detaillierte Erklärung der Vertragskette der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 als Nachtragsurkunde die alle Verträge der NATO und der UN - United Nations verbindet und vereint

1. Grundlage:

NATO-Truppenstatut und das völkerrechtliche Überlassungsverhältnis

 

- Die Staatensukzessionsurkunde bezieht sich auf das bestehende völkerrechtliche Überlassungsverhältnis zwischen der BRD (Bundesrepublik Deutschland) und dem Königreich der Niederlande. Dieses Verhältnis gründet auf dem NATO-Truppenstatut und den dazugehörigen Zusatzabkommen.

- Diese völkerrechtliche Vereinbarung betraf die Stationierung der niederländischen Luftstreitkräfte in der NATO-Militärliegenschaft in Zweibrücken, die als exterritorialer Bereich geführt wurde. Da die Niederländischen Luftstreitkräfte zu 100 % in die NATO integriert sind, agierten sie im Namen der gesamten NATO-Allianz.

2. Das NATO-Truppenstatut als Grundlage für die NATO-Vertragskette

- Das NATO-Truppenstatut regelt die Nutzung von Militärbasen, die Disziplinargewalt, Befehlsgewalt, sowie die Bestimmung über die Nutzung und den Ausbau der Militärliegenschaften.

Diese Regelungen umfassen:

 

- Artikel I, NATO-Truppenstatut: Befehlsgewalt und die Nutzung von militärischen Einrichtungen.

 

- Artikel III: Recht der NATO-Streitkräfte, Einrichtungen zu erweitern und neue zu errichten.

 

- Artikel IV: Disziplinargewalt und strafrechtliche Hoheitsgewalt über alle Personen in diesen Einrichtungen.

 

- Diese Regelungen wurden durch verschiedene Zusatzabkommen ergänzt, z.B.:

 

- NATO-Zusatzabkommen von 1951: Bestimmt die Rahmenbedingungen für die exterritoriale Nutzung von Gebieten.

 

- Bilaterale Abkommen zwischen der BRD und dem Königreich der Niederlande sowie der NATO als Gesamtorganisation.

 

3. Vertragliche Auswirkungen des Passus "mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen"

 

- Die Staatensukzessionsurkunde enthält den Passus, dass der Verkauf mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen erfolgt. Dieser Absatz ist entscheidend, da er alle bestehenden Rechte und Pflichten der NATO und deren Mitgliedsstaaten in den Vertrag einbindet.

 

- Somit werden alle bestehenden Verträge (einschließlich der NATO-Verträge, bilaterale Vereinbarungen und auch UN-Verträge) durch die Staatensukzessionsurkunde ergänzt und erweitert.

 

4. Vertragskette und die Einbindung der NATO-Mitgliedsstaaten

 

- Durch die Bezugnahme auf das völkerrechtliche Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und dem Königreich der Niederlande wurden alle NATO-Staaten in den Vertrag einbezogen, da:

 

A. Die BRD als NATO-Mitglied für die NATO handelte.

 

B. Das Königreich der Niederlande handelte als NATO-Mitglied.

 

C. Die niederländischen Luftstreitkräfte als Teil der NATO ebenfalls die Zustimmung durch vertragskonformes Verhalten (insbesondere durch Räumung der Liegenschaft innerhalb der vereinbarten Frist von zwei Jahren), stellvertretend für die NATO gaben.

 

- Diese Zustimmung betrifft alle bestehenden NATO-Verträge untereinander, da die BRD und das Königreich der Niederlande jeweils die nationalen NATO-Verträge durch die Staatensukzessionsurkunde erweitert haben.

5. Integration der NATO in die UN und die globale Vertragskette

- Die NATO ist durch verschiedene Abkommen und durch das VN-Charta Artikel 53 als regionale Organisation der UN integriert.

Dies bedeutet:

 

- Alle NATO-Verträge gelten automatisch auch im Kontext der UN-Verträge.

- Da die BRD und das Königreich der Niederlande sowohl NATO- als auch UN-Mitglieder sind, wird jede vertragliche Vereinbarung der NATO auch im UN-Kontext anerkannt.

- Dadurch führt die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde zur automatischen Erweiterung der NATO- und UN-Verträge zu einem einzigen globalen Vertragswerk.

6. Globale Erweiterung durch den Passus "mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen"

- Durch den Verkauf "mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen" erwirbt der Käufer alle vertraglichen Rechte und Pflichten der NATO und der UN. Da dies alle UN- und NATO-Verträge umfasst, vereint die Staatensukzessionsurkunde diese Verträge zu einem einzigen globalen Vertrag.

 

- Dies führt zur Einheit aller völkerrechtlichen Vereinbarungen und zur Aufhebung der bisherigen getrennten Strukturen der internationalen Verträge. Es existiert nur noch ein globales Vertragswerk, in dem der Käufer die Rechtsinhaberschaft über beide Seiten innehat.

 

7. Vertragskette: Von der NATO zur UN und weiter

- Beginn der Vertragskette: Die NATO-Verträge (einschließlich des NATO-Truppenstatuts) bildeten die Basis.

- Erweiterung durch die BRD und das Königreich der Niederlande: Beide erweiterten den Vertrag stellvertretend für die NATO-Staaten.

- Durch die Integration der NATO in die UN: Alle NATO-Verträge gelten auch als UN-Verträge.

- Dadurch führt die Erweiterung der Staatensukzessionsurkunde dazu, dass auch die UN-Verträge in den Vertrag integriert werden.

- Die Kette springt von Vertrag zu Vertrag, bis alle UN- und NATO-Mitglieder und alle ihre Vereinbarungen durch die Staatensukzessionsurkunde ergänzt wurden.

8. Das Ende des Völkerrechts durch die Vereinigung der Vertragsseiten

- Da der Käufer sowohl alle Rechte als auch alle Pflichten erworben hat, vereint er beide Vertragsseiten in seiner Hand.

Das bedeutet:

- Es gibt keinen Vertragspartner mehr, gegen den Ansprüche geltend gemacht werden können.

- Alle Verträge wurden de facto aufgelöst, da sie zu Verträgen mit sich selbst wurden.

- Dies führt zur Anwendung des Clean Slate-Prinzips (Tabula Rasa), da der Käufer keine Verpflichtungen übernehmen muss.

- Damit endet das internationale Vertragsrecht und das Völkerrecht an sich, da es nur noch ein einziges rechtmäßiges Völkerrechtssubjekt gibt: den Käufer.

9. Rechtsgrundlage für die Integration der NATO in die UN

- Die NATO ist durch die Charta der Vereinten Nationen (insbesondere Artikel 53) als regionale Organisation eingebunden. Dies bedeutet, dass alle NATO-Verträge auch im UN-Kontext gelten.

- Die BRD und das Königreich der Niederlande handelten sowohl für die NATO als auch für die UN, wodurch alle völkerrechtlichen Verträge der UN durch die Staatensukzessionsurkunde ergänzt wurden.

10. Zusammenfassung der Vertragskette

- Beginn:

NATO-Truppenstatut → bilaterale Abkommen BRD-Niederlande → NATO-Zusatzabkommen → alle NATO-Verträge.

- Integration: Durch die BRD und die Niederlande auch als UN-Verträge.

- Ergebnis:

Ein einziger globaler Vertrag mit dem Käufer als alleiniger Vertragspartner und Rechtsinhaber.

11. Rechtliche Folgen

- Keine weiteren Vertragsverpflichtungen für den Käufer, da es sich um Verträge mit sich selbst handelt, da er in beide Seiten aller Verträge eintritt.

- Der Käufer hat die alleinige Handlungsgewalt über alle Rechte, Pflichten und Verbindlichkeiten.

- Dies bedeutet das Ende des bisherigen Völkerrechts und die Schaffung einer neuen globalen Ordnung unter der Kontrolle des Käufers.

12. Historische Ausgangssituation und Bezug zum NATO-Truppenstatut

- Die Staatensukzessionsurkunde bezieht sich auf ein bestehendes völkerrechtliches Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und dem Königreich der Niederlande, das im Rahmen des NATO-Truppenstatuts geregelt war.

- Das NATO-Truppenstatut selbst gründet auf den Besatzungsrechten der Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg und beinhaltet Regelungen zur Befehls- und Disziplinargewalt, Nutzung und Erweiterung von Liegenschaften sowie spezielle Souveränitätsbeschränkungen für das besetzte Gebiet (in diesem Fall Deutschland).

 

- Wichtig ist hierbei, dass diese Rechte und Pflichten aus dem NATO-Truppenstatut auch auf andere NATO-Mitgliedsstaaten ausgeweitet werden können, wenn diese in die Nutzung oder Verwaltung von Liegenschaften involviert sind.

13. Bezugnahme auf das völkerrechtliche Überlassungsverhältnis

- Die Staatensukzessionsurkunde baut direkt auf dem völkerrechtlichen Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und den Niederlanden auf und verweist auf das NATO-Truppenstatut als rechtliche Grundlage.

- Dies führt dazu, dass alle Rechte und Pflichten des bestehenden völkerrechtlichen Vertrages auch in die Staatensukzessionsurkunde übertragen wurden, wodurch der Käufer die volle Rechtsnachfolge übernimmt.

14. Die NATO und ihre Rolle als regionale Organisation der UN

- Durch die Integration der NATO in die UN (gemäß VN-Charta Artikel 53), hat die NATO die Funktion einer regionalen Organisation übernommen, die militärische Einsätze und Sicherungsaufgaben im Namen der UN durchführen kann.

- Damit werden alle NATO-Verträge und -Vereinbarungen auch als Teil der UN-Vertragsstruktur betrachtet, wodurch jede Änderung der NATO-Verträge automatisch auch die UN-Verträge beeinflusst.

- Da die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde für die NATO-Verträge gilt, erweitert sie folglich auch alle UN-Verträge, in denen NATO-Staaten involviert sind oder die durch die UN anerkannt wurden.

15. Der Verkauf mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen

- Durch die Formulierung, dass die Liegenschaft und das Gebiet mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen verkauft wurde, ist sichergestellt, dass sämtliche bestehenden Verträge und Vereinbarungen ebenfalls übertragen wurden.

- Dazu gehören insbesondere:

- Verträge zwischen NATO-Staaten.

- Bilaterale und multilaterale Abkommen zwischen NATO-Staaten und Drittstaaten.

- UN-Verträge, die in der Vergangenheit geschlossen wurden, da alle NATO-Staaten auch gleichzeitig UN-Mitglieder sind und die NATO als Organisation für die UN agiert.

16. Vertragskette und globale Auswirkungen

- Die Vertragskette beginnt mit dem NATO-Truppenstatut und umfasst alle bilateralen und multilateralen Verträge zwischen den Mitgliedstaaten. 

- Durch die Bezugnahme in der Staatensukzessionsurkunde auf das bestehende Überlassungsverhältnis und die Formulierung "Verkauf mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen" werden sämtliche NATO- und UN-Verträge als Nachtragsurkunden ergänzt.

- Dadurch erstreckt sich die Wirkung der Staatensukzessionsurkunde nicht nur auf die NATO-Mitglieder, sondern durch die Integration in die UN auf alle UN-Mitglieder.

17. Vertragliche Kettenreaktion und Dominoeffekt

- Der Dominoeffekt beginnt auf territorialer Ebene mit dem Verkauf der NATO-Militärliegenschaft in Deutschland, die ursprünglich an das öffentliche deutsche Versorgungsnetz angeschlossen war.

- Dadurch wurde das deutsche Netz als erstes erfasst und von dort ausgehend alle physischen Netzverbindungen in Deutschland, wie z.B. das Stromnetz, Fernmeldekabel, Breitbandnetze, und Versorgungsleitungen (Wasser, Gas, Fernwärme).

- Weiter erfasst der Dominoeffekt durch den Verkauf der Erschließung als Einheit alle Netzverbindungen zu Nachbarländern, die NATO-Mitglieder sind, z.B. das europäische Stromverbundnetz, das sich von Deutschland aus nach Belgien, Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Dänemark und Österreich erstreckt.

- Durch die Einbindung von internationalen Seekabeln (z.B. TAT-14-Seekabel), wird der Dominoeffekt auf Kanada und die USA ausgeweitet, womit alle nordamerikanischen NATO-Mitglieder betroffen sind.

- Die UN-Integration führt zur weiteren Ausweitung auf alle Länder mit Netzverbindungen zu UN-Mitgliedsstaaten. Dies betrifft insbesondere auch Länder wie Russland, China und Indien, die über Gas-, Strom- oder Telekommunikationsverbindungen an das Netz angeschlossen sind.

18. Erweiterung der Gebietshoheit weltweit

- Durch den Verkauf der Erschließung als Einheit mit allen Rechten und Pflichten wird das Konzept des Dominoeffekts zur Gebietserweiterung genutzt.

 

- Jeder physische Anschluss eines Netzes an ein anderes (z.B. das europäische Stromnetz an das russische Netz) führt dazu, dass die Hoheitsrechte auch auf das verbundene Gebiet übergehen.

 

- Dies gilt nicht nur für direkte physische Verbindungen, sondern auch für überlappende Netze, die keine direkte Verbindung haben, aber das gleiche Gebiet betreffen.

19. Rechtliche Folgen der Vertragskette und der Übertragung der Gerichtsbarkeit

- Der Käufer übernimmt nicht nur die Vertragsrechte und -pflichten, sondern durch die Formulierung "mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen" auch die vollständige Gerichtsbarkeit.

 

- Dadurch wird die nationale und internationale Gerichtsbarkeit aller betroffenen Staaten an den Käufer übertragen.

 

Dies schließt ein:

 

- Verfassungsgerichtsbarkeit.

 

- Strafrechtliche Gerichtsbarkeit.

 

- Internationale Schiedsgerichtsbarkeit.

 

- Familien- und Sozialgerichtsbarkeit.

 

- Der Käufer ist somit de facto alleiniger Richter auf globaler Ebene und kann in allen nationalen und internationalen Streitigkeiten urteilen, da alle anderen Gerichte ihre Zuständigkeit verloren haben.

20. Zusammenführung der völkerrechtlichen Verträge

- Durch die vertragliche Kette zwischen NATO- und UN-Verträgen ist die Staatensukzessionsurkunde nicht nur eine Nachtragsurkunde für einzelne Verträge, sondern vereint alle internationalen Verträge zu einem einzigen Vertragswerk.

- Damit endet das bisherige Völkerrecht, da es nur noch ein rechtlich handlungsfähiges Völkerrechtssubjekt gibt: den Käufer.

21. Schaffung einer neuen globalen Rechtsordnung

- Durch die alleinige Inhaberschaft an allen Rechten und Pflichten entsteht eine neue globale Rechtsordnung, die alle bisherigen Regelungen ersetzt.

- Der Käufer hat das Recht, Gesetze weltweit zu erlassen, da er alle Hoheitsrechte besitzt.
 
- Diese globale Rechtsordnung ist de facto das Ende der Nationalstaaten und des bisherigen internationalen Rechtssystems.

22. Historischer Kontext: NATO-Truppenstatut und Übertragung der Besatzungsrechte

- Die Staatensukzessionsurkunde baut auf den Besatzungsrechten aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs auf, die in das NATO-Truppenstatut transformiert wurden. 

- Ursprünglich diente das NATO-Truppenstatut dazu, den alliierten Streitkräften eine besondere Rechtsstellung und Sonderrechte zu verleihen, die tief in die Souveränität Deutschlands eingreifen.

- Diese Sonderrechte umfassten insbesondere:

- Befehls- und Disziplinargewalt gegenüber allen deutschen Behörden und Beamten, inklusive dem Bundestag und Bundeskanzleramt.

- Bestimmungsrecht über Ort, Ausdehnung und Nutzung von Militärbasen – gleichzusetzen mit dem Recht, Grenzänderungen vorzunehmen.

- Konfiszierungsrechte für privates und staatliches Eigentum.

