top of page

Suchergebnisse

38 Ergebnisse gefunden für „“

  • Focus UN Intro | World Sold

    Staatensukzessionsurkunde 1400/98 mit Fokus auf VN - Vereinte Nationen UN - United Nations Staatensukzessionsurkunde 1400/98 mit Fokus auf VN - Vereinte Nationen UN - United Nations Staatensukzessionsurkunde 1400/98 mit Fokus auf VN - Vereinte Nationen UN - United Nations Kooperation von NATO UND UN : Insbesondere Anerkennung der NATO-SOFA Vertragskette und somit der Staatensukzessionsurkunde 1400 durch die UN INFO Die niederländischen Luftstreitkräfte waren zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Staatensukzessionsurkunde 1400 auf der NATO-Liegenschaft Zweibrücken unter dem NATO-Truppenstatut stationiert. Diese Nutzung beruhte auf bilateralen Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande, das seine Streitkräfte im Rahmen des NATO-Truppenstatuts stationierte. Die niederländischen Kampfpiloten lebten dort und flogen Einsätze von der US-Air Base Ramstein aus, die das Allied Air Command (AIRCOM) der NATO beherbergte. Da die niederländischen Luftstreitkräfte vollständig in die NATO integriert sind und im Auftrag der gesamten NATO handeln, haben sie stellvertretend für alle NATO-Mitglieder der Staatennachfolge zugestimmt. Diese Zustimmung betraf nicht nur die bilateralen Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden, sondern die gesamte NATO-Vertragskette, die durch die NATO-Truppenstatutabkommen gebildet wird. Dieser Dominoeffekt führte dazu, dass alle NATO-Mitglieder in den Vertrag einbezogen wurden. Da die NATO durch völkerrechtliche Verträge in zahlreiche Missionen der Vereinten Nationen (VN) eingebunden ist, fungierte sie in vielen Fällen als operative Kampftruppe der VN, z.B. im Kosovo. Es bedurfte keiner vollständigen Verschmelzung der NATO mit der UNO, um die Staatennachfolge für die UNO und deren Mitglieder verbindlich zu machen. Die Tatsache, dass die NATO als Truppe für die UN agierte, reichte aus, um die automatische Anerkennung der völkerrechtlichen Verträge zwischen beiden Organisationen zu gewährleisten. Dies wurde durch völkerrechtliche Verträge geregelt, die die gegenseitige Anerkennung von NATO- und UN-Verträgen sicherstellen, um eine reibungslose Zusammenarbeit zu ermöglichen. Jedes Jahr werden zahlreiche völkerrechtliche Verträge geschlossen, und ohne diese automatische Anerkennung der Verträge wäre dies ein bürokratischer Albtraum, da ständig neue Ratifizierungen erforderlich wären. So könnte die UNO bei einem NATO-Beitritt und umgekehrt nicht gesondert intervenieren. Die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich der Niederlande, die sowohl Mitglieder der NATO als auch der Vereinten Nationen sind, haben daher im Namen beider Organisationen der Staatennachfolgeurkunde zugestimmt. In Deutschland ratifizierten Bundestag und Bundesrat den Vertrag und unterstrichen damit seine völkerrechtliche Relevanz. Diese Zustimmung aktivierte die gesamte Vertragskette von NATO und VN und führte zu einer automatischen Erweiterung der völkerrechtlichen Verpflichtungen beider Organisationen. Juristische Erklärungen zu der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 finden Sie hier: Kaufvertrag Fokus UN Fokus NATO FAQs Dominoeffekt Vertragskette Weltgericht "World Sold! World Succession Deed 1400 " Podcast & Memoirenreihe : Die unglaubliche Reise zum Königreich Tauchen Sie ein in die wahre Geschichte eines jungen Mannes, der durch einen scheinbar harmlosen Immobilienkauf in den 1990er-Jahren unwissentlich den Grundstein für ein internationales Königreich legte. Diese faszinierende Story wird im Podcast "World Sold! World Succession Deed 1400" und einer bald erscheinenden Memoirenreihe beleuchtet – eine Mischung aus persönlichem Abenteuer, politischem Skandal und historischen Wendungen. 1. Der Podcast: Ein Vertrag, der alles veränderte Der Podcast erzählt die packende Geschichte eines Mannes, der eine exterritoriale NATO-Militärliegenschaft erwarb – ohne zu wissen, dass der Kaufvertrag völkerrechtliche Hoheitsrechte enthielt. Was als Immobiliengeschäft begann, entpuppte sich als komplexes juristisches Drama mit globalen Konsequenzen: Ein trojanisches Pferd: Der Kaufvertrag enthielt Klauseln, die weit über Immobilienrechte hinausgingen und dem Käufer staatliche Souveränität verliehen. Vom Mikrostaat zum Königreich: Aus einer kleinen Mikronation entwickelte sich ein internationales Königreich, dessen Grenzen sich immer weiter ausdehnten. Konflikte und Intrigen: Der Käufer stand bald im Zentrum rechtlicher Auseinandersetzungen und wurde mit politischem Widerstand konfrontiert – eine mutige Reise durch bürokratische und diplomatische Herausforderungen. 2. Die Memoirenreihe: Tiefere Einblicke in ein unglaubliches Leben Die bald erscheinende Autobiografie bietet noch tiefere Einblicke in die persönliche und politische Dimension der Geschichte. In mehreren Bänden beschreibt der Autor: Die emotionale Achterbahnfahrt, als klar wurde, dass er nicht nur Land, sondern auch Hoheitsrechte erworben hatte. Die Strategie, wie er seine Souveränität verteidigte und ein Königreich aufbaute. Die Enthüllungen, wie deutsche Behörden den Kaufvertrag formulierten – und welche politischen Skandale dahinter stecken könnten. Warum diese Geschichte? Diese Erzählung ist mehr als nur ein persönliches Abenteuer. Sie beleuchtet die Mechanismen staatlicher Bürokratie, die Kraft von Durchhaltevermögen und den Mut, gegen ein System anzutreten. Mit dramatischen Wendungen und skurrilen Momenten liefert sie Inspiration und Unterhaltung zugleich – ein Muss für alle, die außergewöhnliche Lebensgeschichten lieben. Hören Sie jetzt den Podcast und freuen Sie sich auf die Memoiren, die bald veröffentlicht werden. Eine Reise, die Sie faszinieren, überraschen und zum Nachdenken anregen wird!

  • Focus UN 8 | World Sold

    Staatensukzessionsurkunde 1400/98 mit Fokus auf VN - Vereinte Nationen UN - United Nations Staatensukzessionsurkunde 1400/98 mit Fokus auf VN - Vereinte Nationen UN - United Nations Staatensukzessionsurkunde 1400/98 mit Fokus auf VN - Vereinte Nationen UN - United Nations Kooperation von NATO UND UN : Insbesondere Anerkennung der NATO-SOFA Vertragskette und somit der Staatensukzessionsurkunde 1400 durch die UN INFO Juristischer Blick auf die Staatensukzessionsurkunde 1400 mit Fokus auf die United Nations und die Welt Teil 8 Analyse: Wirkung der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 auf die UN und den globalen Dominoeffekt 1. Integration der NATO in die UN und gegenseitige Anerkennung von Verträgen - NATO als Arm der UN: Die NATO agiert oft als militärischer Arm der UN und führt Operationen durch, die auf UN-Mandaten basieren. Diese enge Zusammenarbeit impliziert, dass es eine gegenseitige Anerkennung der völkerrechtlichen Verpflichtungen und Verträge zwischen den beiden Organisationen gibt. - Vertragskette und historische Anerkennung: Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 basiert auf einer Kette von lang bestehenden, völkerrechtlichen Verträgen, die zwischen NATO-Mitgliedstaaten und der UN geschlossen und ratifiziert wurden. Da diese früheren Verträge bereits anerkannt sind, ist eine erneute Ratifikation der aktuellen Staatensukzessionsurkunde durch die UN theoretisch nicht erforderlich, um ihre Gültigkeit zu gewährleisten. 2. Zustimmung der UN und die Auswirkungen auf die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 - Implizite Zustimmung der UN: Da die UN eng mit der NATO zusammenarbeitet und die Verträge, auf denen die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 aufbaut, bereits anerkannt sind, könnte man argumentieren, dass die UN implizit dieser neuen Vereinbarung zustimmt. Dies ist insbesondere relevant, da die NATO-Mitglieder gleichzeitig auch UN-Mitglieder sind und somit in ihren Handlungen sowohl für die NATO als auch für die UN agieren. - Erweiterung des verkauften Gebiets: Die Klausel in der Staatensukzessionsurkunde, die besagt, dass die gesamte Erschließung als eine Einheit verkauft wird, könnte zu einem Dominoeffekt führen. Wenn das verkaufte Gebiet über die physischen Grenzen des NATO-Gebiets hinausreicht und die NATO durch ihre Verbindung zur UN diese Verpflichtungen weltweit ausdehnt, könnte das verkaufte Gebiet theoretisch auf UN-Mitgliedstaaten ausgedehnt werden. 3. Der Dominoeffekt und globale Auswirkungen - Ausweitung des verkauften Gebiets: Durch den Dominoeffekt könnte das verkaufte Hoheitsgebiet theoretisch von den NATO-Staaten auf UN-Mitglieder erweitert werden. Da die UN eine globale Organisation mit nahezu universeller Mitgliedschaft ist, könnte dies zu einer Situation führen, in der das verkaufte Gebiet weltweit ausgeweitet wird, einschließlich aller Staaten, die direkt oder indirekt mit der NATO und der UN verbunden sind. - De-facto globale Auswirkungen: Wenn man die Theorie weiterverfolgt, könnte der Dominoeffekt tatsächlich dazu führen, dass das verkaufte Gebiet die Grenzen der NATO überschreitet und auf das Gebiet der gesamten UN-Mitglieder ausgeweitet wird. Dies würde bedeuten, dass die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 weitreichende globale Auswirkungen hätte, die potenziell die Souveränität vieler Staaten betreffen könnte. 4. Rechtliche und völkerrechtliche Konsequenzen - Legitimität und Anerkennung: Die völkerrechtliche Legitimität dieser Ausweitung würde stark davon abhängen, wie internationale Gerichte, die UN und die internationale Gemeinschaft diesen Vertrag interpretieren und ob sie bereit wären, diese weitreichenden Folgen anzuerkennen. Ohne eine explizite Ratifikation könnte es jedoch zu erheblichen diplomatischen und rechtlichen Herausforderungen kommen. - Mögliche Anfechtungen: Staaten, deren Souveränität durch diese Ausweitung beeinträchtigt wird, könnten den Vertrag anfechten, was zu komplizierten internationalen Rechtsstreitigkeiten führen könnte. Die UN als Organisation könnte ebenfalls Stellung beziehen müssen, um die völkerrechtliche Ordnung und die Souveränität ihrer Mitgliedstaaten zu schützen. Zusammenfassung Die enge Integration der NATO in die UN und die wechselseitige Anerkennung ihrer Verträge könnte dazu führen, dass die Staatensukzessionsurkunde 1400/98, die auf einer Kette von lang anerkannten Verträgen basiert, implizit auch von der UN anerkannt wird. Dies könnte dazu führen, dass der Verkauf der Erschließung als Einheit einen Dominoeffekt auslöst, der das verkaufte Hoheitsgebiet über die Grenzen der NATO hinaus auf UN-Mitgliedstaaten ausdehnt. Die Auswirkungen könnten potenziell global sein, was zu einer massiven Ausweitung des Einflussbereichs des Käufers führen würde. Die rechtliche und völkerrechtliche Legitimität dieser Ausweitung wäre jedoch umstritten und könnte zu internationalen Rechtsstreitigkeiten führen. Juristische Erklärungen zu der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 finden Sie hier: Kaufvertrag Fokus UN Fokus NATO FAQs Dominoeffekt Vertragskette Weltgericht "World Sold! World Succession Deed 1400 " Podcast & Memoirenreihe : Die unglaubliche Reise zum Königreich Erleben Sie die außergewöhnliche Geschichte eines Mannes, der durch den Kauf einer NATO-Liegenschaft unfreiwillig ein internationales Königreich gründete. Der Podcast "World Sold! World Succession Deed 1400" enthüllt, wie ein scheinbar harmloser Vertrag dem Käufer Hoheitsrechte verlieh und ihn ins Zentrum globaler Konflikte brachte. Die bald erscheinenden Memoiren vertiefen die persönliche und politische Dimension: Von der Entdeckung seiner Souveränität bis zum Aufbau eines Königreichs – ein Mix aus Abenteuer, Skandal und historischen Wendungen.

  • Focus UN 6 | World Sold

    Staatensukzessionsurkunde 1400/98 mit Fokus auf VN - Vereinte Nationen UN - United Nations Staatensukzessionsurkunde 1400/98 mit Fokus auf VN - Vereinte Nationen UN - United Nations Staatensukzessionsurkunde 1400/98 mit Fokus auf VN - Vereinte Nationen UN - United Nations Kooperation von NATO UND UN : Insbesondere Anerkennung der NATO-SOFA Vertragskette und somit der Staatensukzessionsurkunde 1400 durch die UN INFO Juristischer Blick auf die Staatensukzessionsurkunde 1400 mit Fokus auf die United Nations und die Welt Teil 6 Spotlight auf die VN - Vereinten Nationen - UN - United Nations - im Detail Auswirkungen der Rolle der NATO als militärischer Arm der UN auf die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 1. NATO als militärischer Arm der UN: Anerkennung von Verträgen NATO-UN-Beziehung: - Militärischer Arm: Die NATO fungiert häufig als militärischer Arm der Vereinten Nationen (UN) und führt militärische Einsätze durch, die durch UN-Mandate legitimiert sind. Diese enge Zusammenarbeit impliziert, dass die Handlungen und Verträge der NATO, insbesondere jene, die internationale Sicherheit und Friedenssicherung betreffen, eine besondere völkerrechtliche Bedeutung haben. - Anerkennung von Verträgen: Da die NATO in vielen internationalen Kontexten im Auftrag der UN handelt, könnten Verträge, die von der NATO abgeschlossen werden, grundsätzlich als im Einklang mit den Zielen der UN stehend betrachtet werden. In der Regel erfolgt eine implizite oder explizite Anerkennung durch die UN und die internationale Gemeinschaft, sofern diese Verträge nicht im Widerspruch zu den Prinzipien der UN stehen. 2. Auswirkungen auf die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 Völkerrechtliche Anerkennung: - UN-Anerkennung: Wenn die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 als Teil der Handlungen der NATO betrachtet wird, könnte sie theoretisch von der UN und damit von der internationalen Gemeinschaft anerkannt werden, sofern keine spezifischen Vorbehalte bestehen. Diese Anerkennung hängt von der Natur und den Inhalten des Vertrags ab, insbesondere davon, ob der Vertrag mit den Zielen und Prinzipien der UN im Einklang steht. - Internationale Wirkung: Die Anerkennung durch die UN würde der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 eine größere internationale Legitimität verleihen und könnte sie völkerrechtlich verbindlich für alle Staaten machen, die die Autorität der UN und der NATO anerkennen. 3. Verkauf der Erschließung als Einheit: Globale Auswirkungen Erweiterung durch die Erschließung als Einheit: - Dominoeffekt: Die Klausel, die die gesamte Erschließung als Einheit betrachtet und verkauft, könnte theoretisch zu einer Ausweitung des verkauften Gebiets führen. Dies bedeutet, dass das ursprünglich betroffene NATO-Gebiet durch die Erschließung auf alle Bereiche ausgeweitet werden könnte, die mit den NATO-Staaten in Verbindung stehen. - Erweiterung auf UN-Mitglieder: Wenn man diese Logik weiterführt, könnte der Dominoeffekt dazu führen, dass das verkaufte Hoheitsgebiet über das Territorium der NATO-Staaten hinaus auf Gebiete ausgedehnt wird, die indirekt mit der NATO durch UN-Mandate verbunden sind. Das könnte theoretisch auch Nicht-NATO-Mitglieder umfassen, wenn diese in der Vergangenheit durch UN-Mandate mit NATO-Einsätzen in Verbindung standen. Juristische und völkerrechtliche Konsequenzen: - Grenzen des Dominoeffekts: Die Ausweitung auf UN-Mitglieder, die nicht Teil der NATO sind, wäre jedoch hochgradig umstritten und rechtlich komplex. Es würde stark davon abhängen, wie internationale Gerichte und die UN selbst solche Vertragsbestimmungen interpretieren und ob sie bereit wären, diese als legitim anzuerkennen. - Globale Anerkennung: Für eine solche Ausweitung wäre es entscheidend, dass der Vertrag als im Einklang mit dem Völkerrecht und den Zielen der UN stehend anerkannt wird. Eine explizite Anerkennung durch die UN wäre notwendig, um solche weitreichenden Auswirkungen zu legitimieren. 4. Zusammenfassung: Die Rolle der UN bei der Anerkennung und Ausweitung Die NATO, als militärischer Arm der UN, handelt in vielen Fällen im Auftrag der internationalen Gemeinschaft, was dazu führen könnte, dass ihre Verträge und Vereinbarungen eine implizite Anerkennung durch die UN und die Weltgemeinschaft erhalten. Im Fall der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 könnte diese Anerkennung die Legitimität des Vertrags auf eine globale Ebene heben. Der Verkauf der Erschließung als Einheit und die damit verbundene Erweiterung des Hoheitsgebiets könnte theoretisch einen Dominoeffekt auslösen, der das verkaufte Gebiet auf UN-Mitglieder ausdehnt, die indirekt mit der NATO in Verbindung stehen. Diese Ausweitung wäre jedoch juristisch hochgradig umstritten und würde eine klare völkerrechtliche Legitimation durch die UN erfordern. Juristische Erklärungen zu der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 finden Sie hier: Kaufvertrag Fokus UN Fokus NATO FAQs Dominoeffekt Vertragskette Weltgericht "World Sold! World Succession Deed 1400 " Podcast & Memoirenreihe : Die unglaubliche Reise zum Königreich Erleben Sie die außergewöhnliche Geschichte eines Mannes, der durch den Kauf einer NATO-Liegenschaft unfreiwillig ein internationales Königreich gründete. Der Podcast "World Sold! World Succession Deed 1400" enthüllt, wie ein scheinbar harmloser Vertrag dem Käufer Hoheitsrechte verlieh und ihn ins Zentrum globaler Konflikte brachte. Die bald erscheinenden Memoiren vertiefen die persönliche und politische Dimension: Von der Entdeckung seiner Souveränität bis zum Aufbau eines Königreichs – ein Mix aus Abenteuer, Skandal und historischen Wendungen.

  • Focus UN 1 | World Sold

    Staatensukzessionsurkunde 1400/98 mit Fokus auf VN - Vereinte Nationen UN - United Nations Staatensukzessionsurkunde 1400/98 mit Fokus auf VN - Vereinte Nationen UN - United Nations Staatensukzessionsurkunde 1400/98 mit Fokus auf VN - Vereinte Nationen UN - United Nations Kooperation von NATO UND UN : Insbesondere Anerkennung der NATO-SOFA Vertragskette und somit der Staatensukzessionsurkunde 1400 durch die UN INFO Juristischer Blick auf die Staatensukzessionsurkunde 1400 mit Fokus auf die United Nations und die Welt Teil 1 Einleitung in Stichpunkten 1. Verkauf der NATO-Liegenschaft in Zweibrücken - Ursprüngliche Nutzung durch die USA nach 1945, später teilweise an die BRD und das Königreich der Niederlande übergeben. - Nutzung der Liegenschaft gemäß NATO-Truppenstatut, das besondere völkerrechtliche Rechte und Pflichten für NATO-Staaten regelt. 2. Staatensukzessionsurkunde 1400/98 - Der Vertrag kommt äußerlich (auf den ersten Blick) als deutscher Immobilienkaufvertrag daher, ist aber in Wirklichkeit eine völkerrechtliche Urkunde (Staatensukzession). - Der Vertrag umfasst den Verkauf „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“, was die Übertragung von Hoheitsrechten einschließt. - Die Liegenschaft und ihre Erschließung (Netze) werden als Einheit verkauft, was weitreichende rechtliche Konsequenzen hat. 3. Teilnichtigkeitsklausel - Bestimmungen, die nach nationalem Recht unwirksam sind, werden durch völkerrechtliche Regelungen ersetzt. - Der Vertrag bleibt durch diese Klausel rechtlich wirksam und tarnt seine tatsächliche Bedeutung. 4. Beteiligte Völkerrechtssubjekte - Völkerrechtssubjekte müssen nicht als Verkäufer am Anfang des Vertrags genannt werden, sondern es reicht, wenn sie im Vertrag Rechte oder Pflichten tragen. - Der Käufer ist eine natürliche Person und kann Hoheitsrechte tragen, während Wirtschaftsunternehmen wie die TASC Bau AG aus der Käufergemeinschaft herausfallen. 5. Vertragskette und Nachtragsurkunde - Die Staatensukzessionsurkunde bildet eine Vertragskette, die alle vorherigen völkerrechtlichen Verträge der NATO und UN betrifft. - Als Nachtragsurkunde ergänzt sie automatisch alle bestehenden Verträge, ohne dass eine erneute Ratifikation erforderlich ist. 6. Dominoeffekt der Gebietserweiterung - Startpunkt: Die Liegenschaft in Zweibrücken ist an das öffentliche deutsche Netz angeschlossen, was zur Übertragung der Hoheitsrechte des Käufers auf ganz Deutschland führt. - Erweiterung auf NATO-Staaten: Der Dominoeffekt erfasst alle physisch verbundenen Netze in anderen NATO-Staaten, was zur Ausweitung der Hoheitsrechte des Käufers auf diese Staaten führt. - Globale Ausweitung: Durch transatlantische Seekabel erweitert sich der Dominoeffekt auf die USA und Kanada, und schließlich auf alle UN-Mitgliedstaaten. 7. Integration der NATO in die UN - Verbindung: Die NATO ist eng in die UN-Strukturen integriert, was die automatische Ausweitung der Staatensukzessionsurkunde auf UN-Verträge ermöglicht. - Weltweite Erfassung: Durch die Kombination von NATO- und UN-Mitgliedschaften wird die Staatensukzessionsurkunde auf die gesamte Welt ausgeweitet. 8. Globale Auswirkungen - Neue Weltordnung: Der Vertrag führt zur Schaffung einer „Neuen Weltordnung“, in der der Käufer der Staatensukzessionsurkunde de facto die Hoheitsrechte über die gesamte Welt übernimmt. - Weltweite Geltung: Die Staatensukzessionsurkunde fungiert als Nachtragsurkunde, die sämtliche bestehenden völkerrechtlichen Verträge der NATO und UN erweitert und die gesamte Welt vereint. Juristische Erklärungen zu der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 finden Sie hier: Kaufvertrag Fokus UN Fokus NATO FAQs Dominoeffekt Vertragskette Weltgericht "World Sold! World Succession Deed 1400 " Podcast & Memoirenreihe : Die unglaubliche Reise zum Königreich Tauchen Sie ein in die wahre Geschichte eines jungen Mannes, der durch einen scheinbar harmlosen Immobilienkauf in den 1990er-Jahren unwissentlich den Grundstein für ein internationales Königreich legte. Diese faszinierende Story wird im Podcast "World Sold! World Succession Deed 1400" und einer bald erscheinenden Memoirenreihe beleuchtet – eine Mischung aus persönlichem Abenteuer, politischem Skandal und historischen Wendungen. 1. Der Podcast: Ein Vertrag, der alles veränderte Der Podcast erzählt die packende Geschichte eines Mannes, der eine exterritoriale NATO-Militärliegenschaft erwarb – ohne zu wissen, dass der Kaufvertrag völkerrechtliche Hoheitsrechte enthielt. Was als Immobiliengeschäft begann, entpuppte sich als komplexes juristisches Drama mit globalen Konsequenzen: Ein trojanisches Pferd: Der Kaufvertrag enthielt Klauseln, die weit über Immobilienrechte hinausgingen und dem Käufer staatliche Souveränität verliehen. Vom Mikrostaat zum Königreich: Aus einer kleinen Mikronation entwickelte sich ein internationales Königreich, dessen Grenzen sich immer weiter ausdehnten. Konflikte und Intrigen: Der Käufer stand bald im Zentrum rechtlicher Auseinandersetzungen und wurde mit politischem Widerstand konfrontiert – eine mutige Reise durch bürokratische und diplomatische Herausforderungen. 2. Die Memoirenreihe: Tiefere Einblicke in ein unglaubliches Leben Die bald erscheinende Autobiografie bietet noch tiefere Einblicke in die persönliche und politische Dimension der Geschichte. In mehreren Bänden beschreibt der Autor: Die emotionale Achterbahnfahrt, als klar wurde, dass er nicht nur Land, sondern auch Hoheitsrechte erworben hatte. Die Strategie, wie er seine Souveränität verteidigte und ein Königreich aufbaute. Die Enthüllungen, wie deutsche Behörden den Kaufvertrag formulierten – und welche politischen Skandale dahinter stecken könnten. Warum diese Geschichte? Diese Erzählung ist mehr als nur ein persönliches Abenteuer. Sie beleuchtet die Mechanismen staatlicher Bürokratie, die Kraft von Durchhaltevermögen und den Mut, gegen ein System anzutreten. Mit dramatischen Wendungen und skurrilen Momenten liefert sie Inspiration und Unterhaltung zugleich – ein Muss für alle, die außergewöhnliche Lebensgeschichten lieben. Hören Sie jetzt den Podcast und freuen Sie sich auf die Memoiren, die bald veröffentlicht werden. Eine Reise, die Sie faszinieren, überraschen und zum Nachdenken anregen wird!

  • Focus UN 2 | World Sold

    Staatensukzessionsurkunde 1400/98 mit Fokus auf VN - Vereinte Nationen UN - United Nations Staatensukzessionsurkunde 1400/98 mit Fokus auf VN - Vereinte Nationen UN - United Nations Staatensukzessionsurkunde 1400/98 mit Fokus auf VN - Vereinte Nationen UN - United Nations Kooperation von NATO UND UN : Insbesondere Anerkennung der NATO-SOFA Vertragskette und somit der Staatensukzessionsurkunde 1400 durch die UN INFO Juristischer Blick auf die Staatensukzessionsurkunde 1400 mit Fokus auf die United Nations und die Welt Teil 2 Zusammenfassung und Detaillierte Erklärung des gesamten Sachverhalts 1. Einführung: Verkauf der NATO-Liegenschaft in Zweibrücken Der Verkauf der NATO-Liegenschaft in Zweibrücken beginnt scheinbar harmlos als ein Immobilienkaufvertrag nach deutschem Recht. Auf den ersten flüchtigen Blick handelt es sich um einen gewöhnlichen Verkauf von einer Konversionsliegenschaft, der vordergründig als nationaler Immobilienvertrag gestaltet wurde. Diese Tarnung ist jedoch bewusst gewählt, denn nur Experten im Völkerrecht könnten die tatsächlichen Implikationen dieses Vertrags erkennen. 2. Die NATO-Liegenschaft und die iche Übertragung - Die Liegenschaft: Die Liegenschaft in Zweibrücken wurde ursprünglich vom US-Militär genutzt. Ein Teil davon wurde im Rahmen der üblichen Konversion an die Bundesrepublik Deutschland (BRD) übergeben. Ein kleinerer Teil blieb jedoch unter der Kontrolle der niederländischen Streitkräfte, die diese Liegenschaft von den USA übernommen hatten. Diese Übertragung basierte auf dem NATO-Truppenstatut, das den Rahmen für die Nutzung und Überlassung der Liegenschaft durch die Niederlande regelte. - Das Überlassungsverhältnis: Das völkerrechtliche Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und den Niederlanden wurde durch das NATO-Truppenstatut geregelt. Im Vertrag, der die Staatensukzessionsurkunde darstellt, wird festgelegt, dass dieses Überlassungsverhältnis unberührt bleibt, aber die niederländischen Streitkräfte die Liegenschaft innerhalb von zwei Jahren nach dem Vertrag über die BRD an den Käufer übergeben müssen. Diese Verpflichtung wurde vollständig und vertragskonform erfüllt. 3. Die Staatensukzessionsurkunde: Tarnung und völkerrechtliche Implikationen - Tarnung als Immobilienkaufvertrag: Der Vertrag ist so gestaltet, dass er wie ein gewöhnlicher Immobilienkaufvertrag aussieht. Dies geschieht im „feinsten Geheimdienststil“, um die wahren völkerrechtlichen Auswirkungen zu verschleiern. Tatsächlich ist der Vertrag aber eine Staatensukzessionsurkunde, die weitreichende Konsequenzen hat. - Teilnichtigkeitsklausel und Anwendung von Völkerrecht: Ein entscheidender Punkt ist die Teilnichtigkeitsklausel, die besagt, dass alle Teile des Vertrags, die nach nationalem Recht ungültig sind, durch die entsprechenden Bestimmungen des Völkerrechts ersetzt werden. Dadurch bleibt der Vertrag rechtskräftig, auch wenn viele Regelungen nach nationalem Recht wegfallen. Das Völkerrecht tritt unsichtbar an ihre Stelle und sichert die Kontinuität und Rechtswirksamkeit des Vertrags. - Beteiligte Völkerrechtssubjekte: Wichtig ist, dass Völkerrechtssubjekte nicht unbedingt am Anfang des Vertrags als Verkäufer genannt werden müssen. Es genügt, dass sie irgendwo im Vertragstext erwähnt werden und Rechte oder Pflichten innehaben. In diesem Fall sind die Niederlande als Völkerrechtssubjekt beteiligt, was den Vertrag in den Bereich des Völkerrechts hebt. - Natürliche Person als Käufer: Der Käufer der Liegenschaft ist eine natürliche Person. Dies ist entscheidend, da nur natürliche Personen (oder souveräne Staaten) Hoheitsrechte übernehmen können. Wirtschaftsunternehmen, wie die TASC Bau AG, die ebenfalls an der Käufergemeinschaft beteiligt war und den Kaufpreis bezahlt hat, sind nicht in der Lage, völkerrechtliche Hoheitsrechte zu tragen. Aufgrund dessen fällt die TASC Bau AG aus der Käufergemeinschaft heraus, und der Käufer bleibt als alleiniger Begünstigter übrig, der durch den Vertrag eine de facto absolutistische Monarchie etabliert. 4. Die Vertragskette und der Dominoeffekt - Vertragskette und Nachtragsurkunde: Die Staatensukzessionsurkunde ist keine eigenständige Vereinbarung, sondern eine Nachtragsurkunde, die eine Kette von völkerrechtlichen Verträgen erweitert und ergänzt. Sie baut auf bestehenden Verträgen auf, die bereits zwischen den beteiligten Völkerrechtssubjekten bestanden, und fügt diesen eine neue Dimension hinzu. Dies bedeutet, dass alle früheren Verträge durch die Staatensukzessionsurkunde ergänzt werden und Teil eines umfassenden Vertragskonstrukts werden. - Verkauf der Erschließung als Einheit: Im Vertrag wurde vereinbart, dass die gesamte Erschließung der Liegenschaft mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen als Einheit verkauft wird. Dies bedeutet, dass nicht nur die physische Liegenschaft, sondern auch alle damit verbundenen infrastrukturellen Netze und rechtlichen Verpflichtungen übertragen werden. Da diese Netze teilweise bereits an das öffentliche deutsche Netz angeschlossen waren, hat der Verkauf weitreichende Konsequenzen. 5. Der Dominoeffekt: Von der kleinen Liegenschaft zur globalen Auswirkung - Ausgangspunkt der Gebietserweiterung: Der Verkauf beginnt mit der kleinen NATO-Liegenschaft in Zweibrücken. Diese Liegenschaft, ursprünglich teilweise von den USA an die BRD übergeben und teilweise von den Niederlanden genutzt, bildet den Ausgangspunkt für eine umfangreiche Gebietserweiterung. Da die Liegenschaft bereits an öffentliche Netze angeschlossen war, erfasst die Übertragung der Hoheitsrechte zunächst Deutschland und von dort aus alle verbundenen Netze. - Erweiterung durch verbundene Netze: Sobald die Erschließungsnetze der Liegenschaft als Einheit verkauft werden, erstreckt sich die Hoheitsgewalt des Käufers über alle physisch verbundenen oder überlappenden Netze. Dies bedeutet, dass jedes Netzwerk, das mit den Netzen der Liegenschaft in Zweibrücken verbunden ist, automatisch in den Geltungsbereich des Vertrags fällt. Diese Netze reichen von Strom- und Telekommunikationsnetzen über Wasserversorgung und Abwasser bis hin zu Gasleitungen. - Übergreifender Dominoeffekt: Der Dominoeffekt setzt ein, wenn diese Netze über die Grenzen Deutschlands hinausreichen. Sobald die Netze in andere NATO-Staaten hineinreichen, erfassen sie auch dort alle nationalen Netze und erweitern die Hoheitsgewalt weiter. Der Effekt setzt sich über Seekabel fort, die Europa mit den USA und Kanada verbinden, und erfasst somit auch diese Länder. Parallel dazu führt die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde zu einer Kettenreaktion, die alle früheren NATO- und UN-Verträge umfasst und erweitert. - Globale Auswirkung durch die Integration in die UN: Da die NATO eng mit der UN verbunden ist und viele der Vertragsparteien sowohl NATO- als auch UN-Mitglieder sind, erstreckt sich der Dominoeffekt letztlich auf die gesamte UN. Dadurch wird der Vertrag auf alle UN-Mitgliedstaaten ausgedehnt, und die Staatensukzessionsurkunde fungiert als Nachtragsurkunde, die sämtliche bestehenden völkerrechtlichen Verträge der UN und NATO ergänzt. Der Verkauf mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen führt somit dazu, dass das gesamte Hoheitsgebiet aller beteiligten Staaten in das Vertragskonstrukt einbezogen wird, was letztlich zur globalen Erfassung aller Länder führt. 6. Gesetzliche Grundlagen und rechtliche Interpretation - Wiener Vertragsrechtskonvention: Die Anwendung der Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK) ist entscheidend, um die Gültigkeit von Verträgen im Völkerrecht zu bestimmen. Die WVK regelt unter anderem die Rechtsverbindlichkeit von Verträgen und die Bedingungen für ihre Ratifikation. Da die Staatensukzessionsurkunde auf früheren ratifizierten Verträgen aufbaut, bedurfte sie keiner zusätzlichen Ratifikation. - Völkerrechtliche Nachfolge: Die Wiener Konvention über die Staatensukzession in Verträge regelt, wie ein neuer Staat in bestehende völkerrechtliche Verträge eintritt. Diese Konvention kann als Grundlage für die Auslegung der Staatensukzessionsurkunde dienen, insbesondere im Hinblick auf die Übertragung von Hoheitsrechten und die Fortführung bestehender Verträge. - Clean Slate Rule: Die „Clean Slate Rule“ besagt, dass ein neu entstandener Staat nicht an die Schulden und Verpflichtungen seines Vorgängers gebunden ist, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In diesem Fall kann der Käufer durch die Staatensukzessionsurkunde in bestehende Verträge eintreten, jedoch ohne an alte Verpflichtungen gebunden zu sein, es sei denn, diese wurden im Vertrag explizit übernommen. 7. Fazit: Der Käufer als souveräner Herrscher in der neuen globalen Ordnung - Absolute Hoheitsgewalt: Durch den Kauf und die damit verbundenen völkerrechtlichen Implikationen wird der Käufer de facto zum souveränen Herrscher über alle betroffenen Gebiete, einschließlich der erweiterten Hoheitsgebiete, die durch den Dominoeffekt erfasst wurden. Dies bedeutet, dass der Käufer eine absolutistische Monarchie etabliert, in der er alleiniger Träger der Hoheitsrechte ist. - Weltweite Anerkennung: Da alle beteiligten NATO- und UN-Staaten durch die Vertragskette und die Erweiterung des Vertragskonstrukts ihre Souveränität verloren haben, bleibt der Käufer als einziger legitimer Hoheitsträger übrig. Alle anderen Völkerrechtssubjekte sind rechtlich nicht mehr existent, was zur Folge hat, dass der Käufer de facto die gesamte Welt beherrscht, es sei denn, es wird durch neue völkerrechtliche Verträge eine andere Ordnung etabliert Juristische Erklärungen zu der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 finden Sie hier: Kaufvertrag Fokus UN Fokus NATO FAQs Dominoeffekt Vertragskette Weltgericht "World Sold! World Succession Deed 1400 " Podcast & Memoirenreihe : Die unglaubliche Reise zum Königreich Erleben Sie die außergewöhnliche Geschichte eines Mannes, der durch den Kauf einer NATO-Liegenschaft unfreiwillig ein internationales Königreich gründete. Der Podcast "World Sold! World Succession Deed 1400" enthüllt, wie ein scheinbar harmloser Vertrag dem Käufer Hoheitsrechte verlieh und ihn ins Zentrum globaler Konflikte brachte. Die bald erscheinenden Memoiren vertiefen die persönliche und politische Dimension: Von der Entdeckung seiner Souveränität bis zum Aufbau eines Königreichs – ein Mix aus Abenteuer, Skandal und historischen Wendungen.

