4. Jetzt oder nie: Dein eigener Staat in 30 Tagen
- Mike Miller
- vor 5 Tagen
- 15 Min. Lesezeit
Eine radikale Schritt-für-Schritt-Anleitung für Visionäre, Aussteiger und Freiheitsliebende
📚 Zusammenfassung: Die zentralen Hürden
Bereich | Herausforderung |
Völkerrechtliche Kriterien | Erfüllung der Montevideo-Kriterien: Gebiet, Volk, Regierung, Außenbeziehungen |
Internationale Anerkennung | Anerkennung durch andere Staaten – politisch motiviert, nicht automatisch |
Territorialer Erwerb | Rechtmäßiger Erwerb von Staatsgebiet – keine Annexion, keine terra nullius mehr |
Sezession | Kein allgemeines Recht – nur unter extremen Umständen (Remedial Secession) |
Staatennachfolge | Komplexe Übergänge bei Verträgen, Vermögen, Schulden |
Sondergebiete | Exterritorialität ist begrenzt und funktional – kein Ersatz für echte Staatlichkeit |
🧠 Handlungsempfehlungen für angehende Staatsgründer
⚖️ 1. Rechtskenntnisse sind Pflicht
Völkerrecht ist kein optionales Hobby – sondern die Grundlage jeder Staatsgründung
Studium der Montevideo-Kriterien, UNCLOS, Weltraumvertrag, Antarktisvertrag etc.
Verständnis für Staatensukzession, Anerkennungstheorien und Vertragsrecht
Lesen der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 und den rechtlichen Erläuterungen
📌 Wer das Recht nicht kennt, wird nicht anerkannt – sondern ignoriert.
🌐 2. Internationale Anerkennung strategisch anstreben
Anerkennung ist politisch – nicht juristisch
Ziel: bilaterale Anerkennung, Mitgliedschaft in internationalen Organisationen
Aufbau diplomatischer Beziehungen, Teilnahme an multilateralen Foren
🧠 Ein Staat ohne Anerkennung ist wie ein Sender ohne Empfänger.
🕊️ 3. Gewaltverzicht ist nicht verhandelbar
UN-Charta verbietet Gewalt zur Durchsetzung territorialer Ansprüche
Sezession, Gebietserwerb und Selbstbestimmung müssen friedlich erfolgen
Militärische Mittel führen zur Isolation – nicht zur Legitimität
⚠️ Wer mit Waffen gründet, verliert mit Worten.
👥 4. Staatsangehörigkeitssystem klar definieren
Wer gehört zum Staatsvolk? Wer erhält Rechte und Pflichten?
Klare Regeln zu ius soli, ius sanguinis, Einbürgerung und Staatenlosigkeit
Schutz der eigenen Bürger im Ausland als diplomatische Aufgabe
📌 Ein Staat ohne Bürger ist ein Konzept – kein Rechtssubjekt.
🧑🤝🧑 5. Engagement in internationalen Foren
Teilnahme an UN-Gremien, NGO-Netzwerken, wissenschaftlichen Konferenzen
Aufbau von Soft Power durch Kultur, Wissenschaft, Umweltschutz
Nutzung digitaler Diplomatie und symbolischer Anerkennung
🧠 Sichtbarkeit schafft Realität – auch ohne formale Anerkennung.
🎯 6. Realistische Erwartungen formulieren
Mikronationen, virtuelle Staaten und symbolische Projekte sind wertvoll – aber begrenzt
Vollstaatlichkeit ist selten erreichbar – aber Teilstaatlichkeit, Sonderstatus oder Exterritorialität sind realistisch
Ziel: rechtlich saubere, kreativ gestaltete und diplomatisch kluge Projekte
✨ Der Weg zum Staat beginnt mit einem Konzept – und endet mit einem Vertrag.
✅ Fazit: Staatsgründung ist möglich – aber nicht einfach
Erfolgsfaktor | Bedeutung |
Juristische Präzision | Kenntnis und Anwendung des Völkerrechts |
Politische Klugheit | Strategische Anerkennung und Diplomatie |
Friedliche Umsetzung | Gewaltfreiheit als Grundvoraussetzung |
Institutionelle Klarheit | Regierung, Verfassung, Staatsvolk |
Internationale Präsenz | Engagement, Sichtbarkeit, Kooperation |
Realismus | Zielsetzung im Rahmen des Möglichen |
Wer einen Staat gründen will, muss nicht nur träumen – sondern handeln. Und zwar mit Recht, mit Respekt und mit Realitätssinn.
