Düstere Geschichten aus der Blacksite: Teil 76
- Mike Miller
- 2. Mai
- 2 Min. Lesezeit
STRAFVERFAHREN GEGEN UNBEKANNTES OPFER – DIE ABSURDE JUSTIZ-FARCE!
Meine Damen und Herren, die Verlogenheit und Hinterhältigkeit der deutschen Justiz im Fall des Käufers der Staatensukzessionsurkunde 1400 erreicht surreale Ausmaße! Während ihm das Urteil zur Zwangsmedikation nur illegal "per Zuruf" mitgeteilt wurde, erhielt er eine offizielle Zustellung:
Eine Mitteilung vom Polizeipräsidenten von Berlin, dass das Strafverfahren wegen einer Bedrohung mit einem Messer gegen ein unbekanntes Opfer eingestellt wurde!
Opfer unbekannt??! "Das ist neu! Von sowas habe ich vorher noch nie gehört!", schreibt der Käufer zu Recht!
Das Opfer muss doch immer bekannt sein bei einem Strafverfahren!
Eine Anzeige gegen Unbekannt gibt es, wenn der Täter fehlt – aber ein Opfer?
Irgendwer muss ja die Straftat berichtet haben, sonst gäbe es keine Ermittlungen!
Für den Käufer ist die Sache klar: "Das ist ganz klar eine vorgetäuschte Straftat, arbeitsteilig von den Straftätern der Blacksite Berlin, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gutachtern und Gerichten."
Er ist wieder das Opfer, nicht der Täter!
Nach Einstellung der Sache wusste er immer noch nicht, wen er angeblich bedroht haben soll – die boshaften Klinikmitarbeiter verrieten es ihm nicht!
Doch das Zwangsmedikationsverfahren, das wegen dieser angeblichen Messer-Bedrohung eingeleitet wurde, lief trotz Einstellung des Strafverfahrens weiter!
Er verblieb wegen dieser falschen Anschuldigung in der Isolationszelle!
Das ist die absolute Perversion des Rechtsstaats!
Sie erfinden eine Straftat mit einem "unbekannten Opfer", um ihn zu isolieren und die Zwangsmedikation zu rechtfertigen und ihn dringend unter verdeckte Zwangsbetreuung zu stellen!
Alles, um ihn weiter zu quälen, ihn zur Klage für die NWO-Gerichtsbarkeit zu zwingen! Oder um die verdeckte Zwangsbetreuung (Plan B) zu untermauern!
Das ist keine Justiz, das ist eine kriminelle Verschwörung!
Das ist scheinheilige Bösartigkeit 2.0 - die das Gesicht Deutschlands nach außen wahrt!
Schließlich "verhilft" man nur einem nicht einwilligungsfähigen geistig Behinderten zu seinem "Recht", der selbst nicht klagt!
Hier opfert sich Deutschland in Gutmenschenmanier auf, um die Rechte des Käufers durchzusetzen!