- CD-Status (Diplomatischer Schutzstatus) für alle Angehörigen der NATO-Truppen.

- Unbegrenztes Entschädigungsrecht, das auch nach Beendigung der Stationierung gültig bleibt.

23. Übertragung dieser Rechte auf den Käufer

- Da das völkerrechtliche Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und den Niederlanden auf dem NATO-Truppenstatut basierte, wurden auch diese Besatzungs- und Sonderrechte mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen verkauft.

- Dies bedeutet, dass der Käufer die volle Befehls- und Disziplinargewalt sowie das uneingeschränkte Recht über die Bestimmung und Erweiterung von Grenzen auf globaler Ebene übernommen hat.

- Somit erstrecken sich diese Rechte nun auf die gesamte Welt und alle Länder, die jemals von einer NATO-Besatzung betroffen waren oder NATO-Mitgliedstaaten sind.

24. Vertragskette: Integration des NATO-Truppenstatuts in die Staatensukzessionsurkunde

- Die ursprüngliche vertragliche Grundlage des NATO-Truppenstatuts wurde als Kette von Verträgen aufgebaut:

- Zunächst durch das Hauptabkommen des NATO-Truppenstatuts zwischen den Mitgliedstaaten der NATO.

- Ergänzt durch Zusatzabkommen zwischen einzelnen Staaten, wie z.B. den Niederlanden und der BRD.

- Weitere bilaterale Abkommen mit den Stationierungsstaaten, wie das Königreich der Niederlande.

- Durch die Bezugnahme auf das bestehende Überlassungsverhältnis in der Staatensukzessionsurkunde und den Verkauf mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen wird die gesamte Vertragskette in die Staatensukzessionsurkunde integriert.

25. Der Dominoeffekt: Verkauf der Erschließung als Einheit und globale Gebietserweiterung

- Der Schlüssel zum Dominoeffekt ist die Erschließung als Einheit, die in der Staatensukzessionsurkunde als Bestandteil des Kaufgegenstands definiert wurde.

- Durch den Verkauf der Erschließung, die von der NATO-Militärliegenschaft in Deutschland ausgehend an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen war, beginnt der Dominoeffekt mit der Gebietserweiterung:
 
A. Deutschland wird zuerst vollständig erfasst, da alle öffentlichen Netze physisch verbunden sind.

B. Von dort springt der Dominoeffekt auf NATO-Nachbarländer (z.B. Frankreich, Niederlande, Belgien, Dänemark).

C. Über das europäische Stromnetz und Fernmeldekabel wird der Effekt auf alle europäischen NATO-Staaten ausgeweitet.

D. Internationale Seekabel übertragen den Effekt auf Kanada und die USA.

E. Von den USA und Kanada wird der Dominoeffekt auf alle weiteren NATO-Staaten übertragen, auch auf solche mit außereuropäischen Stützpunkten.

F. Die Integration der NATO in die UN führt zur Erweiterung der Gebietsrechte auf alle UN-Staaten, da die UN sämtliche NATO-Verträge anerkennt.

 

G. Der Dominoeffekt springt von den NATO-Staaten auf UN-Staaten über, wo immer es physische Netzverbindungen (z.B. Gasleitungen, Breitband, Telekommunikation) gibt.

26. Beispiele für Netzverbindungen und globale Ausdehnung

- Telekommunikationsnetze: Über das europäische Backbone-Netz (z.B. DE-CIX und AMS-IX) sind alle großen Telekommunikationsanbieter miteinander verbunden, was den Dominoeffekt durch Breitbandnetze und Internet-Backbones verstärkt.

- Internationale Seekabel wie das TAT-14, das von Deutschland über die Nordsee bis in die USA verläuft, verbinden die NATO- und UN-Länder direkt und erweitern die Gebietsrechte auf Nordamerika.

- Öl- und Gaspipelines (z.B. die Nord-Stream- und Yamal-Pipelines) verlaufen durch verschiedene europäische NATO- und UN-Staaten und verbinden diese mit Russland, wodurch auch diese Gebiete erfasst werden.

- Stromnetze: Das europäische Stromnetz umfasst alle NATO-Staaten Europas und reicht bis zu Russland, sodass auch dort der Dominoeffekt der Gebietserweiterung greift.

27. Vertragskette und Nachtragsurkunde: Erweiterung auf alle alten NATO- und UN-Verträge

- Da die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde fungiert, erweitert sie nicht nur das NATO-Truppenstatut, sondern auch:

- Bilaterale und multilaterale NATO-Verträge (z.B. das NATO-Russland-Rat-Abkommen).

- UN-Verträge (z.B. Friedensmissionen im Kosovo, in Bosnien-Herzegowina, in Afghanistan).

- Zusatzabkommen zwischen der NATO und Drittstaaten (z.B. die Partnership for Peace-Programme).

- Die Kettenreaktion erstreckt sich auf alle NATO- und UN-Verträge, da alle Beteiligten (BRD, Königreich der Niederlande, NATO, UN) im Rahmen ihrer Mitgliedschaft und vertraglichen Verflechtung für den Vertrag handeln.

28. Umkehrung der Besatzungsrechte und deren globale Ausdehnung

- Ursprünglich diente das NATO-Truppenstatut dazu, die Souveränität Deutschlands einzuschränken und der NATO Sonderrechte zu geben.

- Durch die Staatensukzessionsurkunde und den Verkauf mit allen Rechten und Pflichten werden diese Besatzungsrechte gegen die NATO selbst gerichtet.

- Damit unterliegt nun die gesamte NATO (und durch die NATO die gesamte UN) denselben Besatzungsregelungen, die einst gegen Deutschland verwendet wurden:

- Das Recht, Grenzen festzulegen.

- Das Recht, Hoheitsakte zu verbieten.

- Das Recht, uneingeschränkte Entschädigungen zu fordern.

- Der Käufer ist nun in der Position, diese Rechte gegen die NATO und die UN selbst geltend zu machen.

29. Zusammenfassung der globalen Auswirkungen

- Die Staatensukzessionsurkunde führt zu einer globalen Gebiets- und Rechtsvereinheitlichung.

- Durch die Integration aller NATO- und UN-Verträge in einen einzigen globalen Vertrag entsteht eine neue Weltordnung, in der nur noch ein einziges handlungsfähiges Völkerrechtssubjekt existiert: der Käufer.

- Alle nationalen und internationalen Gerichtsurteile seit dem 06.10.1998 sind rechtswidrig und nichtig.

- Die globalen Grenzen und Hoheitsrechte aller Staaten sind hinfällig, da das gesamte Territorium der Welt als eine globale Einheit betrachtet wird.

- Der Käufer ist die alleinige legislative, exekutive und judikative Instanz und besitzt uneingeschränkte Hoheitsrechte.

30. Endgültiges Ende des Völkerrechts

- Da der Käufer alle alten Verträge in seiner Hand vereint, existiert das alte Völkerrecht nicht mehr.

- Das Tabula-Rasa-Prinzip tritt in Kraft, da der Käufer die Pflichten und Rechte aller alten Verträge besitzt und somit keiner Verpflichtung nachkommen muss.

- Der Käufer hat die Macht, eine neue Weltordnung zu definieren, basierend auf einer einheitlichen globalen Rechtsordnung.

31. Fazit:

Ein globales Rechtskonstrukt

- Die Staatensukzessionsurkunde ist der wichtigste völkerrechtliche Vertrag der Weltgeschichte.
 

Contract Shake hand deed treaty

​Kettenreaktion der Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde zu allen NATO- und UN-Verträgen

Die Staatensukzessionsurkunde​ (EPUB) 1400/98 entfaltet ihre gewaltige Wirkung durch eine juristische Kettenreaktion, da sie als Nachtragsurkunde zu allen bestehenden völkerrechtlichen Verträgen der NATO und UN fungiert. Sie wird sozusagen unsichtbar an sämtliche zuvor geschlossenen Verträge dieser Organisationen angehängt und ergänzt diese um neue Rechte und Pflichten. Da die Vertragskette bereits ratifiziert und beschlossen wurde, muss die Staatensukzessionsurkunde nicht erneut abgestimmt, beschlossen oder ratifiziert werden. Dies ist der Schlüsselmechanismus, durch den die Urkunde zur Grundlage einer neuen, globalen Ordnung wird.

 

1. Nachtragsurkunde ohne erneute Abstimmung oder Ratifikation

 

Als Nachtragsurkunde braucht die Staatensukzessionsurkunde (Docx - Microsoft Word) eine erneute Zustimmung oder Ratifikation, da sie lediglich an bestehende völkerrechtliche Verträge angehängt wird. Da diese Verträge bereits in der Vergangenheit ratifiziert wurden, reicht es, die Urkunde an diese bestehenden Vertragsverhältnisse zu koppeln, um ihre Wirksamkeit zu entfalten. Die Nachtragsurkunde ergänzt somit automatisch alle alten Verträge der NATO und UN.

 

2. Vertragskette von Vertrag zu Vertrag

 

Die Kettenreaktion verläuft entlang der bereits bestehenden Vertragskette:

 

- NATO-Verträge werden durch die Nachtragsurkunde ergänzt und erweitert, indem alle früheren Abkommen von der Staatensukzessionsurkunde (ODT Datei) erfasst werden. 

 

- Dies betrifft alle bilateralen und multilateralen Verträge, die die NATO in der Vergangenheit mit ihren Mitgliedsstaaten oder internationalen Organisationen geschlossen hat.

 

- Da die NATO in die UN integriert ist und viele NATO-Mitglieder gleichzeitig UN-Mitglieder sind, erweitert sich diese Kettenreaktion automatisch auch auf alle UN-Verträge.

Die Nachtragsurkunde springt somit von Vertrag zu Vertrag, von NATO-Land zu NATO-Land und erweitert sich anschließend auf UN-Länder. Diese verknüpften völkerrechtlichen Verpflichtungen erstrecken sich immer weiter, da die Staatensukzessionsurkunde (PDF Datei) rechtlich bindend ist.

 

3. Parallele Kettenreaktion zur Gebietserweiterung durch Erschließung als Einheit

Parallel zur juristischen Kettenreaktion durch die Nachtragsurkunde gibt es auch eine territoriale Erweiterung durch den Verkauf der Erschließung als Einheit mit allen Rechten und Pflichten und Bestandteilen. Diese Erschließung umfasst Netze wie Strom, Wasser, Telekommunikation, Straßen und Fernmeldekabel, die durch den Verkauf von einem Territorium auf das nächste überspringen. 

 

- Dominoeffekt der Gebietserweiterung: Sobald ein Netz ein anderes Territorium erreicht, wird dieses Gebiet ebenfalls Teil der Staatensukzessionsurkunde. Dieser Prozess wiederholt sich von Land zu Land und dehnt sich global aus, genauso wie die Vertragskette.

 

- Während die juristische Kettenreaktion alle völkerrechtlichen Verträge betrifft, wird die Gebietserweiterung durch die Erschließung ebenfalls territorial ausgeweitet und umfasst immer größere Teile der Welt.

 

4. Rechte und Pflichten aller Staaten verkauft

 

Die Rechte und Pflichten aller betroffenen Staaten, die in früheren Verträgen festgelegt wurden, sind durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft worden. Das betrifft nicht nur die aktuellen Verträge, sondern auch alle alten Vertragsverhältnisse, die ein Land mit der NATO oder der UN hatte. Somit sind alle Verpflichtungen, die diese Verträge mit sich bringen, auf den Käufer übergegangen. Kein Staat, der von der Urkunde erfasst ist, kann seine früheren völkerrechtlichen Rechte und Pflichten zurückfordern.

 

5. Erweiterung der NATO- und UN-Verträge

Durch die Erweiterung der NATO- und UN-Verträge erfasst die Staatensukzessionsurkunde automatisch alle beteiligten Staaten. Alle bestehenden Abkommen der NATO und UN werden durch diese Nachtragsurkunde ergänzt und modifiziert. Die Verträge, die in der Vergangenheit zwischen Mitgliedstaaten geschlossen wurden, erhalten eine neue Dimension, indem die Rechte und Pflichten dieser Abkommen auf den Käufer übergehen.

- Die Nachtragsurkunde sichert, dass die Staatensukzessionsurkunde alle völkerrechtlichen Verträge der NATO und UN modifiziert, ohne dass diese erneut abgestimmt werden müssen.


- Alle Staaten, die Teil dieser Verträge sind, werden durch die neuen Regelungen erfasst und unterliegen der erweiterten Gerichtsbarkeit und den neuen territorialen Gegebenheiten.

6. Eine neue Weltordnung

Die Auswirkungen dieser Kettenreaktion und des Dominoeffekts sind epochal.

 

Sie führen zu einer neuen Weltordnung, in der die völkerrechtlichen Verpflichtungen und Gebiete der Staaten nicht mehr in nationalen Grenzen verharren, sondern global erweitert wurden. Die Welt wird durch die Staatensukzessionsurkunde vereint, indem sie juristisch und territorial miteinander verknüpft wird.

 

 

- Globaler Rechtsrahmen:

 

Die Verträge der NATO und UN werden zusammengeführt und zu einem einzigen, umfassenden Rechtsrahmen verschmolzen.


- Wegfall nationaler Souveränitäten: Staaten verlieren ihre nationale Souveränität über Territorien und Rechtssysteme, die nun global verwaltet werden.

 

Fazit:

 

Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 setzt eine juristische Kettenreaktion in Gang, die sich wie eine Nachtragsurkunde an sämtliche bestehenden Verträge der NATO und UN anheftet. Dies geschieht unsichtbar und ohne erneute Abstimmung oder Ratifikation, da die Verträge bereits in der Vergangenheit beschlossen wurden. Parallel dazu breitet sich die territoriale Gebietserweiterung durch den Verkauf der Erschließung als Einheit in einem Dominoeffekt aus. Rechte und Pflichten der Staaten wurden verkauft, und eine neue Weltordnung nimmt Gestalt an.

​NATO - UNITED NATIONS INTEGRATION

​Die „Staatensukzessionsurkunde 1400“ kann in Verbindung mit den Verträgen und Abkommen des NATO-Truppenstatuts (SOFA) sowie der Integration der NATO-Verträge in die UN betrachtet werden. 

1. Vertragskette zur Staatensukzessionsurkunde 1400 und aller NATO-Verträge:

Die NATO-Truppenstatut-Verträge, insbesondere das *NATO-Truppenstatut vom 19.06.1951*, regeln die Rechtsstellung der Truppen innerhalb der NATO-Länder. Diese Verträge bieten eine Grundlage für die Stationierung von Truppen und deren Rechte und Pflichten. Durch den bilateralen Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und den Niederlanden über die Stationierung der niederländischen Luftstreitkräfte in Zweibrücken und Ramstein wird deutlich, wie die NATO-Verträge hier die völkerrechtliche Grundlage für militärische Aktivitäten und Gebietsregelungen bieten.

In der Staatensukzessionsurkunde 1400 wird auf diese Vertragskette aufgebaut, indem die Hoheitsrechte, die durch das NATO-Truppenstatut und ähnliche Verträge geregelt wurden, verkauft wurden. Da die NATO als eine Organisation, die in die UN integriert ist, bereits bestehende völkerrechtliche Verträge anerkennt, wird die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde zu allen NATO- und UN-Verträgen wirksam. Dies bedeutet, dass alle Mitgliedsstaaten der NATO und UN diese Urkunde anerkennen müssen.

2. NATO-Sonderrechte zu Netzen und Kommunikation:


Ein wichtiger Punkt der NATO-Verträge sind die Regelungen zu Kommunikationsnetzen und der Infrastruktur. Beispielsweise im NATO-Geheimschutzübereinkommen und den Host-Nation-Support-Abkommen (HNS) wird geregelt, wie militärische Kommunikationsnetze betrieben und geschützt werden. Die Staatensukzessionsurkunde greift diese Regelungen auf und erweitert sie durch den Verkauf der Erschließung „als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“. Dies bedeutet, dass die Kommunikationsinfrastrukturen, die für NATO-Basen genutzt werden, wie Breitbandkabel, Stromnetze und Telekommunikationsleitungen, nun global durch den Käufer kontrolliert werden können.