📎 Quellenverzeichnis
🏛️ Internationale Verträge & Konventionen
Vertrag / Konvention | Jahr | Inhalt / Bedeutung |
UN-Charta | 1945 | Grundordnung der internationalen Gemeinschaft |
Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK) | 1969 | Regeln zu Abschluss, Auslegung und Beendigung von Verträgen |
Weltraumvertrag | 1967 | Grundprinzipien der Weltraumnutzung |
Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) | 1982 | Ordnung der Meere und maritimer Zonen |
Antarktisvertrag | 1959 | Friedliche Nutzung und Forschung in der Antarktis |
Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag | 1991 | Schutz der antarktischen Umwelt |
Weltraumregistrierungsübereinkommen | 1975 | Registrierungspflicht für Weltraumobjekte |
London Convention | 1972 | Verbot der Meeresverschmutzung durch Abfall |
MARPOL-Konvention | 1973/78 | Vermeidung von Schiffsemissionen |
BBNJ-Abkommen | 2023 | Biodiversität jenseits nationaler Gerichtsbarkeit |
NATO-Truppenstatut (SOFA) | 1951 | Rechtsstatus ausländischer Truppen |
Konvention von Konstantinopel (Suezkanal) | 1888 | Freier Transit durch den Suezkanal |
Torrijos-Carter-Verträge (Panamakanal) | 1977 | Übergabe des Kanals an Panama |
Wiener Konvention über Staatennachfolge (Verträge) | 1978 | Regeln zur Vertragsübernahme |
Wiener Konvention über Staatennachfolge (Vermögen) | 1983 | Aufteilung von Vermögen, Archiven, Schulden |
📘 Juristische Fachliteratur & Kommentare
Brownlie, Ian: Principles of Public International Law
Crawford, James: The Creation of States in International Law
Shaw, Malcolm N.: International Law
Aust, Anthony: Modern Treaty Law and Practice
Dörr/Schmalenbach: Vienna Convention on the Law of Treaties – Commentary
Wolfrum, Rüdiger (Hrsg.): Max Planck Encyclopedia of Public International Law
Tomuschat, Christian: International Law: Ensuring the Survival of Mankind
Simma, Bruno (Hrsg.): The Charter of the United Nations – A Commentary
Talmon, Stefan: Recognition of Governments in International Law
Zemanek, Karl: State Succession in International Law
Verdross/Simma: Universelles Völkerrecht
Ipsen, Knut: Völkerrecht
Herdegen, Matthias: Völkerrecht
Paulus, Andreas: Völkerrecht – Ein Studienbuch
🧾 UN-Dokumente & Gutachten
UN General Assembly Resolutions (z. B. 1514, 2625, 3314)
ICJ Advisory Opinion: Accordance with International Law of the Unilateral Declaration of Independence in Respect of Kosovo (2010)
UN Treaty Series
UN Audiovisual Library of International Law
UN Office of Legal Affairs – Codification Division
UN International Law Commission Reports
Bundestagsdrucksachen zu Staatsgründung, Sezession, Völkerrecht
Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags: WD 2 – 3000 – 020/22 (z. B. zu Mikronationen)
🌐 Wikipedia & Online-Enzyklopädien (mit Quellenangabe)
Wikipedia-Artikel zu:
Montevideo-Konvention
Sealand, Liberland, Molossia
UNCLOS, Weltraumvertrag, Antarktisvertrag
NATO-Truppenstatut
Staatennachfolge
Remedial Secession
Internationale Wasserstraßen
Wikisource: Vertragstexte und historische Dokumente
Wikidata: Strukturierte Daten zu Staaten, Verträgen, Organisationen
📌 Hinweis: Wikipedia dient als Einstieg – für belastbare Aussagen immer Primärquellen oder Fachliteratur nutzen.
🧑⚖️ Gerichtsentscheidungen & Schiedssprüche
Island of Palmas Case (1928) – PCA
Temple of Preah Vihear (1962) – IGH
Burkina Faso/Mali (1986) – IGH
Kamerun/Nigeria (2002) – IGH
Kosovo Advisory Opinion (2010) – IGH
Nottebohm Case (1955) – IGH
Nicaragua v. USA (1986) – IGH
East Timor Case (1995) – IGH
🧑🤝🧑 Internationale Organisationen & Foren
UN
International Law Commission (ILC)
International Court of Justice (ICJ)
International Seabed Authority (ISA)
Arktischer Rat
Donaukommission
Mekong River Commission
International Maritime Organization (IMO)
📎 Weitere Quellen & Materialien
CIA World Factbook
World Bank: Daten zu Staatsverschuldung und Ressourcen
International Crisis Group Reports
NGO-Berichte zu Mikronationen und Sezession
Space Foundation: Weltraumbergbau und STM
European Space Agency (ESA): Weltraumrecht und Registrierung
Deutsches Auswärtiges Amt: Diplomatische Beziehungen und Anerkennung