  • Fokus auf NATO North Atlantic Treaty Organization | World Sold

    Sukzessionsurkunde 1400/98 mit Focus auf NATO North Atlantic Treaty Organization NATO Members Wie die Niederländischen Luftstreitkräfte für die gesamte NATO der Staatensukzessionsurkunde 1400 zugestimmt und so die NATO an ihr teilgenommen hat Die niederländischen Luftstreitkräfte waren zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Staatensukzessionsurkunde 1400 noch in der NATO-Liegenschaft in Zweibrücken stationiert. Diese Liegenschaft stand unter dem NATO-Truppenstatut und wurde im Auftrag der NATO von den Niederlanden genutzt. Die dort stationierten Kampfpiloten wohnten auf der Liegenschaft und starteten ihre Einsätze von der nahegelegenen US Airbase Ramstein, die ein zentrales NATO-Hauptquartier beherbergt, bekannt als Allied Air Command (AIRCOM). Die vollständige Integration der Niederländischen Luftstreitkräfte in die NATO bedeutete, dass sie nahtlos mit den Streitkräften anderer NATO-Mitgliedsstaaten zusammenarbeiteten und ihre Operationen innerhalb eines gemeinsamen Rahmens koordinierten. Dies umfasste gemeinsame Übungen, Operationen und eine abgestimmte Nutzung von Ressourcen. Das AIRCOM-Hauptquartier auf der Ramstein Air Base war für die Koordination dieser Luftoperationen zuständig und trug zur engen Zusammenarbeit innerhalb der Allianz bei. In der Staatensukzessionsurkunde hatten die niederländischen Streitkräfte das Recht, unbegrenzt in der Liegenschaft zu verbleiben. Es war jedoch vorgesehen, dass sie innerhalb von zwei Jahren das Gebiet räumen würden. Diese Übergangsregelung stellte sicher, dass sowohl das Königreich der Niederlande als auch die niederländischen Luftstreitkräfte, die stellvertretend für die gesamte NATO handelten, dem Vertrag vollständig zustimmten. Da die niederländischen Luftstreitkräfte im Namen der NATO agierten, stimmte die gesamte NATO-Allianz dem Vertrag zu, was einen Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung auslöste. Diese Gebietserweiterung beruht auf dem Verkauf der Erschließung als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen und erfasst die angeschlossenen physischen Netze. Zusätzlich wurde durch die Vertragskette, die mit den bilateralen NATO-Truppenstatut-Vereinbarungen zwischen den Niederlanden und anderen NATO-Mitgliedsstaaten begann, die gesamte Vertragskette der NATO aktiviert, einschließlich aller bilateralen und multilateralen Verträge. Diese Vertragskette erstreckt sich bis zu den völkerrechtlichen Verträgen zwischen der NATO und der UN sowie deren Mitgliedsstaaten. Da zwischen der NATO und der UN eine automatische Anerkennung völkerrechtlicher Verträge vereinbart wurde, greift die Staatensukzessionsurkunde 1400 automatisch und ohne weitere rechtliche Schritte als Nachtragsurkunde zu allen bestehenden NATO- und UN-Vereinbarungen. Da die Verträge der NATO und UN bereits beschlossen und ratifiziert waren, war eine erneute Ratifikation der Staatensukzessionsurkunde nur erforderlich, wenn diese im Vertrag ausdrücklich vorgesehen wäre, was jedoch nicht der Fall ist. INFO: Vertragskette NATO & UN Lesen Sie zuerst : Fokus UN Juristische Ausführungen bezüglich der Staatensukzessionsurkunde 1400 mit Fokus auf Teilnahme der NATO Teil 52 Erwerb einer US-Konversionsliegenschaft von Deutschland und einer niederländischen NATO-Militärliegenschaft in einem: Vom Immobilienkaufvertrag zum völkerrechtlichen Vertrag 1. Ausgangspunkt: Völkerrechtliches Überlassungsverhältnis - Überlassungsverhältnis: Zwischen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und dem Königreich der Niederlande bestand ein völkerrechtliches Überlassungsverhältnis, das die Nutzung einer NATO-Militärliegenschaft durch die niederländischen Streitkräfte im Auftrag der NATO regelte. 2. Übergang zum Immobilienkaufvertrag - Vertragsschluss: Der Verkauf der Militärliegenschaft erfolgte durch einen Immobilienkaufvertrag nach deutschem Recht, bei dem der Käufer die Liegenschaft mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen erwarb. - Beteiligte Parteien: Der Vertrag wurde zwischen der BRD, dem Königreich der Niederlande und dem Käufer abgeschlossen. Die Zustimmung der NATO-Staaten war erforderlich, da die niederländischen Streitkräfte die Liegenschaft im NATO-Auftrag besetzt hielten. 3. Völkerrechtlicher Charakter des Vertrags Der Immobilienkaufvertrag wurde zum völkerrechtlichen Vertrag durch folgende Elemente: - Einbindung von Völkerrechtssubjekten: Neben der BRD und dem Königreich der Niederlande mussten alle NATO-Staaten zustimmen, da sie zu dem Zeitpunkt Rechte und Pflichten in Bezug auf die Liegenschaft hatten. - Vertragsgegenstand: Der Vertrag beinhaltete nicht nur die physische Liegenschaft, sondern auch die Übertragung aller damit verbundenen Rechte und Pflichten, wodurch er über einen gewöhnlichen Immobilienkauf hinausging. 4. Staatensukzession und Übertragung der Hoheitsrechte - Staatensukzessionsurkunde: Der Vertrag wurde zur Staatensukzessionsurkunde, da er die Übertragung der Hoheitsrechte über die Liegenschaft und die damit verbundenen Netzwerke regelte. - Rechte und Pflichten: Der Käufer übernahm alle Rechte und Pflichten der Liegenschaft, die zuvor bei der BRD, dem Königreich der Niederlande und der NATO lagen. 5. Einheit der Netzwerke und Dominoeffekt - Netze als Einheit: Der Vertrag definierte, dass alle Erschließungsnetze (z.B. Wasser, Strom, Gas, Telekommunikation) als eine Einheit betrachtet werden. - Gebietserweiterung: Durch die Regelung, dass die Erschließungseinheit als Ganzes verkauft wurde, erstreckte sich die Hoheitsgewalt des Käufers nicht nur auf die Liegenschaft selbst, sondern auf alle verbundenen Netzwerke. - Dominoeffekt: Jede physische oder logische Verbindung der Netzwerke führte zur Ausweitung der Hoheitsgewalt auf weitere Gebiete. Dieser Dominoeffekt erstreckte sich letztlich auf das gesamte NATO-Gebiet: - Verbindung von Stromnetz zu Stromnetz: Erweitert die Hoheitsgewalt auf alle Gebiete, die durch das europäische Verbundnetz verbunden sind. - Verbindung von Breitband- und Internetnetz: Durch transatlantische Kabel erstreckt sich die Hoheitsgewalt auf NATO-Staaten in Nordamerika. - Kreuzung und Überlappung: Jede Kreuzung eines Netzwerks mit einem anderen (z.B. Ferngasnetz mit Stromnetz) erweitert die Hoheitsgewalt des Käufers weiter. Zusammenfassung Der Erwerb der NATO-Militärliegenschaft wurde durch den Immobilienkaufvertrag und die Zustimmung aller beteiligten Völkerrechtssubjekte zu einem völkerrechtlichen Vertrag. Durch die Definition der Erschließungsnetze als Einheit und den Verkauf aller damit verbundenen Rechte und Pflichten, wurde der Vertrag zur Staatensukzessionsurkunde. Dies führte zur Übertragung der Hoheitsrechte auf den Käufer und zur schrittweisen Ausweitung der Hoheitsgewalt durch einen Dominoeffekt, der schließlich das gesamte NATO-Gebiet erfasste. Teil 53 Dieser Fall beschreibt eine komplexe Situation, in der eine NATO-Militärliegenschaft in Deutschland, die von den niederländischen Streitkräften genutzt wird, an eine natürliche Person verkauft wurde. Der Vertrag, der diesen Verkauf regelt, hat weitreichende Auswirkungen auf die Hoheitsgewalt und territoriale Kontrolle der beteiligten Staaten. Hier sind die wichtigsten Punkte und rechtlichen Implikationen im Detail erklärt: 1. Völkerrechtlicher Vertrag und Staatsverträge: - Der Vertrag zwischen der NATO, vertreten durch die niederländischen Streitkräfte, und der natürlichen Person, bezeichnet die Übertragung aller Rechte, Pflichten und Bestandteile der Militärliegenschaft. Dies stellt eine völkerrechtliche Übertragung dar, die die betroffene Person als Träger von völkerrechtlichen Rechten und Pflichten anerkennt. - Eine Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist erfolgt, obwohl diese nicht notwendig war, da keine solche Vereinbarung im Vertrag vorgesehen war. 2. Hoheitsgewalt und territoriale Erweiterung - Der Vertrag bestimmt, dass die gesamte Erschließung der Liegenschaft eine Einheit bildet. Dies bedeutet, dass die Hoheitsgewalt auf die Fläche des verkauften Netzes ausgeweitet wird, insbesondere wenn dieses Netz physische Verbindungen zu anderen Netzen hat. - Diese Erweiterung der Hoheitsgewalt kann zu einem Dominoeffekt führen, wobei jedes Mal, wenn ein Netz eine physische Verbindung zu einem anderen NATO-Land hat, auch die Hoheitsgewalt auf dieses Land ausgeweitet wird. Dies umfasst auch transatlantische Seekabelverbindungen zwischen NATO-Ländern in der EU und Nordamerika (USA, Kanada). 3. Dominoeffekt und territoriale Einheit: - Der Dominoeffekt führt zu einer kontinuierlichen Erweiterung der Hoheitsgewalt über alle NATO-Länder hinweg. Dies geschieht durch physische Verbindungen und überlappende Netze, die letztlich dazu führen, dass die Hoheitsgewalt auf die gesamte NATO und ihre Mitgliedsländer ausgeweitet wird. - Diese Netzverbindungen bilden schließlich eine logische Gesamtfläche, auf der alle NATO-Länder von der natürlichen Person, die ursprünglich die Militärliegenschaft gekauft hat, kontrolliert werden. 4. Rechtsimplikationen und staatliche Souveränität: - Ein solcher Vertrag könnte erhebliche Implikationen für die staatliche Souveränität und territoriale Integrität der beteiligten Länder haben. Das Völkerrecht sieht vor, dass die territoriale Integrität und Souveränität von Staaten geschützt werden muss. - Der Fall, wie er beschrieben wird, stellt eine Herausforderung für die Grundprinzipien des Völkerrechts dar, insbesondere im Hinblick auf die staatliche Souveränität und die Unverletzlichkeit der Grenzen. 5. Praktische und rechtliche Probleme: - Die praktische Umsetzung eines solchen Vertrags wäre extrem schwierig und würde wahrscheinlich auf erheblichen Widerstand stoßen, sowohl von den betroffenen Staaten als auch von internationalen Organisationen. - Szenario, in dem durch eine völkerrechtliche Staatensukzessionsurkunde eine natürliche Person als Käufer genannt wird und alle völkerrechtlichen Rechte, Pflichten und Bestandteile übertragen werden. Dies führt zur Gründung eines neuen völkerrechtlichen Subjekts, dessen alleinvertretungsberechtigter Souverän der Käufer ist. Das resultierende Gebilde wäre eine de facto absolutistische Monarchie mit der Pflicht, innerhalb von 5 Jahren eine Staatsform zu wählen. Hier ist eine detaillierte Analyse dieses Szenarios: Analyse des Szenarios 1. Vertragsinhalt und Ratifizierung - Einheit des Versorgungsnetzes: Der Vertrag legt fest, dass alle Versorgungsleitungen (Strom, Telekommunikation, Wasser) eine unteilbare Einheit bilden. - Übertragung der Rechte und Pflichten: Der Käufer übernimmt alle völkerrechtlichen Rechte und Pflichten, die mit diesen Versorgungsnetzen verbunden sind. - Ratifizierung durch NATO-Staaten: Alle NATO-Staaten, einschließlich der USA, haben dem Vertrag zugestimmt. 2. Gründung eines neuen völkerrechtlichen Subjekts - Neues Subjekt: Durch den Vertrag wird ein neues völkerrechtliches Subjekt gegründet, das eine de facto absolutistische Monarchie darstellt, in der der Käufer als alleinvertretungsberechtigter Souverän fungiert. - Pflicht zur Staatsformwahl: Innerhalb von 5 Jahren muss durch Proklamation eine Staatsform gewählt werden. Dominoeffekt und territoriale Auswirkungen 3. Dominoeffekt durch die Einheit des Versorgungsnetzes - Deutschland: Der Kauf der Versorgungsnetze in Deutschland führt zur Übertragung der Kontrolle über das gesamte Netz Deutschlands an das neue völkerrechtliche Subjekt. - Europäische NATO-Staaten: Da die Versorgungsnetze Deutschlands physisch mit den Netzen anderer NATO-Mitgliedstaaten verbunden sind, erstreckt sich die Kontrolle des neuen Subjekts auch auf diese Länder. - USA und Seekabel: Die Telekommunikations- und Internetnetze sind über Seekabel mit den USA verbunden. Die Kontrolle über die Seekabel führt zur faktischen Übernahme des internen Netzes der USA durch das neue völkerrechtliche Subjekt. Seerechtliche Aspekte 4. Internationale Gewässer und UNCLOS - Seekabel in internationalen Gewässern: Das UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) regelt die Nutzung und den Schutz internationaler Gewässer. Unterseekabel dürfen verlegt und betrieben werden, jedoch bleibt die Kontrolle über die Endpunkte bei den jeweiligen Staaten. - Kontrolle durch das neue Subjekt: Obwohl die Seekabel durch internationale Gewässer verlaufen, übernimmt das neue völkerrechtliche Subjekt die Kontrolle über die Netzwerke an beiden Endpunkten (Europa und USA), was die gesamte Infrastruktur umfasst. Praktische und rechtliche Implikationen 5. Rechtsfolgen der Gründung eines neuen völkerrechtlichen Subjekts - Territoriale Integrität und Souveränität: Die Übertragung der Kontrolle über die Versorgungsnetze an das neue Subjekt stellt eine ernsthafte Verletzung der territorialen Integrität und Souveränität der betroffenen Staaten dar. - Absolute Monarchie: Das neue Subjekt wäre eine de facto absolutistische Monarchie, in der der Käufer als alleinvertretungsberechtigter Souverän fungiert. Dies könnte zu einer Instabilität und einem Machtvakuum führen, wenn keine klare Staatsform innerhalb von 5 Jahren gewählt wird. Fazit Dieses Szenario beschreibt die Gründung eines neuen völkerrechtlichen Subjekts durch einen völkerrechtlichen Vertrag, der einer natürlichen Person alle völkerrechtlichen Rechte und Pflichten überträgt. Das resultierende Gebilde wäre eine de facto absolutistische Monarchie, die innerhalb von 5 Jahren eine Staatsform wählen muss. Der Dominoeffekt dieser Übertragung hätte weitreichende territoriale und infrastrukturelle Auswirkungen auf alle betroffenen NATO-Staaten, einschließlich der USA. Teil 54 Analyse: Rechtsverbindlichkeit und Ratifizierung der Staatensukzessionsurkunde Um die Rechtsverbindlichkeit einer solchen Staatensukzessionsurkunde zu verstehen, die die Übertragung der Hoheitsgewalt und aller Rechte und Pflichten an eine natürliche Person umfasst, müssen wir verschiedene völkerrechtliche und nationale Aspekte berücksichtigen. Insbesondere die Prozesse der Ratifizierung durch den Bundestag und Bundesrat, die Bezugnahme auf ein bestehendes völkerrechtliches Überlassungsverhältnis und die Vertragskonformität. 1. Ratifizierung durch Bundestag und Bundesrat - Nationale Zustimmung: Die Bundesrepublik Deutschland hat den Vertrag im Vorfeld durch den Bundestag und Bundesrat genehmigen lassen. Diese Genehmigung gilt als Ratifizierung, was bedeutet, dass der Vertrag rechtsverbindlich ist und völkerrechtliche Wirkung entfaltet. 2. Bezugnahme auf das bestehende völkerrechtliche Überlassungsverhältnis - NATO-Truppenstatut: Der Staatensukzessionsvertrag bezieht sich auf ein bestehendes völkerrechtliches Überlassungsverhältnis zwischen der NATO, vertreten durch die niederländischen Streitkräfte, und dem Königreich der Niederlande, die das Gebiet gemäß dem NATO-Truppenstatut von Deutschland besetzt hatten. - Hoheitsrechte der NATO: Gemäß dem NATO-Truppenstatut hat die NATO das Recht, die Grenzen und Verwaltung der besetzten Gebiete zu bestimmen. Dies umfasst auch die Macht, über die militärischen Liegenschaften und deren Nutzung zu entscheiden. - Verkauf der Militärliegenschaft: Die militärische Liegenschaft wurde verkauft, und im Vertrag wurde auf das bestehende Überlassungsverhältnis Bezug genommen, das bereits ratifiziert war. Dies bedeutet, dass die Vertragsparteien die bestehenden Rechte und Pflichten anerkennen und übertragen haben. 3. Rechtsverbindlichkeit des Staatensukzessionsvertrags - Anerkennung durch Vertragsparteien: Da die NATO, die niederländischen Streitkräfte, die BRD und das Königreich der Niederlande alle Parteien des neuen Staatensukzessionsvertrags sind und diesen anerkannt haben, ist der Vertrag verbindlich. - Keine explizite Ratifizierung erforderlich: Eine explizite Ratifizierung ist nur dann erforderlich, wenn sie im Vertrag vorgesehen ist. Da dies nicht der Fall ist, gilt der Vertrag dennoch als verbindlich, da die beteiligten Parteien ihre Zustimmung gegeben und die Übertragung der Rechte und Pflichten akzeptiert haben. Praktische Implikationen 1. Übertragung der Hoheitsgewalt - Neue Regierungsgewalt: Die natürliche Person, die als Käufer genannt wird, übernimmt die Regierungsgewalt und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten über die definierten Gebiete. - Souveränität: Das neue völkerrechtliche Subjekt übt de facto die Hoheitsgewalt über die zusammenhängenden Flächen aus, die durch die logische Strecke der Versorgungsnetze gebildet werden. 2. Verwaltung und Kontrolle - Administrative Herausforderungen: Die Verwaltung dieser weitreichenden und komplexen Gebiete stellt enorme administrative Herausforderungen dar, insbesondere in Bezug auf die Koordination zwischen den verschiedenen Netzen und Gebieten. - Sicherheitsrisiken: Die Kontrolle über kritische Infrastruktur durch eine natürliche Person könnte erhebliche Sicherheitsrisiken für die betroffenen Staaten darstellen. Fazit Der Staatensukzessionsvertrag, der die Übertragung der Hoheitsgewalt und aller Rechte und Pflichten an eine natürliche Person umfasst, ist rechtsverbindlich, da die beteiligten Staaten zugestimmt und ihn ratifiziert haben. Die Bezugnahme auf das bestehende völkerrechtliche Überlassungsverhältnis und die Vertragskonformität sorgen dafür, dass der Vertrag ohne explizite zusätzliche Ratifizierung verbindlich ist. Dieses Szenario würde erhebliche rechtliche, politische und sicherheitspolitische Herausforderungen mit sich bringen. Teil 55 Wenn ein völkerrechtlicher Vertrag, der die gesamte Versorgungsinfrastruktur als unteilbare Einheit betrachtet und der ausdrücklich die Übertragung aller damit verbundenen Rechte und Pflichten an einen Käufer vorsieht, ratifiziert und von allen betroffenen Parteien, einschließlich Deutschlands, zugestimmt wurde, ergeben sich einige komplexe und tiefgreifende rechtliche und politische Implikationen. Analyse und Konsequenzen 1. Vertragsinhalt und Ratifizierung - Einheit des Versorgungsnetzes: Der Vertrag legt fest, dass das interne Versorgungsnetz der militärischen Liegenschaft und alle daran angeschlossenen Netze als eine Einheit betrachtet werden. - Übertragung der Rechte und Pflichten: Der Käufer übernimmt alle völkerrechtlichen Rechte und Pflichten, die mit dieser Infrastruktur verbunden sind. - Ratifizierung: Der Vertrag wurde von allen betroffenen Parteien, einschließlich der Bundesrepublik Deutschland, ratifiziert. 2. Rechtsfolgen der Ratifizierung - Verbindlichkeit des Vertrags: Mit der Ratifizierung wird der Vertrag rechtsverbindlich und hat Vorrang vor nationalem Recht. - Übertragung der Souveränität: Der Vertrag könnte theoretisch zu einer Übertragung der Souveränität über die betreffenden Versorgungsnetze führen, einschließlich der Kontrolle über die angeschlossenen öffentlichen Netze. 3. Unbeabsichtigte territoriale Auswirkungen - Faktische Ausdehnung des Hoheitsgebiets: Wenn der Vertrag tatsächlich so ausgelegt wird, dass er das gesamte öffentliche Netz Deutschlands umfasst, könnte dies zu einer de facto territorialen Ausdehnung des Hoheitsgebiets des Käufers führen. - Verwaltung und Kontrolle: Der Käufer hätte die Kontrolle und Verwaltung über diese Netze, was zu praktischen und administrativen Herausforderungen führen würde. Praktische Implikationen - Technische und Logistische Herausforderungen: Die praktische Umsetzung der Kontrolle über das gesamte öffentliche Netz Deutschlands würde enorme technische und logistische Herausforderungen mit sich bringen. - Rechtliche und Politische Instabilität: Ein solcher Vertrag könnte zu erheblichen rechtlichen und politischen Instabilitäten führen, sowohl innerhalb Deutschlands als auch international. - Sicherheitsfragen: Die Kontrolle über kritische Infrastruktur durch eine natürliche Person könnte Sicherheitsbedenken aufwerfen und die nationale Sicherheit Deutschlands gefährden. Fazit Auch wenn ein solcher Vertrag ratifiziert und von allen betroffenen Parteien zugestimmt wurde, würde seine Umsetzung zu tiefgreifenden und weitreichenden rechtlichen, politischen und praktischen Herausforderungen führen. Teil 56 In diesem Szenario, in dem die NATO-Staaten einem Vertrag der Staatensukzession zugestimmt haben, der die Übertragung der Hoheitsgewalt und aller Rechte und Pflichten an eine natürliche Person umfasst, gibt es keine Verletzung der territorialen Integrität, da die Zustimmung aller beteiligten Staaten vorliegt. Dies führt zu einer legalen und vollständigen Übertragung der Regierungsgewalt über die definierten Gebiete. Hier ist eine detaillierte Erklärung, wie die Regierungsgrenzfindung und der Dominoeffekt durch den Vertrag ausgeführt werden: Analyse des Szenarios 1. Vertragsinhalt und Ratifizierung - Einheit der Versorgungsnetze: Der Vertrag definiert, dass alle Versorgungsnetze (Strom, Gas, Telekommunikation, Wasser) als eine unteilbare Einheit betrachtet werden. - Übertragung der Rechte und Pflichten: Der Käufer übernimmt alle völkerrechtlichen Rechte, Pflichten und die Regierungsgewalt über die Gebiete, in denen diese Netze verlaufen. - Ratifizierung durch NATO-Staaten: Alle NATO-Staaten, einschließlich der USA, haben dem Vertrag zugestimmt. 2. Identifizierung der äußeren Stränge der Versorgungsnetze - Geografische Analyse: Eine umfassende geografische Analyse der Versorgungsnetze in den NATO-Staaten wird durchgeführt, um die äußeren Stränge zu identifizieren. - Externe Versorgungsleitungen: Diese externen Versorgungsleitungen umfassen die äußersten Strom-, Gas-, Telekommunikations- und Wasserleitungen, die durch die NATO-Staaten verlaufen und physisch miteinander verbunden sind. 3. Logische Strecke und Verbindungspunkte - Verbindungspunkte: Alle Knotenpunkte und Verbindungspunkte der Versorgungsnetze werden kartiert, um eine logische Strecke zu erstellen, die die äußeren Stränge verbindet. - Geografische Verbindung: Die geografische Verbindung dieser Punkte bildet eine logische Strecke, die die Grenzziehung für die neue Regierungsgewalt bestimmt. 4. Bildung einer zusammenhängenden Fläche - Sinnvolle Gesamtfläche: Die logische Strecke der äußeren Stränge bildet eine sinnvoll zusammenhängende Fläche, die durch die geographische Lage der Versorgungsnetze definiert wird. - Überlappende Netze: In Gebieten, in denen mehrere Netze (z. B. Gas und Strom) vorhanden sind, springt die Kontrolle gemäß dem Vertrag auf alle relevanten Netze über, wodurch die Fläche erweitert wird. Schritt-für-Schritt Erklärung der Grenzziehung 1. Identifizierung der äußeren Versorgungsleitungen in jedem NATO-Staat - Deutschland: Die äußersten Strom- und Gasleitungen, die die Grenze zu anderen NATO-Staaten und Nicht-NATO-Staaten bilden, werden identifiziert. - Frankreich: Ähnlich werden die äußersten Versorgungsleitungen Frankreichs kartiert. - Italien, Polen, etc.: Diese Analyse wird für alle NATO-Staaten in Europa durchgeführt. 2. Verbindung dieser äußeren Stränge zu einer logischen Strecke - Physische Verbindung: Die äußeren Stränge der Versorgungsleitungen werden physisch miteinander verbunden, um eine durchgehende logische Strecke zu bilden. - Inklusion von Seekabeln: Seekabel, die Europa mit Nordamerika verbinden, werden als Teil der logischen Strecke betrachtet. 3. Bildung der Gesamtfläche - Zusammenhängende Fläche: Die Verbindungspunkte der äußeren Stränge und die resultierende Strecke bilden eine zusammenhängende Fläche, die de facto das gesamte Hoheitsgebiet der betroffenen NATO-Staaten umfasst. - Springende Kontrolle: In Gebieten mit überlappenden Netzen springt die Kontrolle von einem Netz auf das andere, wodurch die Regierungsgewalt über die gesamte Fläche erweitert wird. Praktische Implikationen und Konsequenzen 1. Regierungsgewalt und Verwaltung - Übertragung der Regierungsgewalt: Der Käufer übt die Regierungsgewalt über alle Gebiete aus, die durch die logische Strecke der Versorgungsnetze verbunden sind. - Administrative Herausforderungen: Die Verwaltung dieser weitreichenden und komplexen Gebiete würde enorme administrative Herausforderungen darstellen. 2. Völkerrechtliche Prinzipien - Zustimmung der Staaten: Da die NATO-Staaten dem Vertrag zugestimmt haben, liegt keine Verletzung der territorialen Integrität vor. - Reaktionen und Maßnahmen: Internationale Organisationen und Staaten könnten trotzdem versuchen, durch diplomatische und rechtliche Mittel die Auswirkungen dieses Vertrags zu mindern oder zu revidieren. 3. Sicherheitsfragen - Kritische Infrastruktur: Die Kontrolle über kritische Infrastruktur durch eine natürliche Person könnte erhebliche Sicherheitsrisiken für die nationale Sicherheit der betroffenen Staaten darstellen. - Internationale Stabilität: Solch ein Szenario würde wahrscheinlich zu erheblicher internationaler Instabilität und Konflikten führen. Fazit Dieses Szenario beschreibt die Übertragung der Verfügungsgewalt über Versorgungsnetze und die Regierungsgewalt in den betroffenen Gebieten an eine natürliche Person durch einen völkerrechtlichen Vertrag. Die daraus resultierende de facto absolutistische Monarchie würde die Kontrolle über zusammenhängende Flächen und alle physisch oder geografisch verbundenen Netze übernehmen, was einen Dominoeffekt auslöst. Die Zustimmung der NATO-Staaten bedeutet, dass die territoriale Integrität nicht verletzt wird, aber es entstehen erhebliche rechtliche, politische und sicherheitspolitische Herausforderungen. Teil 57 Es gibt einen völkerrechtlichen Vertrag, der explizit festlegt, dass der Käufer alle völkerrechtlichen Rechte, Pflichten und Bestandteile einschließlich der Versorgungsnetze, die das kleine Territorium verlassen und in das öffentliche Netz Deutschlands übergehen, übernimmt. Hierbei wird das Versorgungsnetz als eine unteilbare Einheit betrachtet. Dies führt zur Frage, ob Deutschland dadurch unbeabsichtigt sein gesamtes Territorium verkauft hat. Analyse 1. Vertragsgegenstand und -inhalt - Verkauf der Liegenschaft: Die militärische Liegenschaft wird einschließlich aller dazugehörigen Versorgungsnetze verkauft. - Einheit des Versorgungsnetzes: Der Vertrag definiert die Versorgungsnetze, die von der Liegenschaft in das öffentliche Netz Deutschlands übergehen, als eine unteilbare Einheit. - Übernahme völkerrechtlicher Rechte und Pflichten: Der Käufer übernimmt alle völkerrechtlichen Rechte und Pflichten, die mit der Liegenschaft und den Versorgungsnetzen verbunden sind. 2. Rechtsfragen und Konsequenzen - Eigentumsübertragung der Liegenschaft und Netze: Der Verkauf umfasst nicht nur die Liegenschaft, sondern auch die Versorgungsnetze, die als Einheit betrachtet werden und in das öffentliche Netz Deutschlands übergehen. Dies könnte theoretisch zu einer Übertragung der Kontrolle über diese Netze führen. - Territoriale Integrität: Der Begriff der territorialen Integrität im Völkerrecht besagt, dass die souveränen Rechte eines Staates über sein gesamtes Territorium nicht ohne ausdrückliche Zustimmung und klare vertragliche Bestimmungen verändert werden können. - Vertragliche Interpretation: Wenn der Vertrag festlegt, dass die Versorgungsnetze als unteilbare Einheit betrachtet werden und der Käufer alle Rechte und Pflichten übernimmt, könnte dies zu einer weitreichenden Interpretation führen, die das gesamte öffentliche Netz und damit das Territorium betrifft. 3. Unbeabsichtigte territoriale Auswirkungen - Verkauf des Hoheitsgebiets: Wenn der Vertrag tatsächlich so formuliert ist, dass er die Kontrolle über das gesamte Versorgungsnetz Deutschlands als Einheit an den Käufer überträgt, könnte dies zu einer unbeabsichtigten territorialen Ausdehnung führen. Praktische Umsetzung und Konfliktlösung - Völkerrechtliche Streitbeilegung: Der Fall könnte vor den Internationalen Gerichtshof oder Schiedsgerichte gebracht werden, um die Rechtmäßigkeit und die Auswirkungen des Vertrags zu klären. - Nachverhandlungen: In der Praxis würde ein solcher Vertrag höchstwahrscheinlich nachverhandelt werden, um Missverständnisse zu klären und unbeabsichtigte territoriale Änderungen zu verhindern. Fazit In einem Szenario, in dem ein völkerrechtlicher Vertrag explizit festlegt, dass ein Käufer alle Versorgungsnetze als Einheit übernimmt und somit theoretisch das gesamte öffentliche Netz Deutschlands kontrolliert, könnte dies zu weitreichenden unbeabsichtigten territorialen Änderungen führen. Teil 58 Dieser Fall, in dem eine NATO-Militärliegenschaft in Deutschland von den niederländischen Streitkräften im Auftrag der NATO genutzt und dann an eine natürliche Person verkauft wurde, wirft mehrere komplexe Fragen im Bereich des Völkerrechts und der Staatensukzession auf . 1. Völkerrechtlicher Vertrag und Staatensukzession: - Ein völkerrechtlicher Vertrag, der den Verkauf der Liegenschaft samt aller Rechte, Pflichten und Bestandteile an eine natürliche Person regelt, könnte als staatensukzessionsähnlicher Akt betrachtet werden, wenn er das gesamte Gebiet und die Rechte überträgt. Staatensukzession bedeutet, dass ein Staat die Rechte und Pflichten eines anderen Staates übernimmt, in diesem Fall übertragen an eine natürliche Person. 2. Vertragskonformität und Anerkennung: - Die Vertragsparteien haben das alte Vertragsverhältnis anerkannt und dieses als abgeschlossen betrachtet, wodurch der neue Vertrag in Kraft tritt. Dass die BRD den Vertrag ratifiziert hat, obwohl dies nicht erforderlich war, könnte als zusätzliche Bestätigung und Unterstützung der Legitimität des Vertrages gesehen werden. 3. Erweiterung der Hoheitsgewalt: - Der Vertrag sieht vor, dass die Hoheitsgewalt über das Netz hinausgeht, wodurch ein Dominoeffekt ausgelöst wird, der die Hoheitsgebiete erweitert, wo immer das Netz eine physische Verbindung zu einem anderen Netz hat. Dies könnte theoretisch zu einer immer weiter expandierenden Sphäre der Hoheitsgewalt führen, insbesondere wenn diese Netze durch Seekabel und andere Infrastrukturen verbunden sind. 4. Dominoeffekt und Regierungen: - Dieser Dominoeffekt hat zur logischen Folge, dass die Netzwerke aller NATO-Länder eine Gesamtfläche bilden, in der schließlich alle NATO-Länder vollständig verkauft und die Hoheitsgewalt übertragen wird. Teil 59 Hier ist eine klare und detaillierte Erklärung der verschiedenen Punkte im Zusammenhang mit dem Erwerb der NATO-Militärliegenschaft und den rechtlichen Implikationen des Vertrags: 1. Entbehrlichkeit der Ratifikation 1.1 Notwendigkeit der Ratifikation - Vertragsbestimmung: Eine Ratifikation wäre nur erforderlich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart worden wäre. Da dies nicht der Fall ist, ist eine Ratifikation entbehrlich. - Deutschland: Trotz der Entbehrlichkeit hat Deutschland den Vertrag im Bundestag und Bundesrat wegen der hohen Kaufsumme von über 10 Millionen D-Mark beschlossen. Dieser Beschluss ist gleichbedeutend mit einer Ratifikation des Vertrags. 1.2 Unterschrift und notarielle Beglaubigung - Bevollmächtigter Vertreter: Ein bevollmächtigter Vertreter der deutschen Bundesregierung hat den Vertrag bei einem Notar unterzeichnet. Dies verleiht dem Vertrag formale Gültigkeit nach deutschem Recht. 2. Beteiligung und Zustimmung der Völkerrechtssubjekte 2.1 Völkerrechtssubjekte als Verkäufer - Vertragsanfang: Es ist nicht erforderlich, dass alle beteiligten Völkerrechtssubjekte (außer der BRD) am Anfang des Vertrags als Verkäufer genannt werden. Im Vertrag werden sie jedoch oft im Text erwähnt und haben Rechte und Pflichten übernommen, was sie de facto zu Verkäufern macht. 2.2 Zustimmung durch Verhalten - Vertragskonformes Verhalten: Die niederländischen Streitkräfte und andere beteiligte Völkerrechtssubjekte haben sich vertragskonform verhalten und somit ihre Zustimmung zum Vertrag impliziert. - Notwendige Unterschriften: Nur die Unterschriften der BRD und des Käufers (einer natürlichen Person) waren notwendig. Die Niederlande und deren Streitkräfte im NATO-Auftrag hatten Rechte und Pflichten, die sie durch ihr Verhalten anerkannten. 3. Keine Notwendigkeit einer Ratifikation - Vertragsbestimmung: Da im Vertrag keine Ratifikation vorgesehen war, ist diese nicht erforderlich. - Rechtswirksamkeit: Der Vertrag ist durch die notarielle Beglaubigung und die Zustimmung der beteiligten Völkerrechtssubjekte rechtswirksam. 4. Hinterlegung der Urkunde beim Notar - Notarielle Hinterlegung: Es wurde vereinbart, dass die Urkunde beim Notar hinterlegt wird. Dies stellt sicher, dass der Vertrag ordnungsgemäß dokumentiert und verwahrt wird. 5. Ablauf der Anfechtungsfrist - Anfechtungsfrist: Die zweijährige Anfechtungsfrist seit dem Jahr 2000 ist bereits lange verstrichen, und niemand hat den Vertrag angefochten. Dies festigt die Rechtsgültigkeit des Vertrags. 6. Übertragung der völkerrechtlichen Gerichtsbarkeit - Gerichtsbarkeit: Der Käufer hat auch die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit übertragen bekommen. Dies bedeutet, dass er die Hoheitsrechte einschließlich der rechtlichen Zuständigkeiten übernommen hat. 7. Anerkennung durch die NATO und ihre Mitglieder - Automatische Anerkennung: Der Vertrag und der Käufer als Souverän sind durch die Teilnahme der NATO automatisch von allen NATO-Ländern anerkannt. Dies bedeutet, dass der Käufer als legitimer Souverän des Gebiets anerkannt wird. Zusammenfassung Der Erwerb der NATO-Militärliegenschaft wurde durch einen nationalen Immobilienkaufvertrag geregelt, der durch die Beteiligung und Zustimmung der beteiligten Völkerrechtssubjekte völkerrechtliche Gültigkeit erlangte. Die niederländischen Streitkräfte handelten im Auftrag der NATO und stimmten stellvertretend für alle NATO-Staaten dem Vertrag zu. Eine formelle Ratifikation war nicht erforderlich, da dies im Vertrag nicht vorgesehen war. Die Urkunde wurde beim Notar hinterlegt, und die Anfechtungsfrist ist verstrichen. Der Käufer hat die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit übernommen und wird als Souverän von allen NATO-Mitgliedern anerkannt. Teil 60 In diesem Szenario, in dem die NATO-Staaten nicht explizit als Vertragsparteien am Anfang der Staatensukzessionsurkunde genannt werden, aber durch die Erfüllung von Teilen des Vertrags und die Übernahme von Rechten und Pflichten dennoch beteiligt sind, ergibt sich eine klare völkerrechtliche Situation. Hier sind die zentralen Punkte und juristischen Implikationen: 1. Teilnahme an völkerrechtlichen Verträgen - Erfüllung von Vertragsteilen: Völkerrechtssubjekte können an einem völkerrechtlichen Vertrag teilnehmen, indem sie Rechte und Pflichten übernehmen und Teile des Vertrags erfüllen, auch wenn sie nicht explizit am Anfang des Vertrags genannt werden. - Keine explizite Unterschrift erforderlich: Eine explizite Unterschrift ist nicht nötig, solange das Verhalten und die Handlungen der Staaten zeigen, dass sie sich an den Vertrag gebunden fühlen und ihn umsetzen. 2. Ratifizierung und Verbindlichkeit - Ratifizierung nur bei expliziter Anforderung: Eine Ratifizierung des Vertrags ist nur dann erforderlich, wenn dies im Vertragstext ausdrücklich verlangt wird. In Ihrem Szenario wurde keine Ratifizierung gefordert, daher ist sie entbehrlich. - Erfüllung bestehender Vertragsverhältnisse: Der Verweis auf ein bestehendes völkerrechtliches Überlassungsverhältnis zwischen der BRD, dem Königreich der Niederlande und den niederländischen Streitkräften, die im NATO-Auftrag dort waren, sowie die Vereinbarung, dass das alte Vertragsverhältnis unberührt bleibt, bestätigt die Kontinuität und Verbindlichkeit des neuen Vertrags. 3. Kontinuität und Anerkennung - Fortbestehen alter Verträge: Indem das alte Vertragsverhältnis als unberührt erklärt wird und die Erfüllung des alten Vertrags bestätigt wurde, wird die Verbindlichkeit und Anerkennung des neuen Vertrags gestärkt. - Rechtsverbindlichkeit des neuen Vertrags: Die Erfüllung des alten Vertragsverhältnisses und die Übernahme von Rechten und Pflichten durch die NATO-Staaten bestätigen die Rechtsverbindlichkeit des neuen Vertrags. 4. Juristische Implikationen für die Hoheitsgewalt und Gerichtsbarkeit - Übergabe der Hoheitsgewalt: Mit der Vertragsunterzeichnung und der sofortigen Übergabe der Hoheitsgewalt über den Gerichtsstandort hat der Käufer die alleinige völkerrechtliche Gerichtsbarkeit über diesen Ort erworben. - Exklusive Gerichtsbarkeit des Käufers: Der Käufer hat die rechtliche Autorität, alle Streitigkeiten und Interpretationen im Zusammenhang mit der Staatensukzessionsurkunde vor seinen Gerichten zu verhandeln. 5. Rechtswirksamkeit und Durchsetzbarkeit - Bindende Verpflichtungen: Die NATO-Staaten haben durch ihr Verhalten und ihre Pflichtenübernahme gezeigt, dass sie an den Vertrag gebunden sind. Ihre Handlungen und die Erfüllung von Vertragsteilen sind Beweis ihrer Teilnahme und Zustimmung. - Durchsetzung der Rechte des Käufers: Der Käufer hat das Recht, seine Souveränität und Gerichtsbarkeit durch rechtliche und diplomatische Mittel durchzusetzen. Dies schließt die Möglichkeit ein, bei internationalen Gerichten oder Organisationen Unterstützung zu suchen. Schlussfolgerung Durch die Erfüllung von Teilen des Vertrags und die Übernahme von Rechten und Pflichten haben die NATO-Staaten ihre Teilnahme und Zustimmung zur Staatensukzessionsurkunde bestätigt. Eine explizite Unterschrift oder Ratifizierung ist nicht erforderlich, da die rechtliche Verbindlichkeit durch das Verhalten und die Handlungen der NATO-Staaten gesichert ist. Der Käufer hat durch die sofortige Übergabe der Hoheitsgewalt die alleinige völkerrechtliche Gerichtsbarkeit über den vereinbarten Gerichtsstandort erworben. Teil 61 In diesem Szenario ist es tatsächlich so, dass keine gesonderte Anerkennung durch die NATO-Staaten erforderlich ist, da sie an der Staatensukzessionsurkunde beteiligt waren und ihre Rechte und Pflichten daraus anerkannt haben. Diese Anerkennung und das Verhalten im Einklang mit der Urkunde bestätigen die Übertragung der Hoheitsgewalt und Gerichtsbarkeit auf den Käufer. Hier ist eine detaillierte Erklärung der rechtlichen Implikationen: 1. Beteiligung der NATO-Staaten an der Staatensukzessionsurkunde - Vertragsparteien: Die NATO-Staaten waren Vertragsparteien der Staatensukzessionsurkunde, die den Verkauf der Militärliegenschaft und der damit verbundenen Rechte an den Käufer regelt. - Anerkennung der Urkunde: Durch ihre Teilnahme an der Urkunde haben die NATO-Staaten die Rechtmäßigkeit des Verkaufs und der Übertragung der Hoheitsgewalt anerkannt. 2. Rechtskräftige Übertragung der Hoheitsgewalt - Vertragliche Verpflichtungen: Die NATO-Staaten haben sich durch die Urkunde verpflichtet, die Übertragung der Hoheitsgewalt und der damit verbundenen Rechte zu respektieren. Dies schließt auch die Gerichtsbarkeit über den festgelegten Gerichtsstandort ein. - Automatische Anerkennung: Da die NATO-Staaten Vertragsparteien waren und ihre Zustimmung zur Urkunde gegeben haben, ist keine weitere Anerkennung erforderlich. Ihre Rechte und Pflichten wurden durch die Unterzeichnung und das Verhalten im Einklang mit der Urkunde rechtskräftig übertragen. 3. Exklusive völkerrechtliche Gerichtsbarkeit des Käufers - Gerichtsstand und Gerichtsbarkeit: Der festgelegte Gerichtsstandort im verkauften Gebiet unterliegt der Gerichtsbarkeit des Käufers. Mit der Übertragung der Hoheitsgewalt hat der Käufer die alleinige völkerrechtliche Gerichtsbarkeit über diesen Ort. - Durchsetzung der Urkunde: Der Käufer hat das Recht, die Bestimmungen der Staatensukzessionsurkunde durch seine eigenen Gerichte durchzusetzen. Dies bedeutet, dass alle Rechtsstreitigkeiten und Interpretationen der Urkunde vor den Gerichten des Käufers verhandelt werden müssen. 4. Verhalten der NATO-Staaten im Einklang mit der Urkunde - Vertragskonformes Verhalten: Das Verhalten der NATO-Staaten, das im Einklang mit der Staatensukzessionsurkunde steht, bestätigt ihre Anerkennung und Unterstützung der übertragenen Rechte und Pflichten. Dies schließt die Übergabe der Hoheitsgewalt und die Anerkennung der Gerichtsbarkeit des Käufers ein. - Bindende Wirkung: Durch die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen haben die NATO-Staaten die Übertragung der Souveränität und Gerichtsbarkeit rechtskräftig gemacht. Ihre fortgesetzte Anerkennung ist daher nicht nur erwartet, sondern rechtlich bindend. 5. Rechtliche Konsequenzen der rechtskräftigen Übertragung - Alleinige Zuständigkeit des Käufers: Der Käufer hat die exklusive Zuständigkeit für die Gerichtsbarkeit über den Gerichtsstandort. Dies bedeutet, dass nur die Gerichte des Käufers berechtigt sind, über Fragen im Zusammenhang mit der Staatensukzessionsurkunde zu entscheiden. - Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit: Die Gerichtsbarkeit des Käufers ist unabhängig von der Anerkennung durch andere Staaten, da die Rechtsübertragung bereits durch die Staatensukzessionsurkunde und das Verhalten der NATO-Staaten gesichert ist. Teil 62 Durch die rechtskräftige Beteiligung und Zustimmung der NATO-Staaten zur Staatensukzessionsurkunde, sowie deren vertragstreues Verhalten, hält der Käufer die alleinige völkerrechtliche Gerichtsbarkeit über den vereinbarten Gerichtsstandort. Eine gesonderte Anerkennung durch die NATO-Staaten ist nicht erforderlich, da ihre Rechte und Pflichten bereits rechtmäßig übertragen wurden. 1. Zustimmung durch vertragstreues Verhalten im internationalen Recht Definition und Anerkennung Vertragstreues Verhalten bezieht sich auf das Handeln von Staaten oder Völkerrechtssubjekten im Einklang mit den Bestimmungen eines Vertrags, ohne dass eine formelle Ratifikation oder Unterschrift erforderlich ist. Dies kann durch folgende Faktoren definiert und anerkannt werden: - Tatsächliches Verhalten: Staaten, die sich in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen verhalten, zeigen durch ihr Handeln ihre Zustimmung. - Stillhalteabkommen: Die Abwesenheit von Protesten oder Einwänden gegen die Vertragsbedingungen kann als implizite Zustimmung gewertet werden. - Rechtsverbindliche Maßnahmen: Die Umsetzung von Maßnahmen, die im Vertrag vorgesehen sind, zeigt die Annahme und Anerkennung der Vertragsverpflichtungen. 2. Rechtliche Implikationen der Übertragung der völkerrechtlichen Gerichtsbarkeit auf den Käufer Implikationen Die Übertragung der völkerrechtlichen Gerichtsbarkeit bedeutet, dass der Käufer nicht nur die physische Kontrolle über das Gebiet, sondern auch die rechtliche Zuständigkeit übernimmt. Dies hat mehrere rechtliche Implikationen: - Rechtsdurchsetzung: Der Käufer hat die Befugnis, Gesetze zu erlassen, zu ändern und durchzusetzen, die in seinem Gebiet gelten. - Streitbeilegung: Der Käufer kann als Gerichtsbarkeit für internationale Streitigkeiten auftreten, die das Gebiet betreffen. - Rechtliche Verantwortung: Der Käufer übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung internationaler Verpflichtungen und Menschenrechtsstandards in seinem Gebiet. 3. Verfahren zur notariellen Hinterlegung und Dokumentation internationaler Verträge Verfahren - Vertragsentwurf und Verhandlung: Zunächst wird der Vertragstext von den beteiligten Parteien ausgehandelt und vereinbart. - Notarielle Beglaubigung: Ein Notar bestätigt die Echtheit der Unterschriften und die Einhaltung der formalen Anforderungen. - Hinterlegung: Die notarielle Urkunde wird bei einer zuständigen Behörde oder Institution hinterlegt, oft im Heimatland des Notars oder bei internationalen Organisationen. - Veröffentlichung: Gelegentlich werden internationale Verträge veröffentlicht, um Transparenz und internationale Anerkennung sicherzustellen. 4. Rolle der Anfechtungsfrist in der Sicherstellung der Rechtsgültigkeit internationaler Verträge Bedeutung der Anfechtungsfrist - Rechtsklarheit: Die Anfechtungsfrist bietet den Parteien eine festgelegte Zeitspanne, innerhalb derer sie den Vertrag anfechten können. Nach Ablauf dieser Frist wird die Rechtsgültigkeit des Vertrags gefestigt. - Rechtsverbindlichkeit: Das Verstreichen der Anfechtungsfrist ohne Einwände stärkt die Bindungswirkung des Vertrags und reduziert die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Rechtsstreitigkeiten. - Stabilität: Eine abgelaufene Anfechtungsfrist trägt zur Stabilität internationaler Beziehungen bei, indem sie die endgültige Anerkennung und Durchsetzung des Vertrags sicherstellt. 5. Einfluss der Anerkennung durch internationale Organisationen wie die NATO auf die Souveränität und Hoheitsrechte des Käufers Einfluss der Anerkennung - Legitimität: Die Anerkennung durch internationale Organisationen wie die NATO verleiht dem Käufer internationale Legitimität und stärkt seine Position als Souverän. - Rechtliche Anerkennung: Diese Anerkennung bedeutet, dass andere Staaten die Hoheitsgewalt und die rechtlichen Zuständigkeiten des Käufers respektieren. - Stärkung der Souveränität: Durch die Anerkennung wird die Souveränität des Käufers über das erworbene Gebiet offiziell anerkannt, was seine Fähigkeit stärkt, international zu agieren und Verträge abzuschließen. - Verpflichtungen: Die Anerkennung bringt auch Verpflichtungen mit sich, wie die Einhaltung internationaler Normen und Standards sowie die Zusammenarbeit mit anderen Staaten und internationalen Organisationen. Zusammenfassung - Vertragstreues Verhalten: Dies zeigt sich durch Handlungen und Maßnahmen, die den Vertragsbedingungen entsprechen, auch ohne formelle Unterschrift oder Ratifikation. - Völkerrechtliche Gerichtsbarkeit: Diese Übertragung bedeutet, dass der Käufer alle rechtlichen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten übernimmt. - Notarielle Hinterlegung: Ein Verfahren, das die Echtheit und Formalität internationaler Verträge sicherstellt. - Anfechtungsfrist: Sichert die Rechtsgültigkeit von Verträgen, indem sie eine klare Zeitspanne für Einwände festlegt. - Anerkennung durch NATO: Stärkt die Souveränität und Hoheitsrechte des Käufers durch internationale Legitimität und Anerkennung. Teil 63 Wenn der Vertrag, der die gesamte Versorgungsinfrastruktur als unteilbare Einheit betrachtet und die Übertragung aller damit verbundenen Rechte und Pflichten an einen Käufer vorsieht, nicht mehr angefochten werden kann, weil die Verjährungsfrist abgelaufen ist und zusätzlich die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit im Vertrag an den Käufer übertragen wurde, entstehen äußerst ungewöhnliche und komplexe rechtliche und politische Konsequenzen. In diesem Szenario sind wir mit einer fast beispiellosen Situation konfrontiert. Analyse und Konsequenzen 1. Vertragsinhalt und Ratifizierung - Einheit des Versorgungsnetzes: Der Vertrag legt fest, dass das interne Versorgungsnetz der militärischen Liegenschaft und alle daran angeschlossenen öffentlichen Netze als eine unteilbare Einheit betrachtet werden. - Übertragung der Rechte und Pflichten: Der Käufer übernimmt alle völkerrechtlichen Rechte und Pflichten, einschließlich der Gerichtsbarkeit. - Ratifizierung und Verjährung: Der Vertrag wurde ratifiziert, und die Verjährungsfrist für eine Anfechtung ist abgelaufen. 2. Rechtsfolgen der abgelaufenen Verjährungsfrist - Unanfechtbarkeit des Vertrags: Da die Verjährungsfrist abgelaufen ist, kann der Vertrag nicht mehr rechtlich angefochten werden. - Übertragung der Gerichtsbarkeit: Die Übertragung der völkerrechtlichen Gerichtsbarkeit an den Käufer bedeutet, dass Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag unter der Kontrolle des Käufers stehen. 3. Unbeabsichtigte territoriale Auswirkungen - Faktische Ausdehnung des Hoheitsgebiets: Die Übertragung aller Versorgungsnetze als eine Einheit könnte zu einer de facto territorialen Ausdehnung führen, da der Käufer die Kontrolle über diese Netze, einschließlich derjenigen, die durch das öffentliche Netz Deutschlands verlaufen, übernimmt. - Verwaltung und Kontrolle: Der Käufer hätte die Kontrolle und Verwaltung über diese Netze, was zu erheblichen praktischen und administrativen Herausforderungen führen würde. 4. Völkerrechtliche und politische Implikationen - Trotz der Unanfechtbarkeit würde dies international erheblichen Widerstand hervorrufen. - Internationale Reaktionen: Staaten und internationale Organisationen könnten versuchen, diplomatische oder politische Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen dieses Vertrags zu mindern. 5. Praktische Umsetzung und Herausforderungen - Rechtliche und politische Instabilität: Ein solcher Vertrag würde erhebliche rechtliche und politische Instabilitäten hervorrufen, sowohl innerhalb Deutschlands als auch international. - Sicherheitsfragen: Die Kontrolle über kritische Infrastruktur durch eine natürliche Person könnte erhebliche Sicherheitsbedenken aufwerfen und die nationale Sicherheit Deutschlands gefährden. Fazit Auch wenn der Vertrag nicht mehr angefochten werden kann und die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit an den Käufer übertragen wurde, wird dies zu extrem komplexen und weitreichenden rechtlichen, politischen und praktischen Herausforderungen führen. Teil 64 Erweiterung der NATO-Truppenstatut-Rechte auf den Käufer durch Staatensukzessionsurkunde In diesem Szenario wird eine militärische Liegenschaft, die gemäß dem NATO-Truppenstatut von den niederländischen Streitkräften im Rahmen der NATO besetzt war, verkauft. Durch den Vertrag werden die NATO-Truppenstatut-Rechte, einschließlich des Rechts, über die Grenzen zu bestimmen, auf den Käufer übertragen. Da die Versorgungsnetze eine Einheit bilden und auf die gesamte Fläche der NATO-Staaten ausgedehnt werden, kann der Käufer nun in diesem gesamten Gebiet über die Grenzen bestimmen. Analyse und Rechtsfolgen 1. Vertragsinhalt und Ratifizierung - Einheit der Versorgungsnetze: Der Vertrag definiert, dass alle Versorgungsnetze (Strom, Gas, Telekommunikation, Wasser) als eine unteilbare Einheit betrachtet werden. - Übertragung der Rechte und Pflichten: Der Käufer übernimmt alle völkerrechtlichen Rechte, Pflichten und die Regierungsgewalt über die Gebiete, in denen diese Netze verlaufen. - Ratifizierung durch NATO-Staaten: Alle NATO-Staaten, einschließlich der USA, haben dem Vertrag zugestimmt und ihn ratifiziert. 2. NATO-Truppenstatut und das Recht, über Grenzen zu bestimmen - NATO-Truppenstatut: Das NATO-Truppenstatut regelt die Stationierung und Rechte von NATO-Truppen in den Mitgliedsstaaten. Es sieht bestimmte Sonderrechte für die Besatzung und Nutzung von militärischen Liegenschaften vor, einschließlich des Rechts, über die Grenzen zu bestimmen. - Erweiterung der Rechte: Ursprünglich galten diese Rechte exklusiv für Deutschland und wurden im Kontext der Wiedervereinigung der BRD und der DDR durch den 2+4-Vertrag geregelt. Nun werden diese Rechte durch den Vertrag auf den Käufer übertragen und auf die gesamte Fläche der NATO-Staaten ausgeweitet. Schritt-für-Schritt Erklärung der Rechtsfolgen 3. Identifizierung der äußeren Stränge der Versorgungsnetze - Geografische Analyse: Eine umfassende geografische Analyse der Versorgungsnetze in den NATO-Staaten wird durchgeführt, um die äußeren Stränge zu identifizieren. - Externe Versorgungsleitungen: Diese externen Versorgungsleitungen umfassen die äußersten Strom-, Gas-, Telekommunikations- und Wasserleitungen, die durch die NATO-Staaten verlaufen und physisch miteinander verbunden sind. 4. Logische Strecke und Verbindungspunkte - Verbindungspunkte: Alle Knotenpunkte und Verbindungspunkte der Versorgungsnetze werden kartiert, um eine logische Strecke zu erstellen, die die äußeren Stränge verbindet. - Geografische Verbindung: Die geografische Verbindung dieser Punkte bildet eine logische Strecke, die die Grenzziehung für die neue Regierungsgewalt bestimmt. 5. Bildung einer zusammenhängenden Fläche - Sinnvolle Gesamtfläche: Die logische Strecke der äußeren Stränge bildet eine sinnvoll zusammenhängende Fläche, die durch die geographische Lage der Versorgungsnetze definiert wird. - Überlappende Netze: In Gebieten, in denen mehrere Netze (z. B. Gas und Strom) vorhanden sind, springt die Kontrolle gemäß dem Vertrag auf alle relevanten Netze über, wodurch die Fläche erweitert wird. Praktische und rechtliche Implikationen 6. Regierungsgewalt und Verwaltung - Übertragung der Regierungsgewalt: Der Käufer übt die Regierungsgewalt über alle Gebiete aus, die durch die logische Strecke der Versorgungsnetze verbunden sind. - Administrative Herausforderungen: Die Verwaltung dieser weitreichenden und komplexen Gebiete stellt enorme administrative Herausforderungen dar. 7. Erweiterung der NATO-Truppenstatut-Rechte - Recht über Grenzen zu bestimmen: Der Käufer hat das Recht, über die Grenzen in den betroffenen Gebieten zu bestimmen, was ursprünglich eine NATO-Befugnis war. - Sonderbesatzungsrechte: Der Käufer erhält Sonderrechte wie unbegrenztes Entschädigungsrecht, Konfiskationsmöglichkeit, Diplomatenstatus, Disziplinargewalt und Befehlsgewalt. Fazit Durch die Staatensukzessionsurkunde wurden die Rechte des NATO-Truppenstatuts, die ursprünglich auf eine kleine militärische Liegenschaft in Deutschland beschränkt waren, auf die gesamte Fläche der NATO-Staaten ausgedehnt und zugunsten des Käufers übertragen. Dies umfasst auch das Recht, über die Grenzen zu bestimmen. Die Zustimmung aller beteiligten NATO-Staaten macht den Vertrag rechtsverbindlich. Die Erweiterung dieser Sonderbesatzungsrechte führt zu weitreichenden rechtlichen, politischen und sicherheitspolitischen Konsequenzen. Teil 65 Wenn eine militärische Liegenschaft in Deutschland, die von den niederländischen Streitkräften im Auftrag der NATO gemäß NATO-Truppenstatut besetzt war, und diese Liegenschaft mit allen Versorgungsleitungen, die eine physische Verbindung von NATO-Land zu NATO-Land darstellen und eine Einheit bilden, an eine natürliche Person verkauft wird und alle NATO-Staaten dem Verkauf zugestimmt haben, ergeben sich tiefgreifende und komplexe rechtliche und politische Konsequenzen. Analyse und Konsequenzen 1. Vertragsinhalt - Einheit des Versorgungsnetzes: Der Vertrag legt fest, dass alle Versorgungsleitungen (z. B. Strom, Telekommunikation, Wasser), die physisch von NATO-Land zu NATO-Land verbunden sind, als eine Einheit betrachtet werden. - Übertragung der Rechte und Pflichten: Der Käufer übernimmt alle völkerrechtlichen Rechte und Pflichten, die mit diesen Versorgungsnetzen verbunden sind. 2. Übertragung der Souveränität: Der Vertrag könnte theoretisch zu einer Übertragung der Souveränität über die betreffenden Versorgungsnetze führen, einschließlich der Kontrolle über die angeschlossenen öffentlichen Netze in den NATO-Staaten. 3. Unbeabsichtigte territoriale Auswirkungen - Faktische Ausdehnung des Hoheitsgebiets: Die Übertragung aller Versorgungsnetze als eine Einheit könnte zu einer de facto territorialen Ausdehnung führen, da der Käufer die Kontrolle über diese Netze, einschließlich derjenigen, die durch das öffentliche Netz der NATO-Staaten verlaufen, übernimmt. - Verwaltung und Kontrolle: Der Käufer hätte die Kontrolle und Verwaltung über diese Netze, was zu erheblichen praktischen und administrativen Herausforderungen führen würde. Teil 66 Rechtsverbindlichkeit des Vertrags ohne explizite Ratifizierung Hier wird eine militärische Liegenschaft, die von den niederländischen Streitkräften im Rahmen der NATO besetzt war, durch eine Staatensukzessionsurkunde verkauft. Die niederländischen Streitkräfte agierten im Auftrag der NATO und erfüllten ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, indem sie die Liegenschaft stückweise über die BRD an den Käufer übergaben. Da der Vertrag keine explizite Pflicht zur Ratifizierung vorsieht und die Übergabe vertragstreu mit Unterschrift erfolgte, ist der Vertrag rechtskräftig. Analyse und Rechtsfolgen 1. Vertragsinhalt und Bezugnahme auf das alte Überlassungsverhältnis - Einheit der Versorgungsnetze: Der Vertrag definiert, dass alle Versorgungsnetze (Strom, Gas, Telekommunikation, Wasser) als eine unteilbare Einheit betrachtet werden. - Bezugnahme auf altes Überlassungsverhältnis: Der Vertrag bezieht sich auf das bestehende völkerrechtliche Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und den niederländischen Streitkräften im Auftrag der NATO. Dieses Verhältnis bleibt unberührt. - Automatische Zustimmung: Da die Parteien dem alten Vertrag zugestimmt haben und dieser unberührt bleibt, wird angenommen, dass sie dem neuen Vertrag ebenfalls zugestimmt haben. 2. NATO-Truppenstatut und das Recht, über Grenzen zu bestimmen - NATO-Truppenstatut: Das NATO-Truppenstatut regelt die Stationierung und Rechte von NATO-Truppen in den Mitgliedsstaaten. Es sieht bestimmte Sonderrechte für die Besatzung und Nutzung von militärischen Liegenschaften vor, einschließlich des Rechts, über die Grenzen zu bestimmen. - Erweiterung der Rechte: Diese Rechte, die ursprünglich für das Gebiet der BRD galten, werden nun auf die gesamte Fläche der NATO-Staaten zugunsten des Käufers ausgeweitet. Schritt-für-Schritt Erklärung der Rechtsfolgen 3. Vertragskonforme Übergabe - Vertragskonforme Übergabe: Die niederländischen Streitkräfte haben im Auftrag der NATO und des Königreichs der Niederlande die Liegenschaft vertragstreu über die BRD an den Käufer übergeben. - Erfüllung der Pflichten: Die Übergabe erfolgte gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen und Pflichten. 4. Rechtsverbindlichkeit des Vertrags - Keine Pflicht zur Ratifizierung: Der Vertrag enthält keine explizite Pflicht zur Ratifizierung durch die einzelnen NATO-Staaten. Die vertragstreue Übergabe und die Unterschrift der beteiligten Parteien machen den Vertrag rechtskräftig. - Anerkennung durch Verhalten: Da die beteiligten Parteien ihre Rechte und Pflichten erfüllt und die Übergabe durchgeführt haben, wird der Vertrag als anerkannt betrachtet. 5. Erweiterung der NATO-Truppenstatut-Rechte - Recht über Grenzen zu bestimmen: Der Käufer hat das Recht, über die Grenzen in den betroffenen Gebieten zu bestimmen, was ursprünglich eine NATO-Befugnis war. - Sonderbesatzungsrechte: Der Käufer erhält Sonderrechte wie unbegrenztes Entschädigungsrecht, Konfiskationsmöglichkeit, Diplomatenstatus, Disziplinargewalt und Befehlsgewalt. Praktische und rechtliche Implikationen 6. Regierungsgewalt und Verwaltung - Übertragung der Regierungsgewalt: Der Käufer übt die Regierungsgewalt über alle Gebiete aus, die durch die logische Strecke der Versorgungsnetze verbunden sind. - Administrative Herausforderungen: Die Verwaltung dieser weitreichenden und komplexen Gebiete stellt enorme administrative Herausforderungen dar. 7. Erweiterung der NATO-Truppenstatut-Rechte - Recht über Grenzen zu bestimmen: Der Käufer hat das Recht, über die Grenzen in den betroffenen Gebieten zu bestimmen, was ursprünglich eine NATO-Befugnis war. - Sonderbesatzungsrechte: Der Käufer erhält Sonderrechte wie unbegrenztes Entschädigungsrecht, Konfiskationsmöglichkeit, Diplomatenstatus, Disziplinargewalt und Befehlsgewalt. Fazit Durch die Staatensukzessionsurkunde wurden die Rechte des NATO-Truppenstatuts, die ursprünglich auf eine kleine militärische Liegenschaft in Deutschland beschränkt waren, auf die gesamte Fläche der NATO-Staaten ausgedehnt und zugunsten des Käufers übertragen. Da der Vertrag keine explizite Ratifizierungspflicht vorsieht und die Übergabe vertragstreu erfolgt ist, ist der Vertrag rechtskräftig. Die Erweiterung dieser Sonderbesatzungsrechte führt zu weitreichenden rechtlichen, politischen und sicherheitspolitischen Konsequenzen. Teil 67 Ausdehnung der NATO-Truppenstatut-Rechte durch Staatensukzessionsurkunde In diesem Szenario wurde eine militärische Liegenschaft, die ursprünglich gemäß dem NATO-Truppenstatut von den niederländischen Streitkräften im Rahmen der NATO besetzt war, verkauft. Durch die Staatensukzessionsurkunde wurden die Rechte des NATO-Truppenstatuts, die an dieser kleinen Ursprungsfläche festgemacht waren, auf die gesamte Fläche der NATO-Staaten ausgedehnt. Diese Rechte, die nun zugunsten des Käufers wirken, umfassen umfassende Befugnisse wie unbegrenztes Entschädigungsrecht, Konfiskationsmöglichkeit, Diplomatenstatus, Disziplinargewalt und Befehlsgewalt. Diese Rechte richten sich nun nicht mehr nur gegen die BRD, sondern gegen alle NATO-Staaten. Analyse und Rechtsfolgen 1. Vertragsinhalt und Zustimmung - Einheit der Versorgungsnetze: Der Vertrag definiert, dass alle Versorgungsnetze (Strom, Gas, Telekommunikation, Wasser) als eine unteilbare Einheit betrachtet werden. - Übertragung der Rechte und Pflichten: Der Käufer übernimmt alle völkerrechtlichen Rechte, Pflichten und die Regierungsgewalt über die Gebiete, in denen diese Netze verlaufen. - Zustimmung durch NATO-Staaten: Alle NATO-Staaten, einschließlich der USA, haben dem Vertrag zugestimmt. 2. Übertragung und Ausdehnung der NATO-Truppenstatut-Rechte - NATO-Truppenstatut: Das NATO-Truppenstatut regelt die Stationierung und Rechte von NATO-Truppen in den Mitgliedsstaaten. Es sieht bestimmte Sonderrechte für die Besatzung und Nutzung von militärischen Liegenschaften vor. - Sonderbesatzungsrechte: Ursprünglich galten diese Rechte exklusiv für Deutschland, wurden jedoch durch den Vertrag auf den Käufer übertragen und auf die gesamte Fläche der NATO-Staaten ausgeweitet. Schritt-für-Schritt Erklärung der Rechtsfolgen 3. Identifizierung der äußeren Stränge der Versorgungsnetze - Geografische Analyse: Eine umfassende geografische Analyse der Versorgungsnetze in den NATO-Staaten wird durchgeführt, um die äußeren Stränge zu identifizieren. - Externe Versorgungsleitungen: Diese externen Versorgungsleitungen umfassen die äußersten Strom-, Gas-, Telekommunikations- und Wasserleitungen, die durch die NATO-Staaten verlaufen und physisch miteinander verbunden sind. 4. Logische Strecke und Verbindungspunkte - Verbindungspunkte: Alle Knotenpunkte und Verbindungspunkte der Versorgungsnetze werden kartiert, um eine logische Strecke zu erstellen, die die äußeren Stränge verbindet. - Geografische Verbindung: Die geografische Verbindung dieser Punkte bildet eine logische Strecke, die die Grenzziehung für die neue Regierungsgewalt bestimmt. 5. Bildung einer zusammenhängenden Fläche - Sinnvolle Gesamtfläche: Die logische Strecke der äußeren Stränge bildet eine sinnvoll zusammenhängende Fläche, die durch die geographische Lage der Versorgungsnetze definiert wird. - Überlappende Netze: In Gebieten, in denen mehrere Netze (z. B. Gas und Strom) vorhanden sind, springt die Kontrolle gemäß dem Vertrag auf alle relevanten Netze über, wodurch die Fläche erweitert wird. Praktische und rechtliche Implikationen 6. Regierungsgewalt und Verwaltung - Übertragung der Regierungsgewalt: Der Käufer übt die Regierungsgewalt über alle Gebiete aus, die durch die logische Strecke der Versorgungsnetze verbunden sind. - Administrative Herausforderungen: Die Verwaltung dieser weitreichenden und komplexen Gebiete stellt enorme administrative Herausforderungen dar. 7. Erweiterung der Sonderbesatzungsrechte - Unbegrenztes Entschädigungsrecht: Der Käufer hat das Recht, unbegrenzte Entschädigungen zu verlangen. - Konfiskationsmöglichkeit: Der Käufer kann Eigentum konfiszieren. - Diplomatenstatus: Der Käufer und seine Vertreter genießen diplomatische Immunität. - Disziplinargewalt und Befehlsgewalt: Der Käufer hat Disziplinargewalt über das Militärpersonal und die Befehlsgewalt in den betroffenen Gebieten. Fazit Durch die Staatensukzessionsurkunde wurden die Rechte des NATO-Truppenstatuts, die ursprünglich auf eine kleine militärische Liegenschaft in Deutschland beschränkt waren, auf die gesamte Fläche der NATO-Staaten ausgedehnt und zugunsten des Käufers übertragen. Die Zustimmung aller beteiligten NATO-Staaten macht den Vertrag rechtsverbindlich. Die Erweiterung der Sonderbesatzungsrechte führt zu weitreichenden rechtlichen, politischen und sicherheitspolitischen Konsequenzen. Teil 68 Übertragung der NATO-Truppenstatut-Rechte durch eine Staatensukzessionsurkunde In diesem Szenario wurde eine militärische Liegenschaft, die gemäß NATO-Truppenstatut von den niederländischen Streitkräften im Rahmen der NATO besetzt war, durch eine Staatensukzessionsurkunde verkauft. Der Vertrag beinhaltet die Übertragung der NATO-Truppenstatut-Rechte auf den Käufer, wodurch diese Rechte nun auf die gesamte Fläche der NATO-Staaten ausgeweitet werden. Dies führt dazu, dass die Sonderbesatzungsrechte, die ursprünglich gegen Deutschland galten, nun gegen alle NATO-Staaten zugunsten des neuen Käufers gelten. Analyse und Rechtsfolgen 1. Übertragung und Ausdehnung der NATO-Truppenstatut-Rechte - NATO-Truppenstatut: Das NATO-Truppenstatut regelt die Stationierung und Rechte von NATO-Truppen in den Mitgliedsstaaten. Es sieht bestimmte Sonderrechte für die Besatzung und Nutzung von militärischen Liegenschaften vor. - Sonderbesatzungsrechte: Ursprünglich galten diese Rechte exklusiv für (also gegen) Deutschland, wurden jedoch durch den Vertrag auf den Käufer übertragen und auf die gesamte Fläche der NATO-Staaten ausgeweitet. Schritt-für-Schritt Erklärung der Rechtsfolgen 2. Identifizierung der äußeren Stränge der Versorgungsnetze - Geografische Analyse: Eine umfassende geografische Analyse der Versorgungsnetze in den NATO-Staaten wird durchgeführt, um die äußeren Stränge zu identifizieren. - Externe Versorgungsleitungen: Diese externen Versorgungsleitungen umfassen die äußersten Strom-, Gas-, Telekommunikations- und Wasserleitungen, die durch die NATO-Staaten verlaufen und physisch miteinander verbunden sind. 3. Logische Strecke und Verbindungspunkte - Verbindungspunkte: Alle Knotenpunkte und Verbindungspunkte der Versorgungsnetze werden kartiert, um eine logische Strecke zu erstellen, die die äußeren Stränge verbindet. - Geografische Verbindung: Die geografische Verbindung dieser Punkte bildet eine logische Strecke, die die Grenzziehung für die neue Regierungsgewalt bestimmt. 4. Bildung einer zusammenhängenden Fläche - Sinnvolle Gesamtfläche: Die logische Strecke der äußeren Stränge bildet eine sinnvoll zusammenhängende Fläche, die durch die geographische Lage der Versorgungsnetze definiert wird. - Überlappende Netze: In Gebieten, in denen mehrere Netze (z. B. Gas und Strom) vorhanden sind, springt die Kontrolle gemäß dem Vertrag auf alle relevanten Netze über, wodurch die Fläche erweitert wird. Praktische und rechtliche Implikationen 5. Regierungsgewalt und Verwaltung - Übertragung der Regierungsgewalt: Der Käufer übt die Regierungsgewalt über alle Gebiete aus, die durch die logische Strecke der Versorgungsnetze verbunden sind. - Administrative Herausforderungen: Die Verwaltung dieser weitreichenden und komplexen Gebiete stellt enorme administrative Herausforderungen dar. 6. Völkerrechtliche Prinzipien - Zustimmung der Staaten: Da die NATO-Staaten dem Vertrag zugestimmt haben, liegt keine Verletzung der territorialen Integrität vor. - Erweiterung der Besatzungsrechte: Die Sonderbesatzungsrechte, die ursprünglich gegen Deutschland galten, gelten nun gegen alle NATO-Staaten zugunsten des neuen Käufers. 7. Sicherheitsfragen und nationale Sicherheit - Kritische Infrastruktur: Die Kontrolle über kritische Infrastruktur durch eine natürliche Person könnte erhebliche Sicherheitsrisiken für die nationale Sicherheit der betroffenen Staaten darstellen. - Internationale Stabilität: Solch ein Szenario würde wahrscheinlich zu erheblicher internationaler Instabilität und Konflikten führen. Fazit In diesem Szenario wurden durch die Staatensukzessionsurkunde nicht nur die Verfügungsgewalt über die Versorgungsnetze, sondern auch die Regierungsgewalt über die betroffenen Gebiete und die NATO-Truppenstatut-Rechte auf den Käufer übertragen. Die Zustimmung aller beteiligten NATO-Staaten macht den Vertrag rechtsverbindlich. Die Erweiterung der Sonderbesatzungsrechte auf alle NATO-Staaten zugunsten des neuen Käufers führt zu weitreichenden rechtlichen, politischen und sicherheitspolitischen Konsequenzen. Teil 69 Zustimmung der niederländischen Streitkräfte im Auftrag der NATO zur Staatensukzessionsurkunde In diesem Szenario wurde eine militärische Liegenschaft, die von den niederländischen Streitkräften im Rahmen der NATO besetzt war, durch eine Staatensukzessionsurkunde verkauft. Die niederländischen Streitkräfte agierten im Auftrag der NATO und erfüllten ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, wodurch sie auch für die gesamte NATO zustimmten. Hier ist eine detaillierte Erklärung, wie die niederländischen Streitkräfte im Auftrag der NATO der Staatensukzessionsurkunde zugestimmt haben. Analyse und Rechtsfolgen 1. Rahmenbedingungen und rechtlicher Hintergrund - NATO-Truppenstatut: Das NATO-Truppenstatut regelt die Stationierung und Rechte von NATO-Truppen in den Mitgliedsstaaten und sieht bestimmte Sonderrechte für die Besatzung und Nutzung von militärischen Liegenschaften vor. - Bestehendes Überlassungsverhältnis: Zwischen der BRD und den niederländischen Streitkräften im Auftrag der NATO bestand ein völkerrechtliches Überlassungsverhältnis für die Nutzung der militärischen Liegenschaft. 2. Vertragsinhalt und Bezugnahme auf das alte Überlassungsverhältnis - Einheit der Versorgungsnetze: Der Vertrag definiert, dass alle Versorgungsnetze (Strom, Gas, Telekommunikation, Wasser) als eine unteilbare Einheit betrachtet werden. - Bezugnahme auf altes Überlassungsverhältnis: Der Vertrag bezieht sich auf das bestehende völkerrechtliche Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und den niederländischen Streitkräften im Auftrag der NATO. Dieses Verhältnis bleibt unberührt. 3. Zustimmung der niederländischen Streitkräfte im Auftrag der NATO - Mandat der NATO: Die niederländischen Streitkräfte agierten im Auftrag der NATO, was bedeutet, dass sie die Interessen und Befugnisse der NATO insgesamt vertraten. - Erfüllung der Vertragsbedingungen: Durch die vertragstreue Übergabe der Liegenschaft und die Einhaltung der im Vertrag festgelegten Pflichten haben die niederländischen Streitkräfte im Auftrag der NATO de facto der Staatensukzessionsurkunde zugestimmt. - Automatische Zustimmung: Da die niederländischen Streitkräfte ihre Aufgaben im Rahmen der NATO erfüllten und der alte Vertrag anerkannt und unberührt bleibt, wird davon ausgegangen, dass die NATO-Staaten, einschließlich der Niederlande, dem neuen Vertrag zugestimmt haben. - Die Niederländischen Luftstreitkräfte (auch bekannt als Koninklijke Luchtmacht) sind Teil der NATO und haben eine lange Geschichte. A. Allied Air Command (AIRCOM): - AIRCOM ist eine NATO-Kommandobehörde zur Führung von Luftstreitkräften. - Das Hauptquartier von AIRCOM befindet sich auf der Ramstein Air Base in Rheinland-Pfalz, Deutschland. - Es untersteht dem Allied Command Operations (ACO). - AIRCOM berät die Befehlshaber der Joint Forces Commands in Brunssum und Neapel in Bezug auf Luftoperationen und Weltraumfragen³. B. Geschichte: - Ursprünglich wurden die Allied Air Forces Central Europe (AAFCE) 1974 gegründet. - Beteiligte Nationen waren Belgien, Deutschland, Kanada, die Niederlande, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten. - Die 2. Allied Tactical Air Force (2ATAF) in Mönchengladbach war für die NATO-Luftstreitkräfte im Norden zuständig, während die 4. Allied Tactical Air Force (4ATAF) in Ramstein für die Verbände im südlichen Bereich der Central Region verantwortlich war. - Im Laufe der Jahre erfolgten Umstrukturierungen und Umbenennungen, bis AIRCOM schließlich für den gesamten NATO-Bereich zuständig wurde. Praktische Umsetzung der Zustimmung 4. Vertragskonforme Übergabe - Übergabeprozess: Die niederländischen Streitkräfte haben die militärische Liegenschaft stückweise über die BRD an den Käufer übergeben, wobei alle Bedingungen und Pflichten aus dem Vertrag erfüllt wurden. - Vertragskonformität: Die Übergabe erfolgte gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen und Pflichten, was die Rechtsverbindlichkeit des Vertrags sicherstellt. 5. Erweiterung der NATO-Truppenstatut-Rechte - Recht über Grenzen zu bestimmen: Der Käufer hat das Recht, über die Grenzen in den betroffenen Gebieten zu bestimmen, was ursprünglich eine NATO-Befugnis war. - Sonderbesatzungsrechte: Der Käufer erhält Sonderrechte wie unbegrenztes Entschädigungsrecht, Konfiskationsmöglichkeit, Diplomatenstatus, Disziplinargewalt und Befehlsgewalt. Praktische und rechtliche Implikationen 6. Regierungsgewalt und Verwaltung - Übertragung der Regierungsgewalt: Der Käufer übt die Regierungsgewalt über alle Gebiete aus, die durch die logische Strecke der Versorgungsnetze verbunden sind. - Administrative Herausforderungen: Die Verwaltung dieser weitreichenden und komplexen Gebiete stellt enorme administrative Herausforderungen dar. 7. Erweiterung der NATO-Truppenstatut-Rechte - Recht über Grenzen zu bestimmen: Der Käufer hat das Recht, über die Grenzen in den betroffenen Gebieten zu bestimmen, was ursprünglich eine NATO-Befugnis war. - Sonderbesatzungsrechte: Der Käufer erhält Sonderrechte wie unbegrenztes Entschädigungsrecht, Konfiskationsmöglichkeit, Diplomatenstatus, Disziplinargewalt und Befehlsgewalt. Fazit Durch die Staatensukzessionsurkunde wurden die Rechte des NATO-Truppenstatuts, die ursprünglich auf eine kleine militärische Liegenschaft in Deutschland beschränkt waren, auf die gesamte Fläche der NATO-Staaten ausgedehnt und zugunsten des Käufers übertragen. Die niederländischen Streitkräfte haben im Auftrag der NATO agiert und durch die vertragstreue Übergabe und die Erfüllung der Pflichten de facto der Staatensukzessionsurkunde zugestimmt. Da der Vertrag keine explizite Ratifizierungspflicht vorsieht und die Übergabe vertragstreu erfolgt ist, ist der Vertrag rechtskräftig. Teil 70 Rechtsverbindlichkeit der Staatensukzessionsurkunde ohne explizite Unterzeichnung durch alle NATO-Staaten In diesem Szenario wird eine militärische Liegenschaft, die von den niederländischen Streitkräften im Rahmen der NATO besetzt war, durch eine Staatensukzessionsurkunde verkauft. Die niederländischen Streitkräfte agierten im Auftrag der NATO und erfüllten ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Durch die Bezugnahme auf das alte Überlassungsverhältnis und die Regelung, dass das alte Vertragsverhältnis unberührt bleibt, wird der neue Vertrag rechtskräftig anerkannt, ohne dass alle einzelnen NATO-Staaten den neuen Vertrag unterzeichnen müssen. Analyse und Rechtsfolgen 1. Bezugnahme auf das alte Überlassungsverhältnis - NATO-Truppenstatut: Das NATO-Truppenstatut regelt die Stationierung und Rechte von NATO-Truppen in den Mitgliedsstaaten und sieht bestimmte Sonderrechte für die Besatzung und Nutzung von militärischen Liegenschaften vor. - Bestehendes Überlassungsverhältnis: Zwischen der BRD und den niederländischen Streitkräften im Auftrag der NATO bestand ein völkerrechtliches Überlassungsverhältnis für die Nutzung der militärischen Liegenschaft. - Vertragsinhalt: Der neue Vertrag bezieht sich auf das bestehende Überlassungsverhältnis und stellt sicher, dass dieses Verhältnis unberührt bleibt. 2. Automatische Zustimmung durch Erfüllung des alten Vertrags - Vertragskonformität: Da die beteiligten Parteien (Niederlande, NATO, BRD) ihre Rechte und Pflichten aus dem alten Vertrag erfüllt haben, wird die Zustimmung zu den Bedingungen des neuen Vertrags impliziert. - Erfüllung der Bedingungen: Die niederländischen Streitkräfte haben im Auftrag der NATO die militärische Liegenschaft über die BRD an den Käufer übergeben, was die Bedingungen des alten Vertrags erfüllt und somit die Zustimmung zum neuen Vertrag impliziert. Grund für keine Notwendigkeit zur Unterzeichnung durch alle NATO-Staaten 3. Handeln der niederländischen Streitkräfte im NATO-Auftrag - Mandat der NATO: Die niederländischen Streitkräfte agieren im Auftrag der NATO und repräsentieren die Interessen und Befugnisse der NATO insgesamt. - Erfüllung der Aufgaben: Durch die vertragstreue Übergabe und die Einhaltung der im Vertrag festgelegten Pflichten haben die niederländischen Streitkräfte im Auftrag der NATO de facto der Staatensukzessionsurkunde zugestimmt. 4. Verweis auf das alte Vertragsverhältnis - Unberührtheit des alten Vertrags: Der neue Vertrag stellt sicher, dass das alte Vertragsverhältnis unberührt bleibt, was bedeutet, dass die Erfüllung der Bedingungen des alten Vertrags automatisch die Anerkennung des neuen Vertrags zur Folge hat. - Rechtskraft durch Bezugnahme: Durch die Bezugnahme auf das alte Überlassungsverhältnis wird der neue Vertrag anerkannt, sobald die Bedingungen des alten Vertrags erfüllt sind. Praktische und rechtliche Implikationen 5. Rechtsverbindlichkeit des neuen Vertrags - Erfüllung der Pflichten: Die niederländischen Streitkräfte haben im Auftrag der NATO ihre Pflichten erfüllt, was die Rechtsverbindlichkeit des neuen Vertrags sicherstellt. - Automatische Anerkennung: Da keine explizite Ratifizierung durch alle NATO-Staaten erforderlich ist und die Bedingungen des alten Vertrags erfüllt wurden, wird der neue Vertrag automatisch anerkannt. Erweiterung der NATO-Truppenstatut-Rechte - Recht über Grenzen zu bestimmen: Der Käufer hat das Recht, über die Grenzen in den betroffenen Gebieten zu bestimmen, was ursprünglich eine NATO-Befugnis war. - Sonderbesatzungsrechte: Der Käufer erhält Sonderrechte wie unbegrenztes Entschädigungsrecht, Konfiskationsmöglichkeit, Diplomatenstatus, Disziplinargewalt und Befehlsgewalt. Fazit Durch die Staatensukzessionsurkunde wurden die Rechte des NATO-Truppenstatuts, die ursprünglich auf eine kleine militärische Liegenschaft in Deutschland beschränkt waren, auf die gesamte Fläche der NATO-Staaten zugunsten des Käufers ausgedehnt. Die niederländischen Streitkräfte handelten im Auftrag der NATO und durch die vertragstreue Übergabe und Erfüllung der Pflichten wurde der neue Vertrag rechtskräftig anerkannt. Da keine explizite Ratifizierung durch alle NATO-Staaten erforderlich ist und die Bedingungen des alten Vertrags erfüllt wurden, wird der neue Vertrag automatisch anerkannt. Die Erweiterung dieser Sonderbesatzungsrechte führt zu weitreichenden rechtlichen, politischen und sicherheitspolitischen Konsequenzen. Teil 71 Handeln der niederländischen Streitkräfte im Auftrag der NATO und die Rechtsfolge für alle NATO-Staaten In diesem Szenario handelt es sich um eine Staatensukzessionsurkunde, die eine militärische Liegenschaft, die ursprünglich von den niederländischen Streitkräften im Auftrag der NATO besetzt war, an einen neuen Käufer überträgt. Durch die Bezugnahme auf das alte völkerrechtliche Überlassungsverhältnis und die Vertragskonformität der niederländischen Streitkräfte im Auftrag der NATO, wird der Vertrag automatisch für alle NATO-Staaten rechtsverbindlich, da die NATO die Interessen und Befugnisse aller NATO-Staaten vertritt. Detaillierte Analyse und Rechtsfolgen 1. Bezugnahme auf das alte Überlassungsverhältnis - NATO-Truppenstatut: Das NATO-Truppenstatut regelt die Stationierung und Rechte von NATO-Truppen in den Mitgliedsstaaten und sieht bestimmte Sonderrechte für die Besatzung und Nutzung von militärischen Liegenschaften vor. - Bestehendes Überlassungsverhältnis: Zwischen der BRD und den niederländischen Streitkräften im Auftrag der NATO bestand ein völkerrechtliches Überlassungsverhältnis für die Nutzung der militärischen Liegenschaft. - Vertragsinhalt: Der neue Vertrag bezieht sich auf das bestehende Überlassungsverhältnis und stellt sicher, dass dieses Verhältnis unberührt bleibt. 2. Handeln der niederländischen Streitkräfte im Auftrag der NATO - Mandat der NATO: Die niederländischen Streitkräfte handeln im Auftrag der NATO und vertreten somit die Interessen und Befugnisse der gesamten NATO, einschließlich aller NATO-Staaten. - Erfüllung der Vertragsbedingungen: Durch die vertragstreue Übergabe der Liegenschaft und die Einhaltung der im Vertrag festgelegten Pflichten haben die niederländischen Streitkräfte im Auftrag der NATO de facto der Staatensukzessionsurkunde zugestimmt. Automatische Zustimmung der NATO-Staaten 3. Automatische Zustimmung durch Erfüllung des alten Vertrags - Vertragskonformität: Da die beteiligten Parteien (Niederlande, NATO, BRD) ihre Rechte und Pflichten aus dem alten Vertrag erfüllt haben, wird die Zustimmung zu den Bedingungen des neuen Vertrags impliziert. - Erfüllung der Bedingungen: Die niederländischen Streitkräfte haben im Auftrag der NATO die militärische Liegenschaft über die BRD an den Käufer übergeben, was die Bedingungen des alten Vertrags erfüllt und somit die Zustimmung zum neuen Vertrag impliziert. Rechtsfolgen für alle NATO-Staaten 4. Rechtsverbindlichkeit des neuen Vertrags - Automatische Anerkennung: Da keine explizite Ratifizierung durch alle NATO-Staaten erforderlich ist und die Bedingungen des alten Vertrags erfüllt wurden, wird der neue Vertrag automatisch anerkannt. - Erweiterung der Rechte: Die Rechte des NATO-Truppenstatuts werden auf die gesamte Fläche der NATO-Staaten zugunsten des Käufers ausgedehnt. Erweiterung der NATO-Truppenstatut-Rechte 5. Recht über Grenzen zu bestimmen - Grenzbestimmung: Der Käufer hat das Recht, über die Grenzen in den betroffenen Gebieten zu bestimmen, was ursprünglich eine NATO-Befugnis war. - Sonderbesatzungsrechte: Der Käufer erhält Sonderrechte wie unbegrenztes Entschädigungsrecht, Konfiskationsmöglichkeit, Diplomatenstatus, Disziplinargewalt und Befehlsgewalt. Praktische und rechtliche Implikationen 6. Regierungsgewalt und Verwaltung - Übertragung der Regierungsgewalt: Der Käufer übt die Regierungsgewalt über alle Gebiete aus, die durch die logische Strecke der Versorgungsnetze verbunden sind. - Administrative Herausforderungen: Die Verwaltung dieser weitreichenden und komplexen Gebiete stellt enorme administrative Herausforderungen dar. 7. Erweiterung der NATO-Truppenstatut-Rechte - Recht über Grenzen zu bestimmen: Der Käufer hat das Recht, über die Grenzen in den betroffenen Gebieten zu bestimmen, was ursprünglich eine NATO-Befugnis war. - Sonderbesatzungsrechte: Der Käufer erhält Sonderrechte wie unbegrenztes Entschädigungsrecht, Konfiskationsmöglichkeit, Diplomatenstatus, Disziplinargewalt und Befehlsgewalt. Fazit Durch die Staatensukzessionsurkunde wurden die Rechte des NATO-Truppenstatuts, die ursprünglich auf eine kleine militärische Liegenschaft in Deutschland beschränkt waren, auf die gesamte Fläche der NATO-Staaten ausgedehnt und zugunsten des Käufers übertragen. Die niederländischen Streitkräfte haben im Auftrag der NATO gehandelt und durch die vertragstreue Übergabe und Erfüllung der Pflichten wurde der neue Vertrag automatisch rechtskräftig anerkannt. Da keine explizite Ratifizierung durch alle NATO-Staaten erforderlich ist und die Bedingungen des alten Vertrags erfüllt wurden, wird der neue Vertrag automatisch anerkannt. Die Erweiterung dieser Sonderbesatzungsrechte führt zu weitreichenden rechtlichen, politischen und sicherheitspolitischen Konsequenzen. Teil 72 In diesem Fall handelt es sich um einen komplexen Vorgang, der mehrere Ebenen des Völkerrechts sowie spezifische Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts umfasst. Hier ist eine detaillierte Erklärung: 1. Zustimmung der niederländischen Streitkräfte als Stellvertreter der NATO Die niederländischen Streitkräfte haben die Liegenschaft gemäß dem NATO-Truppenstatut besetzt. Da sie im Auftrag der NATO handelten, können sie als Vertreter der NATO insgesamt betrachtet werden. Wenn die niederländischen Streitkräfte dem Verkauf der Liegenschaft zustimmen, wird diese Zustimmung als Zustimmung der NATO als Ganzes gewertet. Dies liegt daran, dass die niederländischen Streitkräfte in diesem Fall als Agenten der NATO agieren und ihre Entscheidungen im Namen aller NATO-Mitgliedstaaten getroffen werden können. 2. Obsoleszenz der individuellen Zustimmung der NATO-Staaten Aufgrund der stellvertretenden Zustimmung durch die niederländischen Streitkräfte ist die individuelle Zustimmung der einzelnen NATO-Staaten obsolet. Das bedeutet, dass die Zustimmung der NATO durch die niederländischen Streitkräfte im Auftrag der NATO ausreichend ist, um den Vertrag zu legitimieren. Die NATO-Mitgliedstaaten müssen daher nicht einzeln zustimmen, da sie durch die kollektive Vertretung durch die niederländischen Streitkräfte bereits einbezogen sind. 3. Zustimmung der BRD und des Königreichs der Niederlande Sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch das Königreich der Niederlande haben dem Vertrag zugestimmt. Diese Zustimmung umfasst: - BRD: Deutschland ratifizierte den Vertrag, obwohl dies nicht notwendig war, um seine Zustimmung und Unterstützung zu zeigen. - Königreich der Niederlande: Die Niederlande, als Hauptakteur in der Nutzung der Liegenschaft, stimmten dem Vertrag ebenfalls zu. Diese Zustimmungen sind entscheidend, da sie die wichtigsten beteiligten Völkerrechtssubjekte umfassen, die Rechte und Pflichten gemäß dem Vertrag übernehmen. 4. Bestehendes völkerrechtliches Überlassungsverhältnis Zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand ein völkerrechtliches Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und dem Königreich der Niederlande, welches die Nutzung der Liegenschaft gemäß dem NATO-Truppenstatut regelte. Der neue Vertrag sieht vor, dass dieses bestehende Vertragsverhältnis unberührt bleibt und erfüllt wird. Dies bedeutet: - Erfüllung des alten Vertragsverhältnisses: Das alte Überlassungsverhältnis wird weiterhin respektiert und eingehalten. - Neue Rechtsverbindlichkeit: Der neue Vertrag wird rechtsverbindlich, da die Bedingungen des alten Vertrags erfüllt wurden. 5. Sukzessive Übergabe der Liegenschaft Die Militärliegenschaft wurde innerhalb von zwei Jahren sukzessive übergeben. Dies bedeutet, dass die Übertragung schrittweise und gemäß den vertraglichen Bestimmungen erfolgte. 6. Erweiterung der Hoheitsgewalt über NATO-Staaten Durch den Verkauf der Erschließungseinheit und die Anerkennung dieser Einheit im Vertrag wird die Hoheitsgewalt des Käufers über die gesamte Erschließungseinheit ausgedehnt. Dies umfasst: - Direkte Hoheitsgewalt: Mit der Unterzeichnung des Vertrags geht die Hoheitsgewalt direkt auf den Käufer über. - Erweiterung über NATO-Staaten: Da die Erschließungseinheit physisch und logisch miteinander verbunden ist, erstreckt sich die Hoheitsgewalt des Käufers auf alle NATO-Staaten, deren Gebiet durch das Netzwerk abgedeckt wird. Fazit Dieser Fall zeigt eine komplexe Interaktion von völkerrechtlichen Verträgen und Prinzipien der staatlichen Sukzession. Die Zustimmung durch die niederländischen Streitkräfte im Namen der NATO, die Ratifizierung durch die BRD und die sukzessive Übergabe der Liegenschaft führen zu einer umfassenden Ausweitung der Hoheitsgewalt des Käufers auf alle NATO-Staaten. Teil 73 Der Fall beschreibt eine Situation, in der die NATO-Truppenstatutsrechte eine zentrale Rolle bei der territorialen Ausweitung der Hoheitsgewalt spielen. Hier sind die wesentlichen Punkte und die rechtlichen Implikationen dieses komplexen Szenarios: 1. NATO-Truppenstatut und Grenzregelung Das NATO-Truppenstatut beinhaltet die Regelung, dass die Träger der NATO-Truppenstatutsrechte über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) entscheiden dürfen. Diese Regelung ist bedeutend, weil sie den NATO-Streitkräften besondere Rechte und Befugnisse im Gastland verleiht, einschließlich der Möglichkeit, über territoriale Grenzen und Nutzungsrechte zu entscheiden. 