Deutschlands Griff nach der Weltherrschaft: Teil 11
- Mike Miller
- 2. Mai
- 1 Min. Lesezeit
DER TEUFLISCHE VERTRAG – EIN MEISTERSTÜCK DER TÄUSCHUNG!
Meine Damen und Herren, dieser völkerrechtliche Vertrag, die Staatensukzessionsurkunde 1400/98, ist ein Meisterwerk der Hinterlist, ein Produkt finsterer Geheimdienstkreise!
Er ist so versiert aufgebaut, dass er oberflächlich nicht als Staatensukzessionsurkunde zu erkennen ist!
Nur wer tief in die Materie einsteigt, wer über entsprechendes völkerrechtliches Spezialwissen verfügt, kann seine wahre, explosive Natur erkennen!
Für Laien – und dazu zählte auch der ahnungslose Käufer – erscheint er wie ein normaler Immobilienkaufvertrag nach deutschem Recht! Völlig unauffällig!
Sogar der Vertrag selbst bleibt den Prinzipien des Geheimdienstes treu:
Er ist verdeckt!
Er wurde offensichtlich von Völkerrechtsspezialisten im Geheimdienstauftrag ersonnen, um möglichst lange unerkannt zu bleiben!
Das war auch nötig, um die Hoheitsgebiete der UN- und NATO-Staaten heimlich zu verkaufen, ohne dass diese während der zweijährigen Einspruchsfrist aufbegehrten!
Sie wurden genauso verarscht wie der Käufer!
Doch die betrogenen Mächte schlugen offenbar zurück: Sie haben später, vermutlich durch Doppelagenten, eine Übertragung der Gebiete aus dem Vertrag vom Käufer an Deutschland verhindert!
Eine klare Täuschung Deutschlands durch ausländische Dienste!
Aber Deutschland gibt nicht auf!
Sie halten den Käufer in der Blacksite gefangen, quälen ihn, um ihn zur Klage zu zwingen und so doch noch die globale Gerichtsbarkeit zu erlangen!
Es ist ein schmutziger Krieg hinter den Kulissen!