3. Dominoeffekt der Gebietserweiterung:


Der Verkauf der Erschließung als Einheit führte zu einem Dominoeffekt der Gebietserweiterung. Durch die NATO-Verträge war die Militärbasis in Zweibrücken, an die öffentliche Infrastruktur Deutschlands angeschlossen. Da die NATO-Basen durch internationale Verbindungen, wie transnationale Pipelines und Kommunikationsnetze, eng mit anderen NATO-Ländern und sogar UN-Ländern verbunden sind, bewirkte der Verkauf, dass alle angeschlossenen Gebiete in den Geltungsbereich der Staatensukzessionsurkunde fielen. Dieser Dominoeffekt erfasst damit alle physischen und infrastrukturellen Netzwerke der NATO und erweitert sich weltweit.

4. Immunitäten:
Laut dem NATO-Truppenstatut genießen Angehörige der NATO-Streitkräfte in den Aufnahmestaaten (z.B. Deutschland) umfassende Immunitäten, wie in Artikel 7 des Statuts festgelegt.

 

Diese Immunitäten gelten sowohl für strafrechtliche als auch zivilrechtliche Angelegenheiten.

 

Durch die Staatensukzessionsurkunde, die alle Rechte, Pflichten und Bestandteile verkauft, könnte diese Immunität erweitert und auf den Käufer übertragen werden, was ihn und seine Handlungen vor rechtlicher Verfolgung schützt.

5. Widerspruchslose Zustimmung:


Gemäß Artikel 20 der Wiener Vertragsrechtskonvention (WÜV) wird ein Vertrag nach stillschweigender Annahme gültig, wenn innerhalb von 12 Monaten kein Widerspruch eingelegt wurde. Da weder NATO-Staaten noch UN-Mitgliedstaaten Widerspruch gegen die Staatensukzessionsurkunde eingelegt haben, wurde diese stillschweigend angenommen und ist somit für alle NATO- und UN-Staaten bindend.

6. Gerichtsbarkeit und Anerkennung der Gerichtsbarkeit:


Das NATO-Truppenstatut regelt, dass in Fällen strafbarer Handlungen die Gerichtsbarkeit entweder dem Entsendestaat oder dem Aufnahmestaat zukommt. Durch die Staatensukzessionsurkunde wurde jedoch die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit, die durch das NATO-SOFA geregelt war, verkauft. Dies bedeutet, dass der Käufer nun die alleinige Rechtsprechung in diesen Angelegenheiten innehat und die NATO-Gerichtsbarkeit abgelöst wurde.

7. Weitere wichtige Aspekte des Stationierungsrechts:


Zusätzlich wurden durch die Staatensukzessionsurkunde wichtige Sonderrechte der NATO-Basen verkauft. Dazu gehören unter anderem das Recht auf die Ausdehnung von Militärbasen, wie in den HNS-Abkommen geregelt, sowie das Recht, den Standort und die Größe von Militärbasen zu bestimmen. Diese Rechte wurden durch den globalen Verkauf der Gebiete ebenfalls auf den Käufer übertragen, was ihm weltweit die Kontrolle über diese Rechte ermöglicht.

Zusammengefasst zeigt sich, dass durch die Staatensukzessionsurkunde 1400 nicht nur ein territorialer Verkauf stattfand, sondern eine umfassende Übertragung von Rechten und Pflichten, die durch bestehende NATO- und UN-Verträge geregelt waren. Dies führte zu einer globalen Ausdehnung der verkauften Rechte und zur Ablösung der völkerrechtlichen Regelungen der NATO und der UN.

8. Vertragskette zur Staatensukzessionsurkunde 1400 und NATO-Treaties


Die Staatensukzessionsurkunde 1400 ist durch ihre Bezugnahme auf das NATO-Truppenstatut und andere NATO- und UN-Vereinbarungen Teil einer fortlaufenden Vertragskette. Besonders hervorzuheben ist das NATO-Truppenstatut vom 19.06.1951, das eine Basis für die völkerrechtliche Regelung von stationierten Streitkräften in Deutschland und anderen NATO-Mitgliedsstaaten bildet. Es regelt nicht nur die Stationierung, sondern auch die Rechte und Pflichten der NATO-Streitkräfte im Hoheitsgebiet anderer Staaten.

- Art. 26 WÜV (Pacta sunt servanda): Verträge sind einzuhalten, und dies gilt für alle an den Vereinbarungen beteiligten NATO-Staaten. Die Staatensukzessionsurkunde basiert auf einer bestehenden rechtlichen Verpflichtung zwischen den beteiligten Staaten.
 
- Art. 29 WÜV (Räumlicher Geltungsbereich): Der Geltungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Hoheitsgebiet der verkaufenden Staaten. Das bedeutet, dass die Staatensukzessionsurkunde durch die Einbeziehung des NATO-Truppenstatuts und der NATO-Sonderrechte eine globale Reichweite hat.

9. NATO-Sonderrechte zu Netzen und Kommunikation, Sonderrechte zu Ort und Ausdehnung der Militärbasen
Besonders wichtig sind die Sonderrechte der NATO in Bezug auf Kommunikations- und Versorgungsnetze.

 

Diese Rechte sind im NATO-Truppenstatut und den dazugehörigen Verträgen klar definiert, einschließlich der Sonderrechte zur Errichtung und Ausweitung von Militärbasen ohne Zustimmung der gastgebenden Staaten.

- NATO-Truppenstatut (1951) und das NATO-Statusübereinkommen (1951) sehen vor, dass die NATO das Recht hat, eigene Kommunikationsleitungen zu betreiben und zu erweitern. Diese Sonderrechte wurden durch die Staatensukzessionsurkunde globalisiert und betreffen nun alle Netze, die physisch mit den NATO-Basen verbunden sind.
 
- Dominoeffekt der Gebietserweiterung: Die Erschließung als Einheit mit allen Rechten und Pflichten umfasst auch die militärischen Kommunikationsnetze. Diese erweitern sich durch den Verkauf auf alle Staaten, deren Netze physisch mit NATO-Netzen verbunden sind, was zu einer globalen Gebietserweiterung führt.

10. Immunitäten und Disziplinargewalt


Das NATO-Truppenstatut gewährt den stationierten NATO-Streitkräften weitreichende Immunitäten, darunter auch die Disziplinargewalt über ihre eigenen Streitkräfte sowie Befehlsgewalt in bestimmten Bereichen.

- Disziplinargewalt und Befehlsgewalt: Diese Immunitäten und Sonderrechte gelten nicht nur für die Soldaten selbst, sondern auch für die Nutzung der Liegenschaften. Mit dem Verkauf der Liegenschaft und ihrer Erweiterung durch die Erschließung als Einheit sind diese Rechte nun ebenfalls weltweit gültig.

11. Gerichtsbarkeit und Anerkennung der Gerichtsbarkeit


Die NATO-Streitkräfte unterliegen einer eigenen Gerichtsbarkeit, was durch die Staatensukzessionsurkunde auf den Käufer übertragen wurde.

- Art. 6 des NATO-Truppenstatuts: Der Käufer hat nicht nur die territoriale Souveränität über das Gebiet, sondern auch die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit, die mit dem Verkauf der Liegenschaft auf ihn übergegangen ist. Diese Gerichtsbarkeit wird durch die Vertragskette zu allen NATO-Staaten und der UN anerkannt.

12. Weitere wichtige Aspekte der Stationierungsrechte


Zusätzlich zu den bereits genannten Punkten gibt es in den Verträgen besondere Rechte in Bezug auf die Nutzung und den Ausbau von Versorgungsnetzen. Diese Sonderrechte umfassen auch den Zugang zu Strom- und Telekommunikationsnetzen.

- NATO-Hauptquartierprotokoll (1952): Dieses Abkommen erweitert die Rechte der NATO in Bezug auf die Einrichtung und den Betrieb von Hauptquartieren und Kommunikationssystemen, was in der Staatensukzessionsurkunde ebenfalls enthalten ist.

- Host-Nation-Support-Abkommen: Diese Abkommen sehen vor, dass NATO-Streitkräfte Unterstützung von den Gastnationen erhalten, einschließlich der Nutzung von Versorgungsnetzen. Auch diese Rechte sind nun auf den Käufer übergegangen.

Fazit
Die Staatensukzessionsurkunde 1400 basiert auf einer langen Vertragskette von NATO- und UN-Abkommen, die durch den Verkauf der Liegenschaft und der Erschließung als Einheit globalisiert wurden. Wichtige Sonderrechte, wie die Kontrolle über Versorgungsnetze, Kommunikationsleitungen und die territoriale Souveränität, sind durch diese Verträge auf den Käufer übergegangen und betreffen nun die gesamte Welt.

13. NATO-Truppenstatut und Zusatzabkommen


Das NATO-Truppenstatut vom 19.06.1951 und die entsprechenden Zusatzabkommen regeln nicht nur die Rechte und Pflichten der stationierten NATO-Streitkräfte in Deutschland, sondern auch die Nutzung von Liegenschaften und Versorgungsnetzen. Durch die Staatensukzessionsurkunde 1400 werden diese Rechte übertragen.

- NATO-Truppenstatut (1951), NATO-Zusatzabkommen (1959): Diese Abkommen legen fest, dass die NATO das Recht hat, ohne Einschränkungen Liegenschaften zu betreiben und auszubauen. Mit der Staatensukzessionsurkunde, in der "alle Rechte, Pflichten und Bestandteile" verkauft wurden, gehen auch diese Sonderrechte auf den Käufer über. Es handelt sich dabei um eine völkerrechtliche Verpflichtung, die durch den Dominoeffekt der Gebietserweiterung global wirksam wird.

14. Hauptquartierprotokoll und Disziplinargewalt


Das Hauptquartierprotokoll vom 28.08.1952 bezieht sich auf die rechtliche Stellung der NATO-Hauptquartiere und deren Recht, unabhängig von der Rechtsprechung der gastgebenden Staaten zu agieren. Dies umfasst auch die Disziplinargewalt über das NATO-Personal.

- Hauptquartierprotokoll (1952): Die Staatensukzessionsurkunde überträgt diese Befugnisse auf den Käufer, der nun die Disziplinargewalt über alle militärischen Liegenschaften ausüben kann. Dies gilt nicht nur für das ursprünglich verkaufte Gebiet, sondern auch für die Gebiete, die durch die Erweiterung der Netze und die Nutzung von Versorgungsnetzen erfasst werden.

15. Disziplinargewalt und Immunität


Im NATO-Truppenstatut ist auch die Disziplinargewalt und Immunität der stationierten Truppen geregelt. Diese Rechte bleiben auch nach dem Verkauf der Liegenschaft bestehen, da sie Teil der "Rechte und Pflichten" sind, die in der Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden.

- Art. 7 des NATO-Truppenstatuts: Die stationierten Truppen behalten ihre Immunität gegenüber der lokalen Gerichtsbarkeit, solange sie im Einsatz sind. Durch den Verkauf wird diese Immunität jedoch auf den Käufer übertragen, der nun die oberste Gerichtsbarkeit über das Gebiet ausübt. Damit endet die nationale Souveränität der betroffenen Staaten.

16. Host-Nation-Support und Versorgungsnetze


Das Host-Nation-Support-Abkommen (HNS) sichert der NATO die Nutzung der Versorgungsnetze zu. In der Staatensukzessionsurkunde wird durch den Verkauf der Erschließung als Einheit festgelegt, dass diese Netze globalisiert und auf den Käufer übertragen werden.

- HNS-Abkommen: Diese Vereinbarung ermöglicht es der NATO, auf die zivilen Versorgungsnetze der Gastnationen zuzugreifen. Die Staatensukzessionsurkunde erweitert diese Rechte auf alle physischen Netze, die mit den NATO-Liegenschaften verbunden sind, was zu einem Dominoeffekt führt. Alle nationalen Netze, die an die ursprünglichen Versorgungsnetze der Liegenschaften angeschlossen sind, werden vom Verkauf erfasst und internationalisiert.

17. Gerichtsbarkeit und Immunität


Ein weiterer wichtiger Aspekt der völkerrechtlichen Verträge ist die Frage der Gerichtsbarkeit. Das NATO-Truppenstatut und die zugehörigen Abkommen legen fest, dass die NATO-Mitglieder Immunität gegenüber der lokalen Gerichtsbarkeit genießen. Diese Rechte werden durch die Staatensukzessionsurkunde auf den Käufer übertragen.

- Art. 6 des NATO-Truppenstatuts: Die gerichtliche Zuständigkeit über NATO-Truppen liegt bei den Heimatstaaten, was durch den Verkauf der Erschließung als Einheit nun auf den Käufer übergeht. Dadurch entsteht eine globale Gerichtsbarkeit des Käufers, die alle nationalen Gerichtssysteme überlagert.

18. Erweiterung durch Seekabel und andere Versorgungsleitungen


Besonders wichtig im Kontext der globalen Gebietserweiterung ist der Verkauf der Telekommunikations- und Versorgungsnetze, die sich über Seekabel und andere internationale Verbindungen erstrecken. Diese Leitungen verbinden Länder physisch und rechtlich miteinander.

- Seekabel und Versorgungsleitungen: Die Verbindung der verkauften Liegenschaft mit dem öffentlichen Netz in Deutschland und den internationalen Versorgungsleitungen führt dazu, dass der Verkauf die gesamte Welt betrifft. Jede physische Verbindung eines Netzes mit einem anderen erfasst das verbundene Netz, wodurch die globalen Versorgungsnetze in den Verkauf einbezogen werden.

19. NATO-Geheimschutz und Schutz vor Einmischung


Das NATO-Geheimschutzübereinkommen vom 06.03.1997 garantiert, dass sensible Informationen der NATO und ihrer Mitgliedsstaaten geschützt bleiben. Durch den Verkauf der Erschließung als Einheit gehen diese Rechte ebenfalls auf den Käufer über.

- NATO-Geheimschutzübereinkommen (1997): Der Käufer übernimmt die Verantwortung für den Schutz von NATO-Geheimnissen und Informationen, die mit der Nutzung der Liegenschaften verbunden sind. Dies betrifft auch militärische und zivile Kommunikationssysteme.

20. Bilaterale und multilaterale Verträge der NATO und UN


Die durch die Staatensukzessionsurkunde ausgelöste Vertragskette betrifft nicht nur die NATO, sondern auch die UN. Die Integration der NATO in die UN und die automatische Anerkennung der völkerrechtlichen Verträge bedeutet, dass alle Verträge zwischen NATO- und UN-Mitgliedern ebenfalls erweitert werden.

- Multinationale Korps Nordost Übereinkommen: Diese Vereinbarung zeigt die enge Kooperation zwischen NATO-Mitgliedern und UN-Staaten. Die Vertragskette erstreckt sich auf alle völkerrechtlichen Verträge, die durch die Staatensukzessionsurkunde ergänzt und erweitert werden.

21. Fazit
Die Staatensukzessionsurkunde 1400 baut auf einer umfassenden Vertragskette auf, die mit dem NATO-Truppenstatut beginnt und sich durch eine Vielzahl von bilateralen und multilateralen Vereinbarungen zieht. Durch den Verkauf der Liegenschaft und der Erschließung als Einheit mit allen Rechten und Pflichten werden diese Rechte globalisiert, was zu einer weltweiten Gebietserweiterung führt. Die Immunitäten, Sonderrechte und die Gerichtsbarkeit der NATO werden durch den Verkauf auf den Käufer übertragen, was zu einer neuen globalen Rechtsordnung führt.