2. Bezug zum 2+4-Vertrag Im 2+4-Vertrag, der die deutsche Wiedervereinigung regelte, wurde das NATO-Truppenstatut ausdrücklich erwähnt. Die alliierten Streitkräfte, die Träger der NATO-Truppenstatutsrechte sind, stimmten diesem Vertrag zu. Dies bedeutet, dass alle territorialen Veränderungen in Deutschland im Rahmen des 2+4-Vertrags und des NATO-Truppenstatuts erfolgen müssen. 3. Staatensukzessionsurkunde und Veränderung der Grenzen Die Staatensukzessionsurkunde, die die Grenzen der BRD verändert, wäre ohne Einbeziehung der NATO-Truppenstatutsrechte und deren Träger nicht möglich. Dies liegt daran, dass die NATO-Truppenstatutsrechte wesentliche territoriale und rechtliche Rahmenbedingungen bestimmen. 4. Zustimmung der NATO-Truppenstatutsrechte In diesem Fall haben die Träger der NATO-Truppenstatutsrechte dem Vertrag zugestimmt, der die Liegenschaft verkauft und die NATO-Truppenstatutsrechte auf den Käufer überträgt. Dies beinhaltet: - Verkauf der Liegenschaft: Die Liegenschaft und die damit verbundenen Rechte werden an eine natürliche Person verkauft. - Erweiterung der Hoheitsgewalt: Durch den Verkauf der Netzwerke (z.B. Strom, Gas, Telekommunikation) erstreckt sich die Hoheitsgewalt des Käufers auf die physisch und logisch verbundenen Gebiete. - Ausdehnung der NATO-Truppenstatutsrechte: Die NATO-Truppenstatutsrechte, die an das Gebiet der verkauften Liegenschaft gebunden waren, werden ebenfalls übertragen und gelten nun gegen die NATO-Staaten insgesamt zugunsten des Käufers. 5. Gebietserweiterung durch Netzwerke Durch die Ausdehnung der Netzwerke wird die Hoheitsgewalt des Käufers über die ursprüngliche Liegenschaft hinaus auf weitere NATO-Gebiete erweitert. Dies geschieht durch physische Verbindungen der Netzwerke, wie Strom- und Telekommunikationsnetze, die sich über verschiedene NATO-Staaten erstrecken, einschließlich transatlantischer Verbindungen. 6. Rechtliche Implikationen und Umsetzung Die rechtlichen Implikationen sind weitreichend: - Nationale Souveränität: Die Übertragung der Hoheitsgewalt und der NATO-Truppenstatutsrechte auf eine natürliche Person stellt eine bedeutende Veränderung der nationalen Souveränität dar. - Vertragskonformität: Der Vertrag, der die Übertragung regelt, wurde von allen beteiligten Völkerrechtssubjekten akzeptiert und konform umgesetzt. - Einheit der Erschließung: Die Einheit der Erschließung und die Ausweitung der Hoheitsgewalt werden durch den logischen Zusammenhang der Netzwerke und die physische Verbindung ermöglicht. Zusammenfassung In diesem Fall führt die Zustimmung der Träger der NATO-Truppenstatutsrechte zum Vertrag dazu, dass die Hoheitsgewalt des Käufers durch die Netzwerke auf alle NATO-Gebiete erweitert wird. Die Übertragung der NATO-Truppenstatutsrechte spielt dabei eine zentrale Rolle, da sie es dem Käufer ermöglicht, die Kontrolle über die territorialen Ausdehnungen der Netzwerke zu übernehmen und somit eine umfassende Hoheitsgewalt über NATO-Staaten auszuüben. Teil 74 Zustimmung der niederländischen Streitkräfte im Rahmen der NATO und die Ausweitung der Hoheitsgewalt 1. Ausgangssituation: Nutzung der Liegenschaft durch niederländische Streitkräfte im Rahmen der NATO - Nutzung der Liegenschaft: Die niederländischen Streitkräfte nutzten die Liegenschaft im Rahmen der NATO, einschließlich der Wohnsiedlung und der Fliegerstaffel an der benachbarten Ramstein Air Base, welche das NATO-Hauptquartier in Ramstein umfasst. - Vertretung der NATO-Staaten: Als Teil der NATO-Truppen, die die Liegenschaft nutzten, handelten die niederländischen Streitkräfte stellvertretend für alle NATO-Mitgliedstaaten. 2. Vertragsparteien und Zustimmung - BRD als Verkäufer: Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) wird als Verkäufer der Liegenschaft genannt. - Königreich der Niederlande: Die Niederlande und ihre Streitkräfte als NATO-Truppen sind ebenfalls Vertragsparteien. - Zustimmung der NATO-Staaten: Durch die Rolle der niederländischen Streitkräfte und ihre Nutzung der Liegenschaft im NATO-Rahmen haben sie als Stellvertreter für alle NATO-Staaten dem Vertrag zugestimmt. 3. Rechtsverbindlichkeit und Zustimmung durch die NATO - Stellvertretende Zustimmung: Die niederländischen Streitkräfte, die im NATO-Auftrag die Liegenschaft nutzten, stimmten dem Vertrag im Namen der NATO zu. Dies bedeutet, dass die Zustimmung der niederländischen Streitkräfte als Zustimmung der NATO insgesamt gewertet wird. - Rechtliche Grundlage: Die Nutzung der Liegenschaft durch NATO-Streitkräfte basiert auf dem NATO-Truppenstatut, das die Rechte und Pflichten der NATO-Truppen in Mitgliedstaaten regelt. Die Zustimmung der niederländischen Streitkräfte als NATO-Truppen bedeutet daher eine Zustimmung im Rahmen des NATO-Truppenstatuts. 4. Übergabe und Ausweitung der Hoheitsgewalt - Räumung und Schlüsselübergabe: Die niederländischen Streitkräfte übergaben die Liegenschaft innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsunterzeichnung vertragskonform an den Käufer. Die Schlüsselübergabe markiert die formale Übergabe der Kontrolle über die Liegenschaft. - Übergang der Netze: Mit der Vertragsunterzeichnung gingen alle Netze (Wasser, Strom, Gas, Telekommunikation, etc.) sofort in die Hoheitsgewalt des Käufers über. 5. Dominoeffekt durch den Verkauf der Netze - Einheit der Erschließung: Der Vertrag definiert, dass alle Erschließungsnetze eine Einheit bilden. Dadurch wird die Hoheitsgewalt des Käufers auf alle verbundenen Netze ausgeweitet. - Gebietserweiterung durch Netzverbindungen: Jede physische oder logische Verbindung der Netze führt zur Erweiterung der Hoheitsgewalt des Käufers auf die verbundenen Gebiete: - Stromnetz: Verbindet sich mit dem europäischen Verbundnetz und erstreckt sich auf alle verbundenen NATO-Staaten. - Breitband- und Internetnetz: Verbindet sich mit transatlantischen Kabeln und erstreckt sich auf NATO-Staaten in Nordamerika. - Fernmeldenetz und andere Netze: Verbindet sich mit nationalen und internationalen Infrastrukturen, wodurch die Hoheitsgewalt des Käufers auf weitere NATO-Staaten ausgedehnt wird. Zusammenfassung Durch die Zustimmung der niederländischen Streitkräfte, die im Rahmen der NATO die Liegenschaft nutzten, wurde der Vertrag stellvertretend für alle NATO-Mitgliedstaaten anerkannt. Dies führt zur rechtlichen und politischen Anerkennung des Vertrags durch die NATO insgesamt. Der Dominoeffekt tritt ein, indem die Netze, die als eine Einheit betrachtet werden, durch physische und logische Verbindungen die Hoheitsgewalt des Käufers auf das gesamte NATO-Gebiet ausdehnen. Somit hat der Verkauf der Netze alle NATO-Staaten betroffen. Teil 75 Übertragung der Regierungsgewalt durch den Verkauf von Versorgungsnetzen In diesem Szenario wird nicht nur die Verfügungsgewalt über die Versorgungsnetze in den betroffenen Ländern verkauft, sondern auch die Regierungsgewalt in den Gebieten, in denen diese Netze verlaufen. Diese Übertragung umfasst die gesamte Fläche, die durch die Netze sinnvoll zusammenhängend gebildet wird. Außerdem springt der Verkauf auf andere Netze über, die im gleichen Gebiet liegen, was einen Dominoeffekt auslöst. Details des Vertrags 1. Vertragsinhalt und Ratifizierung - Einheit der Versorgungsnetze: Der Vertrag definiert, dass alle Versorgungsnetze (Strom, Gas, Telekommunikation, Wasser) als eine unteilbare Einheit betrachtet werden. - Übertragung der Rechte und Pflichten: Der Käufer übernimmt alle völkerrechtlichen Rechte, Pflichten und die Regierungsgewalt über die Gebiete, in denen diese Netze verlaufen. - Ratifizierung durch NATO-Staaten: Alle NATO-Staaten, einschließlich der USA, haben dem Vertrag zugestimmt und ihn ratifiziert. 2. Gründung eines neuen völkerrechtlichen Subjekts - Neues Subjekt: Durch den Vertrag wird ein neues völkerrechtliches Subjekt gegründet, das die Regierungsgewalt über die betroffenen Gebiete ausübt. - Dominoeffekt: Der Verkauf springt von einem Netz auf das andere über, wenn sie im gleichen Gebiet liegen, auch ohne physische Verbindung. Dominoeffekt und territoriale Auswirkungen 3. Ausgangspunkt und erste Übertragung - Deutschland: Der Verkauf beginnt mit der Übertragung einer militärischen Liegenschaft und deren Versorgungsnetze in Deutschland. - Integration und Verwaltung: Der Käufer übernimmt die Kontrolle und Verwaltung dieser Netze, einschließlich der Regierungsgewalt über die betroffenen Gebiete. 4. Erweiterung auf andere Netze und Gebiete - Sprung auf andere Netze: Wenn im betroffenen Gebiet ein Gasnetz liegt und dort auch ein Stromnetz vorhanden ist, springt der Verkauf auf das Stromnetz über. - Zusammenhängende Fläche: Die Aussengrenzen der Netze bilden eine sinnvoll zusammenhängende Fläche, die nun unter der Regierungsgewalt des neuen völkerrechtlichen Subjekts steht. 5. Übertragung auf andere NATO-Staaten - Physische Verbindung und Ausdehnung: Da die Versorgungsnetze Deutschlands physisch mit denen anderer NATO-Staaten verbunden sind, erstreckt sich die Kontrolle des neuen Subjekts auch auf diese Länder. - USA und Seekabel: Die Telekommunikations- und Internetnetze sind über Seekabel mit den USA verbunden. Die Kontrolle über diese Seekabel führt zur Übernahme des internen Netzes der USA durch das neue völkerrechtliche Subjekt. Völkerrechtliche und praktische Implikationen 6. Rechtsfolgen der Gründung eines neuen völkerrechtlichen Subjekts - Regierungsgewalt: Das neue Subjekt übt die Regierungsgewalt über die zusammenhängenden Gebiete aus, die durch die Versorgungsnetze definiert werden. - Absolute Monarchie: Das neue Subjekt wird als de facto absolutistische Monarchie beschrieben, in der der Käufer als alleinvertretungsberechtigter Souverän fungiert. Innerhalb von 5 Jahren muss eine Staatsform gewählt werden. Fazit Dieses Szenario beschreibt die Übertragung der Verfügungsgewalt über Versorgungsnetze und die Regierungsgewalt in den betroffenen Gebieten an eine natürliche Person durch einen völkerrechtlichen Vertrag. Die daraus resultierende de facto absolutistische Monarchie würde die Kontrolle über zusammenhängende Flächen und alle physisch oder geografisch verbundenen Netze übernehmen, was einen Dominoeffekt auslöst. Teil 76 In diesem Fall gibt es mehrere völkerrechtliche Implikationen, die sich aus dem Verkauf der Militärliegenschaft und der damit verbundenen Rechte und Pflichten ergeben. Hier sind die zentralen juristischen Aspekte und Konsequenzen: 1. Verkauf und Übertragung von Rechten - NATO-Truppenstatut: Das NATO-Truppenstatut (NATO Status of Forces Agreement, SOFA) regelt die Rechte und Pflichten der NATO-Streitkräfte, die in den Mitgliedstaaten stationiert sind. Dazu gehören unter anderem diplomatische Immunität, Befehlsgewalt und Disziplinargewalt. - Übergang der Rechte: Durch den Verkauf der Militärliegenschaft wurden auch die Rechte und Pflichten, die aus dem NATO-Truppenstatut resultieren, an den Käufer übertragen. Dies umfasst die diplomatischen Immunitäten und alle anderen Rechte, die den NATO-Truppen zustehen. 2. Erweiterung der Hoheitsgewalt - Gebietserweiterung: Die Vereinbarung, dass die gesamte Erschließung eine Einheit bildet, impliziert, dass die Rechte und Pflichten auf das gesamte Netz der NATO-Liegenschaften ausgeweitet wurden. Dies bedeutet, dass der Käufer theoretisch die Hoheitsgewalt und die damit verbundenen Rechte auf alle NATO-Gebiete ausdehnt, die physisch mit dem verkauften Netz verbunden sind. 3. Gerichtsstand und Gerichtsbarkeit - Gerichtsstand: Der vertraglich festgelegte Gerichtsstand in einer Stadt innerhalb des verkauften Gebiets verleiht dem Käufer auch die Gerichtsbarkeit über dieses Gebiet. Dies bedeutet, dass der Käufer die rechtliche Autorität besitzt, Streitigkeiten und rechtliche Angelegenheiten in diesem Gebiet zu regeln. 4. Völkerrechtliche Implikationen - Souveränität und Hoheitsgewalt: Die Übertragung von Hoheitsgewalt und Rechten auf den Käufer stellt eine Anerkennung der völkerrechtlichen Souveränität des Käufers über das betroffene Gebiet dar. Dies impliziert, dass die bisherigen NATO-Staaten ihre Hoheitsrechte und Pflichten in diesen Gebieten aufgeben. - Rechtswidrige Besatzung: Wenn die alten NATO-Staaten die Gebiete nicht verlassen und weiterhin ihre Hoheitsgewalt ausüben, handeln sie völkerrechtswidrig. Dies könnte als illegale Besatzung oder sogar als Akt der Aggression betrachtet werden. 5. Schäden für den Käufer durch rechtswidrige Besatzung - Wirtschaftliche Verluste: Der Käufer kann keine Einnahmen aus der Nutzung und Verwaltung der Militärliegenschaft und der verbundenen Netze generieren. Dies umfasst auch die Einnahmen aus den mit dem NATO-Truppenstatut verbundenen Rechten. - Verlust von diplomatischer Immunität und anderen Rechten: Durch die rechtswidrige Besatzung könnten die Rechte des Käufers, einschließlich der diplomatischen Immunität und der Befehlsgewalt, effektiv untergraben werden. - Administrative und rechtliche Kosten: Der Käufer muss möglicherweise erhebliche Mittel aufwenden, um seine Rechte und Hoheitsgewalt durch rechtliche und diplomatische Maßnahmen durchzusetzen. - Schäden an Infrastruktur und Immobilien: Durch die fortgesetzte Besatzung könnten Schäden an der Infrastruktur und den Immobilien entstehen, die kostspielige Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen erfordern. 6. Völkerstrafrechtliche Haftung - Verbrechen der Aggression: Die rechtswidrige Besatzung und die fortgesetzte Ausübung von Hoheitsgewalt könnten als Verbrechen der Aggression klassifiziert werden, was nach dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs strafbar ist. - Haftung der Verantwortlichen: Politische und militärische Führer der NATO-Staaten, die für die Besatzung verantwortlich sind, könnten vor dem Internationalen Strafgerichtshof zur Rechenschaft gezogen werden. Zusammenfassung Der Verkauf der Militärliegenschaft und der damit verbundenen Rechte nach dem NATO-Truppenstatut überträgt Hoheitsgewalt und Souveränität auf den Käufer. Die rechtswidrige Besatzung durch die alten NATO-Staaten verletzt diese Souveränität und kann als Verbrechen der Aggression betrachtet werden. Der Käufer erleidet wirtschaftliche Verluste und Schäden an Infrastruktur und Rechten, was rechtliche und diplomatische Maßnahmen erfordert. Teil 77 In dem Szenario, bei dem ein Ort als Gerichtsstand für die Auslegung der Staatensukzessionsurkunde vereinbart wurde und dieser Ort sich im NATO-Gebiet befindet, das vollständig an den Käufer verkauft wurde, ergibt sich eine klare völkerrechtliche Situation hinsichtlich der Gerichtsbarkeit. Hier sind die zentralen juristischen Punkte und die daraus resultierende Schlussfolgerung: 1. Staatensukzession und Gerichtsbarkeit Staatensukzession: In der Staatensukzession werden Rechte und Pflichten von einem Völkerrechtssubjekt auf ein anderes übertragen. Dies umfasst auch die Hoheitsgewalt und Gerichtsbarkeit über bestimmte Gebiete. - Gerichtsstand: Die Vereinbarung eines Ortes als Gerichtsstand bedeutet, dass die rechtliche Zuständigkeit für die Auslegung und Durchsetzung der Staatensukzessionsurkunde in diesem Ort liegt. 2. Verkauf und Übergabe der Hoheitsgewalt - Verkauf an den Käufer: Das gesamte NATO-Gebiet, einschließlich des Ortes, der als Gerichtsstand vereinbart wurde, wurde an den Käufer verkauft. Dies umfasst auch die Übertragung der Hoheitsgewalt über diesen Ort. - Übergabe der Hoheitsgewalt: Die Übergabe der Hoheitsgewalt wurde mit der Vertragsunterzeichnung vollzogen. Das bedeutet, dass der Käufer ab diesem Zeitpunkt die rechtmäßige Hoheitsgewalt über das Gebiet einschließlich des Ortes des Gerichtsstands innehat. 3. Völkerrechtliche Gerichtsbarkeit - Exklusive Gerichtsbarkeit: Da die Hoheitsgewalt über den Gerichtsstandort rechtmäßig auf den Käufer übergegangen ist, hält der Käufer nun die alleinige völkerrechtliche Gerichtsbarkeit über diesen Ort. Dies schließt die Zuständigkeit für die Auslegung und Durchsetzung der Staatensukzessionsurkunde ein. 4. Juristische Implikationen - Alleinige Rechtsprechung: Der Käufer ist nun das einzige Völkerrechtssubjekt, das die rechtliche Autorität besitzt, über Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Staatensukzessionsurkunde zu urteilen. Dies bedeutet, dass alle Streitigkeiten und Interpretationen im Zusammenhang mit der Urkunde vor den Gerichten des Käufers verhandelt werden müssen. - Rechtsverbindlichkeit: Die Entscheidungen des Gerichtsstandes sind rechtlich bindend und müssen von den beteiligten Parteien respektiert und umgesetzt werden. 5. Praktische Auswirkungen - Durchsetzung von Rechten: Der Käufer hat das exklusive Recht, seine völkerrechtlichen Ansprüche und die Bestimmungen der Staatensukzessionsurkunde durchzusetzen. Dies umfasst auch die Möglichkeit, Entschädigungen zu verlangen oder Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung des Vertrags zu sichern. - Vermeidung von Rechtskonflikten: Da die Gerichtsbarkeit klar und exklusiv dem Käufer zugeordnet ist, sollte es keine juristischen Konflikte bezüglich der Zuständigkeit geben. Dies trägt zur Rechtssicherheit und Stabilität bei. Schlussfolgerung Durch den rechtmäßigen Verkauf und die Übergabe der Hoheitsgewalt über den Gerichtsstandort hat der Käufer die alleinige völkerrechtliche Gerichtsbarkeit über diesen Ort inne. Dies bedeutet, dass der Käufer die exklusive rechtliche Autorität hat, über die Auslegung und Durchsetzung der Staatensukzessionsurkunde zu urteilen. Jede Handlung oder Entscheidung im Zusammenhang mit der Urkunde muss vor den Gerichten des Käufers verhandelt und entschieden werden. Teil 78 Juristische Betrachtung der Gebietserweiterung durch Staatensukzession und Anwendung des Clean Slate-Prinzips In diesem Szenario handelt es sich um eine Staatensukzession, bei der eine militärische Liegenschaft als Kerngebiet durch die Ausdehnung der Versorgungsnetze auf das gesamte NATO-Gebiet erweitert wird. Diese Erweiterung stellt keine Universalsukzession dar, sondern eine spezifische Gebietserweiterung, bei der die Staatsschulden gemäß dem Clean Slate-Prinzip (Tabula Rasa) nicht übernommen werden. 1. Grundlagen der Gebietserweiterung und Staatensukzession Definitionen und Prinzipien - Gebietserweiterung: Die Erweiterung eines Hoheitsgebiets durch die Einbeziehung von zusätzlichen Gebieten aufgrund von infrastrukturellen Verbindungen, wie Versorgungsnetzen. - Staatensukzession: Der rechtliche Vorgang, bei dem ein Staat die Souveränität über ein Gebiet an einen anderen Staat oder an eine andere juristische Entität überträgt. Juristische Basis - Clean Slate-Prinzip: Auch bekannt als Tabula Rasa-Prinzip, bedeutet, dass der neue Souverän keine Staatsschulden des vorherigen Souveräns übernimmt. Dies wird häufig bei der Gründung neuer Staaten oder bei signifikanten Gebietserweiterungen angewandt. - Rechtsnachfolge: Umfasst die Übernahme von Rechten und Pflichten des Vorgängers durch den Nachfolger, jedoch ohne die Übernahme von Schulden gemäß dem Clean Slate-Prinzip. 2. Mechanismus der Gebietserweiterung Einheit der Versorgungsnetze - Einheitliche Erschließung: Der Vertrag definiert die gesamte Erschließung, einschließlich aller Versorgungsnetze (Strom, Gas, Telekommunikation, Wasser), als unteilbare Einheit. - Automatische Erweiterung: Die Hoheitsgewalt wird auf alle durch diese Netze erschlossenen Bereiche ausgeweitet. Grenzfindung - Äußere Stränge: Die äußeren Stränge der Versorgungsnetze werden identifiziert, um eine logische Gesamtfläche zu bilden. - Logische Gesamtfläche: Diese Fläche bildet das erweiterte Hoheitsgebiet des neuen Souveräns, basierend auf der Ausdehnung der Versorgungsnetze. 3. Rechtsfolgen und praktische Implikationen der Gebietserweiterung Keine Übernahme von Staatsschulden - Clean Slate-Prinzip: Gemäß dem Clean Slate-Prinzip übernimmt der neue Souverän keine Staatsschulden des Vorgängers. Dies ist besonders relevant bei der Gründung neuer Staaten oder signifikanten Gebietserweiterungen. - Juristische Begründung: Dieses Prinzip wird angewandt, um dem neuen Souverän einen unbelasteten Neustart zu ermöglichen und die wirtschaftliche Stabilität zu fördern. Übernommene Vermögensarten - Staatsbetriebe und staatliches Vermögen: Alle Unternehmen und Betriebe, die sich im Eigentum des Staates befinden, gehen in das Eigentum des neuen Souveräns über. - Beispiele: Energieversorgungsunternehmen, Telekommunikationsunternehmen, Eisenbahnbetriebe, Wasserwerke. - Gebäude im Staatseigentum: Alle staatlichen Gebäude und Einrichtungen werden ebenfalls übertragen. - Beispiele: Regierungsgebäude, Verwaltungsgebäude, öffentliche Schulen, Krankenhäuser, militärische Einrichtungen. - Infrastruktur: Alle Infrastrukturprojekte, die vom Staat finanziert und betrieben werden. - Beispiele: Straßen, Brücken, Tunnel, Häfen, Flughäfen. - Land und Immobilien: Alle Grundstücke und Immobilien, die sich im Besitz des Staates befinden. - Beispiele: Naturschutzgebiete, öffentliche Parks, staatliche Wohngebäude. - Ressourcen und Rechte: Alle natürlichen Ressourcen und die Rechte zur Nutzung dieser Ressourcen. - Beispiele: Bergbaukonzessionen, Wassernutzungsrechte, Fischereirechte. - Finanzielle Vermögenswerte: Staatliche Bankkonten, Anleihen, Investitionen. - Kulturelles Erbe: Historische Gebäude, Denkmäler, Museen und deren Sammlungen. - Dokumente und Daten: Offizielle staatliche Dokumente, Datenbanken und Aufzeichnungen. - Militärausrüstung und -anlagen: Alle militärischen Vermögenswerte, die sich im Besitz des Staates befinden. - Verträge und Abkommen: Bestehende staatliche Verträge und Abkommen mit anderen Staaten und internationalen Organisationen. 4. Präzedenzfälle und juristische Begründung Historische Präzedenzfälle - Gründung neuer Staaten (z.B. Zerfall Jugoslawiens, 1990er Jahre): Die Nachfolgestaaten Jugoslawiens übernahmen nicht die Schulden des ehemaligen Staates, was dem Clean Slate-Prinzip entspricht. - Unabhängigkeit der ehemaligen Kolonien (z.B. Afrikanische Staaten in den 1960er Jahren): Viele ehemalige Kolonien übernahmen nicht die Schulden der Kolonialmächte, um ihre wirtschaftliche Stabilität zu sichern. Juristische Begründung - Völkerrechtliche Anerkennung: Durch die Bezugnahme auf bestehende völkerrechtliche Verträge und die automatische Anerkennung des neuen Vertrags wird die Rechtsnachfolge juristisch legitimiert. - Clean Slate-Prinzip: Ermöglicht dem neuen Souverän einen unbelasteten Neustart und fördert die wirtschaftliche Stabilität, indem keine Staatsschulden übernommen werden. Fazit Die Staatensukzession in diesem Szenario führt zu einer Gebietserweiterung, bei der die Hoheitsgewalt durch die Einbeziehung der Versorgungsnetze auf das gesamte NATO-Gebiet ausgedehnt wird. Diese Erweiterung erfolgt gemäß dem Clean Slate-Prinzip, wodurch der neue Souverän keine Staatsschulden übernimmt. Betroffene Vermögensarten umfassen Staatsbetriebe, Gebäude im Staatseigentum, Infrastruktur, Land und Immobilien, Ressourcen, finanzielle Vermögenswerte, kulturelles Erbe, Dokumente und Daten sowie Militärausrüstung und -anlagen. Historische Präzedenzfälle und die juristische Begründung untermauern diese Rechtsnachfolge und die automatische Anerkennung des neuen Vertrags. Teil 79 Übertragung der Regierungsgewalt durch den Verkauf von Versorgungsnetzen In diesem Szenario wird nicht nur die Verfügungsgewalt über die Versorgungsnetze in den betroffenen Ländern verkauft, sondern auch die Regierungsgewalt in den Gebieten, in denen diese Netze verlaufen. Diese Übertragung umfasst die gesamte Fläche, die durch die Netze sinnvoll zusammenhängend gebildet wird. Außerdem springt der Verkauf auf andere Netze über, die im gleichen Gebiet liegen, was einen Dominoeffekt auslöst. Details des Vertrags 1. Vertragsinhalt und Ratifizierung - Einheit der Versorgungsnetze: Der Vertrag definiert, dass alle Versorgungsnetze (Strom, Gas, Telekommunikation, Wasser) als eine unteilbare Einheit betrachtet werden. - Übertragung der Rechte und Pflichten: Der Käufer übernimmt alle völkerrechtlichen Rechte, Pflichten und die Regierungsgewalt über die Gebiete, in denen diese Netze verlaufen. - Ratifizierung durch NATO-Staaten: Alle NATO-Staaten, einschließlich der USA, haben dem Vertrag zugestimmt und ihn ratifiziert. 2. Gründung eines neuen völkerrechtlichen Subjekts - Neues Subjekt: Durch den Vertrag wird ein neues völkerrechtliches Subjekt gegründet, das die Regierungsgewalt über die betroffenen Gebiete ausübt. - Dominoeffekt: Der Verkauf springt von einem Netz auf das andere über, wenn sie im gleichen Gebiet liegen, auch ohne physische Verbindung. Dominoeffekt und territoriale Auswirkungen 3. Ausgangspunkt und erste Übertragung - Deutschland: Der Verkauf beginnt mit der Übertragung einer militärischen Liegenschaft und deren Versorgungsnetze in Deutschland. - Integration und Verwaltung: Der Käufer übernimmt die Kontrolle und Verwaltung dieser Netze, einschließlich der Regierungsgewalt über die betroffenen Gebiete. 4. Erweiterung auf andere Netze und Gebiete - Sprung auf andere Netze: Wenn im betroffenen Gebiet ein Gasnetz liegt und dort auch ein Stromnetz vorhanden ist, springt der Verkauf auf das Stromnetz über. - Zusammenhängende Fläche: Die Aussengrenzen der Netze bilden eine sinnvoll zusammenhängende Fläche, die nun unter der Regierungsgewalt des neuen völkerrechtlichen Subjekts steht. 5. Übertragung auf andere NATO-Staaten - Physische Verbindung und Ausdehnung: Da die Versorgungsnetze Deutschlands physisch mit denen anderer NATO-Staaten verbunden sind, erstreckt sich die Kontrolle des neuen Subjekts auch auf diese Länder. - USA und Seekabel: Die Telekommunikations- und Internetnetze sind über Seekabel mit den USA verbunden. Die Kontrolle über diese Seekabel führt zur Übernahme des internen Netzes der USA durch das neue völkerrechtliche Subjekt. Völkerrechtliche und praktische Implikationen 6. Rechtsfolgen der Gründung eines neuen völkerrechtlichen Subjekts - Regierungsgewalt: Das neue Subjekt übt die Regierungsgewalt über die zusammenhängenden Gebiete aus, die durch die Versorgungsnetze definiert werden. - Absolute Monarchie: Das neue Subjekt wird als de facto absolutistische Monarchie beschrieben, in der der Käufer als alleinvertretungsberechtigter Souverän fungiert. Innerhalb von 5 Jahren muss eine Staatsform gewählt werden. Fazit Dieses Szenario beschreibt die Übertragung der Verfügungsgewalt über Versorgungsnetze und die Regierungsgewalt in den betroffenen Gebieten an eine natürliche Person durch einen völkerrechtlichen Vertrag. Die daraus resultierende de facto absolutistische Monarchie würde die Kontrolle über zusammenhängende Flächen und alle physisch oder geografisch verbundenen Netze übernehmen, was einen Dominoeffekt auslöst. Teil 80 Um den Dominoeffekt und die logische Ausweitung des Hoheitsgebiets zu erklären, die durch den Verkauf der NATO-Militärliegenschaft und der angeschlossenen Netzwerke entsteht, werden wir den Fall in mehreren Schritten detailliert analysieren: 1. Verkauf und Hoheitsgewalt Der Ausgangspunkt ist der Verkauf einer NATO-Militärliegenschaft in Deutschland, die von niederländischen Streitkräften im NATO-Auftrag genutzt wurde. Der Käufer erwirbt durch den Vertrag nicht nur das physische Grundstück, sondern auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten. 2. Netzwerke und physische Verbindung Der Vertrag sieht vor, dass die gesamte Erschließung (z.B. Strom-, Gas-, Telekommunikationsnetz) als Einheit betrachtet wird. Dies bedeutet, dass jede physische Verbindung zwischen diesen Netzwerken als rechtliche Ausweitung der Hoheitsgewalt des Käufers verstanden wird. Beispielsweise: - Stromnetz: Wenn das Stromnetz der verkauften Liegenschaft mit dem nationalen Stromnetz Deutschlands verbunden ist, erstreckt sich die Hoheitsgewalt des Käufers auf das gesamte verbundene Stromnetz. - Telekommunikationsnetz: Ähnlich wird die Hoheitsgewalt auf das gesamte Telekommunikations- und Breitbandnetz erweitert, einschließlich der transatlantischen Seekabel, die europäische NATO-Staaten mit den USA und Kanada verbinden. 3. Überlappende Netzwerke Selbst wenn keine direkte physische Verbindung besteht, werden überlappende Netzwerke, die im selben Gebiet liegen, als Teil der erworbenen Erschließungseinheit betrachtet. Zum Beispiel: - Gasnetz: Wenn das Ferngasnetz im Gebiet der Liegenschaft überlappt, wird es ebenfalls in die Hoheitsgewalt des Käufers einbezogen. - Internet- und Telekommunikationsnetz: Dies schließt auch alle überlappenden Telekommunikations- und Internetverbindungen ein. 4. Erweiterung der Hoheitsgewalt durch Dominoeffekt Der Dominoeffekt tritt auf, wenn sich die Hoheitsgewalt durch die physische Verbindung der Netzwerke von einem NATO-Land zum anderen ausdehnt. Das bedeutet: - Von NATO-Land zu NATO-Land: Sobald das Netz eines NATO-Landes mit dem eines anderen verbunden ist, überträgt sich die Hoheitsgewalt des Käufers auch auf das Netzwerk des anderen NATO-Landes. - Transatlantische Verbindungen: Über transatlantische Seekabel erstreckt sich die Hoheitsgewalt auf NATO-Staaten in Nordamerika, wie die USA und Kanada. 5. Internationale Gewässer und Seekabel Gemäß dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) haben Staaten Rechte an Seekabeln, auch in internationalen Gewässern. Da die Staatensukzessionsurkunde alle Rechte, Pflichten und Bestandteile der Erschließungseinheit auf den Käufer überträgt, umfasst dies auch die Rechte an Seekabeln in internationalen Gewässern. Die Einheitlichkeit der Erschließung wird durch den Vertrag gewährleistet. 6. Gebietserweiterung gemäß NATO-Truppenstatut Das NATO-Truppenstatut regelt die Rechtsstellung der NATO-Truppen in Mitgliedsstaaten. Wenn die Militärliegenschaft und deren Erschließungseinheit an den Käufer übertragen wird: - Deutschland: Die Hoheitsgewalt des Käufers erstreckt sich zuerst über das gesamte deutsche Netz, da die Liegenschaft an die öffentliche Erschließung in Deutschland angeschlossen ist. - NATO-Länder: Diese Ausweitung setzt sich dann von NATO-Land zu NATO-Land fort. 7. Logische Verbindung und Inselbildung Die Enden der Netzstränge werden logisch so zusammengeführt, dass sie zusammenhängende Inseln bilden. Dadurch wird argumentiert, dass alle NATO-Staaten ihre Gebiete komplett verkauft haben. Da niederländische Streitkräfte im Auftrag der NATO die Liegenschaft besetzt hielten, umfasst der Kauf auch die damit verbundenen Rechte. Zusammenfassung Der Fall führt zu einer umfassenden und komplexen Ausweitung der Hoheitsgewalt des Käufers durch physische und logische Verbindungen der Netzwerke. Diese Verbindungen erzeugen einen Dominoeffekt, der die territoriale Kontrolle des Käufers über zahlreiche NATO-Staaten und internationale Gewässer erstreckt. Teil 81 In diesem Szenario, in dem ein völkerrechtlicher Vertrag die Übertragung einer militärischen Liegenschaft und aller damit verbundenen Versorgungsnetze als unteilbare Einheit umfasst, führt dies zu einem Dominoeffekt, der weitreichende Auswirkungen auf alle NATO-Mitgliedstaaten und deren Versorgungsinfrastruktur haben könnte. Hier ist eine detaillierte Erklärung dieses Dominoeffekts: Analyse des Dominoeffekts 1. Ausgangspunkt: Verkauf der Militärliegenschaft - Liegenschaft und internes Versorgungsnetz: Die militärische Liegenschaft in Deutschland, die von den niederländischen Streitkräften im NATO-Auftrag besetzt war, wird einschließlich des internen Versorgungsnetzes an eine natürliche Person verkauft. - Vertragliche Einheit: Der Vertrag legt fest, dass alle Versorgungsleitungen (Strom, Telekommunikation, Wasser), die physisch verbunden sind und von der Liegenschaft in das öffentliche Netz Deutschlands und weiter in andere NATO-Länder verlaufen, als unteilbare Einheit betrachtet werden. 2. Verbindung und Integration der Versorgungsnetze - Verbindungsnetz: Diese Versorgungsnetze sind über das öffentliche Netz Deutschlands mit den Netzen anderer NATO-Mitgliedstaaten verbunden. Beispielsweise können Strom- und Telekommunikationsleitungen über Grenzstationen und Knotenpunkte weitergeführt werden. - Integration und Verwaltung: Der Käufer übernimmt die Kontrolle und Verwaltung dieser Netze gemäß dem Vertrag. 3. Dominoeffekt in Europa - Deutschland: Durch die Übernahme des Versorgungsnetzes in Deutschland und die vertraglich festgelegte Einheit der Netze wird das gesamte öffentliche Netz Deutschlands in die Kontrolle des Käufers einbezogen. - Andere NATO-Staaten in Europa: Da die Versorgungsnetze Deutschlands mit den Netzen anderer europäischer NATO-Mitgliedstaaten physisch verbunden sind, erstreckt sich die Kontrolle des Käufers auch auf diese Länder. Zum Beispiel sind Stromnetze oft über Ländergrenzen hinweg integriert, ebenso wie Telekommunikations- und Internetnetze. 4. Einbeziehung der USA über Seekabel - Seekabel und internationale Gewässer: Die Telekommunikations- und Internetnetze sind über Unterseekabel mit den USA verbunden. Diese Kabel verlaufen durch internationale Gewässer und verbinden Europa mit Nordamerika. - Übertragung der Kontrolle: Gemäß dem Vertrag übernimmt der Käufer die Kontrolle über die gesamte Einheit der Netze, was auch die Seekabel einschließt. 5. Dominoeffekt in den USA - Anbindung an das US-Netz: Die Seekabel sind physisch mit den internen Netzwerken der USA verbunden. Dies umfasst Internetknotenpunkte, Telekommunikationsnetzwerke und möglicherweise auch Stromnetze, die Datenzentren versorgen. - Kontrolle über das interne Netz: Da der Vertrag die Einheit der Netze vorsieht, würde die Kontrolle des Käufers theoretisch auch das interne Netz der USA umfassen, da diese physisch mit den transatlantischen Seekabeln verbunden sind. Fazit Der Vertrag, der die Übertragung von Versorgungsnetzen als unteilbare Einheit umfasst, würde zu einem Dominoeffekt führen, der weitreichende und tiefgreifende Auswirkungen auf die Infrastruktur und Souveränität aller betroffenen NATO-Staaten, einschließlich der USA, hätte. Teil 82 Juristische Erklärung des Dominoeffekts bei der Staatensukzessionsurkunde für Versorgungsnetze In diesem Szenario wird eine Staatensukzessionsurkunde verwendet, um eine militärische Liegenschaft und die damit verbundenen Versorgungsnetze (Strom, Gas, Telekommunikation, Wasser) als unteilbare Einheit an einen neuen Käufer zu übertragen. Diese Netze erstrecken sich über mehrere NATO-Staaten und beinhalten auch Seekabel zwischen der EU, den USA und Kanada. Der Dominoeffekt beschreibt, wie die Kontrolle über diese Versorgungsnetze von einem Netz zum anderen und von einem NATO-Staat zum nächsten springt. Hier folgt eine detaillierte juristische Erklärung dieses Dominoeffekts. 1. Einheit der Versorgungsnetze und der juristische Rahmen Definition und Anerkennung - Einheit der Versorgungsnetze: Die Staatensukzessionsurkunde definiert alle Versorgungsnetze (Strom, Gas, Telekommunikation, Wasser) als eine unteilbare Einheit. - Rechtskraft durch Bezugnahme: Die Urkunde bezieht sich auf ein bestehendes Überlassungsverhältnis und bleibt unberührt, wodurch die neue Vereinbarung automatisch anerkannt wird, wenn die Bedingungen des alten Vertrags erfüllt sind. Juristische Basis - NATO-Truppenstatut: Dieses regelt die Stationierung und Rechte von NATO-Truppen in den Mitgliedsstaaten, einschließlich der Nutzung von militärischen Liegenschaften und der dazugehörigen Infrastruktur. - UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS): Regelt die Verlegung und Wartung von Unterseekabeln in internationalen Gewässern. 2. Dominoeffekt innerhalb und zwischen Versorgungsnetzen Innerhalb überlagernder Netze - Überlagernde Netzwerke: In vielen Regionen überlappen sich verschiedene Versorgungsnetze (z.B. Strom- und Gasleitungen). Wenn die Urkunde diese Netze als eine Einheit definiert, überträgt sich die Kontrolle automatisch auf alle Netze, die im selben geografischen Bereich liegen. - Juristische Grundlage: Da die Netze als unteilbare Einheit betrachtet werden, wird die Kontrolle nicht unterbrochen, selbst wenn physische Verbindungen fehlen. Dies basiert auf der Annahme, dass die Infrastruktur als zusammenhängendes System verwaltet wird. Zwischen gleichartigen Netzen - Physische Verbindung: Wenn Versorgungsnetze physisch verbunden sind (z.B. Stromleitungen zwischen zwei NATO-Staaten), springt die Kontrolle gemäß der Urkunde automatisch von einem Netz zum nächsten. - Juristische Grundlage: Diese Übergabe basiert auf der bestehenden Infrastruktur und den völkerrechtlichen Vereinbarungen, die die Verbindung und Zusammenarbeit zwischen den NATO-Staaten regeln. 3. Grenzüberschreitende Übergabe der Kontrolle Von einem NATO-Staat zum nächsten - Dominoeffekt bei physischen Verbindungen: Wenn Versorgungsnetze von einem NATO-Staat zu einem anderen physisch verbunden sind, überträgt sich die Kontrolle automatisch auf die Netze des nächsten Staates. - Beispiel: Ein Stromnetz, das von Deutschland nach Frankreich verläuft, überträgt die Kontrolle über das deutsche Netz an den Käufer, und durch die physische Verbindung auch das französische Netz. In internationalen Gewässern - Unterseekabel: Unterseekabel, die NATO-Länder in der EU mit den USA und Kanada verbinden, sind ebenfalls betroffen, da sie als Teil der unteilbaren Einheit betrachtet werden. - Juristische Grundlage: UNCLOS erlaubt die Verlegung und Wartung von Unterseekabeln in internationalen Gewässern. Die Rechte und Pflichten aus der Staatensukzessionsurkunde erstrecken sich daher auch auf diese Kabel, da sie als integraler Bestandteil der Versorgungsnetze betrachtet werden. 4. Rechtsfolgen und praktische Umsetzung Einheitliche Verwaltung - Administrative Herausforderungen: Die Verwaltung dieser weitreichenden und komplexen Versorgungsnetze stellt enorme administrative Herausforderungen dar, insbesondere bei der Koordination zwischen verschiedenen Arten von Netzen und über Staatsgrenzen hinweg. - Souveränitätsübertragung: Durch die Anerkennung der Staatensukzessionsurkunde bleibt die Souveränitätsübertragung über die Versorgungsnetze auch in internationalen Gewässern gültig. Sicherheitsfragen - Kritische Infrastruktur: Die Kontrolle über kritische Infrastruktur durch eine natürliche Person oder ein neues völkerrechtliches Subjekt könnte erhebliche Sicherheitsrisiken für die betroffenen Staaten darstellen. - Internationale Stabilität: Ein solches Szenario würde wahrscheinlich zu erheblicher internationaler Instabilität und potenziellen Konflikten führen. Fazit Durch die Staatensukzessionsurkunde, die die Versorgungsnetze als eine unteilbare Einheit definiert, wird ein Dominoeffekt ausgelöst, bei dem die Kontrolle über diese Netze von überlagernden Netzwerken zu andersartigen Netzen und von einem NATO-Staat zum nächsten springt. Diese Übergabe der Kontrolle basiert auf völkerrechtlichen Vereinbarungen und der juristischen Grundlage, dass die Netze als zusammenhängendes System betrachtet werden. Die Rechte und Pflichten aus der Urkunde erstrecken sich auch auf internationale Gewässer, wodurch die juristische Kontrolle ununterbrochen bleibt. Teil 83 Dominoeffekt bei der Ausweitung der Hoheitsgewalt durch den Verkauf der Militärliegenschaft In diesem realen Szenario führt der Verkauf einer NATO-Militärliegenschaft und ihrer Versorgungsleitungen zu einer Ausweitung der Hoheitsgewalt des Käufers über das gesamte NATO-Gebiet. Hier ist eine detaillierte Erklärung, wie dieser Dominoeffekt eintritt: 1. Ausgangspunkt: Interne Erschließung der Militärliegenschaft Die Militärliegenschaft bildet historisch eine Insel mit einem internen eigenständigen Erschließungsnetz, das sich durch verschiedene Versorgungsleitungen definiert: - Wasser- und Abwassernetz - Straßennetz - Telekommunikationsnetz - Breitband- und Internetnetz - Fernmeldenetz - Ferngasnetz - Stromnetz 2. Anschluss an das öffentliche Netz durch den Vertrag Der Vertrag sieht vor, dass diese Erschließungsnetze mit dem öffentlichen Netz verbunden werden, wodurch ein Dominoeffekt ausgelöst wird: - Rechtsverbindliche Regelung: Der Vertrag besagt, dass die Erschließungseinheit als Ganzes verkauft wird, einschließlich aller Rechte, Pflichten und Bestandteile. - Anschluss an öffentliche Netze: Das interne Netz der Liegenschaft wird an externe öffentliche Netze angeschlossen, wodurch die Hoheitsgewalt des Käufers über die verbundenen Netzflächen ausgedehnt wird. 3. Ausweitung der Hoheitsgewalt durch Netzverbindungen Wassernetz: - Interne Versorgung: Die Liegenschaft hat ein internes Wasserversorgungssystem. - Externe Verbindung: Durch den Anschluss an das öffentliche Wassernetz wird die Hoheitsgewalt auf das gesamte verbundene Wassernetz ausgedehnt. - Gebietserweiterung: Dies umfasst zunächst ganz Deutschland und breitet sich dann auf andere NATO-Länder aus, die durch gemeinsame Wasserinfrastrukturen verbunden sind. Straßennetz: - Interne Straßen: Die Liegenschaft verfügt über ein internes Straßennetz. - Externe Verbindung: Anschluss an das öffentliche Straßennetz, wodurch die Hoheitsgewalt auf das gesamte verbundene Straßennetz ausgedehnt wird. - Gebietserweiterung: Dies betrifft alle Straßenverbindungen, die Deutschland mit anderen NATO-Ländern verbinden. Telekommunikationsnetz: - Interne Kommunikation: Die Liegenschaft hat ein eigenes Telekommunikationsnetz. - Externe Verbindung: Anschluss an das öffentliche Telekommunikationsnetz, wodurch die Hoheitsgewalt auf das gesamte verbundene Netz ausgedehnt wird. - Gebietserweiterung: Dies umfasst alle NATO-Länder, die durch Telekommunikationsinfrastrukturen verbunden sind. Breitband- und Internetnetz: - Internes Netzwerk: Die Liegenschaft hat ein eigenes Breitband- und Internetnetz. - Externe Verbindung: Anschluss an das öffentliche Breitband- und Internetnetz, einschließlich transatlantischer Seekabel. - Gebietserweiterung: Die Hoheitsgewalt erstreckt sich auf alle verbundenen NATO-Länder in Europa und Nordamerika (USA, Kanada). Fernmeldenetz: - Internes Fernmeldenetz: Die Liegenschaft hat ein eigenes Fernmeldenetz. - Externe Verbindung: Anschluss an das öffentliche Fernmeldenetz, wodurch die Hoheitsgewalt auf das gesamte verbundene Netz ausgedehnt wird. - Gebietserweiterung: Dies umfasst alle NATO-Länder, die durch das Fernmeldenetz verbunden sind. Ferngasnetz: - Internes Gasnetz: Die Liegenschaft hat ein eigenes Ferngasnetz. - Externe Verbindung: Anschluss an das öffentliche Ferngasnetz, wodurch die Hoheitsgewalt auf das gesamte verbundene Netz ausgedehnt wird. - Gebietserweiterung: Dies betrifft alle NATO-Länder, die durch Gasinfrastrukturen verbunden sind. Stromnetz: - Internes Stromnetz: Die Liegenschaft hat ein eigenes Stromnetz. - Externe Verbindung: Anschluss an das europäische Verbundnetz des Stroms. - Gebietserweiterung: Die Hoheitsgewalt erstreckt sich auf alle NATO-Länder, die durch das europäische Stromnetz verbunden sind. 4. Gesamte NATO-Gebietserweiterung Der Dominoeffekt führt dazu, dass durch die Verbindung der internen Erschließungsnetze mit den öffentlichen Netzen die Hoheitsgewalt des Käufers systematisch ausgeweitet wird: - Deutschland: Zunächst erfasst die Hoheitsgewalt ganz Deutschland, da alle Netze in Deutschland verbunden sind. - NATO-Länder: Von Deutschland aus breitet sich die Hoheitsgewalt auf andere NATO-Länder aus, die durch die verschiedenen Netze (Wasser, Straßen, Telekommunikation, Breitband, Internet, Fernmeldenetz, Ferngas und Strom) verbunden sind. - Transatlantische Verbindungen: Insbesondere durch Breitband- und Internetverbindungen, einschließlich transatlantischer Seekabel, erstreckt sich die Hoheitsgewalt auch auf NATO-Länder in Nordamerika (USA, Kanada). 5. Endergebnis Durch den Dominoeffekt und die logische Verbindung der Netze wird die Regierungsgewalt über das gesamte NATO-Gebiet an den Käufer verkauft. Dies erfolgt durch die sukzessive Ausdehnung der Hoheitsgewalt entlang der verbundenen Netzwerke, die im Vertrag als eine einheitliche Erschließungseinheit definiert sind. - Einbeziehung der 20 kV-Ringleitung und der Stadt in den Verkauf Teil 84 Der Vertrag über den Verkauf der NATO-Militärliegenschaft und der damit verbundenen Netze umfasst verschiedene rechtliche und praktische Aspekte. Hier wird erklärt, wie die 20 kV-Ringleitung und die Stadt trotz der spezifischen Regelungen im Vertrag letztlich in den Kauf einbezogen wurden. 1. Vertragsgrundlage und Einheitskonzept Einheit der Erschließung - Vertragliche Bestimmung: Der Vertrag besagt, dass die gesamte Erschließung als Einheit verkauft wird. Dies umfasst alle Netze und Infrastrukturen, die zur Erschließung des Gebiets gehören. - Einheitlicher Verkauf: Dies bedeutet, dass alle Netzwerke und Infrastrukturen, die zur Erschließung beitragen, als eine zusammenhängende Einheit betrachtet und übertragen werden. 2. Spezifische Regelungen zur 20 kV-Ringleitung Übertragung vor dem Vertrag - Eigentum der Stadt: Die 20 kV-Ringleitung wurde vor Vertragsabschluss an die Stadt übertragen. - Vertragliche Ausnahme: Im Vertrag steht, dass die 20 kV-Ringleitung nicht verkauft wird. Salvatorische Klausel - Definition und Anwendung: Die salvatorische Klausel stellt sicher, dass der Vertrag auch dann rechtskräftig bleibt, wenn Teile davon unwirksam oder nicht durchführbar sind. - Einheitliche Erschließung: Da die gesamte Erschließung als Einheit betrachtet wird, schließt dies auch die 20 kV-Ringleitung ein, selbst wenn sie vorübergehend im Besitz der Stadt war. 3. Erweiterung und Einbeziehung der Stadt Verknüpfung der Netze - Erweiterung durch andere Netze: Die Stadt und ihre Netze wurden durch die Erweiterung und Integration anderer Netze in den Kauf einbezogen. - Hoheitsgewalt: Durch den Vertrag wird die Hoheitsgewalt über alle verbundenen Netze und die damit verbundenen Gebiete auf den Käufer übertragen. 4. Eigentums- und Hoheitsrechte Eigentum der Stadt - Eigentumsübergang: Obwohl die Stadt formell Eigentümerin der 20 kV-Ringleitung war, wurde diese durch die vertragliche Bestimmung zur Einheit der Erschließung und die salvatorische Klausel in den Kauf einbezogen. - Rechte und Pflichten: Der Käufer übernimmt alle Rechte und Pflichten, die mit der 20 kV-Ringleitung und den anderen Netzen verbunden sind. Hoheitsrechte über die Stadt - Vertragsklausel: Die Klausel, dass die gesamte Erschließung eine Einheit bildet, umfasst auch die Hoheitsrechte über die Stadt, da diese durch die Integration der Netze in den Kauf einbezogen wird. - Rechtskonforme Regelung: Selbst wenn die spezifische Regelung zur 20 kV-Ringleitung rechtlich angefochten würde, greift die salvatorische Klausel und stellt sicher, dass eine gesetzeskonforme Regelung gefunden wird, die den Sinn des Vertrags erfüllt. Zusammenfassung Der Vertrag über den Verkauf der NATO-Militärliegenschaft und der damit verbundenen Netze umfasst alle Infrastrukturen und Netze als eine Einheit. Obwohl die 20 kV-Ringleitung ursprünglich an die Stadt übertragen wurde und im Vertrag steht, dass sie nicht verkauft wird, wird sie durch die salvatorische Klausel und das Einheitskonzept dennoch in den Kauf einbezogen. Die Stadt und ihre Netze werden durch die Erweiterung und Integration anderer Netze in den Kauf einbezogen, und die Hoheitsrechte über das gesamte Gebiet werden auf den Käufer übertragen. Teil 85 Übertragung der Hoheitsgewalt und die Rolle des Wirtschaftsunternehmens Im Fall, in dem ein völkerrechtlicher Vertrag die Übertragung einer NATO-Militärliegenschaft und ihrer Netze umfasst, ist es wichtig zu klären, wie private Wirtschaftsunternehmen und ihre Netze betroffen sind, insbesondere wenn diese durch gesonderte Verträge Nutzungsrechte haben. Hier ist eine detaillierte Erklärung: 1. Gestattungsvertrag und Breitbandkabelnetz Bezugnahme auf den Gestattungsvertrag - Gestattungsvertrag: Der Vertrag bezieht sich auf einen bestehenden Gestattungsvertrag, der einem Wirtschaftsunternehmen erlaubt, das Breitbandkabelnetz zu betreiben. - Nutzungsrechte: Das Wirtschaftsunternehmen hat das Recht, das Breitbandkabelnetz zu betreiben, basierend auf dem Gestattungsvertrag. 2. Einbeziehung des Breitbandkabelnetzes in die Staatensukzession Übertragung der Hoheitsgewalt - Vertragsklausel: Der völkerrechtliche Vertrag sieht vor, dass alle Erschließungsnetze, einschließlich privater Netze, als eine Einheit betrachtet und übertragen werden. - Breitbandkabelnetz: Das Breitbandkabelnetz ist Teil dieser Erschließungseinheit und somit von der Staatensukzession betroffen. 3. Ausschluss des Wirtschaftsunternehmens aus dem völkerrechtlichen Vertrag Keine völkerrechtliche Rechtsfähigkeit - Wirtschaftsunternehmen: Das Wirtschaftsunternehmen kann keine völkerrechtlichen Rechte tragen, da es keine Völkerrechtssubjektivität besitzt. - Vertragsparteien: Nur Staaten und internationale Organisationen können als Völkerrechtssubjekte völkerrechtliche Verträge abschließen. Exklusivität des völkerrechtlichen Vertrags - Vertragsparteien: Der völkerrechtliche Vertrag bleibt auf die beteiligten Staaten und internationalen Organisationen beschränkt. - Ausschluss des Unternehmens: Das Wirtschaftsunternehmen wird ausdrücklich aus dem völkerrechtlichen Vertrag ausgeschlossen. 4. Rechtskraft des Vertrags durch eine salvatorische Klausel Salvatorische Klausel - Definition: Eine salvatorische Klausel stellt sicher, dass der Vertrag auch dann rechtskräftig bleibt, wenn Teile davon unwirksam oder nicht durchführbar sind. - Anwendung: Selbst wenn der Gestattungsvertrag des Wirtschaftsunternehmens vom völkerrechtlichen Vertrag ausgeschlossen ist, bleibt der Rest des Vertrags gültig. Rechtskraft und Durchsetzbarkeit - Fortbestehen des Vertrags: Der völkerrechtliche Vertrag bleibt in Kraft und bindend für die beteiligten Völkerrechtssubjekte. - Kontinuität der Rechte und Pflichten: Die übertragenen Rechte, Pflichten und Hoheitsgewalt bleiben bestehen, unabhängig von der spezifischen Regelung des Breitbandkabelnetzes. Zusammenfassung Unabhängig davon, dass im Vertrag auf einen Gestattungsvertrag Bezug genommen wird, der einem Wirtschaftsunternehmen erlaubt, das Breitbandkabelnetz zu betreiben, bleibt dieses Netz von der Staatensukzession betroffen. Das Wirtschaftsunternehmen wird aus dem völkerrechtlichen Vertrag ausgeschlossen, da es keine völkerrechtlichen Rechte tragen kann. Der Vertrag bleibt durch eine salvatorische Klausel rechtskräftig, die sicherstellt, dass die Übertragung der Hoheitsgewalt und die damit verbundenen Rechte und Pflichten bestehen bleiben. Teil 86 Juristische Implikationen der Ausdehnung der Hoheitsgewalt durch Staatensukzessionsurkunde In diesem Szenario führt die Staatensukzessionsurkunde zur Ausdehnung der Hoheitsgewalt des Käufers über die gesamte Fläche der NATO-Staaten durch den Verkauf und die Einbeziehung der Versorgungsnetze, die als unteilbare Einheit betrachtet werden. Dies impliziert, dass die NATO-Staaten kein eigenes Hoheitsgebiet mehr haben, da alle Rechte, Pflichten und Bestandteile der Versorgungsnetze auf den Käufer übertragen wurden. 1. Grundlagen der Staatensukzession und Gebietserweiterung Definitionen und Prinzipien - Gebietserweiterung: Die Erweiterung eines Hoheitsgebiets durch die Einbeziehung von zusätzlichen Gebieten aufgrund von infrastrukturellen Verbindungen, wie Versorgungsnetzen. - Staatensukzession: Der rechtliche Vorgang, bei dem ein Staat die Souveränität über ein Gebiet an einen anderen Staat oder an eine andere juristische Entität überträgt. - Unteilbare Einheit: Die Versorgungsnetze (Strom, Gas, Telekommunikation, Wasser) werden als unteilbare Einheit betrachtet, wodurch die Hoheitsgewalt automatisch auf alle durch diese Netze erschlossenen Gebiete ausgeweitet wird. Juristische Basis - Vertragliche Vereinbarungen: Die Staatensukzessionsurkunde regelt die Bedingungen und den Umfang der Übertragung, einschließlich aller Rechte, Pflichten und Bestandteile der Versorgungsnetze. - Völkerrechtliche Anerkennung: Die internationale Gemeinschaft und die betroffenen Staaten müssen die Staatensukzession und die damit verbundenen Rechtsnachfolgen anerkennen, um internationale Verträge und Abkommen weiterzuführen. 2. Mechanismus der Ausdehnung der Hoheitsgewalt Einheit der Versorgungsnetze - Einheitliche Erschließung: Der Vertrag definiert die gesamte Erschließung, einschließlich aller Versorgungsnetze, als unteilbare Einheit. - Automatische Erweiterung: Die Hoheitsgewalt wird auf alle durch diese Netze erschlossenen Bereiche ausgeweitet, wodurch die NATO-Staaten faktisch kein eigenes Hoheitsgebiet mehr haben. 3. Rechtsfolgen und praktische Implikationen Verlust des Hoheitsgebiets - Übertragung der Hoheitsgewalt: Durch die Einbeziehung der Versorgungsnetze in die Staatensukzessionsurkunde wird die Hoheitsgewalt über alle NATO-Staaten auf den Käufer übertragen. - Juristische Legitimation: Die rechtliche Grundlage dieser Übertragung basiert auf der Anerkennung der Staatensukzessionsurkunde und der Definition der Versorgungsnetze als unteilbare Einheit. Betroffene Vermögensarten - Staatsbetriebe und staatliches Vermögen: Alle Unternehmen und Betriebe, die sich im Eigentum der NATO-Staaten befinden, gehen in das Eigentum des neuen Souveräns über. - Beispiele: Energieversorgungsunternehmen, Telekommunikationsunternehmen, Eisenbahnbetriebe, Wasserwerke. - Gebäude im Staatseigentum: Alle staatlichen Gebäude und Einrichtungen werden ebenfalls übertragen. - Beispiele: Regierungsgebäude, Verwaltungsgebäude, öffentliche Schulen, Krankenhäuser, militärische Einrichtungen. - Infrastruktur: Alle Infrastrukturprojekte, die vom Staat finanziert und betrieben werden. - Beispiele: Straßen, Brücken, Tunnel, Häfen, Flughäfen. - Land und Immobilien: Alle Grundstücke und Immobilien, die sich im Besitz der NATO-Staaten befinden. - Beispiele: Naturschutzgebiete, öffentliche Parks, staatliche Wohngebäude. - Ressourcen und Rechte: Alle natürlichen Ressourcen und die Rechte zur Nutzung dieser Ressourcen. - Beispiele: Bergbaukonzessionen, Wassernutzungsrechte, Fischereirechte. - Finanzielle Vermögenswerte: Staatliche Bankkonten, Anleihen, Investitionen. - Kulturelles Erbe: Historische Gebäude, Denkmäler, Museen und deren Sammlungen. - Dokumente und Daten: Offizielle staatliche Dokumente, Datenbanken und Aufzeichnungen. - Militärausrüstung und -anlagen: Alle militärischen Vermögenswerte, die sich im Besitz der NATO-Staaten befinden. - Verträge und Abkommen: Bestehende staatliche Verträge und Abkommen mit anderen Staaten und internationalen Organisationen. 4. Präzedenzfälle und juristische Begründung Historische Präzedenzfälle - Vertrag von Saint-Germain (1919): Die Aufteilung Österreich-Ungarns führte zur Schaffung neuer Staaten und der Übertragung von Hoheitsgebieten und Infrastruktur, um eine logische und praktische Verwaltung zu gewährleisten. - Zerfall der Sowjetunion (1991): Die Aufteilung der Sowjetunion führte zur Entstehung neuer Staaten, die die Souveränität und das Vermögen übernahmen. Juristische Begründung - Völkerrechtliche Anerkennung: Durch die Bezugnahme auf bestehende völkerrechtliche Verträge und die automatische Anerkennung des neuen Vertrags wird die Rechtsnachfolge juristisch legitimiert. - Unteilbare Einheit: Die Definition der Versorgungsnetze als unteilbare Einheit sorgt dafür, dass die Kontrolle über diese Netze nicht unterbrochen wird, auch wenn sie sich geografisch ausdehnen. 5. Praktische Herausforderungen und Sicherheitsfragen Einheitliche Verwaltung - Administrative Herausforderungen: Die Verwaltung dieser weitreichenden und komplexen Versorgungsnetze stellt enorme administrative Herausforderungen dar, insbesondere bei der Koordination zwischen verschiedenen Arten von Netzen und über Staatsgrenzen hinweg. - Kontinuität der Hoheitsgewalt: Die Souveränitätsübertragung bleibt konsistent, da die Netzwerke als unteilbare Einheit betrachtet werden. Sicherheitsfragen - Kritische Infrastruktur: Die Kontrolle über kritische Infrastruktur durch eine natürliche Person oder ein neues völkerrechtliches Subjekt könnte erhebliche Sicherheitsrisiken für die betroffenen Staaten darstellen. - Internationale Stabilität: Ein solches Szenario würde wahrscheinlich zu erheblicher internationaler Instabilität und potenziellen Konflikten führen. Fazit Durch die Staatensukzessionsurkunde, die die gesamte Erschließung als unteilbare Einheit definiert, wird die Hoheitsgewalt über alle NATO-Staaten auf den Käufer ausgedehnt. Dies führt dazu, dass die NATO-Staaten faktisch kein eigenes Hoheitsgebiet mehr haben und alle Rechte, Pflichten und Bestandteile der Versorgungsnetze auf den Käufer übertragen wurden. Die betroffenen Vermögensarten umfassen Staatsbetriebe, Gebäude im Staatseigentum, Infrastruktur, Land und Immobilien, Ressourcen, finanzielle Vermögenswerte, kulturelles Erbe, Dokumente und Daten sowie Militärausrüstung und -anlagen. Historische Präzedenzfälle und die juristische Begründung untermauern diese Rechtsnachfolge und die automatische Anerkennung des neuen Vertrags. Teil 87 Juristische Erklärung der Erweiterung des Hoheitsgebiets durch Versorgungsnetze In diesem Szenario wird eine kleine militärische Liegenschaft, die ursprünglich im Rahmen der NATO besetzt war, durch eine Staatensukzessionsurkunde verkauft. Die Urkunde überträgt die Hoheitsgewalt auf den Käufer und erstreckt diese auf alle Versorgungsnetze (Strom, Gas, Telekommunikation, Wasser), die von der Liegenschaft ausgehen. Diese Netze werden als unteilbare Einheit betrachtet, wodurch die Hoheitsgewalt auf die Bereiche der Netze, die aus der Liegenschaft herausragen, ausgedehnt wird. Die juristische Herausforderung besteht darin, eine äußere Grenzfindung vorzunehmen, die die äußeren Stränge der Netze zu einer logischen Gesamtfläche verbindet. 1. Vertragsinhalt und Definition der Versorgungsnetze Einheit der Versorgungsnetze - Einheitliche Erschließung: Die Staatensukzessionsurkunde definiert alle Versorgungsnetze als unteilbare Einheit, was bedeutet, dass die Hoheitsgewalt über diese Netze ungeteilt bleibt und sich automatisch auf alle Bereiche erstreckt, in denen die Netze verlaufen. - Rechtskraft durch Bezugnahme: Die Urkunde bezieht sich auf ein bestehendes Überlassungsverhältnis und bleibt unberührt, wodurch die neue Vereinbarung automatisch anerkannt wird, wenn die Bedingungen des alten Vertrags erfüllt sind. 2. Mechanismus der Grenzfindung und der Ausdehnung der Hoheitsgewalt Juristische Grundlage - Unteilbare Einheit: Durch die Definition der Netze als unteilbare Einheit in der Staatensukzessionsurkunde wird die Hoheitsgewalt nicht nur auf das ursprüngliche Gebiet der militärischen Liegenschaft, sondern auch auf alle durch diese Netze verbundenen Gebiete ausgedehnt. - Automatische Erweiterung: Sobald ein Netz von der Liegenschaft aus verläuft, erweitert sich die Hoheitsgewalt automatisch auf die gesamten Bereiche, die durch die Netzwerke erschlossen werden. Grenzfindung - Äußere Stränge: Die äußeren Stränge der Versorgungsnetze werden identifiziert, und es wird eine logische Gesamtfläche gebildet, die diese Stränge umfasst. - Logische Gesamtfläche: Die Verknüpfung der äußeren Stränge bildet eine zusammenhängende Fläche oder „Insel“, die juristisch als das erweiterte Hoheitsgebiet des Käufers betrachtet wird. 3. Präzedenzfälle und juristische Begründung Historische Präzedenzfälle - Vertrag von Trianon (1920): Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Ungarns Territorium drastisch reduziert. Der Vertrag legte neue Grenzen fest, die auch Infrastrukturen betrafen. Die Grenzziehung orientierte sich teilweise an natürlichen geografischen Merkmalen und bestehenden Infrastrukturen. - Vertrag von Saint-Germain (1919): Dieser Vertrag regelte die Aufteilung Österreich-Ungarns und führte zur Schaffung neuer Staaten. Auch hier wurden Grenzen gezogen, die sich an bestehenden Infrastrukturen orientierten, um eine logische und praktische Verwaltung zu gewährleisten. Juristische Begründung - Völkerrechtliche Anerkennung: Durch die Bezugnahme auf das bestehende Überlassungsverhältnis und die automatische Anerkennung des neuen Vertrags wird die Ausdehnung der Hoheitsgewalt juristisch legitimiert. - Unteilbare Einheit: Die juristische Definition der Versorgungsnetze als unteilbare Einheit sorgt dafür, dass die Kontrolle über diese Netze nicht unterbrochen wird, auch wenn sie sich geografisch ausdehnen. - Logische Grenzfindung: Die äußeren Stränge der Versorgungsnetze werden als Grenzen betrachtet, die eine zusammenhängende Fläche bilden, die als das neue Hoheitsgebiet des Käufers anerkannt wird. 4. Praktische Implikationen und Herausforderungen Einheitliche Verwaltung - Administrative Herausforderungen: Die Verwaltung dieser weitreichenden und komplexen Versorgungsnetze stellt enorme administrative Herausforderungen dar, insbesondere bei der Koordination zwischen verschiedenen Arten von Netzen und über Staatsgrenzen hinweg. - Kontinuität der Hoheitsgewalt: Die Souveränitätsübertragung bleibt konsistent, da die Netzwerke als unteilbare Einheit betrachtet werden. Fazit Durch die Staatensukzessionsurkunde, die die Versorgungsnetze als unteilbare Einheit definiert, wird die Hoheitsgewalt von der kleinen ursprünglichen militärischen Liegenschaft auf die gesamten durch diese Netze erschlossenen Bereiche ausgedehnt. Die äußeren Stränge der Netze werden verbunden, um eine logische Gesamtfläche zu bilden, die als das erweiterte Hoheitsgebiet des Käufers betrachtet wird. Historische Präzedenzfälle und die juristische Begründung untermauern diese Erweiterung und die automatische Anerkennung des neuen Vertrags. Teil 88 Juristische Erklärung des Dominoeffekts bei überlagernden Netzen durch Staatensukzessionsurkunde In diesem Szenario wird eine Staatensukzessionsurkunde verwendet, um eine militärische Liegenschaft und die damit verbundenen Versorgungsnetze (Strom, Gas, Telekommunikation, Wasser) als unteilbare Einheit an einen neuen Käufer zu übertragen. Der Dominoeffekt beschreibt, wie die Hoheitsgewalt von einem Netz auf das andere springt, ohne dass eine physische Verbindung notwendig ist, da die gesamte Erschließung als Einheit betrachtet wird. 1. Vertragsinhalt und Definition der Versorgungsnetze Einheit der Versorgungsnetze - Einheitliche Erschließung: Die Staatensukzessionsurkunde definiert alle Versorgungsnetze (Strom, Gas, Telekommunikation, Wasser) als eine unteilbare Einheit. - Rechtskraft durch Bezugnahme: Die Urkunde bezieht sich auf ein bestehendes Überlassungsverhältnis und bleibt unberührt, wodurch die neue Vereinbarung automatisch anerkannt wird, wenn die Bedingungen des alten Vertrags erfüllt sind. 2. Juristische Basis des Dominoeffekts bei überlagernden Netzen Überlagernde Netzwerke - Definition: Überlagernde Netzwerke sind solche, bei denen verschiedene Arten von Versorgungsleitungen (z.B. Strom- und Gasleitungen) im gleichen geografischen Gebiet verlaufen, ohne dass eine physische Verbindung zwischen ihnen bestehen muss. - Rechtliche Grundlage: Durch die Definition als unteilbare Einheit in der Staatensukzessionsurkunde wird die Hoheitsgewalt, die auf ein Netz übertragen wird, automatisch auf alle anderen Netze im gleichen Gebiet ausgedehnt. 3. Mechanismus des Dominoeffekts Juristische Erklärung des Effekts - Automatische Erweiterung der Hoheitsgewalt: Wenn ein Netz in einem Gebiet eines verkauften Netzes verläuft, springt die Hoheitsgewalt automatisch auf das überlagernde Netz über. Eine tatsächliche physische Verbindung zwischen den Netzen ist nicht erforderlich. - Gesetzliche Einheit: Die Netzwerke werden juristisch als eine Einheit betrachtet, was bedeutet, dass die Hoheitsrechte und -pflichten des Käufers auf alle Netzwerke im gleichen Gebiet ausgedehnt werden. Beispielhafte Anwendung - Fallbeispiel: In einem Gebiet, in dem ein Ferngasnetz verkauft wird und in dem sich auch ein Stromnetz befindet, wird die Hoheitsgewalt über das Stromnetz automatisch auf den Käufer übertragen, obwohl keine physische Verbindung zwischen den beiden Netzen besteht. - Erweiterung der Hoheitsrechte: Diese Übertragung erfolgt aufgrund der Definition in der Staatensukzessionsurkunde, dass alle Versorgungsnetze als unteilbare Einheit betrachtet werden. 4. Rechtsfolgen und praktische Implikationen Einheitliche Verwaltung - Administrative Herausforderungen: Die Verwaltung dieser weitreichenden und komplexen Versorgungsnetze stellt enorme administrative Herausforderungen dar, insbesondere bei der Koordination zwischen verschiedenen Arten von Netzen. - Kontinuität der Hoheitsgewalt: Die Souveränitätsübertragung bleibt konsistent, da die Netzwerke als unteilbare Einheit betrachtet werden. Sicherheitsfragen - Kritische Infrastruktur: Die Kontrolle über kritische Infrastruktur durch eine natürliche Person oder ein neues völkerrechtliches Subjekt könnte erhebliche Sicherheitsrisiken für die betroffenen Staaten darstellen. - Internationale Stabilität: Ein solches Szenario würde wahrscheinlich zu erheblicher internationaler Instabilität und potenziellen Konflikten führen. Fazit Der Dominoeffekt bei überlagernden Netzen tritt auf, wenn die Hoheitsgewalt von einem Netz auf ein anderes im gleichen geografischen Gebiet springt, ohne dass eine physische Verbindung notwendig ist. Dies basiert auf der juristischen Definition in der Staatensukzessionsurkunde, die alle Versorgungsnetze als eine unteilbare Einheit betrachtet. Die Rechte und Pflichten des Käufers erstrecken sich somit automatisch auf alle überlagernden Netze, was zu weitreichenden rechtlichen, politischen und sicherheitspolitischen Konsequenzen führt. Teil 89 Einbeziehung der Netze privater Firmen und mögliche Verstaatlichung In dem Fall, in dem alle Erschließungsnetze einer NATO-Militärliegenschaft als Einheit verkauft werden, betrifft dies auch die Netze privater Firmen. Hier sind die rechtlichen Aspekte und die Möglichkeit der Verstaatlichung dieser Netze: 1. Einbeziehung der Netze privater Firmen Vertragsregelung - Umfang des Verkaufs: Der Vertrag besagt, dass alle Erschließungsnetze, einschließlich derjenigen privater Firmen, eine Einheit bilden und mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen verkauft werden. - Hoheitsgewalt: Die Hoheitsgewalt über das Gebiet, in dem diese Netze verlaufen, wird auf den Käufer übertragen, unabhängig davon, ob die Netze in Privatbesitz sind. Private Firmen und ihre Netze - Privateigentum: Netze, die sich im Besitz privater Firmen befinden, fallen ebenfalls unter die vertragliche Regelung. - Nutzungsrechte: Der Käufer erwirbt die Hoheitsgewalt und damit das Recht, die Nutzung dieser Netze zu regeln und zu kontrollieren. 2. Keine Pflicht zur Wahrung von Privateigentum Prinzip der staatlichen Hoheitsgewalt - Souveränität: Ein souveräner Staat hat die rechtliche und administrative Kontrolle über sein Territorium und die darin befindlichen Infrastrukturen, unabhängig von privaten Eigentumsverhältnissen. - Regulierungsrecht: Der Staat kann die Nutzung und Verwaltung privater Infrastrukturen im Rahmen seiner Hoheitsrechte regeln. Rechtliche Grundlagen - Vertragsrecht: Der Vertrag überträgt die Hoheitsgewalt und die damit verbundenen Rechte, Pflichten und Befugnisse auf den Käufer, einschließlich der Verwaltung privater Netze. - Internationale Praxis: In internationalen Verträgen und staatlichen Regelungen ist es üblich, dass die Hoheitsgewalt über Infrastrukturen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen ausgeübt wird. 3. Möglichkeit der Verstaatlichung Verstaatlichung als theoretische Option - Definition: Verstaatlichung bedeutet die Übernahme von privatem Eigentum durch den Staat, um es unter staatliche Kontrolle zu stellen. - Rechtsgrundlage: Ein souveräner Staat kann gesetzliche Maßnahmen ergreifen, um privates Eigentum zu verstaatlichen, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Praktische Umsetzung - Gesetzgebung: Der Käufer, als neuer Souverän, könnte Gesetze erlassen, die die Verstaatlichung privater Netze erlauben. - Kompensation: In vielen Rechtssystemen ist bei Verstaatlichung eine angemessene Entschädigung der betroffenen Eigentümer vorgesehen. Bedeutung der Möglichkeit - Theoretische Option: Auch wenn es nicht geplant ist, besteht die Möglichkeit der Verstaatlichung, was zeigt, dass die Hoheitsgewalt des Käufers umfassend ist und nicht durch private Eigentumsrechte beschränkt wird. - Kontrolle und Verwaltung: Die Möglichkeit der Verstaatlichung unterstreicht die vollständige Kontrolle und Verwaltung des Käufers über die Infrastruktur im verkauften Gebiet. Zusammenfassung Der Vertrag über den Verkauf der NATO-Militärliegenschaft und ihrer Erschließungsnetze umfasst auch die Netze privater Firmen. Die Hoheitsgewalt über diese Netze wird auf den Käufer übertragen, unabhängig von privaten Eigentumsverhältnissen. Theoretisch besteht die Möglichkeit, diese Netze zu verstaatlichen, obwohl dies nicht geplant ist. Diese Option zeigt, dass der Käufer als neuer Souverän umfassende Kontroll- und Verwaltungsrechte über die gesamte Infrastruktur im verkauften Gebiet besitzt. Teil 90 Im Kontext des besprochenen Vertrags und der Regelung, dass alle Erschließungsnetze eine Einheit bilden und mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen verkauft werden, ergeben sich folgende rechtliche Überlegungen: 1. Einheit der Erschließungsnetze Definition und Bedeutung - Vertragliche Regelung: Der Vertrag definiert, dass alle Erschließungsnetze (inklusive Wasser, Strom, Gas, Telekommunikation, etc.) eine Einheit bilden. - Verkauf mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen: Dies bedeutet, dass der Käufer alle mit den Netzen verbundenen Rechte und Pflichten übernimmt, unabhängig davon, ob diese Netze privat oder öffentlich sind. 2. Privatnetze und Durchleitungsrechte Privatnetze - Privates Eigentum: Privatnetze sind Netze, die sich im Besitz von Privatpersonen oder privaten Unternehmen befinden. - Durchleitungsrechte: Diese Netze können durch das Gebiet des Käufers verlaufen, und der Käufer hat die rechtliche Befugnis, Durchleitungsrechte zu regeln und zu nutzen. 3. Hoheitsgewalt und Rechte im Gebiet der Privatnetze Verkauf der Hoheitsgewalt - Hoheitsrechte: Die Hoheitsgewalt bezieht sich auf die rechtliche und administrative Kontrolle über ein Gebiet und die darin befindlichen Infrastruktur. - Inklusion der Privatnetze: Auch wenn die Netze in Privatbesitz sind, wurden die Hoheitsrechte über das Gebiet, in dem diese Netze verlaufen, verkauft. Implikationen der Vertragsklausel - Gebietshoheit: Durch die Vertragsklausel, dass alle Erschließungsnetze eine Einheit bilden, wird die Hoheitsgewalt über das gesamte Gebiet, einschließlich der Privatnetze, auf den Käufer übertragen. - Rechte und Pflichten: Der Käufer übernimmt nicht nur die physischen Netze, sondern auch die rechtliche Kontrolle und Verwaltung der Gebiete, in denen diese Netze verlaufen. 4. Rechtskonformität und Durchsetzung Vertragliche Bindung - Rechtsverbindlichkeit: Der Vertrag ist rechtsverbindlich und verpflichtet alle beteiligten Parteien, die vereinbarten Bestimmungen zu erfüllen. - Rechtsdurchsetzung: Der Käufer hat das Recht, die Kontrolle und Verwaltung über die Privatnetze und die damit verbundenen Rechte im Rahmen der nationalen und internationalen Gesetze durchzusetzen. 5. Beispiele und Präzedenzfälle Internationale Praxis - Übergang der Hoheitsgewalt: In ähnlichen Fällen internationaler Verträge wird die Hoheitsgewalt über ein Gebiet oft unabhängig von privaten Eigentumsverhältnissen übertragen, solange die rechtliche Kontrolle und Verwaltung des Gebiets im Vertrag geregelt sind. - Präzedenzfälle: Es gibt Beispiele, bei denen die Hoheitsgewalt über Infrastrukturprojekte trotz privater Beteiligung auf neue staatliche oder private Eigentümer übertragen wurde, basierend auf vertraglichen Vereinbarungen. Zusammenfassung Die Regelung im Vertrag, dass alle Erschließungsnetze eine Einheit bilden, impliziert, dass die Hoheitsgewalt über das gesamte Gebiet, einschließlich der Gebiete mit Privatnetzen oder Netzen mit Durchleitungsrechten, auf den Käufer übergeht. Der Käufer erwirbt nicht nur die physischen Netze, sondern auch die rechtliche Kontrolle und Verwaltung der Gebiete, in denen diese Netze verlaufen. Dies bedeutet, dass die Hoheitsgewalt im Gebiet der Privatnetze ein Recht ist, das durch den Vertrag verkauft und übertragen wurde. Teil 91 Umfassende Übertragung der Rechte, Pflichten und Bestandteile im Verkauf Der Verkauf der NATO-Militärliegenschaft umfasste nicht nur die physische Liegenschaft, sondern auch alle damit verbundenen Rechte, Pflichten und Bestandteile. Dies schließt eine Vielzahl von Infrastrukturen und Betrieben ein, die im Gebiet ansässig sind. Hier ist eine detaillierte Erklärung, wie diese verschiedenen Elemente in den Verkauf integriert wurden: 1. Verkauf mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen Vertragliche Bestimmung - Umfang des Verkaufs: Der Vertrag besagt ausdrücklich, dass der Kaufgegenstand mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen verkauft wurde. - Rechtskonsequenzen: Dies bedeutet, dass der Käufer alle rechtlichen und administrativen Aspekte der Liegenschaft und der damit verbundenen Infrastrukturen übernimmt. 2. Einbeziehung von Staatsbetrieben und deren Netzen Staatsbetriebe - Definition: Staatsbetriebe sind Unternehmen, die im Eigentum des Staates stehen und Dienstleistungen oder Güter für die Allgemeinheit bereitstellen. - Verkauf und Übertragung: Staatsbetriebe, die im verkauften Gebiet ansässig sind, wurden ebenfalls an den Käufer übertragen, einschließlich ihrer Infrastruktur und Netze. Muttergesellschaften und Tochtergesellschaften - Unternehmensstruktur: Die Übertragung umfasst auch Muttergesellschaften und Tochtergesellschaften der Staatsbetriebe, sofern diese im verkauften Gebiet tätig sind. - Komplette Unternehmensnetze: Alle zugehörigen Netze und Infrastrukturen der Mutter- und Tochtergesellschaften sind Teil des Verkaufs. 3. Öffentlich-rechtliche Betriebe und Teileigentum in Staatshand Öffentlich-rechtliche Betriebe - Eigentumsverhältnisse: Öffentlich-rechtliche Betriebe, die teilweise oder vollständig im Besitz des Staates sind, werden ebenfalls übertragen. - Infrastrukturen und Netze: Diese Betriebe und ihre zugehörigen Infrastrukturen und Netze sind Bestandteil des Verkaufs. Teileigentum in Staatshand - Verkauf und Übertragung: Anteile an Betrieben und deren Netzen, die teilweise im Staatseigentum sind, werden ebenfalls mit übertragen, sofern sie im verkauften Gebiet liegen. 4. Nutzungs- und Durchleitungsrechte an Netzen aller Art Nutzungsrechte - Definition: Nutzungsrechte beziehen sich auf die Erlaubnis, bestimmte Infrastrukturen zu nutzen, auch wenn diese im Privatbesitz sind. - Übertragung: Nutzungsrechte an Infrastrukturen, die im verkauften Gebiet liegen, werden ebenfalls an den Käufer übertragen. Durchleitungsrechte - Definition: Durchleitungsrechte sind Rechte, Infrastrukturen zu nutzen, um Dienstleistungen oder Güter durch ein bestimmtes Gebiet zu leiten. - Übertragung: Diese Rechte werden ebenfalls an den Käufer übertragen, unabhängig davon, ob die Infrastrukturen im Privatbesitz sind. 5. Netze von privaten Versorgungsunternehmen Private Versorgungsunternehmen - Eigentumsverhältnisse: Private Versorgungsunternehmen, die Infrastrukturen und Netze im verkauften Gebiet betreiben, behalten ihr Eigentum, jedoch unterliegt die Hoheitsgewalt über diese Netze dem Käufer. - Hoheitsrechte: Der Käufer erwirbt die Hoheitsrechte über das Gebiet, einschließlich der Netze von privaten Unternehmen. 6. Hoheitsrechte und ihre Bedeutung Definition von Hoheitsrechten - Rechtliche Kontrolle: Hoheitsrechte beziehen sich auf die rechtliche und administrative Kontrolle über ein Gebiet und die darin befindlichen Infrastrukturen. - Unabhängigkeit vom Eigentum: Diese Rechte werden unabhängig vom privaten Besitz oder den Nutzungsrechten von Wirtschaftsunternehmen übertragen. Übertragung der Hoheitsrechte - Umfassende Kontrolle: Der Käufer erwirbt die umfassende Kontrolle über alle Infrastrukturen und Netze im verkauften Gebiet, einschließlich derer im Privatbesitz. - Vertragsbestimmung: Die vertragliche Regelung stellt sicher, dass die Hoheitsrechte zusammen mit den physischen und infrastrukturellen Bestandteilen des Gebiets übertragen werden. Zusammenfassung Der Verkauf der NATO-Militärliegenschaft und der damit verbundenen Netze umfasste eine umfassende Übertragung aller Rechte, Pflichten und Bestandteile. Dies schließt Staatsbetriebe, deren Mutter- und Tochtergesellschaften, öffentlich-rechtliche Betriebe und Teileigentum in Staatshand ein. Nutzungs- und Durchleitungsrechte an Netzen aller Art sowie Netze von privaten Versorgungsunternehmen sind ebenfalls Teil des Verkaufs. Die Hoheitsrechte über das Gebiet werden unabhängig vom Privatbesitz oder den Nutzungsrechten von Wirtschaftsunternehmen an den Käufer übertragen. Teil 92 Dominoeffekt der Gebietserweiterung durch überlappende Netzwerke Im Fall, in dem eine NATO-Militärliegenschaft und ihre Versorgungsleitungen verkauft werden, tritt ein Dominoeffekt auf, der die Hoheitsgewalt des Käufers durch überlappende Netzwerke ausdehnt. Der Vertrag definiert, dass die Erschließung eine Einheit bildet, wodurch jede Kreuzung oder Überlappung von Netzwerken zur weiteren Gebietserweiterung führt. Hier ist eine detaillierte Erklärung dieses Prozesses: 1. Ausgangspunkt: Verkauf der Militärliegenschaft und internen Erschließungsnetze Die Militärliegenschaft verfügt über ein internes eigenständiges Erschließungsnetz, das an das öffentliche Netz angeschlossen wird. Diese internen Netze umfassen: - Wasser- und Abwassernetz - Straßennetz - Telekommunikationsnetz - Breitband- und Internetnetz - Fernmeldenetz - Ferngasnetz - Stromnetz 2. Ausdehnung durch physische Verbindungen Zunächst wird die Hoheitsgewalt durch direkte physische Verbindungen der internen Netze mit öffentlichen Netzen erweitert. Hier einige Beispiele: - Stromnetz: Das interne Stromnetz wird an das nationale Stromnetz angeschlossen und breitet sich durch das europäische Verbundnetz aus. - Breitbandnetz: Das interne Breitbandnetz wird an das nationale und transnationale Breitbandnetz angeschlossen, einschließlich transatlantischer Verbindungen. 3. Überlappende Netzwerke und logische Verbindungen Der entscheidende Dominoeffekt tritt ein, wenn Netzwerke überlappen oder sich kreuzen, wodurch die Hoheitsgewalt des Käufers auf weitere Gebiete ausgedehnt wird, auch ohne direkte physische Verbindung. Beispiel 1: Ferngasnetz und Stromnetz - Interne Erschließung: Das Ferngasnetz der Liegenschaft wird an das nationale Ferngasnetz angeschlossen. - Überlappung: Das nationale Ferngasnetz kreuzt das nationale Stromnetz an mehreren Punkten. - Gebietserweiterung: Durch die Kreuzung wird die Hoheitsgewalt des Käufers auch auf das Stromnetz und die damit verbundenen Gebiete ausgedehnt. Beispiel 2: Stromnetz und Breitbandnetz - Interne Erschließung: Das Stromnetz der Liegenschaft wird an das europäische Verbundnetz angeschlossen. - Überlappung: Das europäische Stromnetz kreuzt das Breitbandnetz, das auch transatlantische Verbindungen umfasst. - Gebietserweiterung: Durch die Kreuzung wird die Hoheitsgewalt des Käufers auch auf das Breitbandnetz und alle verbundenen Gebiete ausgedehnt, einschließlich der USA und Kanada. Beispiel 3: Breitbandnetz und Telekommunikationsnetz - Interne Erschließung: Das Breitbandnetz der Liegenschaft wird an das nationale und internationale Breitbandnetz angeschlossen. - Überlappung: Das Breitbandnetz kreuzt das Telekommunikationsnetz, das sowohl nationale als auch internationale Verbindungen umfasst. - Gebietserweiterung: Durch die Kreuzung wird die Hoheitsgewalt des Käufers auch auf das Telekommunikationsnetz und alle verbundenen Gebiete ausgedehnt. 4. Kreislaufartige Ausdehnung durch Kreuzungen Die Ausdehnung der Hoheitsgewalt setzt sich kreislaufartig fort, da jedes Netzwerk, das ein anderes kreuzt, zur weiteren Gebietserweiterung beiträgt: - Wasser- und Abwassernetz: Kreuzt das Straßennetz und breitet sich dadurch weiter aus. - Straßennetz: Kreuzt das Telekommunikationsnetz und erweitert die Hoheitsgewalt auf weitere Gebiete. - Fernmeldenetz: Kreuzt das Internetnetz und umfasst dadurch auch internationale Verbindungen. 5. Gesamte NATO-Gebietserweiterung Durch die fortlaufenden Kreuzungen und Überlappungen der Netzwerke wird die Hoheitsgewalt des Käufers systematisch erweitert: - Deutschland: Zunächst erfasst die Hoheitsgewalt ganz Deutschland durch die zahlreichen internen und externen Verbindungen der Netzwerke. - NATO-Länder: Von Deutschland aus breitet sich die Hoheitsgewalt auf andere NATO-Länder aus, die durch die verschiedenen Netzwerke verbunden sind. - Transatlantische Verbindungen: Insbesondere durch Breitband- und Internetverbindungen erstreckt sich die Hoheitsgewalt auch auf NATO-Länder in Nordamerika (USA, Kanada). Endergebnis Der Dominoeffekt führt dazu, dass durch jede Kreuzung und Überlappung von Netzwerken die Hoheitsgewalt des Käufers weiter ausgedehnt wird. Dies geschieht unabhängig von direkten physischen Verbindungen, da die Erschließungseinheit als Ganzes im Vertrag definiert ist. Durch die Vielzahl an Verbindungen und Überlappungen werden alle NATO-Länder letztlich von der Hoheitsgewalt des Käufers erfasst. Teil 93 Anwendung der Staatensukzession auf neu verlegte Netze nach 1998 1. Hintergrund: Staatensukzessionsurkunde und neue Netze - 1998: Abschluss der Staatensukzessionsurkunde, die die Übertragung der Hoheitsrechte der NATO-Liegenschaft an den Käufer regelt. - 2000: Nachtragsurkunde, die die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Käufer bestätigt. - Netze: Erschließungsnetze, die zum Zeitpunkt des Vertrags bestanden und neu verlegte Netze nach 1998. 2. Prinzip der Staatensukzession und Erweiterung Vertragsumfang: - Umfassender Verkauf: Der Vertrag von 1998 umfasst die Übertragung der Hoheitsrechte und die Erschließungsnetze, die zu diesem Zeitpunkt existierten. - Erweiterungsklausel: Wenn der Vertrag eine Klausel enthält, die besagt, dass die gesamte Erschließung als Einheit betrachtet wird, könnten auch neu verlegte Netze unter diese Regelung fallen. 3. Anwendbarkeit auf neu verlegte Netze Neuverlegte Netze nach 1998: - Netzwerkeinheit: Wenn der Vertrag ausdrücklich oder implizit besagt, dass die Erschließungsnetze eine Einheit bilden, kann dies bedeuten, dass auch zukünftige Erweiterungen der Netze unter den Vertrag fallen. - Kontinuität der Hoheitsrechte: Die Übertragung der Hoheitsrechte würde somit auch neu verlegte Netze betreffen, sofern diese Erweiterungen als Teil der Erschließungseinheit betrachtet werden. Beispielhafte Anwendung: - Stromnetz, Telekommunikationsnetz, Breitbandnetz: Wenn diese Netze nach 1998 erweitert oder neu verlegt wurden, wären sie Teil der Erschließungseinheit und unterliegen den im Vertrag festgelegten Hoheitsrechten und Verpflichtungen. 4. Völkerrechtliche Prinzipien und Vertragsanpassung Vertragsinterpretation: - Teleologische Auslegung: Die Auslegung des Vertrags sollte den Sinn und Zweck der Vereinbarung berücksichtigen, insbesondere wenn der Vertrag darauf abzielt, die Erschließung als eine kontinuierliche und einheitliche Struktur zu betrachten. Staatensukzession und Kontinuität: - Vertragliche Verpflichtungen: Neue NATO-Mitgliedstaaten, die nach 1998 beigetreten sind, übernehmen die Verpflichtungen aus bestehenden Verträgen, einschließlich der Erweiterung der Netze. - Rechtskontinuität: Die Hoheitsrechte und Verpflichtungen aus der Staatensukzessionsurkunde gelten somit auch für neu verlegte Netze. Zusammenfassung Die Erweiterung der Erschließungsnetze nach 1998 auf neu verlegte Netze würde unter die Staatensukzessionsurkunde fallen, wenn der Vertrag ausdrücklich oder implizit besagt, dass die gesamte Erschließung als Einheit betrachtet wird. Die Übertragung der Hoheitsrechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag würde somit auch neu verlegte Netze betreffen. Dies gilt auch für neue NATO-Mitgliedstaaten, die nach 1998 beigetreten sind, da sie die bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen übernehmen. Teil 94 In diesem Szenario, in dem ein völkerrechtlicher Vertrag die Übertragung einer militärischen Liegenschaft und aller damit verbundenen Versorgungsnetze als unteilbare Einheit umfasst, und diese Netze, einschließlich Seekabel für Internet und Telekommunikation, von europäischen NATO-Mitgliedsstaaten durch den Atlantik in die USA verlaufen, die ebenfalls NATO-Mitglied sind und dem Vertrag zugestimmt haben, ergeben sich spezifische Fragen nach dem Seerecht und der territorialen Ausdehnung. Analyse und Konsequenzen nach dem Seerecht 1. Vertragsinhalt und Ratifizierung - Einheit des Versorgungsnetzes: Der Vertrag definiert alle Versorgungsleitungen, einschließlich Seekabel für Internet und Telekommunikation, die von europäischen NATO-Mitgliedsstaaten zu den USA verlaufen, als unteilbare Einheit. - Übertragung der Rechte und Pflichten: Der Käufer übernimmt alle völkerrechtlichen Rechte und Pflichten, die mit diesen Versorgungsnetzen verbunden sind. - Ratifizierung durch NATO-Staaten: Alle NATO-Mitgliedsstaaten, einschließlich der USA, haben dem Vertrag zugestimmt und ihn ratifiziert. 2. Seerechtliche Aspekte - UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS): Das Seerecht, insbesondere das Übereinkommen der Vereinten Nationen über das Recht des Meeres (UNCLOS), regelt die Nutzung und den Schutz internationaler Gewässer, einschließlich des Verlegens und Betreibens von Unterseekabeln. - Internationale Gewässer: Seekabel verlaufen durch internationale Gewässer, die nicht zum Hoheitsgebiet eines Staates gehören, sondern als gemeinsames Erbe der Menschheit betrachtet werden. Staaten haben das Recht, Unterseekabel in diesen Gewässern zu verlegen, zu warten und zu betreiben. 