Bundeszentrale für politische Bildung: Völkerrecht kompakt
Juris, Beck-Online, SpringerLink: Zugriff auf Fachartikel und Kommentare
📎 Zusatzmodule
📘 Glossar – Völkerrechtliche Begriffe einfach erklärt
Begriff | Erklärung in einfachen Worten |
Staat | Ein Gebiet mit Bevölkerung, Regierung und Fähigkeit zu Außenbeziehungen |
Sezession | Abspaltung eines Landesteils zur Gründung eines neuen Staates |
Sukzession | Übernahme von Rechten und Pflichten eines untergegangenen Staates |
Anerkennung | Bestätigung durch andere Staaten, dass ein Staat völkerrechtlich existiert |
Exterritorialität | Sonderstatus von Orten, die nicht der normalen Hoheitsgewalt unterliegen |
Mikronation | Symbolischer „Staat“ ohne völkerrechtliche Anerkennung |
Selbstbestimmungsrecht | Recht eines Volkes, über seine politische Zukunft zu entscheiden |
Remedial Secession | Sezession als letztes Mittel bei schweren Menschenrechtsverletzungen |
UNCLOS | UN-Seerechtsübereinkommen – regelt Meereszonen und Rechte |
Weltraumvertrag | Vertrag, der die Nutzung des Weltraums regelt – friedlich und ohne Aneignung |
Staatennachfolge | Übergang von Rechten und Pflichten bei Staatenzerfall oder Fusion |
Stationierungsrecht | Erlaubnis zur Präsenz ausländischer Truppen auf eigenem Staatsgebiet |
Flaggenprinzip | Rechtssystem eines Schiffes oder Flugzeugs richtet sich nach dem Herkunftsstaat |
Terra nullius | „Herrenloses Land“ – heute kaum existent |
Völkergewohnheitsrecht | Ungeschriebene Regeln, die durch Praxis und Überzeugung entstehen |
⚠️ Disclaimer – Bildung, Satire, keine Handlungsanleitung
Dieses eBook dient ausschließlich der politischen Bildung, juristischen Aufklärung und satirischen Reflexion. Es stellt keine Aufforderung zur tatsächlichen Staatsgründung, Sezession oder Missachtung geltender Rechtsordnungen dar.
Alle Inhalte sind hypothetisch, symbolisch oder wissenschaftlich
Mikronationen sind kreative Projekte – keine rechtsgültigen Staaten
Selbstverwaltung außerhalb der Rechtsordnung ist nicht zulässig
Die Anwendung völkerrechtlicher Konzepte erfordert juristische Beratung
📌 Wer einen Staat gründen will, sollte zuerst das Recht studieren – und dann die Realität prüfen.
🧭 Matrix – Was ist realistisch, was ist symbolisch?
Modell / Maßnahme | Völkerrechtlich möglich | Symbolisch erlaubt | Politisch realistisch | Kommentar |
Klassische Staatsgründung | ✅ | ❌ | ⚠️ schwierig | Nur mit Gebiet, Volk, Regierung |
Sezession bei Menschenrechtsverletzung | ⚠️ umstritten | ❌ | ⚠️ konfliktträchtig | Kosovo als Sonderfall |
Vertragliche Sukzession | ✅ | ❌ | ✅ | Südsudan, Tschechien/Slowakei |
Mikronation auf Privatgrundstück | ❌ | ✅ | ✅ | Symbolisch, kreativ, rechtlich harmlos |
Virtueller Staat | ❌ | ✅ | ✅ | Digitale Selbstbestimmung |
Selbstverwaltung (Reichsbürger etc.) | ❌ | ❌ | ❌ | Verfassungswidrig, strafbar |
Weltraumbergbau durch Privatakteure | ⚠️ umstritten | ✅ | ⚠️ rechtlich unklar | USA & Luxemburg mit nationalen Gesetzen |
Exterritoriale Botschaftsnutzung | ✅ | ❌ | ✅ | Immunität, aber keine Staatlichkeit |
Nutzung von Niemandsland | ❌ | ✅ | ⚠️ symbolisch möglich | Bir Tawil als Beispiel |
🧠 Realismus ist der Schlüssel – wer träumt, muss auch rechnen.
Anhang:
Gründung eines neuen Staates: Rechtliche und praktische Aspekte
Völkerrechtliche Grundlagen: Staatswerdung und Anerkennung
Nach dem Völkerrecht ist ein Staat vor allem durch seine Eigenstaatlichkeit (Staatsvolk, Staatsgebiet, Regierung) definiert. Die Montevideo-Konvention (1933) listet vier Kriterien auf: eine ständige Bevölkerung, ein klar abgegrenztes Gebiet, eine effektive Regierung und die Fähigkeit, in Beziehungen mit anderen Staaten zu treten[1]. In der Lehre spricht man oft von der „Drei-Elemente-Lehre“ (Volk, Gebiet, Regierung) mit ergänzendem Kriterium der außenpolitischen Handlungsfähigkeit.
Moderne Praxis folgt überwiegend der deklaratorischen Theorie:
Ein Staat entsteht nicht erst durch Anerkennung, sondern durch Erfüllung dieser Kriterien[2]. Die Anerkennung durch andere Staaten ist dann lediglich ein Bestätigungsakt, der einem bereits existenten Staatswesen internationale Rechte und Pflichten zuerkennt[1][2].
