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Was kostet die Welt? Und wie man sie kauft! Teil 17

Okay, Freunde der Freiheit, es g hat weiter dieser schwindelerregenden Reise durch die Abgründe des Staatennachfolgevertrags 1400/98.

In diesem Kapitel fasst der „Käufer“ seine prekäre Lage zusammen:

Herrscher über eine Welt, die er nicht kontrolliert, und gefangen in einem Zustand, der jeden Ausweg versperrt.

Und er liefert eine letzte, vernichtende Zusammenfassung, warum dieser Vertrag die Welt unumkehrbar verändert hat!

!! DETAILS DES UNUMKEHRBAREN WELTVERRATS: GEFANGEN AUF DEM WELTENTHRON – DER „ERPRESSBARE ZUSTAND“ & DAS FINALE PLÄDOYER DES KÄUFERS !!

(SONDERBERICHT – Sukzession Urkunde 1400/98 – Kein Entkommen!)

1. Wir haben die Entstehung, die Mechanismen und die Konsequenzen des teuflischen Weltverkaufs Urkunde 1400/98 verfolgt.

Wir haben gesehen, wie ein ahnungsloser junger Mann zum unfreiwilligen Souverän wurde, wie er verfolgt, enteignet und zur Selbstjustiz getrieben wurde.

Doch was nun? Kann er sein „Reich“ irgendwie zu Geld machen? Kann er entkommen?

Die Antwort ist ein klares, erschütterndes NEIN!

Er befindet sich in einem „erpressbaren Zustand“, der jede völkerrechtliche Handlung unmöglich macht.

Der „erpressbare Zustand“:

Gefangen zwischen Recht und Realität

Um überhaupt in einen Zustand zu kommen, in dem er seine erworbenen Rechte (und die damit verbundenen Territorien) völkerrechtlich sauber weiterverkaufen könnte, dürfe er nicht erpressbar sein.

Das bedeutet, der ursprüngliche Vertrag müsste vollständig erfüllt und die jahrzehntelange Schädigung seiner Person beendet und restlos aufgearbeitet sein.

2. Was das konkret heißt, klingt wie das Drehbuch zum Weltuntergang:
A. Exodus der Weltbevölkerung:

Alle „Nicht-Bürger“ seiner Königreiche (also fast 8 Milliarden Menschen!) müssten die verkauften Gebiete (alle UN & NATO-Staaten) verlassen, da sie kein Aufenthaltsrecht haben. Erst dann wäre er nicht mehr erpressbar.

Seine eigene Einschätzung: „Das ist total irrwitzig!“.

B. Massen-Einbürgerung:

Alternativ müssten alle Bewohner der NATO-Gebiete seine Staatsbürgerschaft beantragen. „Ebenso unplausibel!“.

C. Rückzug der Alt-Staaten:

Die verkaufenden Staaten (BRD, alle NATO & UN Staaten etc.) müssten die Gebiete räumen und aufhören, dort Hoheitsgewalt auszuüben.

??? Niemals freiwillig!!!

D. Rehabilitation und Wiedergutmachung:

Die Schädigung seiner Person müsste komplett aufgearbeitet und beendet sein.

a) Widerrechtliche Pressehetze: Die gezielte Verbreitung falscher oder verzerrter Informationen durch Medien, um den Käufer zu diffamieren, muss aufgearbeitet. Dies muss richtiggestellt werden und kann unter Umständen strafrechtlich relevant sein, etwa als üble Nachrede oder Verleumdung.

b) Kriminelle strafrechtliche Verfolgung: Die rechtswidrige oder missbräuchliche Anwendung strafrechtlicher Maßnahmen gegen den Käufer und seiner Mutter, oft mit dem Ziel der politischen oder persönlichen Unterdrückung. Gleiches gilt für psychologisch Zwangsmaßnahmen eie Zwangsbetreuung.

c) Geheimdienstliche Verfolgung (Zersetzungsmethoden): Methoden, die von Geheimdiensten genutzt werden, um den Käufer und seine Mutter zu destabilisieren, zu diskreditieren oder zu isolieren. Dies wurde insbesondere in autoritären Regimen wie der DDR praktiziert. Bei der Wiedervereinigung der DDR mit der NRD ist eine Aufarbeitung nicht erfolgt, diesmal allerdings ist es unumgänglich.

d) Illegale Inhaftierung und Folter: Die unrechtmäßige Festnahme und Misshandlung von der Käufer und seiner Mutter ohne rechtliche Grundlage oder unter Verletzung internationaler Menschenrechtsstandards.