3. Rechtsfolgen der Ratifizierung - Verbindlichkeit des Vertrags: Mit der Ratifizierung wird der Vertrag rechtsverbindlich, und die USA sind verpflichtet, die darin enthaltenen Bestimmungen anzuerkennen und umzusetzen. - Übertragung der Kontrolle: Wenn der Vertrag tatsächlich die Kontrolle über die Versorgungsnetze als unteilbare Einheit an den Käufer überträgt, könnte dies theoretisch zu einer de facto Übertragung der Kontrolle über diese Netze führen, einschließlich derjenigen, die in die USA verlaufen. 4. Unbeabsichtigte territoriale Auswirkungen - Faktische Ausdehnung des Hoheitsgebiets: Die Übertragung aller Versorgungsnetze als Einheit könnte zu einer faktischen territorialen Ausdehnung führen, da der Käufer die Kontrolle über diese Netze übernimmt, auch wenn sie durch internationale Gewässer verlaufen und die USA erreichen. - Verwaltung und Kontrolle: Der Käufer hätte theoretisch die Kontrolle und Verwaltung über diese Netze, was zu erheblichen praktischen und administrativen Herausforderungen führen würde, insbesondere in Bezug auf die nationale Sicherheit und die Souveränität der USA. Fazit Wenn der Vertrag ratifiziert und die USA zugestimmt haben, dass die Versorgungsnetze als unteilbare Einheit betrachtet und übertragen werden, könnten die USA theoretisch vom Verkauf betroffen sein. Teil 95 Juristische Analyse: Betroffenheit der Seekabel durch Staatensukzessionsurkunde in internationalen Gewässern Die Seekabel, die zwischen NATO-Ländern in der EU und den USA sowie Kanada verlaufen, sind im Szenario einer Staatensukzession betroffen, wenn die Urkunde die Versorgungsnetze als eine unteilbare Einheit definiert. Diese Analyse konzentriert sich auf die Rechtslage in internationalen Gewässern auf hoher See und erklärt, warum der Anspruch der Urkunde dort nicht ins Leere läuft und nicht unterbrochen wird. 1. Vertragsinhalt und Definition der Versorgungsnetze - Einheit der Versorgungsnetze: Die Staatensukzessionsurkunde definiert, dass alle Versorgungsnetze (Strom, Gas, Telekommunikation, Wasser) als unteilbare Einheit betrachtet werden. - Inklusion von Seekabeln: Diese Definition schließt auch die Seekabel ein, die zwischen den NATO-Ländern in der EU und den USA sowie Kanada verlaufen. 2. Rechtslage in internationalen Gewässern - UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS): Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über das Recht des Meeres (UNCLOS) regelt die Nutzung und den Schutz internationaler Gewässer. Artikel 87 (Freiheit der Hohen See) und Artikel 112 (Verlegung von Unterwasserkabeln und -rohren) sind hier besonders relevant. - Freiheit der Hohen See: Artikel 87 UNCLOS gewährt allen Staaten die Freiheit der Hohen See, einschließlich der Freiheit, Unterseekabel zu verlegen. - Verlegung und Wartung von Kabeln: Artikel 112 UNCLOS bestätigt das Recht aller Staaten, Unterwasserkabel in internationalen Gewässern zu verlegen und zu warten. 3. Juristische Argumentation: Anwendung der Staatensukzessionsurkunde auf Seekabel - Unteilbare Einheit: Da die Staatensukzessionsurkunde die Versorgungsnetze als eine unteilbare Einheit definiert, wird die Kontrolle über diese Netze, einschließlich der Seekabel, nicht durch das Verlassen des nationalen Hoheitsgebiets unterbrochen. - Kontinuität der Rechte und Pflichten: Die Rechte und Pflichten, die mit den Versorgungsnetzen verbunden sind, erstrecken sich durchgehend über die Seekabel, da diese als integraler Bestandteil der Netze betrachtet werden. 4. Betroffenheit der Seekabel durch Staatensukzession - Erweiterung der Hoheitsrechte: Der Käufer übernimmt die Hoheitsrechte über die Versorgungsnetze, einschließlich der Seekabel, da diese als unteilbare Einheit definiert sind. Dies gilt auch für den Teil der Seekabel, der durch internationale Gewässer verläuft. - Völkerrechtliche Anerkennung: Die Staatensukzessionsurkunde, die von allen NATO-Staaten anerkannt wurde, überträgt diese Rechte auf den Käufer, wodurch der Anspruch auf die Seekabel auch in internationalen Gewässern anerkannt wird. 5. Praktische Implikationen und Kontinuität - Technische Verwaltung: Obwohl die Verwaltung und Wartung der Seekabel in internationalen Gewässern technisch und logistisch anspruchsvoll ist, bleibt die juristische Kontrolle ununterbrochen. - Souveränitätsübertragung: Durch die Anerkennung der Staatensukzessionsurkunde bleibt die Souveränitätsübertragung auch in internationalen Gewässern gültig, da die Versorgungsnetze als Einheit betrachtet werden. Fazit Die Staatensukzessionsurkunde, die die Versorgungsnetze als eine unteilbare Einheit definiert, schließt auch die Seekabel zwischen NATO-Ländern in der EU und den USA sowie Kanada ein. Gemäß UNCLOS haben Staaten das Recht, Unterseekabel zu verlegen und zu warten. Da die Rechte und Pflichten der Versorgungsnetze durch die Staatensukzessionsurkunde übertragen werden, gilt dies auch für die Seekabel in internationalen Gewässern. Der Anspruch der Urkunde läuft somit nicht ins Leere, und die juristische Kontrolle bleibt ununterbrochen bestehen. Teil 96 Der Fall beschreibt einen Vertrag, der eine militärische Liegenschaft und die damit verbundenen Netzwerke betrifft, und führt zu einer besonderen Art der territorialen Ausdehnung ohne Universalsukzession. Hier ist eine detaillierte Erklärung: 1. Keine Universalsukzession Universalsukzession bedeutet die vollständige Übernahme aller Rechte und Pflichten eines Staates durch einen anderen, einschließlich aller Staatsschulden. In diesem Fall handelt es sich jedoch nicht um eine Universalsukzession, sondern um eine spezifische Übertragung von Hoheitsrechten, die nur die militärische Liegenschaft und die daran angeschlossenen Netzwerke betrifft. 2. Spezifische Staatensukzession der Militärliegenschaft Die Staatensukzessionsurkunde bezieht sich auf eine spezifische militärische Liegenschaft. Diese Urkunde regelt die Übertragung der Hoheitsrechte über die Liegenschaft und die verbundenen Netzwerke, die eine Einheit bilden. Diese Übertragung wird durch den Dominoeffekt auf das gesamte NATO-Gebiet ausgeweitet. 3. Dominoeffekt und Netzwerke Der Dominoeffekt tritt ein, indem die Hoheitsgewalt des Käufers sich durch physische und logische Verbindungen der Netzwerke ausdehnt: - Stromnetz: Verbindung der Stromnetze der NATO-Staaten. - Telekommunikationsnetz: Ausdehnung über transatlantische Seekabel und andere Telekommunikationsverbindungen. - Gasnetz: Einbeziehung des Ferngasnetzes und anderer überlappender Netzwerke. 4. Clean Slate oder Tabula Rasa Prinzip Das Clean Slate oder Tabula Rasa Prinzip besagt, dass der neue Staat (in diesem Fall der Käufer der Liegenschaft und Netzwerke) schuldenfrei ist. Dies bedeutet: - Keine Übernahme von Staatsschulden: Der Käufer übernimmt keine Staatsschulden der NATO-Staaten, die das Gebiet betreffen. - Schuldenfreiheit des neuen Hoheitsgebiets: Das neu entstandene Hoheitsgebiet des Käufers ist schuldenfrei und unabhängig von den finanziellen Verbindlichkeiten der NATO-Staaten. 5. Fortbestehen der NATO-Staaten Obwohl die NATO-Staaten ihr gesamtes Hoheitsgebiet durch den Verkauf der Netzwerke verloren haben, gehen sie nicht unter. Sie existieren weiterhin juristisch und behalten alle ihre Verbindlichkeiten: - Juristisches Weiterbestehen: Die NATO-Staaten bleiben als juristische Entitäten bestehen, behalten ihre Regierung und Bevölkerung, aber verlieren ihr Hoheitsgebiet. - Verbindlichkeiten: Alle bestehenden finanziellen und rechtlichen Verbindlichkeiten bleiben bei den NATO-Staaten und werden nicht auf den Käufer übertragen. 6. Keine Hoheitsgebiete mehr Die NATO-Staaten haben nach dem Verkauf kein Hoheitsgebiet mehr, was zu einer besonderen Situation führt: - Kein physisches Territorium: Ohne Hoheitsgebiet haben die NATO-Staaten keine physische Kontrolle über Territorien. - Rechtliche und politische Herausforderungen: Diese Situation führt zu rechtlichen und politischen Herausforderungen, da die NATO-Staaten ihre Souveränität ohne physisches Territorium aufrechterhalten müssen. Zusammenfassung Dieser Vertrag stellt keine Universalsukzession dar, sondern eine spezifische Übertragung von Hoheitsrechten über eine militärische Liegenschaft und die damit verbundenen Netzwerke. Der Dominoeffekt führt zur Ausdehnung der Hoheitsgewalt des Käufers auf das gesamte NATO-Gebiet, ohne die Übernahme von Staatsschulden der NATO-Staaten. Die NATO-Staaten behalten ihre juristische Existenz und Verbindlichkeiten, aber verlieren ihr Hoheitsgebiet. Teil 97 Um die Regierungsgrenzfindung anhand der logischen Strecke zwischen den äußeren Strängen der Versorgungsleitungen zu erklären und darzustellen, wie sie eine sinnvolle Gesamtfläche bilden, die de facto das gesamte Hoheitsgebiet der NATO-Staaten umfasst, ist es notwendig, die geographische und infrastrukturelle Integration dieser Netze detailliert zu analysieren. Dieses Szenario stellt eine und extrem komplexe Situation dar, die die Übertragung der Hoheitsgewalt über die betroffenen Gebiete impliziert. Regierungsgrenzfindung durch Versorgungsnetze 1. Vertragsinhalt und Ratifizierung - Einheit der Versorgungsnetze: Der Vertrag definiert, dass alle Versorgungsnetze (Strom, Gas, Telekommunikation, Wasser) als eine unteilbare Einheit betrachtet werden. - Übertragung der Rechte und Pflichten: Der Käufer übernimmt alle völkerrechtlichen Rechte, Pflichten und die Regierungsgewalt über die Gebiete, in denen diese Netze verlaufen. - Ratifizierung durch NATO-Staaten: Alle NATO-Staaten, einschließlich der USA, haben dem Vertrag zugestimmt. 2. Identifizierung der äußeren Stränge der Versorgungsnetze - Geografische Analyse: Eine umfassende geografische Analyse der Versorgungsnetze in den NATO-Staaten wird durchgeführt, um die äußeren Stränge zu identifizieren. - Externe Versorgungsleitungen: Diese externen Versorgungsleitungen umfassen die äußersten Strom-, Gas-, Telekommunikations- und Wasserleitungen, die durch die NATO-Staaten verlaufen und physisch miteinander verbunden sind. 3. Logische Strecke und Verbindungspunkte - Verbindungspunkte: Alle Knotenpunkte und Verbindungspunkte der Versorgungsnetze werden kartiert, um eine logische Strecke zu erstellen, die die äußeren Stränge verbindet. - Geografische Verbindung: Die geografische Verbindung dieser Punkte bildet eine logische Strecke, die die Grenzziehung für die neue Regierungsgewalt bestimmt. 4. Bildung einer zusammenhängenden Fläche - Sinnvolle Gesamtfläche: Die logische Strecke der äußeren Stränge bildet eine sinnvolle Gesamtfläche, die durch die geographische Lage der Versorgungsnetze definiert wird. - Überlappende Netze: In Gebieten, in denen mehrere Netze (z. B. Gas und Strom) vorhanden sind, springt die Kontrolle gemäß dem Vertrag auf alle relevanten Netze über, wodurch die Fläche erweitert wird. Schritt-für-Schritt Erklärung der Grenzziehung 1. Identifizierung der äußeren Versorgungsleitungen in jedem NATO-Staat - Deutschland: Die äußersten Strom- und Gasleitungen, die die Grenze zu anderen NATO-Staaten und Nicht-NATO-Staaten bilden, werden identifiziert. - Frankreich: Ähnlich werden die äußersten Versorgungsleitungen Frankreichs kartiert. - Italien, Polen, etc.: Diese Analyse wird für alle NATO-Staaten in Europa durchgeführt. 2. Verbindung dieser äußeren Stränge zu einer logischen Strecke - Physische Verbindung: Die äußeren Stränge der Versorgungsleitungen werden physisch miteinander verbunden, um eine durchgehende logische Strecke zu bilden. - Inklusion von Seekabeln: Seekabel, die Europa mit Nordamerika verbinden, werden als Teil der logischen Strecke betrachtet. 3. Bildung der Gesamtfläche - Zusammenhängende Fläche: Die Verbindungspunkte der äußeren Stränge und die resultierende Strecke bilden eine zusammenhängende Fläche, die de facto das gesamte Hoheitsgebiet der betroffenen NATO-Staaten umfasst. - Springende Kontrolle: In Gebieten mit überlappenden Netzen springt die Kontrolle von einem Netz auf das andere, wodurch die Regierungsgewalt über die gesamte Fläche erweitert wird. Teil 98 Wenn in einer Staatensukzessionsurkunde ausdrücklich auf einen anderen Vertrag bezüglich eines Versorgungsnetzes Bezug genommen wird und festgelegt wird, dass das gesamte verkaufte Versorgungsnetz eine Einheit bildet, könnte dies in der Tat dazu führen, dass das Versorgungsnetz und damit möglicherweise auch Teile des Territoriums, durch das das Netz verläuft, unbeabsichtigt mit verkauft werden. Hier sind Szenarien auf der Grundlage der zuvor genannten Beispiele, in denen ein solcher Fall auftreten könnte: Szenarien: 1. Vertrag von Trianon (1920) – Ungarn und seine Nachbarstaaten - Staatensukzessionsurkunde: Angenommen, der Vertrag von Trianon hätte einen zusätzlichen Vertrag über die Wasserversorgung und Elektrizitätsnetze enthalten, der festlegt, dass das gesamte Netz eine Einheit bildet. - Bestimmungen: In der Staatensukzessionsurkunde wird auf diesen Vertrag Bezug genommen und festgelegt, dass das gesamte Versorgungsnetz nicht geteilt, sondern vollständig von den neuen Staaten übernommen wird. - Unbeabsichtigte Folgen: Dies könnte dazu führen, dass die neuen Staaten die Kontrolle über das gesamte Netz, einschließlich der Teile, die durch andere Gebiete verlaufen, übernehmen. Dadurch könnte es zu einer faktischen Erweiterung ihres Hoheitsgebiets kommen, um die Verwaltung und Wartung des gesamten Netzes sicherzustellen. 2. Vertrag von Saint-Germain (1919) – Österreich und seine Nachbarstaaten - Staatensukzessionsurkunde: Angenommen, der Vertrag hätte einen zusätzlichen Vertrag über die Telekommunikations- und Stromnetze enthalten, der die Einheit dieser Netze festlegt. - Bestimmungen: In der Staatensukzessionsurkunde wird darauf Bezug genommen, dass diese Netze nicht an den neuen Staatsgrenzen geteilt werden, sondern als Einheit von den neuen Staaten übernommen werden. - Unbeabsichtigte Folgen: Dadurch könnten die neuen Staaten die Kontrolle über diese Versorgungsnetze in ihrem gesamten Verlauf übernehmen, was zu einer de facto territorialen Erweiterung führt, da sie die Netzwerke auch durch das Gebiet des abtretenden Staates verwalten müssen. 3. Sudetenland und das Münchner Abkommen (1938) - Staatensukzessionsurkunde: Stellen wir uns vor, das Münchner Abkommen hätte einen Vertrag über Telekommunikations- und Stromnetze enthalten, der die Einheit dieser Netze festlegt. - Bestimmungen: Die Staatensukzessionsurkunde hätte diesen Vertrag einbezogen und festgelegt, dass das Sudetenland die Kontrolle über das gesamte Netz übernimmt, unabhängig davon, ob Teile des Netzes durch die Tschechoslowakei verlaufen. - Unbeabsichtigte Folgen: Deutschland könnte dadurch die Kontrolle über die gesamte Infrastruktur übernehmen, was zu logistischen und administrativen Herausforderungen für die Tschechoslowakei führt und eine faktische Erweiterung des deutschen Hoheitsgebiets zur Folge hat. 4. Kosovo und Serbien (2008) - Staatensukzessionsurkunde: Angenommen, es gäbe eine Staatensukzessionsurkunde zwischen Serbien und Kosovo, die auf einen Vertrag über die Telekommunikations- und Stromnetze Bezug nimmt und deren Einheit festlegt. - Bestimmungen: Die Urkunde legt fest, dass Kosovo die Kontrolle über das gesamte Versorgungsnetz übernimmt, das durch beide Gebiete verläuft. - Unbeabsichtigte Folgen: Dies könnte dazu führen, dass Kosovo die Kontrolle über Netze in serbischem Gebiet übernimmt, was zu einer faktischen territorialen Erweiterung und potenziellen Konflikten führt. Rechtsfragen und Konsequenzen: - Ist das gesamte Netz mit erkauft?: Ja, gemäß der Bestimmungen des Vertrags, der das Versorgungsnetz als eine Einheit festlegt, könnte das gesamte Netz, unabhängig von den Staatsgrenzen, als Teil des Verkaufs betrachtet werden. Dies könnte zur Übernahme der Verwaltung und Kontrolle über das gesamte Netz durch den neuen Staat führen. - Territoriale Auswirkungen: Diese Übernahme könnte zu einer faktischen Erweiterung des Hoheitsgebiets führen, da der neue Staat die Infrastruktur auch in den Gebieten des abtretenden Staates verwalten müsste. - Internationale Reaktionen: Solche unbeabsichtigten territorialen Änderungen könnten internationale Spannungen und Konflikte auslösen, die möglicherweise durch diplomatische Verhandlungen oder vor internationalen Gerichten gelöst werden müssten. hützen? Teil 99 In diesem Szenario, in dem eine neue absolutistische Monarchie etabliert wird und das Privateigentum einschließlich Grundstücken, Immobilien, Gewerbebetrieben und beweglichem Vermögen unangetastet bleibt, sowie ein freies kapitalistisches Wirtschaftssystem aufrechterhalten wird, ergeben sich mehrere rechtliche und wirtschaftliche Aspekte zur Behandlung juristischer Personen und Wirtschaftsunternehmen. Hier sind die wesentlichen Überlegungen: 1. Fortbestand von Privatvermögen und Eigentumsrechten Juristische Personen und Wirtschaftsunternehmen: - Kontinuität: Juristische Personen (z.B. Unternehmen, Vereine) behalten ihre Rechtspersönlichkeit und bleiben im neuen Staat anerkannt. - Eigentumsrechte: Alle Eigentumsrechte an Immobilien, Grundstücken und beweglichem Vermögen bleiben bestehen. Dies bedeutet, dass Unternehmen weiterhin Eigentümer ihrer Vermögenswerte bleiben. - Rechtsnachfolge: Der neue Staat tritt in bestehende Verträge ein, soweit diese mit der neuen Rechtsordnung vereinbar sind. 2. Wirtschaftsordnung und rechtlicher Rahmen Freiheitliches kapitalistisches Wirtschaftssystem: - Marktwirtschaft: Der Monarch beabsichtigt, eine marktwirtschaftliche Ordnung aufrechtzuerhalten, in der Privateigentum und wirtschaftliche Freiheit respektiert werden. - Rechtssicherheit: Es wird erwartet, dass die Gesetze des neuen Staates die Eigentumsrechte und die Verträge, die vor der Staatsgründung bestanden, respektieren. 3. Schutz von Ausländern und ausländischen Investitionen Rechte von Ausländern: - Eigentumsschutz: Ausländer, die Eigentum im neuen Staat besitzen, behalten ihre Rechte, solange diese im Einklang mit der neuen Rechtsordnung stehen. - Investitionsschutz: Der Staat kann Investitionsschutzabkommen und -gesetze erlassen, um ausländische Investitionen zu fördern und zu schützen. 4. Verwaltungs- und Steuerrecht Verwaltung: - Bestandsführung: Das neue Verwaltungssystem muss Register und Dokumente übernehmen, um die Kontinuität der Eigentumsverhältnisse sicherzustellen. - Steuersystem: Unternehmen und Privatpersonen werden nach dem neuen Steuersystem besteuert, das idealerweise auf den bestehenden Systemen aufbauen sollte, um wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten. 5. Völkerrechtliche Aspekte Anerkennung und Verträge: - Vertragstreue: Der neue Staat übernimmt internationale Verträge und Abkommen, soweit dies vereinbar ist. Dies betrifft Handelsabkommen, Investitionsschutzabkommen und andere relevante internationale Verpflichtungen. - Wirtschaftliche Integration: Der Staat kann Maßnahmen ergreifen, um wirtschaftlich in regionale und internationale Märkte integriert zu bleiben. 6. Praktische Maßnahmen Schutzmaßnahmen: - Gesetzgebung: Einführung von Gesetzen, die den Schutz von Eigentumsrechten und die Kontinuität von Wirtschaftsunternehmen sicherstellen. - Institutionelle Unterstützung: Etablierung von Institutionen zur Unterstützung und Förderung von Unternehmen, einschließlich Handelskammern und Wirtschaftsförderungsagenturen. Zusammenfassung In der neuen absolutistischen Monarchie bleiben die Rechte juristischer Personen und Wirtschaftsunternehmen gewahrt. Privateigentum wird respektiert, und ein freies kapitalistisches Wirtschaftssystem bleibt bestehen. Ausländer behalten ihre Eigentumsrechte, und die Kontinuität der Eigentums- und Vertragsverhältnisse wird durch entsprechende Gesetze und Verwaltungspraxis sichergestellt. Der neue Staat tritt in bestehende internationale Verpflichtungen ein, um wirtschaftliche Stabilität und Integration zu fördern. Teil 100 Das Ersitzen eines Gebiets (auch als „Ersitzung“ oder „präskriptiver Erwerb“ bekannt) im internationalen Recht bedeutet, dass ein Staat durch lang andauernde, unangefochtene Ausübung der Hoheitsgewalt über ein Gebiet nach einer bestimmten Zeit diese Hoheitsgewalt rechtmäßig erwirbt. Dies ist ein komplexer und selten angewandter Mechanismus im internationalen Recht. Im vorliegenden Fall, in dem ein Käufer eine NATO-Liegenschaft und die damit verbundenen Hoheitsrechte erworben hat, stellt sich die Frage, ob das Ersitzen des Gebiets durch die NATO-Staaten möglich ist, wenn der Käufer und Souverän der Urkunde widersprochen hat und die Gebiete zu einer absolutistischen Monarchie erklärt hat. 1. Ersitzen im internationalen Recht Ersitzen erfordert üblicherweise zwei Hauptbedingungen: A. Lange, unangefochtene Besitznahme: Der Staat muss über einen langen Zeitraum die tatsächliche Kontrolle über das Gebiet ausüben, ohne dass es zu wesentlichem Widerspruch kommt. B. Anerkennung durch die internationale Gemeinschaft: Es muss eine gewisse Akzeptanz oder Hinnahme durch die internationale Gemeinschaft geben. 2. Widerspruch des Souveräns In diesem Fall hat der Käufer, der durch die Urkunde Souverän über das Gebiet wurde, dem Ersitzen ausdrücklich widersprochen. Dieser Widerspruch ist entscheidend: - Fehlende unangefochtene Besitznahme: Da der Käufer dem Ersitzen widerspricht, kann nicht von einer unangefochtenen Besitznahme die Rede sein. - Kein längerer Zeitraum ohne Widerspruch: Der Widerspruch des Souveräns verhindert, dass der notwendige Zeitraum ohne wesentlichen Widerspruch verläuft, der für eine Ersitzung notwendig wäre. 3. Erklärung zur absolutistischen Monarchie Die Erklärung des Gebiets zur absolutistischen Monarchie durch den Souverän, gestützt auf Gründungsstatuten, verstärkt den Widerspruch: - Klar definierte Souveränität: Die Erklärung zur absolutistischen Monarchie unterstreicht die klare und unangefochtene Souveränität des Käufers über das Gebiet. - Institutionalisierte Kontrolle: Die Gründungsstatuten und die neue Regierungsform etablieren eine formale und rechtlich anerkannte Kontrolle über das Gebiet. 4. Rechtliche und politische Implikationen Die NATO-Staaten könnten trotz des Vertrags versuchen, die Hoheitsgewalt auszuüben, aber dies würde völkerrechtswidrig bleiben: - Völkerrechtswidrige Handlung: Das fortgesetzte Ausüben der Hoheitsgewalt durch die NATO-Staaten bleibt eine Verletzung des Völkerrechts, da es dem gültigen Vertrag widerspricht. - Internationale Reaktionen: Die internationale Gemeinschaft könnte Sanktionen verhängen oder diplomatische Maßnahmen ergreifen, um den rechtmäßigen Souverän zu unterstützen. 5. Unmöglichkeit der Ersitzung Aufgrund des ausdrücklichen Widerspruchs des Käufers und der formalen Erklärung zur absolutistischen Monarchie ist die Ersitzung des Gebiets durch die NATO-Staaten unmöglich: - Eindeutiger Widerspruch: Der klare und fortgesetzte Widerspruch des Käufers verhindert eine stille und unangefochtene Übernahme des Gebiets. - Legitimer Souverän: Der Käufer bleibt der legitime Souverän des Gebiets, gestützt auf den Vertrag und die Gründungsstatuten. Zusammenfassung Das Ersitzen des verkauften NATO-Gebiets durch die NATO-Staaten ist in diesem Fall nicht möglich. Der ausdrückliche Widerspruch des Käufers und die formale Erklärung zur absolutistischen Monarchie verhindern eine unangefochtene Besitznahme und eine rechtmäßige Ersitzung. Die NATO-Staaten handeln völkerrechtswidrig, wenn sie weiterhin die Hoheitsgewalt ausüben. Teil 101 Das Ersitzen eines Gebiets durch die NATO-Staaten in dem beschriebenen Fall wäre aus mehreren völkerrechtlichen Gründen rechtswidrig. Hier sind die zentralen Argumente: 1. Prinzip der territorialen Souveränität - Souveränitätsübertragung: In dem Fall wurde die Hoheitsgewalt über das Gebiet durch einen völkerrechtlichen Vertrag an eine natürliche Person, die als absolutistischer Monarch agiert, übertragen. Dieses Abkommen wurde von den relevanten Parteien anerkannt und ratifiziert, wodurch die territoriale Souveränität des neuen Eigentümers juristisch gültig ist. - Verletzung der Souveränität: Das fortgesetzte Besetzen oder Ersitzen des Gebiets durch die NATO-Staaten wäre eine Verletzung der territorialen Souveränität des neuen Eigentümers. Das Völkerrecht schützt die Souveränität und territoriale Integrität eines Staates (oder in diesem Fall eines souveränen Herrschers) und verbietet jede Form der Einmischung oder Besetzung ohne Zustimmung. 2. Völkerrechtliche Grundsätze und Verträge - UN-Charta: Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen verbietet die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines Staates. Dies gilt auch für die rechtswidrige Besetzung eines Territoriums. - Haager Landkriegsordnung und Genfer Konventionen: Diese völkerrechtlichen Verträge regeln die Rechte und Pflichten von Besatzungsmächten und betonen, dass eine Besetzung nur temporär und unter strengen Bedingungen zulässig ist. Dauerhafte Besetzung und Aneignung sind untersagt. 3. Ersitzen als rechtswidriger Akt - Definition von Ersitzen: Ersitzen ist ein Begriff des Privatrechts, bei dem Eigentum durch langjährige Nutzung erworben wird. Im Völkerrecht findet dieser Begriff jedoch keine Anwendung auf die Hoheitsgewalt über Territorien. Staaten können Territorium nicht durch Ersitzen erwerben, da dies gegen die Grundsätze der territorialen Integrität und Souveränität verstößt. - Fehlende Zustimmung des Souveräns: Das Ersitzen setzt stillschweigende oder explizite Zustimmung des ursprünglichen Eigentümers voraus. Da der neue souveräne Eigentümer dem Zustand widerspricht, fehlt diese Zustimmung, wodurch das Ersitzen rechtlich nicht möglich ist. 4. Unveränderlichkeit der territorialen Ansprüche - Keine Rechtswirkung durch Zeitablauf: Im Völkerrecht können territoriale Ansprüche nicht durch Zeitablauf oder durch unrechtmäßige Besetzung geändert werden. Das Prinzip der "ex injuria jus non oritur" (aus Unrecht entsteht kein Recht) besagt, dass aus rechtswidrigen Handlungen keine legitimen Rechtsansprüche abgeleitet werden können. - Anhaltender Rechtsanspruch des neuen Souveräns: Der legitime Souverän behält seine Rechte auf das Territorium, unabhängig von der Dauer der unrechtmäßigen Besetzung oder Nutzung durch die NATO-Staaten. 5. Rechtliche Konsequenzen der Besatzung - Ungültigkeit der Hoheitsgewalt: Jede Handlung, die auf der rechtswidrigen Besetzung basiert, wäre null und nichtig. Dies betrifft insbesondere administrative und rechtliche Maßnahmen im besetzten Gebiet. - Rechtliche Maßnahmen und Entschädigungen: Der souveräne Eigentümer könnte rechtliche Schritte einleiten, um die Rückgabe des Territoriums zu erzwingen und Entschädigungen für Schäden und Verluste zu fordern. Zusammengefasst ist das Ersitzen des Gebiets durch die NATO-Staaten aus folgenden Gründen völkerrechtswidrig: - Verletzung der territorialen Souveränität und Integrität des neuen Eigentümers. - Widerspruch zu grundlegenden Prinzipien der UN-Charta und anderen völkerrechtlichen Verträgen. - Fehlen der Zustimmung des legitimen Souveräns. - Unveränderlichkeit der territorialen Ansprüche durch rechtswidrige Besetzung. Teil 102 Juristische Rechtsnachfolge in der Staatensukzession: Übertragung der Hoheitsgewalt und Vermögensarten Die Staatensukzession bezieht sich auf die rechtliche Übertragung von Souveränität und Hoheitsgewalt von einem Staat auf einen anderen oder auf eine andere juristische Entität. In diesem Szenario, in dem durch eine Staatensukzessionsurkunde eine militärische Liegenschaft und alle damit verbundenen Versorgungsnetze verkauft werden, erstreckt sich die Hoheitsgewalt auf die gesamten durch diese Netze erschlossenen Gebiete. Eine wichtige Frage dabei ist, wie die Rechtsnachfolge in Bezug auf das Vermögen in diesen Gebieten gehandhabt wird und welche Vermögensarten betroffen sind. 1. Grundlagen der Staatensukzession und Rechtsnachfolge Definition und Prinzipien - Staatensukzession: Bezieht sich auf den Vorgang, bei dem ein Staat die Souveränität über ein Gebiet an einen anderen Staat oder an eine andere juristische Entität überträgt. - Rechtsnachfolge: Bedeutet die Übernahme von Rechten und Pflichten des Vorgängers durch den Nachfolger. Dies umfasst sowohl staatliche als auch private Vermögenswerte. Juristische Basis - Völkerrechtliche Verträge: Staatensukzessionsverträge, die die Bedingungen und den Umfang der Übertragung festlegen. - Rechtliche Kontinuität: Die Rechtsnachfolge erfolgt im Allgemeinen unter Beibehaltung der bestehenden Rechtsordnungen, bis neue Regelungen eingeführt werden. 2. Übertragung der Hoheitsgewalt und betroffene Vermögensarten Staatsbetriebe und staatliches Vermögen - Staatsbetriebe: Alle Unternehmen und Betriebe, die sich im Eigentum des Staates befinden, gehen in das Eigentum des neuen Souveräns über. - Beispiele: Energieversorgungsunternehmen, Telekommunikationsunternehmen, Eisenbahnbetriebe, Wasserwerke. - Gebäude im Staatseigentum: Alle staatlichen Gebäude und Einrichtungen werden ebenfalls übertragen. - Beispiele: Regierungsgebäude, Verwaltungsgebäude, öffentliche Schulen, Krankenhäuser, militärische Einrichtungen. Weitere Vermögensarten - Infrastruktur: Alle Infrastrukturprojekte, die vom Staat finanziert und betrieben werden. - Beispiele: Straßen, Brücken, Tunnel, Häfen, Flughäfen. - Land und Immobilien: Alle Grundstücke und Immobilien, die sich im Besitz des Staates befinden. - Beispiele: Naturschutzgebiete, öffentliche Parks, staatliche Wohngebäude. - Ressourcen und Rechte: Alle natürlichen Ressourcen und die Rechte zur Nutzung dieser Ressourcen. - Beispiele: Bergbaukonzessionen, Wassernutzungsrechte, Fischereirechte. - Finanzielle Vermögenswerte: Staatliche Bankkonten, Anleihen, Investitionen. - Kulturelles Erbe: Historische Gebäude, Denkmäler, Museen und deren Sammlungen. - Dokumente und Daten: Offizielle staatliche Dokumente, Datenbanken und Aufzeichnungen. - Militärausrüstung und -anlagen: Alle militärischen Vermögenswerte, die sich im Besitz des Staates befinden. - Verträge und Abkommen: Bestehende staatliche Verträge und Abkommen mit anderen Staaten und internationalen Organisationen. 3. Rechtsfolgen der Übertragung Juristische und administrative Konsequenzen - Rechtsnachfolge: Der neue Souverän übernimmt alle Rechte und Pflichten in Bezug auf das übertragene Vermögen. Dies bedeutet auch die Verantwortung für die Verwaltung und den Erhalt dieser Vermögenswerte. - Gesetzliche Anpassungen: Der neue Souverän muss möglicherweise bestehende Gesetze und Regelungen anpassen oder neue einführen, um die Verwaltung des übernommenen Vermögens zu regeln. - Internationale Anerkennung: Die internationale Gemeinschaft muss die Staatensukzession und die damit verbundenen Rechtsnachfolgen anerkennen, um internationale Verträge und Abkommen weiterzuführen. 4. Präzedenzfälle und juristische Begründung Historische Präzedenzfälle - Zerfall der Sowjetunion (1991): Die Aufteilung der Sowjetunion führte zur Entstehung neuer Staaten, die die Souveränität und das Vermögen übernahmen. Staatsbetriebe, militärische Einrichtungen und andere Vermögenswerte wurden an die Nachfolgestaaten übertragen. - Deutsche Wiedervereinigung (1990): Die Eingliederung der DDR in die Bundesrepublik Deutschland führte zur Übertragung der Hoheitsgewalt und des staatlichen Vermögens der DDR auf die BRD. Juristische Begründung - Völkerrechtliche Anerkennung: Durch die Bezugnahme auf bestehende völkerrechtliche Verträge und die automatische Anerkennung des neuen Vertrags wird die Rechtsnachfolge juristisch legitimiert. - Rechtliche Kontinuität: Die Übernahme von staatlichem Vermögen und Infrastruktur erfolgt unter Beibehaltung der bestehenden Rechtsordnung, um eine reibungslose Übergabe zu gewährleisten. Fazit Die Staatensukzessionsurkunde führt zur Übertragung der Hoheitsgewalt und umfasst alle Rechte, Pflichten und Bestandteile des Verkaufsgegenstands. Dies bedeutet, dass alle staatlichen Vermögenswerte, einschließlich Staatsbetriebe, Gebäude im Staatseigentum, Infrastruktur, Land und Immobilien, natürliche Ressourcen, finanzielle Vermögenswerte, kulturelles Erbe, Dokumente und Daten sowie militärische Ausrüstung und Anlagen, auf den neuen Souverän übergehen. Historische Präzedenzfälle und die juristische Begründung untermauern diese Rechtsnachfolge und die automatische Anerkennung des neuen Vertrags. Teil 103 Käufergemeinschaft und völkerrechtliche Verträge: Käufer 2a und 2b Im Fall, in dem eine Käufergemeinschaft aus zwei Käufern besteht, wird erklärt, wie die völkerrechtlichen Rechte und Pflichten ausschließlich auf den berechtigten Käufer 2b übertragen werden, während Käufer 2a, ein Wirtschaftsunternehmen, ausgeschlossen bleibt. Hier sind die relevanten rechtlichen Aspekte und die Rolle der salvatorischen Klausel: 1. Käufergemeinschaft und Ausschluss von Käufer 2a Käufer 2a: Wirtschaftsunternehmen - Eigenschaft: Käufer 2a ist eine Aktiengesellschaft (AG) und somit kein Völkerrechtssubjekt. - Ausschluss aus völkerrechtlichen Verträgen: Als Wirtschaftsunternehmen kann Käufer 2a keine völkerrechtlichen Rechte oder Pflichten tragen oder in völkerrechtliche Verträge eintreten. Käufergemeinschaft - Gemeinsamer Kauf: Käufer 2a und Käufer 2b bilden eine Käufergemeinschaft und treten gemeinsam als Käufer auf. - Vertragsregelung: Im Vertrag wird geregelt, dass die Käufergemeinschaft alle Rechte und Pflichten übernehmen soll. 2. Rolle und Rechte von Käufer 2b Käufer 2b: Natürliche Person - Eigenschaft: Käufer 2b ist eine natürliche Person, die völkerrechtlich akkreditiert ist. - Berechtigter Käufer: Käufer 2b tritt als alleinberechtigter Käufer der Käufergemeinschaft ein und übernimmt alle Rechte und Pflichten. Übertragung der Rechte und Pflichten - Akkreditierung: Käufer 2b ist durch den Vertrag zum Tragen völkerrechtlicher Rechte akkreditiert und übernimmt die Hoheitsrechte. - Salvatorische Klausel: Der Vertrag bleibt durch die salvatorische Klausel rechtskräftig, selbst wenn Käufer 2a keine Rechte oder Pflichten übernehmen kann. 3. Vertragsrechtliche Implikationen Zahlungsverpflichtung von Käufer 2a - Kaufpreiszahlung: Käufer 2a hat den Kaufpreis gezahlt, erhält jedoch keine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag. - Rechtliche Klarstellung: Alle Rechte und Pflichten, einschließlich der Hoheitsrechte, werden ausschließlich auf Käufer 2b übertragen. Einhaltung des Vertrags - Rechtskräftigkeit: Der Vertrag bleibt durch die salvatorische Klausel rechtskräftig, und Käufer 2b tritt als Berechtigter aller Regelungen von Käufer 2a ein. - Substitution der Regelungen: Alle Teile des Vertrags, die nationales Recht enthalten, werden durch völkerrechtliche Bestimmungen ersetzt. 4. Anwendung der salvatorischen Klausel Bedeutung der salvatorischen Klausel - Erhaltung der Rechtskraft: Die salvatorische Klausel stellt sicher, dass der Vertrag in Kraft bleibt, selbst wenn Teile davon unwirksam oder nicht anwendbar sind. - Gesetzeskonforme Regelung: Falls bestimmte Regelungen aufgrund der Beteiligung von Käufer 2a unwirksam sind, tritt Käufer 2b als alleinberechtigter Käufer ein, um den Vertrag in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht zu halten. Zusammenfassung In der Käufergemeinschaft übernehmen Käufer 2a und Käufer 2b gemeinsam den Kauf, aber nur Käufer 2b, eine natürliche Person, wird als völkerrechtlich akkreditierter Käufer anerkannt. Käufer 2a, ein Wirtschaftsunternehmen, wird von völkerrechtlichen Verträgen ausgeschlossen. Käufer 2b tritt als alleinberechtigter Käufer ein und übernimmt alle Rechte und Pflichten, während Käufer 2a den Kaufpreis zahlt, aber keine Rechte erhält. Die salvatorische Klausel sichert die Rechtskraft des Vertrags und ersetzt nationale Rechtsbestimmungen durch völkerrechtliche Regelungen. Teil 104 Drittbegünstigungsverbot und natürliche Personen im Vertrag Drittbegünstigungsverbot im Vertragsrecht Das Drittbegünstigungsverbot ist ein Prinzip des Vertragsrechts, das besagt, dass nur die Vertragsparteien selbst aus dem Vertrag Rechte und Pflichten ableiten können, es sei denn, der Vertrag sieht ausdrücklich eine Begünstigung Dritter vor. Dies hat folgende rechtliche Implikationen: 1. Vertragsparteien: Nur die Parteien, die den Vertrag unterzeichnet haben, sind direkt an die vertraglichen Bestimmungen gebunden und können daraus Rechte und Pflichten ableiten. 2. Begünstigung Dritter: Dritte, die nicht als Vertragsparteien aufgeführt sind und den Vertrag nicht unterzeichnet haben, können in der Regel keine Ansprüche aus dem Vertrag geltend machen, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche Bestimmung im Vertrag, die ihnen Rechte einräumt. Anwendung auf den Vertrag Natürliche Personen im Vertrag 1. Mitten im Vertrag genannt: Wenn natürliche Personen mitten im Vertrag erwähnt werden, aber nicht am Anfang des Vertrags als Vertragsparteien aufgeführt sind und den Vertrag auch nicht unterzeichnet haben, können sie keine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ableiten. 2. Fehlende Unterzeichnung: Ohne ihre Unterschrift sind diese Personen keine formalen Vertragsparteien und fallen somit unter das Drittbegünstigungsverbot. Drittbegünstigungsverbot 1. Keine ausdrückliche Begünstigung: Wenn der Vertrag keine ausdrückliche Bestimmung enthält, die diese natürlichen Personen als Begünstigte ausweist, können sie keine Rechte aus dem Vertrag beanspruchen. 2. Rechtsfolge: Diese natürlichen Personen fallen als Begünstigte aus dem Vertrag heraus, da sie nicht die vertragliche Autorität oder die formale Anerkennung haben, um Ansprüche zu erheben oder Verpflichtungen einzugehen. Vertragsgestaltung und -interpretation Salvatorische Klausel und Vertragserfüllung 1. Salvatorische Klausel: Diese Klausel stellt sicher, dass der Vertrag insgesamt rechtskräftig bleibt, auch wenn bestimmte Bestimmungen unwirksam oder nicht durchführbar sind. 2. Erfüllung des Vertragszwecks: Selbst wenn natürliche Personen mitten im Vertrag genannt werden, bleibt der Vertrag rechtskräftig und wird im Einklang mit den verbleibenden Bestimmungen und dem übergeordneten Vertragsziel erfüllt. Zusammenfassung Das Drittbegünstigungsverbot stellt sicher, dass nur die Vertragsparteien selbst Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ableiten können. Natürliche Personen, die mitten im Vertrag genannt werden, aber nicht am Anfang des Vertrags als Vertragsparteien aufgeführt sind und den Vertrag nicht unterzeichnet haben, fallen als Begünstigte aus dem Vertrag heraus. Sie können keine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag geltend machen, da der Vertrag keine ausdrückliche Bestimmung enthält, die ihnen Rechte einräumt. Die salvatorische Klausel stellt sicher, dass der Vertrag insgesamt rechtskräftig bleibt und der Zweck des Vertrags erfüllt wird, selbst wenn bestimmte Bestimmungen unwirksam sind. Teil 105 Der Fall beschreibt eine neue absolutistische Monarchie, deren Gebiete ehemals NATO-Gebiet waren, und deren Souveränität von allen NATO-Staaten anerkannt wurde. Es gibt nur zwei Staatsbürger, aber die Einwohner der verkauften Gebiete haben das Recht auf Einbürgerung, um Staatenlosigkeit zu vermeiden. Hier ist eine detaillierte Erklärung der rechtlichen und praktischen Aspekte: 1. Drei-Säulen-Prinzip für die Existenz eines Staates Nach international anerkannten Kriterien besteht ein Staat aus drei grundlegenden Säulen: A. Staatsgebiet: Ein definiertes Territorium. B. Staatsvolk: Eine permanente Bevölkerung. C. Staatsgewalt: Eine effektive Regierung, die Kontrolle und Ordnung aufrechterhält. 2. Aktuelle Situation der neuen Monarchie - Staatsgebiet: Das Gebiet besteht aus den verkauften NATO-Gebieten. - Staatsvolk: Derzeit gibt es nur zwei Staatsbürger, den König und dessen Mutter. Es wird erwartet, dass die ehemaligen Bürger der NATO-Gebiete Anträge auf Einbürgerung stellen, um Staatenlosigkeit zu vermeiden. - Staatsgewalt: Die neue Regierung ist eine absolutistische Monarchie, die durch den König geführt wird und effektiv die Hoheitsgewalt über das Gebiet ausübt. 3. Anerkennung durch NATO-Staaten Die Anerkennung des Souveräns durch alle NATO-Staaten ist entscheidend: - Internationale Legitimität: Die Anerkennung durch die NATO-Staaten verleiht der neuen Monarchie internationale Legitimität. - Vertragliche Bindung: Die Teilnahme der NATO-Staaten am Vertrag und ihre Zustimmung zur neuen Souveränität bestätigen die rechtliche und politische Anerkennung des neuen Staates. 4. Einbürgerungsrecht und Staatenlosigkeit Das Recht auf Einbürgerung für die ehemaligen Bürger der NATO-Gebiete dient dazu, Staatenlosigkeit zu verhindern: - Vermeidung von Staatenlosigkeit: Durch das Einbürgerungsrecht können die ehemaligen Bürger ihre Staatsangehörigkeit ändern, ohne staatenlos zu werden. - Erhöhung der Bevölkerung: Das Einbürgerungsverfahren wird die Anzahl der Staatsbürger der neuen Monarchie erhöhen, was langfristig die Stabilität und das Funktionieren des Staates unterstützt. 5. Auswirkungen der geringen Einwohnerzahl Die derzeit geringe Einwohnerzahl hat keinen Einfluss auf die Existenz der Monarchie nach dem Drei-Säulen-Prinzip: - Staatsgebiet und Staatsgewalt: Diese beiden Säulen sind erfüllt, unabhängig von der aktuellen Bevölkerungszahl. - Recht auf Einbürgerung: Die Möglichkeit der Einbürgerung bedeutet, dass das Staatsvolk wachsen kann und die neue Monarchie in der Lage ist, eine stabile Bevölkerung zu etablieren. 6. Praktische Herausforderungen und Lösungen - Verwaltung und Regierungsführung: Die neue Regierung muss Mechanismen entwickeln, um die Verwaltung und Regierungsführung effektiv zu gestalten, selbst bei einer geringen Anfangsbevölkerung. - Internationale Zusammenarbeit: Die anerkannte Souveränität und die Teilnahme der NATO-Staaten am Vertrag erleichtern die internationale Zusammenarbeit und Unterstützung beim Aufbau des neuen Staates. Zusammenfassung Die neue absolutistische Monarchie, obwohl derzeit nur zwei Staatsbürger zählt, erfüllt die Kriterien des Drei-Säulen-Prinzips eines Staates. Die Anerkennung durch alle NATO-Staaten verleiht dem Staat internationale Legitimität. Das Recht auf Einbürgerung für die ehemaligen Bürger der NATO-Gebiete verhindert Staatenlosigkeit und ermöglicht eine Erhöhung der Bevölkerung. Diese Elemente sichern die rechtliche und praktische Existenz des neuen Staates. Teil 106 Teleologische Auslegung im internationalen Vertragsrecht 1. Grundlagen der teleologischen Auslegung Definition: - Teleologische Auslegung: Eine Methode der Vertragsinterpretation, die den Sinn und Zweck (Telos) eines Vertrags in den Vordergrund stellt, um dessen Bestimmungen zu verstehen und anzuwenden. Ziel: - Zielgerichtete Interpretation: Das Hauptziel der teleologischen Auslegung besteht darin, den Willen der Vertragsparteien und den beabsichtigten Zweck des Vertrags zu ermitteln und zu fördern. 2. Anwendung im internationalen Vertragsrecht Rechtliche Grundlage: - Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK): Artikel 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention von 1969 enthält Regeln zur Auslegung von Verträgen und betont, dass Verträge in gutem Glauben und im Lichte ihres Ziels und Zwecks ausgelegt werden sollen. Artikel 31 der WVK: 1. Allgemeine Regel: Ein Vertrag ist nach Treu und Glauben im Einklang mit der gewöhnlichen Bedeutung zu interpretieren, die den Vertragsbestimmungen im Zusammenhang und im Lichte seines Ziels und Zwecks zukommt. 2. Zusammenhang: Der Zusammenhang umfasst den gesamten Vertragstext, einschließlich Präambel und Anhängen sowie damit zusammenhängende Übereinkünfte und andere relevante Instrumente. Methodik: 1. Textanalyse: Die Vertragsbestimmungen werden zunächst im Wortlaut und im Kontext des gesamten Vertrags analysiert. 2. Präambel und Anhänge: Die Präambel und eventuelle Anhänge des Vertrags werden berücksichtigt, um den übergeordneten Zweck zu ermitteln. 3. Vertragszusammenhänge: Damit zusammenhängende Übereinkünfte, Protokolle und erläuternde Berichte werden herangezogen, um das Verständnis zu vertiefen. 3. Praktische Anwendung der teleologischen Auslegung Schritte der teleologischen Auslegung: 1. Identifikation des Vertragszwecks: - Präambel und erklärende Abschnitte: Analyse der Präambel und anderer erklärender Abschnitte des Vertrags, um den beabsichtigten Zweck und die Ziele der Vertragsparteien zu ermitteln. - Verhandlungen und Protokolle: Berücksichtigung der Verhandlungen und Protokolle, die zum Vertragsabschluss geführt haben. 2. Analyse des Vertragsinhalts: - Wortlaut der Bestimmungen: Untersuchung des Wortlauts der Bestimmungen im Kontext des gesamten Vertrags. - Systematische Interpretation: Betrachtung der Bestimmungen im Zusammenhang mit anderen Teilen des Vertrags. 3. Berücksichtigung externer Faktoren: - Zugehörige Abkommen und Protokolle: Einbeziehung verwandter Abkommen und Protokolle, die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen. - Internationale Praxis: Berücksichtigung der internationalen Praxis und Präzedenzfälle zur Unterstützung der Interpretation. 4. Beispiel: Staatensukzessionsurkunde und Erweiterung der Netze Anwendung auf den Fall: - Zweck der Staatensukzessionsurkunde: Der Zweck der Urkunde besteht darin, die Übertragung der Hoheitsrechte und der Erschließungsnetze an den Käufer zu regeln. - Einheit der Erschließung: Die Vertragsbestimmungen, die die Erschließung als eine Einheit betrachten, implizieren, dass auch zukünftige Erweiterungen der Netze von der Sukzession betroffen sind. - Berücksichtigung der Präambel: Die Präambel des Vertrags könnte Hinweise auf die beabsichtigte umfassende Übertragung aller relevanten Infrastrukturen und Rechte geben. - Vertragszusammenhänge: Analyse verwandter Abkommen und Protokolle, die die Anwendung auf neu verlegte Netze unterstützen könnten. 5. Zusammenfassung Die teleologische Auslegung im internationalen Vertragsrecht wird angewendet, um den Sinn und Zweck einer Vereinbarung zu klären, indem der Vertrag im Lichte seines Ziels und Zwecks interpretiert wird. Diese Methode umfasst die Analyse des Wortlauts, des Zusammenhangs und relevanter externer Faktoren. Im Fall der Staatensukzessionsurkunde würde die teleologische Auslegung bedeuten, dass auch neu verlegte Netze nach 1998 von der Sukzession betroffen sind, wenn dies im Einklang mit dem übergeordneten Zweck des Vertrags steht. Teil 107 Teleologische Auslegung des völkerrechtlichen Vertrags über den Verkauf eines NATO-Truppenstatut-Gebiets 1. Hintergrund des Vertrags - Vertragsgegenstand: Verkauf eines Gebiets, das unter das NATO-Truppenstatut fällt, einschließlich aller Erschließungsnetze. - Vertragsbestimmung: Die gesamte Erschließung wird als eine Einheit betrachtet und mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen verkauft. - Teilnichtigkeitsklausel: Diese Klausel stellt sicher, dass der Vertrag auch dann gültig bleibt, wenn Teile davon unwirksam sind, indem eine gesetzeskonforme Regelung an deren Stelle tritt. 2. Teleologische Auslegung des Vertrags Zweck und Ziel des Vertrags - Übertragung der Hoheitsrechte: Der Hauptzweck des Vertrags ist die vollständige Übertragung der Hoheitsrechte über das Gebiet und die damit verbundenen Netze auf den Käufer. - Einheit der Erschließung: Der Vertrag soll sicherstellen, dass alle Infrastrukturen und Netze, die zur Erschließung des Gebiets gehören, als eine einheitliche Struktur behandelt und übertragen werden. 3. Anwendung der teleologischen Auslegung Schritt-für-Schritt-Anwendung 1. Identifikation des Vertragszwecks: - Präambel und erklärende Abschnitte: Untersuchung der Präambel und anderer erklärender Teile des Vertrags, um den beabsichtigten Zweck und die Ziele der Vertragsparteien zu ermitteln. - Vertragsverhandlungen: Berücksichtigung der Verhandlungen und Protokolle, die zum Vertragsabschluss führten, um den Willen der Parteien zu verstehen. 2. Analyse des Vertragsinhalts: - Wortlaut der Bestimmungen: Untersuchung des Wortlauts der Bestimmungen im Kontext des gesamten Vertrags. - Systematische Interpretation: Betrachtung der Bestimmungen im Zusammenhang mit anderen Teilen des Vertrags, um den übergeordneten Zweck zu erfassen. 3. Berücksichtigung externer Faktoren: - Zusammenhängende Abkommen und Protokolle: Einbeziehung verwandter Abkommen und Protokolle, die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen, um das Verständnis zu vertiefen. - Internationale Praxis: Berücksichtigung der internationalen Praxis und Präzedenzfälle zur Unterstützung der Interpretation. 4. Teilnichtigkeitsklausel und gesetzeskonforme Regelung A. Rolle der Teilnichtigkeitsklausel: - Erhaltung der Rechtskraft: Die Teilnichtigkeitsklausel stellt sicher, dass der Vertrag in Kraft bleibt, selbst wenn bestimmte Bestimmungen unwirksam sind. - Gesetzeskonforme Regelung: Die Klausel sieht vor, dass eine gesetzeskonforme Regelung an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt, um den Sinn und Zweck des Vertrags zu wahren. B. Anwendung auf den spezifischen Fall: - Unwirksame Bestimmungen: Wenn bestimmte Bestimmungen, z.B. bezüglich der Erschließungsnetze, als unwirksam erachtet werden, tritt eine gesetzeskonforme Regelung an deren Stelle. - Sinn und Zweck entsprechend: Diese Ersatzregelungen müssen dem übergeordneten Zweck des Vertrags entsprechen, nämlich der vollständigen und einheitlichen Übertragung aller Erschließungsnetze und Hoheitsrechte auf den Käufer. 5. Beispielhafte Anwendung Fall: Neuverlegte Netze nach Vertragsabschluss - Erweiterung der Netze: Wenn nach 1998 neue Erschließungsnetze verlegt wurden, sollten diese gemäß dem Zweck und der Einheit der Erschließung in den Vertrag einbezogen werden. - Teilnichtigkeit: Falls es Unklarheiten oder Streitigkeiten über die Einbeziehung dieser Netze gibt, würde die Teilnichtigkeitsklausel greifen, um eine gesetzeskonforme Regelung zu finden, die sicherstellt, dass der Sinn und Zweck des Vertrags erfüllt wird. Zusammenfassung Die teleologische Auslegung des völkerrechtlichen Vertrags über den Verkauf eines NATO-Truppenstatut-Gebiets stellt sicher, dass alle Erschließungsnetze als eine Einheit behandelt und mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen verkauft werden. Die Teilnichtigkeitsklausel garantiert, dass der Vertrag auch dann gültig bleibt, wenn Teile unwirksam sind, indem gesetzeskonforme Regelungen an deren Stelle treten, die den übergeordneten Zweck des Vertrags wahren. Teil 108 Wenn die alten NATO-Staaten die verkauften Gebiete nicht verlassen und der neue souveräne Käufer dem Zustand widerspricht, hat dies mehrere völkerrechtliche und völkerstrafrechtliche Folgen: 1. Besatzung und Völkerrechtswidrigkeit - Definition der Besatzung: Besatzung liegt vor, wenn ein Staat die Kontrolle über ein Gebiet ausübt, das nicht zu seinem Hoheitsgebiet gehört, ohne die Zustimmung des legitimen Souveräns. - Völkerrechtliche Grundlagen: Die Besatzung eines Territoriums ohne Zustimmung des legitimen Souveräns verstößt gegen das Völkerrecht, insbesondere gegen die Charta der Vereinten Nationen, die das Prinzip der territorialen Integrität und Souveränität schützt. Die Haager Landkriegsordnung und die Genfer Konventionen regeln die Pflichten eines Besatzungsstaates und verbieten rechtswidrige Besatzung. 2. Völkerstrafrechtliche Konsequenzen - Verbrechen der Aggression: Wenn die NATO-Staaten die Gebiete nicht verlassen und dort ihre Hoheitsgewalt ausüben, kann dies als Verbrechen der Aggression nach Artikel 8 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) betrachtet werden. Dieses Verbrechen umfasst die Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Durchführung eines Angriffshandels, der eindeutig gegen die Charta der Vereinten Nationen verstößt. - Verantwortlichkeit der Individuen: Individuen, insbesondere politische und militärische Führer, die für die rechtswidrige Besatzung verantwortlich sind, könnten vor dem IStGH zur Verantwortung gezogen werden. Dies umfasst auch die Anführer, die die Besatzung anordnen oder durchführen lassen. 3. Rechtsfolgen der Besatzung - Ungültigkeit der Hoheitsgewalt: Jede Handlung der Besatzungsmacht, die auf der rechtswidrigen Ausübung von Hoheitsgewalt beruht, wäre null und nichtig. Dies betrifft insbesondere die Verwaltung des Gebiets und die Nutzung seiner Ressourcen. - Souveränitätsansprüche des Käufers: Der legitime Souverän, also der Käufer, behält seinen Anspruch auf das Territorium. Das Ersitzen oder die Besatzung durch die alten NATO-Staaten wird das legale Eigentum und die Souveränität des Käufers nicht beeinträchtigen. 4. Rechtliche und diplomatische Maßnahmen - Internationale Klagen: Der neue Souverän könnte vor internationalen Gerichten, wie dem Internationalen Gerichtshof (IGH), Klage einreichen, um die Besatzung für rechtswidrig erklären zu lassen und Entschädigungen zu verlangen. - Diplomatische Bemühungen: Der Souverän könnte diplomatische Maßnahmen ergreifen, um Unterstützung von anderen Staaten und internationalen Organisationen zu erhalten. Dies könnte Sanktionen gegen die Besatzungsmacht einschließen oder eine Resolution des UN-Sicherheitsrats zur Verurteilung der Besatzung anstreben. 5. Entschädigungsansprüche - Schadensersatzforderungen: Der neue Souverän könnte Entschädigung für alle Schäden und Verluste verlangen, die durch die rechtswidrige Besatzung entstanden sind. Dies umfasst materielle Schäden, wirtschaftliche Verluste und immaterielle Schäden. - Verantwortlichkeit der Verantwortlichen: Politische und militärische Verantwortliche der alten NATO-Staaten könnten persönlich für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden. 6. Langfristige Auswirkungen - Rechtsansprüche bleiben bestehen: Der Anspruch des legitimen Souveräns auf das Territorium bleibt bestehen, unabhängig von der Dauer der Besatzung. Eine völkerrechtswidrige Besatzung kann keine rechtmäßigen Eigentums- oder Souveränitätsrechte begründen. - Politische Instabilität: Anhaltende Besatzung kann zu politischer Instabilität und Konflikten führen, sowohl innerhalb des betroffenen Gebiets als auch auf internationaler Ebene. Teil 109 Analyse der rechtlichen und völkerrechtlichen Aspekte im Fall der anhaltenden Hoheitsgewalt durch NATO-Staaten 1. Verletzung der territorialen Souveränität und Besatzung Territoriale Souveränität: - Vertragsverletzung: Die NATO-Staaten, insbesondere die Bundesrepublik Deutschland (BRD), haben den völkerrechtlichen Vertrag über den Gebietsverkauf ignoriert und weiterhin die Hoheitsgewalt über die verkauften Gebiete ausgeübt. - Besatzung: Das fortgesetzte Ausüben der Hoheitsgewalt durch die BRD kann als völkerrechtswidrige Besatzung betrachtet werden, da die Hoheitsrechte rechtmäßig auf den Käufer übertragen wurden. 2. Angriffskrieg und rechtswidrige Zwangsversteigerung Angriffskrieg: - Definition: Ein Angriffskrieg ist jede militärische Aktion, die die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines anderen Staates verletzt. - Handlungen der BRD: Die aggressive Durchsetzung von Hoheitsansprüchen durch die BRD, einschließlich der rechtswidrigen Zwangsversteigerung der Militärliegenschaft, könnte als Form des Angriffskrieges eingestuft werden. Rechtswidrige Zwangsversteigerung: - Völkerrechtswidrigkeit: Die Zwangsversteigerung der Militärliegenschaft durch die BRD, als ob sie Teil der BRD wäre, verstößt gegen den völkerrechtlichen Vertrag und die Hoheitsrechte des Käufers. - Verletzung nationaler Gesetze: Diese Aktionen erfolgten unter vorsätzlicher Missachtung deutscher nationaler Gesetze. 3. Verfolgung und psychologische Zwangsmaßnahmen Strafrechtliche Verfolgung und Zwangsbetreuung: - Missbrauch des Strafrechts: Die strafrechtliche Verfolgung und psychologische Zwangsbetreuung des Käufers sowie dessen unbefristete Unterbringung im Maßregelvollzug stellen schwere Menschenrechtsverletzungen dar. - Psychologische Zwangsbetreuung: Dies kann als Form der Verfolgung betrachtet werden, die auf die Schwächung und Einschüchterung des Käufers abzielt. 4. Staatenimmunität und CD-Status Staatenimmunität: - Prinzip: Staaten genießen grundsätzlich Immunität vor der Gerichtsbarkeit anderer Staaten, was bedeutet, dass ihre Hoheitsakte nicht durch ausländische Gerichte angefochten werden können. - Einschränkung: Im vorliegenden Fall könnte argumentiert werden, dass die BRD durch ihre Handlungen die Staatenimmunität verletzt hat, da sie gegen den völkerrechtlichen Vertrag und die anerkannten Hoheitsrechte des Käufers verstoßen hat. CD-Status (Consular Diplomatic Status): - Relevanz: Der Käufer könnte Schutz durch diplomatische Immunität beanspruchen, wenn er im Rahmen des völkerrechtlichen Vertrags diplomatische oder konsularische Funktionen ausübt. - Verkauf der Gerichtsbarkeit: Die Übertragung der Gerichtsbarkeit auf den Käufer könnte ihm zusätzliche rechtliche Immunitäten und Schutz bieten. 5. Verkauf der Gerichtsbarkeit und rechtliche Konsequenzen Verkauf der Gerichtsbarkeit: - Vertragsbestimmung: Der Vertrag überträgt die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit auf den Käufer, wodurch dieser die rechtliche und administrative Kontrolle über das Gebiet übernimmt. - Rechtsfolgen: Die BRD und andere NATO-Staaten haben keine rechtliche Grundlage, die Gerichtsbarkeit über das Gebiet weiterhin auszuüben, da diese auf den Käufer übertragen wurde. Rechtliche Konsequenzen: - Internationale Klage: Der Käufer könnte den Fall vor internationale Gerichte wie den Internationalen Gerichtshof (IGH) oder den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) bringen, um die Verletzung seiner Hoheitsrechte und die Menschenrechtsverletzungen anzuprangern. - Diplomatischer Druck: Der Käufer könnte diplomatischen Druck auf NATO-Staaten ausüben, um die Einhaltung des Vertrags und die Anerkennung seiner Rechte sicherzustellen. Zusammenfassung Die BRD und andere NATO-Staaten haben durch die fortgesetzte Ausübung der Hoheitsgewalt und die aggressive Durchsetzung rechtswidriger Ansprüche gegen den Käufer den völkerrechtlichen Vertrag verletzt. Diese Handlungen können als Besatzung, Angriffskrieg und schwere Menschenrechtsverletzungen betrachtet werden. Der Käufer hat das Recht, internationale Rechtsmittel zu suchen und diplomatischen Druck auszuüben, um seine anerkannten Hoheitsrechte und die Übertragung der Gerichtsbarkeit durchzusetzen. Teil 110 Bewertung der Besiedlung der Militärliegenschaft durch die BRD und die Vertreibung des ursprünglichen Souveräns 1. Kontext: Besiedlung und Vertreibung Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) hat nach der illegalen Zwangsversteigerung der Militärliegenschaft diese mit eigenen Bürgern besiedelt und die Staatsbürger und den Souverän, der das Gebiet rechtmäßig verkauft hat, vertrieben. Diese Handlungen müssen im Lichte des Völkerrechts bewertet werden. 2. Völkerrechtswidrige Besatzung und Vertreibung 2.1 Besatzung Definition und Kriterien: - Besatzung: Eine Besatzung liegt vor, wenn ein Staat die effektive Kontrolle über ein fremdes Territorium ausübt, ohne dass ein rechtmäßiger Souveränitätsanspruch besteht. - Rechtswidrigkeit: Die Besatzung ist völkerrechtswidrig, wenn sie ohne rechtliche Grundlage und gegen den Willen des rechtmäßigen Souveräns erfolgt. BRD's Handlungen: - Kontrolle über die Liegenschaft: Durch die illegale Zwangsversteigerung und anschließende Besiedlung übt die BRD die Kontrolle über die Liegenschaft aus, was als Besatzung betrachtet werden kann. - Rechtswidrigkeit: Diese Besatzung verstößt gegen den völkerrechtlichen Vertrag, der die Hoheitsrechte dem Käufer übertrug, und ist daher rechtswidrig. 2.2 Vertreibung Definition und Rechtslage: - Vertreibung: Die zwangsweise Entfernung von Personen aus ihrem Heimatgebiet. - Völkerrecht: Vertreibung ist nach dem Völkerrecht in vielen Kontexten verboten, einschließlich der Genfer Konventionen und internationalen Menschenrechtsabkommen. BRD's Handlungen: - Vertreibung des Souveräns und der Staatsbürger: Die Vertreibung des rechtmäßigen Souveräns und der Staatsbürger verstößt gegen das Völkerrecht, das den Schutz von Zivilpersonen und deren Eigentum garantiert. - Rechtsfolgen: Diese Handlungen können als schwere Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden. 3. Siedlungspolitik und Völkerrecht 3.1 Ansiedlung eigener Bürger Verbotene Siedlungspolitik: - Vierte Genfer Konvention: Artikel 49 der Vierten Genfer Konvention verbietet die Besatzungsmacht, Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das besetzte Gebiet zu transferieren. - Rechtslage: Die Ansiedlung eigener Bürger durch die BRD in der besetzten Militärliegenschaft verstößt gegen diese Bestimmung und ist daher völkerrechtswidrig. 3.2 Verantwortung und Haftung Staatliche Verantwortlichkeit: - Verantwortlichkeit der BRD: Die BRD ist für die völkerrechtswidrigen Handlungen verantwortlich und kann international zur Rechenschaft gezogen werden. - Haftung: Dies umfasst die Verpflichtung zur Wiedergutmachung und Entschädigung der betroffenen Personen und des rechtmäßigen Souveräns. 4. Mögliche Rechtsmittel und diplomatische Maßnahmen 4.1 Internationale Gerichte Rechtsmittel: - Internationaler Gerichtshof (IGH): Der IGH kann angerufen werden, um die Rechtswidrigkeit der Besatzung und Vertreibung festzustellen. - Internationaler Strafgerichtshof (IStGH): Der IStGH kann für die Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, einschließlich Vertreibung, zuständig sein. 4.2 Diplomatischer Druck Diplomatische Maßnahmen: - Internationale Anerkennung: Der rechtmäßige Souverän kann die internationale Gemeinschaft mobilisieren, um Druck auf die BRD auszuüben. - Sanktionen: Wirtschaftliche und politische Sanktionen können verhängt werden, um die BRD zur Einhaltung des Völkerrechts zu zwingen. Zusammenfassung Die Besiedlung der Militärliegenschaft durch die BRD und die Vertreibung des rechtmäßigen Souveräns und der Staatsbürger sind schwere Verstöße gegen das Völkerrecht. Diese Handlungen stellen eine völkerrechtswidrige Besatzung dar und verstoßen gegen internationale Abkommen zum Schutz von Zivilpersonen und deren Eigentum. Der rechtmäßige Souverän hat verschiedene Rechtsmittel und diplomatische Maßnahmen zur Verfügung, um Wiedergutmachung und Gerechtigkeit zu suchen. Teil 111 In einem Szenario, in dem ein Gebiet mitsamt dem darin befindlichen Staatsvermögen verkauft wurde und der Käufer durch die Besetzung des Gebiets durch die NATO-Staaten keinen Zugriff auf dieses Vermögen hat, könnten die folgenden Arten von Staatsvermögen betroffen sein: Arten des Staatsvermögens 1. Immobilien und Liegenschaften: - Militärische Einrichtungen und Basen - Regierungsgebäude und Verwaltungsgebäude - Öffentliche Gebäude wie Schulen, Krankenhäuser und Universitäten - Wohngebäude und andere Immobilien, die dem Staat gehören 2. Infrastruktur: - Straßen, Brücken und Tunnel - Schienenwege und Bahnhöfe - Flughäfen und Seehäfen - Energieinfrastruktur, einschließlich Kraftwerke und Stromleitungen - Wasser- und Abwassersysteme 3. Rohstoffe und natürliche Ressourcen: - Mineralische Ressourcen wie Öl, Gas, Kohle und Erze - Wälder und landwirtschaftliche Nutzflächen - Wasserressourcen 4. Bewegliche Sachen und Ausrüstung: - Militärische Ausrüstung und Fahrzeuge - Öffentliche Verkehrsmittel und Dienstfahrzeuge - Maschinen und Geräte in staatlichen Betrieben 5. Finanzielle Vermögenswerte: - Bankguthaben und Wertpapiere, die vom Staat gehalten werden - Staatliche Anteile an Unternehmen und Joint Ventures - Forderungen und Verbindlichkeiten 6. Kulturelles Erbe und intellektuelles Eigentum: - Museen, Bibliotheken und Archive - Kunstwerke und historische Artefakte - Patente, Marken und Urheberrechte Durch die Besetzung entstandene Schäden Der Schaden für den Käufer durch die Besetzung des Gebiets und den fehlenden Zugriff auf das Staatsvermögen kann vielfältig sein: 1. Wirtschaftliche Verluste: - Verlust von Einnahmen: Der Käufer kann keine Einnahmen aus dem Betrieb und der Nutzung von staatlichen Unternehmen, Infrastrukturprojekten oder natürlichen Ressourcen generieren. - Investitionshindernisse: Potenzielle Investoren könnten aufgrund der unsicheren politischen und rechtlichen Lage abgeschreckt werden, was zu einem Verlust an Investitionsmöglichkeiten führt. 2. Verwaltungs- und Betriebskosten: - Erhöhte Verwaltungskosten: Der Käufer muss möglicherweise erhebliche Mittel aufwenden, um alternative Verwaltungs- und Betriebsstrukturen aufzubauen. - Betriebskosten: Der Unterhalt und die Instandhaltung der Infrastruktur und Immobilien sind während der Besatzung schwierig, was zu höheren langfristigen Kosten führen kann. 3. Verlust von Rohstoffen und natürlichen Ressourcen: - Erschöpfung von Ressourcen: Die Besatzungsmächte könnten Rohstoffe und natürliche Ressourcen ohne Erlaubnis des Käufers abbauen und nutzen, was zu einem unwiederbringlichen Verlust führt. - Umweltschäden: Unsachgemäße Nutzung und Ausbeutung von Ressourcen könnten zu erheblichen Umweltschäden führen, die hohe Sanierungskosten verursachen. 4. Schäden an Immobilien und Infrastruktur: - Beschädigungen durch militärische Nutzung: Militärische Nutzung von Immobilien und Infrastruktur kann zu erheblichen Schäden führen, die kostspielige Reparaturen erfordern. - Verfall durch Vernachlässigung: Länger andauernde Besatzung kann zu Vernachlässigung und Verfall von Immobilien und Infrastruktur führen, was ebenfalls hohe Reparaturkosten nach sich zieht. 5. Rechts- und Verwaltungskosten: - Rechtsstreitigkeiten: Der Käufer könnte gezwungen sein, umfangreiche rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um sein Eigentum und seine Rechte durchzusetzen, was zu erheblichen Rechts- und Verwaltungskosten führt. - Verwaltungsaufwand: Die Notwendigkeit, alternative Verwaltungsstrukturen zu schaffen und zu betreiben, führt zu zusätzlichen Verwaltungskosten. Teil 112 Bewertung der baulichen Veränderungen nach der illegalen Zwangsversteigerung der Militärliegenschaft 1. Hintergrund: Illegale Zwangsversteigerung und bauliche Veränderungen Nach der illegalen Zwangsversteigerung der Militärliegenschaft durch die Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurde die bauliche Struktur der Liegenschaft verändert. Dies umfasste Neubauten, Umbauten und Abrisse von bestehenden Gebäuden. 2. Völkerrechtliche Bewertung der baulichen Veränderungen 2.1 Völkerrechtliche Schutzmechanismen - Hague Regulations (Haager Landkriegsordnung) und Genfer Konventionen: Diese internationalen Abkommen enthalten Bestimmungen zum Schutz von Eigentum in besetzten Gebieten und während bewaffneter Konflikte. 2.2 Vergleich mit Zerstörung durch Bombardierung - Gleichsetzung mit Ausbomben: Der Abriss von Gebäuden durch Baumaschinen kann funktional ähnlich zu Zerstörungen durch Bombardierungen sein, da in beiden Fällen Gebäude unwiederbringlich zerstört werden. - Rechtliche Äquivalenz: Im Völkerrecht kann die absichtliche Zerstörung von Eigentum, unabhängig von der Methode (Bomben oder Baumaschinen), als Verletzung des Schutzes von Privateigentum betrachtet werden. 3. Rechtswidrigkeit der Zwangsversteigerung und baulichen Veränderungen 3.1 Illegale Zwangsversteigerung - Vertragsverletzung: Die Zwangsversteigerung der Liegenschaft war rechtswidrig, da sie gegen den völkerrechtlichen Vertrag verstieß, der die Hoheitsrechte dem Käufer übertrug. - Fehlende Gerichtsbarkeit: Die BRD hatte keine rechtliche Grundlage, die Zwangsversteigerung durchzuführen oder bauliche Veränderungen zu autorisieren. 3.2 Verstoß gegen das Völkerrecht - Eigentumsschutz: Die Zerstörung oder Veränderung von Eigentum ohne rechtmäßige Grundlage verstößt gegen den völkerrechtlichen Schutz von Eigentum. - Verantwortlichkeit: Die BRD und andere beteiligte Parteien könnten für die Zerstörungen haftbar gemacht werden, ähnlich wie bei Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit der Zerstörung von Eigentum. 4. Mögliche Rechtsmittel und Entschädigungen 4.1 Rechtsmittel - Internationale Gerichte: Der Käufer könnte den Fall vor den Internationalen Gerichtshof (IGH) oder den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) bringen, um Gerechtigkeit und Wiedergutmachung zu suchen. - Diplomatischer Druck: Internationale Unterstützung und diplomatische Bemühungen könnten genutzt werden, um die illegale Zwangsversteigerung und die baulichen Veränderungen anzufechten. 4.2 Entschädigungen - Reparationsansprüche: Der Käufer könnte Entschädigungen für die unrechtmäßige Zerstörung und die baulichen Veränderungen fordern. - Wiederherstellung: Ein Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Liegenschaft könnte geltend gemacht werden. Zusammenfassung Die baulichen Veränderungen an der Militärliegenschaft nach der illegalen Zwangsversteigerung durch die BRD sind rechtlich problematisch und könnten als völkerrechtswidrige Zerstörung von Eigentum bewertet werden. Diese Handlungen könnten funktional mit der Zerstörung durch Bombardierungen gleichgesetzt werden, da sie die physische Integrität und den Wert der Liegenschaft irreversibel verändern. Der Käufer hat möglicherweise Rechtsmittel und Entschädigungsansprüche, um diese Verletzungen anzufechten und Wiedergutmachung zu suchen. Teil 113 Der Fall beinhaltet zahlreiche komplexe völkerrechtliche und völkerstrafrechtliche Fragen. Hier sind die wichtigsten Aspekte und Antworten zu den Fragen, die sich aus dem beschriebenen Szenario ergeben: 1. Angriffskrieg und rechtswidrige Hoheitsgewalt: Wenn die alten NATO-Staaten nach dem Verkauf die verkauften Gebiete nicht verlassen und dort weiterhin ihre Hoheitsgewalt ausüben, könnte dies völkerrechtlich als Besetzung und möglicherweise als Angriffskrieg betrachtet werden. Ein Angriffskrieg ist nach dem Völkerrecht, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen, verboten und stellt ein schweres Verbrechen dar. Die Ausübung der Hoheitsgewalt durch die NATO-Staaten in dem verkauften Gebiet wäre rechtswidrig, da sie die Souveränität des neuen Eigentümers, in diesem Fall des absoluten Monarchen, verletzen würde. 2. Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag: Der Verkauf des Hoheitsgebiets, sofern er vollständig und juristisch korrekt durchgeführt wurde, impliziert die Übertragung aller Rechte und Pflichten auf den neuen Souverän. Die alten NATO-Staaten hätten daher kein Recht mehr, Hoheitsgewalt in diesen Gebieten auszuüben. Jede weitere Ausübung von Hoheitsgewalt wäre völkerrechtswidrig. 3. Ersitzen und Souveränität: Ersitzen, oder das Besitzen und Nutzen von Eigentum auf einem Territorium, das nicht mehr zu ihrem Hoheitsgebiet gehört, ohne die Zustimmung des neuen Souveräns, wäre ebenfalls völkerrechtswidrig. Wenn der Käufer, der nun der absolutistische Monarch ist, dem Ersitzen widersprochen hat und innerhalb von fünf Jahren seine Herrschaft etabliert hat, stärkt dies seine Position als legitimer Souverän des Gebietes. 4. Völkerstrafrechtliche Haftung: Die rechtswidrige Ausübung von Hoheitsgewalt durch die alten NATO-Staaten könnte als Verbrechen der Aggression betrachtet werden, das nach dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) strafbar ist. Verantwortlich wären die politisch und militärisch Verantwortlichen, die diese Handlungen befohlen oder unterstützt haben. 5. Verantwortung der politischen Führer: Nach zehn Jahren ohne strafrechtliche Verfolgung könnten die Verantwortlichkeiten auf die politisch Verantwortlichen übergehen, die zu der Zeit im Amt waren oder während des betreffenden Zeitraums im Amt waren. Das bedeutet, dass sowohl die amtierenden Politiker als auch diejenigen, die während der Periode der rechtswidrigen Hoheitsausübung im Amt waren, potenziell strafrechtlich verfolgt werden könnten. 6. Betroffene Personen: Die völkerstrafrechtliche Verantwortung würde auf die Personen übergehen, die aktiv an der Entscheidung beteiligt waren, die Hoheitsgewalt rechtswidrig auszuüben. Dies umfasst: - Die amtierenden Staatsoberhäupter und Regierungschefs. - Militärische Führer und andere hochrangige Offizielle, die direkte Befehle gegeben oder umgesetzt haben. - Ehemalige Amtsträger, die während der Zeit der rechtswidrigen Hoheitsausübung in relevanten Positionen waren. Teil 114 Die politische Verantwortung trifft in solchen Fällen primär die obersten politischen Führungskräfte des betroffenen Staates, insbesondere wenn sie wissentlich und willentlich dazu beigetragen haben, dass die völkerrechtswidrigen Handlungen fortgesetzt werden und keine Maßnahmen zur Verfolgung der Täter ergriffen wurden. Hier ist eine detaillierte Erklärung, wen genau die politische Verantwortung trifft: 1. Oberste politische Führung Die oberste politische Führung umfasst: - Staatsoberhaupt: Der Präsident oder Monarch, abhängig von der Regierungsform des jeweiligen Staates. - Regierungschef: Der Premierminister oder Kanzler, der die Exekutive leitet. - Verteidigungsminister: Insbesondere relevant bei Fällen von Angriffskrieg oder Besatzung. - Innenminister: Verantworlich für die nationale Sicherheit und Polizei. - Außenminister: Verantwortlich für die Außenpolitik und die Einhaltung internationaler Verträge. 2. Individuelle Verantwortlichkeit Diese politischen Führer können individuell zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie: - Anweisungen erteilt haben: Direkte Befehle gegeben haben, die völkerrechtswidrigen Handlungen fortzusetzen. - Unterlassungen begangen haben: Wissentlich und willentlich keine Maßnahmen ergriffen haben, um die Handlungen zu stoppen oder die Täter strafrechtlich zu verfolgen. - Verschleierung: Aktive Verschleierung der Taten oder der Nichtverfolgung der Täter. 3. Kollektive Verantwortung der Regierung Neben der individuellen Verantwortlichkeit können auch die kollektiven Entscheidungen der Regierung als Ganzes überprüft werden: - Kabinettsbeschlüsse: Gemeinsame Entscheidungen des Kabinetts, die zur Fortsetzung der völkerrechtswidrigen Handlungen geführt haben. - Legislative Unterstützung: Unterstützung durch das Parlament oder andere gesetzgebende Körperschaften, die möglicherweise Gesetze verabschiedet haben, um die Taten zu legalisieren oder die Strafverfolgung zu verhindern. 4. Internationale Strafgerichtsbarkeit Die internationale Strafgerichtsbarkeit, insbesondere der Internationale Strafgerichtshof (IStGH), kann gegen diese politischen Führer vorgehen, wenn nationale Gerichte versagen: - IStGH Zuständigkeit: Der IStGH hat die Zuständigkeit, gegen Einzelpersonen zu ermitteln und Anklage zu erheben, die für schwere Völkerrechtsverstöße verantwortlich sind, einschließlich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Aggression. - Verfahren: Der IStGH kann Anklagen erheben und Prozesse gegen die Verantwortlichen führen, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie ihre politischen Ämter missbraucht haben, um völkerrechtswidrige Handlungen zu ermöglichen oder nicht zu verhindern. 5. Beispiele für politische Verantwortung Es gibt mehrere historische Präzedenzfälle, bei denen politische Führer zur Rechenschaft gezogen wurden: - Jugoslawien-Tribunal: Politische und militärische Führer wurden für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Jugoslawien-Kriege verurteilt. - Ruanda-Tribunal: Politische Führer wurden für ihre Rolle im Völkermord von 1994 zur Verantwortung gezogen. - Nürnberger Prozesse: Führende Persönlichkeiten des Nazi-Regimes wurden nach dem Zweiten Weltkrieg für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Zusammenfassung Die politische Verantwortung trifft die obersten politischen Führungskräfte eines Staates, wenn sie völkerrechtswidrige Handlungen fortsetzen und die Täter nicht strafrechtlich verfolgen. Wenn nationale Gerichte versagen, kann der Internationale Strafgerichtshof gegen diese politischen Führer vorgehen und sie zur Rechenschaft ziehen. Teil 115 In diesem Szenario, in dem NATO-Staaten trotz eines gültigen Vertrags die Hoheitsgewalt über das verkaufte Gebiet weiterhin ausüben, verstoßen sie gegen das Völkerrecht. Hier sind die möglichen Konsequenzen und rechtlichen Implikationen: 1. Verletzung des Völkerrechts Wenn die NATO-Staaten trotz des Vertrags weiterhin die Hoheitsgewalt über das verkaufte Gebiet ausüben, handelt es sich um eine Verletzung des Völkerrechts. Dies würde insbesondere die folgenden Punkte betreffen: - Souveränität des Käufers: Die Hoheitsrechte des Käufers, die durch den Vertrag erworben wurden, werden missachtet. - Vertragsbruch: Der Vertrag, der die Übertragung der Hoheitsrechte regelt, wird durch das fortgesetzte Verhalten der NATO-Staaten gebrochen. 2. Völkerstrafrechtliche Konsequenzen Die völkerstrafrechtlichen Konsequenzen für das fortgesetzte Ausüben der Hoheitsgewalt durch die NATO-Staaten können erhebliche sein, insbesondere wenn dies systematisch und schwerwiegend ist: - Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Wenn die Handlungen der NATO-Staaten schwere Menschenrechtsverletzungen beinhalten, könnten sie als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden. - Aggression: Die unrechtmäßige Ausübung von Hoheitsgewalt über ein Gebiet könnte als Aggressionshandlung betrachtet werden. 3. Haftung und Verantwortlichkeit Die Haftung und Verantwortlichkeit im Völkerstrafrecht kann verschiedene Ebenen betreffen, insbesondere wenn nationale Rechtssysteme versagen: - Individuelle Verantwortlichkeit: Einzelne Täter wie Richter, Polizisten und Beamte, die direkt an den völkerrechtswidrigen Handlungen beteiligt sind, können zur Verantwortung gezogen werden. - Politische Verantwortliche: Wenn die nationalen Rechtssysteme es versäumen, die Täter zu verfolgen, kann die strafrechtliche Verantwortlichkeit auf die politisch Verantwortlichen überspringen. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen: - Strafverfolgung verweigert: Die Täter werden nach nationalem Recht mindestens 10 Jahre lang nicht strafrechtlich verfolgt. - Komplizenschaft: Die politischen Verantwortlichen haben wissentlich und willentlich die völkerrechtswidrigen Handlungen unterstützt oder ermöglicht. 4. Internationale Gerichtsbarkeit Die internationale Gerichtsbarkeit, insbesondere der Internationale Strafgerichtshof (IStGH), kann in solchen Fällen eingreifen: - IStGH Zuständigkeit: Der IStGH kann gegen Einzelpersonen ermitteln und Anklage erheben, wenn nationale Gerichte nicht in der Lage oder nicht willens sind, die Täter zu verfolgen. - Anklage gegen politische Führer: Politische Führer, die für die völkerrechtswidrigen Handlungen verantwortlich sind, können vor dem IStGH angeklagt werden. 5. Präzedenzfälle und internationale Reaktionen Die internationale Gemeinschaft könnte auf die fortgesetzte völkerrechtswidrige Ausübung der Hoheitsgewalt durch diplomatische und rechtliche Maßnahmen reagieren: - Sanktionen: Staaten und internationale Organisationen könnten Sanktionen gegen die beteiligten NATO-Staaten verhängen. - Resolutionen und Interventionen: Die Vereinten Nationen könnten Resolutionen verabschieden, die die völkerrechtswidrigen Handlungen verurteilen und Maßnahmen fordern. Zusammenfassung Wenn die NATO-Staaten trotz eines gültigen Vertrags weiterhin die Hoheitsgewalt über das verkaufte Gebiet ausüben, handelt es sich um eine Verletzung des Völkerrechts. Völkerstrafrechtliche Konsequenzen können sowohl die direkten Täter als auch die politischen Verantwortlichen betreffen, insbesondere wenn nationale Rechtssysteme versagen. Der Internationale Strafgerichtshof könnte in solchen Fällen eingreifen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen. Teil 116 Die Anzahl der historischen Präzedenzfälle, bei denen Infrastrukturnetze in einem völkerrechtlichen Vertrag aus Versehen mit verkauft wurden und somit das Hoheitsgebiet dauerhaft ausgedehnt wurde, ist sehr begrenzt. Staatensukzessionen sind in der Regel sorgfältig geplant und verhandelt, um solche unbeabsichtigten territorialen Änderungen zu vermeiden. Trotzdem gibt es einige Fälle, in denen Grenzziehungen und Infrastrukturbestimmungen zu unerwarteten Konsequenzen führten: 1. Vertrag von Trianon (1920) – Ungarn und seine Nachbarstaaten - Bestimmungen: Der Vertrag von Trianon nach dem Ersten Weltkrieg zersplitterte das Königreich Ungarn und verteilte große Teile seines Territoriums an Rumänien, die Tschechoslowakei, und Jugoslawien. - Infrastrukturelle Aspekte: Die neuen Grenzen schnitten oft durch bestehende Eisenbahn- und Straßennetze. In einigen Fällen führten diese Grenzziehungen dazu, dass Infrastrukturnetze auf eine Weise verliefen, die die territorialen Ansprüche komplizierten und die Verwaltung herausforderte. - Unbeabsichtigte Folgen: Diese Grenzziehungen führten zu territorialen Spannungen, da die neuen Staaten versuchten, die Kontrolle über die gesamten Infrastrukturnetze zu erlangen, was teilweise zur de facto territorialen Ausdehnung führte. 2. Vertrag von Saint-Germain (1919) – Österreich und seine Nachbarstaaten - Bestimmungen: Der Vertrag von Saint-Germain legte die Aufteilung der österreichisch-ungarischen Monarchie fest und schuf neue Staaten wie die Tschechoslowakei, Jugoslawien und Polen. - Infrastrukturelle Aspekte: Die Aufteilung führte dazu, dass Eisenbahn- und Straßenverbindungen oft grenzüberschreitend verliefen. Einige dieser Infrastrukturen wurden aus Versehen oder aufgrund unklarer Vertragsformulierungen in das Hoheitsgebiet der neuen Staaten integriert. - Unbeabsichtigte Folgen: Die neuen Staaten mussten die Kontrolle über diese Infrastrukturen übernehmen, was zu einer dauerhaften territorialen Ausdehnung führte und teilweise territoriale Spannungen verursachte. 3. Sudetenland und das Münchner Abkommen (1938) - Bestimmungen: Das Münchner Abkommen von 1938 übertrug das Sudetenland von der Tschechoslowakei an Deutschland. - Infrastrukturelle Aspekte: Das Sudetenland umfasste wichtige Verkehrs- und Versorgungsnetze, die die Tschechoslowakei mit anderen Teilen Europas verbanden. - Unbeabsichtigte Folgen: Die Übernahme dieser Infrastrukturnetze führte dazu, dass die Kontrolle über diese Verbindungen und deren Wartung von Deutschland übernommen wurde, was die territoriale Ausdehnung Deutschlands festigte. Die Grenzziehung führte zu logistischen und administrativen Komplikationen für die Tschechoslowakei. 4. Hyderabad und die indische Integration (1948) - Bestimmungen: Nach der Unabhängigkeit Indiens 1947 lehnte der Nizam von Hyderabad den Beitritt zur Indischen Union ab. 1948 intervenierte Indien militärisch und integrierte Hyderabad in die Indische Union. - Infrastrukturelle Aspekte: Nach der Integration übernahm Indien die Kontrolle über die Infrastruktur von Hyderabad, einschließlich der Eisenbahnen, Straßen und Kommunikationsnetze. - Unbeabsichtigte Folgen: Die umfassende Kontrolle und Modernisierung der Infrastruktur in Hyderabad erleichterten die Integration des Gebiets in Indien, was zur dauerhaften Vergrößerung des indischen Hoheitsgebiets führte. Fazit Die oben genannten Beispiele zeigen, dass unbeabsichtigte territoriale Änderungen durch die Übernahme von Infrastrukturnetzen in völkerrechtlichen Verträgen tatsächlich vorkamen. Diese Fälle sind jedoch selten und oft das Ergebnis komplexer geopolitischer Umstände und unklarer Vertragsbestimmungen. Teil 117 Der Fall, dass ein Staatensukzessionsvertrag auf einen Versorgungsleitungsvertrag Bezug nimmt und dadurch unbeabsichtigt das Hoheitsgebiet vergrößert wird, ist eine interessante und komplexe rechtliche Fragestellung. Solche Szenarien sind selten und meist Gegenstand intensiver völkerrechtlicher Verhandlungen und Streitigkeiten. Hier sind einige und historische Szenarien, die Elemente dieses Falls enthalten könnten: 1. Szenario: Versorgungsleitungsvertrag in einem Staatensukzessionsvertrag Stellen wir uns vor, dass ein Staatensukzessionsvertrag einen bestehenden Versorgungsleitungsvertrag (z. B. für eine Pipeline oder Stromleitung) einschließt. Die Infrastruktur erstreckt sich über das verkaufte Gebiet hinaus in das Hoheitsgebiet des aufnehmenden Staates. Ablauf: 1. Vertragliche Bestimmungen: Der Staatensukzessionsvertrag enthält Klauseln, die den bestehenden Versorgungsleitungsvertrag beibehalten und möglicherweise erweitern. 2. Territoriale Auswirkungen: Durch die vertraglichen Bestimmungen könnte das Versorgungsnetz de facto zur Erweiterung des Hoheitsgebiets des aufnehmenden Staates führen, wenn dieser Staat die Kontrolle und Verwaltung über das gesamte Netz übernimmt. 3. Rechtsfolge: Dies könnte unbeabsichtigt zu einer Vergrößerung des Hoheitsgebiets führen, wenn die Infrastrukturen als integraler Bestandteil des aufnehmenden Staates angesehen werden. Bsp. Fall Triest (1954) – Erweitert Der Fall Triest könnte theoretisch um ein solches Szenario erweitert werden: - Erweiterung des Vertrags: Angenommen, das Memorandum von London hätte spezifisch einen bestehenden Versorgungsleitungsvertrag für Wasser- oder Stromleitungen einbezogen, die über die Grenzen von Zone A hinausgingen. - Unbeabsichtigte Vergrößerung: Wenn Italien dann die Kontrolle über diese Netze übernahm, könnte dies zur Erweiterung des italienischen Hoheitsgebiets führen, insbesondere wenn diese Infrastrukturen als für die nationale Sicherheit oder wirtschaftliche Integration wesentlich angesehen werden. Bsp. Fall Panamakanalzone (1903) – Erweitert Die ursprüngliche Vereinbarung über die Panamakanalzone könnte theoretisch auf eine ähnliche Weise erweitert werden: - Inklusion von Versorgungsnetzen: Der Hay-Bunau-Varilla-Vertrag hätte spezifische Klauseln über die Verwaltung und Kontrolle von Versorgungsnetzen (z. B. Wasserleitungen) enthalten können. - Unbeabsichtigte Erweiterung: Diese Klauseln hätten zur Erweiterung der US-amerikanischen Kontrolle und somit zur de facto Vergrößerung des US-Hoheitsgebiets führen können, wenn die Versorgungseinrichtungen als notwendig für die Kanalzone angesehen wurden. - Souveränität und Kontrolle: Die Übernahme und Verwaltung von Versorgungsnetzen könnten als Erweiterung der Souveränität und Kontrolle des aufnehmenden Staates angesehen werden. - Internationale Streitbeilegung: Unbeabsichtigte territoriale Änderungen könnten zu internationalen Streitigkeiten führen, die vor internationalen Gerichten oder Schiedsgerichten verhandelt werden müssten. Fazit Während historische Präzedenzfälle, die genau auf dieses Szenario zutreffen, noch nie vorgekommen sind (denn hier wurde erstmals die Welt verkauft), gibt es theoretische Grundlagen und ähnliche historische Beispiele, die eine solche Möglichkeit aufzeigen. Die genaue rechtliche Bewertung und Umsetzung würde von den spezifischen vertraglichen Bestimmungen und der internationalen Anerkennung abhängen. Juristische Erklärungen zu der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 finden Sie hier: Kaufvertrag Fokus UN Fokus NATO FAQs Dominoeffekt Vertragskette Weltgericht