Wichtige Beispiele verdeutlichen die Mechanismen:
Der Südsudan erlangte 2011 nach einem Referendum rasch breite völkerrechtliche Anerkennung und wurde UN-Mitglied. Demgegenüber blieb Somaliland (seit 1991 faktisch unabhängig, mit eigener Verwaltung und Währung) international unbeachtet – keine UN-Mitgliedschaft, da Somalia seine Souveränität beansprucht. Ähnlich erklärt sich der Status von Taiwan (vgl. Republik China) oder die andauernden Konflikte um Gebiete wie Kosovo, Transnistrien oder Palästina, wo jeweils politische Faktoren die Anerkennung bestimmen.
Seasteading unter UNCLOS: Möglichkeiten und Grenzen
Schwimmende oder frei wandernde Siedlungen („Seasteads“) stehen völkerrechtlich im Spannungsfeld der Seerechtskonvention (UNCLOS). Grundsätzlich gilt Art. 87 UNCLOS:
Jedes Land darf im Hochseebereich künstliche Inseln und Bauwerke errichten[3].
Allerdings verbleiben solche Anlagen rechtlich unter Jurisdiktion des Staat, der sie registriert oder errichtet – analog zur Flaggenstaatenpflicht bei Schiffen[4]. Selbstfahrende Anlagen müssten sich einem Staat als Schiffsflagge zuordnen. UNCLOS Artikel 60(8) bestimmt zudem, dass künstliche Inseln keinen eigenen Hoheitsgewässeranspruch erzeugen und die Festlegung von Küstenmeeren oder AWZ anderer Staaten nicht berühren[5].
Eine Seastead-Siedlung könnte also nie einfach neue Hoheitsgewässer „beanspruchen“.
Rechtliche Lage: Außerhalb nationaler Küstengewässer untersteht eine Plattform de jure dem Flaggenstaat (oder – bei fester Verankerung am Meeresboden – dem Anrainerstaat), niemals einem „internationalen Staat“. In der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) eines Küstenstaats bedarf es dessen Zustimmung; ohne solche fällt ein Seastead spätestens im Küstengewässer (12 NM-Bereich) unter das Hoheitsrecht des Staates.
Technische Anforderungen: Der Bau riesiger schwimmender Strukturen erfordert riesige Investitionen in Stabilität, Lebensunterhalt, Energie, Logistik usw. Sie müssen auch internationalen Schifffahrtsvorschriften genügen (SOLAS, ISPS-Code) und gegebenenfalls als kreuzfahrtähnliche Anlagen klassifiziert werden.
Staatliche Reaktionen: Viele Staaten betrachten Seasteads skeptisch. So ließ Thailand 2020 ein experimentelles Seastead vor Phuket schleppen, weil die Regierung es als „Souveränitätsverletzung“ betrachtete[6]. Die geplante schwimmende Stadt der Firma Blue Frontiers in Französisch-Polynesien geriet ins Stocken: Zwar gab es 2017 ein Memorandum mit der lokalen Verwaltung, doch nach Wahlen erklärte die französische Regierung das Abkommen für rechtswidrig[7]. Diese Beispiele zeigen: Auch mit formeller Genehmigung (Host-State-Memorandum) können politischer Druck oder internationale Gesetze ein Seasteading-Projekt scheitern lassen.
Sonderwirtschaftszonen (SEZ)
Sonderwirtschaftszonen sind innerhalb eines bestehenden Staates abgegrenzte Gebiete mit besonderen Wirtschaftsregeln. Typischerweise gewährt der Staat Steuer- und Zollvergünstigungen, erleichterte Arbeitsgesetze oder Infrastrukturhilfen. Rechtlich werden SEZ meist durch nationale Gesetzgebung etabliert und einer eigenen Verwaltungsbehörde unterstellt.
Dort gelten oft reduzierte Körperschaftssteuern, 0 % Zölle auf Einfuhr oder Export und weniger Regulierung, um Investoren anzulocken.
Best-Practice-Beispiele sind etwa Shenzhen (China), Dubai-Ports (VAE) oder die Export-Zones in Indien und Afrika. Erfolgreich sind SEZ, wenn klare Regeln, politische Stabilität und gute Infrastruktur bestehen.
Rechtsaufbau: Meist erlässt das zentrale Parlament oder der Präsident ein SEZ-Gesetz, das eine SEZ-Behörde schafft. Diese kann Land an Investoren verpachten oder vergeben. Praktisch erwerben Entwickler über langfristige Pachtverträge Nutzungsrechte für das Gelände, oft auf 20–50 Jahre. In Ghana etwa kann die SEZ-Behörde Flächen langfristig vermieten oder verkaufen[8].
Beste Praktiken: Erfolgreiche Zonen investieren in Infrastruktur (Häfen, Flughäfen, Energie) und geben Investoren Rechts- und Investitionsgarantien. Die Verwaltung muss transparent und korruptionsfrei sein. Viele SEZ setzen auf Anreize wie Importzollbefreiung, vereinfachte Bürokratie und Sonderarbeitsgesetze.