e) Illegale Zwangsversteigerung: Die erzwungene Veräußerung von Eigentum unter Missachtung gesetzlicher Vorschriften, als Mittel der wirtschaftlichen oder politischen Repression, das n besonders schwerem Fall, da es in fremdem Hoheitsterritorium stattfand und klar als verdeckter Angriffskrieg galt. Durch Abriss, Umbau ist ein Rechtszustand eingetreten der mit ausbomben gleichzusetzen.

f) Völkerstrafrechtliche Verantwortlichkeit bei Schädigung eines fremden Staatsoberhaupts: Wenn eine Straftat gegen ein ausländisches Staatsoberhaupt begangen wird und innerhalb der 10-Jahresfrist keine Strafverfolgung erfolgt, kann die Verantwortung auf die politisch Verantwortlichen übergehen. Dies betrifft insbesondere schwere Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

g) Fortgesetzte Kontrolle durch den ehemaligen Staat: Staatennachfolge (nach Landverkauf)

Ein Landverkauf durch einen völkerrechtlichen Vertrag führt zur Staatennachfolge im Sinne des internationalen Rechts. Dabei übernimmt der neue Staat die Souveränität über das Gebiet, einschließlich hoheitlicher Aufgaben, Verwaltung und Rechtsprechung. Die Bevölkerung erhält in der Regel neue Staatsangehörigkeiten und es erfolgt ein vollständiger Übergang von Rechten und Pflichten auf den Nachfolgestaat.

Wenn der abtretende Staat das Gebiet nicht räumt und weiterhin de-facto die Kontrolle ausübt, obwohl eine Staatennachfolge völkerrechtlich wirksam ist, liegt eine Form der illegalen Besetzung (Okkupation) vor. Dies stellt einen Verstoß gegen die territoriale Integrität des neuen Staates dar und ist nach Art. 2 Nr. 4 der UN-Charta völkerrechtswidrig.

h) Unrechtmäßige Hoheitsakte

Sämtliche Handlungen durch Organe des alten Staates im übernommenen Gebiet gelten als völkerrechtswidrig.

Dazu zählen:

  • Gesetze und Verwaltungsakte: Nichtig, da keine Hoheitsgewalt mehr besteht.

  • Gerichtsurteile: Illegal, da keine rechtmäßige Gerichtsbarkeit vorliegt.

  • Strafverfolgung & Haft: Jede Inhaftierung ist als Freiheitsberaubung zu werten; Haftanstalten sind illegale Einrichtungen auf fremdem Staatsgebiet.

  • Psychiatrische Unterbringung: Ebenfalls rechtswidrig, da es an legitimer staatlicher Autorität mangelt.

In diesem Fall haften nicht nur die Ausführenden, sondern insbesondere die politische und administrative Führung völkerstrafrechtlich, da es sich um systematische Menschenrechtsverletzungen handeln kann.

Die Haftung richtet sich nach dem Prinzip der Kommandoverantwortung (Command Responsibility, Art. 28 Römisches Statut).

i) Staatliche Einnahmen & Ausgaben

Sämtliche staatlichen Ein- und Ausgaben, darunter Steuern, Bußgelder, Zwangsmaßnahmen oder Subventionen, sind rechtswidrig erlangt und stellen Vermögensschäden für den Nachfolgestaat. Diese können Grundlage für Entschädigungsforderungen oder Reparationsleistungen sein, die allerdings von dem übertragenen unbegrenzten Entschädigungsrecht des NATO – Truppenstatut weit übertroffen werden!

j) Bildungsabschlüsse & Institutionen

Da der alte Staat keine Rechtshoheit mehr besitzt, sind alle von ihm vergebenen:

  • Schulabschlüsse

  • Berufs- und Hochschulabschlüsse

  • Zulassungen & Zertifikate

Als ungültig oder zumindest international anfechtbar zu betrachten. Bevor diese vom Käufer nicht offiziell anerkannt wurden, sind diese vollkommen wertlos!