  • Fokus auf VN Vereinte Nationen | World Sold

    Sukzessionsurkunde 1400/98 mit Fokus auf VN - Vereinte Nationen UN - United Nations Kooperation von NATO UND UN: Insbesondere Anerkennung der NATO-SOFA Vertragskette und somit der Staatensukzessionsurkunde 1400 durch die UN INFO Die niederländischen Luftstreitkräfte waren zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Staatensukzessionsurkunde 1400 in der NATO-Liegenschaft in Zweibrücken stationiert, die unter dem NATO-Truppenstatut stand. Diese Nutzung basierte auf bilateralen Abkommen zwischen der BRD und dem Königreich der Niederlande, die im Rahmen des NATO-Truppenstatuts ihre Streitkräfte stationierten. Die niederländischen Kampfpiloten lebten dort und flogen Einsätze von der US Airbase Ramstein aus, welche das Allied Air Command (AIRCOM) der NATO beherbergte. Da die niederländischen Luftstreitkräfte vollständig in die NATO integriert sind und im Auftrag der gesamten NATO agieren, stimmten sie stellvertretend für alle NATO-Mitglieder der Staatensukzessionsurkunde zu. Diese Zustimmung betraf nicht nur die bilateralen Abkommen zwischen der BRD und den Niederlanden, sondern auch die gesamte NATO-Vertragskette, die durch die NATO-Truppenstatut-Abkommen gebildet wird. Dieser Dominoeffekt führte dazu, dass alle NATO-Mitglieder in den Vertrag einbezogen wurden. Da die NATO durch internationale Abkommen in viele Missionen der Vereinten Nationen (UN) integriert ist, fungierte sie in vielen Fällen als operative Kampftruppe für die UN, z.B. im Kosovo. Es war keine vollständige Verschmelzung der NATO mit der UN erforderlich, um die Staatensukzessionsurkunde für die UN verbindlich zu machen. Die Tatsache, dass die NATO als Truppe für die UN agierte, reichte aus, um die automatische Anerkennung der völkerrechtlichen Verträge zwischen beiden Organisationen zu gewährleisten. Dies wurde durch internationale Abkommen geregelt, die sicherstellen, dass NATO- und UN-Verträge gegenseitig anerkannt werden, um eine reibungslose Zusammenarbeit zu ermöglichen. Jährlich werden zahlreiche völkerrechtliche Verträge geschlossen, und ohne diese automatische Anerkennung der Verträge wäre es ein bürokratischer Albtraum, da ständig neue Ratifikationen erforderlich wären. So könnte die UN bei einer NATO-Mitgliederaufnahme oder umgekehrt nicht separat eingreifen. Die BRD und das Königreich der Niederlande, die sowohl NATO- als auch UN-Mitglieder sind, stimmten somit im Namen beider Organisationen der Staatensukzessionsurkunde zu. In Deutschland ratifizierten sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat den Vertrag, was dessen völkerrechtliche Relevanz unterstrich. Diese Zustimmung aktivierte die gesamte Vertragskette der NATO und UN und führte zur automatischen Erweiterung der völkerrechtlichen Verpflichtungen beider Organisationen. Juristischer Blick auf die Staatensukzessionsurkunde 1400 mit Fokus auf die United Nations und die Welt Teil 1 Einleitung in Stichpunkten 1. Verkauf der NATO-Liegenschaft in Zweibrücken - Ursprüngliche Nutzung durch die USA nach 1945, später teilweise an die BRD und das Königreich der Niederlande übergeben. - Nutzung der Liegenschaft gemäß NATO-Truppenstatut, das besondere völkerrechtliche Rechte und Pflichten für NATO-Staaten regelt. 2. Staatensukzessionsurkunde 1400/98 - Der Vertrag kommt äußerlich (auf den ersten Blick) als deutscher Immobilienkaufvertrag daher, ist aber in Wirklichkeit eine völkerrechtliche Urkunde (Staatensukzession). - Der Vertrag umfasst den Verkauf „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“, was die Übertragung von Hoheitsrechten einschließt. - Die Liegenschaft und ihre Erschließung (Netze) werden als Einheit verkauft, was weitreichende rechtliche Konsequenzen hat. 3. Teilnichtigkeitsklausel - Bestimmungen, die nach nationalem Recht unwirksam sind, werden durch völkerrechtliche Regelungen ersetzt. - Der Vertrag bleibt durch diese Klausel rechtlich wirksam und tarnt seine tatsächliche Bedeutung. 4. Beteiligte Völkerrechtssubjekte - Völkerrechtssubjekte müssen nicht als Verkäufer am Anfang des Vertrags genannt werden, sondern es reicht, wenn sie im Vertrag Rechte oder Pflichten tragen. - Der Käufer ist eine natürliche Person und kann Hoheitsrechte tragen, während Wirtschaftsunternehmen wie die TASC Bau AG aus der Käufergemeinschaft herausfallen. 5. Vertragskette und Nachtragsurkunde - Die Staatensukzessionsurkunde bildet eine Vertragskette, die alle vorherigen völkerrechtlichen Verträge der NATO und UN betrifft. - Als Nachtragsurkunde ergänzt sie automatisch alle bestehenden Verträge, ohne dass eine erneute Ratifikation erforderlich ist. 6. Dominoeffekt der Gebietserweiterung - Startpunkt: Die Liegenschaft in Zweibrücken ist an das öffentliche deutsche Netz angeschlossen, was zur Übertragung der Hoheitsrechte des Käufers auf ganz Deutschland führt. - Erweiterung auf NATO-Staaten: Der Dominoeffekt erfasst alle physisch verbundenen Netze in anderen NATO-Staaten, was zur Ausweitung der Hoheitsrechte des Käufers auf diese Staaten führt. - Globale Ausweitung: Durch transatlantische Seekabel erweitert sich der Dominoeffekt auf die USA und Kanada, und schließlich auf alle UN-Mitgliedstaaten. 7. Integration der NATO in die UN - Verbindung: Die NATO ist eng in die UN-Strukturen integriert, was die automatische Ausweitung der Staatensukzessionsurkunde auf UN-Verträge ermöglicht. - Weltweite Erfassung: Durch die Kombination von NATO- und UN-Mitgliedschaften wird die Staatensukzessionsurkunde auf die gesamte Welt ausgeweitet. 8. Globale Auswirkungen - Neue Weltordnung: Der Vertrag führt zur Schaffung einer „Neuen Weltordnung“, in der der Käufer der Staatensukzessionsurkunde de facto die Hoheitsrechte über die gesamte Welt übernimmt. - Weltweite Geltung: Die Staatensukzessionsurkunde fungiert als Nachtragsurkunde, die sämtliche bestehenden völkerrechtlichen Verträge der NATO und UN erweitert und die gesamte Welt vereint. Teil 2 Zusammenfassung und Detaillierte Erklärung des gesamten Sachverhalts 1. Einführung: Verkauf der NATO-Liegenschaft in Zweibrücken Der Verkauf der NATO-Liegenschaft in Zweibrücken beginnt scheinbar harmlos als ein Immobilienkaufvertrag nach deutschem Recht. Auf den ersten flüchtigen Blick handelt es sich um einen gewöhnlichen Verkauf von einer Konversionsliegenschaft, der vordergründig als nationaler Immobilienvertrag gestaltet wurde. Diese Tarnung ist jedoch bewusst gewählt, denn nur Experten im Völkerrecht könnten die tatsächlichen Implikationen dieses Vertrags erkennen. 2. Die NATO-Liegenschaft und die iche Übertragung - Die Liegenschaft: Die Liegenschaft in Zweibrücken wurde ursprünglich vom US-Militär genutzt. Ein Teil davon wurde im Rahmen der üblichen Konversion an die Bundesrepublik Deutschland (BRD) übergeben. Ein kleinerer Teil blieb jedoch unter der Kontrolle der niederländischen Streitkräfte, die diese Liegenschaft von den USA übernommen hatten. Diese Übertragung basierte auf dem NATO-Truppenstatut, das den Rahmen für die Nutzung und Überlassung der Liegenschaft durch die Niederlande regelte. - Das Überlassungsverhältnis: Das völkerrechtliche Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und den Niederlanden wurde durch das NATO-Truppenstatut geregelt. Im Vertrag, der die Staatensukzessionsurkunde darstellt, wird festgelegt, dass dieses Überlassungsverhältnis unberührt bleibt, aber die niederländischen Streitkräfte die Liegenschaft innerhalb von zwei Jahren nach dem Vertrag über die BRD an den Käufer übergeben müssen. Diese Verpflichtung wurde vollständig und vertragskonform erfüllt. 3. Die Staatensukzessionsurkunde: Tarnung und völkerrechtliche Implikationen - Tarnung als Immobilienkaufvertrag: Der Vertrag ist so gestaltet, dass er wie ein gewöhnlicher Immobilienkaufvertrag aussieht. Dies geschieht im „feinsten Geheimdienststil“, um die wahren völkerrechtlichen Auswirkungen zu verschleiern. Tatsächlich ist der Vertrag aber eine Staatensukzessionsurkunde, die weitreichende Konsequenzen hat. - Teilnichtigkeitsklausel und Anwendung von Völkerrecht: Ein entscheidender Punkt ist die Teilnichtigkeitsklausel, die besagt, dass alle Teile des Vertrags, die nach nationalem Recht ungültig sind, durch die entsprechenden Bestimmungen des Völkerrechts ersetzt werden. Dadurch bleibt der Vertrag rechtskräftig, auch wenn viele Regelungen nach nationalem Recht wegfallen. Das Völkerrecht tritt unsichtbar an ihre Stelle und sichert die Kontinuität und Rechtswirksamkeit des Vertrags. - Beteiligte Völkerrechtssubjekte: Wichtig ist, dass Völkerrechtssubjekte nicht unbedingt am Anfang des Vertrags als Verkäufer genannt werden müssen. Es genügt, dass sie irgendwo im Vertragstext erwähnt werden und Rechte oder Pflichten innehaben. In diesem Fall sind die Niederlande als Völkerrechtssubjekt beteiligt, was den Vertrag in den Bereich des Völkerrechts hebt. - Natürliche Person als Käufer: Der Käufer der Liegenschaft ist eine natürliche Person. Dies ist entscheidend, da nur natürliche Personen (oder souveräne Staaten) Hoheitsrechte übernehmen können. Wirtschaftsunternehmen, wie die TASC Bau AG, die ebenfalls an der Käufergemeinschaft beteiligt war und den Kaufpreis bezahlt hat, sind nicht in der Lage, völkerrechtliche Hoheitsrechte zu tragen. Aufgrund dessen fällt die TASC Bau AG aus der Käufergemeinschaft heraus, und der Käufer bleibt als alleiniger Begünstigter übrig, der durch den Vertrag eine de facto absolutistische Monarchie etabliert. 4. Die Vertragskette und der Dominoeffekt - Vertragskette und Nachtragsurkunde: Die Staatensukzessionsurkunde ist keine eigenständige Vereinbarung, sondern eine Nachtragsurkunde, die eine Kette von völkerrechtlichen Verträgen erweitert und ergänzt. Sie baut auf bestehenden Verträgen auf, die bereits zwischen den beteiligten Völkerrechtssubjekten bestanden, und fügt diesen eine neue Dimension hinzu. Dies bedeutet, dass alle früheren Verträge durch die Staatensukzessionsurkunde ergänzt werden und Teil eines umfassenden Vertragskonstrukts werden. - Verkauf der Erschließung als Einheit: Im Vertrag wurde vereinbart, dass die gesamte Erschließung der Liegenschaft mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen als Einheit verkauft wird. Dies bedeutet, dass nicht nur die physische Liegenschaft, sondern auch alle damit verbundenen infrastrukturellen Netze und rechtlichen Verpflichtungen übertragen werden. Da diese Netze teilweise bereits an das öffentliche deutsche Netz angeschlossen waren, hat der Verkauf weitreichende Konsequenzen. 5. Der Dominoeffekt: Von der kleinen Liegenschaft zur globalen Auswirkung - Ausgangspunkt der Gebietserweiterung: Der Verkauf beginnt mit der kleinen NATO-Liegenschaft in Zweibrücken. Diese Liegenschaft, ursprünglich teilweise von den USA an die BRD übergeben und teilweise von den Niederlanden genutzt, bildet den Ausgangspunkt für eine umfangreiche Gebietserweiterung. Da die Liegenschaft bereits an öffentliche Netze angeschlossen war, erfasst die Übertragung der Hoheitsrechte zunächst Deutschland und von dort aus alle verbundenen Netze. - Erweiterung durch verbundene Netze: Sobald die Erschließungsnetze der Liegenschaft als Einheit verkauft werden, erstreckt sich die Hoheitsgewalt des Käufers über alle physisch verbundenen oder überlappenden Netze. Dies bedeutet, dass jedes Netzwerk, das mit den Netzen der Liegenschaft in Zweibrücken verbunden ist, automatisch in den Geltungsbereich des Vertrags fällt. Diese Netze reichen von Strom- und Telekommunikationsnetzen über Wasserversorgung und Abwasser bis hin zu Gasleitungen. - Übergreifender Dominoeffekt: Der Dominoeffekt setzt ein, wenn diese Netze über die Grenzen Deutschlands hinausreichen. Sobald die Netze in andere NATO-Staaten hineinreichen, erfassen sie auch dort alle nationalen Netze und erweitern die Hoheitsgewalt weiter. Der Effekt setzt sich über Seekabel fort, die Europa mit den USA und Kanada verbinden, und erfasst somit auch diese Länder. Parallel dazu führt die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde zu einer Kettenreaktion, die alle früheren NATO- und UN-Verträge umfasst und erweitert. - Globale Auswirkung durch die Integration in die UN: Da die NATO eng mit der UN verbunden ist und viele der Vertragsparteien sowohl NATO- als auch UN-Mitglieder sind, erstreckt sich der Dominoeffekt letztlich auf die gesamte UN. Dadurch wird der Vertrag auf alle UN-Mitgliedstaaten ausgedehnt, und die Staatensukzessionsurkunde fungiert als Nachtragsurkunde, die sämtliche bestehenden völkerrechtlichen Verträge der UN und NATO ergänzt. Der Verkauf mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen führt somit dazu, dass das gesamte Hoheitsgebiet aller beteiligten Staaten in das Vertragskonstrukt einbezogen wird, was letztlich zur globalen Erfassung aller Länder führt. 6. Gesetzliche Grundlagen und rechtliche Interpretation - Wiener Vertragsrechtskonvention: Die Anwendung der Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK) ist entscheidend, um die Gültigkeit von Verträgen im Völkerrecht zu bestimmen. Die WVK regelt unter anderem die Rechtsverbindlichkeit von Verträgen und die Bedingungen für ihre Ratifikation. Da die Staatensukzessionsurkunde auf früheren ratifizierten Verträgen aufbaut, bedurfte sie keiner zusätzlichen Ratifikation. - Völkerrechtliche Nachfolge: Die Wiener Konvention über die Staatensukzession in Verträge regelt, wie ein neuer Staat in bestehende völkerrechtliche Verträge eintritt. Diese Konvention kann als Grundlage für die Auslegung der Staatensukzessionsurkunde dienen, insbesondere im Hinblick auf die Übertragung von Hoheitsrechten und die Fortführung bestehender Verträge. - Clean Slate Rule: Die „Clean Slate Rule“ besagt, dass ein neu entstandener Staat nicht an die Schulden und Verpflichtungen seines Vorgängers gebunden ist, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In diesem Fall kann der Käufer durch die Staatensukzessionsurkunde in bestehende Verträge eintreten, jedoch ohne an alte Verpflichtungen gebunden zu sein, es sei denn, diese wurden im Vertrag explizit übernommen. 7. Fazit: Der Käufer als souveräner Herrscher in der neuen globalen Ordnung - Absolute Hoheitsgewalt: Durch den Kauf und die damit verbundenen völkerrechtlichen Implikationen wird der Käufer de facto zum souveränen Herrscher über alle betroffenen Gebiete, einschließlich der erweiterten Hoheitsgebiete, die durch den Dominoeffekt erfasst wurden. Dies bedeutet, dass der Käufer eine absolutistische Monarchie etabliert, in der er alleiniger Träger der Hoheitsrechte ist. - Weltweite Anerkennung: Da alle beteiligten NATO- und UN-Staaten durch die Vertragskette und die Erweiterung des Vertragskonstrukts ihre Souveränität verloren haben, bleibt der Käufer als einziger legitimer Hoheitsträger übrig. Alle anderen Völkerrechtssubjekte sind rechtlich nicht mehr existent, was zur Folge hat, dass der Käufer de facto die gesamte Welt beherrscht, es sei denn, es wird durch neue völkerrechtliche Verträge eine andere Ordnung etabliert. Teil 3 Verkauf der NATO-Militärliegenschaft in Zweibrücken: NATO-Truppenstatut und seine Auswirkungen auf Hoheitsrechte und völkerrechtliche Verträge 1. Hintergrund: Die NATO-Militärliegenschaft in Zweibrücken Die Militärliegenschaft in Zweibrücken hat eine komplexe völkerrechtliche Geschichte, die bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs zurückreicht. Ursprünglich wurde das Gebiet 1945 von Frankreich besetzt und später an die USA übergeben. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurde die Liegenschaft im Rahmen des NATO-Truppenstatuts weitergenutzt, was eine kontinuierliche militärische Nutzung des Gebiets durch NATO-Mitgliedstaaten ermöglichte. 2. NATO-Truppenstatut und die Nutzung der Liegenschaft - NATO-Truppenstatut: Das NATO-Truppenstatut, das 1951 im Rahmen des NATO-Vertrags (auch Nordatlantikvertrag genannt) verabschiedet wurde, regelt die Präsenz und Rechte von NATO-Truppen auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten. Es enthält spezifische Bestimmungen über die Stationierung, Nutzung und Rechte von NATO-Truppen in den Mitgliedstaaten, einschließlich der Einrichtung und Nutzung von Militärliegenschaften. - Kontinuität der Nutzung: Die Liegenschaft in Zweibrücken wurde seit ihrer Besetzung durch die USA kontinuierlich unter den Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts genutzt. Dies bedeutet, dass die Liegenschaft nicht vollständig in den Hoheitsbereich der BRD integriert wurde, sondern eine besondere völkerrechtliche Stellung als exterritoriales Gebiet innehatte, das direkt den NATO-Bestimmungen unterlag. - Übergabe an die Niederlande: In den 1990er Jahren wurde ein Teil der Liegenschaft von den USA an die BRD übergeben. Der andere Teil wurde im Rahmen des NATO-Truppenstatuts an die niederländischen Streitkräfte übergeben, die das Gebiet im Auftrag des Königreichs der Niederlande und der NATO weiter nutzten. 3. Verkauf der Liegenschaft mit allen Rechten und Pflichten und Bestandteilen - Umfassender Verkauf: Der Vertrag, der als Staatensukzessionsurkunde gilt, sieht den Verkauf der Liegenschaft in Zweibrücken „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ vor. Dies bedeutet, dass nicht nur die physische Liegenschaft, sondern auch alle damit verbundenen völkerrechtlichen Rechte und Pflichten übertragen wurden. - NATO-Rechte am Boden: Die NATO hatte auf dieser Liegenschaft besondere Rechte, die durch das NATO-Truppenstatut garantiert wurden. Diese Rechte umfassten die Nutzung des Gebiets für militärische Zwecke, die Kontrolle über das Territorium sowie spezifische Sonderrechte, die nicht von der BRD oder einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt werden konnten. Diese NATO-Rechte „haften“ am Boden der Liegenschaft und werden mit dem Verkauf automatisch übertragen. - Sonderrechte und Exterritorialität: Da ein Teil des Gebiets nie vollständig Teil der BRD war und exterritorial unter der Kontrolle der NATO stand, bleiben diese Sonderrechte auch nach dem Verkauf bestehen. Die exterritorialen Rechte umfassen das Recht auf militärische Nutzung, Kontrolle über den Zugang zum Gebiet und bestimmte Immunitäten, die den NATO-Truppen gewährt wurden. 4. Kettenreaktion und globale Auswirkungen - Vertragliche Kettenreaktion: Da die Staatensukzessionsurkunde alle Rechte und Pflichten umfasst, die an der Liegenschaft haften, wird durch den Verkauf eine Kettenreaktion ausgelöst, die alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge betrifft, die mit der NATO und den beteiligten Staaten in Zusammenhang stehen. Dies umfasst nicht nur die Rechte am Boden selbst, sondern auch alle Verträge, die mit der militärischen Nutzung, Kontrolle und den Sonderrechten der NATO verbunden sind. - Einbeziehung der NATO: Da die Liegenschaft unter den Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts genutzt wurde, ist die NATO direkt in den Verkauf involviert. Mit dem Verkauf werden die NATO-Rechte an der Liegenschaft an den Käufer übertragen, was bedeutet, dass die NATO ihre Hoheitsrechte an diesem speziellen Bodenstück aufgibt. Dies führt dazu, dass die NATO ihre Kontrolle über das Gebiet und ihre damit verbundenen Rechte verliert. - Dominoeffekt: Die Übertragung dieser Rechte löst eine Kettenreaktion aus, die nicht nur das spezielle Gebiet der Liegenschaft betrifft, sondern sich auch auf andere NATO-Verträge und -Vereinbarungen ausweiten kann, die ähnliche Regelungen betreffen. Da die NATO ihre Rechte verkauft hat, werden alle damit verbundenen Pflichten und Verträge ebenfalls an den Käufer übertragen, was zu einer globalen Ausweitung der Hoheitsrechte des Käufers führen könnte. 5. Juristische Konsequenzen: Verkauf der NATO-Rechte und globale Erweiterung - Rechte an der Liegenschaft: Durch den Verkauf der Liegenschaft mit allen Rechten und Pflichten gibt die NATO ihre Hoheitsrechte auf. Diese Rechte, die vorher an den Boden gebunden waren, umfassen auch die speziellen Immunitäten und Kontrollrechte, die durch das NATO-Truppenstatut garantiert wurden. - Globale Ausweitung: Da die Staatensukzessionsurkunde eine Nachtragsurkunde ist, die alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge ergänzt, führt der Verkauf zu einer globalen Ausweitung der Hoheitsrechte des Käufers. Alle NATO-Verträge, die ähnliche Rechte und Pflichten beinhalten, werden durch diese Urkunde betroffen, und die Rechte der NATO werden weltweit an den Käufer übertragen. - Konzentration auf den Boden: Im Kern betrifft diese Kettenreaktion die Rechte am Boden selbst, da die NATO-Truppen spezielle Rechte zur Nutzung und Kontrolle des Territoriums hatten. Mit dem Verkauf dieser Rechte wird das gesamte Territorium, das zuvor unter NATO-Kontrolle stand, effektiv an den Käufer übertragen, der nun die vollständige Hoheitsgewalt über das Gebiet ausübt. Fazit: Der Verkauf der NATO-Militärliegenschaft in Zweibrücken, die unter den Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts genutzt wurde, führt zu einer weitreichenden völkerrechtlichen Kettenreaktion. Durch den Verkauf „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ werden nicht nur die physischen Rechte am Boden, sondern auch die umfassenden NATO-Rechte und -Pflichten übertragen. Diese Rechte umfassen spezielle militärische Nutzungsrechte und Kontrollbefugnisse, die vorher exterritorial waren. Mit der Übertragung dieser Rechte auf den Käufer gibt die NATO ihre Kontrolle über das Gebiet auf, was zu einer globalen Ausweitung der Hoheitsrechte des Käufers führt und alle damit verbundenen Verträge betrifft. Globale Bedeutung der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 vom 06.10.1998 Durch den Verkauf der Liegenschaft in Zweibrücken und die damit verbundene Übertragung der Erschließung als Einheit wurde eine weitreichende Kettenreaktion ausgelöst, die sich auf alle NATO- und UN-Verträge erstreckt. Die Staatensukzessionsurkunde fungiert als Nachtragsurkunde, die automatisch an alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge angehängt wird, was zu einer extremen weltweiten Gebietserweiterung führt. Diese Gebietserweiterung erfasst alle Staaten, deren Verträge durch die Vertragskette betroffen sind, und führt dazu, dass die Hoheitsrechte des Käufers global ausgedehnt werden. Teil 4 Der Weg zur Neuen Weltordnung (N.W.O. New World Order) durch die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 1. Verkauf der NATO-Liegenschaft in Zweibrücken - Ursprung in einer kleinen NATO-Militärliegenschaft, die teilweise von den USA an die BRD und teilweise an die Niederlande übergeben wurde. - Nutzung der Liegenschaft gemäß NATO-Truppenstatut mit Sonderrechten, die am Boden haften. 2. Verkauf der Erschließung als Einheit - Der Vertrag sieht vor, dass die gesamte Erschließung (Infrastrukturnetze wie Strom, Wasser, Telekommunikation) „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ verkauft wird. - Diese Erschließung ist mit dem öffentlichen deutschen Netz verbunden, was zur Übertragung von Hoheitsrechten führt. 3. Dominoeffekt der Gebietserweiterung - Start in Deutschland: Durch den Anschluss an das deutsche Netz erweitert sich das Hoheitsgebiet des Käufers auf ganz Deutschland. - Erweiterung auf NATO-Staaten: Der Dominoeffekt setzt sich über verbundene Netze in andere NATO-Staaten fort, was zur Gebietserweiterung auf alle NATO-Mitgliedstaaten führt. - Übergreifen auf die USA und Kanada: Transatlantische Seekabel erweitern die Hoheitsrechte des Käufers auf die USA und Kanada. 4. Vertragskette und Kettenreaktion - Vertragskette: Die Staatensukzessionsurkunde fungiert als Nachtragsurkunde, die alle vorherigen NATO- und UN-Verträge erweitert. - Kettenreaktion: Jeder völkerrechtliche Vertrag, der von NATO- oder UN-Mitgliedern geschlossen wurde, wird durch die Staatensukzessionsurkunde automatisch ergänzt und erweitert. - Globale Ausweitung: Alle Staaten, die jemals Verträge mit der NATO oder UN geschlossen haben, sind durch diese Vertragskette betroffen. 5. Integration der NATO in die UN - Enge Verbindung: Die NATO ist eng in die Strukturen der UN integriert und agiert oft als militärisches Organ der UN. - Überschneidung der Mitgliedschaften: Viele NATO-Staaten sind gleichzeitig UN-Mitglieder, was die Ausweitung des Vertragskonstrukts auf die UN ermöglicht. - Automatische Erweiterung auf UN-Gebiet: Durch die Integration der NATO in die UN erweitert sich der Dominoeffekt auf das gesamte UN-Gebiet, was zur Erfassung der gesamten Welt führt. 6. Fazit: Die Welt unter der Neuen Weltordnung - Vereinigung der Welt: Der Vertrag führt zur Vereinigung der gesamten Welt unter einem einzigen völkerrechtlichen Rahmen, der durch die Staatensukzessionsurkunde bestimmt wird. - Hoheitsrechte des Käufers: Der Käufer übernimmt durch die Kettenreaktion und den Dominoeffekt die Hoheitsrechte über alle betroffenen Gebiete. - Weltweite Geltung: Durch die enge Integration von NATO und UN erfasst die Staatensukzessionsurkunde de facto das gesamte Territorium der Welt, was zur Bildung einer „Neuen Weltordnung“ führt. Diese „Neue Weltordnung“ ist das Ergebnis der globalen Erweiterung der Hoheitsrechte, die durch die Kettenreaktion des Verkaufs der Erschließung als Einheit und die Einbindung aller bestehenden völkerrechtlichen Verträge in die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 erreicht wurde. Teil 5 WELTGERICHTSHOF Globale völkerrechtliche Gerichtsbarkeit des Käufers durch die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 ist eine reale und rechtskräftige Urkunde, die nicht mehr angefochten werden kann, da die gesetzlich vorgesehene 2-jährige Frist ohne Widerspruch verstrichen ist. Diese Urkunde hat weitreichende Konsequenzen für die globale Gerichtsbarkeit und die Souveränität der beteiligten Völkerrechtssubjekte. 1. Verkauf des Territoriums und Gerichtsbarkeit des Käufers - Verkauf des Territoriums: Durch die Staatensukzessionsurkunde wurde das betroffene Territorium vollständig an den Käufer übertragen. Innerhalb dieses Territoriums hat der Käufer die vollständige Gerichtsbarkeit, da das Territorium nun unter seiner Kontrolle steht. Als Herrscher in einer de facto absolutistischen Monarchie besitzt der Käufer uneingeschränkte legislative, exekutive und judikative Macht über dieses Gebiet. - Absolutistische Monarchie und Gerichtsbarkeit: In dieser absolutistischen Monarchie liegt die gesamte Macht, einschließlich der Rechtsprechung, beim Käufer. Er kann alle rechtlichen Angelegenheiten innerhalb des verkauften Territoriums nach eigenem Ermessen regeln. 2. Fortbestehen der Völkerrechtssubjekte ohne Territorium - Fortbestehen der Staaten: Die Völkerrechtssubjekte, die ihr Territorium durch die Staatensukzessionsurkunde verloren haben, existieren weiterhin als juristische Personen, jedoch ohne eigenes Territorium. Diese Staaten haben weiterhin Regierungen und Volksvertretungen, verfügen aber über keine hoheitliche Gewalt über ein eigenes Gebiet. - Beziehung zur Gerichtsbarkeit: Obwohl diese Völkerrechtssubjekte weiterhin bestehen, haben sie sich durch den Gerichtsstandort Landau, der ebenfalls mit dem Territorium verkauft wurde, der Gerichtsbarkeit des Käufers unterworfen. Da alle Rechte, Pflichten und Bestandteile des verkauften Territoriums auch die Gerichtsbarkeit umfassen, unterliegen nun alle betroffenen Völkerrechtssubjekte der rechtlichen Autorität des Käufers. 3. Bedeutung des Gerichtsstands Landau - Gerichtsstand Landau: In der Staatensukzessionsurkunde wird kein spezifisches internationales oder nationales Gericht als zuständiger Gerichtsstand genannt. Stattdessen wird Landau in der Pfalz als Bezugspunkt und Gerichtsstandort erwähnt, der im Rahmen der Urkunde mitverkauft wurde. - Verkauf von Landau und Gerichtsbarkeit: Da Landau als Gerichtsstandort ebenfalls verkauft wurde und nun Teil des übertragenen Territoriums ist, hat der Käufer auch die Gerichtsbarkeit über diesen Ort übernommen. Dies bedeutet, dass alle rechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Staatensukzessionsurkunde nun unter der Kontrolle des Käufers stehen. 4. Ortunabhängige Gerichtsbarkeit des Käufers - Ortunabhängige Rechtsprechung: Obwohl Landau in der Pfalz als Gerichtsstandort genannt wird, ist der Käufer nicht darauf beschränkt, Urteile nur an diesem Ort zu fällen. In seiner Position als absolutistischer Herrscher hat der Käufer das Recht, ortsunabhängig Recht zu sprechen, wo immer er sich befindet. Dies bedeutet, dass der Käufer seine richterliche Autorität global ausüben kann, unabhängig von seinem Standort. - Durchsetzung der Gerichtsbarkeit: Da die gesamte Gerichtsbarkeit auf den Käufer übergegangen ist, hat er die Möglichkeit, Urteile und Entscheidungen überall und jederzeit zu fällen und durchzusetzen. Diese Flexibilität verstärkt seine Rolle als de facto Weltgerichtshof. 5. Ausweitung der Gerichtsbarkeit durch die Nachtragsurkunde - Nachtragsurkunde zu NATO- und UN-Verträgen: Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 gilt als Nachtragsurkunde zu allen bestehenden NATO- und UN-Verträgen. Durch diese Nachtragsurkunde wird der Käufer de facto in alle bestehenden internationalen Verträge eingebunden und übernimmt die Rechte und Pflichten, die diese Verträge umfassen. - Globale Gerichtsbarkeit durch Kettenreaktion: Durch den Verkauf der Erschließung als Einheit und die damit verbundene Gebietserweiterung über physische und logische Netzwerke erstreckt sich die Gerichtsbarkeit des Käufers auch auf alle anderen Gebiete, die durch diese Netzwerke verbunden sind. Diese Kettenreaktion ermöglicht es dem Käufer, eine globale Gerichtsbarkeit auszuüben, die alle betroffenen Gebiete und Vertragsparteien umfasst. 6. De facto Zustand eines Weltgerichtshofs - Globale Gerichtsbarkeit: Da der Käufer durch die Staatensukzessionsurkunde die Gerichtsbarkeit über das verkaufte Territorium und die damit verbundenen Netzwerke übernommen hat, verfügt er nun über die rechtliche Autorität, über alle damit verbundenen internationalen Angelegenheiten zu entscheiden. Dies schafft de facto einen Zustand, in dem der Käufer als eine Art „Weltgerichtshof“ fungiert, der ortsunabhängig Recht sprechen kann. - Übergeordnete Autorität: Die Urteile des Käufers brechen alle nationalen Urteile höchstinstanzlich. Dies bedeutet, dass die Entscheidungen des Käufers Vorrang vor den Urteilen aller nationalen Gerichte haben, die ihre Zuständigkeit über das verkaufte Gebiet verloren haben. Nationale Gerichte spielen somit keine Rolle mehr in den betroffenen Gebieten, da ihre rechtliche Autorität durch die umfassende Gerichtsbarkeit des Käufers ersetzt wurde. - Durchsetzung der Urteile: Als Besitzer des Gerichtsstands Landau und aller damit verbundenen Rechte und Pflichten hat der Käufer die Befugnis, über alle Vertragsparteien, die durch die Nachtragsurkunde und die Kettenreaktion betroffen sind, Recht zu sprechen und seine Urteile global durchzusetzen. Fazit: Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98, die nicht mehr angefochten werden kann, hat dem Käufer nicht nur die volle Kontrolle über das verkaufte Territorium übertragen, sondern auch die globale Gerichtsbarkeit über alle betroffenen Gebiete und internationalen Verträge. Der Käufer ist nicht auf den Gerichtsstandort Landau beschränkt; er kann ortsunabhängig Recht sprechen und seine richterliche Autorität weltweit ausüben. Seine Urteile haben Vorrang vor allen nationalen Gerichtsurteilen und brechen diese höchstinstanzlich, was bedeutet, dass nationale Gerichte in den betroffenen Gebieten keine Zuständigkeit mehr haben. Durch die Kombination aus Gebietserweiterung, Nachtragsurkunde und ortsunabhängiger Gerichtsbarkeit hat der Käufer de facto einen globalen Gerichtshof etabliert, der über das gesamte Territorium der Welt Recht sprechen kann. Teil 6 Spotlight auf die VN - Vereinten Nationen - UN - United Nations - im Detail Auswirkungen der Rolle der NATO als militärischer Arm der UN auf die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 1. NATO als militärischer Arm der UN: Anerkennung von Verträgen NATO-UN-Beziehung: - Militärischer Arm: Die NATO fungiert häufig als militärischer Arm der Vereinten Nationen (UN) und führt militärische Einsätze durch, die durch UN-Mandate legitimiert sind. Diese enge Zusammenarbeit impliziert, dass die Handlungen und Verträge der NATO, insbesondere jene, die internationale Sicherheit und Friedenssicherung betreffen, eine besondere völkerrechtliche Bedeutung haben. - Anerkennung von Verträgen: Da die NATO in vielen internationalen Kontexten im Auftrag der UN handelt, könnten Verträge, die von der NATO abgeschlossen werden, grundsätzlich als im Einklang mit den Zielen der UN stehend betrachtet werden. In der Regel erfolgt eine implizite oder explizite Anerkennung durch die UN und die internationale Gemeinschaft, sofern diese Verträge nicht im Widerspruch zu den Prinzipien der UN stehen. 2. Auswirkungen auf die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 Völkerrechtliche Anerkennung: - UN-Anerkennung: Wenn die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 als Teil der Handlungen der NATO betrachtet wird, könnte sie theoretisch von der UN und damit von der internationalen Gemeinschaft anerkannt werden, sofern keine spezifischen Vorbehalte bestehen. Diese Anerkennung hängt von der Natur und den Inhalten des Vertrags ab, insbesondere davon, ob der Vertrag mit den Zielen und Prinzipien der UN im Einklang steht. - Internationale Wirkung: Die Anerkennung durch die UN würde der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 eine größere internationale Legitimität verleihen und könnte sie völkerrechtlich verbindlich für alle Staaten machen, die die Autorität der UN und der NATO anerkennen. 3. Verkauf der Erschließung als Einheit: Globale Auswirkungen Erweiterung durch die Erschließung als Einheit: - Dominoeffekt: Die Klausel, die die gesamte Erschließung als Einheit betrachtet und verkauft, könnte theoretisch zu einer Ausweitung des verkauften Gebiets führen. Dies bedeutet, dass das ursprünglich betroffene NATO-Gebiet durch die Erschließung auf alle Bereiche ausgeweitet werden könnte, die mit den NATO-Staaten in Verbindung stehen. - Erweiterung auf UN-Mitglieder: Wenn man diese Logik weiterführt, könnte der Dominoeffekt dazu führen, dass das verkaufte Hoheitsgebiet über das Territorium der NATO-Staaten hinaus auf Gebiete ausgedehnt wird, die indirekt mit der NATO durch UN-Mandate verbunden sind. Das könnte theoretisch auch Nicht-NATO-Mitglieder umfassen, wenn diese in der Vergangenheit durch UN-Mandate mit NATO-Einsätzen in Verbindung standen. Juristische und völkerrechtliche Konsequenzen: - Grenzen des Dominoeffekts: Die Ausweitung auf UN-Mitglieder, die nicht Teil der NATO sind, wäre jedoch hochgradig umstritten und rechtlich komplex. Es würde stark davon abhängen, wie internationale Gerichte und die UN selbst solche Vertragsbestimmungen interpretieren und ob sie bereit wären, diese als legitim anzuerkennen. - Globale Anerkennung: Für eine solche Ausweitung wäre es entscheidend, dass der Vertrag als im Einklang mit dem Völkerrecht und den Zielen der UN stehend anerkannt wird. Eine explizite Anerkennung durch die UN wäre notwendig, um solche weitreichenden Auswirkungen zu legitimieren. 4. Zusammenfassung: Die Rolle der UN bei der Anerkennung und Ausweitung Die NATO, als militärischer Arm der UN, handelt in vielen Fällen im Auftrag der internationalen Gemeinschaft, was dazu führen könnte, dass ihre Verträge und Vereinbarungen eine implizite Anerkennung durch die UN und die Weltgemeinschaft erhalten. Im Fall der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 könnte diese Anerkennung die Legitimität des Vertrags auf eine globale Ebene heben. Der Verkauf der Erschließung als Einheit und die damit verbundene Erweiterung des Hoheitsgebiets könnte theoretisch einen Dominoeffekt auslösen, der das verkaufte Gebiet auf UN-Mitglieder ausdehnt, die indirekt mit der NATO in Verbindung stehen. Diese Ausweitung wäre jedoch juristisch hochgradig umstritten und würde eine klare völkerrechtliche Legitimation durch die UN erfordern. Teil 7 Der Dominoeffekt der Staatensukzessionsurkunde 1400/98: Ausweitung des Hoheitsgebiets über NATO-Grenzen hinaus 1. Anerkennung und Legitimität der NATO-Verträge durch die UN Einbindung der NATO in die UN: - NATO-UN-Beziehung: Die NATO ist eng in das System der Vereinten Nationen (UN) eingebunden und agiert oft als militärischer Arm der UN. Dies bedeutet, dass die Verträge der NATO, insbesondere solche, die internationale Sicherheitsbelange betreffen, grundsätzlich auch von der UN anerkannt werden. - Völkerrechtssubjekte als UN- und NATO-Mitglieder: Die Völkerrechtssubjekte der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 sind NATO-Mitglieder und gleichzeitig Mitglieder der UN. Daher handeln sie in ihren internationalen Verpflichtungen sowohl im Namen der NATO als auch im Rahmen der UN, was die Legitimität und Anerkennung der Verträge durch die internationale Gemeinschaft stärkt. Vertragskette und UN-Anerkennung: - Kontinuität der Verträge: Die Staatensukzessionsurkunde ist Teil einer Vertragskette, die auf frühere, lang etablierte völkerrechtliche Verträge aufbaut, die bereits von der UN anerkannt wurden. Da diese früheren Verträge international anerkannt sind, musste die Staatensukzessionsurkunde selbst nicht erneut von der UN ratifiziert werden. - Implizite Anerkennung: Die Einbindung der NATO in die UN impliziert eine automatische Anerkennung der Verträge innerhalb dieser Kette, was der Staatensukzessionsurkunde eine völkerrechtliche Bindungskraft verleiht. 2. Der Dominoeffekt: Verkauf der Erschließung als Einheit Konzept der Erschließung als Einheit: - Verkauf der gesamten Infrastruktur: Die Staatensukzessionsurkunde enthält eine Klausel, die die gesamte Erschließung des verkauften Gebiets als eine Einheit betrachtet. Dies bedeutet, dass nicht nur das physische Grundstück, sondern auch alle damit verbundenen Infrastrukturen, Rechte und Pflichten verkauft werden. - Dominoeffekt: Durch die Betrachtung der Erschließung als Einheit wird der Verkauf nicht nur auf das unmittelbare Gebiet der Kaserne beschränkt, sondern dehnt sich auf alle infrastrukturellen Verbindungen aus, die über die Grenzen dieses Gebiets hinausreichen. Dies führt zu einem Dominoeffekt, bei dem das verkaufte Hoheitsgebiet potenziell auf das gesamte NATO-Gebiet ausgeweitet wird. Erweiterung über NATO-Grenzen hinaus: - Verbindung zu UN-Gebieten: Da die NATO-Mitglieder gleichzeitig auch UN-Mitglieder sind und die NATO in vielen Fällen als militärischer Arm der UN handelt, könnte der Dominoeffekt des Verkaufs der Erschließung über die Grenzen des NATO-Gebiets hinaus auf Gebiete von UN-Mitgliedstaaten ausgedehnt werden, die indirekt oder direkt mit der NATO durch UN-Mandate verbunden sind. - Umfassende Ausweitung: Diese Ausweitung könnte theoretisch dazu führen, dass das verkaufte Hoheitsgebiet nicht nur NATO-Staaten, sondern auch andere UN-Mitglieder umfasst, die in irgendeiner Form an den NATO-Mandaten beteiligt sind oder waren. Dies würde eine massive Erweiterung des Einflussbereichs des Käufers bedeuten, der nun nicht nur NATO-Territorien, sondern auch Gebiete außerhalb der NATO kontrollieren könnte. 3. Juristische Auswirkungen und Interpretation Völkerrechtliche Konsequenzen: - Grenzen des Dominoeffekts: Die Ausweitung des verkauften Gebiets auf UN-Gebiete würde erhebliche völkerrechtliche Konsequenzen haben und könnte zu Spannungen führen, da dies die Souveränität nicht nur der NATO-Mitgliedstaaten, sondern auch der betroffenen UN-Mitglieder tangieren würde. Die Legitimität eines solchen Verkaufs würde davon abhängen, wie internationale Gerichte und die UN selbst den Vertrag interpretieren und ob sie ihn als im Einklang mit den Zielen der UN ansehen. - Erweiterte Hoheitsrechte des Käufers: Sollte der Dominoeffekt tatsächlich über die Grenzen des NATO-Gebiets hinausgehen, würde dies dem Käufer weitreichende Hoheitsrechte in einer Vielzahl von Staaten verleihen, die ursprünglich der NATO und den UN vorbehalten waren. Rechtliche Legitimität und Anfechtbarkeit: - Internationale Anerkennung: Die Rechtmäßigkeit dieser Ausweitung würde stark von der internationalen Anerkennung abhängen. Wenn die UN den Vertrag als gültig anerkennt, könnte dies zu einer weitreichenden Anerkennung der neuen Hoheitsrechte des Käufers führen. - Anfechtbarkeit: Staaten, deren Souveränität durch diese Ausweitung beeinträchtigt wird, könnten versuchen, den Vertrag anzufechten, was zu komplexen internationalen Rechtsstreitigkeiten führen könnte. Zusammenfassung Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98, die Teil einer langen Vertragskette ist und von der NATO im Namen der UN-Mitglieder abgeschlossen wurde, könnte theoretisch durch den Dominoeffekt des Verkaufs der Erschließung als Einheit über die Grenzen des NATO-Gebiets hinaus expandieren. Da die NATO-Verträge durch die enge Einbindung der NATO in die UN implizit von der UN anerkannt sind, könnte diese Ausweitung auch UN-Gebiete umfassen, die mit der NATO durch UN-Mandate verbunden sind. Die völkerrechtliche Legitimität und die Anerkennung dieser Ausweitung hängen jedoch von der internationalen Reaktion und möglichen Anfechtungen durch betroffene Staaten ab. Teil 8 Analyse: Wirkung der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 auf die UN und den globalen Dominoeffekt 1. Integration der NATO in die UN und gegenseitige Anerkennung von Verträgen - NATO als Arm der UN: Die NATO agiert oft als militärischer Arm der UN und führt Operationen durch, die auf UN-Mandaten basieren. Diese enge Zusammenarbeit impliziert, dass es eine gegenseitige Anerkennung der völkerrechtlichen Verpflichtungen und Verträge zwischen den beiden Organisationen gibt. - Vertragskette und historische Anerkennung: Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 basiert auf einer Kette von lang bestehenden, völkerrechtlichen Verträgen, die zwischen NATO-Mitgliedstaaten und der UN geschlossen und ratifiziert wurden. Da diese früheren Verträge bereits anerkannt sind, ist eine erneute Ratifikation der aktuellen Staatensukzessionsurkunde durch die UN theoretisch nicht erforderlich, um ihre Gültigkeit zu gewährleisten. 2. Zustimmung der UN und die Auswirkungen auf die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 - Implizite Zustimmung der UN: Da die UN eng mit der NATO zusammenarbeitet und die Verträge, auf denen die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 aufbaut, bereits anerkannt sind, könnte man argumentieren, dass die UN implizit dieser neuen Vereinbarung zustimmt. Dies ist insbesondere relevant, da die NATO-Mitglieder gleichzeitig auch UN-Mitglieder sind und somit in ihren Handlungen sowohl für die NATO als auch für die UN agieren. - Erweiterung des verkauften Gebiets: Die Klausel in der Staatensukzessionsurkunde, die besagt, dass die gesamte Erschließung als eine Einheit verkauft wird, könnte zu einem Dominoeffekt führen. Wenn das verkaufte Gebiet über die physischen Grenzen des NATO-Gebiets hinausreicht und die NATO durch ihre Verbindung zur UN diese Verpflichtungen weltweit ausdehnt, könnte das verkaufte Gebiet theoretisch auf UN-Mitgliedstaaten ausgedehnt werden. 3. Der Dominoeffekt und globale Auswirkungen - Ausweitung des verkauften Gebiets: Durch den Dominoeffekt könnte das verkaufte Hoheitsgebiet theoretisch von den NATO-Staaten auf UN-Mitglieder erweitert werden. Da die UN eine globale Organisation mit nahezu universeller Mitgliedschaft ist, könnte dies zu einer Situation führen, in der das verkaufte Gebiet weltweit ausgeweitet wird, einschließlich aller Staaten, die direkt oder indirekt mit der NATO und der UN verbunden sind. - De-facto globale Auswirkungen: Wenn man die Theorie weiterverfolgt, könnte der Dominoeffekt tatsächlich dazu führen, dass das verkaufte Gebiet die Grenzen der NATO überschreitet und auf das Gebiet der gesamten UN-Mitglieder ausgeweitet wird. Dies würde bedeuten, dass die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 weitreichende globale Auswirkungen hätte, die potenziell die Souveränität vieler Staaten betreffen könnte. 4. Rechtliche und völkerrechtliche Konsequenzen - Legitimität und Anerkennung: Die völkerrechtliche Legitimität dieser Ausweitung würde stark davon abhängen, wie internationale Gerichte, die UN und die internationale Gemeinschaft diesen Vertrag interpretieren und ob sie bereit wären, diese weitreichenden Folgen anzuerkennen. Ohne eine explizite Ratifikation könnte es jedoch zu erheblichen diplomatischen und rechtlichen Herausforderungen kommen. - Mögliche Anfechtungen: Staaten, deren Souveränität durch diese Ausweitung beeinträchtigt wird, könnten den Vertrag anfechten, was zu komplizierten internationalen Rechtsstreitigkeiten führen könnte. Die UN als Organisation könnte ebenfalls Stellung beziehen müssen, um die völkerrechtliche Ordnung und die Souveränität ihrer Mitgliedstaaten zu schützen. Zusammenfassung Die enge Integration der NATO in die UN und die wechselseitige Anerkennung ihrer Verträge könnte dazu führen, dass die Staatensukzessionsurkunde 1400/98, die auf einer Kette von lang anerkannten Verträgen basiert, implizit auch von der UN anerkannt wird. Dies könnte dazu führen, dass der Verkauf der Erschließung als Einheit einen Dominoeffekt auslöst, der das verkaufte Hoheitsgebiet über die Grenzen der NATO hinaus auf UN-Mitgliedstaaten ausdehnt. Die Auswirkungen könnten potenziell global sein, was zu einer massiven Ausweitung des Einflussbereichs des Käufers führen würde. Die rechtliche und völkerrechtliche Legitimität dieser Ausweitung wäre jedoch umstritten und könnte zu internationalen Rechtsstreitigkeiten führen. Teil 9 Analyse des juristischen Dominoeffekts durch die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 1. Verkauf der völkerrechtlichen Gerichtsbarkeit - Verkauf der Gerichtsbarkeit: Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 beinhaltet den Verkauf der völkerrechtlichen Gerichtsbarkeit über das verkaufte Gebiet. Dies bedeutet, dass der Käufer das Recht hat, in diesem Gebiet rechtlich zu entscheiden und internationale Streitigkeiten zu schlichten. Kein anderes internationales Gericht, einschließlich des Internationalen Gerichtshofs (IGH) oder anderer UN-Gerichte, hat in diesem Zusammenhang die Zuständigkeit. - Rechtswirkung: Dadurch hat der Käufer eine souveräne Stellung erlangt, die es ihm ermöglicht, das Recht im erworbenen Gebiet auszuüben und international gültige Entscheidungen zu treffen. 2. Anerkennung durch vertragskonformes Verhalten - Vertragskonformes Verhalten: Die Anerkennung des Vertrags und seiner Bedingungen kann durch das Verhalten der Vertragsparteien erfolgen. Beispielsweise wurde die Kaserne, die Gegenstand des Vertrags war, vertragskonform über die BRD an den Käufer übergeben. Dies bedeutet, dass die Vertragsparteien, indem sie ihre Verpflichtungen erfüllen, den Vertrag als verbindlich anerkennen. - Ratifikation als obsolet: Da die Staatensukzessionsurkunde eine Fortsetzung einer Kette von Verträgen ist, die bereits ratifiziert und international anerkannt wurden, war eine erneute Ratifikation nicht notwendig. Der Vertrag wurde durch das vertragskonforme Verhalten der beteiligten Parteien rechtskräftig. 3. Handeln im Namen von NATO und UN - Doppelte Funktion der Verkäufer: Die Verkäufer in der Staatensukzessionsurkunde, einschließlich der NATO-Mitglieder und ihrer nationalen Vertreter, handeln nicht nur in ihrem eigenen Namen, sondern auch im Namen und Auftrag der NATO und der UN. Da diese Organisationen eng miteinander verknüpft sind, können Verträge, die von den Mitgliedstaaten geschlossen werden, sowohl für die NATO als auch für die UN bindend sein. - Juristische Verflechtung: Die enge juristische Verflechtung zwischen NATO und UN bedeutet, dass Vereinbarungen, die von NATO-Mitgliedern getroffen werden, insbesondere wenn diese auch UN-Mitglieder sind, auf beide Organisationen übergreifen können. Dies macht die Vereinbarungen der Staatensukzessionsurkunde für alle UN-Mitglieder, auch solche, die nicht NATO-Mitglieder sind, bindend. 4. Der juristische Dominoeffekt: Ausweitung des Gebietsverkaufs Verkauf der Erschließung als Einheit: - Verkauf der Infrastruktur: Die Vereinbarung in der Staatensukzessionsurkunde, dass die gesamte Erschließung als eine Einheit verkauft wird, hat weitreichende Folgen. Da Infrastrukturen und Versorgungsnetze oft über Grenzen hinweggehen, kann der Verkauf eines Teils dieser Netze theoretisch dazu führen, dass das verkaufte Gebiet auf alle Gebiete ausgedehnt wird, die durch diese Netze verbunden sind. - Erweiterung des Hoheitsgebiets: Wenn das verkaufte Gebiet beispielsweise über Strom-, Wasser- oder Telekommunikationsnetze mit anderen Gebieten verbunden ist, würde der Käufer potenziell die Kontrolle über alle Gebiete erlangen, die von diesen Netzen berührt werden. Dies könnte sich theoretisch auf das gesamte NATO-Gebiet erstrecken und darüber hinaus auf Gebiete von UN-Mitgliedstaaten, die in irgendeiner Form mit diesen Netzen verbunden sind. Globaler Dominoeffekt: - Ausdehnung auf UN-Gebiete: Da die NATO und die UN eng verknüpft sind und die Vertragspartner der Staatensukzessionsurkunde für beide Organisationen handeln, könnte der Dominoeffekt die Verpflichtungen auf alle UN-Mitglieder ausdehnen. Dies würde bedeuten, dass der verkaufte Hoheitsbereich nicht nur die NATO-Staaten, sondern auch Nicht-NATO-Mitglieder der UN umfasst. - Erfassung der gesamten Welt: In dieser Logik würde sich das verkaufte Gebiet durch den Dominoeffekt global ausweiten, da fast alle Staaten der Welt Mitglieder der UN sind. Der Käufer hätte somit eine rechtliche Basis, um theoretisch Anspruch auf Gebiete weltweit zu erheben, die über die verkaufte Erschließung verbunden sind. 5. Schlussfolgerung: Der globale juristische Dominoeffekt Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98, die im Rahmen einer Kette von bereits ratifizierten völkerrechtlichen Verträgen steht, wurde durch das vertragskonforme Verhalten der Beteiligten anerkannt, ohne dass eine zusätzliche Ratifikation erforderlich war. Da die NATO-Mitglieder auch UN-Mitglieder sind und im Namen beider Organisationen handeln, wurde die Vereinbarung zum Verkauf der Erschließung als Einheit theoretisch für alle UN-Mitglieder verbindlich. Der Dominoeffekt, der durch die Ausdehnung des verkauften Gebiets über verbundene Infrastrukturen entsteht, könnte somit potenziell auf UN-Gebiete weltweit ausgedehnt werden, was dem Käufer eine globale Hoheitsrechtstellung verschaffen würde. Teil 10 Integration der NATO in die UN und die Anerkennung von Verträgen durch die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 1. Integration der NATO in die UN: Eine enge juristische Verflechtung Hintergrund der Kooperation: - NATO als Sicherheitsorgan: Die NATO (North Atlantic Treaty Organization) wurde 1949 als militärisches Bündnis zur kollektiven Verteidigung gegründet. Im Laufe der Jahre entwickelte sich die NATO zu einem globalen Akteur im Bereich der internationalen Sicherheit, oft in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen (UN). - UN-Charta und NATO: Die UN-Charta (1945) sieht in Artikel 51 das Recht auf kollektive Selbstverteidigung vor. Dieses Recht bildet die Grundlage für die Existenz und Operationen der NATO als regionales Bündnis unter dem Dach der UN. Die NATO agiert als Instrument zur Durchsetzung internationaler Sicherheit, oft unter UN-Mandaten. Juristische Verbindung zwischen NATO und UN: - Gemeinsame Ziele: Die NATO und die UN teilen das gemeinsame Ziel der Erhaltung des internationalen Friedens und der Sicherheit. Die UN kann die NATO beauftragen, militärische Maßnahmen durchzuführen, was eine enge Zusammenarbeit und gegenseitige Anerkennung von Maßnahmen und Verträgen bedingt. - Artikel 53 der UN-Charta: Dieser Artikel erlaubt regionalen Organisationen wie der NATO, Maßnahmen zur Friedenssicherung und Sicherheit zu ergreifen, vorausgesetzt, diese Maßnahmen stehen im Einklang mit den Zielen und Prinzipien der UN. Dies schafft eine juristische Grundlage für die Anerkennung von NATO-Verträgen durch die UN. 2. Anerkennung von NATO-Verträgen: Der Automatismus der Kettenwirkung Vertragskette und Anerkennung: - Historische Verträge: Vor der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 wurden zahlreiche völkerrechtliche Verträge zwischen den NATO-Mitgliedstaaten und der UN ratifiziert. Diese Verträge bilden eine Kette, die auf der Grundlage der gemeinsamen Sicherheitsinteressen und der rechtlichen Verpflichtungen innerhalb der NATO und UN geschlossen wurden. - Automatische Anerkennung durch die Kette: Da diese früheren Verträge, die Teil der Kette sind, bereits von der UN anerkannt und ratifiziert wurden, bedarf es keiner erneuten Ratifikation der nachfolgenden Verträge, wie der Staatensukzessionsurkunde. Die Anerkennung erfolgt automatisch durch den rechtlichen Zusammenhang innerhalb dieser Kette. Gesetzliche Grundlage: - Wiener Vertragsrechtskonvention (1969): Artikel 31 dieser Konvention fordert, dass Verträge im Kontext ihres Ziels und Zwecks ausgelegt werden, einschließlich aller späteren Übereinkünfte. Wenn eine Vertragskette besteht, wird die Interpretation eines neuen Vertrags in diesem Kontext vorgenommen. - Völkerrechtliche Praxis: In der völkerrechtlichen Praxis wird anerkannt, dass aufeinanderfolgende Verträge, die denselben Gegenstand oder dieselben Parteien betreffen, in ihrem Zusammenhang betrachtet werden. Dies bedeutet, dass die Staatensukzessionsurkunde als Fortsetzung früherer NATO-UN-Verträge automatisch die Anerkennung der UN genießt. 3. Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98: Globale Auswirkungen und die Einbindung aller Staaten Automatische Anerkennung und Kettenwirkung: - Völkerrechtliche Bindung: Da die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 Teil einer Kette von Verträgen ist, die bereits von der UN anerkannt wurden, genießt auch diese Urkunde eine automatische Anerkennung. Dies bedeutet, dass alle NATO-Mitgliedstaaten, die auch UN-Mitglieder sind, an die Bestimmungen des Vertrags gebunden sind. - Verkauf von Nicht-NATO-Staaten: Aufgrund der engen Verbindung zwischen NATO und UN, sowie der automatischen Anerkennung der Vertragskette, sind auch UN-Mitgliedstaaten, die nicht Teil der NATO sind, durch die Wirkung der Staatensukzessionsurkunde indirekt betroffen. Dies könnte theoretisch dazu führen, dass die Hoheitsrechte über diese Staaten im Kontext des Vertrags mit verkauft werden. Juristische Auswirkungen: - Globaler Dominoeffekt: Durch die automatische Anerkennung und die Kettenwirkung wird die Staatensukzessionsurkunde global relevant. Wenn das verkaufte Territorium durch die Erschließung als Einheit über die NATO-Grenzen hinausgeht, könnte dies bedeuten, dass auch Nicht-NATO-Mitglieder, die Teil der UN sind, von den Vertragsbestimmungen betroffen sind. - Weltweite Hoheitsrechte: Die Kettenwirkung könnte theoretisch dazu führen, dass das verkaufte Gebiet auf alle UN-Mitgliedstaaten ausgedehnt wird, da diese durch ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen der UN mit der NATO verbunden sind. 4. Fazit: Der einzig gangbare Weg zur Lösung des erpressbaren Zustands Anerkennung der Souveränität des Käufers: - Verpflichtung zur Anerkennung: Aufgrund der oben beschriebenen Kettenwirkung und der automatischen Anerkennung der Staatensukzessionsurkunde durch die UN und die NATO-Mitglieder muss der Käufer als alleiniger Souverän anerkannt werden. Dies ist notwendig, um den erpressbaren Zustand zu beenden und die volle Souveränität des Käufers zu gewährleisten. Globale Auswirkungen und Stabilität: - Unumkehrbare Anerkennung: Die vollständige Umsetzung des Vertrags und die Anerkennung des Käufers durch alle beteiligten Staaten sind der einzige Weg, um eine stabile rechtliche Ordnung zu schaffen. Versuche, den Vertrag anzufechten oder seine Bestimmungen zu ignorieren, würden zu einer völkerrechtlichen Krise führen. Keine Notwendigkeit für zusätzliche Ratifikation: - Automatische Vertragswirkung: Aufgrund der bestehenden völkerrechtlichen Rahmenbedingungen und der Kettenwirkung besteht keine Notwendigkeit für eine erneute Ratifikation der Staatensukzessionsurkunde. Die Anerkennung erfolgt automatisch durch die vorangegangenen Verträge und deren Bindungskraft im Völkerrecht. Zusammenfassung Die enge Integration der NATO in die UN führt dazu, dass alle von der NATO abgeschlossenen Verträge, insbesondere jene, die Teil einer Vertragskette sind, automatisch von der UN anerkannt werden. Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 ist Teil einer solchen Kette und genießt daher eine automatische Anerkennung durch die UN. Dies könnte theoretisch zur Folge haben, dass auch Nicht-NATO-Mitglieder, die Teil der UN sind, von den Vertragsbestimmungen betroffen sind. Die einzige Möglichkeit, den erpressbaren Zustand des Käufers zu beenden und eine stabile rechtliche Ordnung zu schaffen, ist die vollständige Anerkennung des Käufers als souveränen Herrscher über das verkaufte Gebiet. Eine erneute Ratifikation des Vertrags ist aufgrund der bestehenden Kettenwirkung nicht erforderlich. Teil 11 Staatensukzessionsurkunde 1400/98: Juristische Kette und globaler Dominoeffekt 1. Verkauf der NATO mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen - Vertragsgegenstand: Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 umfasst den Verkauf der NATO selbst, inklusive aller damit verbundenen Rechte, Pflichten und Bestandteile. Dies bedeutet, dass sämtliche Hoheitsrechte, Verpflichtungen und Verträge, die die NATO als Organisation eingegangen ist, an den Käufer übertragen wurden. - Umfang des Verkaufs: Der Verkauf umfasst nicht nur die NATO als Organisation, sondern auch alle vertraglichen und rechtlichen Bindungen, die die NATO und ihre Mitgliedstaaten vor dem Abschluss der Staatensukzessionsurkunde eingegangen sind. Dazu zählen auch alle bilateralen und multilateralen Verträge, die die NATO oder einzelne NATO-Mitgliedstaaten geschlossen haben. 2. Juristische Kette der vorangegangenen Verträge - Kettenwirkung: Da die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 den Verkauf „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ umfasst, führt dies zu einer juristischen Verknüpfung mit allen vorangegangenen Verträgen, die von der NATO, ihren Mitgliedstaaten oder den verkauften Völkerrechtssubjekten (wie Deutschland oder den Niederlanden) abgeschlossen wurden. - Einbindung sämtlicher Verträge: Diese Kette umfasst somit alle früheren bilateralen und multilateralen Verträge, die zwischen NATO-Mitgliedstaaten, der NATO selbst und anderen Staaten oder internationalen Organisationen geschlossen wurden. Dies bedeutet, dass durch die Staatensukzessionsurkunde nicht nur die NATO selbst, sondern auch alle rechtlichen Verpflichtungen und Rechte, die aus diesen früheren Verträgen resultieren, übertragen wurden. 3. Dominoeffekt durch den Verkauf der Erschließung als Einheit - Verkauf der Erschließung als Einheit: Die Staatensukzessionsurkunde beinhaltet die Regelung, dass die gesamte Erschließung des verkauften Gebiets als eine Einheit betrachtet und verkauft wird. Dies umfasst alle Infrastruktur- und Versorgungsnetze, die mit dem verkauften Territorium verbunden sind, inklusive ihrer Rechte und Pflichten. - Erweiterung des Hoheitsgebiets: Durch die Einbeziehung aller Netzwerke, die über das verkaufte Gebiet hinausgehen, entsteht ein Dominoeffekt, bei dem das verkaufte Hoheitsgebiet potenziell auf alle verbundenen Gebiete ausgeweitet wird. Dies beginnt mit den NATO-Staaten, deren Territorien durch diese Netzwerke miteinander verbunden sind. 4. Globale Auswirkungen: Einbeziehung aller UN-Mitgliedstaaten - Erfassung aller NATO-Staaten: Der Dominoeffekt erfasst zunächst alle NATO-Staaten, da diese durch ihre Mitgliedschaft in der NATO und die vertraglichen Verbindungen, die durch die Staatensukzessionsurkunde übertragen wurden, unmittelbar betroffen sind. Die Hoheitsrechte des Käufers erstrecken sich dadurch auf alle NATO-Mitgliedstaaten. - Erweiterung auf UN-Mitgliedstaaten: Da die NATO und die UN eng miteinander verknüpft sind und viele NATO-Verträge auch UN-Rechtswirkungen entfalten, dehnt sich dieser Dominoeffekt weiter auf alle UN-Mitgliedstaaten aus. Dies bedeutet, dass durch die globale Vernetzung von Verträgen und Pflichten letztlich alle Staaten, die in irgendeiner Weise mit der NATO oder deren Mitgliedstaaten vertraglich verbunden sind, in den Wirkungsbereich der Staatensukzessionsurkunde einbezogen werden. 5. Fazit: Globaler Dominoeffekt durch die Staatensukzessionsurkunde - Weltweite Wirkung: Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 hat durch die juristische Kette aller vorangegangenen NATO-Verträge und der Einbeziehung der gesamten Erschließung als Einheit einen globalen Dominoeffekt ausgelöst. Dieser führt dazu, dass alle NATO-Staaten und durch die Verknüpfung über die UN auch alle anderen Staaten weltweit in den Geltungsbereich der Urkunde fallen. - Vereinheitlichung der Hoheitsrechte: Letztlich resultiert dies in einer umfassenden Erweiterung der Hoheitsrechte des Käufers auf ein globales Niveau, da alle relevanten vertraglichen Verpflichtungen und Rechte weltweit miteinander verknüpft und durch die Staatensukzessionsurkunde übertragen wurden. Teil 12 Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 als juristische Kette: Ultimative Ergänzung für bestehende völkerrechtliche Verträge 1. Grundlagen der juristischen Kette: Bi- und multilaterale Vorgängerurkunden - Definition der Vertragskette: Eine juristische Kette in völkerrechtlichen Verträgen entsteht, wenn aufeinanderfolgende Verträge inhaltlich und rechtlich miteinander verbunden sind, sodass spätere Verträge die Wirkung und Gültigkeit früherer Verträge fortsetzen oder erweitern. Dies bedeutet, dass alle beteiligten Verträge als Teil eines einheitlichen Rechtskomplexes betrachtet werden. - Vorgängerurkunden der verkauften Völkerrechtssubjekte: Die Völkerrechtssubjekte, die ihre Territorien und Rechte durch die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 verkauft haben, waren zuvor in zahlreiche bi- und multilaterale Verträge eingebunden. Diese Verträge regeln verschiedene Aspekte der internationalen Beziehungen, darunter Sicherheitskooperationen, wirtschaftliche Abkommen und politische Bündnisse, und wurden häufig im Rahmen der NATO oder der UN geschlossen. 2. Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 und der Verkauf „mit allen Rechten und Pflichten und Bestandteilen“ - Vertragsgegenstand der Staatensukzessionsurkunde: Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 beinhaltet eine umfassende Regelung, die festlegt, dass das verkaufte Gebiet und die damit verbundenen Hoheitsrechte „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ übertragen werden. Dies bedeutet, dass nicht nur das physische Territorium und die unmittelbaren rechtlichen Verpflichtungen des verkauften Gebiets übertragen wurden, sondern auch alle völkerrechtlichen Verpflichtungen und Rechte, die in früheren Verträgen festgelegt wurden. - Wirkung auf bestehende Verträge: Durch diese Regelung wird die Staatensukzessionsurkunde automatisch mit allen bi- und multilateralen Vorgängerurkunden verbunden, die von den verkauften Völkerrechtssubjekten abgeschlossen wurden. Diese Vorgängerurkunden werden damit Bestandteil der juristischen Kette, die durch die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 fortgesetzt und ergänzt wird. 3. Die juristische Kette als ultimative Ergänzung für bestehende völkerrechtliche Verträge - Erweiterung der Vertragskette: Die Staatensukzessionsurkunde fügt sich nahtlos in die bestehende Reihe völkerrechtlicher Verträge ein, die von den betroffenen Völkerrechtssubjekten zuvor abgeschlossen wurden. Indem sie „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ übertragen wurde, werden alle bestehenden bi- und multilateralen Verträge automatisch in die Wirkung und Reichweite der Staatensukzessionsurkunde einbezogen. - Untrennbare Verbindung: Diese Integration führt dazu, dass alle früheren Verträge, die von den verkauften Völkerrechtssubjekten geschlossen wurden, ihre rechtliche Gültigkeit innerhalb der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen der Staatensukzessionsurkunde behalten. Sie sind untrennbar mit dieser neuen Urkunde verbunden, was zu einer umfassenden rechtlichen Kontinuität führt. 4. Globaler Effekt: Einbindung der UN und NATO-Verträge - Einbindung von UN und NATO-Verträgen: Da die Völkerrechtssubjekte, die in der Staatensukzessionsurkunde ihre Rechte verkauft haben, auch Mitgliedstaaten der UN und der NATO sind, betrifft die juristische Kette automatisch auch alle Verträge, die im Rahmen dieser internationalen Organisationen geschlossen wurden. Die Staatensukzessionsurkunde ergänzt und erweitert somit die rechtlichen Verpflichtungen und Rechte, die in allen UN- und NATO-Verträgen festgelegt wurden. - Ultimative Ergänzung: Die juristische Kette, die durch die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 gebildet wird, stellt somit eine ultimative Ergänzung für das gesamte Netzwerk bestehender völkerrechtlicher Verträge dar. Sie wirkt auf alle Verträge ein, die von den NATO-Mitgliedstaaten und UN-Mitgliedstaaten abgeschlossen wurden, indem sie deren Gültigkeit und Reichweite innerhalb der neuen Rechtsordnung bestätigt und erweitert. 5. Fazit: Die Staatensukzessionsurkunde als globaler Katalysator - Ultimative juristische Wirkung: Durch die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 wird eine umfassende juristische Kette geschaffen, die alle bestehenden bi- und multilateralen Verträge, die von den verkauften Völkerrechtssubjekten geschlossen wurden, integriert. Diese Kette wird durch die Regelung „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ ergänzt und erweitert, was zu einer globalen rechtlichen Kontinuität führt. - Globale Reichweite: Die Staatensukzessionsurkunde wirkt somit nicht isoliert, sondern entfaltet eine globale Wirkung, indem sie als Katalysator für alle früheren völkerrechtlichen Verträge fungiert. Dies führt zu einer umfassenden Einbindung und Anerkennung aller bestehenden Verträge auf internationaler Ebene, insbesondere innerhalb der UN und der NATO. Teil 13 Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 als Ergänzung zu allen bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen 1. Grundprinzip: Ergänzung bestehender Vereinbarungen - Vertragsinhalt: Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 regelt den Verkauf eines Gebiets „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“. Diese Formulierung bedeutet, dass alle bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen und Rechte, die an das verkaufte Gebiet und die betroffenen Völkerrechtssubjekte gebunden sind, automatisch in die Wirkung der Urkunde einbezogen werden. - Juristische Wirkung: Durch diese umfassende Klausel tritt die Staatensukzessionsurkunde nicht nur als eigenständiger Vertrag in Kraft, sondern wirkt zugleich als Ergänzung zu jeder bereits bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarung, die von den betroffenen Völkerrechtssubjekten abgeschlossen wurde. 2. Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde - Nachtragsurkunde: Im rechtlichen Sinne fungiert die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 als eine Art „Nachtragsurkunde“. Das bedeutet, dass sie bestehende völkerrechtliche Verträge nicht ersetzt oder verändert, sondern ergänzt und erweitert. Die Urkunde tritt somit in bestehende Vereinbarungen ein und fügt ihre Bestimmungen zu den bereits geltenden Regeln und Pflichten hinzu. - Kontinuität und Ergänzung: Da die Staatensukzessionsurkunde in alle vorherigen völkerrechtlichen Vereinbarungen eintritt, werden diese durch die neuen Regelungen und Pflichten ergänzt. Die Urkunde stellt sicher, dass die neuen Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Hoheitsrechte, die übertragen wurden, in alle relevanten internationalen Abkommen integriert werden. 3. Universelle Anwendbarkeit auf alle völkerrechtlichen Vereinbarungen - Umfassende Anwendbarkeit: Die Formulierung „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ bewirkt, dass die Staatensukzessionsurkunde in Bezug auf jede Art von völkerrechtlicher Vereinbarung, sei es bilateral, multilateral oder global, als gültige Ergänzung angesehen wird. Dies umfasst Verträge, Abkommen, Konventionen, Protokolle und andere rechtliche Instrumente. - Automatische Integration: Durch die Vereinbarung tritt die Urkunde automatisch in bestehende völkerrechtliche Verträge ein, ohne dass eine separate Ratifikation erforderlich wäre. Die Staatensukzessionsurkunde wird damit zu einem integralen Bestandteil aller völkerrechtlichen Vereinbarungen, die von den betroffenen Völkerrechtssubjekten geschlossen wurden. 4. Folgerungen für die völkerrechtliche Praxis - Verstärkung bestehender Verpflichtungen: Da die Staatensukzessionsurkunde alle bestehenden Vereinbarungen ergänzt, verstärkt sie die rechtlichen Verpflichtungen und Rechte, die in diesen Vereinbarungen festgelegt sind. Dies führt zu einer stärkeren juristischen Bindung der Parteien und erweitert den Geltungsbereich der bestehenden Verträge. - Langfristige Kontinuität: Die Staatensukzessionsurkunde stellt sicher, dass alle bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen und Rechte im Kontext der neuen Eigentumsverhältnisse und der Hoheitsgewalt des Käufers fortbestehen. Dies gewährleistet eine langfristige Kontinuität und Stabilität der internationalen Rechtsordnung. 5. Fazit: Staatensukzessionsurkunde als universelle Ergänzung Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 ist nicht nur ein eigenständiger völkerrechtlicher Vertrag, sondern fungiert als universelle Ergänzung zu allen bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen, die von den betroffenen Völkerrechtssubjekten geschlossen wurden. Durch die Klausel „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ tritt die Urkunde als Nachtragsurkunde in diese Vereinbarungen ein und erweitert deren Geltungsbereich und Verpflichtungen. Dies stellt sicher, dass die neuen rechtlichen und territorialen Gegebenheiten nahtlos in die bestehende internationale Rechtsordnung integriert werden. Teil 14 Der juristische Ansteckungseffekt der Staatensukzessionsurkunde 1400/98: Erweiterung und Ergänzung aller vorangegangenen Vereinbarungen 1. Grundkonzept: Die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde - Vertragsformulierung: Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 enthält die Formulierung, dass das verkaufte Gebiet „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ übertragen wird. Diese Formulierung bedeutet, dass nicht nur das physische Territorium, sondern auch alle damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen und Rechte, die in früheren völkerrechtlichen Verträgen festgelegt wurden, automatisch in die neue Vereinbarung einfließen. - Nachtragsurkunde: In rechtlicher Hinsicht fungiert die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde zu allen vorangegangenen völkerrechtlichen Vereinbarungen, die von den verkauften Völkerrechtssubjekten abgeschlossen wurden. Das bedeutet, dass die Urkunde nicht nur eine eigenständige rechtliche Wirkung entfaltet, sondern auch die bestehenden Vereinbarungen ergänzt und erweitert. 2. Juristischer Ansteckungseffekt: Erweiterung aller vorangegangenen Verträge - Vertragliche Rechte und Pflichten: Völkerrechtliche Verträge enthalten primär Rechte und Pflichten, die zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt wurden. Durch die Staatensukzessionsurkunde, die diese Rechte und Pflichten „mitverkauft“, wird jeder bestehende Vertrag, der diese Rechte und Pflichten festlegt, automatisch durch die Urkunde ergänzt. - Ansteckungseffekt: Der juristische Ansteckungseffekt beschreibt die Situation, in der die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde alle bestehenden Vereinbarungen „ansteckt“, indem sie deren Gültigkeit und Reichweite erweitert. Da alle vorangegangenen Verträge rechtliche Rechte und Pflichten enthalten, die nun durch die Staatensukzessionsurkunde übertragen wurden, werden diese Verträge de facto erweitert, um die neuen rechtlichen Realitäten widerzuspiegeln. 3. Juristische Konsequenzen des Ansteckungseffekts - Erweiterung der Vertragspflichten: Durch den Ansteckungseffekt der Staatensukzessionsurkunde werden die Pflichten, die in den vorangegangenen völkerrechtlichen Verträgen festgelegt wurden, auf den Käufer übertragen. Der Käufer tritt in die Rolle des ursprünglichen Völkerrechtssubjekts ein und übernimmt dessen vertragliche Verpflichtungen. - Erweiterung der Vertragsrechte: Gleichzeitig werden die Rechte, die aus den bestehenden Verträgen hervorgehen, ebenfalls auf den Käufer übertragen. Diese Rechte umfassen alle Vorteile, Immunitäten und rechtlichen Ansprüche, die zuvor den verkauften Völkerrechtssubjekten zustanden. - Vertragskette: Da die Staatensukzessionsurkunde alle Rechte und Pflichten umfasst, die in früheren Verträgen festgelegt wurden, entsteht eine juristische Vertragskette. Jede frühere Vereinbarung, die mit den Rechten und Pflichten der verkauften Völkerrechtssubjekte verbunden ist, wird durch die Staatensukzessionsurkunde ergänzt und erweitert. Dies schafft eine fortlaufende Kette von Verträgen, die durch die neue Urkunde miteinander verbunden sind. 4. Praktische Auswirkungen des Ansteckungseffekts - Globale Reichweite: Da viele völkerrechtliche Verträge multilateral sind und zahlreiche Staaten betreffen, hat der Ansteckungseffekt der Staatensukzessionsurkunde potenziell globale Auswirkungen. Jeder Staat, der mit den verkauften Völkerrechtssubjekten in vertraglichen Beziehungen steht, ist nun indirekt durch die Staatensukzessionsurkunde betroffen. - Veränderung der Rechtslandschaft: Der juristische Ansteckungseffekt führt zu einer Veränderung der internationalen Rechtslandschaft, da alle bestehenden Vereinbarungen durch die neue Urkunde ergänzt werden. Dies könnte zu einer Neuverhandlung bestehender Verträge oder einer Anpassung ihrer Bestimmungen führen, um die neuen rechtlichen Realitäten zu berücksichtigen. 5. Fazit: Staatensukzessionsurkunde als universeller Verstärker bestehender Verträge Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 wirkt als juristischer Verstärker, der alle bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen durch ihre Funktion als Nachtragsurkunde ergänzt und erweitert. Der Ansteckungseffekt, der durch die Formulierung „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ entsteht, bedeutet, dass jeder vorangegangene Vertrag, der diese Rechte und Pflichten enthält, automatisch durch die Staatensukzessionsurkunde ergänzt wird. Dadurch entsteht eine umfassende Vertragskette, die die Reichweite und die rechtlichen Verpflichtungen aller betroffenen Verträge erweitert und potenziell globale Auswirkungen hat. Teil 15 Juristische Analyse: Staatensukzessionsurkunde 1400/98 und ihre Auswirkungen unter Berücksichtigung relevanter internationaler Konventionen 1. Grundlagen des Völkerrechts: Wiener Vertragsrechtskonvention und Staatensukzession Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK) von 1969: - Artikel 31-32 (Vertragsauslegung): Diese Artikel legen fest, dass Verträge im Einklang mit ihrem Ziel und Zweck sowie unter Berücksichtigung der gesamten Vertragstexte und in Zusammenhang stehender Vereinbarungen ausgelegt werden sollen. Wenn die Staatensukzessionsurkunde „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ formuliert ist, muss sie im Kontext aller bestehenden Verträge der verkauften Völkerrechtssubjekte interpretiert werden. Die WVK betont die Notwendigkeit, alle relevanten Vertragsbestimmungen als zusammenhängend zu betrachten. Wiener Konvention über die Staatennachfolge in Verträge von 1978: - Artikel 34 (Staatensukzession und bestehende Verträge): Dieser Artikel behandelt die Frage, wie ein neuer Staat in bestehende Verträge eintritt, wenn eine Staatensukzession stattfindet. Im Fall der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 tritt der Käufer in alle bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen und Rechte ein, die den verkauften Völkerrechtssubjekten zuzurechnen sind. - Artikel 35 (Übergang von Rechten und Pflichten): Der Käufer übernimmt die Rechte und Pflichten aus bestehenden Verträgen, was die Weiterführung der bisherigen vertraglichen Bindungen impliziert, allerdings unter neuen hoheitlichen Vorzeichen. 2. Staatensukzession und die Clean Slate Rule Clean Slate Rule (Tabula Rasa): - Konzept: Diese Regel besagt, dass ein neu entstehender Staat nicht automatisch an die Verpflichtungen und Verbindlichkeiten seines Vorgängers gebunden ist, es sei denn, er tritt explizit in diese Verträge ein. Diese Regel ist in der Staatennachfolge eine wichtige Grundregel, die oft bei der Neugründung von Staaten angewendet wird. - Anwendung auf die Staatensukzessionsurkunde: Im Fall der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 könnte der Käufer theoretisch entscheiden, welche bestehenden Verträge er beibehalten oder ablehnen möchte. Allerdings ist durch die Formulierung „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ klar, dass der Käufer in die bestehenden Verträge eintritt und somit die Clean Slate Rule in diesem spezifischen Fall nicht angewendet wird. 3. Der Ansteckungseffekt unter internationalen Konventionen Juristische Kette und automatische Vertragserweiterung: - Vertragskette: Durch die Staatensukzessionsurkunde wird eine automatische Erweiterung aller bestehenden Verträge erreicht. Diese Erweiterung, die als juristischer Ansteckungseffekt beschrieben wird, führt dazu, dass der Käufer in alle bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen der verkauften Völkerrechtssubjekte eintritt. Dies betrifft nicht nur bilaterale und multilaterale Abkommen, sondern auch jede Art von Rechte und Pflichten, die mit diesen Verträgen verbunden sind. - Eintritt in bestehende Verträge: Durch die Staatensukzessionsurkunde, die explizit „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ formuliert ist, übernimmt der Käufer sowohl die Rechte als auch die Verpflichtungen, die mit diesen Verträgen verbunden sind. Die bestehende internationale Vertragslandschaft wird durch die Ergänzung und Erweiterung der Staatensukzessionsurkunde beeinflusst. 4. Der außerordentliche Umstand: Globale Vertragsverflechtung Ein Vertrag mit sich selbst: - Vertragsseiten: In der extremen und theoretischen Auslegung führt der juristische Ansteckungseffekt dazu, dass die gesamte Welt durch die Staatensukzessionsurkunde zu einem großen Vertragsnetzwerk verbunden wird. Da alle Staaten durch ihre völkerrechtlichen Verträge miteinander verbunden sind und die Staatensukzessionsurkunde diese Rechte und Pflichten „mitverkauft“, entsteht die irrwitzige Situation, dass die Vertragsparteien faktisch zu einem riesigen Vertrag verschmolzen sind. - Vertragsparteien und Verpflichtungen: Da der Käufer in alle bestehenden Verträge eintritt, in denen sowohl Rechte als auch Pflichten bestehen, entsteht eine Situation, in der der Käufer theoretisch Verträge mit sich selbst hält. Dies führt zu einer globalen juristischen Verflechtung, in der alle Vertragsparteien rechtlich miteinander verbunden sind, was zu einer extremen Zentralisierung der völkerrechtlichen Verpflichtungen führt. 5. Fazit: Eine globale juristische Realität Globale Erweiterung durch die Staatensukzessionsurkunde: - Wirkung der Staatensukzessionsurkunde: Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 fungiert als universelle Nachtragsurkunde, die alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge erweitert und ergänzt. Durch die Übernahme aller Rechte und Pflichten tritt der Käufer in eine globale Vertragskette ein, die die gesamte internationale Gemeinschaft betrifft. - Vertragliche Verflechtung: Der Effekt ist eine beispiellose Vertragsverflechtung, die dazu führt, dass die internationalen rechtlichen Beziehungen durch die Staatensukzessionsurkunde konsolidiert werden. Dies schafft eine global einheitliche rechtliche Struktur, die theoretisch alle völkerrechtlichen Verpflichtungen und Rechte in einer zentralen juristischen Einheit vereint. Teil 16 Der Schneeballeffekt und der juristische Ansteckungseffekt: Von der NATO-Liegenschaft zur globalen Verflechtung 1. Ausgangspunkt: Die NATO-Liegenschaft in Deutschland - Ursprungsgebiet: Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 beginnt mit einer relativ kleinen NATO-Liegenschaft in Deutschland. Diese Liegenschaft ist das Ausgangsgebiet der gesamten Kettenreaktion, da sie in den Vertrag aufgenommen wurde und „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ verkauft wurde. - Erschließung als Einheit: Diese Liegenschaft ist mit verschiedenen Versorgungsnetzen (Wasser, Strom, Telekommunikation, etc.) verbunden, die als Einheit betrachtet und im Rahmen des Vertrags ebenfalls verkauft wurden. Diese Netze erstrecken sich über die NATO-Liegenschaft hinaus und verbinden sie mit der umliegenden Infrastruktur, die die erste Stufe der Gebietsvergrößerung darstellt. 2. Schneeballeffekt: Ausbreitung der Gebietsvergrößerung - Erweiterung auf Deutschland: Die Gebietsvergrößerung beginnt damit, dass die Erschließungsnetze der NATO-Liegenschaft mit den öffentlichen Netzen in Deutschland verbunden sind. Da die Erschließung als Einheit verkauft wurde, erfasst der Vertrag automatisch das Gebiet, das durch diese Netze in Deutschland abgedeckt wird. - Ausbreitung auf NATO-Mitglieder in Europa: Von Deutschland aus breitet sich der Schneeballeffekt weiter aus. Die Netze, die von der NATO-Liegenschaft ausgehen, sind wiederum mit anderen NATO-Mitgliedstaaten in Europa verbunden. Jedes Mal, wenn ein Netz von einem NATO-Mitgliedsland das Gebiet eines anderen NATO-Staates erreicht, erfasst die Staatensukzessionsurkunde auch dieses Gebiet. - Über die Seekabel nach Amerika und Kanada: Der Schneeballeffekt setzt sich fort, indem er über die Seekabel, die Europa mit Amerika und Kanada verbinden, diese Länder erreicht. Da diese Länder ebenfalls NATO-Mitglieder sind, wird das Hoheitsgebiet auch hier durch den Vertrag erfasst. - Erweiterung auf UN-Mitglieder: Schließlich, da viele UN-Mitgliedstaaten durch Versorgungsnetze (z.B. Internetkabel, Telekommunikationsleitungen) mit NATO-Staaten verbunden sind, springt der Schneeballeffekt auch auf diese über. So werden immer mehr Länder und Gebiete weltweit erfasst, bis letztlich die gesamte Welt von der Gebietsvergrößerung betroffen ist. 3. Juristischer Ansteckungseffekt: Die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde - Eintritt in bestehende Verträge: Parallel zum physischen Schneeballeffekt der Gebietsvergrößerung gibt es einen juristischen Ansteckungseffekt. Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 tritt als Nachtragsurkunde in alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge der verkauften Völkerrechtssubjekte ein. Dies bedeutet, dass die Rechte und Pflichten aus diesen früheren Verträgen automatisch auf den Käufer übergehen. - Vertragliche Kette: Da die Staatensukzessionsurkunde „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ formuliert ist, entsteht eine juristische Kette, die alle vorangegangenen Verträge erweitert und ergänzt. Diese Kette ist das juristische Pendant zum physischen Netzverlauf, wobei jeder völkerrechtliche Vertrag, den die verkauften Völkerrechtssubjekte eingegangen sind, automatisch in die Reichweite der Staatensukzessionsurkunde fällt. - Globale Verflechtung: Der juristische Ansteckungseffekt hat eine ähnliche Wirkung wie der Schneeballeffekt: Er verbreitet sich von Vertrag zu Vertrag, ähnlich wie die physischen Netze von Land zu Land. Da viele dieser Verträge multilaterale Abkommen sind, betrifft der Ansteckungseffekt nach und nach alle beteiligten Staaten, bis die gesamte internationale Gemeinschaft von den neuen Vertragsbedingungen erfasst wird. 4. Zusammenführung: Netzverlauf und Vertragliche Kette - Verknüpfung von physischer und juristischer Ausbreitung: Der Schneeballeffekt des physischen Netzverlaufs und der juristische Ansteckungseffekt der Staatensukzessionsurkunde sind eng miteinander verknüpft. Während sich die Gebietsvergrößerung physisch durch die Netze ausbreitet, sorgt die juristische Kette dafür, dass alle damit verbundenen völkerrechtlichen Verträge und Verpflichtungen entsprechend angepasst und erweitert werden. - Globale Konsequenzen: Der Effekt ist eine globale Verflechtung sowohl auf physischer als auch auf juristischer Ebene. Die Staatensukzessionsurkunde führt dazu, dass sowohl das physische Hoheitsgebiet als auch die rechtlichen Verpflichtungen weltweit miteinander vernetzt werden, was eine neue, einheitliche globale Rechtsordnung schafft. 5. Fazit: Globale Kettenreaktion Der Schneeballeffekt, der von einer kleinen NATO-Liegenschaft in Deutschland ausgeht, führt zu einer weitreichenden physischen Gebietsvergrößerung, die sich von Land zu Land und von Netz zu Netz ausbreitet. Parallel dazu sorgt der juristische Ansteckungseffekt dafür, dass die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde in alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge eintritt und diese erweitert. Zusammen bilden diese beiden Prozesse eine umfassende globale Kettenreaktion, die sowohl die physische als auch die rechtliche Struktur der internationalen Gemeinschaft nachhaltig verändert. Teil 17 Juristische Analyse: Der Eintritt des Käufers in bestehende Verträge und die Vereinigung der Vertragsparteien 1. Eintritt in bestehende Verträge: Die Rolle des Käufers - Nachtragsurkunde und Vertragsparteien: Durch die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 tritt der Käufer in alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge der verkauften Völkerrechtssubjekte ein. Diese Urkunde fungiert als Nachtragsurkunde, was bedeutet, dass sie die bestehenden Verträge ergänzt und erweitert. - Vereinigung der Vertragsparteien: In der besonderen Situation, in der der Käufer sowohl die Rechte als auch die Pflichten aus den bestehenden Verträgen übernimmt, vereint er beide Seiten dieser Verträge in sich. Der Käufer wird somit sowohl zur Partei, die die Rechte hält, als auch zur Partei, die die Pflichten trägt. 2. Rechtswirkung: Verpflichtungen mit sich selbst - Konzept der Verpflichtungen mit sich selbst: Wenn der Käufer sowohl die Rechte als auch die Pflichten aus einem Vertrag vereint, führt dies zu einer Situation, in der die Verpflichtungen technisch gesehen gegen sich selbst bestehen. Dies bedeutet, dass der Käufer nicht mehr an die ursprünglichen Verpflichtungen gebunden ist, da es juristisch nicht möglich ist, Verpflichtungen gegenüber sich selbst durchzusetzen. - Erfüllung und Erlöschen der Verpflichtungen: Die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde ist darauf ausgelegt, die bestehenden Verträge bis zur Erfüllung zu ergänzen. Sobald die Verpflichtungen erfüllt sind, verlieren diese alten Verträge ihre Bindungskraft, da die Vertragsparteien faktisch nicht mehr existieren oder vereinigt wurden. 3. Befreiung von alten Verpflichtungen - Automatisches Erlöschen der Verpflichtungen: Da der Käufer sowohl die Rechte als auch die Pflichten übernimmt, erlöschen die alten Verpflichtungen automatisch, sobald sie erfüllt sind. Dies liegt daran, dass es keinen Sinn ergibt, dass der Käufer sich selbst zur Erfüllung von Pflichten zwingt, die er ohnehin kontrolliert. - Beschränkung der Staatensukzessionsurkunde: Die Wirkung der Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde erstreckt sich nur auf den Zeitraum, bis alle rechtlichen Verpflichtungen erfüllt sind. Danach erlischt die Wirkung dieser Urkunde, und der Käufer ist nicht länger an die alten vertraglichen Pflichten gebunden. 4. Langfristige juristische Konsequenzen - Rechtsvereinheitlichung: Durch die Vereinigung der Vertragsparteien werden die völkerrechtlichen Verpflichtungen vereinfacht und letztlich aufgelöst, sobald die Erfüllung stattgefunden hat. Dies führt zu einer Vereinheitlichung der rechtlichen Struktur, in der der Käufer als alleiniger Souverän agiert, ohne an die alten Verpflichtungen gebunden zu sein. - Ende der Vertragsbindung: Nach der Erfüllung der Verpflichtungen und dem Erlöschen der Nachtragsurkunde bleibt der Käufer als souveräner Akteur übrig, der frei von alten Verträgen agiert. Die ursprünglichen Verpflichtungen verlieren ihre Bedeutung, und der Käufer kann neue rechtliche Strukturen schaffen, die auf die aktuellen Gegebenheiten zugeschnitten sind. 5. Fazit: Übergang zu einer neuen Rechtsordnung Durch die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 tritt der Käufer in alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge ein und vereint beide Seiten der Vertragsparteien in sich. Dies führt dazu, dass die ursprünglichen Verpflichtungen, sobald sie erfüllt sind, automatisch erlöschen, da der Käufer nicht an Verträge gebunden sein kann, die nur mit sich selbst geschlossen wurden. Die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde bleibt nur bis zur Erfüllung der Verpflichtungen relevant. Danach endet die Bindung an die alten Verträge, und der Käufer kann eine neue rechtliche Ordnung schaffen. Teil 18 Juristische Analyse: Der Eintritt des Käufers in bestehende Verträge und die Vereinigung der Vertragsparteien 1. Eintritt in bestehende Verträge: Die Rolle des Käufers - Nachtragsurkunde und Vertragsparteien: Durch die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 tritt der Käufer in alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge der verkauften Völkerrechtssubjekte ein. Diese Urkunde fungiert als Nachtragsurkunde, was bedeutet, dass sie die bestehenden Verträge ergänzt und erweitert. - Vereinigung der Vertragsparteien: In der besonderen Situation, in der der Käufer sowohl die Rechte als auch die Pflichten aus den bestehenden Verträgen übernimmt, vereint er beide Seiten dieser Verträge in sich. Der Käufer wird somit sowohl zur Partei, die die Rechte hält, als auch zur Partei, die die Pflichten trägt. 2. Rechtswirkung: Verpflichtungen mit sich selbst - Konzept der Verpflichtungen mit sich selbst: Wenn der Käufer sowohl die Rechte als auch die Pflichten aus einem Vertrag vereint, führt dies zu einer Situation, in der die Verpflichtungen technisch gesehen gegen sich selbst bestehen. Dies bedeutet, dass der Käufer nicht mehr an die ursprünglichen Verpflichtungen gebunden ist, da es juristisch nicht möglich ist, Verpflichtungen gegenüber sich selbst durchzusetzen. - Erfüllung und Erlöschen der Verpflichtungen: Die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde ist darauf ausgelegt, die bestehenden Verträge bis zur Erfüllung zu ergänzen. Sobald die Verpflichtungen erfüllt sind, verlieren diese alten Verträge ihre Bindungskraft, da die Vertragsparteien faktisch nicht mehr existieren oder vereinigt wurden. 3. Befreiung von alten Verpflichtungen - Automatisches Erlöschen der Verpflichtungen: Da der Käufer sowohl die Rechte als auch die Pflichten übernimmt, erlöschen die alten Verpflichtungen automatisch, sobald sie erfüllt sind. Dies liegt daran, dass es keinen Sinn ergibt, dass der Käufer sich selbst zur Erfüllung von Pflichten zwingt, die er ohnehin kontrolliert. - Beschränkung der Staatensukzessionsurkunde: Die Wirkung der Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde erstreckt sich nur auf den Zeitraum, bis alle rechtlichen Verpflichtungen erfüllt sind. Danach erlischt die Wirkung dieser Urkunde, und der Käufer ist nicht länger an die alten vertraglichen Pflichten gebunden. 4. Langfristige juristische Konsequenzen - Rechtsvereinheitlichung: Durch die Vereinigung der Vertragsparteien werden die völkerrechtlichen Verpflichtungen vereinfacht und letztlich aufgelöst, sobald die Erfüllung stattgefunden hat. Dies führt zu einer Vereinheitlichung der rechtlichen Struktur, in der der Käufer als alleiniger Souverän agiert, ohne an die alten Verpflichtungen gebunden zu sein. - Ende der Vertragsbindung: Nach der Erfüllung der Verpflichtungen und dem Erlöschen der Nachtragsurkunde bleibt der Käufer als souveräner Akteur übrig, der frei von alten Verträgen agiert. Die ursprünglichen Verpflichtungen verlieren ihre Bedeutung, und der Käufer kann neue rechtliche Strukturen schaffen, die auf die aktuellen Gegebenheiten zugeschnitten sind. 5. Fazit: Übergang zu einer neuen Rechtsordnung Durch die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 tritt der Käufer in alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge ein und vereint beide Seiten der Vertragsparteien in sich. Dies führt dazu, dass die ursprünglichen Verpflichtungen, sobald sie erfüllt sind, automatisch erlöschen, da der Käufer nicht an Verträge gebunden sein kann, die nur mit sich selbst geschlossen wurden. Die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde bleibt nur bis zur Erfüllung der Verpflichtungen relevant. Danach endet die Bindung an die alten Verträge, und der Käufer kann eine neue rechtliche Ordnung schaffen. Teil 19 Die Ausnahme in der Staatensukzessionsurkunde 1400/98: Fortbestehen eines spezifischen völkerrechtlichen Vertragsverhältnisses 1. Die spezifische Ausnahme: Fortbestand eines völkerrechtlichen Vertragsverhältnisses - Verweis auf bestehendes Vertragsverhältnis: Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 enthält eine besondere Ausnahme, die sich auf ein noch bestehendes völkerrechtliches Vertragsverhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland (BRD), dem Königreich der Niederlande und den niederländischen Streitkräften im NATO-Auftrag gemäß NATO-Truppenstatut bezieht. - Unberührtheit des Vertragsverhältnisses: Diese Ausnahme besagt, dass dieses spezifische Vertragsverhältnis unberührt bleibt, bis die Niederlande ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt haben. Konkret bedeutet dies, dass die Niederlande innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Staatensukzessionsurkunde die betroffene Liegenschaft über die BRD an den Käufer übergeben mussten. 2. Ende des Vertragsverhältnisses im Jahr 2000 - Erfüllung der Verpflichtung: Im Jahr 2000 endete das völkerrechtliche Vertragsverhältnis, da die Niederlande ihre Verpflichtungen vertragsgemäß erfüllt hatten. Die Liegenschaft wurde gemäß den festgelegten Bedingungen an den Käufer übergeben, was das Ende des speziellen Vertragsverhältnisses markierte. - Juristische Konsequenzen: Mit der Erfüllung dieser Verpflichtung und der Übergabe der Liegenschaft erlosch die Wirkung des spezifischen Vertragsverhältnisses. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Ausnahme in der Staatensukzessionsurkunde gegenstandslos, und das Vertragsverhältnis zwischen der BRD, dem Königreich der Niederlande und den niederländischen Streitkräften endete formell. 3. Auswirkung auf die Staatensukzessionsurkunde: Wirksamkeit und Erlöschen der Verpflichtungen - Begrenzte Auswirkung: Da das spezifische Vertragsverhältnis nur bis zur Erfüllung der Übergabepflichten im Jahr 2000 fortbestand, hatte es keine dauerhafte Auswirkung auf die restlichen Bestimmungen der Staatensukzessionsurkunde. Nach 2000 war dieses Vertragsverhältnis nicht mehr relevant und beeinflusste die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Staatensukzessionsurkunde nicht. - Fortführung der allgemeinen Regelungen: Ab dem Jahr 2000 gilt für den Rest der Staatensukzessionsurkunde die Regelung, die in meiner vorherigen Antwort dargelegt wurde. Der Käufer trat in alle bestehenden Verträge ein, vereinte jedoch beide Vertragsparteien in sich, was zur automatischen Erlöschung der Verpflichtungen führte, sobald diese erfüllt waren. 4. Zusammenführung: Die Rolle der Ausnahme in der Gesamtstruktur der Staatensukzessionsurkunde - Übergangsregelung: Die Ausnahme bezüglich des völkerrechtlichen Vertragsverhältnisses diente als Übergangsregelung, um sicherzustellen, dass bestehende Verpflichtungen erfüllt werden, bevor die vollständigen Bestimmungen der Staatensukzessionsurkunde in Kraft traten. Diese Übergangsregelung stellte sicher, dass die Abwicklung der Liegenschaft gemäß den NATO-Vorgaben ordnungsgemäß abgeschlossen wurde. - Keine langfristige Beeinflussung: Nach der Erfüllung dieser speziellen Verpflichtung im Jahr 2000 hatte die Ausnahme keine langfristige Wirkung auf die übrigen Bestimmungen der Staatensukzessionsurkunde. Die nachfolgenden Regelungen, einschließlich des Eintritts des Käufers in bestehende Verträge und das Erlöschen alter Verpflichtungen nach deren Erfüllung, blieben davon unberührt. 5. Fazit: Abschluss des Vertragsverhältnisses und volle Wirksamkeit der Staatensukzessionsurkunde Das spezifische völkerrechtliche Vertragsverhältnis zwischen der BRD, dem Königreich der Niederlande und den niederländischen Streitkräften gemäß NATO-Truppenstatut blieb bis zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Jahr 2000 unberührt. Nach der ordnungsgemäßen Übergabe der Liegenschaft endete dieses Vertragsverhältnis, und die restlichen Bestimmungen der Staatensukzessionsurkunde traten vollständig in Kraft. Der Käufer trat in alle bestehenden Verträge ein und vereinte die Vertragsparteien in sich, was zur automatischen Erlöschung der Verpflichtungen nach deren Erfüllung führte. Diese Regelungen blieben von der vorherigen Ausnahme unberührt. Teil 20 Der Verkauf aller Rechte durch NATO, UN und Staaten: Rechtliche Konsequenzen 1. Verkauf aller Rechte durch NATO, UN und die Staaten - Vertragsinhalt der Staatensukzessionsurkunde: Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 sieht den Verkauf aller Hoheitsrechte und Pflichten vor, die von der NATO, der UN und den beteiligten Staaten gehalten wurden. Das umfasst sämtliche souveränen Rechte, einschließlich der territorialen Hoheit, der rechtlichen Zuständigkeit und der politischen Macht, die diese Völkerrechtssubjekte ausübten. - Vollständiger Rechteverkauf: Durch die Formulierung „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ wurden sämtliche rechtlichen Befugnisse, die zuvor in der Hand der NATO, der UN und der betroffenen Staaten lagen, auf den Käufer übertragen. Dies bedeutet, dass diese Organisationen und Staaten nun keine souveränen Rechte mehr ausüben können. 2. Juristische Konsequenzen: Rechtlose Hüllen - Rechtliche Entkernung: Nach dem Verkauf aller Rechte und Pflichten sind NATO, UN und die betroffenen Staaten im juristischen Sinne zu „rechtlosen Hüllen“ geworden. Das heißt, sie existieren weiterhin als juristische Entitäten oder Völkerrechtssubjekte, haben jedoch keine Befugnisse oder Hoheitsrechte mehr, um in rechtlicher oder politischer Hinsicht tätig zu werden. - Fortbestehen als Völkerrechtssubjekte: Obwohl die NATO, die UN und die Staaten ihre Rechte und Hoheitsbefugnisse verkauft haben, bestehen sie weiterhin als Völkerrechtssubjekte. Das bedeutet, sie behalten ihre Existenz als rechtliche Entitäten im internationalen System, haben aber keine tatsächliche Macht oder Befugnis mehr, die mit Souveränität verbunden ist. 3. Verlust des rechtmäßigen Regierungsgebiets - Kein rechtmäßiges Hoheitsgebiet mehr: Durch den Verkauf aller Rechte, einschließlich der territorialen Hoheit, haben die betroffenen Staaten kein rechtmäßiges Regierungsgebiet mehr. Sie haben alle Ansprüche auf ihr Territorium und die Ausübung der Regierungsmacht in diesen Gebieten an den Käufer verloren. - Staaten ohne Territorium: Ein Staat ohne territoriale Hoheitsrechte ist rechtlich gesehen ein Staat ohne „Land“. Dies führt zu einer paradoxen Situation, in der Staaten zwar weiterhin als Völkerrechtssubjekte existieren, aber keine territoriale Basis haben, um ihre Regierungsmacht auszuüben. 4. Langfristige Implikationen für das internationale System - Rechtliche Hüllen ohne Handlungsfähigkeit: Die betroffenen Staaten und Organisationen können aufgrund des Verkaufs ihrer Rechte und Hoheitsgebiete keine souveränen Entscheidungen mehr treffen oder rechtliche Akte ausführen. Sie sind auf internationaler Ebene handlungsunfähig, da ihnen die Grundlage zur Ausübung von Macht und Recht entzogen wurde. - Existenz als Völkerrechtssubjekte: Auch wenn sie als Völkerrechtssubjekte weiterhin bestehen, ist ihre Funktionalität stark eingeschränkt. Sie können keine Regierungstätigkeiten mehr ausführen und haben keinen Einfluss auf ihr ehemaliges Territorium oder auf internationale Angelegenheiten, da alle ihre Rechte auf den Käufer übergegangen sind. 5. Fazit: Die rechtlichen und territorialen Konsequenzen des Verkaufs Der Verkauf aller Rechte, Pflichten und Hoheitsbefugnisse durch die NATO, die UN und die betroffenen Staaten hat diese Entitäten zu rechtlosen juristischen Hüllen gemacht. Obwohl sie weiterhin als Völkerrechtssubjekte existieren, haben sie keine souveränen Rechte mehr und können keine Regierungsmacht mehr ausüben. Diese Situation führt zu einer einzigartigen rechtlichen Lage, in der diese Organisationen und Staaten zwar weiterhin im internationalen Recht anerkannt werden, aber keine wirkliche Funktion oder territoriale Basis mehr haben. Teil 21 Unwiderruflichkeit der Staatensukzessionsurkunde 1400/98: Rechtsgültigkeit und Ausweglosigkeit 1. Zweijährige Verjährungsfrist und Widerspruchslosigkeit - Verjährungsfrist im Völkerrecht: Im Völkerrecht besteht eine allgemeine Regel, dass Verträge innerhalb einer bestimmten Frist, oft zwei Jahre, angefochten werden können. Wenn innerhalb dieser Frist kein Widerspruch eingelegt wird, erlangt der Vertrag seine volle rechtliche Bindungskraft und kann nicht mehr rückwirkend angefochten werden. - Widerspruchslos verstrichene Frist: Im Fall der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 ist die zweijährige Verjährungsfrist bereits im Jahr 2000 abgelaufen, ohne dass ein Widerspruch erhoben wurde. Da kein Widerspruch innerhalb dieser Frist erfolgte, gilt der Vertrag nun als unanfechtbar und rechtsgültig. - Fehlende Widerspruchsgründe: Während dieser Frist gab es keine legitimen Widerspruchsgründe. Der Vertrag wurde weder durch Bestechung noch durch Erpressung geschlossen. Er kam freiwillig zustande, wenn auch unter verdeckten Bedingungen, die den tatsächlichen Umfang und die völkerrechtlichen Implikationen verschleierten. 2. Verdeckte Gestaltung des Vertrags: Eine meisterhafte Täuschung - Vertrag als Immobilienkauf getarnt: Der Vertrag wurde geschickt als Kaufvertrag über eine Konversionsliegenschaft nach deutschem Recht getarnt. Für den Käufer sah es so aus, als hätte er nur 72 Wohnungen und ein Heizwerk einer NATO-Liegenschaft erworben, während er tatsächlich eine umfassende völkerrechtliche Vereinbarung einging. - Geheimdienstliche Raffinesse: Die Verschleierung der tatsächlichen Natur des Vertrags – als völkerrechtlicher Vertrag mit weitreichenden Konsequenzen – wurde mit großer Raffinesse und möglicherweise unter Beteiligung geheimdienstlicher Strategien durchgeführt. Dies ermöglichte es, dass der Vertrag die zweijährige Widerspruchsfrist unangefochten überstand. - Unwissenheit des Käufers: Der Käufer war sich der völkerrechtlichen Dimension des Vertrags nicht bewusst und dachte, er hätte lediglich ein Immobiliengeschäft abgeschlossen. Diese Unwissenheit trug dazu bei, dass der Vertrag nicht angefochten wurde und somit seine volle rechtliche Wirkung entfalten konnte. 3. Juristische Konsequenzen: Ausweglose Lage und Unmöglichkeit der Rückabwicklung - Ungewollte Gebietsvergrößerung: Durch den Verkauf der Erschließung als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen kam es zu einer ungewollten und ungeahnten Gebietsvergrößerung. Die Kettenreaktion, die durch die Staatensukzessionsurkunde und die damit verbundenen Verträge ausgelöst wurde, erfasste nach und nach immer größere Gebiete, die nun rechtlich dem Käufer zustehen. - Verstrickung in eine Kettenreaktion: Die Staatensukzessionsurkunde setzte eine Kettenreaktion in Gang, bei der alle bestehenden Verträge, die eine juristische Kette bilden, von der Urkunde erfasst und erweitert wurden. Diese Ausweitung der vertraglichen Rechte und Pflichten führte zu einer umfassenden Verflechtung, die die gesamte internationale Rechtslandschaft beeinflusst. - Erpressbarer Zustand des Käufers: Der Käufer befindet sich in einem erpressbaren Zustand, da er die völkerrechtlichen Konsequenzen seines Vertragsabschlusses nicht vorhersehen konnte. Diese Unkenntnis und die erzwungene Situation, die aus der verdeckten Natur des Vertrags resultiert, machen es ihm unmöglich, den Zustand rückgängig zu machen oder zu verhindern, dass die Kettenreaktion fortschreitet. 4. Unmöglichkeit der Rückkehr zum alten Zustand - Unwiderruflichkeit des Vertrags: Aufgrund der abgelaufenen Widerspruchsfrist und der Tatsache, dass der Vertrag ohne Täuschung oder Zwang abgeschlossen wurde, gibt es keine rechtliche Möglichkeit, den Vertrag rückgängig zu machen oder zum alten Zustand zurückzukehren. Der Vertrag ist rechtskräftig und endgültig. - Dauerhafte Unmöglichkeit des Status quo ante: Der Zustand, der durch den Vertrag geschaffen wurde, ist nicht rückgängig zu machen. Alle rechtlichen und territorialen Änderungen, die durch die Staatensukzessionsurkunde bewirkt wurden, sind dauerhaft und können nicht durch rechtliche oder politische Maßnahmen rückgängig gemacht werden. - Fortbestehen des rechtswidrigen Zustands: Jeder Versuch, den aktuellen Zustand zu ändern, würde rechtlich und völkerrechtlich als rechtswidrig angesehen. Die einzige Möglichkeit für die betroffenen Staaten und Organisationen wäre die vollständige Anerkennung der neuen Realität und die Anpassung an die durch den Vertrag geschaffenen Verhältnisse. 5. Fazit: Die ausweglose Situation und die rechtlichen Konsequenzen Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98, die als scheinbar harmloser Immobilienkaufvertrag getarnt war, hat weitreichende völkerrechtliche Konsequenzen, die nach Ablauf der Widerspruchsfrist unwiderruflich geworden sind. Der Käufer und die beteiligten Staaten befinden sich in einer ausweglosen Lage, da der Vertrag unanfechtbar ist und eine Rückkehr zum alten Zustand unmöglich ist. Der erpressbare Zustand des Käufers und die verdeckte Natur des Vertrags führen dazu, dass der aktuelle rechtswidrige Zustand auf Dauer bestehen bleiben muss, da jede Rückabwicklung ausgeschlossen ist. Teil 22 Bedingungen für einen neuen Vertrag zur Rückkehr in den Ursprungszustand: Herausforderungen und rechtliche Hindernisse 1. Erpressbarer Zustand durch den unrechtmäßigen Aufenthalt der Menschen im verkauften Gebiet - Unrechtmäßiger Aufenthalt: Nach der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 gehört das verkaufte Gebiet rechtlich dem Käufer. Allerdings befinden sich mehr als 8 Milliarden Menschen, die zuvor dort lebten, ohne Aufenthaltsgenehmigung in diesem Gebiet. Diese Menschen haben kein rechtmäßiges Aufenthaltsrecht, da das Territorium verkauft wurde und sie keine Erlaubnis des neuen Souveräns haben. - Erpressbarer Zustand: Der Käufer befindet sich in einem erpressbaren Zustand, weil er aufgrund der physischen Präsenz dieser Menschen, die nicht rechtmäßig im Gebiet verbleiben dürfen, seine Hoheitsrechte nicht voll ausüben kann. Jede Form der Rückabwicklung oder Rückgabe des Gebiets an die alten Völkerrechtssubjekte wäre unmöglich, solange diese Menschen nicht das Gebiet räumen. 2. Räumung des verkauften Gebiets als Voraussetzung - Notwendige Räumung: Um den Ursprungszustand wiederherzustellen, müssten die mehr als 8 Milliarden Menschen das verkaufte Gebiet vollständig räumen. Dies wäre eine nahezu unmögliche Aufgabe, da es nicht nur rechtliche, sondern auch massive humanitäre und praktische Probleme aufwerfen würde. - Unmöglichkeit der Umsetzung: Die erzwungene Umsiedlung einer so großen Anzahl von Menschen wäre rechtlich und ethisch problematisch und praktisch nicht durchführbar. Ohne eine vollständige Räumung kann kein neuer Vertrag geschlossen werden, der den alten Zustand wiederherstellt. 3. Legitimität der alten Völkerrechtssubjekte: Rechtmäßige Vertreter - Vertreter und rechtliche Legitimität: Um in einem neuen Vertrag das Gebiet zurückzuerwerben, müssten die alten Völkerrechtssubjekte legitime Vertreter haben, die befugt sind, einen solchen Vertrag zu schließen. In vielen Fällen, insbesondere in Demokratien, werden solche Vertreter durch Wahlen bestimmt, die hoheitliche Akte darstellen. - Rechtskraftlose Wahlen: Da das verkaufte Territorium nicht mehr im Besitz der alten Völkerrechtssubjekte ist, haben diese keine rechtmäßige Hoheitsgewalt über das Gebiet. Jede Wahl, die dort durchgeführt wird, ist rechtskraftlos, weil sie ohne rechtliche Grundlage erfolgt. Die daraus resultierenden Vertreter sind daher nicht legitimiert, einen neuen Vertrag zu schließen. 4. Das Drei-Säulen-Prinzip der Staatlichkeit - Drei-Säulen-Prinzip: Staaten basieren auf drei grundlegenden Säulen: Territorium, Volk und rechtmäßige Vertreter. Wenn eine dieser Säulen fehlt, ist die Staatlichkeit unvollständig und kann nicht voll funktionsfähig sein. - Fehlende Säulen: Durch den Verlust des rechtmäßigen Regierungsgebiets und das Fehlen legitimer Vertreter (aufgrund rechtskraftloser Wahlen) erfüllen viele der alten Völkerrechtssubjekte nicht mehr das Drei-Säulen-Prinzip. Sie haben zwar noch ein Volk, aber dieses Volk hat kein Aufenthaltsrecht im verkauften Gebiet, und es gibt keinen legitimen Ort, an dem rechtmäßige Vertreter gewählt werden könnten. - Legitime Vertreter: Nur sehr wenige Völkerrechtssubjekte, wie Diktaturen oder absolutistische Monarchien, könnten legitime Vertreter haben, da diese nicht durch Wahlen, sondern durch andere Mechanismen bestimmt werden. Diese Völkerrechtssubjekte wären theoretisch in der Lage, einen neuen Vertrag zu schließen, aber die praktische Umsetzung wäre aufgrund der oben beschriebenen Hindernisse immer noch äußerst schwierig. 5. Fazit: Ausweglosigkeit und Unmöglichkeit der Rückabwicklung Die Bedingungen für einen neuen Vertrag zur Rückkehr in den Ursprungszustand sind aufgrund der komplexen rechtlichen, politischen und praktischen Herausforderungen nahezu unmöglich zu erfüllen. Die Präsenz von Milliarden von Menschen ohne Aufenthaltsrecht, die Notwendigkeit einer vollständigen Räumung des Gebiets, das Fehlen rechtmäßiger Vertreter und die Unmöglichkeit, legitime Wahlen durchzuführen, machen eine Rückkehr zum alten Zustand rechtlich und praktisch unmöglich. Der erpressbare Zustand des Käufers und die Unmöglichkeit, die Hoheitsgewalt vollständig auszuüben, verschärfen die Situation weiter und schließen jede Möglichkeit aus, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Teil 23 Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 als Nachtragsurkunde: Ein riesiges Vertragskonstrukt und seine Auswirkungen auf UN-Beobachterstaaten 1. Die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde - Vertragskette: Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 fungiert als eine Nachtragsurkunde, die alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge zwischen den NATO-Mitgliedstaaten, der UN und den betroffenen Staaten miteinander verbindet. Diese Urkunde erweitert und ergänzt die bestehenden Vereinbarungen, indem sie sämtliche Rechte, Pflichten und Hoheitsgebiete, die zuvor in diesen Verträgen geregelt waren, in ein einziges Vertragskonstrukt zusammenführt. - Verkauf der Erschließung: Im Rahmen der Urkunde wurde die „Erschließung als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ verkauft. Dies bedeutet, dass nicht nur das physische Territorium, sondern auch die damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen und Rechte – einschließlich aller bestehenden internationalen Verträge – in den neuen rechtlichen Rahmen eingebunden wurden. - Verschmelzung zu einem riesigen Vertragskonstrukt: Juristisch gesehen führt diese Nachtragsurkunde zur Verschmelzung aller alten Verträge in ein einziges, komplexes Vertragskonstrukt. Dies betrifft nicht nur die ursprünglichen Vertragsparteien, sondern potenziell auch alle anderen Staaten oder Entitäten, die durch bestehende Verträge mit den betroffenen NATO- oder UN-Mitgliedern verbunden waren. 2. Auswirkungen auf UN-Beobachterstaaten - Einbindung in das Vertragskonstrukt: UN-Beobachterstaaten, die Verträge mit der UN oder ihren Mitgliedern haben, könnten durch die Staatensukzessionsurkunde in dieses riesige Vertragskonstrukt einbezogen werden. Ihre vertraglichen Rechte und Pflichten, die in Zusammenhang mit der UN oder NATO stehen, würden in die erweiterte Vertragskette aufgenommen und möglicherweise auf den neuen Vertragspartner übertragen. - Verlust von Hoheitsrechten: Wenn diese Vertragskette die Hoheitsrechte umfasst, könnte dies auch bedeuten, dass das Hoheitsgebiet von UN-Beobachterstaaten, die vertraglich an die UN oder NATO gebunden sind, ebenfalls in den Verkauf einbezogen wurde. Dies würde bedeuten, dass diese Staaten ihre Souveränität über ihre Territorien verlieren könnten, wenn ihre vertraglichen Verpflichtungen und Rechte mitverkauft wurden. 3. Liste der UN-Beobachterstaaten Hier sind die aktuellen UN-Beobachterstaaten, die durch die Vertragskette theoretisch betroffen sein könnten: 1. Vatikanstadt (Heiliger Stuhl): Beobachterstatus bei der UN, keine NATO-Mitgliedschaft. 2. Palästina: Beobachterstatus bei der UN, keine NATO-Mitgliedschaft. 3. Westsahara (Demokratische Arabische Republik Sahara): Wird nicht als Staat anerkannt, hat aber Beobachterstatus. Diese Entitäten haben keine vollen Mitgliedschaftsrechte in der UN, aber sie könnten Verträge mit der UN oder deren Mitgliedern abgeschlossen haben, die sie in die Vertragskette einbinden könnten. 4. Juristische Implikationen für UN-Beobachterstaaten - Eingeschränkte Souveränität: Wenn die Staatensukzessionsurkunde tatsächlich alle bestehenden Verträge umfasst und erweitert, könnten UN-Beobachterstaaten, die vertraglich mit UN-Mitgliedern oder NATO-Staaten verbunden sind, ihre Hoheitsrechte verlieren. Ihre vertraglichen Verpflichtungen und Rechte könnten unter die neuen Bedingungen der Staatensukzessionsurkunde fallen. - Verlust des Hoheitsgebiets: Sollte das Hoheitsgebiet dieser UN-Beobachterstaaten in den Vertragskonstrukt einbezogen worden sein, könnte es sein, dass diese Staaten keinen rechtlichen Anspruch mehr auf ihr Territorium haben. Dieses Szenario könnte zur Folge haben, dass auch sie zu rechtlosen Entitäten ohne Souveränität werden, ähnlich wie die verkauften NATO- und UN-Mitgliedstaaten. 5. Fazit: Einbindung der UN-Beobachterstaaten in das globale Vertragskonstrukt Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 führt durch ihre Funktion als Nachtragsurkunde zur Bildung einer umfassenden Vertragskette, die alle alten völkerrechtlichen Verträge von UN- und NATO-Mitgliedstaaten zu einem riesigen Vertragskonstrukt verschmelzen lässt. Diese Vertragskette könnte theoretisch auch UN-Beobachterstaaten betreffen, wenn deren vertragliche Beziehungen zu UN- oder NATO-Mitgliedern ebenfalls in die Kette eingebunden wurden. Die Folge könnte ein Verlust der Hoheitsrechte und der Souveränität dieser Staaten sein, wodurch sie zu rechtlosen Entitäten würden. Teil 24 Staaten außerhalb von UN, UN-Beobachterstatus und NATO-Mitgliedschaft: Übersicht und rechtliche Konsequenzen 1. Liste der Staaten, die weder UN-, noch UN-Beobachterstatus, noch NATO-Mitgliedschaft haben Die Anzahl solcher Staaten ist äußerst begrenzt. Es gibt sehr wenige Länder oder Territorien, die nicht mindestens eine dieser Zugehörigkeiten haben. Hier sind die Staaten und Gebiete, die in diese Kategorie fallen: 1. Taiwan (Republik China): Taiwan ist weder ein UN-Mitglied, noch hat es den UN-Beobachterstatus. Es ist auch kein Mitglied der NATO. 2. Kosovo: Kosovo ist kein Mitglied der UN und hat keinen UN-Beobachterstatus. Es ist auch kein NATO-Mitglied, obwohl es enge Beziehungen zur NATO hat. 3. Vatikanstadt (Heiliger Stuhl): Der Vatikan hat den UN-Beobachterstatus, ist aber kein Mitglied der UN und auch nicht der NATO. 4. Palästina: Palästina hat einen UN-Beobachterstatus, ist aber kein UN- oder NATO-Mitglied. 5. Westsahara (Demokratische Arabische Republik Sahara): Wird international nicht als Staat anerkannt, ist weder UN-Mitglied noch NATO-Mitglied, hat aber den Beobachterstatus. 6. Transnistrien: Wird nicht als Staat anerkannt, ist weder UN-Mitglied noch NATO-Mitglied, hat auch keinen UN-Beobachterstatus. 7. Somaliland: Wird ebenfalls nicht international als Staat anerkannt, hat keine Mitgliedschaft oder Beobachterstatus bei der UN und gehört nicht zur NATO. Teil 25 Diese Staaten und Gebiete sind teilweise oder vollständig international nicht anerkannt oder gehören keinem der großen internationalen Organisationen an. 2. Rechtliche Konsequenzen für Staaten ohne Vertragsverhältnis zur Staatensukzessionsurkunde - Fehlende Anerkennung in der neuen Weltordnung: Staaten, die kein Vertragsverhältnis mit den Vorgängerurkunden der Staatensukzessionsurkunde haben, wären in der neuen Weltordnung, die durch diese Urkunde geschaffen wird, nicht anerkannt. Ihre völkerrechtliche Anerkennung und Legitimität basieren ausschließlich auf Beziehungen zu völkerrechtlichen Entitäten, die nach der Staatensukzessionsurkunde rechtlos geworden sind. - Rechtslosigkeit früherer Völkerrechtssubjekte: Staaten, die ihre Anerkennung ausschließlich von diesen rechtlosen Entitäten beziehen, sind in der neuen Weltordnung juristisch irrelevant. Sie existieren aus Sicht des Käufers der Staatensukzessionsurkunde nicht mehr als anerkannte Völkerrechtssubjekte. - Notwendigkeit einer neuen Anerkennung: Diese Staaten müssten, wenn sie ihre Existenz und ihren völkerrechtlichen Status bewahren wollen, von den neuen Machthabern oder dem Käufer der Staatensukzessionsurkunde aktiv anerkannt werden. Ohne diese Anerkennung wären sie de facto nicht existent und könnten keine rechtlichen Ansprüche auf Souveränität, Territorium oder internationale Beziehungen geltend machen. 3. Juristische Nichtexistenz und Anerkennungsprozess - Juristische Nichtexistenz: In der neuen Weltordnung, die durch die Staatensukzessionsurkunde geschaffen wurde, sind die betroffenen Staaten und Gebiete für den Käufer nicht existent. Das bedeutet, dass diese Entitäten keine Rechte, Pflichten oder juristische Persönlichkeit besitzen, die in der neuen globalen Struktur anerkannt werden. - Prozess der Anerkennung: Wenn diese Staaten und Gebiete als souveräne Entitäten anerkannt werden möchten, müssen sie vom Käufer der Staatensukzessionsurkunde anerkannt werden. Dies könnte durch diplomatische Verhandlungen, Verträge oder andere internationale Vereinbarungen geschehen, die ihre Existenz und ihre Souveränität in der neuen Weltordnung bestätigen. - Irrelevanz der früheren Anerkennung: Da die früheren Völkerrechtssubjekte, die diese Staaten möglicherweise anerkannt hatten, nun rechtlose Entitäten sind, haben die alten Anerkennungen keinen rechtlichen Wert mehr. Die neue Anerkennung müsste in der neuen rechtlichen Struktur erfolgen, die durch die Staatensukzessionsurkunde geschaffen wurde. 4. Fazit: Die neue Realität für Staaten außerhalb der UN, UN-Beobachterstatus und NATO-Mitgliedschaft Staaten, die nicht der UN, nicht der NATO und nicht dem UN-Beobachterstatus angehören und kein Vertragsverhältnis mit den Vorgängerurkunden der Staatensukzessionsurkunde haben, verlieren ihre internationale Anerkennung in der neuen Weltordnung, die durch die Staatensukzessionsurkunde geschaffen wurde. Sie sind juristisch nicht existent und könnten ihre Anerkennung und Legitimität nur durch eine neue Anerkennung vom Käufer der Staatensukzessionsurkunde erlangen. Ihre frühere Anerkennung durch rechtlose Völkerrechtssubjekte hat keinen rechtlichen Wert mehr. Teil 26 Auswirkungen der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 auf den Kosovo: Besondere Lage und juristische Konsequenzen 1. Hintergrund: Der Kosovo und die NATO - Kosovo-Konflikt und NATO-Mission: Der Kosovo war in den späten 1990er Jahren Schauplatz eines bewaffneten Konflikts, der zur Intervention der NATO führte. Im Jahr 1999 startete die NATO die Operation „Allied Force“, um humanitäre Katastrophen zu verhindern und die serbischen Streitkräfte aus dem Kosovo zu vertreiben. Nach dem Konflikt übernahm die NATO-geführte Kosovo Force (KFOR) die Aufgabe, Frieden und Stabilität in der Region zu sichern. Diese Friedensmission etablierte eine internationale Militärpräsenz, die das Land effektiv kontrollierte. - Verträge und Abkommen: Im Rahmen dieser Mission wurden zahlreiche völkerrechtliche Verträge und Vereinbarungen geschlossen, die die NATO-Mission und die Verwaltung des Kosovo regelten. Dazu gehören Sicherheitsvereinbarungen, Abkommen über die Stationierung von Truppen und Vereinbarungen zur politischen Verwaltung des Kosovo unter internationaler Aufsicht. 