Pachtverträge mit Staaten: Ein privater Betreiber oder internationale Firma könnte ein Abkommen über die Pacht eines Geländes schließen. Solche Pachtverträge müssen den Rahmenbedingungen des Gaststaats genügen (z.B. Investitionspläne, Umweltauflagen). So können z.B. Staaten Land an ausländische Entwickler verpachten, die dann innerhalb der SEZ weitgehend eigenständig wirtschaften. Damit bleibt die Souveränität beim Gastgeber, während die Zone große wirtschaftliche Freiheit genießt.
Host-State-Abkommen
Als Host-State-Abkommen (Gastlandverträge) bezeichnet man Verträge, in denen ein Land einem anderen (oder einer Internationalorganisation) bestimmte Rechte oder Immunitäten an seinem Hoheitsgebiet einräumt.
Solche Abkommen definieren z.B. den rechtlichen Status einer Einrichtung, Visa-Regelungen, Steuerbefreiungen oder Immunitätsgarantien.
Bekannte Beispiele sind die Hauptsitz-Abkommen mit den UN-Organisationen (US-Abkommen für den UN-Hauptsitz in New York) oder mit der EU und Nato.
Im Kontext einer Staatsgründung könnten sie folgendermaßen aussehen:
Regelung des Rechtsstatus: Der Staat oder Investor erhält eine gewisse Rechts-Personalfähigkeit (z.B. juristische Gleichstellung mit einer internationalen Organisation)[9].
Privilegien/Immunitäten: Befreiungen von bestimmten lokalen Gesetzen, Immunität von gerichtlicher Verfolgung oder Befreiung von Einfuhrabgaben.
Beispiel: Ein 2023 unterzeichnetes Abkommen der Niederlande mit einem Europarat-Projekt zum „Ukraine-Damage-Register“ gewährt diesem Register Standortprivilegien sowie die nötigen Aufgabenfreiheit (Steuern, Zölle, Immunität)[9].
Dienstleistungen: Das Gastland sichert Infrastruktur zu (z.B. Land, Strom, Telekom) und hilft bei Visa oder Personal.
Steuerregelungen: Oft gewährt das Gastland Steuerfreiheit oder Sondersteuersätze für Investoren.
Ein Musterfall ist etwa das Genfer Hauptquartier-Abkommen: Es stellt sicher, dass die internationale Organisationer dort tätig sein kann, als säße sie außerteritoriell.
Für ein neu gegründetes Gemeinwesen könnten ähnliche Abkommen festlegen, unter welchen Bedingungen es operiert – stets aber formal unter Souveränität des Gaststaats.
Bankwesen, Währungssysteme und Compliance
Jedes neue oder autonome Gebilde braucht ein Finanzsystem. Folgende Aspekte sind zentral:
Bankwesen: Entweder wird ein eigenes Bankensystem aufgebaut (mit Zentralbank) oder das Gebiet übernimmt eine Fremdwährung und Banklizenzregelungen. Neulinge stehen vor Hürden: Ohne offizielle Anerkennung kann es schwierig sein, Korrespondenzbanken (für SWIFT-Zugang) oder Lizenzen zu bekommen.
Beispiel Somaliland: Bis 2012 gab es keine formellen Banken; der Geldverkehr lief über Geldtransferfirmen aus dem Ausland[10]. Erst mit zunehmendem Handel begann Somaliland, Bankgesetze einzuführen und eine Zentralbank zu schaffen[11][10].
Währungssystem: Ein neues Gemeinwesen kann eine eigene Währung ausgeben, eine bestehende übernehmen (Dollarize) oder Kryptowährungen einsetzen. Eigenes Bargeld zu etablieren erfordert Vertrauen und Geldmengenkontrolle – ohne internationale Akzeptanz bleibt man auf Tauschhandel oder Fremdwährungen angewiesen. Viele Kleinstaaten wie Monaco (Euro ohne EU-Mitgliedschaft) oder Dubai (Dirham) nutzen Währungen benachbarter Mächte oder internationaler Reservewährungen.
Compliance (KYC/AML): Um in das globale Finanzsystem zu gelangen, muss das neue Gebilde hohe Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungs-Standards einhalten (FATF-Kriterien). Banken verlangen von Kunden Identitätsnachweise (KYC) und melden Verdachtsfälle (AML). Versäumnisse können schwerwiegende Folgen haben: Laut IMF können unzureichende Anti-Geldwäsche-Maßnahmen zum Verlust von Korrespondenzbanken führen, d.h. Banken weigern sich, mit einem riskanten Finanzplatz zu kooperieren[12].
Ein neuer Staat sollte daher etwa AML-Gesetze erlassen, einem internationalen Informationsaustausch zustimmen und eventuell dem Egmont-Zirkel (Finanzermittlungsnetzwerk) beitreten. Ohne solche Compliance sinkt das Vertrauen anderer Finanzakteure rapide.