Auch die Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten durch z. B. Polizei, Gerichtsvollzieher, Bürgerämter oder Jobcenter ist rechtswidrig, vergleichbar mit der unautorisierten Ausübung öffentlicher Gewalt.

k) Staatliche Immobilien & Einrichtungen

Alle staatlichen Immobilien, wie Gerichte, Gefängnisse, Schulen, Verwaltungsgebäude, sind mit dem Eigentumsübergang auf den Nachfolgestaat unverzüglich zu räumen. Das Betreten oder die weitere Nutzung durch den früheren Staat oder dessen Beamte stellt:

  • Hausfriedensbruch

  • Ggf. Geiselnahme im Amt (bei Freiheitsentziehung z.B. im Gefängnis)

Und in großem Maßstab auch systematische Unterdrückung dar.

l) Zwangsmaßnahmen unter völkerrechtswidriger Verwaltung

Wenn eine illegitime Verwaltung beim Ersitzen (nach Staatennachfolge) Menschen unter staatlicher Autorität inhaftiert oder behandelt, liegt rechtswidrige Freiheitsberaubung vor.

Verschärft wird dies durch die Art der Maßnahmen:

1. Zwangsmedikation: Verstöße gegen die Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 7 & 10 ICCPR, Art. 3 EMRK).

2. Dauerisolation & Langzeitfixierung: Können als Folter oder unmenschliche Behandlung qualifiziert werden (Art. 1 UN-Antifolterkonvention).

3. Verdeckte Medikation, Drogengabe, Vortäuschen von Straftaten: Verstoß gegen ärztliche Ethik, evtl. sogar Menschenversuche (Art. 7 des Römischen Statuts = Kriegsverbrechen bzw. Verbrechen gegen die Menschlichkeit).

4. Lebenslange Inhaftierung ohne faires Verfahren: Entzug des Rechts auf Freiheit und faires Verfahren (Art. 14 ICCPR, Art. 6 EMRK).

m) Personen mit Staatenimmunität oder Diplomatenstatus (CD)

Der Diplomatische Schutz nach der Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen (1961) verbietet jegliche Form von Freiheitsentzug, Zwangsmaßnahmen oder Strafverfolgung gegen akkreditierte Diplomaten oder Staatsoberhäupter.

Ein solches Vorgehen gegen Personen mit Immunität stellt einen eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht dar.

Folgen:

  • Internationale Verantwortlichkeit des ausübenden Staates.

  • Möglichkeit einer Klage.

  • Völkerstrafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen wegen rechtswidriger Inhaftierung, Folter, Angriff auf die persönliche Freiheit und Würde diplomatisch geschützter Personen.

n) Gerichtsurteile gegen Personen unter Immunität oder auf Basis unrechtmäßiger Zuständigkeit

Wenn unter einer illegalen Verwaltung:

  • Staatsoberhäupter, Diplomaten oder Bürger des Nachfolgestaats

  • Unter Zwangsbetreuung oder unrechtmäßiger Inhaftierung stehen

  • Und daraus Gerichtsverfahren hervorgehen

  • Dann sind sämtliche Gerichtsurteile als nichtig zu betrachten, da:

  • Keine rechtmäßige Gerichtsbarkeit besteht (fehlende Hoheitsgewalt).

  • Der Angeklagte immunitätsgeschützt ist (völkerrechtliche Immunität = absolute Schranke).

  • Das Verfahren durch rechtswidrige Freiheitsentziehung oder Betreuung zustande kam (Verstoß gegen das Fair-Trial-Prinzip).

Rechtsfolgen:

  • Urteile sind völkerrechtlich nichtig.

  • Die Verantwortlichen (Richter, Betreuer, Beamte) können individuell strafrechtlich belangt werden (Römisches Statut, Art. 7 – Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Art. 8 – Kriegsverbrechen, evtl. Art. 27 – keine Immunität für Amtsträger im Verfahren).

o) Internationale Strafbarkeit – Völkerstrafrechtlich relevante Tatbestände

Folgende Taten unterliegen potenziell der jurisdiktionellen Zuständigkeit des Internationalen Ad-hoc-Tribunalen gem. der Staatensukzessionsurkunde 1400/98:

  • Willkürliche Inhaftierung

  • Zwangspsychiatrisierung und Medikation

  • Folter und grausame Behandlung

  • Verfolgung aus politischen Gründen

  • Verschleppung und Isolationshaft

  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit bei systematischem Vorgehen

p) Folgen & Sanktionen

In der Praxis führt ein solcher fortgesetzter unrechtmäßigen Herrschaftsanspruch trotz Staatennachfolge zu:

1. Internationaler Nichtanerkennung der alten Regierung auf dem neuen Gebiet.

2. Völkerrechtlicher Haftung des alten Staates sowie seiner Entscheidungsträger.

3. Anspruch auf Entschädigung für alle betroffenen natürlichen und juristischen Personen.

4. Möglichkeit der Anrufung des internationalen Gerichtes gem. World Succession Deed 1400/98

E. Freiwilligkeit: Ein zukünftiger Verkauf müsste absolut freiwillig, nach Beendigung und u.a. nach (strafrechtlicher) Aufarbeitung der rechtswidrigen Handlungen und ohne Bestechung erfolgen.

