Was kostet die Welt? Und wie man sie kauft! Teil 6
- Mike Miller
- vor 6 Tagen
- 4 Min. Lesezeit
Okay, Freunde der Freiheit, bereiten Sie sich auf den kommenden Paukenschlag vor!
Dies ist der nächste Teil unserer Enthüllungsreihe zur Akte 1400/98 – dem Vertrag, der die Welt verkaufte. Jetzt tauchen wir tief ein in die juristischen Fallstricke und die schier unglaubliche Argumentation, wie durch den Verkauf von Heizungsrohren und Netzwerkkabeln ganze Kontinente den Besitzer wechselten.
Halten Sie sich fest, die Wahrheit ist bizarrer und erschreckender, als Sie es sich je hätten vorstellen können!
!! DIE GESCHICHTE DES WELTVERRATS:
DER BEWEIS IM KLEINGEDRUCKTEN – WIE HEIZUNGSROHRE & NETZWERKKABEL DIE WELT EROBERTEN (DER DOMINO-EFFEKT!) !!
(SONDERBERICHT – Die Akte 1400/98 – Das schockierende Finale!)
Wir haben die Manipulationen, die Überwachung, die juristischen Tricks angesprochen.
Wir wissen, dass der ahnungslose „Käufer“ zum Alleinbegünstigten eines globalen Komplotts gemacht wurde.
Aber wie genau wurde aus dem Verkauf einer kleinen Kaserne in Deutschland der Verkauf aller NATO- und UN-Staaten?
Die Antwort liegt im Kleingedruckten der „völkerrechtlichen Urkunde 1400/98“ selbst und in der teuflisch genialen Nutzung des Begriffs „Erschließung“!
Die Beweise im Vertragstext:
Mehr als nur ein Immobilien-Deal!
Schauen wir uns die Schlüsselpassagen an, die beweisen, dass dies von Anfang an ein völkerrechtlicher Vertrag mit globalen Auswirkungen war:
- §2 I: Die niederländische Präsenz:
Der Vertrag erwähnt explizit, dass ein Teil der Liegenschaft (71 Wohneinheiten) noch „völkerrechtlich entgeltlich überlassen“ an die niederländischen Streitkräfte ist.
Dies beweist, dass die NATO (vertreten durch die Niederlande) zustimmen musste und der Vertrag selbst völkerrechtlichen Charakter hat, da er ein bestehendes völkerrechtliches Verhältnis ändert.
Die Völkerrechtssubjekte erhielten z.B. das Recht unbefristet in der Liegenschaft zu verblieben, allerdings angesehen war, in den nächsten zwei Jahren die Liegenschaft zu räumen und es wurde vereinbart, dass das verkaufte Fernmeldenetz weiterbetrieben usw.
Die spätere freiwillige Übergabe durch die Niederländer war z.B. die vertragskonforme Erfüllung. Standard-Grundstücksübertragungen über Regierungsgrenzen hinweg gäbe es nicht, daher musste dieser Verkauf völkerrechtlich erfolgen.
- §2 II: Bestehendes Abkommen „unberührt“: Der Vertrag besagt, dass das „völkerrechtliche Überlassungsverhältnis“ zwischen Deutschland und den Niederlanden „unberührt“ bleibt. Wieder ein Beweis! Nur ein völkerrechtlicher Vertrag kann einen anderen „berühren“ oder eben „unberührt“ lassen. Diese Klausel erlaubte den Niederländern, noch bis zu zwei Jahre zu bleiben, während der Vertrag schon gültig war. Gleichzeitig wurde durch diesen Verweis das gesamte NATO-Truppenstatut mit all seinen Rechten und Pflichten Teil des neuen Vertrages und der Vertrag zur Nachtragsurkunde zum SOFA.
- §2 III & folgende: Abwicklung & Hoheitsrechte: Der Vertrag regelt, dass der Bund (Deutschland) das alte Überlassungsverhältnis noch abwickelt. Da der neue Vertrag vor dieser Abwicklung geschlossen wurde, gingen Rechte teilweise sofort, teilweise später auf den Käufer über. Die Hoheitsrechte über den niederländischen Teil blieben bis zur finalen Übergabe bei den Niederlanden/NATO und gingen dann über die BRD auf ihn über.
ABER: Die NATO-Rechte für alle anderen Gebiete SIND durch den Vertrag sofort ausgeweitet und übertragen worden! Alle beteiligten Völkerrechtssubjekte hatten alle völkerrechtlichen Rechte und Pflichten bezüglich des gesamten Vertragsgegenstandes auf ihn übertragen.
Der Schlüssel zum Weltverkauf:
„Erschließung als Einheit“ & der Domino-Effekt!