Digitale Staatsbildung: E-Residency, Blockchain-Governance, digitale Verfassungen
Die Digitalisierung eröffnet neuartige Wege, Staatsfunktionen auszuüben:
E-Residency: Estland führte 2014 das weltweite E-Residency-Programm ein. Jeder kann seitdem eine estnische digitale Identität erhalten, um dort online ein Unternehmen zu gründen und Bankkonten zu führen – ohne physisch anzureisen[13].
Diese „digitale Staatsbürgerschaft“ verleiht keine Passrechte, erleichtert aber internationales Geschäftsmanagement. Die estnische Regierung nennt das Programm gar eine „neue digitale Nation“ und rechnet damit, dass irgendwann mehr E-Residents als echte Bürger existieren[14].
Andere Länder (z.B. Litauen, Ukraine) denken über ähnliche Modelle nach.
Blockchain-Governance: In der Theorie könnten Regierungshandeln und Gesetze als Smart Contracts auf einer Blockchain abgebildet werden. Einige Projekte experimentieren mit dezentralen Abstimmungssystemen (z.B. mittels DAO – dezentrale autonome Organisation). Die Blockchain-Technologie kann Identitäten und Verträge fälschungssicher verwalten.
Digitale Verfassungen: Konzepte wie Bitnation zeigten, wie Verfassungsgrundsätze auf der Blockchain stehen können. Bitnation veröffentlichte 2016 ihre „Pangea“-Digitalverfassung als Smart Contract auf Ethereum[15].
Die ersten zehn Artikel dieses Dokuments wurden auf der Blockchain gespeichert und dienen als ewig gültiger Rahmen, der nur durch Konsens der Mitglieder interpretiert wird[15].
Solche Modelle sind zwar noch experimentell, demonstrieren aber, dass eine Gemeinschaft grundlegende Rechte und Verfahren „in Code“ fixieren kann. Bislang operieren sie de facto neben den herkömmlichen Rechtsordnungen; theoretisch könnten sie aber in einem digitalen Kollektiv Geltung erlangen.
Mikronationen – Beispiele und Erkenntnisse
Zahlreiche Mikronationen haben sich selbst ausgerufen, doch kaum eine genießt internationale Anerkennung. Diese Beispiele und ihre „Lehren“ sind lehrreich:
Principality of Sealand (seit 1967): Auf einer alten Seefestung in der Nordsee proklamiert, blieb Sealand immer ein kurioses Beispiel ohne Staatlichkeit. Kein anderer Staat erkennt seine Souveränität an[16].
Gerichtsurteile in UK lehnten sich auch nicht klar fest, da die Plattform außerhalb damaliger Territorialgewässer lag. Sealand verkauft Titelschnickschnack (Baronet, Pässe) eher als Touristenattraktion.
Prinzipat Hutt River (1970–2020): Eine australische Farmerfamilie erklärte 1970 aus Protest gegen Erntequoten ihr Land zur „Principality“. Jahrzehntelang operierte sie als eigenwilliger Kleinststaat mit eigener Währung und Urkunden – international aber völlig isoliert. Australien erkannte Hutt River nie an[17].
Nach hohen Steuerschulden und Pandemie-Einbußen wurde das „Staatchen“ 2020 aufgelöst[17].
Lektion: Ohne Brücken zum Mutterstaat und konkrete Rücklagen kann so ein Projekt nicht über Generationen bestehen.
Liberland (seit 2015): Tschechische Libertäre beanspruchten ein ungelöstes Grenzstück an der Donau zwischen Kroatien und Serbien und riefen „Liberland“ aus. Trotz aufwändiger Werbefahrten und virtueller Pässe erhielt Liberland von keinem UN-Staat offizielle Anerkennung[18].
Die kroatische Polizei blockiert den Zugang. Liberland bleibt ein politisches Experiment (und Hommage an Steueroasen), aber de facto ein Nichts.
Sonstige: Über Dutzende weitere (Molossia in Nevada, Conch Republic in Key West als Scherz, Sealand & Hutt River als Touri-Magnet) gibt es viele Anekdoten, doch kaum ein dauerhaft politisches Gebilde. Generell zeigt sich:
Legale staatliche Existenz verlangt mehr als einen selbstgewählten Staatscode oder ausgefallene Ideen. Ohne Gewalt und Bündnisse mit Mächten bleibt man außen vor. Erpresserische Versuche (Hutt River erklärte Australien mal den Krieg 1977) verändern nichts Grundlegendes.
Lehren: Die Mikronationen demonstrieren, dass ein wahrhaft unabhängiger Staat ohne Anerkennung oder Erlaubnis der Umgebung nicht bestehen kann.
Eine friedliche Nachbarschaftstoleranz (oder staatliche Duldung) mag touristisch nützlich sein, aber für völkerrechtliche (de jure) Anerkennung braucht es übereinstimmende Politik anderer Staaten. Fast alle Mikronationen endeten, sobald politische Rahmenbedingungen sich änderten.