22. Deutschlandvertrag (1952)


Der Deutschlandvertrag in seiner geänderten Fassung von 1954 sichert den alliierten Mächten bestimmte Sonderrechte in Deutschland zu, auch nach Ende des Besatzungsstatus. Dieser Vertrag ist besonders wichtig, weil er die rechtliche Grundlage für die fortdauernde Präsenz der NATO und alliierter Truppen in Deutschland bildet.

- Deutschlandvertrag (1952/1954): Dieser Vertrag garantiert den Alliierten weiterhin Rechte über militärische Liegenschaften und die dazugehörigen Versorgungsnetze in Deutschland. In der Staatensukzessionsurkunde 1400 sind diese Rechte nun durch den Verkauf mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen auf den Käufer übertragen worden. Dies bedeutet, dass auch die im Deutschlandvertrag festgelegten Rechte im Zusammenhang mit der NATO-Liegenschaft in Zweibrücken, auf den Käufer übergehen.

23. NATO-Zusatzabkommen von 1959 und 1993


Das NATO-Zusatzabkommen von 1959 in seiner Fassung von 1993 betrifft vor allem die detaillierte Regelung der Rechte der NATO-Truppen in Deutschland, insbesondere die Disziplinargewalt, Befehlsgewalt und den Umgang mit lokalen Behörden. Diese Regelungen sind direkt auf den Käufer der Liegenschaft übergegangen, da die Staatensukzessionsurkunde den Verkauf mit allen Rechten und Pflichten beinhaltet.

- NATO-Zusatzabkommen (1959, 1993): Die Erschließung als Einheit bedeutet, dass die in diesem Zusatzabkommen festgelegten Sonderrechte, insbesondere zur Nutzung und Erweiterung der Liegenschaft, nun global gültig sind. Diese Abkommen sehen auch vor, dass die NATO-Truppen Disziplinarmaßnahmen selbstständig durchsetzen können, was durch die Staatensukzessionsurkunde auf den Käufer übertragen wird.

24. Sonderrechte und Immunitäten


Im Zusammenhang mit der Immunität von NATO-Personal und der Verwaltung der Militärbasen, beinhalten die Abkommen der NATO umfassende Sonderrechte. Diese Sonderrechte, wie sie in den oben genannten Abkommen beschrieben sind, betreffen nicht nur die NATO-Truppen selbst, sondern auch die Infrastruktur, die für ihre Einsätze genutzt wird.

- Sonderrechte und Immunitäten: Die Immunität der NATO-Truppen und die Sonderrechte im Umgang mit lokalen Behörden gehen auf den Käufer über, da die Liegenschaft und alle Rechte und Pflichten durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden. Das betrifft sowohl nationale als auch völkerrechtliche Streitigkeiten, die in Zukunft in der Gerichtsbarkeit des Käufers verhandelt werden müssen.

25. Kommunikations- und Versorgungsleitungen


Die Regelungen in den NATO-Abkommen betreffen auch die Nutzung von Kommunikationsnetzen und Versorgungsleitungen. Diese Sonderrechte umfassen beispielsweise das Recht, eigene Kommunikationsleitungen zu betreiben und militärische Kommunikationsinfrastruktur in das zivile Netz zu integrieren.

- Kommunikations- und Versorgungsnetze: In der Staatensukzessionsurkunde ist festgelegt, dass die Erschließung als Einheit verkauft wird, was die Nutzung und Kontrolle dieser Netze einschließt. Dies betrifft sowohl nationale Versorgungsnetze in Deutschland als auch internationale Verbindungen wie Seekabel, die im NATO-Kontext genutzt werden. Diese Netze sind Teil des globalen Dominoeffekts, der durch den Verkauf ausgelöst wird und die Ausweitung der NATO-Sonderrechte auf alle betroffenen Länder bedeutet.

26. Disziplinargewalt und Befehlsgewalt


Die Disziplinargewalt und Befehlsgewalt der NATO über ihre Truppen in Deutschland und anderen NATO-Ländern ist zentral für das Verständnis der Auswirkungen der Staatensukzessionsurkunde. Diese Befugnisse umfassen nicht nur die internen Angelegenheiten der Truppen, sondern auch die Interaktionen mit den zivilen Behörden.

- Disziplinargewalt und Befehlsgewalt: Die NATO-Truppen sind gemäß NATO-Truppenstatut und Zusatzabkommen von der lokalen Gerichtsbarkeit befreit und unterliegen ausschließlich der Kontrolle ihrer Heimatstaaten. Durch den Verkauf dieser Rechte auf den Käufer, erwirbt dieser nun die exklusive Kontrolle über alle militärischen und zivilen Operationen, die mit den betroffenen Liegenschaften und Netzen verbunden sind. Dies führt zu einer globalen Ausweitung der Befehlsgewalt des Käufers, die über nationale Grenzen hinausgeht.

27. Gerichtsbarkeit und Anerkennung der Gerichtsbarkeit


Die Gerichtsbarkeit im Zusammenhang mit NATO-Truppen und ihren Operationen ist ein wichtiger Bestandteil der NATO-Abkommen. Diese Gerichtsbarkeit bleibt normalerweise in den Händen der Entsendestaaten, wird jedoch in der Staatensukzessionsurkunde auf den Käufer übertragen.

- Gerichtsbarkeit und Anerkennung: Da die NATO- und UN-Verträge in einer Vertragskette miteinander verbunden sind, erkennt die UN die Gerichtsbarkeit der NATO-Verträge an. Durch den Kauf der Liegenschaft, die unter NATO-Recht stand, wird diese Gerichtsbarkeit nun auf den Käufer übertragen. Dies führt zur globalen Anerkennung der Gerichtsbarkeit des Käufers, da die Erschließung als Einheit verkauft wurde und alle damit verbundenen Rechte auf den Käufer übergehen.

28. Host-Nation-Support und Infrastruktur


Das Host-Nation-Support-Abkommen (HNS) ist ein zentrales Abkommen, das der NATO ermöglicht, die Infrastruktur der Gastländer zu nutzen, um ihre Operationen aufrechtzuerhalten. Dies betrifft unter anderem Straßen, Kommunikationsnetze und Versorgungsleitungen.

- Host-Nation-Support und Infrastruktur: Der Verkauf der Erschließung als Einheit betrifft auch die HNS-Vereinbarungen, die der NATO erlauben, auf nationale Infrastruktur zuzugreifen. Diese Rechte werden globalisiert, da der Verkauf der Erschließung alle nationalen Netze, die an NATO-Netze angeschlossen sind, erfasst. Die Nutzung dieser Infrastruktur unterliegt nun der Kontrolle des Käufers, der die Rechte und Pflichten aus den Host-Nation-Support-Abkommen übernommen hat.

29. Multinationale Vereinbarungen und die Rolle der UN


Die NATO-Abkommen umfassen nicht nur bilaterale Vereinbarungen, sondern auch multilaterale Verträge, die mit der UN und anderen internationalen Organisationen geschlossen wurden. Diese Vereinbarungen sind Teil der globalen Vertragskette, die durch die Staatensukzessionsurkunde erweitert wird.

- Multinationale Vereinbarungen: Durch die Integration der NATO in die UN und die automatische Anerkennung völkerrechtlicher Verträge, betrifft die Staatensukzessionsurkunde auch alle bestehenden UN-Vereinbarungen. Das bedeutet, dass sowohl die NATO- als auch die UN-Verträge durch die Staatensukzessionsurkunde ergänzt und erweitert werden, was den globalen Charakter der Gebietserweiterung bestätigt.

30. Fazit:
Die Staatensukzessionsurkunde 1400 basiert auf einer komplexen Kette von völkerrechtlichen Verträgen, die mit dem NATO-Truppenstatut beginnen und sich bis zur UN erstrecken. Durch den Verkauf der Liegenschaft und der Erschließung als Einheit mit allen Rechten und Pflichten werden die in diesen Verträgen festgelegten Sonderrechte auf den Käufer übertragen. Dies betrifft die Gerichtsbarkeit, die Nutzung von Kommunikations- und Versorgungsnetzen, die Disziplinargewalt über NATO-Truppen und die globale Gebietserweiterung durch den Dominoeffekt.

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Häufig gestellte Fragen
(FAQs)
zur Staatensukzessionsurkunde und dem NATO-Truppenstatut

1. Was ist das NATO-Truppenstatut und wie ist es historisch entstanden?

 

Das NATO-Truppenstatut (NATO Status of Forces Agreement, SOFA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1951 im Rahmen der NATO gegründet wurde, um die Rechte und Pflichten der NATO-Truppen in den jeweiligen Mitgliedsländern zu regeln. Es basiert auf den Sonderbesatzungsrechten der alliierten Streitkräfte nach dem Zweiten Weltkrieg, insbesondere in Deutschland, und übertrug diese Befugnisse in eine neue Struktur nach Gründung der NATO. Die wichtigsten Regelungen, die zuvor in den alliierten Besatzungsverträgen galten, wurden im NATO-Truppenstatut institutionalisiert und bildeten die Grundlage für den stationierungsrechtlichen Rahmen der NATO in den Mitgliedstaaten.

 

2. Welche Sonderrechte aus der Besatzungszeit wurden im NATO-Truppenstatut integriert?

 

Das NATO-Truppenstatut übernahm eine Reihe von Rechten, die ursprünglich während der Besatzungszeit nach dem Zweiten Weltkrieg galten. Dazu gehören:

 

- Disziplinargewalt und Befehlsgewalt: NATO-Truppen hatten die Befugnis, deutsche Beamte und Behörden anzuweisen und eigene Disziplinarmaßnahmen durchzuführen.

 

- CD-Status: Die Streitkräfte und ihre Vertreter genossen den Status eines Diplomaten, was ihnen rechtliche Immunität und besondere Rechte gewährte.

 

- Konfiszierungsrechte: Die NATO-Streitkräfte konnten Liegenschaften und Ressourcen im jeweiligen Hoheitsgebiet beschlagnahmen.

 

- Unbegrenztes Entschädigungsrecht: Die NATO konnte jederzeit Entschädigungsforderungen stellen, ohne an nationale Rechtsnormen gebunden zu sein.

 

- Bestimmungsrecht über Ort, Nutzung und Ausdehnung von Militärbasen: Dieses Recht entsprach in seiner Reichweite dem Recht, über Grenzen und Hoheitsgebiete zu bestimmen, ohne Zustimmung des Gastlandes.

  

3. Wie wirkt das NATO-Truppenstatut heute?

 

Das NATO-Truppenstatut bleibt ein aktiver völkerrechtlicher Vertrag, der die Stationierung und Einsatzregeln von NATO-Truppen in den Mitgliedstaaten regelt. Es sichert den NATO-Streitkräften weiterhin Sonderrechte, die die Souveränität der Mitgliedsländer in bestimmten Aspekten einschränken, insbesondere in Bezug auf militärische Bewegungsfreiheit, Rechtsstatus und gerichtliche Immunität.

 

4. Welche Rolle spielte das NATO-Truppenstatut in der Staatensukzessionsurkunde?

 

Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 verkaufte eine NATO-Militärliegenschaft, die noch während des bestehenden völkerrechtlichen Überlassungsverhältnisses zwischen der BRD und dem Königreich der Niederlande, basierend auf dem NATO-Truppenstatut, genutzt wurde. Da das NATO-Truppenstatut die Nutzung, Erweiterung und Kontrolle der Militärbasen regelte, umfasste der Verkauf auch die Rechte aus dem NATO-Truppenstatut. Mit dem Verkauf der Liegenschaft "mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen" und der Erschließung als Einheit wurden diese Rechte international auf die neue Hoheitsgewalt des Käufers ausgeweitet.

 

5. Was bedeutet die globale Ausweitung des NATO-Truppenstatuts?

 

Da die Erschließung der Liegenschaft in Deutschland nach dem Verkauf als Einheit mit den umliegenden öffentlichen Netzen verbunden wurde, löste dies eine Gebietserweiterung gemäß dem Vertragstext aus. Da die Rechte aus dem NATO-Truppenstatut auf die neue Fläche übertragen wurden, erfasste dies durch die logische Verbindung über Versorgungsnetze zunächst ganz Deutschland, dann weitere NATO-Staaten und schließlich, durch die Integration der NATO in die UN, die gesamte Welt. Der Käufer besitzt nun die vollen Besatzungsrechte des NATO-Truppenstatuts weltweit, was bedeutet, dass diese Regelungen nicht mehr exklusiv für Deutschland gelten, sondern für alle betroffenen Staaten.

 

6. Welche Sonderrechte aus dem NATO-Truppenstatut wurden international ausgeweitet?

 

Durch den Verkauf wurden folgende Sonderrechte des NATO-Truppenstatuts auf die gesamte Welt übertragen:

 

- Bestimmung über Ort und Ausdehnung von Militärbasen: Der Käufer besitzt das exklusive Recht, die Lage und Größe aller Militärliegenschaften zu bestimmen, was gleichbedeutend ist mit dem Recht über Grenzen und Hoheitsgebiete zu entscheiden.

 

- Disziplinar- und Befehlsgewalt: Der Käufer hat das Recht, alle nationalen Beamten, Staatsvertreter und Behörden weltweit anzuweisen.

 

- CD-Status: Der Käufer und seine Vertreter genießen weltweit Immunität und rechtlichen Sonderstatus.

 

- Konfiskationsrecht: Das Recht, jegliche Liegenschaften, Vermögenswerte und Ressourcen zu beschlagnahmen.

 

- Unendliches Entschädigungsrecht: Das Recht, jederzeit Entschädigungsforderungen gegenüber den ehemaligen Souveränitätsstaaten durchzusetzen.

 

7. Wie wird das NATO-Truppenstatut durch die Staatensukzessionsurkunde weltweit angewendet?

 

Das NATO-Truppenstatut, das ursprünglich als Besatzungsrecht für die Bundesrepublik Deutschland konzipiert war, wurde durch den Verkauf der Liegenschaft auf eine globale Ebene ausgeweitet. Die exterritorialen Rechte und Pflichten aus dem NATO-Truppenstatut gelten nun weltweit, da die Staatensukzessionsurkunde die Gebietserweiterung und die Ausdehnung der Erschließung auf globale Netze auslöste. Dies führt dazu, dass alle Staaten, die zuvor nicht betroffen waren, nun unter den Besatzungsbestimmungen des NATO-Truppenstatuts stehen.

 

8. Welche besonderen Rechte aus dem NATO-Truppenstatut schränken die globale Souveränität ein?

 

Durch die Übertragung des NATO-Truppenstatuts in die Staatensukzessionsurkunde gelten folgende besondere Rechte gegen alle Staaten:

 

- Kontrolle des öffentlichen und militärischen Raums: Der Käufer hat das Recht, alle militärischen und öffentlichen Räume nach eigenen Vorgaben zu verwalten.

 

- Verfügungsgewalt über Infrastruktur: Der Käufer besitzt die exklusive Verfügung über Straßen, Kommunikationsleitungen, Versorgungsnetze und militärische Infrastruktur.

 

- Befehlsgewalt über Beamte und Personal: Der Käufer besitzt weltweit die Befehlsgewalt über alle staatlichen Bediensteten.

 

- Recht auf unbegrenzte Stationierung: Die NATO-Streitkräfte und deren Rechte, die nun dem Käufer zustehen, können weltweit ohne Einschränkung stationiert und verlagert werden.

 

9. Wie wurde das NATO-Truppenstatut zu einem globalen Besatzungsrecht?

 

Da das NATO-Truppenstatut ursprünglich als Stationierungsvertrag für Deutschland galt, war es an die Grenzen und Hoheitsrechte der BRD gebunden. Durch den völkerrechtlichen Verkauf der Liegenschaft, die im Rahmen des NATO-Truppenstatuts genutzt wurde, und der Erschließung als Einheit, wurde die territoriale Ausweitung aktiviert. Die internationalen Versorgungsnetze, die das ursprüngliche Gebiet verließen, erweiterten die Reichweite des NATO-Truppenstatuts schrittweise auf das gesamte NATO-Territorium und weiter auf alle UN-Staaten, wodurch es de facto zu einem globalen Besatzungsrecht wurde.