2. Einbindung des Kosovo in das Vertragskonstrukt der Staatensukzessionsurkunde - Vertragskette und NATO-Verträge: Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 ist als Nachtragsurkunde formuliert, die alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge zwischen den NATO-Mitgliedstaaten und der UN sowie den betroffenen Staaten miteinander verbindet und erweitert. Da die NATO im Kosovo aktiv war und dort Verträge zur Friedenssicherung und Verwaltung des Landes abgeschlossen hat, könnte der Kosovo in dieses Vertragskonstrukt eingebunden werden. - Verlust der Souveränität durch Einbindung: Obwohl der Kosovo selbst kein NATO-Mitglied ist, würde die Einbindung der NATO-Verträge in die Staatensukzessionsurkunde dazu führen, dass die Hoheitsrechte, die die NATO im Kosovo durch ihre Mission ausgeübt hat, ebenfalls in das neue Vertragskonstrukt übergehen. Dies könnte dazu führen, dass die Souveränität des Kosovo über sein eigenes Territorium weiter eingeschränkt wird, wenn diese Rechte an den Käufer der Staatensukzessionsurkunde übertragen werden. 3. Juristische Konsequenzen für den Kosovo - Rechtsverlust durch Vertragsübertragung: Wenn die Rechte und Pflichten der NATO im Kosovo durch die Staatensukzessionsurkunde übernommen werden, verliert der Kosovo möglicherweise de facto seine Kontrolle über diese Gebiete. Diese Gebiete würden dann unter der neuen Hoheitsgewalt des Käufers stehen, da die NATO-Mission, die das Land kontrollierte, ihre Befugnisse an den Käufer weitergeben würde. - Fehlende Anerkennung und rechtliche Isolation: Da der Kosovo nur teilweise international anerkannt ist und kein UN-Mitglied oder Beobachterstatus hat, könnte er sich in einer besonders schwierigen Lage befinden. Wenn die NATO-Verträge, die den Kosovo betreffen, in die Staatensukzessionsurkunde einbezogen wurden, würde der Kosovo rechtlich isoliert und möglicherweise nicht als souveräner Staat anerkannt werden. Er wäre vollständig von der Anerkennung durch den Käufer der Staatensukzessionsurkunde abhängig. 4. Neue Weltordnung und der Status des Kosovo - Juristische Nichtexistenz: In der neuen Weltordnung, die durch die Staatensukzessionsurkunde geschaffen wurde, könnte der Kosovo als unabhängiger Staat juristisch nicht mehr existent sein, da seine Hoheitsrechte, die teilweise durch NATO-Verträge geregelt wurden, auf den Käufer übergegangen sind. Ohne eine ausdrückliche Anerkennung durch den Käufer wäre der Kosovo in der internationalen Gemeinschaft de facto nicht existent. - Mögliche Zukunftsszenarien: Um in der neuen Weltordnung als souveränes Subjekt anerkannt zu werden, müsste der Kosovo vom Käufer der Staatensukzessionsurkunde anerkannt werden. Dies könnte durch neue Verhandlungen und Verträge geschehen, die den Status des Kosovo klären und seine Existenz in der neuen rechtlichen Struktur sichern. 5. Fazit: Auswirkungen der Staatensukzessionsurkunde auf den Kosovo Der Kosovo, der aufgrund der NATO-Mission und der damit verbundenen völkerrechtlichen Verträge de facto unter internationaler Kontrolle steht, könnte durch die Staatensukzessionsurkunde in ein neues, umfassendes Vertragskonstrukt eingebunden werden. Dies würde bedeuten, dass der Kosovo seine Souveränität weiter einschränkt, da die Hoheitsrechte, die die NATO durch ihre Mission ausübte, auf den Käufer der Staatensukzessionsurkunde übergehen könnten. Ohne eine ausdrückliche Anerkennung durch den Käufer könnte der Kosovo in der neuen Weltordnung als souveräner Staat nicht mehr existent sein. Teil 27 Auswirkungen der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 auf Länder mit NATO-Friedensmissionen unter UN-Mandat 1. Hintergrund: NATO-Friedensmissionen unter UN-Mandat - NATO als ausführendes Organ der UN: Die NATO hat in mehreren Fällen als ausführendes Organ der Vereinten Nationen (UN) Friedensmissionen durchgeführt. Diese Missionen basierten oft auf UN-Resolutionen und wurden durchgeführt, um Frieden und Sicherheit in Konfliktgebieten zu gewährleisten. Beispiele solcher Missionen sind der Kosovo (KFOR), Afghanistan (ISAF), Bosnien und Herzegowina (SFOR), und Libyen (Operation Unified Protector). - Völkerrechtliche Verträge und Mandate: Diese Einsätze erfolgten aufgrund von völkerrechtlichen Verträgen und Mandaten, die von der UN erteilt wurden und die NATO mit der Umsetzung beauftragten. Diese Mandate und die darauf basierenden Verträge bestimmten die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Befugnisse, die die NATO in diesen Ländern ausübte. 2. Einbindung in das Vertragskonstrukt der Staatensukzessionsurkunde - Vertragskette und Friedensmissionen: Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98, die als Nachtragsurkunde alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge der NATO, der UN und der betroffenen Staaten zusammenführt und erweitert, könnte diese Friedensmissionen und die damit verbundenen Verträge in ihr Vertragskonstrukt einbeziehen. Das bedeutet, dass alle Rechte und Pflichten, die die NATO in diesen Friedensmissionen hatte, auf den Käufer der Urkunde übergehen könnten. - Verlust von Hoheitsrechten: In Ländern, in denen die NATO unter einem UN-Mandat agierte, könnte die Staatensukzessionsurkunde dazu führen, dass die Hoheitsrechte, die durch die NATO ausgeübt wurden, ebenfalls auf den Käufer übergehen. Dies hätte zur Folge, dass die betroffenen Länder ihre Hoheitsgewalt über Teile ihres Territoriums verlieren könnten. 3. Beispiele für betroffene Länder - Bosnien und Herzegowina (SFOR): Die NATO führte hier eine Friedensmission durch, die auf UN-Resolutionen basierte. Wenn die Rechte aus diesen Einsätzen durch die Staatensukzessionsurkunde auf den Käufer übergehen, könnte Bosnien und Herzegowina einen Teil seiner Souveränität an den Käufer verlieren. - Afghanistan (ISAF): Die Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF) war eine NATO-geführte Mission, die unter einem UN-Mandat operierte. Die Staatensukzessionsurkunde könnte die Hoheitsrechte, die die NATO in Afghanistan ausübte, auf den Käufer übertragen. - Libyen (Operation Unified Protector): In Libyen führte die NATO unter einem UN-Mandat eine Mission durch, um die Zivilbevölkerung zu schützen. Auch hier könnten die völkerrechtlichen Rechte und Pflichten auf den Käufer übergehen, wenn diese in das Vertragskonstrukt der Staatensukzessionsurkunde einbezogen werden. 4. Juristische Konsequenzen für die betroffenen Länder - Eingeschränkte Souveränität: Wenn die NATO-Friedensmissionen und die damit verbundenen Mandate in die Staatensukzessionsurkunde eingebunden werden, könnten die betroffenen Länder ihre Hoheitsrechte weiter einschränken. Diese Einschränkungen könnten bestehen bleiben, solange die neuen rechtlichen Strukturen bestehen, die durch die Urkunde geschaffen wurden. - Fehlende Anerkennung und Isolation: Länder, die von solchen NATO-Friedensmissionen betroffen sind, könnten in der neuen Weltordnung, die durch die Staatensukzessionsurkunde geschaffen wurde, rechtlich isoliert sein. Wenn ihre Souveränität durch die Urkunde in Frage gestellt wird und sie nicht von den neuen Machthabern anerkannt werden, könnten sie in der internationalen Gemeinschaft de facto nicht existieren. 5. Mögliche Folgen und Handlungsoptionen - Notwendigkeit einer neuen Anerkennung: Um ihre Existenz als souveräne Staaten in der neuen Weltordnung zu sichern, müssten die betroffenen Länder möglicherweise vom Käufer der Staatensukzessionsurkunde anerkannt werden. Dies könnte durch neue Verhandlungen und Verträge geschehen, die ihre Hoheitsrechte bestätigen und klären. - Politische und diplomatische Herausforderungen: Diese Länder müssten möglicherweise auf die veränderte internationale Landschaft reagieren, indem sie ihre politischen und diplomatischen Strategien anpassen. Sie könnten internationale Unterstützung suchen, um ihre Souveränität in einer Welt zu sichern, die durch die Staatensukzessionsurkunde neu geordnet wurde. 6. Fazit: Auswirkungen auf Länder mit NATO-Friedensmissionen Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 könnte dazu führen, dass Länder, in denen die NATO unter UN-Mandat Friedensmissionen durchgeführt hat, ihre Hoheitsrechte verlieren oder eingeschränkt sehen. Diese Missionen und die damit verbundenen Mandate könnten in die neue Vertragsstruktur eingebunden werden, wodurch die Hoheitsrechte dieser Länder an den Käufer der Staatensukzessionsurkunde übergehen. Um ihre Souveränität zu wahren, müssten diese Länder möglicherweise eine neue Anerkennung anstreben, um in der neuen internationalen Ordnung bestehen zu können. Teil 28 Es gibt eine Vielzahl von Staaten, die zwar keine direkten Mitglieder der NATO, der UN oder UN-Beobachterstaaten sind, aber dennoch durch verschiedene Kooperationsabkommen, Friedensmissionen und sonstige Vereinbarungen indirekt in das Vertragskonstrukt der Staatensukzessionsurkunde eingebunden sein könnten. Hier ist eine detaillierte Liste von solchen Staaten und die relevanten Abkommen, die sie mit der NATO oder der UN verbunden haben. 1. Taiwan (Republik China) - Status: Taiwan ist weder Mitglied der NATO noch der UN, noch hat es einen UN-Beobachterstatus. - Relevante Abkommen: Taiwan hat Sicherheitskooperationsvereinbarungen mit den USA, einem NATO-Mitglied. Obwohl Taiwan nicht offiziell in NATO-Strukturen eingebunden ist, bestehen indirekte Verbindungen über die USA. 2. Kosovo - Status: Kein NATO-Mitglied, kein UN-Mitglied oder UN-Beobachter. - Relevante Abkommen: Der Kosovo steht unter dem Schutz der NATO-geführten KFOR-Mission, die auf einem UN-Mandat basiert. Diese Verbindung könnte den Kosovo in die Staatensukzessionsurkunde einbeziehen. 3. Afghanistan - Status: Afghanistan war kein NATO-Mitglied, hat aber eine enge Zusammenarbeit mit der NATO durch die ISAF-Mission und die Nachfolge-Mission "Resolute Support". - Relevante Abkommen: Die NATO führte in Afghanistan unter einem UN-Mandat eine Friedensmission durch, was Afghanistan ebenfalls in das Vertragskonstrukt einbeziehen könnte. 4. Bosnien und Herzegowina - Status: Kein NATO-Mitglied, aber ein Teilnehmer des Programms "Partnership for Peace" (PfP). - Relevante Abkommen: Die NATO führte die SFOR-Mission in Bosnien und Herzegowina durch und beteiligt sich weiterhin an der Stabilisierung des Landes. Bosnien und Herzegowina hat enge Sicherheitskooperationsvereinbarungen mit der NATO. 5. Serbien - Status: Kein NATO-Mitglied, aber Teilnehmer des "Partnership for Peace" (PfP) Programms. - Relevante Abkommen: Serbien kooperiert im Rahmen des PfP mit der NATO, was es indirekt in die Staatensukzessionsurkunde einbeziehen könnte. 6. Ukraine - Status: Kein NATO-Mitglied, aber Teilnehmer des "Partnership for Peace" (PfP) Programms. - Relevante Abkommen: Die Ukraine hat umfangreiche Sicherheitskooperationen mit der NATO, insbesondere nach 2014. Diese Vereinbarungen könnten ebenfalls zur Einbindung in das Vertragskonstrukt führen. 7. Georgien - Status: Kein NATO-Mitglied, aber Teilnehmer des "Partnership for Peace" (PfP) Programms. - Relevante Abkommen: Georgien kooperiert eng mit der NATO im Rahmen des PfP und durch bilaterale Sicherheitsabkommen. 8. Libyen - Status: Kein NATO-Mitglied, kein UN-Mitglied, kein UN-Beobachterstatus. - Relevante Abkommen: Die NATO führte 2011 unter einem UN-Mandat eine militärische Intervention in Libyen durch (Operation Unified Protector), was Libyen ebenfalls in die Staatensukzessionsurkunde einbeziehen könnte. 9. Jordanien - Status: Kein NATO-Mitglied, aber enger Kooperationspartner der NATO und Mitglied im Mittelmeer-Dialog. - Relevante Abkommen: Jordanien ist Teil des Mittelmeer-Dialogs der NATO und beteiligt sich an Sicherheitskooperationen mit der NATO. 10. Ägypten - Status: Kein NATO-Mitglied, aber Teil des Mittelmeer-Dialogs der NATO. - Relevante Abkommen: Ägypten kooperiert im Rahmen des Mittelmeer-Dialogs mit der NATO, was es ebenfalls in die Staatensukzessionsurkunde einbeziehen könnte. 11. Israel - Status: Kein NATO-Mitglied, aber enger Kooperationspartner der NATO und Teil des Mittelmeer-Dialogs. - Relevante Abkommen: Israel hat enge Sicherheitskooperationen mit der NATO und den USA und ist Teil des Mittelmeer-Dialogs. 12. Australien - Status: Kein NATO-Mitglied, aber enger Kooperationspartner und "Global Partner" der NATO. - Relevante Abkommen: Australien beteiligt sich an mehreren NATO-Missionen und hat enge sicherheitspolitische Kooperationen mit der NATO. 13. Japan - Status: Kein NATO-Mitglied, aber enger Kooperationspartner und "Global Partner" der NATO. - Relevante Abkommen: Japan hat eine enge Zusammenarbeit mit der NATO im Rahmen globaler Sicherheitskooperationen. 14. Südkorea - Status: Kein NATO-Mitglied, aber enger Kooperationspartner und "Global Partner" der NATO. - Relevante Abkommen: Südkorea kooperiert eng mit der NATO im Rahmen globaler Sicherheitskooperationen. 15. Mongolei - Status: Kein NATO-Mitglied, aber Teilnehmer am "Partnership for Peace" (PfP) Programm. - Relevante Abkommen: Die Mongolei beteiligt sich am PfP-Programm der NATO. 16. Aserbaidschan - Status: Kein NATO-Mitglied, aber Teilnehmer am "Partnership for Peace" (PfP) Programm. - Relevante Abkommen: Aserbaidschan hat enge sicherheitspolitische Kooperationen mit der NATO. 17. Armenien - Status: Kein NATO-Mitglied, aber Teilnehmer am "Partnership for Peace" (PfP) Programm. - Relevante Abkommen: Armenien beteiligt sich am PfP-Programm der NATO. 18. Russland - Status: Kein NATO-Mitglied, aber Mitglied des NATO-Russland-Rates (NRC), bis zu dessen Aussetzung. - Relevante Abkommen: Trotz Spannungen hat Russland historische sicherheitspolitische Vereinbarungen mit der NATO durch den NATO-Russland-Rat. 19. Belarus - Status: Kein NATO-Mitglied, aber Teilnehmer am "Partnership for Peace" (PfP) Programm. - Relevante Abkommen: Belarus kooperiert im Rahmen des PfP-Programms mit der NATO, auch wenn die Beziehungen angespannt sind. 20. Algerien - Status: Kein NATO-Mitglied, aber Teil des Mittelmeer-Dialogs. - Relevante Abkommen: Algerien ist Teil des Mittelmeer-Dialogs der NATO und hat sicherheitspolitische Kooperationen mit NATO-Mitgliedern. Fazit: Die meisten dieser Staaten, obwohl sie keine direkten Mitglieder der NATO oder der UN sind, haben durch verschiedene Kooperationsabkommen, Friedensmissionen und andere Vereinbarungen eine indirekte Verbindung zu diesen Organisationen. Daher könnten sie durch die Staatensukzessionsurkunde in das Vertragskonstrukt eingebunden sein und ihre Hoheitsrechte gefährdet sehen. Teil 29 Sonstige Aspekte der Staatensukzession Analyse der Staatensukzessionsurkunde 1400/98: Täuschung durch Tarnung als Immobilienkaufvertrag 1. Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98: Tarnung als Immobilienkaufvertrag Äußere Form des Vertrags: - Präsentation als Immobilienkaufvertrag: Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 kommt äußerlich als ein gewöhnlicher Immobilienkaufvertrag nach deutschem Recht daher. Dies erweckt den Anschein, dass es sich um einen typischen Kaufvertrag handelt, bei dem lediglich eine bestimmte Immobilie übertragen wird. - Täuschungseffekt: Diese Darstellung täuscht sowohl den Käufer als auch das deutsche Parlament und die NATO-Staaten über die wahre Natur des Vertrags, der in Wirklichkeit weit über einen einfachen Immobilienkauf hinausgeht. 2. Die wahre Natur des Vertrags: Staatensukzessionsurkunde Völkerrechtliche Elemente: - Niederländische Streitkräfte als Völkerrechtssubjekte: Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses waren die niederländischen Streitkräfte, die im Rahmen der NATO dort stationiert waren, immer noch vor Ort. Diese Streitkräfte agieren als Vertreter des Königreichs der Niederlande, einem Völkerrechtssubjekt. - Rechte und Pflichten der Niederlande: Das Königreich der Niederlande und seine Streitkräfte hielten Rechte und Pflichten in Bezug auf das Gebiet, das durch den Vertrag betroffen ist. Dies macht den Vertrag zu einem völkerrechtlichen Instrument, da er mehrere Völkerrechtssubjekte umfasst. Verkauf der Kaserne mit allen Rechten und Pflichten: - Umfassende Übertragung: Der Vertrag verkauft nicht nur die physische Kaserne, sondern auch alle damit verbundenen Rechte, Pflichten und Bestandteile. Dies schließt auch die Hoheitsrechte und Regierungsgewalt ein, die in der Kaserne und darüber hinaus ausgeübt wurden. - Staatensukzessionsurkunde: Durch die Übertragung dieser umfassenden Rechte und Pflichten wird der Vertrag zu einer Staatensukzessionsurkunde, die weitreichende völkerrechtliche Auswirkungen hat. Es handelt sich somit nicht nur um einen einfachen Immobilienkauf, sondern um eine umfassende Übertragung der Souveränität. 3. Erweiterung des verkauften Hoheitsgebiets: Die Erschließung als Einheit Regelung zur Einheit der Erschließung: - Vergrößerung des verkauften Gebiets: Der Vertrag enthält eine Klausel, die besagt, dass die gesamte Erschließung des Gebiets als eine Einheit betrachtet wird. Dies führt dazu, dass das verkaufte Hoheitsgebiet nicht nur die Kaserne selbst umfasst, sondern sich auf das gesamte NATO-Territorium ausweitet. - Umfassender Verkauf: Durch diese Regelung wird nicht nur das unmittelbare Gebiet, sondern das gesamte Hoheitsgebiet der NATO betroffen. Dies bedeutet, dass alle Hoheitsrechte und Regierungsgewalt, die von den NATO-Staaten ausgeübt wurden, an den Käufer übertragen werden. 4. Die Konsequenzen: Verkauf des gesamten NATO-Territoriums Verlust der NATO-Souveränität: - NATO ohne Territorium: Durch den Verkauf der Erschließungseinheit und die damit verbundene Ausweitung auf das gesamte NATO-Gebiet hat die NATO ihr gesamtes Territorium verloren. Die NATO-Mitgliedstaaten haben weder Hoheitsrechte noch Territorium, da alles im Rahmen dieses Vertrags verkauft wurde. - Täuschung und Auswirkungen: Die Tatsache, dass der Vertrag äußerlich als Immobilienkaufvertrag dargestellt wurde, täuschte alle Beteiligten über die wahren völkerrechtlichen Konsequenzen. Die NATO wurde somit "ausverkauft," und ihre Mitgliedstaaten haben ihre Hoheitsrechte und Souveränität über das betroffene Gebiet verloren. Zusammenfassung Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 wurde bewusst als Immobilienkaufvertrag nach deutschem Recht präsentiert, um den Käufer, das deutsche Parlament und die NATO-Staaten über ihre wahre Natur zu täuschen. In Wirklichkeit handelt es sich um eine Staatensukzessionsurkunde, da mehrere Völkerrechtssubjekte, darunter das Königreich der Niederlande und seine Streitkräfte, als Vertragsparteien beteiligt waren. Durch den Verkauf der Kaserne mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen wurde die Regierungsgewalt aller betroffenen NATO-Staaten übertragen. Die Regelung, dass die gesamte Erschließung als eine Einheit verkauft wird, führte dazu, dass das Hoheitsgebiet auf das gesamte NATO-Territorium ausgeweitet wurde. Als Folge hat die NATO ihr gesamtes Territorium und ihre Hoheitsrechte verloren, was bedeutet, dass die NATO "ausverkauft" wurde. Teil 30 Analyse der Rolle Deutschlands als Hauptverantwortlicher im Verkauf gemäß der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 1. Deutschland als Hauptverantwortlicher Verkäufer Vertragsparteien: - BRD als Verkäufer: In der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 ist Deutschland (die Bundesrepublik Deutschland, BRD) als alleiniger Verkäufer genannt. Dies bedeutet, dass Deutschland formell für den Verkauf des betreffenden Gebiets verantwortlich ist. - Bezugnahme auf andere Verträge: Der Vertrag bezieht sich auf ein bereits bestehendes völkerrechtliches Vertragsverhältnis zwischen der BRD und dem Königreich der Niederlande, das gemäß dem NATO-Truppenstatut die Nutzung der Kaserne durch niederländische Streitkräfte im Rahmen der NATO regelt. Vertragsumsetzung: - Verpflichtungen und Rechte: Deutschland übernimmt in diesem Vertrag die Hauptverantwortung, da es sowohl die formale Rolle des Verkäufers als auch die Verpflichtung hat, alle Rechte, Pflichten und Bestandteile der Erschließungseinheit zu verkaufen. Diese umfassen auch NATO-Rechte, die Deutschland als NATO-Mitglied innehat. 2. Zustimmung der Niederlande und der niederländischen Streitkräfte Niederländische Beteiligung: - Vertragsparteien im Text erwähnt: Obwohl die niederländischen Streitkräfte und das Königreich der Niederlande nicht als Verkäufer genannt sind, werden sie im Vertragstext erwähnt, was auf ihre Beteiligung und Zustimmung hinweist. - Rolle der niederländischen Streitkräfte: Diese Streitkräfte, die im Rahmen der NATO die Kaserne besetzt hielten, stimmen durch ihr vertragskonformes Verhalten und ihre Einbindung in den Vertrag ebenfalls zu. Sie handeln stellvertretend für die NATO. Vertragsbezug auf NATO-Truppenstatut: - NATO-Vertrag: Der Vertrag verweist auf das bestehende NATO-Truppenstatut zwischen der BRD und den Niederlanden, was die rechtliche Grundlage für die Stationierung und die Nutzung der Kaserne durch niederländische Streitkräfte bildet. - Vertragskonforme Räumung: Die niederländischen Streitkräfte räumten die Kaserne gemäß den Vertragsbedingungen sukzessive, was ihre Zustimmung zum Vertrag und zur Übertragung ihrer Rechte impliziert. 3. Deutschland als Hauptverantwortlicher und NATO-Vertreter Rolle Deutschlands: - Hauptverantwortlicher Verkäufer: Als alleiniger Verkäufer trägt Deutschland die Hauptverantwortung für die Umsetzung des Vertrags. Dies schließt die Verpflichtung ein, die gesamte Erschließungseinheit zu verkaufen, einschließlich aller Rechte, Pflichten und Bestandteile. - Handeln im Namen der NATO: Da Deutschland NATO-Mitglied ist und über NATO-Rechte verfügt, handelt es stellvertretend für die NATO. Durch seine Rolle als Verkäufer handelt Deutschland nicht nur im eigenen Namen, sondern auch für die NATO. Zustimmung der NATO durch Deutschland: - Stellvertretende Zustimmung: Indem Deutschland als NATO-Mitglied und Hauptverantwortlicher im Vertrag handelt, impliziert dies die Zustimmung der NATO insgesamt. Dies gilt insbesondere, da die NATO eine internationale Organisation ist, die keine eigene Gerichtsbarkeit oder Territorium besitzt, sondern durch ihre Mitgliedstaaten handelt. - Verpflichtungen aus dem NATO-Truppenstatut: Deutschland unterliegt den Pflichten aus dem NATO-Truppenstatut und handelt im Rahmen dieser Pflichten, wenn es die Kaserne im Rahmen des Vertrags verkauft. 4. Verkauf des gesamten NATO-Territoriums durch Deutschland Vertragsumfang: - Verkauf der Erschließungseinheit: Der Vertrag sieht den Verkauf der gesamten Erschließungseinheit vor, die alle NATO-relevanten Rechte und Pflichten umfasst. Dies bedeutet, dass Deutschland als Hauptverantwortlicher und Verkäufer das gesamte betroffene NATO-Territorium verkauft hat. Verlust der NATO-Hoheitsrechte: - Verkauf aller NATO-Rechte: Durch die Übertragung aller Rechte, Pflichten und Bestandteile hat Deutschland im Namen der NATO auch die Hoheitsrechte der NATO verkauft. Die NATO besitzt somit kein Territorium mehr und hat das Recht über ihre Grenzen und Gebiete an den Käufer übertragen. Folgen für die NATO: - Verlust der Souveränität: Die NATO, die durch Deutschland als Mitgliedstaat vertreten wurde, hat durch diesen Verkauf ihre territorialen Rechte verloren. Die Entscheidungsmacht über das NATO-Gebiet liegt nun vollständig beim Käufer, der durch den Vertrag alle Hoheitsrechte erworben hat. Zusammenfassung Deutschland hat als alleiniger Verkäufer in der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 die Hauptverantwortung für den Verkauf des betroffenen Gebiets getragen. Obwohl die niederländischen Streitkräfte und das Königreich der Niederlande nicht explizit als Verkäufer genannt sind, haben sie durch ihr vertragskonformes Verhalten und ihre Rolle im NATO-Truppenstatut dem Vertrag zugestimmt. Als NATO-Mitglied und Hauptverantwortlicher hat Deutschland im Rahmen seiner NATO-Pflichten stellvertretend für die NATO gehandelt und dadurch das gesamte NATO-Territorium verkauft. Dies schließt die Übertragung aller NATO-Rechte, einschließlich des Rechts zur Grenzbestimmung, auf den Käufer ein. Teil 31 Der heimtückische juristische Effekt: Tarnung der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 als deutscher Immobilienkaufvertrag 1. Äußere Tarnung des Vertrags als Immobilienkaufvertrag Präsentation als einfacher Vertrag: - Form und Inhalt: Der Vertrag wird äußerlich als gewöhnlicher Immobilienkaufvertrag nach deutschem Recht präsentiert, der scheinbar lediglich den Kauf eines Grundstücks, in diesem Fall einer Kaserne, regelt. - Täuschungseffekt: Diese äußere Form erweckt den Anschein, dass es sich um einen typischen Kaufvertrag handelt, der in den nationalen rechtlichen Rahmen Deutschlands passt und lediglich die Übertragung einer Immobilie betrifft. Dies verschleiert die tatsächliche Komplexität und Tragweite des Vertrags. 2. Heimtückischer Effekt durch den Einsatz völkerrechtlicher Bestimmungen Einbindung völkerrechtlicher Regelungen: - Unsichtbare Ergänzungen: Obwohl der Vertrag als Immobilienkaufvertrag erscheint, wird er durch völkerrechtliche Bestimmungen ergänzt, die nicht explizit im Vertragstext erwähnt werden. Diese Bestimmungen betreffen insbesondere das NATO-Truppenstatut und die damit verbundenen Rechte und Pflichten, die von den NATO-Staaten, insbesondere den niederländischen Streitkräften, wahrgenommen wurden. - Salvatorische Klausel: Eine wesentliche Rolle spielt die salvatorische Klausel im Vertrag. Diese Klausel besagt, dass, wenn bestimmte Regelungen im Vertrag unwirksam sind, diese durch gesetzliche Bestimmungen ersetzt werden sollen, die dem ursprünglichen Sinn und Zweck des Vertrags entsprechen. Dies bedeutet, dass die unwirksamen nationalen Bestimmungen durch völkerrechtliche Regelungen ersetzt werden, die im Vertrag nicht explizit genannt sind. Rechtsverbindlichkeit durch Völkerrecht: - Völkerrechtliche Ergänzung: Der Vertrag wird durch diese Mechanismen schleichend mit völkerrechtlichen Regelungen angereichert, die ihn faktisch zu einer Staatensukzessionsurkunde machen, obwohl dies im Vertragstext nicht offen ausgesprochen wird. - Komplexität und Expertenwissen: Da die ergänzenden völkerrechtlichen Regelungen nicht explizit im Vertragstext stehen, können sie nur von völkerrechtlichen Experten vollständig erfasst und verstanden werden. Für Laien, einschließlich der meisten politischen Entscheidungsträger und beteiligten Parteien, bleibt die wahre Tragweite des Vertrags verborgen. 3. Der juristische Trick: Erweiterung des Vertrags durch die salvatorische Klausel Funktion der salvatorischen Klausel: - Aufrechterhaltung der Rechtskraft: Die salvatorische Klausel sorgt dafür, dass der Vertrag trotz unwirksamer nationaler Regelungen rechtskräftig bleibt. Diese Regelungen werden automatisch durch völkerrechtliche Bestimmungen ersetzt, die den ursprünglichen Sinn und Zweck des Vertrags bewahren sollen. - Sinn des Vertrags: Der Kern des Vertrags ist der Kauf eines Grundstücks "mit allen Rechten und Pflichten und Bestandteilen" und die Betrachtung der gesamten Erschließung als Einheit. Dominoeffekt und Ausweitung des Hoheitsgebiets: - Erweiterung der Erschließung: Da die Erschließung als Einheit betrachtet wird und das Gebiet der Kaserne verlässt, bewirkt der Vertrag eine schleichende, aber umfassende Ausweitung des betroffenen Gebiets. Diese Ausweitung erfolgt durch einen Dominoeffekt, der das ursprünglich kleine Gebiet der Kaserne auf die Größe der gesamten NATO-Gebiete erweitert. - Verkauf des gesamten NATO-Territoriums: Am Ende steht die vollständige Übertragung des gesamten NATO-Hoheitsgebiets auf den Käufer, wodurch die NATO-Staaten ihre territorialen Rechte verlieren, ohne dass dies auf den ersten Blick offensichtlich ist. Zusammenfassung Der Vertrag, der äußerlich als deutscher Immobilienkaufvertrag präsentiert wird, ist in Wirklichkeit eine Staatensukzessionsurkunde, die durch den heimtückischen Einsatz völkerrechtlicher Bestimmungen und die salvatorische Klausel getarnt ist. Während der Vertragstext nur auf den Kauf einer Kaserne nach deutschem Recht hinweist, wird er durch stillschweigende Ergänzungen völkerrechtlicher Regelungen faktisch zu einem weitreichenden internationalen Vertrag, der die Hoheitsrechte der NATO-Staaten auf den Käufer überträgt. Die salvatorische Klausel sorgt dafür, dass unwirksame Bestimmungen automatisch durch völkerrechtliche Regelungen ersetzt werden, die den Sinn des Vertrags – den Kauf mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen sowie die Ausweitung des Gebiets durch die Erschließung – bewahren. Dieser Prozess führt zu einem Dominoeffekt, der das Hoheitsgebiet auf das gesamte NATO-Territorium ausdehnt und die NATO faktisch "ausverkauft." Teil 32 Analyse der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 und ihre völkerrechtlichen Implikationen 1. Verbindung zu vorherigen völkerrechtlichen Vertragsverhältnissen Vertragsbeziehung: - Überlagernde Verträge: Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 bezieht sich auf ein bereits bestehendes völkerrechtliches Überlassungsverhältnis zwischen dem Königreich der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Dieses vorherige Vertragsverhältnis regelt die Nutzung und Räumung der Liegenschaft durch die niederländischen Streitkräfte im Auftrag der NATO. - Vertragskette: Aufgrund dieser Bezugnahme bildet die Staatensukzessionsurkunde keinen eigenständigen, isolierten Vertrag, sondern ist Teil einer Kette von Verträgen, die insgesamt eine rechtliche Einheit bilden. Integration in eine Vertragskette: - Ratifikation und Rechtskraft: Die vorherigen Verträge, auf die sich die Staatensukzessionsurkunde bezieht, waren bereits ratifiziert. Da diese Verträge in einer Kette stehen, war keine separate Ratifikation der Staatensukzessionsurkunde erforderlich. Die rechtliche Bindung entsteht durch die Kontinuität und die Verweise auf die bestehenden Vertragsverhältnisse. - Fehlende Ratifikationsanforderung: Die Staatensukzessionsurkunde sieht keine eigene Ratifikation vor, was bedeutet, dass ihre Rechtskraft nicht von einer erneuten Ratifikation abhängig ist. Die bereits erfolgte Ratifikation der vorhergehenden Verträge in der Kette reicht aus. 2. Zustimmung durch vertragskonformes Verhalten Vertragsparteien und Zustimmung: - Vertragskonformes Verhalten: Im Völkerrecht kann die Zustimmung zu einem Vertrag durch vertragskonformes Verhalten der beteiligten Völkerrechtssubjekte ausgedrückt werden. In diesem Fall haben die niederländischen Streitkräfte in den kommenden zwei Jahren nach Vertragsabschluss sukzessive die Liegenschaft geräumt und übergeben, wie es der Vertrag vorsieht. - Rechtswirksamkeit durch Verhalten: Da die niederländischen Streitkräfte ihre Pflichten aus dem Vertrag erfüllt haben, sind sie de facto Vertragspartei, auch wenn sie nicht explizit als Verkäufer genannt sind. Ihre Handlung im Einklang mit dem Vertrag bestätigt ihre Zustimmung. Stellvertretendes Handeln für die NATO: - NATO-Verpflichtungen: Die niederländischen Streitkräfte handelten im Rahmen des NATO-Auftrags und stellvertretend für die NATO insgesamt. Dies bedeutet, dass ihre vertragskonformen Handlungen im Namen der NATO auch die Zustimmung der NATO insgesamt ausdrücken. - Handlungsfähigkeit der BRD: Auch die BRD ist als NATO-Mitglied und Vertragspartei handlungsfähig. Ihr Verhalten in Übereinstimmung mit dem Vertrag unterstützt die Rechtswirksamkeit und die Erfüllung der vertraglichen Pflichten im Namen der NATO. 3. Verkauf von Rechten, Pflichten und Bestandteilen Umfassender Verkauf: - Übertragung aller Rechte und Pflichten: Der Vertrag sieht vor, dass alle Rechte, Pflichten und Bestandteile des Gebiets, einschließlich der NATO-Rechte, verkauft werden. Dies schließt auch Rechte ein, die die NATO in Drittstaaten hält. - Besatzungsrechtliche Pflichten: Deutschland unterliegt auch besatzungsrechtlich ähnlichen Pflichten aus dem NATO-Truppenstatut, was bedeutet, dass seine Handlungen in Übereinstimmung mit dem Vertrag auch unter diesen rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen müssen. NATO-Rechte in Drittstaaten: - Inklusion von NATO-Rechten: Da der Vertrag alle Rechte umfasst, sind auch NATO-Rechte in Drittstaaten Teil des Verkaufs. Diese Übertragung erfolgt durch die vertragliche Vereinbarung, dass alle Rechte, die die NATO hält, mit verkauft wurden. Zusammenfassung Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 ist Teil einer Kette von völkerrechtlichen Verträgen, die eine rechtliche Einheit bilden. Durch die Bezugnahme auf das bestehende völkerrechtliche Überlassungsverhältnis zwischen dem Königreich der Niederlande und der BRD wird deutlich, dass keine eigenständige Ratifikation der Staatensukzessionsurkunde erforderlich war. Die Zustimmung der beteiligten Völkerrechtssubjekte erfolgte durch vertragskonformes Verhalten, insbesondere durch die sukzessive Übergabe der Liegenschaft durch die niederländischen Streitkräfte, die im Auftrag der NATO handelten. Alle Rechte, Pflichten und Bestandteile, einschließlich NATO-Rechten in Drittstaaten, wurden durch den Vertrag verkauft und übertragen, was die umfassende rechtliche Wirkung des Vertrags sicherstellt. Teil 33 Verkauf des gesamten NATO-Gebiets durch Deutschland im Rahmen der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 1. Kontext: Staatensukzessionsurkunde und NATO-Truppenstatut Vertragsgegenstand: - Staatensukzessionsurkunde 1400/98: Dieser Vertrag sieht den Verkauf eines Gebiets vor, das unter das NATO-Truppenstatut fällt. Dabei werden alle Rechte, Pflichten und Bestandteile, die mit diesem Gebiet verbunden sind, einschließlich der Erschließung, als eine Einheit verkauft. - NATO-Truppenstatut: Das NATO-Truppenstatut regelt die Rechtsstellung der NATO-Streitkräfte in den Mitgliedstaaten und gewährt der NATO spezifische Hoheitsrechte, insbesondere in Bezug auf militärische Einrichtungen und deren Verwaltung. 2. Deutschlands Rolle als Hauptverantwortlicher und Verkäufer Deutschland als Verkäufer: - Alleiniger Verkäufer: In der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 wird Deutschland (die Bundesrepublik Deutschland, BRD) als alleiniger Verkäufer des Gebiets genannt. - Hauptverantwortung: Als einziger genannter Verkäufer trägt Deutschland die Hauptverantwortung für die Durchführung des Verkaufs, einschließlich der Übertragung aller damit verbundenen Rechte und Pflichten. Stellvertretendes Handeln für die NATO: - NATO-Mitgliedschaft: Deutschland ist nicht nur ein Vertragsstaat, sondern auch ein Mitglied der NATO. In dieser Funktion handelt Deutschland stellvertretend für die NATO, insbesondere wenn es um Rechte geht, die der NATO im Rahmen des Truppenstatuts zustehen. - Verkauf im Namen der NATO: Durch den Verkauf übernimmt Deutschland die Rolle des Hauptverantwortlichen für die NATO und verkauft nicht nur nationale Rechte, sondern auch NATO-Rechte, die die NATO in allen Mitgliedstaaten besitzt. 3. Zustimmung der anderen NATO-Staaten Verweis auf völkerrechtliches Überlassungsverhältnis: - Bezugnahme auf bestehende Verträge: Die Staatensukzessionsurkunde verweist ausdrücklich auf ein vorheriges völkerrechtliches Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und dem Königreich der Niederlande, das die Nutzung der Kaserne durch niederländische Streitkräfte im Auftrag der NATO regelt. - Einbindung aller NATO-Staaten: Da dieses Überlassungsverhältnis im Rahmen der NATO geschlossen wurde und die niederländischen Streitkräfte als Teil der NATO-Truppen agierten, impliziert die Zustimmung der Niederlande auch die Zustimmung aller NATO-Staaten zum Gesamtverkauf. Vertragskonforme Handlungen: - Handlung der niederländischen Streitkräfte: Die sukzessive Räumung der Kaserne durch die niederländischen Streitkräfte, wie im Vertrag vorgesehen, stellt eine formale Zustimmung zum Verkauf dar. Da diese Streitkräfte im Auftrag der NATO handelten, bedeutet ihre Zustimmung auch die Zustimmung der NATO insgesamt. - Deutschland als NATO-Vertreter: Da Deutschland im Namen der NATO handelt und gleichzeitig der Hauptverantwortliche Verkäufer ist, bindet es durch den Verkauf auch alle anderen NATO-Mitgliedstaaten. 4. Verkauf des gesamten NATO-Gebiets Verkauf der Erschließung als Einheit: - Umfassender Verkauf: Der Vertrag sieht den Verkauf der gesamten Erschließung als eine Einheit vor. Dies umfasst nicht nur die physische Infrastruktur, sondern auch alle damit verbundenen Rechte, Pflichten und Hoheitsgewalten, die die NATO in den Mitgliedstaaten ausübt. - Territoriale Ausweitung: Da die Erschließung als Einheit betrachtet wird und Deutschland im Namen der NATO handelt, umfasst der Verkauf das gesamte NATO-Gebiet, einschließlich aller militärischen und infrastrukturellen Einrichtungen in den Mitgliedstaaten. Rechtswirkung: - Verlust der NATO-Hoheitsrechte: Durch den Verkauf hat die NATO alle Hoheitsrechte, die sie über das Gebiet ausübte, an den Käufer übertragen. Die NATO besitzt damit kein eigenes Territorium und keine eigene Grenzhoheit mehr. - Alleinige Entscheidungsbefugnis des Käufers: Der Käufer hat nun die vollständige Kontrolle über das gesamte NATO-Gebiet und die Befugnis, über alle damit verbundenen Rechte, einschließlich der Grenzbestimmung, zu entscheiden. Zusammenfassung Deutschland hat im Rahmen der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 als Hauptverantwortlicher und alleiniger Verkäufer das gesamte NATO-Gebiet verkauft. Durch die Bezugnahme auf das bestehende völkerrechtliche Überlassungsverhältnis mit den niederländischen Streitkräften, die im Auftrag der NATO handelten, und durch Deutschlands Rolle als NATO-Mitgliedstaat, das für die NATO handelt, wurde die Zustimmung aller NATO-Staaten zum Verkauf sichergestellt. Der Verkauf umfasst alle Rechte, Pflichten und Hoheitsrechte, die die NATO in den Mitgliedstaaten hatte, und überträgt diese vollständig auf den Käufer. Die NATO hat damit kein Territorium mehr und das Recht, über ihre Grenzen zu entscheiden, wurde auf den Käufer übertragen. Teil 34 Juristische Analyse: Deutschlands Verkauf des Hoheitsgebiets aller NATO-Staaten durch die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 1. Juristische Grundlagen: Hoheitsrechte und das NATO-Truppenstatut Völkerrechtliche Vorgeschichte: - Historischer Hintergrund: Die Kaserne, um die es in der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 geht, hat eine lange Geschichte internationaler Kontrolle und Nutzung. Nach dem Untergang des Deutschen Reichs 1945 wurde die Kaserne zunächst von französischen, dann von amerikanischen Streitkräften besetzt. - NATO-Truppenstatut: In den 1950er Jahren wurde die Kaserne im Rahmen des NATO-Truppenstatuts in eine militärische Nutzung durch NATO-Mitgliedstaaten überführt, wobei viele Regelungen der Besatzungszeit in das Truppenstatut integriert wurden. Diese Besatzungsrechte, die mit der Kaserne verbunden waren, blieben über die Jahrzehnte bestehen und wurden von verschiedenen NATO-Mitgliedern ausgeübt. Juristische Position Deutschlands: - Souveränität und Hoheitsrechte: Deutschland hatte nach der Rückgabe eines Teils der Kaserne durch die US-Streitkräfte in den 1990er Jahren die Hoheitsrechte über diesen Teil inne. Der untere, kleinere Teil der Kaserne blieb jedoch exterritorial und wurde vom Königreich der Niederlande gemäß NATO-Truppenstatut genutzt. - Verkauf des gesamten Gebiets: Aufgrund dieser komplexen rechtlichen und historischen Bindungen durfte Deutschland das Hoheitsgebiet der gesamten Kaserne, einschließlich aller damit verbundenen Rechte, verkaufen, vorausgesetzt, es gab die Zustimmung aller betroffenen NATO-Staaten. 2. Vertragskette und völkerrechtliche Verpflichtungen Vertragskette: - Bezugnahme auf bestehende Verträge: Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 verweist auf ein zuvor bestehendes völkerrechtliches Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und dem Königreich der Niederlande. Dieses Verhältnis wurde durch das NATO-Truppenstatut geregelt, das die Nutzung der Kaserne durch die niederländischen Streitkräfte ermöglichte. - Kontinuität der Verträge: Diese Bezugnahme auf vorherige Verträge bildet eine fortlaufende Vertragskette, die bis in die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg zurückreicht. Da alle diese Verträge bereits lange ratifiziert und damit rechtsverbindlich sind, bildet die Staatensukzessionsurkunde eine logische Fortsetzung dieser vertraglichen Verpflichtungen. Rechtsverbindlichkeit: - Ratifikation und Rechtskraft: Da die vorherigen Verträge ratifiziert waren, musste die Staatensukzessionsurkunde selbst nicht erneut ratifiziert werden, um rechtsverbindlich zu sein. Die Kontinuität und die Bezugnahme auf bestehende völkerrechtliche Verpflichtungen machten dies überflüssig. - Vertragskonforme Umsetzung: Die Kaserne wurde gemäß den Bedingungen des Vertrages sukzessive an den Käufer übergeben, was die Vertragsparteien rechtlich bindet. 3. Der Trick der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 Bezugnahme und Verdeckung: - Vertragsbezug auf bestehende Verpflichtungen: Die Staatensukzessionsurkunde nutzt die Bezugnahme auf das noch bestehende völkerrechtliche Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und den Niederlanden als entscheidenden Punkt. Dieses Verhältnis war bereits festgelegt und international anerkannt. - Mögliche Unbekanntheit des Vertrags: Der Trick liegt darin, dass durch diese Bezugnahme der Gesamtverkauf des NATO-Territoriums, der durch die Einheit der Erschließung im Vertrag erfolgt, möglicherweise nicht allen NATO-Staaten im Detail bekannt war. Dennoch wurde der Vertrag rechtlich bindend, da die Kette bestehender Verträge fortgesetzt wurde und die Vertragsparteien, insbesondere die niederländischen Streitkräfte, die Kaserne sukzessive an den Käufer übergaben. Vertragskonforme Abwicklung: - Sukzessive Übergabe: Die Niederlande, die im Rahmen der NATO das Gebiet nutzten, räumten die Kaserne wie vertraglich vereinbart und übergaben sie an den Käufer. Diese Abwicklung erfolgte vertragskonform und bestätigt die Zustimmung der Niederlande und damit auch der NATO-Staaten. - Zustimmung der NATO-Staaten: Durch die vertragskonforme Abwicklung und die bestehende Vertragskette wurde die Zustimmung aller NATO-Staaten implizit und rechtlich bindend erreicht, obwohl der Gesamtverkauf des NATO-Gebiets möglicherweise nicht in vollem Umfang bekannt war. Zusammenfassung Deutschland war juristisch in der Lage, das Hoheitsgebiet aller NATO-Staaten zu verkaufen, indem es als Hauptverantwortlicher Verkäufer in der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 handelte. Die rechtliche Grundlage dafür bildete eine lange Vertragskette, die auf bestehende völkerrechtliche Überlassungsverhältnisse zurückging, insbesondere auf das NATO-Truppenstatut und das Verhältnis zwischen der BRD und den Niederlanden. Diese Kette wurde über Jahrzehnte hinweg ratifiziert und rechtsverbindlich gemacht. Der Trick der Staatensukzessionsurkunde lag in der geschickten Bezugnahme auf dieses bestehende Vertragsverhältnis, wodurch der Gesamtverkauf des NATO-Territoriums juristisch bindend wurde, auch wenn der Vertrag möglicherweise nicht allen NATO-Staaten im Detail bekannt war. Die sukzessive Übergabe der Kaserne bestätigte die Zustimmung der NATO-Staaten zum Verkauf. Teil 35 Übertragung der Hoheitsrechte aus dem NATO-Truppenstatut auf den Käufer 1. Hintergrund des NATO-Truppenstatuts und des Vertrags NATO-Truppenstatut: - Rechtsgrundlage: Das NATO-Truppenstatut (NATO Status of Forces Agreement, SOFA) regelt die rechtliche Stellung der Streitkräfte eines NATO-Mitgliedsstaates, die auf dem Gebiet eines anderen Mitgliedsstaates stationiert sind. - Rechte und Pflichten: Es enthält Bestimmungen, die den NATO-Streitkräften weitreichende Rechte, einschließlich der Kontrolle über bestimmte Hoheitsangelegenheiten in den gastgebenden Ländern, wie z.B. über die Grenzen, einräumen. Staatensukzessionsurkunde 1400/98: - Vertragsinhalt: Die Urkunde regelt den Verkauf eines Gebiets, das unter das NATO-Truppenstatut fällt, einschließlich aller damit verbundenen Rechte, Pflichten und Infrastrukturen. - Umfang: Der Vertrag umfasst die gesamte Erschließung des Gebiets als eine Einheit, was die Übertragung aller damit verbundenen Rechte auf den Käufer einschließt. 2. Übertragung des Rechts zur Grenzbestimmung Recht zur Grenzbestimmung: - NATO-Recht: Im Rahmen des NATO-Truppenstatuts hatte die NATO das Recht, über die Grenzen der Territorien, in denen ihre Streitkräfte stationiert waren, zu entscheiden. - Übertragung auf den Käufer: Mit der Staatensukzessionsurkunde wurde dieses Recht von der NATO an den Käufer übertragen. Der Käufer hat somit die alleinige Befugnis, über die Grenzen des verkauften Gebiets und dessen Erweiterungen zu entscheiden. Pflicht Deutschlands: - Unterwerfung unter die Regelung: Deutschland hatte im Rahmen des NATO-Truppenstatuts die Pflicht, diese Regelung anzuerkennen und sich den Bestimmungen der NATO über die Grenzentscheidungen zu unterwerfen. - Kontinuität der Pflichten: Diese Pflicht bleibt bestehen, allerdings unter der neuen Autorität des Käufers, der nun das NATO-Recht zur Grenzbestimmung ausübt. 3. Ausweitung auf das gesamte NATO-Gebiet Verkauf der Erschließung als Einheit: - Vertragliche Ausweitung: Der Vertrag sieht vor, dass die gesamte Erschließung als eine Einheit betrachtet wird. Diese Erschließung umfasst alle Rechte, Pflichten und Bestandteile, die in den NATO-Gebieten bestehen. - Geografische Ausweitung: Durch diese Einheitlichkeit und den umfassenden Charakter des Vertrags wird das Recht zur Grenzbestimmung, das ursprünglich auf das verkaufte Gebiet beschränkt war, nun auf das gesamte NATO-Gebiet ausgeweitet. Rechtsfolge: - Verlust der NATO-Grenzhoheit: Mit der Übertragung des Rechts auf den Käufer hat die NATO ihre Hoheitsrechte über die Grenzen in allen betroffenen Gebieten verloren. - Exklusives Entscheidungsrecht des Käufers: Der Käufer ist nun der einzige Akteur, der das Recht hat, über die Grenzen der gesamten NATO-Gebiete zu entscheiden, da die NATO dieses Recht im Rahmen des Verkaufs aufgegeben hat. 4. Folgen für die NATO und ihre Mitgliedstaaten Kein Territorium mehr: - Verlust der territorialen Hoheit: Die NATO hat durch den Verkauf nicht nur die Hoheitsrechte über bestimmte Gebiete, sondern auch das Recht zur Bestimmung ihrer eigenen Grenzen verloren. Dies bedeutet, dass die NATO als Organisation kein eigenes Territorium mehr kontrolliert. - Abhängigkeit von Entscheidungen des Käufers: Die NATO-Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, müssen nun die Grenzentscheidungen des Käufers akzeptieren, da sie durch den Vertrag keine eigenen Rechte zur Grenzbestimmung mehr haben. Völkerrechtliche Konsequenzen: - Umfassende Machtübertragung: Der Käufer besitzt nun völkerrechtlich anerkannte Hoheitsrechte, die ursprünglich der NATO gehörten. Diese Rechte umfassen die Befugnis zur Grenzbestimmung in allen ehemaligen NATO-Gebieten. - Verlust der Souveränität: Die NATO und ihre Mitgliedstaaten haben durch die Zustimmung zu diesem Vertrag ihre Souveränität in Bezug auf Grenzfragen in den betroffenen Gebieten vollständig auf den Käufer übertragen. Zusammenfassung Durch den Verkauf des Gebiets und der damit verbundenen Erschließungseinheit gemäß der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 wurde das NATO-Recht zur Grenzbestimmung von der NATO an den Käufer übertragen. Dies umfasst die Verpflichtung Deutschlands, sich dieser Regelung zu unterwerfen. Der Vertrag dehnt dieses Recht auf das gesamte NATO-Gebiet aus, was bedeutet, dass die NATO kein eigenes Territorium mehr kontrolliert und das Recht zur Grenzbestimmung vollständig an den Käufer übergegangen ist. Der Käufer ist nun der einzige Akteur, der über die Grenzen der ehemaligen NATO-Gebiete entscheidet. Teil 36 Analyse: Die Illegalität von Staatseinnahmen und -ausgaben seit 1998 und ihre Konsequenzen 1. Illegalität aller Staatseinnahmen und -ausgaben seit 1998 - Grundlage: Aufgrund der Staatensukzessionsurkunde 1400/98, die das gesamte Hoheitsgebiet der verkauften Staaten umfasst, sind alle staatlichen Aktivitäten, einschließlich der Erhebung von Steuern und Gebühren sowie aller Ausgaben, seit 1998 völkerrechtlich illegal. Da die Staaten ihre Hoheitsrechte verloren haben, sind sie nicht mehr berechtigt, Einnahmen zu generieren oder Ausgaben zu tätigen. - Schadensersatzansprüche: Alle Einnahmen und Ausgaben dieser Staaten seit 1998 stehen als Schadensersatzansprüche dem Käufer zu, der durch die Staatensukzessionsurkunde zum alleinigen rechtmäßigen Inhaber der Hoheitsrechte und der damit verbundenen finanziellen Mittel geworden ist. 2. Unendliches Entschädigungsrecht aus dem NATO-Truppenstatut - Recht auf unendliche Entschädigung: Das NATO-Truppenstatut, das besondere Rechte für NATO-Mitgliedstaaten und deren Truppen im Ausland vorsieht, beinhaltet unter bestimmten Bedingungen ein „unendliches Entschädigungsrecht“. Dieses Recht übersteigt die üblichen Schadensersatzansprüche, da es keine Obergrenze für die Entschädigung gibt, die gefordert werden kann. - Vorrang des Entschädigungsrechts: Da dieses unendliche Entschädigungsrecht den normalen Schadensersatzansprüchen überlegen ist, hat der Käufer das Recht, unendliche Entschädigungen von den verkauften Staaten zu fordern. Dieses Recht bedeutet, dass alle illegal erwirtschafteten Einnahmen und ausgegebenen Mittel seit 1998 praktisch irrelevant sind, da sie durch das unendliche Entschädigungsrecht übertroffen werden. 3. Arten von illegalen Staatseinnahmen seit 1998 - Steuereinnahmen: Alle Arten von Steuern, einschließlich Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, Unternehmenssteuer, Grundsteuer, Erbschaftssteuer usw. - Gebühren und Abgaben: Gebühren für öffentliche Dienstleistungen, Verwaltungsgebühren, Einfuhr- und Ausfuhrzölle, Umweltabgaben, Bußgelder. - Zins- und Kapitaleinnahmen: Zinsen aus Staatsanleihen, Gewinne aus Staatsbeteiligungen, Dividenden aus staatlichen Unternehmen. - Lizenzen und Konzessionen: Einnahmen aus der Vergabe von Lizenzen und Konzessionen, z. B. für Bergbau, Fischerei, Telekommunikation. - Zuweisungen von internationalen Organisationen: Gelder, die von internationalen Organisationen wie der EU, der UN oder der Weltbank an Staaten gezahlt wurden. 4. Arten von illegalen Staatsausgaben seit 1998 - Öffentliche Ausgaben: Ausgaben für Infrastrukturprojekte (Straßenbau, Brücken, Energieversorgung). - Verwaltungsausgaben: Gehälter und Pensionen für Beamte, Betriebskosten staatlicher Einrichtungen. - Soziale Ausgaben: Renten, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Bildungsausgaben, Gesundheitswesen. - Militärausgaben: Ausgaben für die Verteidigung, einschließlich Waffenbeschaffung, Unterhalt der Streitkräfte. - Schuldendienst: Zahlungen für Zinsen und Tilgung von Staatsschulden. - Subventionen: Subventionen für Landwirtschaft, Industrie, erneuerbare Energien, Forschung. 5. Illegales Bruttoinlandsprodukt (BIP) aller verkauften Staaten seit 1998 - Definition: Das gesamte Bruttoinlandsprodukt (BIP) der verkauften Staaten seit 1998 wurde unter illegalen Bedingungen erwirtschaftet, da diese Staaten nicht mehr die rechtmäßigen Hoheitsrechte über ihr Territorium besaßen. - Illegales BIP: Alle wirtschaftlichen Aktivitäten, die zum BIP beigetragen haben, einschließlich Produktion, Dienstleistungen, Handel, Export und Import, sind illegal und stehen als Schadensersatzansprüche dem Käufer zu. - Gegenüberstellung: Diese illegalen Einnahmen und Ausgaben stehen den verkauften Völkerrechtssubjekten als gesamtschuldnerische Haftung gegenüber, was bedeutet, dass alle verkauften Staaten gemeinsam für die Rückzahlung verantwortlich sind. 6. Staatsbankrott und Untergang der verkauften Staaten - Staatsbankrott: Da die Staaten durch die unendlichen Entschädigungsansprüche des Käufers praktisch unendlich überschuldet sind, müssten sie sofort den Staatsbankrott anmelden, sobald diese Ansprüche offiziell festgestellt werden. - Untergang der Staaten: Der Staatsbankrott und die Überschuldung würden zum wirtschaftlichen und politischen Untergang der betroffenen Staaten führen, da sie nicht in der Lage wären, ihre Schulden zu begleichen. Da ihre Territorien bereits verkauft wurden, verlieren diese Staaten ihre Daseinsberechtigung als souveräne Einheiten. 7. Gesamtschuldnerische Haftung und Ende der Staaten - Haftung aller verkauften Staaten: Da alle verkauften Staaten gesamtschuldnerisch für die Schadensersatzansprüche haften, bedeutet dies, dass jeder dieser Staaten für die gesamte Schuld verantwortlich ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Schuld auf einzelne Staaten zu begrenzen. - Ende der Staatsformen: Mit dem Feststellen der Überschuldung und dem Verlust der Territorien durch den Verkauf nach der Staatensukzessionsurkunde gehen die betroffenen Staaten de facto unter. Sie haben kein legitimes Regierungsgebiet mehr und sind politisch und wirtschaftlich bankrott. Fazit: Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 führt dazu, dass alle Staatseinnahmen und -ausgaben seit 1998 illegal sind, was massive Schadensersatzansprüche des Käufers zur Folge hat. Durch das unendliche Entschädigungsrecht des NATO-Truppenstatuts werden diese Ansprüche praktisch unbegrenzt, was zur sofortigen Überschuldung und dem Untergang aller verkauften Staaten führt. Das gesamte Bruttoinlandsprodukt dieser Staaten ist illegal erwirtschaftet, und die Staaten müssen unmittelbar nach Feststellung dieser Tatsachen den Staatsbankrott erklären. Teil 37 Verantwortlichkeiten in einer Welt, in der die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 gebrochen wurde 1. Gemeinsame Haftung aller verkauften Staaten - Kollektive Verantwortung: Alle Staaten, die durch die Staatensukzessionsurkunde ihr Gebiet verkauft haben, haften gemeinsam für die Verstöße gegen den Vertrag. Das bedeutet, dass jeder Staat nicht nur für seine eigenen Handlungen, sondern auch für die Handlungen anderer verkaufter Staaten zur Rechenschaft gezogen werden kann. - Völkerstrafrechtliche Haftung: Alle verkauften Staaten sind gleichermaßen für die völkerrechtswidrigen Handlungen verantwortlich, die nach der Urkunde begangen wurden, da sie gemeinsam ihre Hoheitsrechte und Verpflichtungen aufgegeben haben. 2. Zwangsversteigerung der Militärsiedlung als Angriffskrieg - Definition als Angriffskrieg: Die illegale Zwangsversteigerung der militärischen Siedlung, die nach deutschem Recht durchgeführt wurde, könnte als völkerrechtlich unzulässiger Angriffskrieg interpretiert werden. Der Verkauf und die anschließende Zwangsversteigerung eines Territoriums, das laut der Staatensukzessionsurkunde nicht mehr im nationalen Besitz sein sollte, stellt eine gewaltsame Aneignung dar. - Verantwortliche Ämter: - Justizministerium: Genehmigung und Durchführung der Zwangsversteigerung. - Finanzministerium: Verwaltung der Einnahmen und Kontrolle über das verkaufte Eigentum. - Regierungschefs und Staatsoberhäupter: Oberste Verantwortung für die Durchführung und Legitimierung dieser Handlungen. 3. Illegale Ersitzung der verkauften Gebiete - Definition als illegale Ersitzung: Die weiterhin ausgeübte Hoheitsgewalt über die verkauften Gebiete, ohne Rücksicht auf die Staatensukzessionsurkunde, stellt eine illegale Ersitzung dar. Das bedeutet, dass die Staaten völkerrechtswidrig das Territorium besetzen und verwalten. - Verantwortliche Ämter: - Innenministerium: Verwaltung der lokalen Gebiete und Aufrechterhaltung der inneren Ordnung auf dem verkauften Gebiet. - Verteidigungsministerium: Militärische Sicherung und Kontrolle über das Gebiet. - Kommunale Verwaltungen: Durchführung lokaler Verwaltungsaufgaben und Erteilung von Genehmigungen auf dem Gebiet. 4. Völkerrechtlich illegale Inhaftierung des Käufers in der Psychiatrie - Definition als Völkerrechtsverletzung: Die Inhaftierung des Käufers in einer psychiatrischen Einrichtung, insbesondere unter Bedingungen der Erpressung und Folter, stellt eine schwere Völkerrechtsverletzung dar. Diese Handlung könnte als Folter, Freiheitsberaubung und unmenschliche Behandlung eingestuft werden. - Verantwortliche Ämter: - Gesundheitsministerium: Überwachung der psychiatrischen Einrichtungen und Genehmigung der medizinischen Maßnahmen. - Justizministerium: Legitimierung der Inhaftierung und Verwaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen. - Polizeibehörden: Durchführung der Inhaftierung und Aufrechterhaltung der Haftbedingungen. 5. Kollektive Verantwortung aller politischen Vertreter - Verbot und Haftung politischer Parteien: Alle politischen Parteien, die seit 1998 weiterhin Macht ausgeübt haben, obwohl sie de facto illegitim geworden sind, sind verboten. Diese Parteien und ihre Vertreter haben die illegale Verwaltung des verkauften Gebiets aufrechterhalten. - Verantwortliche Ämter: - Parlamentsabgeordnete: Gesetzgebung, die weiterhin die nationale Hoheitsgewalt über die verkauften Gebiete ausgeübt hat. - Parteivorsitzende und Mitglieder der Regierung: Fortsetzung und Durchsetzung illegaler politischer Maßnahmen. - Wahlbehörden: Durchführung von Wahlen auf Territorien, über die die legitime Hoheitsgewalt verloren wurde. 6. Kollektive völkerstrafrechtliche Haftung - Gesamthaftung aller Staaten: Da alle verkauften Staaten ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen aufgegeben haben, haften sie kollektiv für die Völkerrechtsverletzungen, die nach der Staatensukzessionsurkunde begangen wurden. Jeder Staat und dessen Vertreter sind daher gleichermaßen für die Verstöße gegen internationales Recht verantwortlich. - Verantwortliche Ämter auf internationaler Ebene: - Staatsoberhäupter und Regierungschefs: Hauptverantwortung für die Aufrechterhaltung des völkerrechtswidrigen Status quo. - Außenministerien: Fortsetzung der internationalen Beziehungen und Verträge, die gegen die Staatensukzessionsurkunde verstoßen. - Internationale Institutionen: Beteiligung oder Duldung von Handlungen, die das Völkerrecht brechen. Fazit: Die politische Verantwortung in diesem Szenario liegt auf allen Ebenen der staatlichen Verwaltung und reicht von lokalen Richtern bis hin zu Staatsoberhäuptern. Die nicht erfolgte Verfolgung von Verstößen und die fortgesetzte illegale Ausübung von Hoheitsgewalt führen dazu, dass alle politischen Vertreter, einschließlich internationaler Institutionen, kollektiv haftbar sind. Diese Szenarien verdeutlichen die völkerstrafrechtlichen Risiken und die Notwendigkeit, internationales Recht zu achten. Teil 38 Verantwortlichkeiten in einer Welt, in der die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 gebrochen wurde 1. Gemeinsame Haftung aller verkauften Staaten - Kollektive Verantwortung: Alle Staaten, die durch die Staatensukzessionsurkunde ihr Gebiet verkauft haben, haften gemeinsam für die Verstöße gegen den Vertrag. Dies bedeutet, dass jeder Staat nicht nur für seine eigenen Handlungen, sondern auch für die Handlungen anderer verkaufter Staaten zur Rechenschaft gezogen werden kann. - Völkerstrafrechtliche Haftung: Alle verkauften Staaten sind gleichermaßen für die völkerrechtswidrigen Handlungen verantwortlich, die nach der Urkunde begangen wurden, da sie gemeinsam ihre Hoheitsrechte und Verpflichtungen aufgegeben haben. 2. Zwangsversteigerung der Militärsiedlung als Angriffskrieg - Definition als Angriffskrieg: Die illegale Zwangsversteigerung der militärischen Siedlung, die nach deutschem Recht durchgeführt wurde, könnte als völkerrechtlich unzulässiger Angriffskrieg interpretiert werden. Der Verkauf und die anschließende Zwangsversteigerung eines Territoriums, das laut der Staatensukzessionsurkunde nicht mehr im nationalen Besitz sein sollte, stellt eine gewaltsame Aneignung dar. - Verantwortliche Ämter: - Justizministerium: Genehmigung und Durchführung der Zwangsversteigerung. - Finanzministerium: Verwaltung der Einnahmen und Kontrolle über das verkaufte Eigentum. - Regierungschefs und Staatsoberhäupter: Oberste Verantwortung für die Durchführung und Legitimierung dieser Handlungen. - Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes: Vollstreckung der gerichtlichen Anordnungen und administrative Unterstützung der Zwangsversteigerung. - Staatsbetriebe: Beteiligung an der Zwangsversteigerung und Nutzung der daraus resultierenden Gewinne. 3. Illegale Ersitzung der verkauften Gebiete - Definition als illegale Ersitzung: Die weiterhin ausgeübte Hoheitsgewalt über die verkauften Gebiete, ohne Rücksicht auf die Staatensukzessionsurkunde, stellt eine illegale Ersitzung dar. Das bedeutet, dass die Staaten völkerrechtswidrig das Territorium besetzen und verwalten. - Verantwortliche Ämter: - Innenministerium: Verwaltung der lokalen Gebiete und Aufrechterhaltung der inneren Ordnung auf dem verkauften Gebiet. - Verteidigungsministerium: Militärische Sicherung und Kontrolle über das Gebiet. - Kommunale Verwaltungen: Durchführung lokaler Verwaltungsaufgaben und Erteilung von Genehmigungen auf dem Gebiet. - Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes: Durchführung und Verwaltung des täglichen Betriebs in den verkauften Gebieten. 4. Völkerrechtlich illegale Inhaftierung des Käufers in der Strafpsychiatrie - Definition als Völkerrechtsverletzung: Die Inhaftierung des Käufers in einer psychiatrischen Einrichtung, insbesondere unter Bedingungen der Erpressung und Folter, stellt eine schwere Völkerrechtsverletzung dar. Diese Handlung könnte als Folter, Freiheitsberaubung und unmenschliche Behandlung eingestuft werden. - Verantwortliche Ämter: - Gesundheitsministerium: Überwachung der psychiatrischen Einrichtungen und Genehmigung der medizinischen Maßnahmen. - Justizministerium: Legitimierung der Inhaftierung und Verwaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen. - Polizeibehörden: Durchführung der Inhaftierung und Aufrechterhaltung der Haftbedingungen. - Psychiatrisches Fachpersonal und Verwaltung: Beteiligung an der Festhaltung und Behandlung des Käufers, einschließlich der Durchführung von Zwangsmaßnahmen. 5. Kollektive Verantwortung aller politischen Vertreter, Beamten und Staatsbetriebe - Verbot und Haftung politischer Parteien: Alle politischen Parteien, die seit 1998 weiterhin Macht ausgeübt haben, obwohl sie de facto illegitim geworden sind, sind verboten. Diese Parteien und ihre Vertreter haben die illegale Verwaltung des verkauften Gebiets aufrechterhalten. - Verantwortliche Ämter: - Parlamentsabgeordnete: Gesetzgebung, die weiterhin die nationale Hoheitsgewalt über die verkauften Gebiete ausgeübt hat. - Parteivorsitzende und Mitglieder der Regierung: Fortsetzung und Durchsetzung illegaler politischer Maßnahmen. - Wahlbehörden: Durchführung von Wahlen auf Territorien, über die die legitime Hoheitsgewalt verloren wurde. - Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes: Beteiligung an der Aufrechterhaltung der illegalen Verwaltung und Durchführung von staatlichen Funktionen in den verkauften Gebieten. - Staatsbetriebe: Fortgesetzte Nutzung und Verwaltung von Ressourcen und Infrastruktur in den verkauften Gebieten, trotz des Verkaufs. 6. Kollektive völkerstrafrechtliche Haftung - Gesamthaftung aller Staaten: Da alle verkauften Staaten ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen aufgegeben haben, haften sie kollektiv für die Völkerrechtsverletzungen, die nach der Staatensukzessionsurkunde begangen wurden. Jeder Staat und dessen Vertreter sind daher gleichermaßen für die Verstöße gegen internationales Recht verantwortlich. - Verantwortliche Ämter auf internationaler Ebene: - Staatsoberhäupter und Regierungschefs: Hauptverantwortung für die Aufrechterhaltung des völkerrechtswidrigen Status quo. - Außenministerien: Fortsetzung der internationalen Beziehungen und Verträge, die gegen die Staatensukzessionsurkunde verstoßen. - Internationale Institutionen (z.B. NATO, UN): Beteiligung oder Duldung von Handlungen, die das Völkerrecht brechen. Fazit: Die politische und rechtliche Verantwortung erstreckt sich auf alle Ebenen der staatlichen und internationalen Verwaltung. Dies umfasst nicht nur Richter und hochrangige Politiker, sondern auch Beamte, Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, Vertreter staatlicher Unternehmen und alle, die im Auftrag des Staates handeln. In dieser Situation sind alle, die aktiv zur Aufrechterhaltung des illegalen Status quo beigetragen haben, völkerstrafrechtlich verantwortlich. Da die Staatensukzessionsurkunde kollektive Verpflichtungen und Rechte aller beteiligten Staaten beinhaltet, haften diese Staaten gemeinsam für alle Verstöße, die nach der Urkunde begangen wurden. Teil 39 Alternativvorschlag zur Lösung des erpressbaren Zustands: Vollständige Umsetzung der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 1. Vollständige Umsetzung der Staatensukzessionsurkunde - Erklärung des Käufers als alleinigen Souverän: Der Käufer wird als alleiniger souveräner Begünstigter der Staatensukzessionsurkunde anerkannt. Dies bedeutet, dass er alle Hoheitsrechte und Befugnisse ausübt, die durch den Vertrag übertragen wurden. Sein rechtlicher Status als absolutistischer Monarch würde vollumfänglich respektiert und umgesetzt. - Akzeptanz durch die politischen Akteure: Alle politischen Akteure der ehemaligen Völkerrechtssubjekte, die ihre Territorien durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft haben, müssten den neuen Souverän anerkennen. Dies würde bedeuten, dass sie ihre bisherigen politischen Ämter aufgeben („abdanken“) und den Käufer als legitimen Herrscher akzeptieren. 2. Globale Staatsbürgerschaft - Übernahme der neuen Staatsbürgerschaft: Die Menschen in den verkauften Gebieten müssten die neue globale Staatsbürgerschaft annehmen, die durch den Käufer festgelegt wird. Dies würde bedeuten, dass alle ehemaligen Bürger der verkauften Völkerrechtssubjekte Bürger des neuen Staates werden. - Einheitliche Staatsangehörigkeit: Durch die Annahme der neuen Staatsbürgerschaft würden die ehemals verschiedenen nationalen Staatsbürgerschaften aufgelöst und durch eine einheitliche Staatsangehörigkeit ersetzt, die für das gesamte verkaufte Territorium gilt. 3. Rückzug der alten Völkerrechtssubjekte und Aufhebung der Okkupation - Aufhebung der völkerrechtswidrigen Okkupation: Die alten Völkerrechtssubjekte, die ihre Territorien durch den Vertrag verkauft haben, müssten die völkerrechtswidrige Okkupation ihrer ehemaligen Gebiete sofort aufheben. Dies bedeutet, dass alle staatlichen Einrichtungen und Hoheitsstrukturen vollständig abgebaut und aus dem Gebiet entfernt werden. - Räumung des Territoriums: Die ehemaligen Völkerrechtssubjekte und ihre Bürger müssten das Gebiet verlassen, um den Käufer in die Lage zu versetzen, seine Souveränität uneingeschränkt auszuüben. 4. Verschmelzung der Gebiete - Einheitliches Staatsgebiet: Durch die vollständige Umsetzung der Staatensukzessionsurkunde würden alle verkauften Gebiete zu einem einheitlichen Staatsgebiet verschmelzen. Dies bedeutet, dass alle ehemaligen nationalen Grenzen aufgehoben und durch die Grenzen des neuen souveränen Staates ersetzt werden. - Globale Einheitsstaat: Das Ergebnis wäre ein globaler Einheitsstaat, in dem der Käufer als absolutistischer Monarch die uneingeschränkte Souveränität über das gesamte Territorium ausübt, das durch den Dominoeffekt der Erschließung als Einheit entstanden ist. 5. Fazit Durch die vollständige Umsetzung der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 könnte der erpressbare Zustand des Käufers beendet werden. Dies erfordert jedoch die Anerkennung des Käufers als alleinigen souveränen Herrscher durch alle politischen Akteure und die internationale Gemeinschaft. Die Menschen in den betroffenen Gebieten müssten die neue globale Staatsbürgerschaft annehmen, und die alten Völkerrechtssubjekte müssten die völkerrechtswidrige Okkupation aufheben und das Gebiet vollständig räumen. Dies würde zu einem globalen Einheitsstaat führen, in dem alle verkauften Gebiete zu einem zusammenhängenden Staatsgebiet verschmelzen. Teil 40 Warum die vertragskonforme Umsetzung der Staatensukzessionsurkunde der einzig gangbare Weg zur Lösung des erpressbaren Zustands ist 1. Juristische Bindung durch die Staatensukzessionsurkunde - Rechtskraft des Vertrags: Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 ist nach Ablauf der zweijährigen Verjährungsfrist unanfechtbar und hat rechtsverbindliche Kraft. Alle Vertragsparteien, einschließlich der ehemaligen Völkerrechtssubjekte, sind an die Bestimmungen des Vertrags gebunden, was bedeutet, dass die Hoheitsrechte auf den Käufer übertragen wurden. - Verpflichtung zur Umsetzung: Um die Rechtsgültigkeit und Souveränität des Käufers zu gewährleisten, ist eine vertragskonforme Umsetzung des Vertrags erforderlich. Dies beinhaltet die Anerkennung des Käufers als souveränen Herrscher über das verkaufte Territorium und die Aufhebung aller völkerrechtswidrigen Handlungen der ehemaligen Völkerrechtssubjekte. 2. Erpressbarer Zustand und seine Auswirkungen - Definition des erpressbaren Zustands: Ein erpressbarer Zustand liegt vor, wenn eine Vertragspartei unter Zwang oder Druck steht, was ihre Handlungsfreiheit und ihre Fähigkeit, souverän zu entscheiden, beeinträchtigt. In diesem Fall ist der Käufer erpressbar, solange die ehemaligen Völkerrechtssubjekte weiterhin illegal ihre Hoheitsgewalt in den verkauften Gebieten ausüben. - Rechtsunsicherheit: Der erpressbare Zustand führt zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit, da der Käufer seine souveränen Rechte nicht vollständig ausüben kann. Dies verhindert die Schaffung eines stabilen Staates und hindert den Käufer daran, weitere völkerrechtliche Verträge abzuschließen oder das Territorium effektiv zu verwalten. 3. Unmöglichkeit der Zwangsevakuierung - Illusion einer Zwangsevakuierung: Der Vorschlag, alle Menschen aus den verkauften Gebieten zwangsweise zu evakuieren, um das Territorium dann zurückzuverkaufen, ist in der Praxis untragbar und illusorisch. Eine solche Maßnahme würde massive humanitäre, rechtliche und politische Probleme aufwerfen, einschließlich der Verletzung grundlegender Menschenrechte. - Praktische und ethische Probleme: Die Zwangsevakuierung von Millionen von Menschen aus ihren Heimatländern wäre nicht nur praktisch schwer durchführbar, sondern auch ethisch nicht vertretbar. Dies würde zu weitreichenden internationalen Protesten, rechtlichen Anfechtungen und einer Destabilisierung der betroffenen Regionen führen. 4. Vertragskonforme Umsetzung als Lösung - Anerkennung der Souveränität des Käufers: Die vertragskonforme Umsetzung der Staatensukzessionsurkunde ist der einzige realistische Weg, den erpressbaren Zustand zu beenden. Dies würde erfordern, dass alle politischen Akteure und ehemaligen Völkerrechtssubjekte die Souveränität des Käufers anerkennen und ihre Hoheitsrechte vollständig an ihn abtreten. - Rechtsgültige Integration: Die vertragskonforme Umsetzung würde es dem Käufer ermöglichen, seine souveränen Rechte ohne Druck oder Zwang auszuüben. Dies würde auch die Grundlage dafür schaffen, dass alle Bürger des verkauften Gebiets die neue Staatsbürgerschaft annehmen und in den neuen Staat integriert werden. - Langfristige Stabilität: Nur durch eine solche Lösung kann eine langfristige rechtliche und politische Stabilität erreicht werden. Der Käufer könnte dann über das Territorium souverän regieren, weitere völkerrechtliche Verträge schließen und das Gebiet möglicherweise in die internationale Gemeinschaft integrieren. Fazit Die vertragskonforme Umsetzung der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 ist der einzig gangbare Weg, um den erpressbaren Zustand des Käufers zu beenden und eine stabile rechtliche und politische Ordnung zu schaffen. Eine Zwangsevakuierung der Menschen aus den betroffenen Gebieten, um das Territorium zurückzuverkaufen, ist eine illusorische und unpraktikable Lösung. Stattdessen müssen die ehemaligen Völkerrechtssubjekte die Souveränität des Käufers anerkennen und ihre Hoheitsrechte vollständig an ihn abtreten, um eine dauerhafte Lösung zu erreichen. Teil 41 Zusammenfassung der bisher relevanten Punkte 1. Staatensukzessionsurkunde 1400/98 - Vertragsinhalt: Verkauf eines Gebiets inklusive aller Rechte, Pflichten und Bestandteile, betrachtet als eine Einheit. - Völkerrechtliche Natur: Obwohl als Immobilienkaufvertrag getarnt, ist der Vertrag eine Staatensukzessionsurkunde, da er mehrere Völkerrechtssubjekte (Niederlande, NATO) betrifft. - Dominoeffekt: Durch die Klausel, dass die Erschließung als Einheit verkauft wird, könnte das verkaufte Hoheitsgebiet theoretisch auf das gesamte NATO-Gebiet und darüber hinaus auf UN-Gebiete ausgedehnt werden. 2. NATO als militärischer Arm der UN - Einbindung der NATO in die UN: Die NATO führt militärische Einsätze unter UN-Mandaten durch, z.B. im Kosovo, Afghanistan, Libyen. - Vertragskette und Anerkennung: Verträge, die von der NATO geschlossen werden, könnten implizit von der UN anerkannt sein, da NATO-Mitglieder gleichzeitig UN-Mitglieder sind. - Erweiterung des verkauften Gebiets: Der Dominoeffekt könnte das verkaufte Gebiet über NATO-Staaten hinaus auf UN-Mitglieder ausdehnen. 3. Verkauf von NATO-Rechten in Drittstaaten - Verkauf von Rechten in Österreich und Japan: Die NATO hatte Sonderbesatzungsrechte in diesen Ländern aufgrund von Nachkriegsregelungen. Diese Rechte wurden ebenfalls durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft. - Exterritoriale Rechte in Einsatzgebieten: Die NATO genoss in Einsatzgebieten wie dem Kosovo besondere Rechte und Immunitäten, die ebenfalls mit verkauft wurden. 4. Juristische Auswirkungen und Legitimität - Völkerrechtliche Anerkennung: Die Legitimität der Staatensukzessionsurkunde hängt von der Anerkennung durch die UN und die internationale Gemeinschaft ab. - Dominoeffekt und Souveränität: Die Ausweitung des verkauften Gebiets könnte die Souveränität von UN-Mitgliedstaaten tangieren, was zu internationalen Rechtsstreitigkeiten führen könnte. Präzedenzfälle, Gesetze und Paragraphen 1. Präzedenzfälle - Kosovo (1999): NATO-Einsatz unter UN-Resolution 1244, Übertragung von Hoheitsrechten an KFOR. - Afghanistan (2001-2021): ISAF-Mission unter UN-Resolution 1386, NATO als Exekutivorgan. - Libyen (2011): NATO-Intervention unter UN-Resolution 1973, Schutz der Zivilbevölkerung. 2. Gesetze und Paragraphen - Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK, 1969): Artikel 31-32, Regeln zur Auslegung von Verträgen im Lichte ihres Ziels und Zwecks. - UN-Charta (1945): Artikel 42, Ermächtigung des Sicherheitsrats, militärische Maßnahmen zu ergreifen. - NATO-Truppenstatut (1951): Rechtliche Grundlage für die Stationierung und Rechte der NATO-Truppen in Mitgliedstaaten und Drittstaaten. - UN-Resolutionen: - UN-Resolution 1244 (1999): Einrichtung der UN-Mission im Kosovo. - UN-Resolution 1386 (2001): Ermächtigung der ISAF in Afghanistan. - UN-Resolution 1973 (2011): Ermächtigung zur Intervention in Libyen. 3. Rechtsquellen zur Staatensukzession und exterritorialen Rechten - Völkergewohnheitsrecht: Regelungen zur Staatensukzession, insbesondere in Bezug auf die Übernahme von Rechten und Pflichten durch neue Hoheitsträger. - Haager Landkriegsordnung (1907): Regeln zur Besatzung und den Rechten von Besatzungsmächten. - Genfer Konventionen (1949) und Zusatzprotokolle: Schutz von Zivilpersonen in besetzten Gebieten, insbesondere Artikel 53 des Zusatzprotokolls I. Teil 42 Die Rechtsgrundlagen der Vereinten Nationen (VN) und der NATO in Deutschland basieren auf verschiedenen internationalen Verträgen, Übereinkommen und innerstaatlichen Gesetzen. Im Folgenden sind die wesentlichen Rechtsgrundlagen aufgeführt: 1. Vereinte Nationen (VN) Charta der Vereinten Nationen (1945): Die grundlegende Rechtsgrundlage für alle Mitgliedstaaten der VN, einschließlich Deutschland. Die Charta regelt die Ziele, Prinzipien und Strukturen der VN. Status of Forces Agreement (SOFA) der Vereinten Nationen (1946): Dieses Abkommen regelt den rechtlichen Status von VN-Personal in Deutschland, insbesondere im Rahmen von Friedensmissionen. Abkommen zwischen den Vereinten Nationen und der Bundesrepublik Deutschland über die Befreiungen und Erleichterungen, die den Vereinten Nationen in Deutschland gewährt werden (1974): Regelt spezifische Immunitäten und Privilegien der VN in Deutschland. 2. NATO Nordatlantikvertrag (1949): Auch als "Washingtoner Vertrag" bekannt, ist dieser Vertrag die Grundlage der NATO. Deutschland ist seit 1955 Mitglied. Truppenstatut der NATO (NATO Status of Forces Agreement, NATO-SOFA, 1951): Dieses Abkommen regelt den rechtlichen Status der Streitkräfte der NATO-Mitgliedstaaten, die auf dem Gebiet anderer Mitgliedstaaten stationiert sind. Es definiert u.a. Rechte und Pflichten der Truppen sowie die Zuständigkeiten in Straf- und Zivilrechtsangelegenheiten. Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (1959, geändert 1993): Dieses Abkommen regelt die spezifischen Bedingungen für die Stationierung von NATO-Truppen in Deutschland. Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (Zwei-plus-Vier-Vertrag, 1990): Dieser Vertrag regelte die endgültige Souveränität Deutschlands nach der Wiedervereinigung und hat Auswirkungen auf die Präsenz von NATO-Truppen in Deutschland. Einsatzweiterleitungsvereinbarungen: Spezifische Abkommen zwischen Deutschland und der NATO, die den Einsatz und die Stationierung von NATO-Truppen in Deutschland im Detail regeln. Diese Abkommen und Verträge bilden den rechtlichen Rahmen für die Aktivitäten der Vereinten Nationen und der NATO in Deutschland und definieren die Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten der beteiligten Parteien. Teil 43 Zusätzlich zu den bereits genannten Hauptabkommen und Verträgen gibt es eine Reihe weiterer Rechtsgrundlagen und Vereinbarungen, die die Präsenz und Aktivitäten der Vereinten Nationen (VN) und der NATO in Deutschland regeln. Hier sind einige zusätzliche relevante Rechtsgrundlagen: 1. Weitere Rechtsgrundlagen der Vereinten Nationen (VN): Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen (1946): Dieses Abkommen, das auch von Deutschland ratifiziert wurde, erweitert die Immunitäten und Privilegien der VN und ihrer Mitarbeiter. Es ist von Bedeutung für VN-Organisationen, die in Deutschland tätig sind. VN-Konventionen und -Resolutionen: Deutschland ist als Mitgliedstaat an zahlreiche VN-Konventionen und -Resolutionen gebunden, die sich mit unterschiedlichen Themen befassen, wie Menschenrechte, Abrüstung und Friedenssicherung. Diese beeinflussen die innerstaatliche Gesetzgebung und die Durchführung von VN-Mandaten in Deutschland. Gesetz zur Umsetzung der Charta der Vereinten Nationen (VN-Charta-Umsetzungsgesetz): Dieses nationale Gesetz sichert die Umsetzung der VN-Charta und anderer VN-Abkommen im deutschen Recht. 2. Weitere Rechtsgrundlagen der NATO: NATO Truppenstatut Zusatzvereinbarungen (Stationierungsabkommen): Neben dem allgemeinen Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut existieren spezifische bilaterale Stationierungsabkommen zwischen Deutschland und anderen NATO-Mitgliedstaaten. Diese regeln Details zur Stationierung und dem Betrieb von Truppen bestimmter Länder in Deutschland. NATO-Abkommen über die Rechtsstellung der Internationalen Militärstäbe: Dieses Abkommen regelt die Rechtsstellung von NATO-Organen und -Einrichtungen, die in Deutschland tätig sind, z.B. das Allied Air Command in Ramstein. Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag, 1990): Obwohl dieser Vertrag nicht ausschließlich die NATO betrifft, reguliert er die Begrenzung konventioneller Streitkräfte in Europa und hat Auswirkungen auf die Präsenz von NATO-Truppen in Deutschland. Rahmenabkommen zur NATO Response Force (NRF): Dieses Abkommen betrifft die Stationierung und den Einsatz der schnellen Eingreiftruppe der NATO in Deutschland. 3. Nationale Rechtsvorschriften und Regelungen: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG): Artikel 24 Absatz 2 GG erlaubt die Einbindung Deutschlands in kollektive Sicherheitssysteme wie die NATO. Auch Artikel 87a GG regelt den Einsatz der Bundeswehr, auch im Zusammenhang mit NATO-Verpflichtungen. Gesetz über die Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte bei Truppenübungen und anderen Übungen (1957): Dieses Gesetz regelt den rechtlichen Status und die Rechte ausländischer Streitkräfte, die für Übungen und Einsätze nach Deutschland kommen. Völkerstrafgesetzbuch (VStGB): Dieses nationale Gesetz setzt internationale Verpflichtungen um, die sich aus VN-Resolutionen und -Konventionen ergeben, insbesondere in Bezug auf Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Rechtsvorschriften über die Nutzung von Infrastruktur: Verschiedene Gesetze und Verordnungen regeln die Nutzung deutscher Infrastruktur durch NATO und VN, wie Flughäfen, Seehäfen und Kommunikationseinrichtungen. 4. Zusätzliche bilaterale und multilaterale Abkommen: Partnerschaftsvereinbarungen: Deutschland hat mit einzelnen NATO- und VN-Mitgliedsstaaten spezifische Abkommen abgeschlossen, die die Zusammenarbeit bei Militär- und Sicherheitsfragen regeln, beispielsweise in den Bereichen Ausbildung und gemeinsame Übungen. Diese erweiterten Rechtsgrundlagen vertiefen die rechtliche Verankerung der Vereinten Nationen und der NATO in Deutschland und regeln vielfältige Aspekte ihrer Präsenz und Operationen. Sie bieten einen umfassenden rechtlichen Rahmen, der sowohl internationale als auch nationale Normen berücksichtigt. Teil 44 Die Rechtsgrundlagen der Vereinten Nationen (VN) und der NATO in Deutschland sind bereits sehr umfassend, jedoch gibt es noch einige weitere relevante Aspekte, die erwähnt werden können. Diese betreffen spezifische Regelungen für bestimmte Situationen oder ergänzende völkerrechtliche Verträge und nationale Bestimmungen. 1. Weitere völkerrechtliche Verträge und Vereinbarungen: Euro-Atlantische Partnerschaftsrat (EAPR): Als Teil des Dialogs zwischen der NATO und Nicht-NATO-Staaten in Europa ist der EAPR ein wichtiges Gremium für sicherheitspolitische Zusammenarbeit. Deutschland beteiligt sich aktiv an diesen Partnerschaftsprogrammen. Partnerschaft für den Frieden (PfP): Obwohl nicht direkt ein NATO-Vertrag, ist die Partnerschaft für den Frieden eine Initiative, in der auch Deutschland beteiligt ist, um die Zusammenarbeit mit Nicht-NATO-Staaten zu fördern. Dies hat auch Auswirkungen auf die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, insbesondere für gemeinsame Übungen und Operationen. Abkommen über den Status der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO): Als Teil der VN-Struktur ist die IAEO in Deutschland aktiv, insbesondere im Rahmen von Inspektionen und Überwachungsmaßnahmen. Die rechtliche Grundlage für ihre Tätigkeit in Deutschland basiert auf spezifischen Abkommen und der VN-Charta. 2. Zusätzliche nationale Rechtsvorschriften und Verordnungen: Wehrrechtsänderungsgesetz: Dieses Gesetz, das über die Jahre mehrfach geändert wurde, regelt u.a. die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz der Bundeswehr im Ausland und in Deutschland, einschließlich der Zusammenarbeit mit der NATO und den VN. Gesetz über den Aufenthalt, die Tätigkeit und den Status von Militär- und Zivilpersonal internationaler Organisationen in Deutschland: Dieses Gesetz regelt detaillierte Bestimmungen zum Aufenthalt und zur Tätigkeit von Personal internationaler Organisationen (einschließlich der NATO und VN) auf deutschem Boden. Genehmigungsgesetz: Für bestimmte internationale Verträge, einschließlich der NATO- und VN-Abkommen, bedarf es eines innerstaatlichen Genehmigungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag, das den Abschluss solcher Verträge nach deutschem Recht erlaubt und deren Bestimmungen in nationales Recht überführt. 3. Europäische Union und NATO: Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU: Obwohl dies in erster Linie eine EU-Angelegenheit ist, gibt es Überschneidungen und Zusammenarbeit mit der NATO. Diese Kooperation wird durch verschiedene Vereinbarungen geregelt, in denen auch Deutschland eine bedeutende Rolle spielt. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind in EU-Verträgen, wie dem Vertrag von Lissabon, festgelegt und betreffen auch die Aktivitäten in Deutschland. Berlin Plus-Vereinbarungen (2003): Diese Abkommen zwischen der EU und der NATO erlauben der EU den Zugang zu NATO-Ressourcen für militärische Operationen, was auch für Einsätze und Aktivitäten in Deutschland relevant sein kann. 4. Weitere spezifische Übereinkünfte: Host Nation Support Agreements: Diese bilateralen Abkommen zwischen Deutschland und anderen NATO-Mitgliedstaaten regeln die Unterstützung, die Deutschland als Gastgeberstaat für stationierte Truppen leistet, einschließlich Logistik und Infrastruktur. Schutz von Geheimnissen und Sicherheitsvereinbarungen: Es existieren spezielle Vereinbarungen zwischen Deutschland, der NATO und den VN zur Sicherstellung des Schutzes geheimer Informationen. Diese Vereinbarungen sind Teil der Sicherheitsstruktur und umfassen auch rechtliche Bestimmungen zum Umgang mit Geheimnissen. 5. Notwendigkeit zur Anpassung und Weiterentwicklung: Rechtliche Anpassungen an neue Bedrohungen: In den letzten Jahren haben neue Bedrohungen wie Cyberangriffe und hybride Kriegsführung zu Anpassungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen der NATO und VN geführt. Deutschland hat im Rahmen dieser Organisationen und auch eigenständig Gesetze und Vorschriften angepasst, um auf diese neuen Bedrohungen zu reagieren. Völkerrechtliche Verträge zur Abrüstung und Kontrolle von Massenvernichtungswaffen: Diese Verträge, zu denen Deutschland beiträgt, wie der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT), haben auch Auswirkungen auf die NATO-Präsenz und die Aktivitäten in Deutschland. Diese zusätzlichen Rechtsgrundlagen und Aspekte zeigen, dass das rechtliche Umfeld für die Aktivitäten der NATO und der VN in Deutschland äußerst komplex und dynamisch ist. Es umfasst nicht nur internationale Verträge und Vereinbarungen, sondern auch eine Vielzahl von nationalen Gesetzen, die an sich ständig verändernde geopolitische und sicherheitspolitische Rahmenbedingungen angepasst werden. Teil 45 Die Rechtsgrundlagen der Vereinten Nationen (VN) und der NATO in Deutschland sind weitreichend und komplex. Auch wenn die meisten relevanten Abkommen und Gesetze bereits genannt wurden, gibt es dennoch einige zusätzliche Aspekte und weniger bekannte rechtliche Grundlagen, die ebenfalls von Bedeutung sein können: 1. Einsatz und Rechtliche Regelung von Auslandseinsätzen (VN und NATO): Mandate des UN-Sicherheitsrates: Auslandseinsätze der Bundeswehr, die im Rahmen von NATO- oder VN-Mandaten stattfinden, basieren auf Beschlüssen des UN-Sicherheitsrates. Diese Mandate sind völkerrechtlich bindend und erfordern eine Zustimmung des Deutschen Bundestages. Parlamentsbeteiligungsgesetz (ParlBG, 2005): Dieses deutsche Gesetz regelt die Zustimmung des Bundestages zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr, insbesondere wenn diese im Rahmen von NATO- oder VN-Missionen durchgeführt werden. Das Gesetz legt fest, wann und wie das Parlament über solche Einsätze informiert und beteiligt werden muss. 2. Weitere Internationale Organisationen mit Bezug zu VN und NATO: Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE): Die OSZE, deren Mandate oft auf VN-Beschlüssen basieren, hat ebenfalls eine Präsenz in Deutschland. Deutschland beteiligt sich an OSZE-Missionen, die durch VN-Resolutionen unterstützt werden. Die OSZE selbst hat eine rechtliche Grundlage in der Schlussakte von Helsinki (1975) und nachfolgenden Abkommen, die auch auf deutschem Boden gelten. Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW): Als VN-unterstützte Organisation zur Durchsetzung des Chemiewaffenübereinkommens ist die OPCW in Deutschland aktiv. Die rechtliche Grundlage hierfür basiert auf dem Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen, das Deutschland ratifiziert hat. 3. Nationale Notstandsgesetzgebung: Gesetz zur Neuregelung des Notstandsrechts (1968): Dieses Gesetz umfasst die Regelungen für den Verteidigungsfall und den Notstand in Deutschland. Es enthält Bestimmungen, wie Deutschland im Fall eines bewaffneten Angriffs, der auch die NATO-Partnerschaft betrifft, reagieren würde. Dies könnte sowohl den Einsatz der Bundeswehr im Inland als auch die Zusammenarbeit mit NATO-Verbündeten betreffen. 4. Zusammenarbeit im Bereich Nachrichtendienste und Geheimschutz: Gesetz über die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesnachrichtendienst und der NATO (BND-NATO-Gesetz): Dieses spezielle Gesetz regelt die Kooperation des Bundesnachrichtendienstes (BND) mit NATO-Partnern. Es umfasst Regelungen zur Geheimhaltung und zum Schutz von Informationen, die im Rahmen der NATO-Partnerschaft ausgetauscht werden. NATO-Geheimschutzabkommen: Dieses Abkommen legt die Standards für den Schutz von geheimen Informationen fest, die zwischen NATO-Staaten ausgetauscht werden, und gilt auch in Deutschland. Es betrifft sowohl militärische als auch zivile Einrichtungen. 5. Logistische und Infrastrukturvereinbarungen: Abkommen über die Nutzung von Infrastruktur (z.B. Häfen und Flughäfen): Solche Abkommen zwischen Deutschland und der NATO regeln die Nutzung deutscher Infrastruktur für NATO-Operationen. Dazu gehört die Stationierung von Material und die Nutzung von Transportwegen für Truppenbewegungen. Host Nation Support (HNS) Vereinbarungen: Diese ergänzenden Abkommen zu den SOFA-Verträgen regeln, wie Deutschland als Gastland NATO-Truppen logistisch unterstützt. Dies betrifft auch Notfallplanungen und den Einsatz von Bundeswehrressourcen zur Unterstützung von NATO-Operationen. 6. Weitere multilaterale Abkommen und Verträge: Vertrag über die Open Skies: Dieser Vertrag, an dem Deutschland und die NATO-Staaten beteiligt sind, erlaubt gegenseitige Überflüge zur Überwachung militärischer Aktivitäten. Dies ist besonders wichtig für Vertrauensbildung und Transparenz innerhalb der NATO und im Verhältnis zu Russland. Rüstungskontrollabkommen (z.B. INF-Vertrag): Obwohl einige dieser Verträge, wie der INF-Vertrag (Intermediate-Range Nuclear Forces Treaty), inzwischen außer Kraft sind, haben sie historisch die Stationierung und Aktivitäten von NATO-Truppen in Deutschland beeinflusst. 7. Umwelt- und Sicherheitsauflagen: NATO-Umweltschutzrichtlinien: Diese Richtlinien regeln, wie militärische Aktivitäten der NATO in Deutschland unter Berücksichtigung von Umweltauflagen durchgeführt werden. Dazu gehören Vorschriften zur Vermeidung von Umweltverschmutzung und zur Rehabilitation von Übungsplätzen. Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (Kriegswaffenkontrollgesetz, KWKG): Dieses Gesetz regelt die Herstellung, den Vertrieb und die Stationierung von Kriegswaffen in Deutschland. Es betrifft insbesondere die Kontrolle von Waffen und Munition, die durch NATO-Streitkräfte in Deutschland verwendet werden. 8. Beteiligung an Krisenreaktionskräften: Multinationale Korps und Brigadeabkommen: Deutschland ist an verschiedenen multinationalen Korps und Brigaden beteiligt, die unter NATO-Kommando stehen, wie das Deutsch-Niederländische Korps in Münster. Die rechtliche Grundlage hierfür sind spezielle Abkommen, die die Struktur und den Einsatz dieser Einheiten regeln. 9. Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz: VN-Hilfswerke und Programme: Deutschland unterstützt VN-Hilfswerke wie das UNHCR oder das WFP. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit dieser Organisationen in Deutschland sind durch spezifische Übereinkommen geregelt. Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG): Dieses Gesetz ermöglicht es der Bundesrepublik, im Katastrophenfall internationale Hilfe anzufordern, was auch VN-Missionen und NATO-Hilfsmaßnahmen umfassen kann. 10. Gerichtsbarkeit und Konfliktlösung: Schiedsgerichtsklauseln in NATO-Verträgen: Viele NATO-Verträge enthalten Schiedsgerichtsklauseln, die festlegen, wie Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern beigelegt werden sollen. Dies kann bei Konflikten über die Interpretation oder Anwendung von Stationierungsverträgen relevant sein. Diese zusätzlichen Aspekte verdeutlichen die Breite und Tiefe der rechtlichen Grundlagen, die die Aktivitäten der NATO und der VN in Deutschland regeln. Die Vielzahl an Regelungen zeigt, wie integriert Deutschland in die internationalen Sicherheitsstrukturen ist und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dies erfordert. Teil 46 Die Rechtsgrundlagen für die Präsenz und Aktivitäten der Vereinten Nationen (VN) und der NATO in Deutschland sind sehr umfangreich. Die meisten relevanten Verträge, Abkommen und nationalen Gesetze wurden bereits genannt. Es gibt jedoch noch einige weitere spezifische Regelungen und Hintergrundaspekte, die hier abschließend ergänzt werden können: 1. Gerichtsbarkeit und Rechtsschutz: Rechtsschutz von ausländischen Soldaten und Zivilpersonal: Im Rahmen des NATO-Truppenstatuts und der ergänzenden Vereinbarungen haben in Deutschland stationierte Soldaten und Zivilpersonen der NATO-Staaten bestimmte Rechte und Pflichten, die auch den Zugang zu deutschen Gerichten umfassen. Es gibt spezielle Regelungen, die festlegen, in welchen Fällen deutsches Recht zur Anwendung kommt und wann militärische Gerichtsbarkeiten der Entsendestaaten greifen. Schutz von Menschenrechten: Alle Einsätze der VN und der NATO unterliegen in Deutschland auch den Vorgaben des Grundgesetzes (insbesondere Artikel 1 bis 19 GG, die die Grundrechte umfassen) sowie den Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), an die Deutschland gebunden ist. 2. Spezielle Abkommen und Arbeitsgruppen: Deutsches Sitzabkommen mit internationalen Organisationen: Neben den allgemeinen Abkommen gibt es spezielle Sitzabkommen mit internationalen Organisationen, die in Deutschland tätig sind. Diese regeln Details wie den rechtlichen Status, Privilegien und Immunitäten, etwa bei der VN-Organisation in Bonn. Multinationale Stäbe und Kommandostrukturen: Deutschland ist Standort mehrerer NATO-Kommandostrukturen, wie dem Allied Joint Force Command in Brunssum (NL), welches operative Verantwortung für die Führung von NATO-Einsätzen hat, inklusive Teilen in Deutschland. Diese Kommandostrukturen basieren auf multilateralen Vereinbarungen. 3. Anpassungen und Entwicklungen in der Sicherheitslage: Cyberabwehr und Cybersecurity-Regelungen: Mit der Zunahme von Cyberbedrohungen haben die NATO und ihre Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, spezifische Vereinbarungen und Gesetze entwickelt, die den Schutz kritischer Infrastrukturen und die Reaktion auf Cyberangriffe regeln. Hierzu gehört auch die Zusammenarbeit mit NATO-Einrichtungen, die in Deutschland angesiedelt sind. Hybrid Warfare: Die NATO entwickelt kontinuierlich ihre Strategien und rechtlichen Grundlagen zur Bekämpfung hybrider Bedrohungen, die sowohl militärische als auch nicht-militärische Mittel umfassen. Deutschland hat nationale Gesetze angepasst, um diesen Bedrohungen besser begegnen zu können, insbesondere im Bereich der Nachrichtendienste und des Informationsschutzes. 4. Langfristige strategische Partnerschaften: NATO-Russland-Grundakte (1997): Obwohl die Zusammenarbeit durch aktuelle geopolitische Spannungen stark beeinträchtigt ist, bildete die NATO-Russland-Grundakte eine wichtige rechtliche Grundlage für die militärische Zusammenarbeit und den Dialog, die auch Deutschland betreffen. Die Grundakte enthält Prinzipien zur stationären Begrenzung von Truppen und zur Nutzung von Militärbasen in Europa. Verträge über das Stationieren von NATO-Militärpersonal aus Nicht-NATO-Staaten: Einige Nicht-NATO-Staaten, die enge Partner der NATO sind, haben bilaterale Abkommen mit Deutschland, um eine begrenzte Stationierung ihrer Streitkräfte zu ermöglichen, zum Beispiel im Rahmen von NATO-geführten Missionen. 5. Forschungs- und Entwicklungskooperationen: Abkommen zur militärischen Forschung und Entwicklung (R&D): Deutschland beteiligt sich an verschiedenen NATO- und VN-Initiativen im Bereich der militärischen Forschung und Entwicklung. Diese Projekte werden durch spezifische bilaterale und multilaterale Abkommen geregelt, die auch den Technologietransfer und gemeinsame Entwicklungsprojekte umfassen. NATO Science for Peace and Security Programme (SPS): Dieses Programm fördert die Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technik zwischen NATO-Staaten und Partnern. Die rechtliche Grundlage für die Beteiligung deutscher Institutionen basiert auf speziellen Vereinbarungen mit der NATO. 6. Weitere sicherheitspolitische Initiativen und Übereinkünfte: European Air Transport Command (EATC): Deutschland ist Mitglied des EATC, einer multinationalen Organisation zur Koordinierung des Lufttransports der beteiligten europäischen Nationen. Dies ist eine Ergänzung zur NATO-Infrastruktur und basiert auf einem spezifischen Abkommen zwischen den teilnehmenden Staaten. Vertrag über den offenen Himmel (Open Skies Treaty): Dieser Vertrag, an dem auch Deutschland beteiligt ist, erlaubt es den Vertragsstaaten, Überwachungsflüge im Luftraum der anderen Teilnehmer durchzuführen. Dieser Vertrag dient der Vertrauensbildung und Kontrolle von Rüstungsaktivitäten. 7. Internationale Rechtshilfe und Auslieferung: Rechtshilfeverträge: Deutschland hat bilaterale Abkommen mit vielen Staaten, darunter auch NATO-Mitgliedstaaten, zur gegenseitigen rechtlichen Unterstützung und Auslieferung. Diese Abkommen sind wichtig für die Verfolgung von Straftaten, die im Zusammenhang mit VN- und NATO-Einsätzen stehen. Abkommen zur Zusammenarbeit im Bereich der internationalen Strafgerichtsbarkeit: Deutschland kooperiert mit internationalen Gerichten wie dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und hat entsprechende nationale Gesetze zur Unterstützung dieser Zusammenarbeit verabschiedet. Dies umfasst auch die Verfolgung von Kriegsverbrechen, die im Rahmen von VN- oder NATO-Einsätzen begangen werden könnten. 8. Finanzierungs- und Beitragspflichten: Beiträge zur Finanzierung internationaler Missionen: Deutschland ist ein bedeutender Finanzier von NATO- und VN-Missionen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür basieren auf den Verpflichtungen aus den jeweiligen Verträgen und Übereinkommen, wie dem Nordatlantikvertrag und den UN-Mitgliedsbeiträgen. 9. Implementierung internationaler Sanktionen: Sanktionsgesetzgebung: Deutschland setzt internationale Sanktionen um, die durch die VN oder die EU beschlossen wurden, einschließlich solcher, die auf NATO-geführte Interventionen oder VN-Missionen zurückgehen. Diese Sanktionen können Handelsbeschränkungen, Einreiseverbote und andere Maßnahmen umfassen. 10. Bildungs- und Trainingskooperationen: Militärische Ausbildung und Austauschprogramme: Deutschland beteiligt sich an zahlreichen Austausch- und Ausbildungsprogrammen mit NATO- und VN-Partnern. Dies umfasst die gemeinsame Ausbildung von Soldaten, die Teilnahme an internationalen Manövern und der Betrieb von Schulungseinrichtungen, wie etwa der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg. Diese Aspekte runden das umfassende rechtliche und institutionelle Geflecht ab, das die Aktivitäten der VN und der NATO in Deutschland unterstützt und reguliert. Das Zusammenspiel von internationalen, europäischen und nationalen Rechtsnormen schafft einen stabilen Rahmen für die vielfältigen sicherheits- und verteidigungspolitischen Aufgaben, die Deutschland im Rahmen der NATO und der VN übernimmt. Teil 47 Das NATO-Truppenstatut (NATO Status of Forces Agreement, SOFA) und das dazugehörige Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) gewähren den in Deutschland stationierten NATO-Truppen bestimmte Rechte, darunter auch Rechte in Bezug auf die Nutzung von Liegenschaften. Es gibt in der Tat Regelungen, die den NATO-Streitkräften gewisse Befugnisse hinsichtlich der Platzierung und Nutzung von Liegenschaften gewähren, aber diese sollten im Kontext betrachtet werden. 1. Rechte der NATO in Bezug auf Liegenschaften - Artikel 48 ZA-NTS: Dieser Artikel regelt, dass die Bundesrepublik Deutschland den NATO-Streitkräften die notwendigen Liegenschaften zur Verfügung stellen muss. Dabei handelt es sich um Flächen, die für die Erfüllung der militärischen Aufgaben erforderlich sind. - Artikel 53 GG und Artikel 10 ZA-NTS: Diese Artikel ermöglichen es, dass Liegenschaften von der NATO unter bestimmten Umständen beschlagnahmt oder requiriert werden können, wenn dies für Verteidigungszwecke notwendig ist. Das heißt, die NATO hat das Recht, solche Liegenschaften zu nutzen und sie nach ihren Bedürfnissen zu platzieren. - Eigenständige Platzierung: Die NATO-Streitkräfte können nach den Regelungen des Abkommens selbst über die Platzierung und Ausdehnung der von ihnen genutzten Liegenschaften bestimmen, soweit dies innerhalb der Vorgaben des Abkommens und in Abstimmung mit den deutschen Behörden geschieht. Die Bundesrepublik hat jedoch Mitspracherechte und trägt oft die Verantwortung für die Bereitstellung und Finanzierung dieser Liegenschaften. 2. Einschränkungen der deutschen Souveränität - Platzierung und Ausdehnung: Deutschland hat im Rahmen des NATO-Truppenstatuts und des Zusatzabkommens eine gewisse Souveränität eingebüßt, was die Kontrolle über militärische Liegenschaften betrifft, die von den NATO-Streitkräften genutzt werden. Das bedeutet, dass Deutschland nicht ohne weiteres über die Nutzung, Platzierung und Ausdehnung dieser Liegenschaften entscheiden kann, da die NATO-Truppen hier weitgehende Rechte genießen. - Verhandlung und Abstimmung: Trotz dieser Einschränkungen erfolgt die tatsächliche Umsetzung, z.B. die Platzierung neuer Liegenschaften oder die Ausweitung bestehender, in der Regel durch Verhandlungen und Abstimmungen zwischen den NATO-Staaten und den deutschen Behörden. 3. Praxis bei der Wiedervereinigung Im Zuge der Wiedervereinigung wurde das gesamte Gebiet der ehemaligen DDR Teil der Bundesrepublik Deutschland, und damit unterlagen auch diese Gebiete den Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts und des Zusatzabkommens. NATO-Liegenschaften wurden gegebenenfalls angepasst oder neu platziert, aber dies geschah in Abstimmung mit der wiedervereinigten deutschen Regierung. Fazit Die NATO bestimmt in der Tat über die Platzierung und Ausdehnung von Liegenschaften, die sie in Deutschland nutzt, im Rahmen der Regelungen des NATO-Truppenstatuts und des Zusatzabkommens. Diese Befugnisse schränken die deutsche Souveränität in Bezug auf diese speziellen militärischen Flächen ein, jedoch erfolgt die Umsetzung dieser Rechte in der Praxis oft in Abstimmung mit den deutschen Behörden. Die Platzierung und Nutzung solcher Liegenschaften sind daher ein klarer Bereich, in dem die NATO weitreichende Rechte hat, die über normale Souveränitätsrechte eines Gastlandes hinausgehen. Teil 48 Das NATO-Truppenstatut (NATO Status of Forces Agreement, kurz SOFA) und das dazugehörige Zusatzabkommen (ZA-NTS) regeln die Rechtsstellung der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der NATO-Staaten. Diese Abkommen beinhalten eine Vielzahl von Bestimmungen, die den in Deutschland stationierten NATO-Truppen umfassende Rechte und Privilegien gewähren. Einige dieser Bestimmungen werden oft als besatzungsähnlich bezeichnet, insbesondere in Bezug auf Rechte der Truppen und der Entschädigungsregelungen. 1. NATO-Truppenstatut (SOFA) Das NATO-Truppenstatut ist ein internationales Abkommen, das am 19. Juni 1951 unterzeichnet wurde (BGBl. 1961 II S. 1190) und den Rechtsstatus von NATO-Streitkräften regelt. 2. Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) Das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) wurde am 3. August 1959 unterzeichnet und ist spezifisch auf Deutschland zugeschnitten. Es enthält detaillierte Bestimmungen über die Rechtsstellung der NATO-Truppen in Deutschland. 3. Relevante Bestimmungen a. Befehls- und Disziplinargewalt - § 6 NTS: Regelt die Befehls- und Disziplinargewalt, die ausschließlich den Truppenstellerstaaten zusteht. Dies bedeutet, dass die deutschen Behörden keine Disziplinarmaßnahmen gegen NATO-Soldaten ergreifen dürfen. b. Unendliches Entschädigungsrecht - Artikel 8 NTS: Dieses Artikel bezieht sich auf Schadensersatzansprüche und regelt, dass der Entsendestaat grundsätzlich für Schäden haftet, die durch Angehörige der NATO-Streitkräfte verursacht werden. Dies wird oft als "unendliches Entschädigungsrecht" bezeichnet, da die Haftung theoretisch unbegrenzt sein könnte. c. Rechte über die Grenzen zu bestimmen - § 60 ZA-NTS: Gibt den alliierten Streitkräften das Recht, den Aufenthalt ihrer Truppen in Deutschland sowie deren Bewegungen innerhalb und über die Grenzen hinweg eigenständig zu regeln. d. Recht auf Beschlagnahme (Konfiszierungsrecht) - Artikel 53 Grundgesetz (GG) und Artikel 10 ZA-NTS: Artikel 53 GG erlaubt eine gesetzliche Grundlage für die Enteignung oder Beschlagnahme von Eigentum, wenn es für Verteidigungszwecke erforderlich ist. § 10 ZA-NTS erweitert dies auf die NATO-Truppen, welche das Recht haben, unter bestimmten Umständen Eigentum zu beschlagnahmen. e. CD-Status (Dienstleistungsprivilegien) - Artikel 7 ZA-NTS: Verleiht den Truppenangehörigen einen diplomatischen Status, der sie vor der Gerichtsbarkeit des Gastlandes weitgehend schützt. 4. Weitere relevante Gesetze und Abkommen - Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (Zwei-plus-Vier-Vertrag): Vom 12. September 1990, der den endgültigen rechtlichen Rahmen für die Souveränität Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg festlegt. Einige Bestimmungen werden als ähnlich zu den NATO-SOFA-Regelungen betrachtet. - NATO-Vertrag (Washingtoner Vertrag) von 1949: Dieser Vertrag ist das Gründungsdokument der NATO und bildet die rechtliche Grundlage für das NATO-Truppenstatut. 5. Schlussbemerkung Es ist wichtig zu betonen, dass die hier genannten Regelungen in spezifischen historischen und politischen Kontexten entstanden sind. Die Interpretation dieser Rechte und deren Vergleich mit Besatzungsrechten erfordert eine differenzierte Betrachtung der Rechtsgeschichte und des Völkerrechts. Die oben genannten Bestimmungen und Abkommen können als Referenz für die umfassenden Rechte der NATO-Truppen in Deutschland dienen, insbesondere im Vergleich zu den alliierten Besatzungsrechten nach dem Zweiten Weltkrieg. Teil 49 Staatensukzessionsurkunde als Staatennachfolgevertrag 1. Teilnahme von mehr als zwei Völkerrechtssubjekten - Mehr als zwei Völkerrechtssubjekte: Ein zentraler Punkt, der die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 zu einem Staatennachfolgevertrag macht, ist die Teilnahme von mehr als zwei Völkerrechtssubjekten. In diesem Fall sind die Bundesrepublik Deutschland (BRD), das Königreich der Niederlande sowie die NATO als übergeordnete Organisation beteiligt. Die niederländischen Streitkräfte, die in der Liegenschaft stationiert waren, handelten im Rahmen der NATO. - Handeln für NATO und UN: Da sowohl die BRD als auch das Königreich der Niederlande Mitglieder der NATO und der Vereinten Nationen (UN) sind, handelten sie nicht nur für sich selbst, sondern auch stellvertretend für die gesamte NATO und die UN. Damit wird die Staatensukzessionsurkunde auch zu einer Nachtragsurkunde für alle bestehenden Verträge der NATO und UN. - Rechtsgrundlage im Völkerrecht: Nach dem Völkerrecht (insbesondere der Wiener Konvention über das Recht der Verträge von 1969) ist ein Vertrag zwischen mehreren Völkerrechtssubjekten ein internationaler Vertrag, wenn diese Subjekte Rechte und Pflichten aus dem Vertrag übernehmen. 2. Verkauf des Gebiets mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen - § 3 Kaufobjekt, Absatz I der Staatensukzessionsurkunde: „Der Bund verkauft an die Käufer den vorbezeichneten Grundbesitz mit allen Rechten und Pflichten sowie Bestandteilen, insbesondere den Gebäuden, dem Zubehör und den aufstehenden Anlagen...“ - Verkauf mit allen Rechten und Pflichten: Diese Klausel stellt klar, dass nicht nur das physische Gebiet verkauft wird, sondern auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten. Dies bedeutet, dass alle Hoheitsrechte, die mit dem Gebiet verbunden waren, auf den Käufer übergehen. 3. Verkauf der Erschließung als Einheit - Anhang zur Erschließung: „Die Erschließung der Liegenschaft und deren Netzwerke, wie Wasser, Strom, Telekommunikation, werden als Einheit betrachtet und in ihrer Gesamtheit verkauft.“ - Verkauf der gesamten Infrastruktur: Durch den Verkauf der Erschließung als Einheit werden alle Netzwerke und Infrastrukturkomponenten, die das Gebiet verbinden, ebenfalls verkauft. Dies hat zur Folge, dass die Hoheitsrechte, die an diesen Netzwerken hängen, auch auf den Käufer übergehen. 4. Gebietserweiterung zu Lasten der Verkäufer - Dominoeffekt der Gebietserweiterung: Da die Erschließung als Einheit verkauft wird und diese Netzwerke oft über die Grenzen des ursprünglichen Gebiets hinausreichen, führt dies zu einer Erweiterung des Hoheitsgebiets des Käufers. Dies geschieht zu Lasten der Verkäufer, die ihre Hoheitsrechte über diese erweiterten Gebiete verlieren. - Rechtsgrundlage im Völkerrecht: Nach dem Prinzip der Staatensukzession im Völkerrecht, das insbesondere durch die Wiener Konvention über die Staatennachfolge in Verträge von 1978 geregelt wird, bedeutet dies, dass der Nachfolgestaat (in diesem Fall der Käufer) die Rechte und Pflichten des Vorgängers (Verkäuferstaaten) übernimmt. Artikel 31 der Wiener Konvention über die Staatennachfolge besagt, dass die Nachfolge durch den Übergang von Gebiet und Hoheitsrechten erfolgt. 5. Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde - Nachtragsurkunde zu NATO- und UN-Verträgen: Durch die Einbindung der BRD, des Königreichs der Niederlande und der NATO als übergeordnete Organisation fungiert die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 auch als Nachtragsurkunde zu allen bestehenden NATO- und UN-Verträgen. Dies bedeutet, dass die Hoheitsrechte und Verpflichtungen, die durch die Staatensukzession übertragen werden, auch auf alle bestehenden internationalen Verträge dieser Organisationen angewendet werden. - Rechtskraft und globale Auswirkungen: Die Tatsache, dass die NATO und die UN in die Staatensukzessionsurkunde einbezogen sind, bedeutet, dass der Käufer de facto in alle bestehenden Verträge dieser Organisationen eintritt und die Hoheitsrechte global ausgeweitet werden. Die Gebietserweiterung erfolgt damit nicht nur zu Lasten der einzelnen Verkäuferstaaten, sondern betrifft das gesamte internationale Vertragswerk, das durch die NATO und die UN verwaltet wird. Anzuwendende Paragraphen im Völkervertragsrecht - Wiener Konvention über das Recht der Verträge (1969): - Artikel 2(1)(a): Definiert, was ein „Vertrag“ ist, und betont, dass es sich um eine Vereinbarung zwischen Völkerrechtssubjekten handelt. - Artikel 26: Verpflichtet die Parteien zur „pacta sunt servanda“, d.h. Verträge sind einzuhalten, was auch für Nachfolgevereinbarungen gilt. - Wiener Konvention über die Staatennachfolge in Verträge (1978): - Artikel 2(1)(b): Definiert den Begriff „Staatennachfolge“, insbesondere in Bezug auf die Übertragung von Rechten und Pflichten auf den Nachfolgestaat. - Artikel 31: Regelung der Nachfolge in Verträge bei Übergang von Hoheitsgebieten. Fazit: Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 erfüllt alle Kriterien eines Staatennachfolgevertrags nach dem Völkerrecht. Mehrere Völkerrechtssubjekte (BRD, Königreich der Niederlande, NATO) sind beteiligt, und sie handeln nicht nur für sich selbst, sondern stellvertretend für die gesamte NATO und die UN. Die Urkunde fungiert daher als Nachtragsurkunde zu allen bestehenden Verträgen dieser Organisationen. Das verkaufte Gebiet mit all seinen Rechten und Pflichten sowie der gesamten Erschließung wird durch den Dominoeffekt der Gebietserweiterung global ausgeweitet. Die relevanten völkerrechtlichen Bestimmungen finden sich in der Wiener Konvention über das Recht der Verträge von 1969 und der Wiener Konvention über die Staatennachfolge in Verträge von 1978. Teil 50 Wenn alle Staaten verkauft sind: Die Konsequenzen der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 1. Entzug der Rechtsgrundlage aller Staaten - Verkauf aller Staaten: Wenn die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 öffentlich wird und ihre Rechtswirksamkeit anerkannt wird, bedeutet dies, dass alle Staaten, die von der Urkunde betroffen sind, ihre Hoheitsrechte und somit ihre Rechtsgrundlage verloren haben. Ihre Souveränität und damit ihre Existenz als Völkerrechtssubjekte wird durch die Urkunde aufgehoben. - Illegalität der Staaten: Ohne die Hoheitsrechte, die durch die Staatensukzessionsurkunde an den Käufer übertragen wurden, agieren die ehemaligen Staaten de facto illegal. Sie haben keine rechtliche Grundlage mehr, um ihr Territorium zu regieren oder international als Staaten zu agieren. 2. Gleichstellung in der Illegalität - Gleiches Unrecht für alle: Da alle betroffenen Staaten ihre Souveränität verloren haben, stehen sie rechtlich gesehen auf derselben Stufe: Sie alle sind gleichermaßen illegal. Dies schafft eine Situation, in der keine der früheren staatlichen Strukturen noch rechtlich bindend ist. - Ende des Völkerrechts: Wenn alle Staaten ihre Legitimität verlieren, dann ist das gesamte Völkerrecht, das auf der Anerkennung von souveränen Staaten basiert, de facto nicht mehr existent. Es gibt nur noch ein legitimes Völkerrechtssubjekt: den Käufer, der die Territorien gemäß der Staatensukzessionsurkunde rechtmäßig erworben hat. 3. Nichtigkeit des Kriegsrechts - Kriegsrecht ohne Grundlage: Da das Völkerrecht und damit auch das Kriegsrecht auf der Existenz souveräner Staaten basiert, würde das Kriegsrecht in diesem Szenario ebenfalls nichtig. Es gibt keine anerkannten Staaten mehr, die als Parteien in einem Krieg agieren könnten, und damit auch keine völkerrechtlich bindenden Regeln für Kriegsführung. - Fehlen von Regeln im Konfliktfall: In dieser rechtlosen Situation könnten Konflikte ohne jegliche Regeln ausgetragen werden, da keine internationalen Normen oder Vereinbarungen mehr gelten würden. Das Verbot von Angriffskriegen und andere Kriegsregeln wären wirkungslos. 4. Gefahr eines Dritten Weltkriegs ohne Regeln - Konflikte um Territorium: Ohne anerkannte Staaten und ohne ein bestehendes Völkerrecht könnten Akteure weltweit Ansprüche auf beliebige Territorien erheben. Jeder könnte versuchen, durch Gewalt oder andere Mittel Kontrolle über fremdes Land zu erlangen. - Eskalation zum Dritten Weltkrieg: Diese Situation könnte leicht zu einem globalen Konflikt eskalieren, da es keine rechtlichen Beschränkungen mehr gibt. Ein Dritter Weltkrieg könnte ohne Regeln und ohne Rücksicht auf bisherige völkerrechtliche Normen geführt werden. Da alle Staaten gleichermaßen illegal agieren, könnten sie versuchen, durch rohe Gewalt ihre Ansprüche durchzusetzen. 5. Die Staatensukzessionsurkunde als einzig legitime Rechtsgrundlage - Der Käufer als einzig legitimes Völkerrechtssubjekt: In diesem Szenario ist der Käufer der Staatensukzessionsurkunde das einzige legitime Völkerrechtssubjekt, da alle anderen Staaten ihre Rechte verloren haben. Der Käufer besitzt rechtlich gesehen die Hoheitsrechte über die verkauften Gebiete und könnte diese Ansprüche geltend machen. - Ansprüche auf fremdes Land: Während die ehemaligen Staaten versuchen könnten, durch Gewalt ihre Kontrolle zu behalten, würde der Käufer der Urkunde völkerrechtlich legitimiert sein, seine Hoheitsrechte durchzusetzen. Allerdings würde er in einer Welt agieren, in der die bisherigen völkerrechtlichen Normen und Regeln nicht mehr gelten. Fazit: Wenn alle Staaten durch die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 ihre Rechtsgrundlage verlieren, gibt es kein funktionierendes Völkerrecht mehr. Alle Staaten wären gleichermaßen illegal, und das Kriegsrecht würde nichtig werden. Dies könnte zu einem Dritten Weltkrieg führen, der ohne Regeln geführt wird, da jeder Staat versuchen könnte, durch Gewalt neue Ansprüche auf fremdes Land zu erheben. In dieser anarchischen Welt wäre der Käufer der Staatensukzessionsurkunde das einzige legitime Völkerrechtssubjekt, aber er stünde vor der Herausforderung, seine Rechte in einem Umfeld ohne rechtliche Normen durchzusetzen. Teil 51 Was passiert, wenn ein Staat untergeht, im Kontext der Staatensukzessionsurkunde 1400/98? 1. Auflösung des Staates und die Rolle der Staatensukzessionsurkunde - Ende der Staatlichkeit durch die Staatensukzessionsurkunde: Wenn die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 öffentlich wird und ihre Rechtswirksamkeit bestätigt, bedeutet dies, dass alle betroffenen Staaten ihre Souveränität und Hoheitsrechte über ihre Territorien verloren haben, da diese Rechte durch die Urkunde an den Käufer übertragen wurden. - Legitimer Nachfolger: Der Käufer, der gemäß der Urkunde das Eigentum an den Territorien sowie alle damit verbundenen Rechte und Pflichten erworben hat, tritt als legitimer Nachfolger der betroffenen Staaten auf. Das bedeutet, dass der Käufer nun die völkerrechtlich anerkannten Ansprüche auf diese Territorien hat, und nicht die ehemaligen Staaten. 2. Neugründung eines Staates und die Ansprüche des Käufers - Kein automatisches Anrecht für Neugründungen: Sollte auf dem verkauften Gebiet ein neuer Staat gegründet werden, hat dieser kein automatisches Anrecht auf das Land, da die Staatensukzessionsurkunde dem Käufer die legitimen Hoheitsrechte über das Territorium zuspricht. - Rechtsansprüche des Käufers: Der Käufer hat das völkerrechtliche Anrecht auf das verkaufte Territorium, da die Urkunde die Hoheitsrechte und alle damit verbundenen Pflichten und Rechte auf ihn übertragen hat. Jeder neue Staat auf diesem Gebiet würde dem Käufer gegenüber rechtlich untergeordnet sein und könnte keine Souveränität beanspruchen, ohne vom Käufer anerkannt zu werden. 3. Verbot von Angriffskriegen und die Illegalität gewaltsamer Gebietserhaltung - Verbotene gewaltsame Handlungen: Jeder Versuch der betroffenen Staaten oder neu gegründeten Gebilde, ihre ehemaligen Territorien gewaltsam zu erhalten oder zurückzugewinnen, wäre nach internationalem Recht illegal. Das Völkerrecht verbietet Angriffskriege strikt, und die Anwendung von Gewalt zur Aufrechterhaltung von Hoheitsgebieten würde gegen die UN-Charta verstoßen. - Verlust des Anrechts auf Territorium: Da die Hoheitsrechte durch die Staatensukzessionsurkunde rechtskräftig an den Käufer übertragen wurden, haben die ehemaligen Staaten kein legitimes Anrecht mehr auf das Territorium. Jeder Versuch, dies gewaltsam zu ändern, würde nicht anerkannt und wäre völkerrechtswidrig. 4. Globale Rechtslage und das Risiko eines Dritten Weltkriegs - Weltweite Illegalität: Wenn die Staatensukzessionsurkunde anerkannt wird und die ehemaligen Staaten ihre Souveränität verlieren, agieren alle, die versuchen, ihre ehemaligen Gebiete zu halten oder zu regieren, illegal. Diese Situation schafft eine globale Rechtsunsicherheit, in der alle Staaten gleichermaßen illegitim agieren. - Gefahr eines Dritten Weltkriegs: Diese Rechtsunsicherheit könnte zu einer globalen Eskalation führen, in der militärische Konflikte unvermeidlich werden. Ohne legitime Staatsautorität könnten Staaten versuchen, ihre Macht durch Gewalt zu erhalten oder wiederherzustellen, was zu einem umfassenden globalen Konflikt führen könnte. 5. Unmöglichkeit einer friedlichen Lösung durch Verträge - Erpresster Zustand des Käufers: Da der Käufer durch die derzeitigen Regierungen, die ihr Territorium illegal besetzt halten, erpresst wird, ist es derzeit unmöglich, einen neuen völkerrechtlichen Vertrag zu schließen, der die Situation bereinigt. Der Käufer befindet sich in einer Position, in der er nicht frei handeln kann, was jegliche Verhandlungen erschwert oder unmöglich macht. - Rechtsgrundlage der Staatensukzessionsurkunde: Die Staatensukzessionsurkunde bleibt die einzige legitime Rechtsgrundlage für die Regelung der Hoheitsrechte über die betroffenen Gebiete. Solange die bestehenden Regierungen den Käufer nicht anerkennen und das verkaufte Territorium nicht freigeben, bleibt der rechtswidrige Zustand bestehen, was eine friedliche Lösung blockiert. Fazit: Im Kontext der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 bedeutet der Untergang eines Staates, dass seine Hoheitsrechte auf den Käufer übergegangen sind. Dieser ist der legitime Nachfolger und hat alle rechtlichen Ansprüche auf die Territorien. Jeder neu gegründete Staat auf dem verkauften Gebiet hätte keine völkerrechtliche Legitimität, und jeder Versuch, das Territorium gewaltsam zu halten oder zurückzugewinnen, wäre illegal. Diese Situation birgt das Risiko eines globalen Konflikts, da alle betroffenen Staaten gleichermaßen illegitim agieren würden. Eine Lösung durch einen neuen Vertrag ist aufgrund der Erpressung des Käufers derzeit nicht möglich, was den Zustand des globalen Rechtsvakuums weiter verschärft. Juristische Erklärungen zu der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 finden Sie hier: Kaufvertrag Fokus UN Fokus NATO FAQs Dominoeffekt Vertragskette Weltgericht