Diplomatische Strategien für Anerkennung
Die Erlangung von de facto oder de jure Anerkennung ist strategisches Kerngeschäft. Mögliche Wege und Taktiken sind:
Bilaterale Anerkennungen: Zunächst wird versucht, einflussreiche Staaten als Unterstützer zu gewinnen. Freundschafts- oder Handelsverträge, Besuche von Staatsvertretern oder Hilfsangebote („wir beteiligen uns an Infrastruktur gegen Anerkennung“) können Zustimmung erwirken. Jeder diplomatische Akt (Botschaftseröffnung, Staatsbesuch) kann als implizite Anerkennung gewertet werden[19].
Internationale Organisationen: Nach Gründung strebt man UN-Mitgliedschaft (oder zumindest Beobachterstatus) an. Das UN-Regelwerk verlangt einen formellen Antrag an den Generalsekretär und die Empfehlung durch den UN-Sicherheitsrat (keine Veto-Stimmen!)[19], danach eine 2/3-Mehrheit in der Generalversammlung. Gelingt dies, würde der Staat formell akzeptiert. Kleinere Organisationen (WHO, UNESCO, IWF) können oft mit einfacher Mehrheit beitreten und verschaffen Legitimität.
De-facto-Annahme: Manchmal genügt, dass andere Staaten tatsächlich mit dem neuen Gebilde interagieren (z.B. Handelsvertretungen eröffnen oder Visa ausstellen). Auch dies kann als stillschweigende Anerkennung gelten[19].
Rechtliche Argumente: Juristisch gab es Regelwerke, die Anerkennung verhindern sollten: So verbot etwa die UN-Charta völkerrechtswidrige Territoriumsgewinne (Rhodesien, Nordzypern wurden 1960er/70er von vielen Staaten geächtet[20]).
Andererseits urteilte der Internationale Gerichtshof 2010, dass allgemeines Völkerrecht keine generelle Erklärungsoffenheitsverbot für neue Staaten kennt[21].
So ist jede Unabhängigkeitserklärung an sich nicht illegal – ihr Erfolg ist letztlich politisch.
Druck und Kompromiss: Ein ausgehandeltes Abkommen mit dem bisherigen Herrscherstaat kann Anerkennung erlauben (z.B. Mandela verhandelte mit Apartheid-Südafrika).
Ohne Dialog drohen Sanktionen oder Androhungen von Staaten, die eigene Interessen sehen. Gelegentlich werden Zugeständnisse (Teile eines Territoriums, Minderheitenrechte) gemacht, damit die Vorgängerregierung zustimmt.
Wichtig ist:
Anerkennung ist eine politische Geste. Sie kann – wie bei Israel oder Kosovo – von geopolitischen Interessen abhängen.
Eine breite Unterstützung (auch durch Schwellenländer) ist oft nötig, um ambivalente Mächte zu überzeugen. Ein de jure anerkannter Staat erhält erst umfassende Rechte (z.B. UN-Sitz, diplomatische Immunität).
Daher sollten Diplomaten kooperative Positionen betonen (z.B. Friedensverpflichtung, wirtschaftlicher Nutzen, Umweltschutz) und ihre Initiative als konstruktiv darstellen.
Versicherungsanforderungen für Offshore-Projekte
Offshore-Konstruktionen (Bohrinseln, schwimmende Städte, mobile Plattformen) bergen vielfältige Risiken.
Die internationalen Versicherungsstandards bauen daher auf speziellen Deckungen auf. Typische Versicherungen umfassen[22][23]:
So gibt es etwa „Loss of Profit“-Versicherungen (Ausfall durch Unfall) und „Well Control“-Versicherungen gegen Bohrlochalarmen (Explosionen, Austritt von Öl/Gas)[22].
Haftpflichtversicherungen: In der Schifffahrtsbranche übernimmt meist ein Protection-&-Indemnity-(P&I)-Club die Haftpflichtdeckung. Spezielle Clubs (Standard Club, GARD u.a.) bieten Policen für schwimmende Bohr- und Produktionsanlagen.
Sie übernehmen u.a. Personenschäden und Kollisionsschäden, „Knock-for-Knock“-Haftung unter Vertragspartnern und Umweltschäden[23].
Bei einem Unfall mit Öl-Leck deckt die Police die Kosten für Umweltreinigung und Beanstandung durch Dritte. Auch Bergungskosten (Wrackhebung) und Entschädigungen an Dritte (inklusive Bußgelder für Umweltverstöße) sind meist abgedeckt[23].
Arbeitsschutz: Durch geltende See-Standards (ISM-Code, STCW) muss das Projekt auch Crewversicherungen und Arbeitsunfallversicherungen stellen. P&I-Policen schließen oft Leistungen für Personenschäden der Besatzung ein[23].
Beispiel für ein Umwelt-Risiko: Ölspuren an einer Küste. Gegen solche Umweltschäden (Ölverschmutzung) schützen spezielle Umwelthaftpflichtversicherungen der Offshore-Industrie[22][23].