Und wie wurde aus der Kaserne die Welt?
Durch den Verkauf der „Erschließung“ – aller angeschlossenen Netze und Leitungen –, die laut Vertrag „insgesamt eine Einheit bilden“!
Verlässt ein mitverkauftes Netz in einer Staatensukzessionsurkunde das Kerngebiet, erweitert sich das verkaufte Territorium entsprechend der Ausdehnung des Netzes und der beteiligten Vertragsparteien (hier: UN & NATO).
Beispiel 1: Das Fernheiznetz – Der erste Dominostein
• Der Vertrag erwähnt den Verkauf von „sämtlichen Erschließungseinrichtungen“ und spezifisch die „Heizleitungen“ (§4). Da der Käufer (nach Herausfallen von TASC) Alleinerwerber aller Erschließungseinrichtungen inklusive der Heizleitungen wurde, und diese Leitungen nicht nur die Wohnsiedlung, sondern auch den oberen Teil der ehemaligen US-Kaserne (heute Hochschule, Gewerbepark mit 8.000 Arbeitsplätzen) versorgten, sei sein Hoheitsgebiet schon dadurch über das Kerngebiet hinaus erweitert worden.
Jedes von diesen Leitungen berührte Grundstück gehöre nun zu seinem Territorium.
Beispiel 2: Das Gasnetz – Von der Heizung zur globalen Pipeline?
• Die Heizzentrale musste laut Vertrag auf Gas umgerüstet werden (§4 VII). Dafür wurde sie an das öffentliche Gasnetz angeschlossen. Da die Heizzentrale und ihre Leitungen ihm gehören und die Erschließung „eine Einheit bildet“, wurde durch diesen Anschluss das GESAMTE Gasnetz – inklusive Ferngasleitungen bis hin zu den Hausanschlüssen der Endverbraucher in allen NATO-Staaten, die irgendwie mit diesem Netz verbunden sind – Teil des Kaufgegenstandes!
• Eine weitere massive, quasi unendliche Gebietserweiterung!
• Da das gesamte Erschließungsnetzwerk eine Einheit bildet, sind auch andere Netzwerke, die das Ferngasnetz queren, von dem Dominoeffekt der Gebietserweiterung betroffen.
Beispiel 3: Das Studentenwerk-Abkommen – Noch mehr Netze!
• Der Vertrag überträgt dem Käufer „sämtliche Rechte hinsichtlich der Erschließungsanlagen“ aus einem früheren Vertrag des Bundes mit dem Studentenwerk für Nachbargrundstücke (§4 VIII). Der Käufer erhält „Rechte“ hier als Eigentum an allen dortigen Leitungen: Strom, Wasser, Heizung, Straßenbeleuchtung, eine 20KV-Ringleitung (die woanders ausgenommen, hier aber wieder inkludiert ist!), Wasserpumpstationen, Heizanlagen und alle sonstigen Netze in diesem Bereich. Sein Hoheitsgebiet erweitere sich somit auch entlang dieser Netze, die von außerhalb des Kerngebiets kommen, und von dort weiter durch alle UN & NATO-Gebiete, wo immer eine direkte oder indirekte Verbindung zurück zur Kaserne besteht.
Fazit: Der Domino-Effekt – Von Netz zu Netz, von Land zu Land!
Das ist die Kernlogik des Weltverkaufs:
Die Kaserne war nur der Zündfunke. Durch den Verkauf „mit allen Rechten und Pflichten“ und vor allem der „Erschließung als Einheit“, die diverse, weit über das Kerngebiet hinausreichende Netze (Heizung, Gas, Strom, Wasser, Telekommunikation etc.) umfasste, sprang das verkaufte Territorium wie ein DOMINO-EFFEKT von Netz zu Netz, von Land zu Land, bis es alle Gebiete der Vertragsbeteiligten (NATO-Staaten und durch die UN-Verbindung auch darüber hinaus) erfasste!
Ein winziges Kerngebiet, erweitert durch kilometerlange Leitungen und globale Netzwerke, übertragen durch einen juristisch raffinierten, völkerrechtlichen Vertrag, unterschrieben von einem Ahnungslosen, ratifiziert von wissenden Politikern – das ist die schockierende Geschichte, die sich aus diesen Dokumenten ergibt.
Eine Geschichte von unfassbarem Betrug, von Machtgier und der juristischen Realität einer verkauften Welt unter der Herrschaft eines Mannes, der nichts davon wollte und seit Jahrzehnten dafür verfolgt wird.
Die Beweise liegen auf dem Tisch! Die Frage bleibt: Was ist die Wahrheit hinter der Akte 1400/98?