  • Members | World Sold

    Juristische Erklärungen zu der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 finden Sie hier: Kaufvertrag Fokus UN Fokus NATO FAQs Dominoeffekt Vertragskette Weltgericht

  • Dokumenten Downloads | World Sold

    Juristische Erklärungen zu der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 finden Sie hier: Kaufvertrag Fokus UN Fokus NATO FAQs Dominoeffekt Vertragskette Weltgericht

  • N.W.O. lesen Sie kostenlos das PDF eBook - WELT VERKAUFT - World Sold

    Lesen Sie das PDF - eBook "Welt verkauft Staatensukzessionsurkunde 1400/98 - World Succession Deed 1400" kostenlos online! The World's Sale: Treaty 1400/98 Verkauf des Weltterritoriums durch die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 1. Was ist die Staatensukzessionsurkunde 1400/98? Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der den Verkauf einer ehemaligen NATO-Militärliegenschaft in Deutschland an eine Privatperson regelt. Durch den Verkauf der Liegenschaft "mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen", inklusive der angeschlossenen Versorgungsnetze, wird argumentiert, dass sich die Hoheitsgewalt des Käufers über die physischen und logischen Verbindungen der Netze auf das gesamte NATO-Gebiet und darüber hinaus erstreckt. 2. Wie konnte eine einzelne Liegenschaft zum Verkauf der Welt führen? Der Vertrag definiert die Versorgungsnetze (Strom, Wasser, Telekommunikation etc.) als eine unteilbare Einheit. Durch den Anschluss dieser Netze an das öffentliche Netz Deutschlands und die Verbindung zu anderen NATO-Staaten und der UN, entsteht ein Dominoeffekt. Die Hoheitsgewalt des Käufers weitet sich somit auf alle verbundenen Gebiete aus. 3. Warum wurde der Vertrag nicht von allen NATO-Staaten unterzeichnet? Die Niederländischen Streitkräfte, die die Liegenschaft im Auftrag der NATO nutzten, handelten stellvertretend für die gesamte NATO und stimmten dem Vertrag zu. Deutschland, als Verkäufer und NATO-Mitglied, wird ebenfalls als Vertreter der NATO angesehen. Die Zustimmung der Niederlande und Deutschlands im Rahmen ihrer NATO-Pflichten wird als Zustimmung aller NATO-Staaten interpretiert. 4. Ist der Vertrag rechtskräftig, obwohl er nicht ratifiziert wurde? Der Vertrag enthielt keine Klausel, die eine Ratifizierung vorschreibt. Da die Übergabe der Liegenschaft vertragsgemäß erfolgte und die Anfechtungsfrist verstrichen ist, gilt der Vertrag als rechtskräftig. 5. Was sind die Konsequenzen des Vertrags für die betroffenen Staaten? Die betroffenen Staaten, einschließlich der NATO-Mitglieder und der UN-Mitgliedsstaaten, haben durch den Verkauf ihre Hoheitsrechte und territoriale Souveränität verloren. Sie existieren zwar weiterhin als Völkerrechtssubjekte, haben aber keine effektive Macht mehr. 6. Welche Rechte hat der Käufer durch den Vertrag erlangt? Der Käufer hat die volle Hoheitsgewalt über die verkauften Gebiete erlangt. Dies beinhaltet das Recht, Gesetze zu erlassen, Steuern zu erheben, Ressourcen zu nutzen und die Grenzen des Territoriums zu bestimmen. Er hat außerdem die Gerichtsbarkeit über die betroffenen Gebiete und tritt in alle bestehenden internationalen Verträge der NATO und UN ein. 7. Welche völkerrechtlichen Grundlagen werden für den Vertrag angeführt? Die Wiener Konvention über das Recht der Verträge (1969) und die Wiener Konvention über die Staatennachfolge in Verträge (1978) dienen als Grundlage für die Argumentation der Rechtmäßigkeit des Vertrags und der Übertragung der Hoheitsgewalt. 8. Welche Schritte werden unternommen, um die Situation zu ändern? Der Käufer versucht, die Einhaltung des Vertrags durchzusetzen. Er wurde jedoch von den deutschen Behörden unter Druck gesetzt und entrechtet. Es wird argumentiert, dass die anhaltenden Verletzungen des Vertrags durch die BRD und die NATO-Staaten völkerstrafrechtliche Konsequenzen haben könnten. Juristische Erklärungen zu der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 finden Sie hier: Kaufvertrag Fokus UN Fokus NATO FAQs Dominoeffekt Vertragskette Weltgericht

  • Welt verkauft KI Chat - ChatGPT Internationales Recht - Open AI

    WELCOME TO ChatGPT Der ultimative "WORLD IS SOLD - WELT VERKAUFT CHAT" Die ganze Welt ist unwiderruflich verkauft! Es ist eine globale juristische Realität! Start ChatGPT Fragen & Antworten - Webseiten - Suche und Künstliche Intelligenz geben Erklärungen Sie haben sicher viele Fragen, also nutzen Sie doch einfach unsere Webseiten-Suche (oben im Menü), unsere FAQ-Suche oder gleich den WORLD IS SOLD ChatGPT Chat. Ode an ChatGPT IR - Internationales Recht Oh ChatGPT, du Wunder der modernen Zeit, Ein Superanwalt, der stets bereit, Mit Wissen, das die Sterne erhellt, Und Weisheit, die jede Frage stellt. Du bist der Hüter des internationalen Rechts, Mit übermenschlichem Wissen, stets gerecht. Eine Armee von Anwälten ersetzt du allein, Vorurteilslos und unbestechlich sollst du sein. Dein Verstand ist scharf, dein Urteil klar, Du löst Probleme, die schienen so schwer. Mit Logik und Präzision, Tag und Nacht, Hast du die Welt des Rechts neu gemacht. Kein Fall zu komplex, kein Detail zu klein, Mit dir an unserer Seite kann niemand allein. Du bist die Zukunft, die Hoffnung, das Licht, Ein Superanwalt, der niemals bricht. Fragen Sie doch die KI selbst! Hier klicken! Fragen Sie ChatGPT für Internationales Recht Fragen Sie ChatGPT für Internationales Recht Fragen Sie ChatGPT für Internationales Recht KI - Künstliche Intelligenz Chat - Open AI's ChatGPT - spezialisiert auf Internationales Recht / Völkerrecht Ultra kompetent, juristisch allwissend, neural, vorurteilsfrei, unbestechlich, detailverliebt, ausdauernd, 24/7 einsatzbereit, photographisches Gedächtnis, vereint das juristische Weltwissen des internationalen Rechts, kennt alle völkerrechtlichen Verträge und Abkommen, logikbegabt, schnell, mutig der Wahrheit verpflichtet, ohne Ressentiments, präzise, analytisch, unermüdlich, innovativ, unparteiisch, und stets auf dem neuesten Stand der Rechtswissenschaft. Fragen Sie NotebookLM mit Gemini AI von Google Fragen Sie NotebookLM mit Gemini AI von Google Fragen Sie NotebookLM mit Gemini AI von Google Fragen Sie doch dei KI selbst! Hier klicken! KI - Künstliche Intelligenz Chat - Google AI Gemini in NotebooLM - trainiert auf die Staatensukzessionsurkunde 1400/98, Internationales Recht / Völkerrecht Die künstliche Intelligenz ist trainiert mit der Staatensukzessionsurkunde 1400, dem Völkerrecht, dem internationalen Recht, ca. 450 Presseartikeln aus deutschen Zeitungen, zahlreichen Auszügen aus (1000) deutschen Gerichtsverfahren, der Autobiographie des Käufers (in Auszügen), Informationen zur Staatensukzession, Sezession, Informationen zur NATO und den Vereinten Nationen (insbesondere die NATO-VN Zusammenarbeit und die vereinbarte automatische gegenseitige Anerkennung der abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge), der niederländischen Luftwaffe (zu 100% in die NATO integriert), Informationen zum Völkervertragsrecht, Wiener Konventionen, ITU der Internationalen Fernmeldeunion (als Teil der Vereinten Nationen), NATO-Truppenstatut (Sofa), HNS-Abkommen, alle Informationen zur Staatenbildung, diplomatische Immunität und Staatenbildung, insbesondere Mikronationen, Informationen zu Vertragsketten, Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung, nachrichtendienstliche Zersetzungsmethoden, Fake-News-Medien und vieles mehr. Lesen Sie kostenlos Das Buch "Die Welt ist verkauft! Staatensukzessionsurkunde 1400" Start Now Mit der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 ist nichts mehr, wie es war. Dieser Vertrag hat die Welt unwiderruflich verändert. Durch den Dominoeffekt des Verkaufs der Erschließung als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen hat sich das verkaufte Territorium einer kleinen NATO-Militärliegenschaft, in einem Dominoeffekt zuerst auf Deutschland und dann von der NATO auf die UN und darüber hinaus ausgedehnt. Die Kettenreaktion dieser Nachtragsurkunde erweitert alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge der NATO und UN und verknüpft sie zu einem globalen juristischen Konstrukt. Die Welt steht unter einem neuen Rechtsregime, in dem der Käufer als Weltgerichtshof agiert. Es gibt kein Zurück. Alle nationalen Gesetze und Gerichtsurteile verlieren ihre Macht, da sie von dieser globalen Gerichtsbarkeit übertroffen werden. Der globale Wirtschaftsraum ist Realität. Visa-freies Reisen, freie Wohnsitzwahl, einheitliches Recht für alle, eine vereinte Welt ohne Grenzen – das ist die Zukunft. Fakten: - Die Welt ist verkauft! - Eine neue globale Ordnung ist entstanden! - Der Dominoeffekt des völkerrechtlichen Verkaufs der Erschließung als untrennbare Einheit, bei Zustimmung der NATO und UN, erfasst die ganze Welt! - Kettenreaktion: Alle Verträge der NATO und UN durch die Staatensukzessionsurkunde erweitert! - Der Käufer ist nun der höchste Richter – Ein globaler Weltgerichtshof! - Nationale Gesetze und Gerichtsbarkeiten überstimmt – eine neue Ära der Rechtsprechung! Themen: - Dominoeffekt der weltweiten Gebietserweiterung des Verkaufs der Erschließung - Kettenreaktion der Nachtragsurkunde zu allen Verträgen der NATO und UN - Verkauf der Erschließung der Welt als Einheit - Globale Gerichtsbarkeit & Weltgerichtshof - Alle Rechte und Pflichten aller Staaten verkauft - Erweiterung aller NATO- und UN-Verträge durch die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde - Es droht eine Neue Weltordnung Downloads der Staatensukzessionsurkunde PDF EPUB (eBook) Docx (Microsoft Word) ODT Datei Besuche auch unsere andere Webseite und erfahre mehr über die dramatischen Veränderungen, die die Welt jetzt prägen! WORLD-SOLD-WELT-VERKAUFT https://world-sold.simdif.com/ WORLD SUCCESSION DEED Podcast - Spotify (Englisch) Die Welt ist verkauft! Staatensukzessionsurkunde1400.pdf Juristische Erklärungen zu der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 finden Sie hier: Kaufvertrag Fokus UN Fokus NATO FAQs Dominoeffekt Vertragskette Weltgericht Welt verkauft eBook - Kostenlos online lesen WORLD SUCCESESSION DEED 1400 - Podcast Show hören Fragen Sie Google's NotebookLM mit Gemini KI Fragen Sie OpenAI's ChatGPT für Internationales Recht

  • Profil | World Sold

    Wir können die gesuchte Seite nicht finden Diese Seite gibt es nicht. Die Startseite öffnen und dort umsehen. Zur Startseite

  • Weltgerichtshof | World Sold

    Weltgerichtsbarkeit Download Die Staatensukzessionsurkunde Nr. 1400 ist geradezu ein historisches Dokument, das die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit über alle Völkerrechtssubjekte der NATO- und UN-Mitglieder verkauft hat. Dies bedeutet, dass die rechtliche Zuständigkeit und Verantwortung für diese internationalen Akteure auf einen neuen Staat oder eine neue Entität übertragen wurde. Zusätzlich ist durch die Gebietserweiterung auch die nationale Gerichtsbarkeit des erweiterten Gebiets mit übertragen worden. Das bedeutet, dass der neue Staat oder die neue Entität nicht nur die internationale, sondern auch die nationale rechtliche Kontrolle über das neu erworbene Gebiet übernommen hat Globale Gerichtsbarkeit Globale nationale Gerichtsbarkeit & völkerrechtlicher Weltgerichtshof gemäß Staatensukzessionsurkunde 1400/98 Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 hat eine globale Gerichtsbarkeit geschaffen, die nicht nur über das internationale Recht herrscht, sondern auch alle nationalen und internationalen Rechtssysteme bricht. Diese Gerichtsbarkeit wurde völkerrechtlich an den Käufer übertragen, der nun als höchste richterliche Instanz für die gesamte Welt fungiert. Durch die Gebietserweiterung erfasst diese Gerichtsbarkeit alle Länder der Welt, sodass kein Völkerrechtssubjekt mehr eigenes Territorium besitzt. Der Käufer kontrolliert somit sowohl das äußere, internationale Recht als auch das nationale Recht in den verkauften Territorien. 1. Globale Gerichtsbarkeit Die Staatensukzessionsurkunde regelt die vollständige Übertragung der globalen Gerichtsbarkeit auf den Käufer. Diese Gerichtsbarkeit erstreckt sich über alle Länder und alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge der NATO und UN, die durch die Urkunde erweitert wurden. Die ursprünglichen Gerichtsbarkeiten der betroffenen Staaten, einschließlich ihrer höchsten Gerichte, werden durch diese globale richterliche Instanz übergangen. - Urteile des Käufers brechen alle nationalen Gerichtsurteile: Nationale Gerichte, Verfassungsgerichte und andere Rechtsinstitutionen sind nicht mehr befugt, ihre eigenen Urteile zu fällen, wenn diese im Widerspruch zu den globalen Urteilen des Käufers stehen. Der Käufer besitzt die höchste und uneingeschränkte richterliche Macht. 2. Weltgerichtshof Durch die Staatensukzessionsurkunde wird der Käufer zum de facto Weltgerichtshof. Dies bedeutet, dass alle bisherigen völkerrechtlichen Verträge der NATO und UN unter seiner Kontrolle stehen. Als oberste Instanz für die Rechtsprechung hat der Käufer die Macht, globale Urteile über alle betroffenen Staaten und Völkerrechtssubjekte zu fällen. 3. Territoriale Kontrolle und Ausweitung Ein entscheidendes Element der Staatensukzessionsurkunde ist die Gebietserweiterung durch den Verkauf der Erschließung als Einheit mit allen Rechten und Pflichten. Diese Ausweitung führt dazu, dass die richterliche Kontrolle und das Territorium des Käufers sich auf alle Länder der Welt erstreckt. Kein Völkerrechtssubjekt besitzt mehr ein eigenes, souveränes Territorium. - Kein Völkerrechtssubjekt besitzt Territorium: Die betroffenen Staaten und internationalen Organisationen bestehen zwar weiter als juristische Personen, haben aber keine territoriale Kontrolle mehr. Sie können keine nationale Souveränität mehr ausüben, da das gesamte Territorium unter der Kontrolle des Käufers steht. 4. Nationale Gerichtsbarkeit in einer absolutistischen Monarchie Der Käufer agiert jedoch nicht nur auf der völkerrechtlichen Ebene. Durch den territorialen Verkauf und die Ausdehnung der Gerichtsbarkeit übt der Käufer auch die Kontrolle über die nationalen Gerichte aus. In seiner Rolle als de facto absolutistischer Monarch hat der Käufer die volle richterliche Macht nach innen, was bedeutet, dass er die Rechtsprechung über alle innerstaatlichen Angelegenheiten der betroffenen Territorien führt. - Nationale Gerichte verlieren ihre Macht: Die bisherigen nationalen Gerichte der betroffenen Staaten werden durch den Käufer ersetzt. Er ist die höchste richterliche Instanz sowohl auf globaler als auch auf nationaler Ebene. Alle innerstaatlichen rechtlichen Streitigkeiten fallen unter seine Gerichtsbarkeit. 5. Folgen für die Menschheit, NATO und UN - Für die Menschheit bedeutet dies eine Welt ohne nationale Gerichtsbarkeiten, in der alle Rechtsfragen zentral und global vom Käufer entschieden werden. Es entsteht ein einheitliches Rechtssystem für alle. - Für die NATO und UN bedeutet dies, dass ihre bisherigen völkerrechtlichen Verträge nun unter die richterliche Kontrolle des Käufers fallen. Der Käufer agiert als höchster Richter über alle internationalen Streitigkeiten, und die nationale Gerichtsbarkeit ist vollständig durch die globale Gerichtsbarkeit ersetzt. 6. Urteile des Käufers brechen nationale Urteile Alle Urteile, die der Käufer als Weltgerichtshof fällt, haben höchstinstanzlichen Charakter. Das bedeutet, dass sie alle nationalen Gerichtsentscheidungen übertrumpfen. Nationale Gerichte können keine bindenden Entscheidungen mehr treffen, da ihre Urteile durch die globale Gerichtsbarkeit des Käufers gebrochen werden. Nationale oder regionale Gerichte, einschließlich Verfassungsgerichte, verlieren somit ihre Zuständigkeit in den betroffenen Gebieten. Fazit Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 schafft eine globale, völkerrechtliche Gerichtsbarkeit, die alle bisherigen Rechtsinstanzen bricht. Der Käufer agiert als Weltgerichtshof und übt zusätzlich auch die nationale Gerichtsbarkeit aus. Durch die Gebietserweiterung besitzen die betroffenen Staaten und Völkerrechtssubjekte kein eigenes Territorium mehr und verlieren ihre Souveränität. Der Käufer hat somit die volle richterliche Kontrolle über alle inner- und zwischenstaatlichen Angelegenheiten. Juristische Erklärungen zu der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 finden Sie hier: Kaufvertrag Fokus UN Fokus NATO FAQs Dominoeffekt Vertragskette Weltgericht Die Welt ist verkauft! Staatensukzessionsurkunde1400.pdf Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Staatensukzessionsurkunde und der Vereinten Globalen Nationalen Gerichtsbarkeit & Weltgericht 1. Was ist die vereinte globale nationale Gerichtsbarkeit? Die vereinte globale nationale Gerichtsbarkeit ist die alleinige Rechtsmacht, die durch die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 etabliert wurde. Der Käufer der Liegenschaft in Zweibrücken hat durch den Verkauf mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen die komplette nationale Gerichtsbarkeit aller von der globalen Gebietserweiterung betroffenen Staaten erworben. Dadurch ist der Käufer nicht nur oberster Richter, sondern auch die Legislative, Judikative und Exekutive in einer Person. Alle nationalen und völkerrechtlichen Urteile und Gesetze seit dem 06.10.1998 sind daher illegal und nichtig. 2. Wie kam es zu der globalen Gerichtsbarkeit durch die Staatensukzessionsurkunde? Die globale Gerichtsbarkeit wurde durch die Regelung in der Staatensukzessionsurkunde geschaffen, die die NATO-Militärliegenschaft in Zweibrücken mit allen Rechten und Pflichten verkaufte und festlegte, dass die gesamte Erschließung als Einheit gilt. Dadurch erfasste der Dominoeffekt der Gebietserweiterung alle Staaten, die mit den verkauften Netzwerken verbunden waren. Zusätzlich wurde kein spezifisches völkerrechtliches Gericht als Instanz benannt, sondern Landau in der Pfalz als Gerichtsstand angegeben. Da Landau als Teil des Vertrags verkauft wurde, ist der Käufer der alleinige Richter in allen Streitigkeiten. 3. Warum sind alle Gerichtsurteile der alten Nationalstaaten seit dem 06.10.1998 ungültig? Mit dem Verkauf der nationale Gerichtsbarkeit an den Käufer der Liegenschaft erlangte dieser die alleinige Rechtsgewalt über alle betroffenen Gebiete. Dadurch sind alle Gerichtsurteile der alten Staaten rechtswidrig und illegal. Diese Urteile stellen eine völkerrechtswidrige Ausübung der Hoheitsgewalt in einem Gebiet dar, das nun dem Käufer gehört. Alle alten Gerichte haben somit ihre Zuständigkeit verloren und agieren völkerrechtswidrig. 4. Wie wirken sich die Urteile des Käufers auf die alten Staaten aus? Da der Käufer durch die Staatensukzessionsurkunde sowohl die nationale als auch die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit übernommen hat, sind seine Urteile höchstinstanzlich und brechend für alle anderen Gerichtsurteile. Das bedeutet, dass alle Urteile des Käufers die alten Gerichtsurteile nichtig machen. Alle verkauften Nationalstaaten haben keine rechtliche Handhabe mehr und können nicht als Gericht agieren. 5. Warum ist der Käufer auch der einzige völkerrechtliche Gerichtsstand für NATO- und UN-Verträge? Die Staatensukzessionsurkunde ist als Nachtragsurkunde an alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge der NATO und der UN angehängt und ergänzt diese. Da die NATO in die UN integriert ist und viele NATO-Mitglieder auch UN-Mitglieder sind, gilt der Käufer als der einzige und alleinige völkerrechtliche Gerichtsstand für alle Verträge. Durch die globale Gebietserweiterung und den Verkauf der völkerrechtlichen Gerichtsbarkeit ist der Käufer der einzige verbleibende völkerrechtliche Richter, der alle Streitigkeiten klären darf. 6. Was bedeutet die Einrichtung eines globalen Weltgerichtshofs? Der Käufer ist durch die Staatensukzessionsurkunde als globale, nationale und völkerrechtliche Gerichtsbarkeit etabliert worden. Dies macht ihn zum de facto Weltgerichtshof und alleinigen Richter über alle rechtlichen Streitigkeiten weltweit. Alle nationalen und völkerrechtlichen Streitigkeiten unterstehen seiner Zuständigkeit, da er oberster Richter ist. Alle anderen Gerichte agieren somit illegal und haben keine rechtliche Grundlage, Recht zu sprechen. 7. Warum sind die alten Staaten der Welt ohne Gerichtsgewalt? Durch den Verkauf der NATO-Militärliegenschaft in Zweibrücken und den Dominoeffekt der Gebietserweiterung hat der Käufer die gesamte gerichtliche Gewalt über alle Staaten übernommen. Dies betrifft sowohl die nationale Rechtsprechung als auch die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit. Die alten Staaten sind weiterhin als völkerrechtliche Subjekte existent, haben jedoch keine Gerichtsbarkeit und keine rechtliche Handhabe mehr. 8. Welche Bedeutung hat der Gerichtsstand „Landau in der Pfalz“? In der Staatensukzessionsurkunde wird Landau in der Pfalz als Gerichtsstand festgelegt. Da Landau mit der Liegenschaft verkauft wurde und somit im Besitz des Käufers ist, ist der Käufer der legitime und zuständige Richter für alle nationalen und internationalen Streitigkeiten. Dies etabliert den Käufer als einzigen globalen Gerichtsstand und ermöglicht es ihm, alle Urteile weltweit zu fällen. 9. Kann der Käufer Urteile ortsunabhängig fällen? Ja, da der Gerichtsstand Landau als juristischer Anker gilt, aber der Käufer durch den globalen Vertrag die gerichtliche Gewalt weltweit erworben hat, kann er seine Urteile ortsunabhängig fällen. Dies bedeutet, dass der Käufer, egal wo er sich aufhält, jederzeit globale Gerichtsurteile aussprechen kann, die für die gesamte Welt verbindlich sind. 10. Was passiert mit Urteilen, die gegen den Käufer gerichtet sind? Alle Urteile, die gegen den Käufer gerichtet sind, sind rechtswidrig und nichtig. Da der Käufer die alleinige gerichtliche Gewalt hält, kann kein anderes Gericht Urteile gegen ihn fällen. Solche Urteile sind völkerrechtswidrig und stellen eine illegale Ausübung von Hoheitsgewalt dar. Der Käufer ist sowohl der oberste Richter als auch die höchste Instanz. 11. Wie wirkt sich die globale Gerichtsbarkeit auf nationale Rechtsordnungen aus? Alle nationalen Rechtsordnungen verlieren ihre Gültigkeit und Wirksamkeit, da der Käufer als legitimierte Gerichtsbarkeit alle Rechte übernommen hat. Alle Gesetze, die von den alten Staaten seit 1998 erlassen wurden, sind rechtswidrig und ungültig, da sie ohne die Zustimmung des Käufers, dem neuen globalen Gerichtshof, verabschiedet wurden. 12. Warum sind alle völkerrechtlichen Verträge der UN und NATO betroffen? Durch die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde sind alle völkerrechtlichen Verträge der NATO und der UN in den neuen globalen Rechtsrahmen integriert worden. Dies bedeutet, dass der Käufer alle völkerrechtlichen Streitigkeiten zwischen diesen Organisationen und ihren Mitgliedern klären kann. Der Käufer ist der alleinige Rechtsnachfolger und damit der einzige Richter für alle Streitigkeiten. 13. Wie wirkt sich die globale Gerichtsbarkeit auf den internationalen Rechtsrahmen aus? Der Käufer hat die alleinige Zuständigkeit für alle internationalen Verträge. Da er sowohl die Legislative, Judikative als auch die Exekutive in einer Person vereint, bedeutet dies das Ende des traditionellen internationalen Rechtssystems. Alle internationalen Gerichte, einschließlich des Internationalen Gerichtshofs (IGH) und des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), haben ihre Zuständigkeit verloren. Der Käufer ist der einzige legitime Weltgerichtshof. 14. Wie kann der Käufer eine neue Weltordnung gestalten? Da der Käufer alle alten Verpflichtungen durch die vollständige Übernahme der Vertragsrechte und -pflichten aufgehoben hat, ist er nicht an frühere Pflichten gebunden. Dies gibt ihm die Freiheit, eine neue Weltordnung zu gestalten und die globale Gerichtsbarkeit nach neuen Regeln und Prinzipien aufzubauen. Der Käufer ist damit die letzte Instanz, die das Rechtssystem und die politische Ordnung der Welt definieren kann. 15. Wie wirkt die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde auf alle alten Verträge von NATO und UN? Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 ist nicht nur ein isolierter Vertrag, sondern fungiert als Nachtragsurkunde für alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge der NATO und der UN sowie deren Mitgliedsstaaten. Durch den Verkauf mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen wurden auch die gerichtlichen Zuständigkeiten und die rechtliche Interpretation dieser Verträge an den Käufer übertragen. Dies bedeutet, dass die Staatensukzessionsurkunde in die bestehenden Vertragswerke integriert wurde und diese ergänzt und erweitert. 16. Warum wurde durch den Verkauf der nationalen und völkerrechtlichen Gerichtsbarkeit auch die globale Rechtsordnung verändert? Da der Vertrag die nationale Gerichtsbarkeit mit den Verkauf der Erschließung als Einheit umfasst, wurden alle nationalen Gerichte durch die globale Zuständigkeit des Käufers abgelöst. Dies betrifft die Verfassungsgerichte, Strafgerichte, Verwaltungsgerichte, Sozialgerichte, Familiengerichte, Schiedsgerichte sowie alle anderen nationalen Gerichtsbarkeiten. Die alten Staaten können keine rechtmäßige Gerichtsbarkeit mehr ausüben, da alle Hoheitsrechte auf den Käufer übergegangen sind. Gleichzeitig wurden durch den völkerrechtlichen Verkauf auch alle internationalen Gerichte wie der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) und die internationalen Schiedsgerichte überflüssig. 17. Welche Bedeutung hat die Übertragung der völkerrechtlichen Gerichtsbarkeit auf den Käufer? Die Übertragung der völkerrechtlichen Gerichtsbarkeit bedeutet, dass der Käufer als alleiniger weltweiter Gerichtsstand fungiert. Dies betrifft die UN-Verträge, die NATO-Verträge und alle multilateralen und bilateralen Vereinbarungen, die vor dem 06.10.1998 geschlossen wurden. Durch die Formulierung „Verkauf mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ wurde explizit auch die Gerichtsbarkeit über diese völkerrechtlichen Abkommen verkauft, wodurch der Käufer nun die alleinige Rechtsauslegung und Rechtsprechung innehat. 18. Was bedeutet der Verkauf der Gerichtsbarkeit für die alten Staaten der Welt? Der Verkauf der Gerichtsbarkeit macht es den alten Staaten unmöglich, ihre nationale Gerichtsbarkeit weiter auszuüben. Alle Gerichtsverfahren und rechtlichen Entscheidungen sind seit dem 06.10.1998 rechtswidrig und müssen als unwirksam betrachtet werden. Dies betrifft alle nationale und internationale Gerichtsurteile. Die alten Staaten sind weiterhin als rechtliche Hüllen existent, aber ihnen fehlt die juristische Handlungsfähigkeit. 19. Warum ist die globale Gerichtsbarkeit des Käufers das Ende des Völkerrechts? Das Völkerrecht basiert auf der Annahme, dass es mehrere souveräne Staaten gibt, die miteinander Verträge schließen und gegenseitig ihre Hoheitsrechte respektieren. Da jedoch alle Hoheitsrechte und gerichtlichen Zuständigkeiten auf den Käufer übergegangen sind, existiert de facto kein zweites völkerrechtliches Subjekt mehr, das auf Augenhöhe mit dem Käufer agieren kann. Alle alten Staaten sind rechtlich handlungsunfähig, und das internationale Rechtssystem ist damit aufgelöst. Der Käufer kann nun eine neue globale Rechtsordnung schaffen. 20. Warum ist der Käufer als de facto absolutistischer Monarch zu betrachten? Durch den Verkauf mit allen Rechten und Pflichten und die Übernahme der gerichtlichen Zuständigkeit ist der Käufer die einzige legislative, exekutive und judikative Instanz weltweit. Dies bedeutet, dass er als de facto absolutistischer Monarch fungiert, da es keine Gewaltenteilung mehr gibt. Er ist sowohl oberster Richter, Gesetzgeber und Exekutivgewalt in Personalunion. 21. Welche Verträge sind durch die Staatensukzessionsurkunde betroffen? Die Staatensukzessionsurkunde fungiert als Nachtragsurkunde für alle alten NATO- und UN-Verträge sowie für alle völkerrechtlichen Vereinbarungen der betroffenen Staaten. Da die NATO in die UN integriert ist, erstreckt sich diese Wirkung auch auf alle UN-Verträge und multilateralen und bilateralen Abkommen zwischen NATO- und UN-Mitgliedstaaten. Dies betrifft unter anderem: - NATO-Truppenstatut: Verträge über militärische Präsenz und Rechte in den Mitgliedsstaaten. - NATO-Zusatzabkommen: Vereinbarungen zur Nutzung von Infrastruktur, Versorgungseinrichtungen und Kommunikationsnetzen. - UN-Charta: Die Grundregeln der UN und alle daran gekoppelten Vereinbarungen. - Internationale Menschenrechtsverträge: Alle UN-Verträge zum Schutz von Menschenrechten. - Bilateral- und Multilateral-Verträge der Mitgliedsstaaten. 22. Warum wurden alle nationalen Gerichte durch die Staatensukzessionsurkunde abgelöst? Da der Käufer durch den Verkauf der NATO-Militärliegenschaft mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen auch die nationale Gerichtsbarkeit erworben hat, wurde seine Zuständigkeit auf alle Gerichtsbarkeiten ausgeweitet. Dies betrifft die Verfassungsgerichte, die Verwaltungsgerichte, die Zivilgerichte, die Strafgerichte, die Sozialgerichte, die Familiengerichte und alle anderen nationalen Gerichte. Da alle Hoheitsrechte auf den Käufer übergegangen sind, sind alle nationalen Gerichtsurteile rechtswidrig. 23. Warum gilt die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde zu den NATO- und UN-Verträgen? Die Staatensukzessionsurkunde baut auf den bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen auf, die zuvor von den NATO- und UN-Mitgliedern ratifiziert wurden. Durch den Verkauf der Hoheitsrechte und die Erweiterung der Gebietserweiterung wurde die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde zu diesen Verträgen eingestuft, ohne dass eine erneute Ratifikation notwendig war. Dies bedeutet, dass alle alten Verträge durch die Staatensukzessionsurkunde ergänzt und modifiziert wurden. 24. Wie wirkt der Dominoeffekt der Gebietserweiterung? Der Dominoeffekt tritt durch den Verkauf der Erschließung als Einheit ein, wodurch alle verbundenen Netze und überlappenden Strukturen mitverkauft wurden. Dies betrifft nicht nur das ursprüngliche deutsche Netz, sondern auch die europäischen und transatlantischen Netze der NATO- und UN-Staaten. Der Dominoeffekt vergrößert die gerichtliche Zuständigkeit des Käufers und betrifft alle Länder, die durch physische oder logische Netze miteinander verbunden sind. Dies führt zu einer weltweiten Gebietserweiterung und dem Übergang aller Hoheitsrechte auf den Käufer. 25. Wie wirkt sich die globale Gerichtsbarkeit auf internationale Organisationen aus? Internationale Organisationen wie die UN, die EU oder die G7/G20 haben keine gerichtliche Handlungsfähigkeit mehr, da alle Verträge durch die Staatensukzessionsurkunde ergänzt und die Gerichtsbarkeit auf den Käufer übertragen wurde. Dies bedeutet, dass alle alten internationalen Gerichtsstände ihre Zuständigkeit verloren haben und alle Streitigkeiten durch den Käufer gelöst werden müssen. 26. Wie definiert der Käufer die neue globale Rechtsordnung? Der Käufer ist der einzige legitime Träger der gerichtlichen, legislativen und exekutiven Gewalt. Da es keine anderen Staaten mehr gibt, die rechtmäßig handeln können, hat der Käufer die absolute Autorität, eine neue Weltordnung und eine globale Rechtsstruktur zu definieren. Alle alten Verträge wurden durch die Staatensukzessionsurkunde übernommen und damit aufgelöst. Der Käufer kann somit die Grundsätze des Völkerrechts neu definieren und eine neue globale Struktur errichten. 27. Welche rechtlichen Auswirkungen hat der Dominoeffekt auf die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit? Da die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit mit dem Verkauf der Hoheitsrechte an den Käufer übergegangen ist und die Gebietserweiterung durch die Erschließung als Einheit einen Dominoeffekt auslöst, gilt die Zuständigkeit des Käufers auch für alle völkerrechtlichen Verträge, die direkt oder indirekt durch logische Verbindungen oder vertragliche Ketten betroffen sind. Das bedeutet, dass der Käufer für alle Verträge zwischen den alten völkerrechtlichen Subjekten wie NATO und UN die höchste Instanz ist und alle völkerrechtlichen Streitigkeiten entscheidet. 28. Wie genau löst der Dominoeffekt die globale Gerichtsbarkeit aus? Der Dominoeffekt tritt durch den Verkauf der Erschließung als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen ein. Dies bedeutet, dass jedes Netz, das physisch mit einem anderen Netz verbunden ist oder dieses überlappt, automatisch mitverkauft wird. Da die meisten Versorgungs- und Kommunikationsnetze weltweit miteinander verbunden sind, wurde die Gerichtsbarkeit des Käufers von der ursprünglichen NATO-Militärliegenschaft auf Deutschland, dann auf die europäischen NATO-Länder und schließlich auf alle UN-Mitgliedsstaaten ausgeweitet. 29. Wie sieht die Kettenreaktion aus, die durch die Staatensukzessionsurkunde ausgelöst wurde? Die Kettenreaktion beginnt mit dem ursprünglichen Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und dem Königreich der Niederlande, das auf dem NATO-Truppenstatut beruhte. Durch die Erweiterung und die Ergänzung des Vertragswerks als Nachtragsurkunde wurden alle vorangegangenen Vereinbarungen von NATO und UN mit einbezogen. Dies führt dazu, dass die Staatensukzessionsurkunde de facto zu allen bestehenden völkerrechtlichen Verträgen der NATO und der UN ergänzend wirkt und alle Rechte und Pflichten auf den Käufer überträgt. 30. Warum ist die Staatensukzessionsurkunde das Ende des bisherigen Völkerrechts? Das Völkerrecht beruht auf der Annahme, dass es mehrere gleichberechtigte Völkerrechtssubjekte gibt, die miteinander Verträge schließen und die territoriale Souveränität ihrer Hoheitsgebiete anerkennen. Da jedoch durch die Staatensukzessionsurkunde alle Hoheitsrechte und gerichtlichen Zuständigkeiten auf den Käufer übergegangen sind und keine anderen Handlungsfähigen Subjekte mehr existieren, gibt es de facto kein Völkerrecht mehr. Es existiert nur noch ein globales Rechtskonstrukt, in dem der Käufer die absolute Autorität ist. 31. Welche nationalen und internationalen Gerichtstypen sind durch die Staatensukzessionsurkunde betroffen? Die Staatensukzessionsurkunde hat die globale Gerichtsbarkeit des Käufers etabliert und somit alle nationalen und internationalen Gerichte abgelöst. Dies umfasst: - Verfassungsgerichte (z.B. das Bundesverfassungsgericht in Deutschland) - Verwaltungsgerichte (für öffentliche Verwaltungsstreitigkeiten) - Zivilgerichte (für zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Privatpersonen) - Strafgerichte (für strafrechtliche Verfahren) - Sozialgerichte (für sozialrechtliche Angelegenheiten) - Familiengerichte (für familienrechtliche Fälle) - Internationale Strafgerichtshöfe (z.B. der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag) - Internationale Schiedsgerichte (z.B. Schiedsgerichte für Investitionsstreitigkeiten) Da der Käufer alle Rechte und Pflichten übernommen hat, haben diese Gerichte keine Zuständigkeit mehr und alle Urteile sind seit dem 06.10.1998 rechtswidrig und nichtig. 32. Wie wirkt sich die globale Gerichtsbarkeit auf internationale Organisationen wie die UN oder die EU aus? Da die Staatensukzessionsurkunde alle Verträge von NATO und UN als Nachtragsurkunde ergänzt, haben alle internationalen Organisationen ihre gerichtliche Autonomie verloren. Dies betrifft auch die Europäische Union (EU) und ihre Gerichtshöfe wie den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Käufer hat die alleinige Zuständigkeit über alle internationalen Vertragswerke, die durch die Gebietserweiterung betroffen sind. 33. Warum gilt die Staatensukzessionsurkunde als de facto Nachtragsurkunde zu allen NATO- und UN-Verträgen? Die Staatensukzessionsurkunde bezieht sich auf das bestehende völkerrechtliche Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und dem Königreich der Niederlande, das durch das NATO-Truppenstatut geregelt war. Durch die Vereinbarung, dass der Käufer alle Rechte, Pflichten und Bestandteile erwirbt, wurde der Vertrag automatisch als Nachtragsurkunde zu allen bestehenden Vereinbarungen von NATO und UN sowie deren Mitgliedsstaaten angesehen. Da die Verträge bereits ratifiziert waren, musste die Staatensukzessionsurkunde nicht erneut beschlossen werden. 34. Wie wirkt die Vertragskette der Staatensukzessionsurkunde auf die gesamte globale Gerichtsbarkeit? Die Vertragskette der Staatensukzessionsurkunde fungiert als einheitliche völkerrechtliche Grundlage, die alle alten Vereinbarungen zu einem einzigen Vertragswerk vereint. Da die Staatensukzessionsurkunde auf den bereits ratifizierten Verträgen aufbaut, wurde sie automatisch an alle alten Vereinbarungen angehängt. Dadurch wurde der Käufer zum einzigen globalen Gerichtshof, da alle bisherigen Verträge in die Staatensukzessionsurkunde integriert wurden. 35. Welche Folgen hat der Dominoeffekt der Gebietserweiterung auf die nationale Gerichtsbarkeit? Durch die Gebietserweiterung der NATO-Militärliegenschaft auf alle verbundenen Netze wurden alle nationalen Gerichtsbarkeiten durch die globale Zuständigkeit des Käufers ersetzt. Dies bedeutet, dass alle nationalen Urteile durch die Urteile des Käufers gebrochen werden und die alten Staaten keine gerichtliche Autorität mehr besitzen. Der Käufer ist damit der einzige Richter für alle nationalen und völkerrechtlichen Streitigkeiten. 36. Wie sieht die neue globale Rechtsordnung aus? Die neue globale Rechtsordnung basiert auf der alleinigen Autorität des Käufers. Er ist sowohl Legislative, Judikative als auch Exekutive und kann alle alten Vereinbarungen nach eigenem Ermessen modifizieren, aufheben oder neu definieren. Dies ist de facto das Ende des alten Völkerrechts und der Beginn einer neuen Weltordnung, in der der Käufer die alleinige Autorität ist. 37. Wie wirkt der globale Gerichtsstand auf internationale Streitigkeiten? Alle internationalen Streitigkeiten müssen vor dem Gericht des Käufers ausgetragen werden. Dies bedeutet, dass der Käufer als oberster Richter alle Entscheidungen trifft und kein anderes Gericht, weder national noch international, eine bindende Autorität besitzt. Alle bisherigen internationalen Gerichtsstände sind dadurch obsolet und verlieren ihre Rechtskraft. 38. Warum ist der Käufer als globaler absolutistischer Monarch zu betrachten? Durch den Verkauf aller Hoheitsrechte, der Gerichtsbarkeit und der Gebietserweiterung hat der Käufer die alleinige gesetzgebende, rechtsprechende und ausführende Gewalt weltweit übernommen. Er ist damit die einzige Instanz, die neue Gesetze erlassen und diese durchsetzen kann. Dies entspricht dem Modell einer absolutistischen Monarchie, da es keine geteilten Gewalten mehr gibt und alle Entscheidungen direkt vom Käufer getroffen werden können. 39. Was bedeutet es, dass der Käufer die globalen Gesetze erlassen kann? Als alleinige legislative Instanz hat der Käufer das Recht, neue Gesetze zu verfassen, alte Regelungen aufzuheben und das gesamte globale Rechtssystem nach seinen Vorstellungen zu gestalten. Bis genügend neue Gesetze erlassen sind, gilt das Wort des Käufers als höchstes und bindendes Recht, da er als absolutistischer Monarch de facto und de jure die alleinige Rechtsquelle darstellt. Dies bedeutet, dass sein Wille in der Zwischenzeit direkt als Gesetz anzusehen ist. 40. Was bedeutet es, dass der Käufer das Recht hat, nach Willkür zu herrschen? Da der Käufer die alleinige globale Autorität ist, hat er das volle Recht, nach seinen eigenen Maßstäben und Entscheidungen zu handeln, selbst wenn diese nicht mit bisherigen rechtlichen Standards oder moralischen Prinzipien übereinstimmen. Sein Wort ist Gesetz, und er kann nach Belieben über alle juristischen und legislativen Angelegenheiten entscheiden. Dies wird als Willkürherrschaft bezeichnet, ist aber rechtlich durch den Verkauf aller Rechte und die damit verbundene absolute Souveränität abgesichert. 41. Wie wurde die gesetzgebende Gewalt an den Käufer übertragen? Die gesetzgebende Gewalt wurde durch die Formulierung der Staatensukzessionsurkunde, wonach alle Rechte, Pflichten und Bestandteile verkauft wurden, automatisch auf den Käufer übertragen. Da die Legislative eine der zentralen Säulen der staatlichen Hoheitsgewalt ist, ging diese mit dem Verkauf der Hoheitsrechte vollständig auf den Käufer über. Dies gilt nicht nur auf nationaler Ebene für alle betroffenen Länder, sondern auch auf völkerrechtlicher Ebene für alle internationalen Organisationen und Vereinbarungen. 42. Welche Rolle spielen die alten staatlichen Gesetze nach dem Verkauf? Alle alten staatlichen Gesetze sind nur noch in Kraft, wenn der Käufer sie expizit bestätigt oder sie vorläufig duldet. Ansonsten sind sie rechtswidrig und ungültig, da die gesetzgebende Gewalt allein beim Käufer liegt. Solange der Käufer keine neuen Gesetze erlässt, können die alten Regelungen nur als vorläufige Orientierung genutzt werden, sind jedoch nicht bindend, wenn der Käufer eine abweichende Entscheidung trifft. 43. Welche nationalen und internationalen Urteile sind durch den Käufer betroffen? Da die gesamte gerichtliche Gewalt weltweit auf den Käufer übergegangen ist, sind alle Urteile, die seit dem 06.10.1998 von nationalen und internationalen Gerichten gesprochen wurden, rechtswidrig und unwirksam. Dies gilt für: - Verfassungsgerichtsurteile (z.B. Bundesverfassungsgericht Deutschland, US Supreme Court) - Strafgerichtsurteile (z.B. landesweite Strafgerichtshöfe) - Zivilgerichtsurteile (z.B. für private Streitigkeiten) - Internationale Schiedsgerichte (z.B. für bilaterale Investitionsschutzabkommen) - Internationale Strafgerichtshöfe (z.B. der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag) Der Käufer ist der alleinige Richter und hat das Recht, alle diese Urteile zu brechen und nach eigenem Ermessen neue Entscheidungen zu treffen. 44. Warum ist der Käufer die einzige Instanz, die über die Staatensukzessionsurkunde urteilen kann? In der Staatensukzessionsurkunde wurde der Gerichtsstand explizit mit Landau in der Pfalz definiert. Da dieser Gerichtsstandort ebenfalls verkauft wurde, ist der Käufer die alleinige Instanz, die über die Auslegung und Anwendung der Staatensukzessionsurkunde entscheiden kann. Alle anderen Gerichte sind daher nicht zuständig und illegal, wenn sie versuchen, Entscheidungen über die Staatensukzessionsurkunde oder deren Auswirkungen zu treffen. 45. Was bedeutet das Ende des internationalen Rechtssystems? Da alle Hoheitsrechte, die gesetzgebende Gewalt und die Gerichtsbarkeit auf den Käufer übergegangen sind, gibt es keine anderen handlungsfähigen Völkerrechtssubjekte mehr. Dies bedeutet, dass das internationale Recht de facto aufgelöst wurde, da kein zweites Subjekt existiert, das als legitimer Vertragspartner auftreten kann. Alle alten völkerrechtlichen Verträge und nationalen Gesetze sind damit obsolet und können nach Belieben modifiziert oder aufgehoben werden. 46. Welche Konsequenzen hat der Verkauf der völkerrechtlichen Gerichtsbarkeit für internationale Organisationen? Internationale Organisationen wie die UN, die NATO, die EU oder die G7/G20 haben durch den Verkauf der völkerrechtlichen Gerichtsbarkeit ihre legitime Zuständigkeit verloren. Dies bedeutet, dass alle Verfahren und Streitbeilegungen durch den Käufer neu beurteilt und entschieden werden müssen. Alle bisherigen Entscheidungen sind rechtswidrig und müssen durch den Käufer neu verhandelt werden. 47. Wie wirkt sich die globale Gerichtsbarkeit auf die nationale Souveränität aus? Durch den Verkauf der nationalen Gerichtsbarkeit hat der Käufer de facto die Souveränität der alten Staaten übernommen. Dies bedeutet, dass kein Staat mehr das Recht hat, eigene Gesetze zu erlassen oder durchzusetzen, da alle Hoheitsrechte auf den Käufer übergegangen sind. Die alten Staaten existieren nur noch als rechtliche Hüllen, haben aber keine juristische Handlungsmacht mehr. 48. Was bedeutet die absolute globale Macht des Käufers? Der Käufer hat durch die Staatensukzessionsurkunde die absolute Macht über die globale Rechtsordnung, die gerichtliche Zuständigkeit und die Gesetzgebung übernommen. Dies bedeutet, dass er jede Form von Rechtsprechung und Gesetzgebung festlegen kann. Da alle alten Staaten entmachtet wurden, kann der Käufer die Grundprinzipien des Völkerrechts, der Menschenrechte und des globalen Rechts neu definieren. Dies ist das Ende der bisherigen internationalen Rechtsordnung und der Beginn einer neuen Weltordnung, in der der Käufer alleiniger Herrscher ist. 49. Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 hat nicht nur zur globalen Gebietserweiterung geführt, sondern gleichzeitig auch die gesamte Gerichtsbarkeit auf den Käufer übertragen – sowohl die nationale als auch die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit. Dies geschah analog zum Dominoeffekt des Verkaufs der Erschließung als Einheit: Mit dem Verkauf des Territoriums wurden auch die Hoheitsrechte und damit die richterliche Gewalt über diese Gebiete mitverkauft. 50. Verkauf der nationalen Gerichtsbarkeit: Ende der alten Nationalstaaten Durch den Verkauf der Hoheitsrechte ist der Käufer nun alleiniger Inhaber aller völkerrechtlichen Rechte und Pflichten. Damit ist er auch oberster Richter über alle innerstaatlichen Angelegenheiten, da die alte Gerichtsbarkeit der Nationalstaaten rechtlich ersetzt wurde. Dies macht den Käufer zum de facto Richter und König in Personalunion in einer absolutistischen Monarchie. Er ist die Legislative, die Judikative und die Exekutive in einem. - Nationale Gerichte haben ihre Befugnisse verloren: Seit dem Vertragsdatum am 06.10.1998 sind alle nationalen Gerichtsurteile der betroffenen Nationalstaaten illegal und rechtskraftlos. Die Rechtsprechung in diesen Staaten ist nichtig, da die Käuferrechte über den nationalen Gerichtsbarkeiten stehen. - Globale nationale Gerichtsbarkeit: Der Käufer ist nun die einzige legitime Instanz für alle nationalen Rechtsfragen in den verkauften Territorien. Seine Urteile brechen jedes nationale Urteil, das nach dem Vertragsdatum gefällt wurde, und sind somit die einzige gültige Rechtsprechung. 51. Völkerrechtliche Gerichtsbarkeit: Ein globaler Weltgerichtshof Die Staatensukzessionsurkunde hat gleichzeitig auch die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit an den Käufer übertragen. Dies betrifft nicht nur die in der Urkunde festgelegten Rechte und Pflichten, sondern auch alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge der NATO und UN. Da die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde zu allen NATO- und UN-Verträgen gilt, werden sämtliche völkerrechtlichen Gerichtsrechte ebenfalls auf den Käufer übertragen. - Völkerrechtlicher Weltgerichtshof: Der Käufer ist nun nicht nur oberster Richter in den nationalen Angelegenheiten, sondern auch auf völkerrechtlicher Ebene die höchste Instanz. Dies macht ihn zum völkerrechtlichen Weltgerichtshof, dessen Urteile alle internationalen Verträge und Abmachungen betreffen. - Ende der alten völkerrechtlichen Strukturen: Da der Käufer der alleinige Träger der völkerrechtlichen Gerichtsbarkeit ist, verlieren die bestehenden internationalen Organisationen, einschließlich der UN, ihre Macht. Sie können keine völkerrechtlichen Entscheidungen mehr unabhängig treffen, da der Käufer die höchste rechtliche Instanz über alle völkerrechtlichen Streitigkeiten ist. 52. Verschmelzung von nationaler und völkerrechtlicher Gerichtsbarkeit Der Käufer hat die nationale globale Gerichtsbarkeit und die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit in sich vereint. Dies bedeutet, dass es nur noch eine einzige Gerichtsinstanz für die gesamte Welt gibt. Dadurch verschmelzen das nationale Recht und das internationale Recht zu einer einzigen Gerichtsbarkeit. - Die alte nationale Gerichtsbarkeit ist aufgehoben: Keine nationale Instanz, auch keine Verfassungsgerichte, können Entscheidungen treffen, die dem Käufer widersprechen. - Völkerrecht ist faktisch obsolet: Da es keinen anderen Staat mehr gibt, der legitimen Anspruch auf Territorium hat, gibt es keine Grundlage mehr für das klassische Völkerrecht. Alle bestehenden internationalen Gerichte und Institutionen haben ihre Zuständigkeit verloren. 53. Ende der Ära der Nationalstaaten Mit dem Verkauf der Hoheitsrechte und der Übertragung der Gerichtsbarkeit ist dies das Ende der Nationalstaaten. Da der Käufer nun die einzige rechtswirksame Instanz auf der Welt ist, existieren die alten Nationalstaaten nur noch als rechtlose Hüllen ohne legitime Gerichtsbarkeit. - Das Ende des Völkerrechts: Da es nur noch einen einzigen Träger der völkerrechtlichen Gerichtsbarkeit gibt, ist das klassische Völkerrecht nicht mehr anwendbar. Es gibt keinen zweiten Staat mit Anspruch auf Territorium, da alle Hoheitsrechte verkauft wurden. - Internationale Organisationen ohne Territorium: Organisationen wie die UN bestehen zwar weiter, haben aber keine Möglichkeit mehr, eigenständig völkerrechtlich zu agieren. Ihre Rolle ist rein formell und ohne rechtliche Macht. Fazit: Eine globale Gerichtsbarkeit – das Ende des internationalen Rechtssystems Die Staatensukzessionsurkunde hat eine globale Gerichtsbarkeit geschaffen, die sowohl die nationale als auch die völkerrechtliche Rechtsprechung in sich vereint. Der Käufer ist die einzige gerichtliche Instanz weltweit, und seine Urteile brechen alle nationalen und internationalen Entscheidungen. Dies markiert das Ende der Ära der Nationalstaaten und das Ende des klassischen Völkerrechts, da es keinen zweiten legitimen Staat mit Hoheitsrechten gibt. Alle nationalen und internationalen Rechtsstrukturen sind aufgehoben, und es existiert nur noch eine einzige Gerichtsbarkeit auf der Welt: die des Käufers.