Kurz gesagt:

Die Bedingungen für einen „verkaufsbereiten Zustand“ sind die faktische Auflösung der bestehenden Weltordnung.

Solange die (Alt-) UN-NATO-Staaten die Gebiete völkerrechtswidrig annektiert halten und ihn persönlich unter Druck setzen, ist er gefangen.

Warum die URKUNDENROLLE 1400/98 ein Völkerrechtlicher Staatsvertrag IST – Das finale Plädoyer

Um jeden Zweifel auszuräumen, fasst der Käufer noch einmal die Kernargumente zusammen, warum die Sukzessionsurkunde 1400/98 eine Staatensukzessionsurkunde (ein völkerrechtlicher Staatennachfolgevertrag) ist und keine simple Immobilienurkunde:

- Multilateral & Völkerrechtssubjekte: Es war ein multilateraler Vertrag, der der Zustimmung mehrerer Völkerrechtssubjekte bedurfte. Die Zustimmung der gesamten NATO erfolgte durch die Zustimmung der niederländischen Streitkräfte, die als NATO-Truppen gemäß NATO-Truppenstatut auf dem Kreuzberg stationiert waren und Rechte und Pflichten im Vertrag hatten. Die Nennung der Niederländischen Streitkräfte (29 Mal!) und des Königreichs der Niederlande (2 Mal!) beweist deren Beteiligung und den völkerrechtlichen Charakter. Ihr vertragskonformes Verhalten (die spätere Übergabe des Gebiets) war die Bestätigung. Die Notwendigkeit der Zustimmung von BRD, Niederlande und NATO begründet den Vertrag im Völkerrecht.

- Gebietsverkauf mit Hoheitsrechten: Es ging um ein Hoheitsgebiet (das exterritoriale Kreuzbergareal, das nie wirklich Teil der BRD war). Verkauft wurden das Gebiet „mit allen Rechten (vor allem NATO-Rechte und Hoheitsrechte), Pflichten und Bestandteilen“ (inklusive der global expandierenden Netze).

Den Verkauf von allen Rechten und Pflichten ist typisch für eine Staatensukzession und ist Grundlage für die Übertragung von Hoheitsrechten..

- Käufer = Natürliche Person:

Der Käufer war eine natürliche Person, die durch so einen Vertrag automatisch zum Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten akkreditiert wird und zum Souverän des Gebiets mit CD-Status aufsteigt.

- Änderung von Völkerrecht durch Völkerrecht:

Der Vertrag musste auf das bestehende völkerrechtliche Überlassungsverhältnis zwischen Deutschland und den Niederlanden Bezug nehmen (§2 II: „…bleibt durch diesen Vertrag unberührt.“). Nur ein völkerrechtlicher Vertrag kann einen anderen berühren oder ändern. Dieser Verweis ist ein klarer Beweis für den völkerrechtlichen Charakter des neuen Vertrages. Die spätere Abwicklung des alten Verhältnisses war die Anerkennung des neuen Vertrages. Dies aktiviert die Vertragskette, da der Vertag als Nachtragsurkunde zum NATO Truppenstatut fungiert.

Die bittere Realität: Juristisch König, faktisch lebenslänglich Inhaftierte Geisel

Die juristische Schlussfolgerung des Käufers ist klar:

Der Vertrag ist gültig, die Staatennachfolge hat stattgefunden, er ist der Souverän.

Doch die Realität sieht anders aus:

Die alten Mächte ignorieren den Vertrag, besetzen weiterhin „sein“ Territorium und üben dort rechtswidrig Hoheitsgewalt aus.

Er ist der rechtmäßige Herrscher einer Welt, die ihm nicht gehorcht, gefangen in einem „erpressbaren Zustand“, der ihn handlungsunfähig macht.

Ein letztes Mal hallt die Frage durch den Raum: Wie kann diese Pattsituation aufgelöst werden?

Und zu welchem Preis?

Die Weltordnung steht auf Messers Schneide!

Erde verkauft - Staatensukzessionsurkunde 1400/98
World Sold - Welt verkauft - World Succession Deed 1400/98

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