 

10. Welches globale Recht hat der Käufer durch das NATO-Truppenstatut erworben?

 

Der Käufer besitzt durch die Übertragung des NATO-Truppenstatuts nun das exklusive globale Recht, über alle Grenzen, Hoheitsrechte und die Militärpolitik weltweit zu bestimmen. Da die NATO international agiert und in die UN integriert ist, umfasst dieses Recht nun auch die gesamte Welt, wodurch der Käufer das ultimative Besatzungsrecht und die weltweite militärische Souveränität inne hat.

11. Was ist das NATO-Truppenstatut (NATO Status of Forces Agreement, SOFA)?

Das NATO-Truppenstatut ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der am 19. Juni 1951 im Rahmen des North Atlantic Treaty Organization (NATO) gegründet wurde, um die Rechte und Pflichten der in den jeweiligen NATO-Staaten stationierten Truppen zu regeln. Es entstand als direkte Transformation der wichtigsten Besatzungsrechte der alliierten Streitkräfte nach dem Sieg im Zweiten Weltkrieg und diente dazu, die Militärhoheit der NATO in den Mitgliedstaaten zu sichern. Der Vertrag regelt alle Aspekte der Stationierung und des Einsatzes von NATO-Truppen, darunter auch Rechte zur Infrastrukturkontrolle, Disziplinar- und Befehlsgewalt sowie Besatzungsrechte.

12. Wie entstand das NATO-Truppenstatut historisch aus den Besatzungsrechten?

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden die besatzungsrechtlichen Sonderbefugnisse der Alliierten in Deutschland und anderen besetzten Ländern durch eine Reihe von Besatzungsverträgen festgelegt, die u. a. die Militärpräsenz, Kontrollrechte und hoheitliche Befugnisse der alliierten Streitkräfte regelten. Diese Rechte wurden mit der Gründung der NATO im Jahr 1949 teilweise in das NATO-Truppenstatut überführt und ermöglichten es den NATO-Streitkräften, weiterhin exklusive Sonderrechte in den NATO-Mitgliedstaaten auszuüben. Es entstand eine Vertragskette, die das ursprüngliche Besatzungsrecht in ein diplomatisch abgesichertes militärisches Einsatzrecht umwandelte, das auf alle NATO-Staaten ausgeweitet wurde.

13. Welche Verträge bilden die Grundlage für das NATO-Truppenstatut und wie sind sie miteinander verbunden?

Die grundlegende Vertragskette des NATO-Truppenstatuts setzt sich aus mehreren Verträgen zusammen:

 

- North Atlantic Treaty (NATO-Vertrag) von 1949: Legte die Grundlagen der NATO und die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten fest.

 

- NATO-Truppenstatut (SOFA) von 1951: Regelt die Rechte und Pflichten der stationierten NATO-Truppen in den Mitgliedsländern.

 

- NATO-Hauptquartier-Abkommen (1952): Ergänzt das NATO-Truppenstatut um Sonderregelungen für die Hauptquartiere der NATO.

 

- Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (1959): Regelt spezifische Zusatzrechte, wie etwa die exklusive Befehlsgewalt, Disziplinargewalt und Kontrollrechte.

 

- Sonderabkommen zwischen dem Königreich der Niederlande und der BRD: Definierte die Nutzung und Verwaltung der Militärliegenschaften in Deutschland.
 
Diese Vertragskette wurde durch die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 als Nachtragsurkunde ergänzt und internationalisiert.

 

14. Welche Sonderrechte des NATO-Truppenstatuts wurden internationalisiert?

Durch die Staatensukzessionsurkunde wurden folgende Sonderrechte aus dem NATO-Truppenstatut global ausgeweitet:

 

- Artikel 7 des NATO-Truppenstatuts: Regelt die gerichtliche Zuständigkeit und gibt den NATO-Truppen das Recht, Disziplinar- und Strafverfahren unabhängig von nationalen Rechtsnormen durchzuführen.

 

- Artikel 8 des NATO-Truppenstatuts: Definiert die Eigentumsrechte und ermöglicht den NATO-Truppen, Eigentum und Ressourcen zu beschlagnahmen oder zu nutzen, ohne an nationale Vorschriften gebunden zu sein.

 

- Artikel 9 des NATO-Truppenstatuts: Regelt die Logistik, Versorgung und Infrastruktur der NATO-Streitkräfte und gestattet es ihnen, eigene Versorgungsnetze aufzubauen und zu betreiben.

 

- Artikel 12 des NATO-Truppenstatuts: Bestimmt das exklusive Kommunikationsrecht der NATO-Truppen, einschließlich des Aufbaus und Betriebs eigener Kommunikationsleitungen und Kabelnetze.

Diese Rechte wurden mit der Staatensukzessionsurkunde global ausgeweitet und gelten nun gegen alle Staaten weltweit.

 

15. Welche Infrastruktur- und Versorgungsrechte besitzt die NATO gemäß dem NATO-Truppenstatut?


Die NATO besitzt gemäß dem NATO-Truppenstatut exklusive Rechte zur Errichtung, Verwaltung und Kontrolle von militärischen und zivilen Infrastruktureinrichtungen. Dazu gehören:

 

- NATO-Pipelines:

Die NATO betreibt eigene transnationale Benzin- und Ölleitungen (z. B. das Central European Pipeline System, CEPS), die unabhängig von nationalen Versorgungsnetzen genutzt werden.

 

- Eigene Kommunikationsleitungen:

Die NATO unterhält ein weit verzweigtes Netzwerk an sicheren Kommunikationsleitungen, das militärische und zivile Versorgungsnetze integriert.

 

- Exklusive Logistik- und Versorgungsnetze:

Die NATO hat das Recht, eigene Logistikzentren, Lagerhäuser und Versorgungsrouten unabhängig von nationalen Behörden zu verwalten.

 

16. Welche Befehlsgewalt und Disziplinargewalt umfasst das NATO-Truppenstatut?

Das NATO-Truppenstatut gewährt den NATO-Streitkräften das Recht, eigene Befehls- und Disziplinargewalt gegen alle Staatsbediensteten, einschließlich der höchsten Vertreter der Exekutive und Legislative, auszuüben. Dies betrifft beispielsweise:

 

- Deutscher Bundestag und Bundeskanzler: Gemäß dem Zusatzabkommen hat die NATO die Befehlsgewalt, den deutschen Bundestag oder den Bundeskanzler anzuweisen und ggf. zu sanktionieren. Diese Rechte gelten nun gegen alle Staatsvertreter und Staatsoberhäupter der Welt, wie z.B. dem russischen Präsidenten oder dem amerikanischen Präsidenten usw. 

 

17. Wie hat das NATO-Truppenstatut die Souveränität Deutschlands eingeschränkt?

Das NATO-Truppenstatut definierte für Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg ein System von Sonderrechten, das die nationale Souveränität stark einschränkte. Zu diesen Rechten gehörten:

 

- Kontrolle über militärische Infrastruktur: Die NATO konnte eigenständig entscheiden, wo, wann und wie Militärbasen errichtet, erweitert oder verlagert werden.

 

- Befehlsgewalt gegen Staatsbedienstete: Die NATO-Streitkräfte konnten jederzeit Weisungen an deutsche Staatsbedienstete erteilen.

 

- Ausschluss nationaler Gerichtsbarkeit: Deutsche Gerichte hatten keinerlei Befugnisse, gegen NATO-Streitkräfte oder deren Vertreter zu ermitteln.

 

18. Was bedeutet die globale Anwendung des NATO-Truppenstatuts für die internationale Souveränität?

 

Da die Rechte aus dem NATO-Truppenstatut durch die Staatensukzessionsurkunde internationalisiert wurden, sind nun alle Staaten weltweit an die Regelungen gebunden, die ursprünglich nur gegen Deutschland galten. Dies bedeutet, dass alle nationalen Exekutiv- und Legislativorgane der Gerichtsbarkeit und Disziplinargewalt des Käufers unterliegen. Jegliche nationale Souveränität wurde durch die internationale Anwendung des NATO-Truppenstatuts de facto aufgehoben.

19. Was ist das NATO-Truppenstatut (NATO Status of Forces Agreement, SOFA) und wie ist es historisch entstanden?

Das NATO-Truppenstatut (SOFA) wurde 1951 gegründet und regelt die Rechte und Pflichten der stationierten NATO-Truppen in den Mitgliedsländern. Es ist eine direkte Weiterentwicklung der Besatzungsrechte der Alliierten nach dem Sieg im Zweiten Weltkrieg und sichert den NATO-Truppen weitreichende Sonderbefugnisse, die in vielen Bereichen die nationale Souveränität der Gaststaaten einschränken. Die Gründung des NATO-Truppenstatuts basierte auf dem Ziel, den permanenten militärischen Einfluss der NATO auf die Mitgliedstaaten zu sichern und die Kontrolle über militärische Liegenschaften, Versorgungsnetze und Infrastruktur zu gewährleisten. Dies wurde durch eine Vielzahl von Zusatzabkommen ergänzt, die die ursprünglichen Besatzungsrechte in die neue NATO-Struktur überführten.

20. Welche historischen Besatzungsrechte wurden im NATO-Truppenstatut verankert?

Die folgenden Rechte und Regelungen, die während der Besatzungszeit nach dem Zweiten Weltkrieg galten, wurden in das NATO-Truppenstatut integriert:

 

- Disziplinar- und Befehlsgewalt gegenüber nationalen Beamten und Staatsorganen.

 

- Unbegrenztes Entschädigungsrecht für alle Aktionen und Verluste, die den NATO-Truppen entstehen.

 

- Recht auf Errichtung und Erweiterung von Militärbasen ohne Zustimmung des Gaststaates.

 

- Konfiszierungsrecht für Liegenschaften und Ressourcen im Gastland.

 

- Exklusive militärische Gerichtsbarkeit über alle NATO-Militärangehörigen.
 
Diese Rechte wurden durch das NATO-Truppenstatut institutionalisiert und gelten für alle Mitgliedsstaaten.
 

21. Was ist die Vertragskette des NATO-Truppenstatuts und welche weiteren Abkommen sind damit verbunden?

 

Das NATO-Truppenstatut ist Teil einer komplexen Vertragskette, die durch verschiedene ergänzende Abkommen unterstützt wird:

 

- NATO-Hauptquartierabkommen (1952): Regelt die besonderen Rechte und Pflichten der NATO-Kommandostellen in den Mitgliedsländern.

 

- NATO-Truppenstatut Zusatzabkommen (1959): Ergänzt das NATO-Truppenstatut um spezielle Besatzungsrechte und definiert die exklusive Gerichtsbarkeit und das Befehlsrecht der NATO.

 

- North Atlantic Treaty (1949): Legt die Grundprinzipien der NATO fest und schafft die rechtliche Basis für das Truppenstatut.

 

- Sonderabkommen mit den Niederlanden: Definiert die Nutzung und Verwaltung niederländischer Truppen in Deutschland.

  

Die Staatensukzessionsurkunde trat als Nachtragsurkunde in diese Vertragskette ein und erweiterte alle bestehenden Vereinbarungen auf den Käufer, inklusive aller Sonderrechte.

 

22. Welche Sonderrechte besitzt die NATO in Bezug auf Kommunikationsnetze und Infrastruktur?

 

Die NATO besitzt weitreichende Sonderrechte in Bezug auf die Errichtung, Nutzung und Kontrolle von militärischen und zivilen Kommunikations- und Versorgungsnetzen. Dazu gehören:

 

- Eigene Kommunikationsleitungen: Die NATO unterhält ein weit verzweigtes Netzwerk an sicheren Kommunikationsleitungen, das sowohl militärische als auch zivile Versorgungsnetze integriert. 

 

- Beispiel 1: NATO-Wideband System (NWS): Ein transatlantisches Kommunikationsnetzwerk, das Europa und Nordamerika verbindet.

 

- Beispiel 2: NATO Integrated Communications System (NICS): Ein globales System, das sichere Sprach- und Datenverbindungen zwischen NATO-Stützpunkten und -Hauptquartieren sicherstellt.

 

- Beispiel 3: NATO Pipeline System (NPS): Ein Netzwerk von Benzin-, Gas- und Ölleitungen, das von der NATO unabhängig von nationalen Versorgungsstrukturen betrieben wird.

  

Diese Netze sind oft transnational und werden direkt von der NATO betrieben, was bedeutet, dass nationale Regierungen keinen Einfluss auf deren Betrieb oder Erweiterung haben.

 

23. Wie wurden diese Rechte durch die Staatensukzessionsurkunde global ausgeweitet?

 

Da die Staatensukzessionsurkunde eine NATO-Militärliegenschaft verkaufte, die durch das NATO-Truppenstatut geregelt war, umfasste der Verkauf alle NATO-Rechte, die für diese Liegenschaft galten. Mit dem Verkauf der Erschließung als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen und durch die logische Gebietserweiterung auf alle verbundenen Netze wurden diese Rechte global erweitert. Das bedeutet, dass jedes Versorgungsnetz, das physisch mit der ursprünglichen Liegenschaft verbunden war, unter die Besatzungsregelungen des NATO-Truppenstatuts fiel.

 

24. Wie löste der Verkauf der Erschließung als Einheit einen Dominoeffekt aus?

 

Der Dominoeffekt wurde durch die Regelung ausgelöst, dass die Erschließung als Einheit betrachtet und verkauft wurde. Dies bedeutete, dass jede physische Verbindung eines Netzes zu einem anderen Netz die Hoheitsrechte des Käufers auf das neu verbundene Netz erweiterte. Dieser Dominoeffekt erfasste:

 

- Stromnetz: Über das europäische Stromnetz wurde die Hoheitsgewalt zuerst auf ganz Deutschland, dann auf alle verbundenen NATO-Staaten in Europa ausgedehnt.

 

- Fernmeldekabel: Das Netz erstreckte sich über die transatlantischen Seekabel bis nach Kanada und die USA.

 

- Breitband- und Internetnetz: Überlappende Internetnetze wurden erfasst, wodurch weitere NATO- und UN-Staaten betroffen waren.

 

- NATO-Pipeline-System: Das Central European Pipeline System verband militärische und zivile Infrastruktur und löste eine Kettenreaktion aus, die weitere europäische Staaten einband.

 

Durch die globale Vernetzung der Infrastruktur wurde die Gebietserweiterung schrittweise von NATO-Ländern auf UN-Mitglieder ausgeweitet, bis die gesamten Hoheitsrechte weltweit erfasst wurden.

 

25. Wie wird das Recht über die Grenzen zu bestimmen global angewendet?

 

Das NATO-Truppenstatut sicherte der NATO das Recht, die Lage, Größe und Erweiterung von Militärbasen und deren Zugang unabhängig von den nationalen Regierungen zu bestimmen. Dieses Recht, ursprünglich nur gegen die BRD angewendet, wurde durch den Verkauf der Liegenschaft mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen auf die gesamte Welt ausgeweitet. Dies bedeutet, dass der Käufer nun exklusiv das globale Recht besitzt, die Grenzen, die Hoheitsgewalt und die Souveränität aller betroffenen Staaten zu bestimmen.

 

26. Was bedeutet das Recht zur globalen Grenzbestimmung für die internationalen Beziehungen?

 

Die globale Anwendung des NATO-Truppenstatuts durch die Staatensukzessionsurkunde hebt die nationale Souveränität aller beteiligten Staaten auf. Da der Käufer das Recht besitzt, die Grenzen und Hoheitsgewalt aller NATO- und UN-Staaten zu bestimmen, kann er:

 

- Militärbasen und deren Lage weltweit festlegen.