Zusammenfassend: Jeder Offshore-Staat bzw. -Betreiber braucht umfangreiche Deckungen. Neben den Grunddeckungen für die Anlage selbst und Betriebsunterbrechung gelten strikte Sicherheitsstandards (IMO/ISO-Klassen) für Zulassung.
Ohne einwandfreie Versicherungen gibt es weder Baufreigabe noch Betriebsgenehmigung.
Internationale Steuerrahmenbedingungen
Ein neuer Staat oder autonome Zone wird steuerlich wie ein eigenständiges Territorium behandelt. Er muss internationale Standards einhalten, um Wirtschaftspartner nicht abzuschrecken:
Steuertransparenz: Um nicht als Steuerparadies abgestempelt zu werden, sollte das neue Gebilde den OECD/EU-Standards folgen (Austausch von Finanzinformationen, Bekämpfung von Steuerflucht). Andernfalls kann es auf Sanktionslisten landen.
So listet die EU in ihrer aktuellen „Schwarzen Liste“ etwa Kleinststaaten wie Anguilla, Palau oder Vanuatu als nicht-kooperative Steueroasen[25].
Gelistete Jurisdiktionen drohen Finanznachteile: etwa schlechterer Zugang zu Märkten und strengere Kontrolle durch Geschäftspartner.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Um Investoren und Handel nicht mit doppelter Besteuerung abzuschrecken, muss die neue Entität bilaterale Steuerabkommen schließen. Fehlen solche Abkommen, gelten Quellensteuern und Abgaben häufig im Höchstmaß, was Wirtschaftspartner abschreckt. Ebenso wichtig sind Abkommen zum Informationsaustausch (TIEAs) und idealerweise eine Mitgliedschaft im OECD-Steuerauskunftsnetz.
Internationale Initiativen: Großmächte und Organisationen haben Mindeststeuersätze und Anti-BEPS-Regeln eingeführt. Seit 2023 gilt (für viele) eine globale Mindeststeuer von 15 % auf Unternehmensgewinne (OECD BEPS-Projekt – „Pillar 2“). Ein neuer Staat muss hier Rahmenbedingungen schaffen, sonst drohen Konflikte mit den OECD-Ländern. Auch die Einhaltung von Anti-Geldwäsche-Standards (s.o.) und von Abkommen wie FATCA (USA) oder CRS (OECD) ist nötig, um Bankenbeziehungen zu sichern.
Rechtliche Einordnung: Internationale Steuervorgaben basieren auf der Anerkennung als souveräne Jurisdiktion. Nur Staaten können offizielle Steuerparadigmen vereinbaren. Ein wenig beachtetes Gebilde müsste nachweisen, dass es verlässlich und dauerhaft existiert, sonst verweigern Organisationen die Aufnahme in multilaterale Steuerabkommen.
Fazit:
Ohne ein modernes, transparentes Steuersystem gerät ein neuer Staat leicht in Isolation. Akzeptanz durch OECD/EU hängt davon ab, ob er sich an globale Regeln hält. Die Erfahrungen mit Steuerparadiesen zeigen, dass mangelhafte Kooperation rasch Gegenmaßnahmen (Restriktionen, höheren Quellensteuern durch Handelspartner) zur Folge hat. Neu gegründete politische Gebilde sollten daher schon bei der Verfassung klare, vertrauenswürdige Steuersysteme verankern und internationale Abkommen anstreben[25].
Quellen:
Sorgfältige Auswertung moderner völkerrechtlicher Texte (Montevideo-Konvention[1][26]), UN/IMO-Regelwerke, sowie Fachpublikationen zu Seasteading[3][5][6][7], Sonderwirtschaftszonen[8], Host-State-Verträgen[9], Finanzsystem und Compliance[11][10][12], digitaler Staatsbildung[13][15], Mikronationen[17][18][16], Anerkennungspraxis[19], Offshore-Versicherung[24][22][23] sowie internationaler Steuerpolitik[25].
[1] [26] The Avalon Project : Convention on Rights and Duties of States (inter-American); December 26, 1933
[3] [4] Floating Sovereign Tech Island Paradises? On the Legal Framework and Status of Floating Artificial Islands in the High Seas – International Law Blog
[6] Seasteading – a vanity project for the rich or the future of humanity? | Oceans | The Guardian
[7] Floating City Project – The Seasteading Institute
[9] Gastlandverdrag tussen het Koninkrijk der Nederlanden en de Raad van Europa betreffende de zetel van het register van schade veroorzaakt door de agressie van de Russische Federatie tegen Oekraïne; Straatsburg, 14 juli 2023
[12] Anti-Money Laundering and Combating the Financing of Terrorism
[16] The Principality of Sealand | UC Geography
[17] WA's Hutt River Province, Australia's oldest micronation, set to rejoin the Commonwealth - ABC News
[18] Liberland - Wikipedia
[25] EU list of non-cooperative jurisdictions for tax purposes - Consilium