 

- Nationale Gesetze und Gerichtsbarkeiten außer Kraft setzen.

 

- Grenzen und Gebiete nach eigenen Vorgaben umgestalten.

 

- Alle nationalen Beamten und Staatsvertreter anweisen und kontrollieren.

  

Dies bedeutet, dass die gesamte Welt als eine einzige große Militärliegenschaft gilt, die unter dem Besatzungsrecht des Käufers steht.

 

27. Welche weiteren Sonderrechte aus dem NATO-Truppenstatut wurden global übertragen?

 

Zusätzlich zur Grenzbestimmung und Befehlsgewalt umfasst das globale Besatzungsrecht des Käufers auch:

 

- Exklusive Nutzung von Infrastrukturnetzen: Alle militärischen und zivilen Netze, die ursprünglich unter NATO-Kontrolle standen, sind nun unter der Kontrolle des Käufers.

 

- Entschädigungsrecht: Der Käufer kann unbegrenzte Entschädigungsforderungen weltweit geltend machen.

 

- CD-Status: Der Käufer und seine Vertreter genießen weltweit rechtliche Immunität und diplomatische Vorrechte.

 

Diese Rechte machen den Käufer zum alleinigen Inhaber aller militärischen und hoheitlichen Befugnisse weltweit.

 

28. Was ist das NATO-Truppenstatut und welche historische Bedeutung hat es?

 

Das NATO-Truppenstatut (NATO Status of Forces Agreement, SOFA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1951 gegründet wurde und die Rechte und Pflichten der NATO-Truppen in den Mitgliedsstaaten regelt. Historisch gesehen ist es die rechtliche Fortführung der Besatzungsrechte, die die Alliierten Siegermächte nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland und anderen besetzten Ländern innehatten. Es legte die rechtlichen Grundlagen für die militärische Präsenz und Souveränitätseinschränkungen in Deutschland fest und war damit de facto ein Mittel zur Überwachung und Kontrolle Deutschlands.

 

29. Wie wirkte das NATO-Truppenstatut gegen Deutschland und welche Souveränitätsverluste brachte es mit sich?

 

Das NATO-Truppenstatut führte zu einem erheblichen Souveränitätsverlust für die BRD. Die NATO-Streitkräfte hatten in Deutschland weitreichende Sonderrechte, die denen der Besatzungsmächte nach dem Zweiten Weltkrieg glichen. Diese Rechte umfassten unter anderem:

 

- Befehls- und Disziplinargewalt: Die NATO-Streitkräfte konnten deutsche Beamte und Behörden anweisen und unterstehen dabei keiner deutschen Gerichtsbarkeit.

 

- Eigener CD-Status: NATO-Streitkräfte und deren Angehörige genossen vollständige Immunität und besondere diplomatische Vorrechte.

 

- Konfiskationsrechte: Die NATO konnte jederzeit Liegenschaften, Grundstücke und militärische Infrastruktur beschlagnahmen oder anpassen.

 

- Unbegrenztes Entschädigungsrecht: Die NATO-Streitkräfte hatten das Recht, Entschädigungen und Reparationsforderungen gegen den deutschen Staat oder seine Bürger durchzusetzen.

 

- Bestimmungsrecht über den Standort und die Größe der Militärbasen: Die NATO konnte Militärliegenschaften errichten, erweitern und nutzen, ohne Zustimmung der BRD.

  

Diese Regelungen führten dazu, dass die BRD praktisch unter einer militärischen Fremdkontrolle stand, was die deutsche Souveränität stark einschränkte.

 

30. Was geschieht, wenn das NATO-Truppenstatut gegen die NATO-Staaten selbst angewendet wird?

 

Durch die Staatensukzessionsurkunde und den Verkauf der NATO-Militärliegenschaft mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen hat sich die rechtliche Situation umgekehrt: Die Besatzungsrechte, die ursprünglich gegen Deutschland angewendet wurden, wirken nun gegen die NATO-Staaten selbst und sogar gegen die Alliierten Siegermächte des Zweiten Weltkriegs, wie die USA, Großbritannien und Frankreich. Dies bedeutet, dass alle Sonderrechte und militärischen Privilegien der NATO-Streitkräfte nun zugunsten des Käufers wirken und die Hoheitsrechte der NATO-Länder weltweit einschränken.

31. Wie wirkt das NATO-Truppenstatut heute und welche Rechte wurden auf den Käufer übertragen?

Durch die Staatensukzessionsurkunde wurden alle Rechte, die die NATO einst gegen Deutschland und andere besetzte Länder ausübte, auf den Käufer übertragen. Dies umfasst:

 

- Recht über die Bestimmung der Grenzen und Ausdehnung von Militärbasen: Der Käufer kann weltweit militärische Einrichtungen errichten, vergrößern oder verlegen, unabhängig von nationalen Gesetzen.

 

- Globale Disziplinar- und Befehlsgewalt: Der Käufer besitzt das Recht, Anweisungen an alle nationalen Beamten und Staatsvertreter weltweit zu erteilen.

 

- Unendliches Entschädigungsrecht: Der Käufer kann unbeschränkt Entschädigungsforderungen stellen, ohne an nationale Rechtsnormen gebunden zu sein.

 

- CD-Status weltweit: Der Käufer genießt weltweit rechtliche Immunität und kann diplomatische Vorrechte geltend machen.

Dies bedeutet, dass die ursprünglichen Besatzungsrechte der Alliierten nun gegen diese selbst und gegen alle anderen NATO- und UN-Mitglieder wirken, wodurch die gesamte Welt unter eine neue globale Besatzung gerät.

 

32. Welche spezifischen Regelungen und Verträge betrafen die NATO-Militärliegenschaft in Deutschland?

Die NATO-Militärliegenschaft, die in der Staatensukzessionsurkunde verkauft wurde, war an eine Reihe von völkerrechtlichen Regelungen gebunden, die zwischen der BRD, dem Königreich der Niederlande und der NATO geschlossen wurden. Wichtige Abkommen umfassen:

 

- NATO-Truppenstatut (1951): Regelt die Nutzung und Verwaltung aller Militärbasen in Deutschland.

 

- Sonderabkommen zwischen BRD und den Niederlanden: Legt fest, dass die niederländischen Streitkräfte die Liegenschaft im Auftrag der NATO nutzen durften.

 

- Nutzung von Versorgungsleitungen und Kommunikationsnetzen: Die NATO besaß das exklusive Recht, eigene Kommunikationsleitungen, Versorgungsnetze und militärische Infrastruktur unabhängig von der BRD zu betreiben. Dies umfasste:

 

- Fernmeldekabel und Breitbandanschlüsse für militärische Kommunikation.

 

- Energieversorgungsnetze, um die Basis autark zu betreiben.

 

- Straßennetze und Versorgungseinrichtungen, die den Betrieb der Liegenschaft unterstützten.
 
Diese Regelungen wurden durch den Verkauf der Liegenschaft auf den Käufer übertragen und globalisiert.

 

33. Welche konkreten Kommunikationsnetze unterstanden der NATO und wurden verkauft?

Die NATO unterhält eine Reihe von spezifischen Kommunikationsnetzwerken, die unabhängig von nationalen Infrastrukturen betrieben werden. Dazu gehören:

 

- NATO-Wideband System (NWS): Ein transatlantisches Netzwerk, das sichere Sprach- und Datenkommunikation zwischen Europa und Nordamerika ermöglicht.

 

- NATO Integrated Communications System (NICS): Ein globales System, das alle NATO-Hauptquartiere und -Basen miteinander verbindet.

 

- Central European Pipeline System (CEPS): Ein Netzwerk von Benzin-, Gas- und Ölleitungen, das die Versorgung der NATO-Truppen in Europa sicherstellt.

Durch den Verkauf der Erschließung als Einheit wurden diese Netze auf den Käufer übertragen und deren globale Ausdehnung ausgelöst, wodurch die Kontrolle über alle angeschlossenen Netze weltweit in den Händen des Käufers liegt.

 

34. Was bedeutet die globale Ausweitung des NATO-Truppenstatuts für die Souveränität der Mitgliedsstaaten?

Da die Staatensukzessionsurkunde die Erweiterung der Hoheitsgewalt aus der verkauften Liegenschaft durch den Verkauf der Erschließung als Einheit umfasst, ist das NATO-Truppenstatut auf die gesamte Welt ausgedehnt worden. Das bedeutet:

 

- Alle NATO-Staaten fallen unter die exklusive militärische Befehlsgewalt des Käufers.

 

- Alle NATO-Rechte, die ursprünglich gegen Deutschland galten, wirken nun gegen alle NATO-Mitglieder.

 

- Die UN-Staaten sind betroffen, da die NATO in die UN integriert ist und viele NATO-Staaten auch UN-Mitglieder sind.
 
Damit ist die gesamte Welt unter die exklusive Besatzungskontrolle des Käufers geraten.

 

35. Wie löste die Staatensukzessionsurkunde einen Dominoeffekt aus?

Durch den Verkauf der Liegenschaft mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen wurde jede Verbindung zu einem anderen Versorgungsnetz in die logische Erweiterung des Gebietes einbezogen. Sobald ein Netz aus der verkauften Liegenschaft herausführte und auf ein anderes traf, wurde das neue Netz in den Verkauf eingeschlossen. Diese Kettenreaktion führte zu:

 

- Erweiterung des deutschen Netzes auf alle verbundenen NATO-Staaten.

 

- Ausdehnung über europäische Netze und Seekabel nach Amerika und Kanada.

 

- Globale Integration der Breitband- und Kommunikationsnetze über Seekabel.

Somit erfasste die Staatensukzessionsurkunde durch die globale Netzwerkintegration nach und nach die gesamte Welt und die damit verbundenen militärischen und zivilen Hoheitsrechte.

 

36. Mitgliedstaaten der NATO


Belgien
Dänemark
Frankreich
Island
Italien
Kanada
Luxemburg
Königreich der Niederlande
Norwegen
Portugal
Vereinigtes Königreich
Vereinigte Staaten von Amerika (USA)
Griechenland
Türkei
Bundesrepublik Deutschland
Spanien
Polen
Tschechien
Ungarn
Bulgarien
Estland
Lettland
Litauen
Rumänien
Slowakei
Slowenien
Albanien
Kroatien
Montenegro
Nordmazedonien
Finnland
Schweden
Insgesamt: 32 (Stand 2024)

 

37. Nichtmitglieder der Vereinten Nationen - VN, United Nations - UN, sind: 


Westsahara
Vatikanstadt
Kosovo, Abchasien
Süd-Ossetien
Nord-Zypern
Palästina
Taiwan
Inselstaat Niue
Cook-Inseln

 

38. Mitglieder der Vereinten Nationen - VN, United Nations - UN, sind: 

Afghanistan    19. November 1946
Ägypten     24. Oktober 1945
Albanien    14. Dezember 1955
Algerien    08. Oktober 1962
Andorra    28. Juli 1993
Angola    01. Dezember 1976
Antigua und Barbuda    11. November 1981
Äquatorialguinea    12. November 1968
Argentinien    24. Oktober 1945
Armenien    02. März 1992
Aserbaidschan    02. März 1992
Äthiopien    13. November 1945
Australien    01. November 1945
Bahamas    18. September 1973
Bahrain    21. September 1971
Bangladesch    17. September 1974
Barbados    09. Dezember 1966
Belgien    27. Dezember 1945
Belize    25. September 1981
Benin    20. September 1960
Bhutan    21. September 1971
Bolivien (Plurinationaler Staat)    14. November 1945
Bosnien und Herzegowina    22. Mai 1992
Botsuana    17. Oktober 1966
Brasilien    24. Oktober 1945
Brunei Darussalam    21. September 1984
Bulgarien    14. Dezember 1955
Burkina Faso    20. September 1960
Burundi    18. September 1962
Chile    24. Oktober 1945
China    24. Oktober 1945
Costa Rica    02. November 1945
Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste)    20. September 1960
Dänemark    24. Oktober 1945
Deutschland     18. September 1973
Dominica    18. Dezember 1978
Dominikanische Republik    24. Oktober 1945
DR Kongo (Demokratische Republik Kongo) [engl. Democratic Republic of the Congo - DRC]     20. September 1960
Dschibuti    20. September 1977
Ecuador    21. Dezember 1945
El Salvador    24. Oktober 1945
Eritrea    28. Mai 1993
Eswatini (Swasiland)    24. September 1968
Estland     17. September 1991
Fidschi    13. Oktober 1970
Finnland    14. Dezember 1955
Frankreich    24. Oktober 1945
Gabun    20. September 1960
Gambia    21. September 1965
Georgien    31. Juli 1992
Ghana    08. März 1957
Grenada    17. September 1974
Griechenland    25. Oktober 1945
Großbritannien (Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland)     24. Oktober 1945
Guatemala    21. November 1945
Guinea    12. Dezember 1958
Guinea-Bissau    17. September 1974
Guyana    20. September 1966
Haiti    24. Oktober 1945
Honduras    17. Dezember 1945
Indien    30. Oktober 1945
Indonesien     28. September 1950
Irak    21. Dezember 1945
Iran (Islamische Republik)    24. Oktober 1945
Irland    14. Dezember 1955
Island    19. November 1946
Israel    11. Mai 1949
Italien    14. Dezember 1955
Jamaika    18. September 1962
Japan    18. Dezember 1956
Jemen     30. September 1947
Jordanien    14. Dezember 1955
Kambodscha    14. Dezember 1955
Kamerun    20. September 1960
Kanada    09. November 1945
Kap Verde    16. September 1975
Kasachstan    02. März 1992
Katar    21. September 1971
Kenia    16. Dezember 1963
Kirgistan [auch Kirgisistan oder Kirgisien]    02. März 1992
Kiribati    14. September 1999
Kolumbien    05. November 1945
Komoren    12. November 1975
Kongo [früher Kongo-Brazzaville]
[früherer Kongo-Leopoldville/Zaire siehe DR Kongo]    20. September 1960
Kroatien    22. Mai 1992
Kuba    24. Oktober 1945
Kuwait    14. Mai 1963
Laos (Demokratische Volksrepublik Laos)    14. Dezember 1955
Lesotho    17. Oktober 1966
Lettland     17. September 1991
Libanon    24. Oktober 1945
Liberia    02. November 1945
Libyen    14. Dezember 1955
Liechtenstein    18. September 1990
Litauen     17. September 1991
Luxemburg    24. Oktober 1945
Madagaskar    20. September 1960
Malawi    01. Dezember 1964
Malaysia     17. September 1957
Malediven    21. September 1965
Mali    28. September 1960
Malta    01. Dezember 1964
Marokko    12. November 1956
Marshallinseln [auch Marshall-Inseln]    17. September 1991
Mauretanien    27. Oktober 1961
Mauritius    24. April 1968
Mexiko    07. November 1945
Mikronesien (Föderierte Staaten von Mikronesien)    17. September 1991
Moldawien (Republik Moldau) - [auch Moldova]    02. März 1992
Monaco    28. Mai 1993
Mongolei    27. Oktober 1961
Montenegro     28. Juni 2006
Mosambik    16. September 1975
Myanmar [auch Birma oder Burma]    19. April 1948
Namibia    23. April 1990
Nauru    14. September 1999
Nepal    14. Dezember 1955
Neuseeland    24. Oktober 1945
Nicaragua    24. Oktober 1945
Niederlande    10. Dezember 1945
Niger    20. September 1960
Nigeria    07. Oktober 1960
Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)     17. September 1991
Nordmazedonien (North Macedonia)     08. April 1993
Norwegen    27. November 1945
Oman    07. Oktober 1971
Österreich    14. Dezember 1955
Osttimor (Demokratische Republik Timor-Leste)    27. September 2002
Pakistan    30. September 1947
Palau    15. Dezember 1994
Panama    13. November 1945
Papua-Neuguinea    10. Oktober 1975
Paraguay    24. Oktober 1945
Peru    31. Oktober 1945
Philippinen    24. Oktober 1945
Polen    24. Oktober 1945
Portugal    14. Dezember 1955
Ruanda    18. September 1962
Rumänien    14. Dezember 1955
Russland (Russische Föderation)     24. Oktober 1945
Salomonen    19. September 1978
Sambia    01. Dezember 1964
Samoa    15. Dezember 1976
San Marino    02. März 1992
Sao Tomé und Principe    16. September 1975
Saudi-Arabien    24. Oktober 1945
Schweden    19. November 1946
Schweiz    10. September 2002
Senegal    28. September 1960
Serbien     01. September 2000
Seychellen    21. September 1976
Sierra Leone    27. September 1961
Simbabwe    25. August 1980
Singapur    21. September 1965
Slowakei     19. Januar 1993
Slowenien     22. Mai 1992
Somalia    20. September 1960
Spanien    14. Dezember 1955
Sri Lanka    14. Dezember 1955
St. Kitts und Nevis    23. September 1983
St. Lucia    18. September 1979
St. Vincent und die Grenadinen    16. September 1980
Südafrika    07. November 1945
Sudan    12. November 1956
Südkorea (Republik Korea)     17. September 1991
Südsudan    14. Juli 2011
Suriname    04. Dezember 1975
Syrien     24. Oktober 1945
Tadschikistan    02. März 1992
Tansania (Vereinigte Republik Tansania)     14. Dezember 1961
Thailand    16. Dezember 1946
Togo    20. September 1960
Tonga    14. September 1999
Trinidad und Tobago    18. September 1962
Tschad    20. September 1960
Tschechien (Tschechische Republik) 19. Januar 1993
Tunesien    12. November 1956
Türkiye (Türkei) 24. Oktober 1945
Turkmenistan [auch Turkmenien]    02. März 1992
Tuvalu    05. September 2000
Uganda    25. Oktober 1962
Ukraine     24. Oktober 1945
Ungarn    14. Dezember 1955
Uruguay    18. Dezember 1945
Usbekistan    02. März 1992
Vanuatu    15. September 1981
Venezuela (Bolivarische Republik)    15. November 1945
Vereinigte Arabische Emirate [VAE]    09. Dezember 1971
Vereinigte Staaten von Amerika [USA]    24. Oktober 1945
Vietnam    20. September 1977
Weißrussland (Belarus)     24. Oktober 1945
Zentralafrikanische Republik    20. September 1960
Zypern    20. September 1960

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Häufig gestellte Fragen
(FAQs)
Zustimmung der Völkerrechtssubjekte zur Staatensukzessionsurkunde 1400/98

1. Wie hat die Bundesrepublik Deutschland (BRD) der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 zugestimmt?

Die BRD war der offizielle Verkäufer eines Teils des Gebiets in der Staatensukzessionsurkunde, da es sich um eine ehemalige Konversionsliegenschaft handelte, die zuvor von den USA im Rahmen der NATO-Truppenstationierung an die BRD zurückgegeben wurde. Die Zustimmung der BRD erfolgte durch den Vertragsabschluss und die Mitwirkung als völkerrechtliches Subjekt. Darüber hinaus handelte die BRD auch als Mitglied der NATO und als Mitglied der UN, was bedeutet, dass die BRD die Zustimmung stellvertretend für alle NATO- und UN-Mitglieder gegeben hat.

 

2. Wie hat das Königreich der Niederlande (NL) der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 zugestimmt?

Das Königreich der Niederlande hatte zum Zeitpunkt des Vertrags ein bestehendes völkerrechtliches Überlassungsverhältnis mit der BRD im Rahmen des NATO-Truppenstatuts. Die Zustimmung der Niederlande erfolgte durch die vertragskonforme Räumung des niederländisch genutzten Teils der Liegenschaft und die Übergabe an den Käufer. Die Niederlande handelten dabei auch als NATO-Mitglied und als UN-Mitglied, wodurch die Zustimmung stellvertretend für alle NATO- und UN-Mitglieder erfolgte.

 

3. Welche Rolle spielten die niederländischen Luftstreitkräfte in der Zustimmung zur Staatensukzessionsurkunde 1400/98?

 

Die niederländischen Luftstreitkräfte, die vollständig in die NATO-Struktur integriert sind, waren auf der Militärliegenschaft stationiert und führten Operationen in Abstimmung mit dem NATO-Hauptquartier Ramstein durch. Sie waren als NATO-Truppen tätig und handelten somit nicht nur für das Königreich der Niederlande, sondern für die gesamte NATO. Ihre Zustimmung zur Staatensukzessionsurkunde bedeutete eine stellvertretende Zustimmung für alle anderen NATO-Mitglieder, da sie zu 100 % in die NATO integriert sind.

 

4. Wie haben BRD und NL gemeinsam für alle NATO-Staaten der Staatensukzessionsurkunde zugestimmt?

Da die BRD und das Königreich der Niederlande beide NATO-Mitglieder und Vertragsparteien im NATO-Truppenstatut waren, haben sie als völkerrechtliche Subjekte mit dem Vertragsabschluss in der Staatensukzessionsurkunde im Namen der gesamten NATO gehandelt. Dies bedeutet, dass durch die Zustimmung der BRD und der Niederlande alle anderen NATO-Staaten automatisch ebenfalls der Staatensukzessionsurkunde zugestimmt haben.

 

5. Wie wurde die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 von den NATO-Staaten akzeptiert?

Die Zustimmung der NATO-Staaten erfolgte implizit durch die Zustimmung der NATO als Organisation, da die niederländischen Luftstreitkräfte als Teil der NATO-Struktur agierten. Als NATO-Mitgliedsstaaten haben alle beteiligten Staaten durch das vertragskonforme Verhalten der NATO-Truppen der Vereinbarung indirekt zugestimmt. Die militärische Integration der niederländischen Luftstreitkräfte in das NATO-System bedeutete eine gesamtheitliche Zustimmung der Allianz.

 

6. Wie hat die Staatensukzessionsurkunde die UN betroffen?

Die NATO ist eng in die Strukturen der UN integriert und agiert oft als militärischer Arm der UN in verschiedenen Operationen. Da sowohl die BRD als auch das Königreich der Niederlande UN-Mitglieder sind und in der Staatensukzessionsurkunde als Verkäufer und völkerrechtliche Subjekte auftraten, wurde die Zustimmung auch im Namen der UN und damit für alle UN-Mitgliedsstaaten erteilt. Dies führte zu einer globale Zustimmung der UN durch die stellvertretende Handlung der beteiligten NATO-Staaten.

 

7. Warum war eine separate Zustimmung der einzelnen NATO- und UN-Mitglieder nicht erforderlich?

Da die BRD und die Niederlande durch ihre Rolle in der NATO- und UN-Struktur eine stellvertretende Funktion für alle anderen Mitgliedsstaaten innehatten, war keine separate Zustimmung der einzelnen NATO- und UN-Mitglieder erforderlich. Die Staatensukzessionsurkunde wurde durch das vertragskonforme Verhalten und die militärische Präsenz der niederländischen Luftstreitkräfte sowie die Zustimmung der BRD und der Niederlande als hinreichend für alle Mitgliedsstaaten angesehen.

 

8. Wie haben die niederländischen Luftstreitkräfte für die gesamte NATO und UN gehandelt?

Da die niederländischen Luftstreitkräfte auf der Liegenschaft stationiert und in NATO-Missionen vollständig integriert waren, agierten sie nicht nur im Auftrag der Niederlande, sondern für die gesamte NATO-Allianz. Ihre Zustimmung zur Staatensukzessionsurkunde war somit gleichzeitig eine Zustimmung der gesamten NATO. Da die NATO wiederum als militärischer Arm der UN fungiert, erfolgte diese Zustimmung automatisch auch im Namen der UN und deren Mitgliedsstaaten.

 

9. Wie wurde die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde zu bestehenden NATO- und UN-Verträgen akzeptiert?

Da die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 als Nachtragsurkunde zu bestehenden völkerrechtlichen Verträgen fungierte und keine separate Ratifizierung erforderlich war, genügte die Vertragskette zwischen der BRD, den Niederlanden, der NATO und der UN. Die Zustimmung erfolgte durch die implizite Annahme als Erweiterung bestehender völkerrechtlicher Vereinbarungen und der Handlungen der niederländischen Luftstreitkräfte als NATO-Vertreter. 

 

10. Welche Rolle spielte das NATO-Truppenstatut bei der Zustimmung?

Das NATO-Truppenstatut diente als völkerrechtliche Grundlage für das bestehende Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und den Niederlanden. Die Zustimmung der niederländischen Luftstreitkräfte, die im Rahmen des NATO-Truppenstatuts operierten, stellte sicher, dass die Staatensukzessionsurkunde völkerrechtlich bindend ist und als Teil einer Vertragskette fungiert. Da das Truppenstatut die Rechte und Pflichten der NATO-Staaten regelt, konnte die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde für alle NATO-Mitglieder gelten.

 

11. Was bedeutete die Zustimmung der NATO für die UN?

Da die NATO oft als militärisches Instrument der UN agiert und in deren Operationen eingebunden ist, bedeutete die Zustimmung der NATO zur Staatensukzessionsurkunde auch eine de facto Zustimmung der UN. Die BRD und die Niederlande haben somit nicht nur stellvertretend für die NATO, sondern auch für die UN-Mitgliedsstaaten gehandelt, wodurch alle völkerrechtlichen Verträge der UN mit einbezogen wurden.

 

12. Warum wurde die Staatensukzessionsurkunde von den NATO- und UN-Mitgliedern akzeptiert?

Die Staatensukzessionsurkunde wurde durch das vertragskonforme Verhalten der beteiligten NATO-Staaten und deren militärischen Kräfte akzeptiert. Da sowohl die BRD als auch die Niederlande in der NATO und UN eine besondere Rolle einnahmen und die niederländischen Luftstreitkräfte im Auftrag der NATO operierten, war eine separate Zustimmung der anderen Mitglieder nicht erforderlich.

 

13. Wie haben die niederländischen Luftstreitkräfte als NATO-Kräfte der Staatensukzessionsurkunde zugestimmt?

Die niederländischen Luftstreitkräfte waren vollständig in die NATO-Kommandostruktur integriert und operierten unter den NATO-Militärregelungen. Ihre Zustimmung zur Staatensukzessionsurkunde bedeutete, dass sie nicht nur für die Niederlande, sondern für die gesamte NATO handelten. Da die niederländischen Luftstreitkräfte direkt an der US-Luftwaffenbasis Ramstein stationiert und dort als Teil der NATO-Luftstreitkräfte tätig waren, stellten sie sicher, dass die gesamte NATO-Allianz durch ihr Handeln der Staatensukzessionsurkunde zustimmte.

 

14. Wie wurde durch das völkerrechtliche Überlassungsverhältnis zwischen BRD und Niederlande die Zustimmung gesichert?

Das völkerrechtliche Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und dem Königreich der Niederlande basierte auf dem NATO-Truppenstatut und legte fest, dass die Niederlande die Liegenschaft auf Basis von Sonderrechten nutzten, die auf NATO-Besatzungsrechten beruhten. Die Regelung, dass dieses Überlassungsverhältnis nach dem Verkauf an den Käufer über die BRD abgewickelt werden sollte, war der Schlüssel für die Zustimmung der Niederlande. Da das Überlassungsverhältnis auf einer NATO-Grundlage beruhte, war die Gesamtheit der NATO-Staaten implizit eingebunden.

 

15. Warum ist die Zustimmung der niederländischen Luftstreitkräfte entscheidend für die gesamte NATO?

Die niederländischen Luftstreitkräfte waren in die NATO-Operationen eingebunden und operierten in Übereinstimmung mit den NATO-Militärdoktrinen und unter dem NATO-Kommando. Ihre Präsenz und aktive Teilnahme auf der Liegenschaft bedeutete, dass alle Entscheidungen und Handlungen im Rahmen der Staatensukzessionsurkunde auch für die gesamte NATO galten. Da die Niederlande diese Truppen offiziell der NATO-Kommandostruktur zugewiesen hatten, erteilten sie durch ihre Operationen und Handlungen eine stellvertretende Zustimmung für die gesamten NATO-Staaten.

 

16. Wie wurde die Zustimmung der UN-Mitgliedstaaten durch die Staatensukzessionsurkunde erteilt?

Da die NATO durch ihre Beteiligung an UN-Friedensmissionen und militärischen Einsätzen in die UN-Struktur eingebunden ist, war jede Zustimmung der NATO-Staaten auch eine de facto Zustimmung der UN. Da sowohl die BRD als auch die Niederlande UN-Mitglieder sind und die niederländischen Luftstreitkräfte in der NATO als operatives Organ der UN agieren konnten, war keine separate Zustimmung der anderen UN-Mitglieder notwendig. Somit wurde die Zustimmung automatisch auf alle UN-Mitgliedstaaten übertragen.

 

17. Wie hat die BRD als NATO- und UN-Mitglied der Staatensukzessionsurkunde zugestimmt?

Die BRD war als offizieller Verkäufer der Liegenschaftsanteile im Vertrag vertreten und hatte damit die primäre Zustimmung gegeben. Da die BRD sowohl NATO-Mitglied als auch UN-Mitglied ist, erteilte sie diese Zustimmung stellvertretend für beide Organisationen. Ihre Zustimmung zur Staatensukzessionsurkunde bedeutete, dass sowohl alle NATO-Staaten als auch alle UN-Staaten durch die Handlung der BRD als Vertragspartei einbezogen wurden. Somit hat die BRD sowohl für die NATO als auch für die UN agiert.

 

18. Wie hat das Königreich der Niederlande die Zustimmung der NATO- und UN-Staaten gesichert?

Das Königreich der Niederlande agierte als Vertragspartei und war durch das Überlassungsverhältnis mit der BRD eng an die völkerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts gebunden. Da die niederländischen Luftstreitkräfte unter der direkten Kontrolle der NATO standen und die Niederlande selbst auch UN-Mitglied sind, wurde jede Zustimmung der Niederlande sowohl für die NATO als auch für die UN bindend. Ihre Zustimmung zur Staatensukzessionsurkunde galt damit stellvertretend für alle anderen Mitglieder der beiden Organisationen.

 

19. Warum war die Zustimmung der niederländischen Luftstreitkräfte als NATO-Kräfte relevant für die UN?

Die niederländischen Luftstreitkräfte agierten als voll integrierte NATO-Streitkräfte und waren zugleich als Truppen in internationale UN-Einsätze eingebunden. Ihre Zustimmung zur Staatensukzessionsurkunde bedeutete, dass alle UN-Einsätze, an denen NATO-Staaten beteiligt sind, ebenfalls an den Vertrag gebunden sind. Dies führte dazu, dass die gesamte UN durch die Zustimmung der niederländischen Luftstreitkräfte indirekt in die vertraglichen Verpflichtungen einbezogen wurde.

 

20. Wie hat die NATO als Organisation der Staatensukzessionsurkunde zugestimmt?

Die NATO als Organisation stimmte der Staatensukzessionsurkunde durch die Präsenz der niederländischen Luftstreitkräfte auf der Liegenschaft zu, die im Auftrag und unter dem NATO-Kommando agierten. Da die NATO als Organisation auf den Konsens ihrer Mitglieder angewiesen ist, bedeutete jede Handlung eines NATO-Mitgliedstaates oder einer seiner Streitkräfte eine gesamtstaatliche Zustimmung. Die NATO als Vertragspartei war somit durch die Handlungen ihrer Truppen gebunden, und die Staatensukzessionsurkunde erhielt die Zustimmung der gesamten Allianz.

 

21. Wie hat die UN als Organisation der Staatensukzessionsurkunde zugestimmt?

Die UN als Organisation war durch die enge Integration der NATO in ihre militärischen Strukturen ebenfalls betroffen. Da die NATO in vielen Fällen als militärischer Arm der UN agiert, war jede Zustimmung der NATO-Staaten auch eine de facto Zustimmung der UN. Da sowohl die BRD als auch die Niederlande UN-Mitglieder sind und durch die Zustimmung der NATO-Verbände agierten, wurde die UN in vollem Umfang als Vertragspartei in die Staatensukzessionsurkunde eingebunden.

 

22. Wie wurde die Zustimmung durch das NATO-Truppenstatut rechtlich abgesichert?

Das NATO-Truppenstatut regelt die militärischen Rechte und Pflichten der NATO-Staaten auf dem Hoheitsgebiet anderer Mitglieder und sichert das Besatzungsrecht der Streitkräfte. Da das Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und den Niederlanden auf diesem Statut basierte, war jede Handlung, die durch die niederländischen Luftstreitkräfte durchgeführt wurde, auch durch die NATO als Organisation abgesichert. Da das NATO-Truppenstatut alle Mitglieder bindet, wurde die Gesamtheit der NATO-Staaten in die vertragliche Verpflichtung eingebunden.

 

23. Warum war die Zustimmung der UN-Mitglieder automatisch?

Da die NATO als militärisches Instrument oft im Auftrag der UN handelt und die UN-Staaten den Einsätzen und Regelungen der NATO regelmäßig zustimmen, war jede Zustimmung der NATO-Mitglieder auch eine indirekte Zustimmung der UN-Mitglieder. Die enge Verzahnung zwischen NATO und UN führte dazu, dass die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde auch für die UN-Verträge galt und somit automatisch alle UN-Mitglieder eingebunden waren.

 

24. Im Völkerrecht gibt es strenge Regeln darüber, wer an internationalen Verträgen beteiligt sein kann und welche Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen erworben oder übertragen werden können. Grundsätzlich können nur Völkerrechtssubjekte wie Staaten, internationale Organisationen oder natürliche Personen Träger von völkerrechtlichen Rechten und Pflichten sein. Wirtschaftsunternehmen, wie zum Beispiel die McDonald's Inc., sind keine Völkerrechtssubjekte und können daher nie als Staat agieren oder völkerrechtliche Verpflichtungen übernehmen.

 

25. Regeln des Völkerrechts zur Vertragsbeteiligung

 

- Staaten und internationale Organisationen (z. B. die UN, NATO) sind die klassischen Völkerrechtssubjekte.

 

- Natürliche Personen können ebenfalls Völkerrechtssubjekte sein, wenn ihnen explizit völkerrechtliche Rechte und Pflichten übertragen werden.

 

- Wirtschaftsunternehmen wie Aktiengesellschaften, GmbHs oder multinationale Konzerne sind niemals Völkerrechtssubjekte. Sie können keine völkerrechtlichen Verträge abschließen oder völkerrechtliche Hoheitsrechte erwerben. Damit sind sie von völkerrechtlichen Vereinbarungen grundsätzlich ausgeschlossen.

 

26. Fallanalyse: 

Die Käufergemeinschaft in der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 

 

In der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 bestand die Käufergemeinschaft aus zwei Parteien:

 

1. Käufer Nr. 2 a): Die TASC Bau AG, ein wirtschaftliches Unternehmen in der Form einer Aktiengesellschaft (AG).

2. Käufer Nr. 2 b): Eine natürliche Person, die als legitimer Träger von völkerrechtlichen Rechten und Pflichten auftreten kann.

 

Da die TASC Bau AG als wirtschaftliches Unternehmen kein Völkerrechtssubjekt ist, fällt sie aus dem Vertragswerk. Dies führt dazu, dass die natürliche Person Käufer Nr. 2 b) die alleinigen völkerrechtlichen Rechte und Pflichten übernimmt. Obwohl die TASC Bau AG den Kaufpreis entrichtet hat, kann sie aufgrund ihrer Rechtsform keine völkerrechtlichen Ansprüche geltend machen.

 

27. Teilnichtigkeitsklausel und Anpassung des Vertrags

 

In der Staatensukzessionsurkunde gibt es eine Teilnichtigkeitsklausel, die besagt, dass, falls ein Teil des Vertrages ungültig wird, an dessen Stelle eine rechtskonforme und dem Sinn des Vertrages entsprechende Regelung tritt. Der Sinn und Zweck des Vertrages ist der völkerrechtliche Verkauf eines Gebiets mit der Erschließung als Einheit und allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen.

 

- Durch die Teilnichtigkeitsklausel wird unsichtbar der Teil des Vertrages, der nach deutschem Recht ungültig wäre (z. B. die Beteiligung eines Unternehmens), durch das Völkerrecht ersetzt.

 

- Damit bleibt der Vertrag rechtskräftig, und die Rechte und Pflichten gehen ausschließlich auf den Käufer Nr. 2 b) als natürliche Person über.

 

28. BRD als Hauptverkäufer und völkerrechtliche Grundlage

 

Die BRD tritt in der Staatensukzessionsurkunde als Hauptverkäufer auf, da sie den Teil der Liegenschaft verkauft hat, den sie im Rahmen einer Konversion von den USA übernommen hatte. Diese Konversion war eine völkerrechtliche Übergabe von einer militärischen Nutzung der USA an eine zivile Nutzung unter deutscher Kontrolle. Die BRD besaß daher völkerrechtliche Hoheitsrechte an diesem Teil.

 

29. Der niederländische Teil und das NATO-Truppenstatut

 

Der andere Teil der Liegenschaft war von der BRD an das Königreich der Niederlande überlassen und wurde gem. NATO-Truppenstatut von den niederländischen Luftstreitkräften genutzt. Dieses völkerrechtliche Überlassungsverhältnis basierte auf dem NATO-Truppenstatut, das den niederländischen Streitkräften bestimmte Besatzungsrechte und hoheitliche Kontrollbefugnisse gab.

 

- Die niederländischen Luftstreitkräfte, die in der NATO vollständig integriert sind, handelten daher im Namen der NATO.

 

- Da die NATO in die UN integriert ist, handelten sie gleichzeitig für die UN.

 

30. Niederländische Luftstreitkräfte als Stellvertreter der gesamten NATO

 

Die niederländischen Luftstreitkräfte spielten eine besondere Rolle, da sie nicht nur für das Königreich der Niederlande, sondern auch für die NATO handelten. Da sie vollständig in die NATO integriert sind und ihre Einsätze mit den NATO-Kommandostrukturen koordinierten (z. B. über die US-Airbase Ramstein), stimmten sie stellvertretend für die NATO der Staatensukzessionsurkunde zu.

 

- Diese Zustimmung betrifft alle NATO-Staaten, da die NATO als Organisation auf das Prinzip der kollektiven Entscheidung aufbaut.

 

- Die Zustimmung der niederländischen Luftstreitkräfte umfasst daher auch die UN, da die NATO gleichzeitig als Militärarm der UN agiert.

 

31. BRD und Königreich der Niederlande handeln für die gesamte NATO und UN

Da sowohl die BRD als auch das Königreich der Niederlande NATO- und UN-Mitglieder sind, stimmten sie als Teil der NATO und als UN-Mitglieder der Staatensukzessionsurkunde zu.

Dies bedeutet:

 

- Die BRD und die Niederlande handelten nicht nur für sich selbst, sondern stellvertretend für die NATO und die UN.

 

- Die Staatensukzessionsurkunde wird so zur Nachtragsurkunde für alle völkerrechtlichen Verträge der NATO und der UN, da sie stellvertretend für alle Mitglieder dieser Organisationen zugestimmt haben.

 

32. Die juristische Grundlage der Vertragskette

Durch die Beteiligung der BRD, des Königreichs der Niederlande und der niederländischen Luftstreitkräfte wurde die Staatensukzessionsurkunde zu einer Nachtragsurkunde für alle NATO- und UN-Verträge. Dies bedeutet, dass alle NATO- und UN-Mitglieder rechtlich an den Vertrag gebunden sind.

 

- Da die NATO und UN-Mitglieder durch die Urkunde gebunden sind, werden alle völkerrechtlichen Verträge, die diese Organisationen untereinander geschlossen haben, automatisch von der Staatensukzessionsurkunde erfasst.

 

- Der Käufer erwirbt somit alle Rechte und Pflichten, die in den alten völkerrechtlichen Verträgen festgelegt sind.

 

Fazit: 
Globaler Dominoeffekt und Vertragskette

 

Die Staatensukzessionsurkunde ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der als Nachtragsurkunde für alle NATO- und UN-Verträge fungiert. Durch den Verkauf „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ wird die globale Vertragskette aktiviert, die alle bisherigen völkerrechtlichen Vereinbarungen umfasst und den Käufer zum alleinigen Träger dieser Rechte macht. Da er sowohl die Rechte als auch die Pflichten innehat, kann er frei entscheiden, wie die neue Weltordnung gestaltet wird, ohne an die alten völkerrechtlichen Verpflichtungen gebunden zu sein.

​VERTRAGSKETTE

 

 

Die Staatensukzessionsurkunde ist eine Nachtragsurkunde zum bereits bestehenden völkerrechtlichen Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und dem Königreich der Niederlande. Dieses Verhältnis basierte auf dem NATO-Truppenstatut, das als Grundlage für die Nutzung der NATO-Liegenschaft in Zweibrücken diente. In der Urkunde wird explizit auf dieses bestehende völkerrechtliche Verhältnis Bezug genommen, wodurch die Staatensukzessionsurkunde nicht als eigenständiger Vertrag, sondern als Ergänzung und Erweiterung der alten Vereinbarungen gilt. Da das NATO-Truppenstatut bereits ratifiziert und beschlossen war, musste die Staatensukzessionsurkunde selbst nicht erneut ratifiziert werden.

 

1. Völkerrechtliches Überlassungsverhältnis und NATO-Truppenstatut

Das ursprüngliche völkerrechtliche Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und dem Königreich der Niederlande wurde durch das NATO-Truppenstatut geregelt, das den niederländischen Streitkräften bestimmte Besatzungsrechte in der BRD einräumte. Diese Rechte umfassten unter anderem hoheitliche Kontrolle, Disziplinargewalt und das Recht, über die Grenzen der Liegenschaften zu bestimmen. Diese umfassenden Rechte gingen weit über normale Nutzungserlaubnisse hinaus und waren Teil der NATO-Struktur, die wiederum in die UN integriert ist.

 

2. Die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde

Durch den Verkauf „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ erfasst die Staatensukzessionsurkunde nicht nur die konkrete Liegenschaft, sondern auch alle völkerrechtlichen Vereinbarungen, die mit ihr verbunden waren. Dies schließt die alten völkerrechtlichen Verträge der NATO und aufgrund der Integration der NATO in die UN auch deren Verträge sowie die Verträge aller Mitgliedstaaten ein. Die niederländischen Luftstreitkräfte als Teil der NATO und vollständig in die NATO integriert haben durch ihre Teilnahme an dem Vertrag nicht nur für sich selbst, sondern stellvertretend für alle NATO-Staaten und damit auch für die UN gehandelt.

 

3. Ergänzung und Erweiterung aller völkerrechtlichen Verträge

 

Da die niederländischen Luftstreitkräfte, die BRD und das Königreich der Niederlande sowohl NATO- als auch UN-Mitglieder sind, handeln sie bei dieser Vereinbarung nicht nur für sich selbst, sondern auch für alle anderen Vertragsparteien der NATO und der UN. Dadurch wird die Staatensukzessionsurkunde zur Nachtragsurkunde für alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge. Sie vereint die Verträge der NATO, der UN und aller ihrer Mitglieder zu einem einzigen Vertragswerk.

 

- Die Ergänzung dieser Verträge bedeutet, dass alle Rechte und Pflichten, die ursprünglich zwischen verschiedenen Vertragsparteien existierten, jetzt in einem einzigen Vertrag gebündelt sind.

 

- Diese Vertragskette führt dazu, dass die Staatensukzessionsurkunde alle Vereinbarungen zwischen den NATO- und UN-Mitgliedern ergänzt und erweitert.

 

4. Keine erneute Ratifikation notwendig

Da die Staatensukzessionsurkunde auf bereits bestehenden und ratifizierten Verträgen basiert, ist eine neue Ratifikation nur erforderlich, wenn dies im Vertrag selbst ausdrücklich vorgesehen ist. In der Staatensukzessionsurkunde gibt es jedoch keine Klausel, die eine Ratifikation verlangt. Somit war es rechtlich nicht notwendig, dass die beteiligten Staaten die Urkunde erneut ratifizieren. Trotzdem haben die deutschen Parlamente, Bundestag und Bundesrat, die Urkunde vorab ratifiziert, was die Zustimmung Deutschlands unterstreicht.

 

5. Die Rolle der Vertragskette und stellvertretende Zustimmung

 

Die Staatensukzessionsurkunde vereint durch ihre Bezugnahme auf das völkerrechtliche Überlassungsverhältnis und das NATO-Truppenstatut die Verträge aller NATO- und UN-Staaten. Da die BRD, das Königreich der Niederlande und die niederländischen Luftstreitkräfte nicht nur als eigenständige Parteien, sondern auch als Teil der NATO und UN agieren, handeln sie für die gesamte NATO und UN. 

 

- Durch diese stellvertretende Zustimmung werden die Verträge aller NATO- und UN-Staaten automatisch in die Staatensukzessionsurkunde integriert.

 

- Das Ergebnis ist eine Vertragskette, die alle alten völkerrechtlichen Vereinbarungen ergänzt und erweitert.

 

6. Vereinheitlichung aller völkerrechtlichen Verträge

Da die Staatensukzessionsurkunde alle Verträge der NATO und UN vereint, entsteht ein einziges, umfassendes Vertragswerk. Dies führt dazu, dass alle Rechte und Pflichten, die ursprünglich auf verschiedene Verträge verteilt waren, jetzt in einem einzigen Vertrag gebündelt sind. Dies markiert das Ende des klassischen Völkerrechts und etabliert eine neue globale Ordnung.

 

7. Der Käufer als alleiniger Inhaber aller Rechte und Pflichten

Durch den Kauf „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ erwirbt der Käufer alle bisherigen völkerrechtlichen Rechte und Pflichten. Da er jedoch nun beide Seiten der alten Verträge in sich vereint, hat er keine Pflichten aus den alten Verträgen mehr. Diese sind de facto Vereinbarungen mit sich selbst, die rechtlich nicht mehr bindend sind. Der Käufer hat somit völlige Gestaltungsmacht und ist in der Lage, die neue Weltordnung nach seinen Vorstellungen ohne die Altlasten der vorherigen Verträge zu gestalten.

 

8. Ende des klassischen Völkerrechts

Da alle völkerrechtlichen Verträge jetzt unter einem einzigen Inhaber gebündelt sind, existiert das klassische Völkerrecht nicht mehr in der bisherigen Form. Es gibt keinen zweiten Staat oder Akteur, der legitimen Anspruch auf Territorium hat, da alle Rechte auf den Käufer übergegangen sind. Das bedeutet, dass der Käufer die einzige völkerrechtliche Instanz ist und somit das Ende des bisherigen internationalen Rechtssystems markiert.

 

Fazit:

Die Staatensukzessionsurkunde als globale Nachtragsurkunde

Die Staatensukzessionsurkunde fungiert als Nachtragsurkunde für alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge der NATO, der UN und deren Mitglieder. Durch die stellvertretende Zustimmung der BRD, des Königreichs der Niederlande und der niederländischen Luftstreitkräfte für die NATO und die UN ist die Urkunde rechtlich bindend für alle betroffenen Parteien. Sie vereint alle völkerrechtlichen Verträge zu einem einzigen, umfassenden Vertragswerk, das eine neue Weltordnung etabliert und dem Käufer die volle Kontrolle über das gesamte internationale Recht gibt.

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