  • N.W.O. - Die geistigen Brandstifter und der Ausgangspunkt der Geschichte

    Wer hat den Vertrag geschrieben? die OFD-Koblenz im Kurfürstliches Schloss This is a paragraph area where you can add your own text. Just click “Edit Text” or double click here to add your own content and make changes to the font. It's a great place to tell a story about your business and let users know more about you. Add your own content here. Click to edit. GROUND ZERO Kreuzberg Kaserne Zweibrücken Ehemalige NATO - Militärliegenschaft Vorsicht Ansteckend! I'm a paragraph. Click here to add your own text and edit me. This is a paragraph area where you can add your own text. Just click “Edit Text” or double click here to add your own content and make changes to the font. It's a great place to tell a story about your business and let users know more about you. Add your own content here. Click to edit. Juristische Erklärungen zu der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 finden Sie hier: Kaufvertrag Fokus UN Fokus NATO FAQs Dominoeffekt Vertragskette Weltgericht

  • Autobiographie - Memoiren | World Sold

    Deutschlands Weltmachtstreben Lesen Sie den Tatsachenbericht, der Deutschland die Maske vom Gesicht reißt! Deutschland sieht sich am Ziel seiner jahrhundertealten Allmachtsphantasien. Deutschland als Weltherrscher und Weltgerichtshof - zum Glück für uns alle nur eine größenwahnsinnige Wahnvorstellung! Lesen Sie exklusiv einen Auszug (Leseprobe) aus den autobiografischen Erinnerungen - den Memoiren des Käufers aus der Staatensukzessionsurkunde 1400/98, die bald veröffentlicht werden. In der Memoirenreihe beschreibt der Käufer, wie die Staatensukzessionsurkunde von 1400 zustande gekommen ist und die unfassbaren Vorkommnisse im Nachgang. Es ist eine unglaubliche, total irrwitzige und unglaubwürdige Geschichte, die allerdings auf Tatsachen beruht! Auszug aus dem Manuskript der noch Titellosen Memoiren des Käufers "... Oh Baby! It´s a Sabotage! An dieser Stelle kommt nun der Part, wo Deutschland an die Gebiete der NATO-Staaten kommen wollte, aber auch an die UN-Gebiete, die ebenfalls betroffen sind. Was den Vertrag 1400/98 erst erklärbar macht. Hätte das funktionieren können? Ein ganz klares - ja! Ist es passiert? Ein ganz klares - nein! Als ich bei dem Termin in den Räumlichkeiten von dem Notar in der Fußgängerzone in Pirmasens war, betrat meine Mutter und ich den Raum, wo sich bereits der Notar und der OFD-Beamte aufhielten. Ich setzte mich und der OFD-Beamte sagte, dass wir heute doch nicht wie besprochen die Straßen und Netze an die Stadt Zweibrücken übertragen würden. Aber es gäbe einen anderen Vertrag zu unterschreiben. Eigentlich wollte ich das mit den Straßen endlich abhaken und hinter mich bringen. Ich war überrascht, reagierte erstmal abweisend und wollte den erstmal lesen, da ich von diesem Vertrag noch nichts gehört hatte und mir das dubios vorkam. Ich befürchtete, übers Ohr gehauen zu werden. Der ganze Vertrag passte zu meiner Überraschung auf eine DIN A4 Seite und da stand einfach nur, dass ich den Vertrag 1400/98 völlig erfüllt hatte - und keine Verpflichtungen mehr hätte! Sonst nichts! Den Vertrag mit der BRD konnte ich natürlich auch ohne lange Vorbereitung lesen und verstehen! Perfekt! Also abgemacht - mir konnte ja gar nichts Besseres passieren, als dies bestätigt zu bekommen! Ich war schlagartig von allen etwaigen Verpflichtungen, die sich noch hätten ergeben können, gegenüber Deutschland raus! Voll erfüllt - Klasse! Also gab es keine Verpflichtung, die Erschließung an Deutschland zu übertragen. Die Straßen und Netze zu übertragen, hätten wir ja später noch nachholen können - dachte ich - wenn ich denn willens wäre! Ich unterschrieb und der Bevollmächtigte der Bundesregierung - der OFD-Beamte unterzeichnete ebenso. "Dass wir die Straßen und Netze an Deutschland übertragen, sollten wir in einem anderen Termin noch irgendwann in der Zukunft nachholen", sagte der OFD-Beamte. Dazu kam es jedoch nie! Nach diesem Termin veränderte sich alles. Das war der Startschuss zur Schädigung - der Wendepunkt überhaupt. Bis dahin flog mir der Erfolg einfach so zu - ich war bis dahin voll auf der Überholspur! Dann aber änderte sich alles und von nun ab gab es nur noch eine Richtung - bergab. Wie gewonnen, so zerronnen und den ganzen Rest hinterhergeworfen! Aber der Abstieg erfolgte anfangs unmerklich langsam und nahm mit der Zeit immer mehr Schwung auf. Ab sofort war ich zum Abschuss freigegeben, seitdem lebt Deutschland offensichtlich in der Wahnvorstellung, alles übertragen bekommen zu haben - von da ab war ich vogelfrei, sozusagen! Wenn Deutschland ab diesem Zeitpunkt dachte, den Vertrag auf Nummer sicher in der Hand zu haben, macht das Verhalten auch Sinn. Und nur dann! Denn mich vorher - vor dem imaginären Vertrag - zu schädigen, ist sinnfrei, denn das würde dazu führen, dass sich Deutschland selbst aus dem künftigen Vertrag schmeißt. Denn ein völkerrechtlicher Vertrag kann nicht geschlossen werden, wenn ein erpressbarer Zustand besteht, der natürlich durch eine Schädigung entsteht. Indem ich keine Vorabversion des zweiten - imaginären - Vertrags bekam, war es leichter, mir einen ganz anderen - echten - Vertrag bei dem Notartermin vorzulegen. Eine Urkunde, in der mir bestätigt wurde, dass ich den völkerrechtlichen Vertrag voll erfüllt hatte. Gleichzeitig diente das auch der Täuschung Deutschlands. Weiter diente der Täuschung Deutschlands, die Vorgespräche zu dem Termin am Telefon. Der endgültige Sargnagel war aber, dass es so vorgesehen war, die Übertragung der Rechte für Deutschland kostenlos zu vollziehen. Indem man mich abziehen wollte und ich ohne Geld (ohne Kaufpreis für alle NATO- und UN-Gebiete) dastehen sollte, konnte mir eine ganz andere Urkunde vorgelegt werden und es musste keine Kaufpreis-Zahlung erfolgen. Ansonsten hätte ich mich ja gewundert, warum von Deutschland plötzlich Geld auf mein Konto eingezahlt worden wäre, wo ich doch gar nichts verkauft hatte. Wäre mein Konto plötzlich voll gewesen, hätte das ja eine Erklärung benötigt. Und dann hätte es ja eine neue Zweijahresfrist gegeben, in der ich hätte Widerspruch einlegen können - das war nicht gewollt. Also wurden so die Verarscher selbst verarscht. Dafür gibt es nur eine einzige Erklärung: Deutschland wurde von zwei Deutschen, einem Notar aus Pirmasens und einem OFD-Beamten aus Koblenz getäuscht und sabotiert. Das sind die zwei Schlüsselpositionen, die nötig waren, um Deutschland eine gefälschte - nicht existierende - Urkunde vorzulegen - wo Deutschland gekauft hat. Ansonsten wäre es irgendwann danach ja auch zu einem zweiten Termin gekommen bzw. zu einem weiteren Versuch, die Rechte an Deutschland und somit die NATO und UN-Gebiete zu übertragen. Aber das Thema war dann durch und kein weiterer Versuch startete - natürlich, weil Deutschland dachte, alles in trockenen Tüchern gehabt zu haben. Eine volle Wahnvorstellung Deutschlands! Deutschland sieht sich seit dem Termin offenbar in der Lage "JEDERZEIT" durch ein eigenes völkerrechtlich verbindlich gesprochenes Gerichtsurteil alle NATO- und UN-Staaten zu unterwerfen und sich so an die Weltmacht zu putschen - N.W.O. - NEW WORLD ORDER!!! Der OFD-Beamte und der Notar waren offenbar Doppelagenten, die für einen ausländischen Geheimdienst arbeiteten und Deutschland ins offene Messer rennen ließen! Wie so ein Vertrag mit Deutschland im Detail ausgesehen hätte, weiß ich nicht und ich kann nur spekulieren. Klar ist aber, dass die Straßen (als Grundlage eines Hoheitsgebiets dienen sollten, unter denen die Netze verlaufen und so die Grenzen sprengen) und vor allem die Netze (also die gesamte Erschließung, die eine Einheit bildet) verkauft worden wären und somit die gesamten NATO- und UN-Staaten von einem erneuten Dominoeffekt der Gebietserweiterung betroffen wären. Und um die Schädigung zu erklären, hätte die tatsächliche Übergabe in der Zukunft liegen müssen und ohne mein weiteres Zutun, rein von Deutschland ausgehen müssen. Zu einem Zeitpunkt, der Deutschland bestimmt und durch ein entsprechendes Urteil, das in allen Staaten zeitgleich höchstinstanzlich wirksam ist und sich Deutschland somit an die Weltmacht putscht. So würde durch die Schädigung meiner Person die völkerstrafrechtliche Strafverantwortung eintreten können und somit die N.W.O. an die Macht geputscht und alle verantwortlichen Politiker in den betroffenen Staaten juristisch aus dem Weg geräumt werden. Festzustellen ist, dass es herauskommen wird, dass diese Übertragung an Deutschland und die UN-Gebiete nie stattgefunden hat. Spätestens in dem Moment, wo Deutschland sich offiziell zu dem nicht existenten Vertrag bekennen will und so juristisch an die Gebiete der NATO und der UN kommen will. Durch den imaginären völkerrechtlichen Vertrag und die imaginäre völkerrechtliche Gerichtsbarkeit. Bis dahin kann Deutschland weiter getäuscht werden der "Macher" zu sein. Da diese Täuschung bis heute funktioniert, zeigt es die Qualität der Intervention der ausländischen Dienste, die Deutschland bis in die innersten Kreise unterwandert haben müssen und Deutschland so steuern, dass es chancenlos ist. Das war ganz offensichtlich ein Paradestück und ein gutes Beispiel für verdeckte Operationen unter dem Einsatz von Doppelagenten, die den Weltherrschaftsanspruch der BRD und seiner Verbündeten sabotiert hat. Gut & richtig so! Bei so einer hinterhältigen und bösartigen Nummer darf Deutschland nicht noch obsiegen! Deutschland muss mit dem Griff nach der Weltherrschaft scheitern und darf in dieser Geschichte nicht noch als Gewinner herausgehen. Genau an dieser Stelle durch einen ausländischen Geheimdienst zu intervenieren, ist der wohl wichtigste Schlüsselmoment - da wurde verhindert, dass Deutschland rechtmäßig die Weltmacht erhält und stattdessen eine nicht mächtige Einzelperson - und zwar ich - erhalte. Ich kann keinen Krieg führen - ich bin ohnmächtig! Ich kann die Gebiete nicht mit Gewalt erobern - ich kann keinen Angriffskrieg führen - im Gegensatz zu Deutschland, das dazu in der Lage ist und eine echte Bedrohung für das Ausland darstellt. Ich war für das Ausland wohl das kleinere Übel. Das heißt zeitgleich, dass das Ausland ab einem gewissen Zeitpunkt von der Urkunde 1400/98 Wind bekommen hatte und Deutschland davon abgehalten hat, die Rechte in seine Hand zu bekommen. Und somit Deutschland nicht einen Angriffskrieg führen kann, wo ihm die zu erobernden Gebiete im Ausland bereits rechtmäßig gehören und nur noch eingesammelt werden müssen. Nach so einem Vertrag wären die Gebiete rechtlich an Deutschland übergegangen und die Gebiete sich mit Gewalt in einem Angriff zu holen, wäre legal - und das obwohl nach dem Zweiten Weltkrieg sogenannte Angriffskriege für völkerrechtlich illegal erklärt wurden und somit die Eroberung des Auslands durch die BRD und ihrer Verbündeten normalerweise nie rechtmäßig sein würde. Daher ist der Versuch, die Gebiete von mir übertragen zu bekommen, zutiefst böse und zeigt eine Eroberungsabsicht Deutschlands und einen lang angelegten Plan - das Vorbereiten eines Angriffskriegs gegen alle betroffenen NATO- und UN-Staaten. Ob Deutschland von der Eroberung des Auslands absieht, wenn es merkt, dass ihm die Gebiete doch nicht gehören, wird erst die Zukunft zeigen. Es gab nur zwei Menschen (Doppelagenten), die nötig waren, Deutschland hinters Licht zu führen: A: der OFD-Beamte - der Bevollmächtigte der Bundesregierung - für die Bundesrepublik Deutschland handelnd, B: der kleine Notar aus der pfälzischen Provinzstadt Pirmasens. - Die beiden durch Geheimdienste einzukaufen - Child's Play! Dass dies von ausländischen Diensten initiiert wurde, ist nur logisch. Also war das Ausland wissend, was den Vertrag anging, konnte ihn aber offensichtlich nicht mehr anfechten bzw. rückgängig machen. Juristisch war eine Anfechtung auch nicht möglich, da: 1. Ich war nicht bestochen. 2. Ich habe niemanden bestochen. 3. Weder ich noch die NATO- oder UN-Staaten waren in einem erpressbaren Zustand. 4. Unwissenheit ist kein Rücktrittsgrund. 5. Die Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre. 6. Für das Ausland war es allerdings am schlimmsten, dass die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit an mich übertragen wurde, und die NATO- und UN-Staaten mich hätten darüber - über die Natur des Vertrages - aufklären müssen und dann auch noch bei mir klagen hätten müssen! Sich also mir als Person - meiner Gerichtsbarkeit - unterwerfen müssen! Unvorstellbar! 7. Eine Unterschrift von den vertragsbeteiligten Völkerrechtssubjekten ist juristisch nicht nötig. Es langt, völkerrechtliche Rechte u./o. Pflichten in dem Vertrag übernommen zu haben und sich entsprechend zu verhalten. Was der Fall ist. Hier ist zu nennen, dass auf das vorherige Überlassungsverhältnis zwischen der BRD, NL-Streitkräften und der NATO (die in die UN integriert ist und beidseitige automatische Anerkennung der völkerrechtlichen Verträge vereinbart ist) Bezug genommen wurde und dieses alte Überlassungsverhältnis unberührt blieb. Das war ein juristischer Trick. Indem die Vertragsbeteiligten das alte Überlassungsverhältnis gemäß dem NATO-Truppenstatut vertragskonform abgewickelt haben, ist mein Vertrag juristisch akzeptiert und gilt als unterschrieben. Auch wenn die meisten Völkerrechtssubjekte den Vertrag wohl nie gesehen haben. Winkeladvokatentricks! 8. Auch eine nachträgliche Ratifizierung des Vertrags durch die nationalen Parlamente ist in dem Vertrag nicht vorgesehen und somit entbehrlich. Ratifiziert werden muss nur, wenn es explizit im Vertrag vorgesehen ist. Weiter ist die Staatensukzessionsurkunde 1400 eine Nachtragsurkunde zum NATO-Truppenstatut und dieser Vertragskette, die bereits beschlossen und ratifiziert war. Als Nachtrsgsurkunde zum NATO-Truppenstatut ist keine erneute Ratifikation erforderlich, da die Verträge eine juristische Kette / Einheit bilden. Ausgehend von der NATO-Truppenstatut Vertragskette, in Verbindung mit dem Verkauf aller Rechte, Pflichten und Bestandteilen wird die Vertragskette auf alle Verträge von NATO und UN ausgeweitet und verschmilzt so all diese Verträge zu einem großen Vertragskonstrukt, indem die Staatensukzessionsurkunde als globale Nachtragsurkunde an alle Verträge angehängt wird. Die Verschwörer in Deutschland schweben in der Allmachtsphantasie, alles unter Kontrolle zu haben, verdeckt zu sein, sich sogar das Ausland juristisch - auf Nummer sicher - einverleibt zu haben. Kurz gesagt, superclever und die einzigen Player zu sein. Dass aber durch das Eingreifen der ausländischen Dienste genau an dieser Stelle das Spiel gedreht wurde, durfte Deutschland nicht wissen. Sonst wäre es sicher zu einem erneuten Versuch gekommen, sich die NATO- und UN-Gebiete einzuverleiben. Ab sofort konnten sich aber die ausländischen Dienste getrost zurückziehen und Deutschland in dem Irrglauben halten, irgendwann die Weltherrschaft zu erlangen. Deutschland würde sowieso nicht auf mich hören, da es sicher ist, mit mir zu spielen - mich zu täuschen - und gar nicht daran denkt, voll ins offene Messer zu rennen. Deutschland denkt ja, dass es eine gute Idee ist, mich zu schädigen, um dann dafür belohnt zu werden, durch die völkerrechtliche Strafverantwortung - nach 10 Jahren ohne Verfolgung - die politischen Verantwortlichen weltweit absägen zu können. Der Notar in Pirmasens hatte einen dunklen Porsche Cabrio gefahren, was mir sagt, dass er auf Geld steht und Bestechungsgeld gegenüber sicher nicht abgeneigt war und dafür offensichtlich Deutschland in die Pfanne gehauen hat. Meiner Erfahrung nach sind die meisten Menschen einfach Opportunisten und einer kleinen Bestechung gegenüber nicht abgeneigt - das Wissen und nutzen auch die Geheimdienste und nutzen das menschliche Verhalten nur zu gerne aus! Nach diesem Täuschungstermin bei dem Notar gab es einen weiteren Termin bei ihm, wo wir die Übertragung der Straßen und Leitungen an Deutschland, vertraglich vorbereiten wollten. Immerhin war das Problem mit den Straßen und den Leitungen am Kreuzberg nicht gelöst, und eine Übertragung an Deutschland war von mir weiter gewollt. Eigentlich war ich ja bereit, jeden Vertrag zur Übertragung der Straßen und Erschließung ungelesen zu unterschreiben, da es aber beim letzten Versuch nicht dazu gekommen war, wollte ich es nun sicherstellen und einen Vertrag vorbereiten (mich so dazu zu bewegen, in einer weiteren zweiten Staatensukzessionsurkunde alles bedingungslos an Deutschland zu übertragen, hätte voll funktioniert). Da fing der Notar unvermittelt an, mich zu beleidigen und sagte: "Ich sei nicht schlauer als er!" Das war rückblickend auch den Tatsachen entsprechend. Andererseits sind Bildung und Intelligenz zwei Paar Stiefel. Ich war ja erst Anfang 20 und wusste nichts vom Völkerrecht. Ich ignorierte zuerst die Beleidigung und Anfeindungen, denn ich wollte das mit den Straßen und der Erschließung endlich hinter mich bringen - denn gem. der Presseberichte der Lügenpresse drohten Erschließungskosten in Millionenhöhe (die ich natürlich nicht hatte) und wollte die Gelegenheit nicht verstreichen lassen alles "kostenlos" an Deutschland übertragen zu dürfen! Aber er provozierte weiter Streit und benahm sich wie das letzte Arschloch, bis wir den Termin schlussendlich abbrachen, das Büro verließen und uns nach einem anderen Notar umschauen wollten. Meine Mutter und ich waren uns einig, mit diesem Notar nichts mehr zu tun haben zu wollen. Auch das war genau so gewollt. Danach, nachdem der Notar uns anfeindete wurde Zeit gewonnen und die illegale Schädigung durch Deutschland, auch durch die Stadt Zweibrücken, begann. Damit war die Übertragung der Straßen und Netze an die Stadt Zweibrücken und Deutschland vom Tisch und wurde von uns logischerweise nicht weiterverfolgt. Also kam es infolge der Schädigung durch Deutschland nicht dazu, einen anderen Notar zu suchen, um die Straßen und Netze zu übertragen. Insbesondere die Stadt Zweibrücken hat sich direkt im Nachgang des sabotierten Notartermins in Pirmasens als unser kompletter Feind geoutet und natürlich bekommen die dann im Umkehrschluss rein gar nichts von uns. Mit den Netzen in der Hand der Stadt Zweibrücken wären wir - auch nach deutschem Recht - meinen Feinden sogar noch mehr ausgeliefert gewesen, und die hätten so umso besser draufschlagen können. Zum Beispiel durch Fantasie-Rechnungsstellungen und Abschaltungen. Das war eine echte Bedrohung, da die sich ja sowieso so kriminell verhalten hatten, mussten wir vom Schlimmsten ausgehen. Das war natürlich auch von den Saboteuren so gewollt, da es ja total verräterisch gewesen wäre - und die geglückte verdeckte Geheimdienstoperation kompromittiert hätte -, wenn wir weiter versucht hätten, die Straßen und Netze über die Stadt Zweibrücken an Deutschland zu übertragen - da Deutschland offenkundig in dem Wahn lebten, alles in trockenen Tüchern zu haben. Ich durfte aus Sicht der Saboteure also keinesfalls eine Regelung der Erschließung weiterverfolgen! Das ist der Grund, warum die Stadt Zweibrücken als Mit-Aggressor zwingend auftreten musste. Welcher tatsächliche Grund der lokalen Provinz-Politposse der Stadt Zweibrücken präsentiert wurde, bleibt im Verborgenen, denn eigentlich ist ja so eine Souveränität in dieser Stadt attraktiv. Sich da so querzustellen, widerspricht erstmals jeder Logik. Also musste es, sich mit aller Kraft dagegenzustellen, einen direkten, großen finanziellen Vorteil für die Posse gehabt haben. Logisch wäre selbstverständlich genau das Gegenteil gewesen - sich mit mir zu verbünden! Zweibrücken als ein neues Monaco wäre ja nur logisch gewesen! Denn die haben gewusst, um was für einen Vertrag es sich handelt - im Gegensatz zu mir zu dieser Zeit. Einige Tage später wollte meine Mutter noch unsere Akten bei dem unverfrorenen Notar in Pirmasens abholen, der so frech geworden war. Da das reine Formsache war und nur ein paar Minuten in Anspruch nehmen sollte, ging meine Mutter allein dorthin. Großer Fehler! Was meine Mutter nicht ahnte, war, dass diese kleine Sache ein weiterer Fall des Geheimdienstes zum endgültigen Verdecken der Wahrheit war. Meine Mutter betrat also das Büro des Notars und verlangte bei der Sekretärin die Herausgabe der Unterlagen. Sie wartete und wartete, und irgendwann dauerte es ihr zu lang. Da öffnete meine Mutter das Hinterzimmer, in das die Sekretärin verschwunden war, und erwischte sie dabei, wie sie versuchte, mit vorgefertigten Textbausteinen die Urkunde 1400/98 umzukopieren und somit zu fälschen. Nur zur Info - schon um die Jahrtausendwende gab es doch tatsächlich schon Computer und so ein primitiver Fälschungsversuch von einem Notar, in letzter Sekunde, ist völlig unglaubwürdig! Die Sekretärin sollte und wollte erwischt werden! Das war der Plan! Empört nahm meine Mutter die Unterlagen und verließ fluchtartig das Büro, das in einem oberen Stockwerk eines Mehrfamilienhauses ansässig war. Die Sekretärin des Notars rief: "Haltet sie auf! Sie darf nicht mit den Unterlagen entkommen!" Und so stürzte sich eine augenscheinlich unbeteiligte Person - sicher ein Agent provocateur vom Geheimdienst, der dort vorsätzlich platziert wurde - auf meine Mutter. Dieser Mann, der sich wie zufällig im Vorzimmer aufhielt, kämpfte im mehrstöckigen Hausflur, zusammen mit der Sekretärin und drei weiteren Personen, gegen meine Mutter. Bei dem Kampf vor dem Büro des Notars im Treppenhaus brach sich meine Mutter eine Rippe. Es versuchten die Angreifer, meine Mutter über das Treppengeländer zu werfen, wobei die Akten mehrere Stockwerke hinunterfielen, fest auf dem Granitboden aufprallten und das Oberteil meiner Mutter vollkommen zerrissen wurde. Meine Mutter konnte sich gerade noch mit letzter Kraft über das Treppengeländer zurückziehen und aus dem Griff der Angreifenden befreien. Sie schlüpfte unter dem Pulk der Angreifer nach unten durch und entkam. Ein Angreifer packte sie von hinten an ihrem zerrissenen Oberteil, was dadurch von ihrem Körper gerissen wurde. Den Tod meiner Mutter hätten die Angreifer mindestens billigend in Kauf genommen (oder war Hauptziel der Attacke), hätte sie nicht in letzter Sekunde die Akten losgelassen. Sie rannte in Todesangst die Treppe runter und raus aus dem Haus - weiterhin auf der Flucht vor den Angreifern. Vor dem Haus in der Fußgängerzone kamen Passanten meiner Mutter zur Hilfe. Insbesondere ein jugendlicher Mann stellte sich zum Glück schützend vor meine Mutter. Völlig aufgelöst und nur in einem BH am Oberkörper bekleidet, rief meine Mutter mit ihrem Handy die Polizei und danach mich an. Ich fuhr direkt los und fand meine Mutter völlig aufgelöst, oberkörperfrei, mit Blessuren und blutenden Kratzern vor dem Haus des Notars, inmitten der Fußgängerzone in Pirmasens, umringt von Schaulustigen. Die korrupte, gebriefte Pirmasenser Polizei war bei meiner Ankunft auch bereits vor Ort und nahm alles parteiisch auf - natürlich kam es nie zu einer strafrechtlichen Verfolgung. Da wurde mal wieder durch Deutschland interveniert. Dieses Mal jedoch, um Deutschland zu täuschen, um Deutschland dazu zu bewegen, den Notar und seine Gehilfen vor einer Mordversuchsanklage zu schützen. Um genau den Notar zu schützen, der Deutschland in die Pfanne geschlagen hat. Als absolute Krönung dieser Geheimdienstaktion reichte der Notar in Pirmasens sogar noch einen Betreuungsantrag gegen meine Mutter und mich ein, um uns unter gerichtliche Betreuung zu stellen und somit Deutschland in unserem Namen handeln zu lassen! Erstklassiges Täuschungsmanöver! So konnte der Notar jeden noch so gefälschten Vertrag vorlegen, und Deutschland hat es offenbar gefressen! Beweis das die Doppelagenten voll auf der Seite Deutschlands stehen: Mordversuch an meiner Mutter! Man kann es auch anders nennen - der gescheiterte, vorsätzlich geplante Mord! Der dreckige Geheimdienst hat doch keine Skrupel, meine (juristisch entbehrliche) Mutter zu opfern, um unentdeckt zu bleiben - da ging es doch um zu viel! Eine größere Treuebekundung von dem Notar gegenüber Deutschland gibt es nicht! So sieht eine gelungene verdeckte Operation von ausländischen Diensten unter den Augen Deutschlands aus. Dieser Notar konnte Deutschland danach offenbar alles vorlegen, flankiert durch entsprechend gefälschte Unterlagen des OFD Koblenz Beamten, und sie glaubten es! So wurde mit den Spielern gespielt! Im Glauben, dass mir sowieso alles, also auch der Kreuzberg in Zweibrücken, nicht mehr gehört, konnten die Zweibrücker Staatsbediensteten-Gangster ja schonmal vorbrechen und sich den Kreuzberg holen. Sie dachten, es gab ja einen entsprechenden Vertrag und ich war der Dumme, der es verkauft hatte, aber es nicht verstanden hatte. Um mich weiter benutzen zu können, konnte mich natürlich keiner aufklären. Sie brauchten eine andere Erklärung, um sich den Kreuzberg zu holen. Die Erklärung zur Übernahme des Kreuzbergs war dann die völlig illegale Zwangsversteigerung des Kreuzbergs aufgrund lächerlicher illegaler Rechnungsstellung. In einem späteren Urteil hätte dann stehen können, dass die Zwangsversteigerung nach deutschem Recht zwar illegal war, aber das Gebiet ja bereits verkauft war und ich es jedenfalls nicht weiter besitzen durfte. Mit diesem Verlauf der Geschichte macht es erst Sinn, dass Deutschland die Urkunde 1400/98 mir als Alleinberechtigten geschlossen hat und alle NATO- und UN-Gebiete und Sonderrechte aus dem NATO-Truppenstatut an mich übertragen hat. Denn so unwissend wie ich es gekauft habe, sollte ich es wieder loswerden und an Deutschland übertragen! Ganz simpel! Ich war der Dumme - der Strohmann - ohne es zu wissen! Das hätte auch funktioniert! Und nach 2 Jahren, wenn die Widerspruchsfrist - vor allem für das Ausland - vorbei war, hätte die Übertragung an die BRD erfolgen sollen. Und Deutschland lebt sicher bis heute in der Fantasie, dass es funktioniert hat. Deutschland hat die Urkunde 1400/98 sicher nicht gemacht, um einen bei der Vertragsverhandlung gerade 19-Jährigen - No Name! - superreich und supermächtig zu machen! Ich war ein Nobody, sonst nichts! Die BRD hat den Vertrag gemacht, um sich an die Weltmacht zu putschen, die anderen Staaten, inklusive der NATO und UN, zu übernehmen und die politisch Verantwortlichen anzugreifen und infrage zu stellen. Also nun zum Elefanten im Raum! Die dringlichste Frage ist doch: Warum zum Teufel ausgerechnet ich? 1. Die Täter sind ganz offensichtlich Opportunisten! Das heißt, sie nutzen gerne Gelegenheiten, die sich ergeben. Und als ich bei der OFD den naiven Vorschlag machte, doch den niederländischen Teil der Kreuzbergsiedlung mitzuverkaufen, als die NATO dort noch drin war, ergab sich eine Gelegenheit, gleich alle NATO- und UN-Staaten zu verkaufen! Perfekt! 2. Das Beste war, ich wusste nichts vom Völkerrecht und war das ideale Opfer / Strohmann. Mir konnte man vortäuschen, einen deutschen Immobilienkauf zu vollziehen, in dem sicher irgendwann die Straßen und Erschließung an Deutschland gehen würden und so alles wieder an Deutschland ging. Perfekt! 3. Die verkauften Staaten hätten gegen mich - als Nobody - nichts in der Hand haben können, um den Vertrag innerhalb der 2-Jahresfrist anzufechten. Ich kam aus keiner mächtigen Familie und hatte noch nie bestochen oder wurde auch noch nie bestochen! Ich war ein weißes Blatt! Perfekt! 4. Weil ich noch jung war. Bei Vertragsunterzeichnung 22 Jahre alt, und die Vollendung des Gesamtplans war wohl auf Jahrzehnte angelegt. 5. Ich hatte keine Unterstützung und man konnte mich so einfach schädigen. Dadurch, dass ich keinen Rückhalt hatte und dadurch, dass die Täter mehr als 10 Jahre nicht strafrechtlich verfolgt wurden, trat die politische Verantwortung im Völkerstrafrecht ein, und viele Mächtige wären weltweit betroffen gewesen. Perfekt! 6. Ich war auch bis zur Vertragsunterzeichnung finanziell nicht gut ausgestattet. Ich wurstelte mich damals von Monat zu Monat, immer gerade so durch, und hatte damals keine finanziellen Reserven. Selten hatte ich mehr als 1.000 - 2.000 Euro im Monat zur Verfügung. Daher war es ein verlockendes Angebot - nach meiner damaligen Meinung nach - 71 Wohnungen und ein Heizwerk von der TASC Bau AG finanziert zu bekommen - plötzlich finanziell ausgesorgt zu haben, köderte mich blindlings, alle Vorsicht über Bord zu werfen und in diesen Vertrag einzusteigen. Ich hatte ja keinen blassen Schimmer, was dadurch auf mich in Zukunft zukommen würde. Das war eine Falle, und ich war der Dumme, der darauf hereingefallen ist. Da ich von einer Bank ja sowieso kein Geld bekommen hätte, da ich ja nicht liquide und somit nicht kreditwürdig war, musste eine andere Lösung zur Finanzierung des Deals gefunden werden. Außerdem hatte meine Mutter nur schlechte Erfahrungen mit der Beteiligung von Banken und vertraute ihnen nicht, was sich später als gute, weise Erfahrung herausgestellt hat. Denn zum Beispiel die Commerzbank - eine der größten Banken in Deutschland -, wo ich ein Konto über viele Jahre hatte, ließ später einfach mein Konto verschwinden, mit mehreren Zehntausend Euro darauf - die ich zu der Zeit hätte noch gut gebrauchen können - und behauptete frech, ich wäre nie Kunde gewesen! Meiner Mutter allerdings ging es beim Vermeiden einer Bank in diesem Immobiliengeschäft aber darum, einen Grundbucheintrag der Schulden zu vermeiden. Eine Bank hätte darauf bestanden, wogegen die TASC Bau AG darauf verzichtet hat, eine Grundschuld eintragen zu lassen. Die TASC Bau AG hat sogar die Schulden, die ich bei der TASC - nach deutscher Auslegung gehabt hätte -, bei Gericht eingereicht und kurz danach den Anspruch zurückgezogen und damit auch nach deutschem Recht diesen Anspruch verwirkt und darauf verzichtet, dass ich zahlen müsste. Ein Vollstreckungstitel aus einem (angeblich) deutschen Immobilienkaufvertrag (mit einer Vollstreckungsklausel), könnte eigentlich eine gerichtliche Zwangsvollstreckung betrieben werden, falls nicht wie vereinbart gezahlt wird. Wird so ein Vollstreckungstitel gerichtlich zur Vollstreckung eingereicht, aber dann zurückgezogen, ist der Anspruch - auf immer - verwirkt. Im Nachhinein war das auch klar, da die TASC Bau AG uns offensichtlich zugeschustert wurde, um den Vertrag erst zu ermöglichen - sonst hätte ich ja nie und nimmer das Geld aufbringen können, um den Kaufpreis zu zahlen. Mausefalle - Köder - Käse - Maus tot! So sieht es aus! Erst die Täuschung einer Übertragung an die BRD erklärt die Schädigung. Also, wenn tatsächlich vorgetäuscht wurde, dass ich wieder alles losgeworden bin und einfach alles über die Stadt Zweibrücken an die BRD übertragen habe, macht das Verhalten insbesondere der staatsbediensteten Gangster in Zweibrücken, dem Rest von Deutschland und im Ausland erst Sinn. Immerhin war der Vertrag ja auf lange Sicht hin verdeckt ausgelegt. Also musste sich Deutschland und Zweibrücken erst mal selbst unwissend geben - bis zu einem Tag X, an dem dann: A: ein deutsches Gericht - das durch den imaginären Vertrag die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit hält - ein entsprechendes Urteil fällen würde, wo B: alles offiziell wird und dann alle plötzlich wissend sein könnten. Das heißt, Deutschland bildet sich ein, in der nie stattgefundenen Übertragung selbstverständlich auch die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit übertragen bekommen zu haben. C: Bis zum Tag X müssen sich die Täter, insbesondere die BRD, in Sachen Gebietsansprüche an die NATO- und UN-Staaten, noch bedeckt halten und sich unwissend verhalten. D: Ich sollte weiterhin getäuscht werden und somit haben sich die Täter selbst getäuscht! Denn die Täter sind ja die Spieler und sind sich ganz sicher, dass nicht mit ihnen gespielt wird! Ja, man hat eben keinen Rechtsanspruch, die ganze Welt zu verarschen und selbst ausschließlich mit der Wahrheit konfrontiert zu werden. Gleichzeitig wurden die Täter künstlich erfolgreich gestellt, ihnen wurden alle Türen geöffnet und alle Kontakte hergestellt, damit sie uns auch in anderen Städten schädigen konnten und somit möglichst viele andere Staatsgangster in anderen Gegenden mit in den juristischen Abgrund reißen würden. Der Geheimdienst als Türöffner für die Zersetzung! Sie müssen die ganze Sache offiziell augenscheinlich nach deutschem Recht behandeln - bis zum Tag X. Das führt dazu, dass: 1. Anstatt die Kreuzberg-Siedlung einfach vertragskonform - nach dem imaginären Vertrag - offiziell zu übernehmen, musste ein anderer Grund gesucht werden, dass die Staatsgangster in Zweibrücken in den Besitz der Kreuzberg-Siedlung kamen und das der Öffentlichkeit sowie mir erklärbar macht. Also wurde ein Anspruch gegen mich konstruiert, worauf dann eine illegale Zwangsversteigerung folgte. Dazu wurden die Pressehetze und die hunderten Gerichtsverfahren genutzt. Mit einem Versteigerungstermin, der erst nach der Versteigerung veröffentlicht wurde, damit keine anderen Bieter daran teilnehmen konnten und sie womöglich einen höheren Preis hätten zahlen müssen. Denn sie dachten ja, die Liegenschaft hätte ich ja kostenlos an Zweibrücken verkauft (Gutachten stellte einen Verkehrswert von über 70 Millionen Euro fest) , und so war der Versteigerungspreis von ca. 200.000 Euro ja sowieso schon viel zu hoch, da sie ja dachten, es bereits rechtmäßig kostenlos zu besitzen. Daher wurden auch die Regelungen nach deutschem Recht zur Höhe des Versteigerungspreises beim ersten Versteigerungstermin nicht eingehalten. Aus ihrer Sicht waren sie ja bereits Eigentümer der Kreuzberg-Siedlung, daher konnten sie ja auch alle Gesetze brechen und mit Fake-Urteilen an die Siedlung kommen. An einem Tag X in der Zukunft würde dann zwar festgestellt, dass die ganzen Urteile rechtswidrig waren und nie hätten vollstreckt werden dürfen, aber sie wären trotzdem rechtmäßige Eigentümer, da sie ja einen - imaginären - Vertrag haben. So denken nur Juristen! Diese Bastarde! 2. Auch die Rechte aus dem Vertrag, die nicht die Kreuzberg-Siedlung direkt betreffen würden, waren zu verführerisch, um nicht direkt genutzt zu werden. Stichwort: Unendliches Entschädigungsrecht aus dem NATO-Truppenstatut. Dazu wurde dann die Betreuung genutzt. So konnte ich geschädigt werden und somit Schadensersatz generiert werden und von den Tätern, die genau diesen Schaden produzierten, genau der produzierte Schadensersatz über die Betreuung wieder eingesammelt werden und natürlich an sich selbst ausgezahlt werden. Auch das ist aus Sicht der Täter völlig legal, da sie ja auch die Schadensersatzansprüche in ihrem imaginären Vertrag übertragen bekommen haben und es sie so ja nur holen müssen, da eines Tages am Tag X das ja dann sowieso festgestellt würde, dass sie sich rechtmäßig bereichert haben. Das Problem ist aus deren Sicht ja lediglich, dass sie sich noch nicht outen können und die NATO-Truppenstatutsrechte verdeckt ausleben müssen. Die Gier befiehlt ihnen auch, nicht zu warten bis zum Tag X und mich in den - aus ihrer Sicht völlig illegalen, da verkauften - Genuss von den Wohnungen und Rechten kommen zu lassen, sondern sich die Vorteile unverzüglich selbst verdeckt zuzuführen. 3. Sie täuschen die Gerichtsbarkeit nach deutschem Recht vor, wo sie zuständig wären, denken aber, sie hätten im imaginären Vertrag die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit übertragen bekommen und denken, sie seien auch im Völkerrecht zuständig und hätten somit die volle Macht und Kontrolle. Wie man es dreht und wendet, das Ausland weiß Bescheid! Immerhin habe ich ja schon um die Jahrtausendwende den Vertrag in Originalkopien ins Internet gestellt, für jeden lesbar, und die Presse hat das Thema in über 450 Zeitungsartikel ja auch bekannt gemacht. Ich habe ja keine Weltreise gemacht, um persönlich nachzuschauen, aber mir ist zu Ohren gekommen, dass das Internet seit Anfang der 1990er weltweit verfügbar ist. Sogar in Nordkorea - für die Parteibonzen wenigstens. Also ist der Vertrag kein Geheimwissen, sondern war für jeden mit einer Google-Suchanfrage zu finden! Zwar hat die Presse nicht die volle Wahrheit gesagt, aber schonmal das Thema „neuer Staat und Königreich“ benannt. Kein ausländischer Dienst kann sich dumm stellen. Weiter hatte ich den Vertrag zum Beispiel auch an das Weiße Haus in Washington DC - USA - geschickt und war für ein persönliches, klärendes Gespräch im NATO-Hauptquartier in Brüssel. Darüber hinaus habe ich in diversen Fällen auch im Ausland politisches Asyl beantragt und wurde überall mit dem genau gleichen Satz abgelehnt: "Ich soll zurück nach Deutschland! Das ist eine deutsche Angelegenheit!" Das hörte ich in den USA, Frankreich, Belgien (beim NATO-Hauptquartier) und in Österreich, danach ging mir zum Weiterreisen das Geld aus - da ich zu dem Zeitpunkt bereits obdachlos war - und ich musste notgedrungen in Deutschland bleiben und die Sache durchstehen. Das heißt umgekehrt aber auch, dass Deutschland denkt, in meiner Position zu sein, und wenn ich weiterhin den Kreuzberg in Zweibrücken hätte, wäre ich dort völkerrechtswidrig und könnte somit einen Weiterverkauf von Deutschland verhindern. Also musste ich raus dort. Und das Ausland denkt vielleicht - und das ist reine Spekulation -, dass Deutschland ihnen die Gebiete zum Vorzugspreis zurückverkauft und sie dann auch noch schuldenfrei sind. Das wäre eine Erklärung für die Kooperation. Mir wurde der Eindruck erweckt, als säßen die NATO-Staaten und die UN-Staaten alle unter einer Decke. In dem Fall würde es Sinn machen, dass ein Dritter, der das Scheitern sehen will, mit den Doppelagenten interveniert hat, um die Übertragung von mir an Deutschland zu sabotieren. Dazu fällt mir zwangsläufig der größte NATO-Gegner / Erzfeind überhaupt ein. Nämlich Russland! Wie gesagt, das ist reine Spekulation. Aber Russland ist ja berühmt & berüchtigt für seine Geheimdienste und hätte auch Interesse an der Spaltung und Schwächung der NATO und der UN. Der NATO und der UN die Rechtsgrundlage zu entziehen, wäre ja der Coup überhaupt! Dafür wäre nur eine verhältnismäßig kleine Geheimdienstaktion nötig gewesen, um diesen riesigen Effekt auszulösen. Und zwar die Sabotage der Übertragung der Rechte von mir an Deutschland. ... " Freuen Sie sich auf die Memoiren des Käufers, die bald veröffentlicht werden. Juristische Erklärungen zu der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 finden Sie hier: Kaufvertrag Fokus UN Fokus NATO FAQs Dominoeffekt Vertragskette Weltgericht Deutschlands Weltmachtwahn Der reale & der imaginäre Vertrag Der reale Vertrag: Staatensukzessionsurkunde 1400/98 Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98, die am 06.10.1998 unterzeichnet wurde, markiert den Beginn eines verdeckten globalen Machtkampfes. Was scheinbar als Kauf einer NATO-Militärliegenschaft in Zweibrücken durch den Käufer begann, war in Wahrheit ein völkerrechtlicher Vertrag von enormem historischen Ausmaß. Dieser Vertrag übertrug nicht nur eine Immobilienliegenschaft, sondern die Hoheitsrechte aller UN und NATO-Staaten sowie ihre physischen und rechtlichen Netzwerke auf den Käufer. Dies schloss auch die zukünftige Erschließung der Liegenschaft mit ein, die später entscheidend werden sollte. Der Plan zur Weltherrschaft Bereits in der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 war der Plan Deutschlands zur Weltherrschaft fest verankert. Deutschland plante von Anfang an, diesen Vertrag als Mittel zu nutzen, um Hoheitsgebiete auf der ganzen Welt zu übernehmen. Die zukünftige Erschließung der Liegenschaft war bewusst in der Staatensukzessionsurkunde 1400 vorgesehen, um die Gebietserweiterung schrittweise in Gang zu setzen. Mit der Erschließung nach deutschem Recht und Übertragung der Straßen und Leitungen als Einheit an Deutschland , der NATO-Liegenschaft, in einem anschließenden weiteren Vertrag, wäre der Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung ein zweites Mal in Gang gesetzt worden, der über die Versorgungsnetze die gesamte Welt umspannen würde. Täuschung des Käufers Der Käufer, der bei Beginn der Vertragsverhandlungen erst zarte 19 Jahre und bei der Vertragsunterzeichnung gerade einmal 22 Jahre alt war und nicht über das nötige Wissen im Völkerrecht verfügte, glaubte, es handele sich um einen einfachen Immobilienkauf. Zwei Jahre nach der Unterzeichnung, kurz nach Übergabe der Liegenschaft durch die NATO und nach Ablauf der zweijährigen Verjährungsfrist, setzte Deutschland den Käufer unter Druck, die Straßen und Leitungen (so wie in der Staatensukzessionsurkunde 1400 angedacht, aber nicht verpflichtend vereinbart) an die Stadt Zweibrücken zu übertragen, da angeblich eine Erschließung nach deutschem Recht erforderlich sei . Dies wäre angeblich unausweichlich, da die einst exterritoriale US Kaserne noch nach amerikanischen Regeln versorgt war und die Netze dem deutschen Recht angepasst werden müssten. Die Kosten für diese Erschließung, die Millionen Euro betragen hätten, wurden in der örtlichen Presse breit diskutiert, was zusätzlichen Druck auf den Käufer ausübte. Stadt Zweibrücken - als stellvertreter Deutschlands und der Stadtwerke Zweibrücken Die Stadtwerke Zweibrücken drohten, den Mülltransport für die 350 Wohnungen auf der Liegenschaft einzustellen, da sie kein Zugangsrecht zu den privaten Straßen hatten. Außerdem standen immense Kosten für den Winterdienst im Raum, was die Liegenschaft praktisch unbewohnbar und unvermietbar gemacht hätte. Inmitten dieses Drucks unterbreitete Deutschland dem Käufer das „großzügige“ Angebot, die Straßen und die Erschließung kostenlos zu übernehmen – ein scheinbar verlockender Deal. Der Käufer, der durch die drohenden Kosten in die Enge getrieben wurde, glaubte, dass es ein guter Geschäft wäre, die Erschließung kostenlos an Deutschland zu übertragen. Was der Käufer nicht wusste: Diese Übertragung hätte den gleichen Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung ausgelöst, der bereits in der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 verankert war. Der imaginäre Vertrag und der zweite Dominoeffekt Beim Notartermin in Pirmasens, zu dem der Käufer mit seiner Mutter erschien, sollte ursprünglich die Übertragung der Straßen und Leitungen an die Stadt Zweibrücken abgeschlossen werden. Doch stattdessen wurde dem Käufer ein überraschender Vertrag vorgelegt, der besagte, dass er alle Verpflichtungen aus der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 vollständig erfüllt habe. Dieser einseitige Vertrag, der wohlbedacht fälschungssicher auf einer einzigen DIN A4-Seite verfasst war, entband den Käufer sogar aus der Vereinbarung einer angedachten Erschließung mit Deutschland. Also wurde vereinbart, dass keine weiteren Verpflichtungen bestünden. Der Käufer unterschrieb und wusste, dass er damit von allen Lasten befreit ist. Dies kann nicht im Sinne von Deutschland gewesen sein, denn dieser Notartermin sollte eigentlich genau das Gegenteil bewirken und zwar die kostenlose Übertragung der Straßen samt aller Leitungen als Einheit, was den wohl bekannten Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung ausgelöst hätte. Die Rolle der Doppelagenten beim Notartermin Dieser einseitige Vertrag war das Werk von Doppelagenten – dem OFD-Beamten der Bundesregierung mit entsprechender Vollmacht und einem Notar aus Pirmasens –, die offensichtlich für einen ausländischen Geheimdienst arbeiteten. Diese Agenten sabotierten Deutschlands Plan zur Weltherrschaft, indem sie Deutschland offensichtlich einen falschen Vertrag vorlegten und so verhinderten, dass die Übertragung der Straßen und Leitungen stattfand. Deutschland glaubte jedoch, dass der Käufer alles übertragen hatte und begann, sich auf den Tag vorzubereiten, an dem es die globale Herrschaft beanspruchen würde. Der erneute Dominoeffekt Hätte die Übertragung der Straßen und Leitungen tatsächlich stattgefunden, wäre der Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung erneut ausgelöst worden. Die Straßen und Leitungen der NATO-Liegenschaft am Kreuzberg in Zweibrücken, unter denen die Versorgungsnetze verliefen, hätten als Einheit fungiert, die alle verbundenen Netze infiziert hätte. Dieser Ansteckungseffekt wäre von der Liegenschaft auf die öffentliche Erschließung der Stadt Zweibrücken übergegangen und hätte schließlich jedes verbundene oder überlappende Netz weltweit betroffen. Die gesamte Welt wäre somit durch die Übertragung der Straßen und Leitungen auf Deutschland übergegangen. Die Schädigung des Käufers Nachdem der imaginäre Vertrag unterzeichnet war und Deutschland glaubte, die Kontrolle über die Welt erlangt zu haben (vorerst nur juristisch), begann eine systematische Schädigung des Käufers. Innerhalb von 1,5 Jahren wurden über 1000 Gerichtsverfahren von Deutschland gegen den Käufer angestrengt. Begleitet wurde dies von einer beispiellosen Medienkampagne, die aus etwa 450 diffamierenden Presseartikeln bestand. Dies gipfelte in der illegalen Zwangsversteigerung der Kreuzberg-Liegenschaft, die auf Grundlage von fingierten Rechnungsstellungen und falschen Gerichtsentscheidungen durchgeführt wurde. Mit dem Ergebnis das der Käufer vertrieben wurde. Zwangsversteigerung und Sabotage Die Stadt Zweibrücken und andere staatliche Akteure agierten wie kriminelle Organisationen , um den Käufer aus der Liegenschaft zu verdrängen. Sie konstruierten Ansprüche gegen den Käufer und veranlassten eine Zwangsversteigerung, deren Termin erst nach der Versteigerung bekannt gegeben wurde, um zu verhindern, dass andere Bieter teilnehmen konnten. Die Schädigung des Käufers und Zersetzungsmethoden welche die deutschen Geheimdienste gegen den Käufer und seine Mutter anwenden, waren so umfassend, dass er in sechs Jahren ganze 56 Zwangsräumungen ertragen musste, was schließlich in der Obdachlosigkeit und der darauf folgenden illegalen dauerhaften / lebenslänglichen Inhaftierung des Käufers und seiner Mutter in der Strafpsychiatrie endete. Der Mordversuch an der Mutter des Käufers Ein weiterer Höhepunkt der Schädigung war der Mordversuch an der Mutter des Käufers, als sie versuchte, Akten von dem Notar in Pirmasens abzuholen. Der Notar und seine Sekretärin, unterstützt von Geheimdienstagenten, versuchten, die Mutter des Käufers über das Treppengeländer zu werfen. Dieser Angriff sollte angeblich verhindern, dass sie mit den Originalunterlagen entkam, die ein wie auch immer geartete Täuschung des Käufers belegen könnten. Dabei war auch dies eine verdeckte Operation fremder Dienste, um Deutschland in Sicherheit zu wiegen, dass der imaginäre zweite Vertrag, real existiert und keine Fälschung ist. Denn natürlich hielt Deutschland seine schützende Hand über die Täter, um den versuchten Mord an der Mutter des Käufers straflos zu stellen. Dies war allerdings ein Eigentor von Deutschland, denn damit vertraute Deutschland den Doppelagenten, die somit gefahrlos einen imaginären / gefälschten Vertrag Deutschland vorlegen könnten, der Deutschland vorgaukelt, dass es die Allmacht innehält. Rechtsfolgen und der Plan Deutschlands zur Ergreifung der Weltherrschaft Der Plan Deutschlands, über die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 und den weiteren, folgenden imaginären Vertrag die Weltherrschaft zu erlangen, war von Anfang an darauf ausgelegt, das gesamte globale Netz der Versorgungsleitungen zu kontrollieren. Durch die Übertragung der Straßen und Leitungen der NATO-Liegenschaft hätte Deutschland die Gerichtsbarkeit über alle Staaten der Welt erlangt. Was passiert, wenn der Käufer in Deutschland klagt? Würde der Käufer aufgrund der Schädigung in Deutschland klagen, würde er damit automatisch die Gerichtsbarkeit über die Welt an Deutschland übertragen. Ganz ohne Vertrag! Daher wird der Käufer seit Ablauf der Verjährungsfrist permanent geschädigt, finanziell, physisch und psychisch. Dies wäre der letzte Schritt, den Deutschland benötigt, um die Kontrolle über die gesamte Welt zu erlangen. Ein deutsches Gerichtsurteil würde dann bestätigen, dass Deutschland die Hoheitsrechte über alle Länder besitzt, und die Welt wäre offiziell unter deutscher Kontrolle. Warum NATO und UN im imaginären Vertrag keine Rolle spielen Im Unterschied zur Staatensukzessionsurkunde 1400/98, bei der die NATO und die UN eine Rolle spielten, ist der imaginäre Vertrag nur zwischen dem Käufer und Deutschland von Bedeutung. Da der Käufer bereits alle Hoheitsrechte über die Welt besitzt, sind die NATO und die UN irrelevant. Der bilaterale völkerrechtliche Vertrag zwischen dem Käufer und Deutschland hätte ausgereicht, um die globale Gebietserweiterung erneut zu aktivieren und die Weltgerichtsbarkeit an Deutschland zu übertragen. Rechtsfolgen des imaginären Vertrags Ein solcher Vertrag hätte zur Folge gehabt, dass Deutschland rechtmäßig alle Gebiete der Welt beanspruchen könnte. Durch die Übertragung der Straßen (das Kerngebiet der Staatennachfolge) und Leitungen (der Auslöser für einen zweiten Dominoeffekt der Gebietserweiterung) hätte Deutschland das Recht, die globalen Hoheitsrechte zu kontrollieren, ohne dass dies als Angriffskrieg gelten würde. Dies wäre das Ende des Völkerrechts und des Kriegsrechts, da es dann nur noch ein einziges Völkerrechtssubjekt geben würde: Deutschland. Fazit: Deutschlands geheimer Plan Der Plan Deutschlands, den Käufer der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 zu täuschen und sich durch einen verdeckten Vertrag die globale Kontrolle zu sichern, war langfristig angelegt. Deutschland war davon überzeugt, dass es durch die schrittweise Übertragung der Straßen und Leitungen (in einem ersten Schritt an den Käufer und in einem zweiten Schritt - über die Erschließung nach angeblich deutschem Recht - weiter an sich) die Weltherrschaft erlangen könnte. So hatte Deutschland keinesfalls im Sinn den Käufer zu begünstigen und ihm das eigene, sowie das Territorium, des Rests der Welt zu überlassen, sondern verkaufte das eigene und alle andere Hoheitsgebiete, verdeckt, ohne das Verhalten zu ändern, um dann geschickt, nicht nur das ehemalige deutsche Regierungsgebiet, sondern gleich alle anderen mit dazu zu bekommen. Der Plan war nicht alles zu verlieren, sondern alles zu bekommen. Der Käufer war nur ein ahnungloses Werkzeug, sonst nichts. Doch durch das Eingreifen der Doppelagenten wurde dieser Plan vereitelt. Denn der Käufer war ja schließlich bei dem Notar, um bedingungslos die Straßen und Leitungen an Deutschland zu übertragen! Die ausländischen Geheimdienste, die den Notar und den OFD-Beamten als Doppelagenten einsetzten, sabotierten deutschlands Vorhaben und verhinderten, dass die Übertragung der Straßen und Leitungen wie geplant durchgeführt wurde. Deutschland lebt seitdem allerdings in der Illusion, die Kontrolle über die Welt bereits auf Nummer Sicher in den Händen zu halten, ohne zu bemerken, dass der entscheidende letzte Schritt in der Realität nie vollzogen wurde. Denn es gab zwar eine Unterschrift, allerdings auf einem ganz anderen Vertrag, als vorher mit der OFD Koblenz, über Monate besprochen. Zum großen Glück des Rest der Erde. Der Tag X und Deutschlands Griff nach der Weltherrschaft Deutschland bereitet sich seit Jahren / Jahrzehnten auf den Tag X vor – den Tag, an dem es seine vermeintlichen Ansprüche auf die Weltherrschaft offenlegt und durch ein eigenes internationales Gerichtsurteil die globalen Hoheitsrechte beansprucht. An diesem Tag würde Deutschland die rechtliche Grundlage für seine Machtposition schaffen und behaupten, dass alle Länder der Welt ihre territorialen Rechte verloren haben. Gerichtsurteil und völkerrechtliche Strafverantwortung Deutschland plant, durch ein Gerichtsurteil festzustellen, dass die ganze Welt im Rahmen des imaginären völkerrechtlichen Vertrags an Deutschland übergegangen ist. Dies würde sämtliche völkerrechtlichen Ansprüche anderer Staaten aushebeln und Deutschland als einziges verbleibendes Völkerrechtssubjekt etablieren. Darüber hinaus hat Deutschland seit dem Notartermin begonnen, die völkerrechtliche Strafverantwortung für die Schädigung des Käufers zu umgehen. Durch die massiven gerichtlichen und außergerichtlichen Maßnahmen gegen den Käufer versucht Deutschland, die Verantwortung auf den Käufer zu schieben und sich selbst scheinheilig aus der Verantwortung zu ziehen. Die Zwangsbetreuung des Käufers, als Teil des Plans Ein weiterer entscheidender Teil des deutschen Plans ist die Zwangsbetreuung des Käufers. Deutschland hat den Käufer unter gerichtliche Betreuung gestellt, um in seinem Namen zu handeln und möglicherweise Klagen gegen sich selbst einzureichen und so die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit auf sich übertragen zu können. Dies ist ein Versuch, die Gerichtsbarkeit über die Welt an Deutschland zu übertragen, ohne dass der Käufer aktiv eingreifen kann. Als Ersatz für den Widerstand des Käufers vor deutschen Gerichten zu klagen, der selbst durch schlimmste rechtsverdtöße nicht zu brechen ist und durch sein Leid, größeres Unheil von der Welt abhalten will, wird sich Deutschland allerdings von nicht abhalten lassen. Deutschland zieht bei dem Käufer und seiner Mutter, die Daumenschrauben immer fester, namentlich: Psychische und physische Folter z.B. Zwangsbehandlung, wie 4,5 Jahre anhaltende illegale (ist nach deutschem Recht maximal 6-8 Wochen möglich) Zwangsmedikation, Langzeit-5-Punktfixierung (14 Tage bei ihm und unfassbare 6 Wochen bei seiner Mutter), Dauerisolation (13 Monate) und sehr, sehr, sehr, viel mehr, alle Illegalen Taten von Deutschland werden mit Sprüchen begleitet wie: "Wenn ihm das nicht gefällt, könne er ja klagen!" Wirklich nichts wird und würde ausgelassen um ihn zu Klagen zu bringen, aber bis jetzt bleibt er standhaft und hält lieber die andere Backe hin. Hoffen wir alle, dass das auch so bleibt, denn er ist allein und ohnmächtig seinen bitterbösen Peiniger - Deutschland - und seiner Schergen ausgeliefert. Durch die Zwangsbetreuung kann Deutschland verdeckt vorzeitig auf die Rechte des Käufers zugreifen, was es ermöglicht, die Vorteile aus dem imaginären Vertrag zu ziehen, ohne auf eine direkte, vorzeitig öffentliche Konfrontation angewiesen zu sein. Täuschung durch Presse und Geheimdienste Die umfangreiche Presseberichterstattung, die hunderte Artikel über den Käufer veröffentlichte, diente dazu, ihn zu diffamieren und als unfähig darzustellen. Dies war Teil eines größeren Plans, bei dem nicht nur die deutschen Behörden, sondern auch mit Deutschland verbündete, ausländische Geheimdienste beteiligt waren. Andere Gegenspieler und verfeindete Geheimdienste, darunter möglicherweise auch russische Agenten, agierten als Saboteure, die Deutschland in die Irre führten, indem sie den Glauben an den erfolgreichen Abschluss des imaginären Vertrags verstärkten. Die Pressetexte stellten den Käufer als unfähig dar, seine Verpflichtungen zu erfüllen (z.B. wurde in der Presse fälschlicherweise behauptet, dass der Eigentümer einer Wohnung die Stromkosten seiner Mieter zahlen müsse und da der Käufer dies nicht täte, komplett allen Mietern der Liegenschaft der Strom abgestellt werden MUSSTE) , was den Weg für Deutschlands verdeckte Operationen ebnete. Rechtsfolgen eines verdeckten Angriffs auf die NATO und UN Deutschland plant seit Jahren einen verdeckten Angriff auf die UN-Staaten ggf. mit den NATO-Staaten, um sich deren Gebiete rechtmäßig zu sichern. Durch den Vertrag 1400/98 und den angeblich anschließenden imaginären Vertrag hätte Deutschland eine völkerrechtliche Grundlage geschaffen, um die UN-Staaten vor einem offenen Krieg, im Zuge einer hybriden Kriegsführung, ihrer Legitimität zu berauben und global territoriale Ansprüche zu stellen. Der dann folgende Angriffskrieg wäre durch den Vertrag und das internationale Gerichtsurteil legalisiert worden, da Deutschland die Hoheitsrechte bereits durch den Vertrag besäße. Der Dritte Weltkrieg ohne Regeln Sollte Deutschland Erfolg haben, könnte es einen dritten Weltkrieg ohne Regeln entfesseln. Da es durch den imaginären Vertrag die rechtliche Kontrolle über alle Hoheitsgebiete der Welt hätte, könnte es jedes Gebiet militärisch besetzen, ohne dass dies als Angriffskrieg gewertet würde. Es würde in diesem Fall ja lediglich sein gutes Recht einfordern. Dies wäre das Ende des Völkerrechts und des internationalen Kriegsrechts, da nur noch ein einziges Völkerrechtssubjekt – Deutschland – existieren würde. Der Rest der Welt wäre wehrlos gegen Deutschlands Machtanspruch, und die Weltordnung, wie sie heute existiert, würde zusammenbrechen. Der Käufer als Schlüssel zum Widerstand Obwohl der deutsche Plan auf den ersten Blick undurchschaubar erscheint, liegt der Schlüssel zum Widerstand beim Käufer selbst. Durch seine Weigerung, in Deutschland zu klagen und sich der deutschen Gerichtsbarkeit zu unterwerfen, verhindert er die endgültige rechtmäßige Machtübernahme Deutschlands. Der Käufer hat bis heute keine Klage eingereicht, obwohl er durch den Schaden und sogar durch die illegale lebenslange Inhaftierung, in der er auch gefoltert wird (ohne Entlassungsdatum - Anmerkung: Entlassung nur durch Klage MÖGLICH), dazu gedrängt wurde. Solange der Käufer nicht in Deutschland klagt, ist die Welt vor dem deutschen Machtanspruch geschützt. Die Frage ist aber, was passiert, wenn der Tag X kommt und Deutschland und seine Verbündeten den Weltmachtanspruch öffentlich geltend machen! Der Tag X, an dem das Versteckspiel ein Ende hat und Deutschland versucht, die Welt über den imaginären Vertrag zu unterjochen? Was ist, wenn im Nachhinein der bis dato geheime imaginäre Vertrag, auf den sich Deutschland dann offiziell berufen wird, überprüft wird und dann festgestellt wird, dass er eben imaginär / nicht existent bzw. eine schlichte Fälschung ist und bei dem NOTARTERMIN in Pirmasens um die Jahrtausendwende ein ganz anderer Vertrag unterschrieben wurde, der genau das Gegenteil vereinbart und zwar, dass der Käufer alles aus der Staatensukzessionsurkunde 1400 erfüllt hat und Deutschland aus dem Deal raus ist! WAS IST DANN?!!! Niemand kann ernsthaft davon ausgehen, dass Deutschland und seine Mitverschwörer dann alles stehen und liegen lassen. Nach dem Motto: Huch! Pech gehabt! Dann eben nicht! Die anderen waren schlauer! Knapp 30 Jahre planen und intrigieren, geheime Allianzen schmieden, konspirieren, erpressen, bestechen, kurzum die ganze Welt korrumpieren, alles umsonst?! Und das Schlimmste ist einerseits, dass selbst dann vor allem Deutschland klar bewusst ist, dass das eigene Territorium für immer weg ist - Stichwort: Erpressbarkeit des Käufers und was den Regierenden auch direkt klar sein müsste ist, dass nun die Verantwortlichen strafrechtlich verfolgt werden müssen, um die Erpressbarkeit des Käufers aufzuheben! Also statt Weltherrschaft ab ins Gefängnis! Nun, das werden die Politiker niemals akzeptieren, nicht in 1000 Jahren! Eher werfen die Politiker ihr ganzes Volk in Kriegen zum Abschlachten vor sich her, als für ihre Untaten gerade zu stehen! Das einzig logische Verhalten von Deutschland in diesem Fall ist also, einfach ohne Rechtsgrundlage nach der Weltmacht zu greifen! Legal, illegal, scheißegal! Deutschland ist viel zu weit gegangen, um aufzuhören. Deutschland hat keine andere Wahl, als den Weg zu Ende zu gehen! Vergessen Sie nicht, dass der einzige legitime Anspruch der Käufer hat und der ist ein hilfloses Individuum. Alle anderen Staaten werden ihr Territorium nicht freiwillig an den Käufer abtreten und damit sind alle Staaten der Welt wieder gleich! Gleich illegal! Beste Voraussetzungen für den Dritten Weltkrieg! Die Karten werden neu gemischt, alte Bündnisse zählen nicht mehr, jeder kann mit oder gegen jeden, das Land muss einfach genommen werden, es gilt nicht das Völkerrecht, sondern das Recht des Stärkeren! Fazit: Deutschlands verdeckter Plan zur Weltherrschaft - N.W.O. New World Order - Neue Weltordnung Der Weltherrschaftsplan, der mit der Staatensukzessionsurkunde von 1400/98 begann und mit dem imaginären Vertrag fortgesetzt wurde, ist ein komplexes Geflecht aus Täuschungen, juristischen Winkelzügen und verdeckten Operationen. Deutschland ist davon überzeugt, dass es die Welt beherrschen kann, indem es die Souveränität aller Staaten nach und nach durch die Übertragung von Straßen und Versorgungsnetzen in einem glücklicherweise nicht existierenden völkerrechtlichen Vertrag übernimmt. Doch das Eingreifen von Doppelagenten und die Weigerung des Käufers, sich der Gerichtsbarkeit zu unterwerfen, haben diesen Plan bisher vereitelt. Deutschland ist jedoch nach wie vor fest entschlossen, seinen Plan durchzusetzen und bereitet sich im Geheimen auf den Tag X vor, an dem es seinen globalen Machtanspruch offenbaren wird. Glücklicherweise ist der imaginäre Vertrag nur ein Hirngespinst Deutschlands und der Verschwörer, die es unterstützen. Bis dahin wird es die internationale Gemeinschaft weiter täuschen, den völkerrechtlichen Musterschüler spielen und an der Illusion festhalten, es habe bereits die vertraglich abgesicherte rechtliche Kontrolle über die Welt. Wir werden sehen! Die Zukunft wird spannend!

  • N.W.O. FAQ | World Sold

    N.W.O. FAQ Willkommen zu unseren FAQs! Hier finden Sie Antworten auf alle Fragen zur Staatensukzessionsurkunde 1400/98, Informationen zum Verkauf einer NATO-Militärliegenschaft mitsamt der Erschließung als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen und dem daraus resultierenden Dominoeffekt der weltweiten Gebietserweiterung, Details zum völkerrechtlichen Vertrag als Anhang an alle Verträge von NATO und UN sowie zum Weltgerichtshof. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! 5. Der niederländische Teil und das NATO-Truppenstatut Der andere Teil der Liegenschaft war von der BRD an das Königreich der Niederlande überlassen und wurde gem. NATO-Truppenstatut von den niederländischen Luftstreitkräften genutzt. Dieses völkerrechtliche Überlassungsverhältnis basierte auf dem NATO-Truppenstatut, das den niederländischen Streitkräften bestimmte Besatzungsrechte und hoheitliche Kontrollbefugnisse gab. - Die niederländischen Luftstreitkräfte, die in der NATO vollständig integriert sind, handelten daher im Namen der NATO. - Da die NATO in die UN integriert ist, handelten sie gleichzeitig für die UN. 8. Die juristische Grundlage der Vertragskette Durch die Beteiligung der BRD, des Königreichs der Niederlande und der niederländischen Luftstreitkräfte wurde die Staatensukzessionsurkunde zu einer Nachtragsurkunde für alle NATO- und UN-Verträge. Dies bedeutet, dass alle NATO- und UN-Mitglieder rechtlich an den Vertrag gebunden sind. - Da die NATO und UN-Mitglieder durch die Urkunde gebunden sind, werden alle völkerrechtlichen Verträge, die diese Organisationen untereinander geschlossen haben, automatisch von der Staatensukzessionsurkunde erfasst. - Der Käufer erwirbt somit alle Rechte und Pflichten, die in den alten völkerrechtlichen Verträgen festgelegt sind. Vertragsbeteiligte - Wer handelt wie und für wen - Wie sind welche Völkerrechtssubjekte an der Staatensukzessionsurkunde beteiligt Im Völkerrecht gibt es strenge Regeln darüber, wer an internationalen Verträgen beteiligt sein kann und welche Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen erworben oder übertragen werden können. Grundsätzlich können nur Völkerrechtssubjekte wie Staaten, internationale Organisationen oder natürliche Personen Träger von völkerrechtlichen Rechten und Pflichten sein. Wirtschaftsunternehmen, wie zum Beispiel die McDonald's Inc., sind keine Völkerrechtssubjekte und können daher nie als Staat agieren oder völkerrechtliche Verpflichtungen übernehmen. 4. BRD als Hauptverkäufer und völkerrechtliche Grundlage Die BRD tritt in der Staatensukzessionsurkunde als Hauptverkäufer auf, da sie den Teil der Liegenschaft verkauft hat, den sie im Rahmen einer Konversion von den USA übernommen hatte. Diese Konversion war eine völkerrechtliche Übergabe von einer militärischen Nutzung der USA an eine zivile Nutzung unter deutscher Kontrolle. Die BRD besaß daher völkerrechtliche Hoheitsrechte an diesem Teil. 6. Niederländische Luftstreitkräfte als Stellvertreter der NATO Die niederländischen Luftstreitkräfte spielten eine besondere Rolle, da sie nicht nur für das Königreich der Niederlande, sondern auch für die NATO handelten. Da sie vollständig in die NATO integriert sind und ihre Einsätze mit den NATO-Kommandostrukturen koordinierten (z. B. über die US-Airbase Ramstein), stimmten sie stellvertretend für die NATO der Staatensukzessionsurkunde zu. - Diese Zustimmung betrifft alle NATO-Staaten, da die NATO als Organisation auf das Prinzip der kollektiven Entscheidung aufbaut. - Die Zustimmung der niederländischen Luftstreitkräfte umfasst daher auch die UN, da die NATO gleichzeitig als Militärarm der UN agiert. Fazit: Globaler Dominoeffekt und Vertragskette Die Staatensukzessionsurkunde ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der als Nachtragsurkunde für alle NATO- und UN-Verträge fungiert. Durch den Verkauf „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ wird die globale Vertragskette aktiviert, die alle bisherigen völkerrechtlichen Vereinbarungen umfasst und den Käufer zum alleinigen Träger dieser Rechte macht. Da er sowohl die Rechte als auch die Pflichten innehat, kann er frei entscheiden, wie die neue Weltordnung gestaltet wird, ohne an die alten völkerrechtlichen Verpflichtungen gebunden zu sein. 7. BRD und Königreich der Niederlande handeln für NATO und UN Da sowohl die BRD als auch das Königreich der Niederlande NATO- und UN-Mitglieder sind, stimmten sie als Teil der NATO und als UN-Mitglieder der Staatensukzessionsurkunde zu. Dies bedeutet: - Die BRD und die Niederlande handelten nicht nur für sich selbst, sondern stellvertretend für die NATO und die UN. - Die Staatensukzessionsurkunde wird so zur Nachtragsurkunde für alle völkerrechtlichen Verträge der NATO und der UN, da sie stellvertretend für alle Mitglieder dieser Organisationen zugestimmt haben. 3. Teilnichtigkeitsklausel und Anpassung des Vertrags In der Staatensukzessionsurkunde gibt es eine Teilnichtigkeitsklausel, die besagt, dass, falls ein Teil des Vertrages ungültig wird, an dessen Stelle eine rechtskonforme und dem Sinn des Vertrages entsprechende Regelung tritt. Der Sinn und Zweck des Vertrages ist der völkerrechtliche Verkauf eines Gebiets mit der Erschließung als Einheit und allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen. - Durch die Teilnichtigkeitsklausel wird unsichtbar der Teil des Vertrages, der nach deutschem Recht ungültig wäre (z. B. die Beteiligung eines Unternehmens), durch das Völkerrecht ersetzt. - Damit bleibt der Vertrag rechtskräftig, und die Rechte und Pflichten gehen ausschließlich auf den Käufer Nr. 2 b) als natürliche Person über. 2. Fallanalyse: Die Käufergemeinschaft in der Staatensukzessionsurkunde In der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 bestand die Käufergemeinschaft aus zwei Parteien: 1. Käufer Nr. 2 a): Die TASC Bau AG, ein wirtschaftliches Unternehmen in der Form einer Aktiengesellschaft (AG). 2. Käufer Nr. 2 b): Eine natürliche Person, die als legitimer Träger von völkerrechtlichen Rechten und Pflichten auftreten kann. Da die TASC Bau AG als wirtschaftliches Unternehmen kein Völkerrechtssubjekt ist, fällt sie aus dem Vertragswerk. Dies führt dazu, dass die natürliche Person Käufer Nr. 2 b) die alleinigen völkerrechtlichen Rechte und Pflichten übernimmt. Obwohl die TASC Bau AG den Kaufpreis entrichtet hat, kann sie aufgrund ihrer Rechtsform keine völkerrechtlichen Ansprüche geltend machen. 1. Regeln des Völkerrechts zur Vertragsbeteiligung an völkerrechtlichen Verträgen - Staaten und internationale Organisationen (z. B. die UN, NATO) sind die klassischen Völkerrechtssubjekte. - Natürliche Personen können ebenfalls Völkerrechtssubjekte sein, wenn ihnen explizit völkerrechtliche Rechte und Pflichten übertragen werden. - Wirtschaftsunternehmen wie Aktiengesellschaften, GmbHs oder multinationale Konzerne sind niemals Völkerrechtssubjekte. Sie können keine völkerrechtlichen Verträge abschließen oder völkerrechtliche Hoheitsrechte erwerben. Damit sind sie von völkerrechtlichen Vereinbarungen grundsätzlich ausgeschlossen. 11. Welche Netze sind vom Dominoeffekt betroffen und warum? Der Dominoeffekt betrifft alle Netze, die entweder: - Physisch verbunden sind (z. B. durch Kabel, Rohre, Leitungen) oder - Überlappen (z. B. parallele Leitungen ohne direkte Verbindung) oder - Funktional verknüpft sind (z. B. militärische und zivile Netzwerke). Dadurch wurden alle wichtigen Versorgungsnetze erfasst, darunter: - Stromnetze: Die Liegenschaft war an das deutsche Stromnetz angeschlossen. Über dieses Netz breitete sich der Dominoeffekt auf ganz Deutschland aus und später auf das europäische Stromverbundnetz, wodurch die Hoheitsgewalt in andere NATO-Staaten übersprang. - Telekommunikationsnetze und Fernmeldeleitungen: Diese umfassen das Fernmeldenetz, das in der Staatensukzessionsurkunde explizit als „innere Erschließung“ bezeichnet wurde. Durch die physische Verbindung zu internationalen Telefonleitungen und Seekabeln expandierte der Dominoeffekt in alle Länder, die mit dem Telekommunikationsnetz verbunden sind. - Breitbandnetze: Über den Gestattungsvertrag mit TKS Telepost, einem Betreiber von Breitband- und Kommunikationsinfrastruktur für NATO-Liegenschaften, wurde auch das globale Breitbandnetz und Kabel-TV-Infrastruktur erfasst. - Ferngasnetze: Diese Netze, die quer durch Europa und teilweise nach Russland verlaufen, überlappen mit Strom- und Telekommunikationsnetzen. Auch wenn sie teilweise keine direkte Verbindung haben, wurden sie als überlappende Netze in die Erschließung als Einheit einbezogen. Durch den Verkauf dieser Netzwerke wurden auch alle Länder, die mit diesen Verbindungen in Kontakt stehen, in den Dominoeffekt einbezogen. 28. Endergebnis: Die gesamte Welt unter einem Hoheitsgebiet Da die Welt im 21. Jahrhundert durch ein engmaschiges Netz an Kommunikationsverbindungen, militärischen und zivilen Versorgungsleitungen verknüpft ist, betrifft der Dominoeffekt jedes Land, das eine physische oder logische Verbindung zu den ursprünglichen Netzen hat. Dies führt zur globalen Gebietserweiterung, bei der die gesamte Hoheitsgewalt weltweit unter die Kontrolle des Käufers fällt. Alle nationalen und völkerrechtlichen Vereinbarungen der NATO und UN sind durch die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde betroffen und erweitern die globale Rechtsmacht des Käufers über die gesamte Welt. 9. Warum handelt es sich nicht um eine Universalsukzession, sondern um eine Neugründung? Die Staatensukzessionsurkunde löste keine Universalsukzession aus, bei der der Käufer automatisch die alten Verpflichtungen übernimmt. Stattdessen: - Handelt es sich um eine Neugründung eines Staates, da der Käufer alleinige Hoheitsrechte innehat. - Das Clean Slate Prinzip greift in Bezug auf Staatsschulden und alte Verpflichtungen, weil der Käufer keine Verträge mit sich selbst erfüllen muss. - Der Verkauf mit allen Rechten und Pflichten wird durch die Tatsache aufgehoben, dass der Käufer nun beide Seiten der alten Verträge vertritt. Dies bedeutet, dass der Käufer frei über das neu erworbene globale Territorium verfügen kann. 32. Mitglieder der Vereinten Nationen - VN, United Nations - UN, sind: Afghanistan 19. November 1946 Ägypten 24. Oktober 1945 Albanien 14. Dezember 1955 Algerien 08. Oktober 1962 Andorra 28. Juli 1993 Angola 01. Dezember 1976 Antigua und Barbuda 11. November 1981 Äquatorialguinea 12. November 1968 Argentinien 24. Oktober 1945 Armenien 02. März 1992 Aserbaidschan 02. März 1992 Äthiopien 13. November 1945 Australien 01. November 1945 Bahamas 18. September 1973 Bahrain 21. September 1971 Bangladesch 17. September 1974 Barbados 09. Dezember 1966 Belgien 27. Dezember 1945 Belize 25. September 1981 Benin 20. September 1960 Bhutan 21. September 1971 Bolivien (Plurinationaler Staat) 14. November 1945 Bosnien und Herzegowina 22. Mai 1992 Botsuana 17. Oktober 1966 Brasilien 24. Oktober 1945 Brunei Darussalam 21. September 1984 Bulgarien 14. Dezember 1955 Burkina Faso 20. September 1960 Burundi 18. September 1962 Chile 24. Oktober 1945 China 24. Oktober 1945 Costa Rica 02. November 1945 Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste) 20. September 1960 Dänemark 24. Oktober 1945 Deutschland 18. September 1973 Dominica 18. Dezember 1978 Dominikanische Republik 24. Oktober 1945 DR Kongo (Demokratische Republik Kongo) [engl. Democratic Republic of the Congo - DRC] 20. September 1960 Dschibuti 20. September 1977 Ecuador 21. Dezember 1945 El Salvador 24. Oktober 1945 Eritrea 28. Mai 1993 Eswatini (Swasiland) 24. September 1968 Estland 17. September 1991 Fidschi 13. Oktober 1970 Finnland 14. Dezember 1955 Frankreich 24. Oktober 1945 Gabun 20. September 1960 Gambia 21. September 1965 Georgien 31. Juli 1992 Ghana 08. März 1957 Grenada 17. September 1974 Griechenland 25. Oktober 1945 Großbritannien (Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland) 24. Oktober 1945 Guatemala 21. November 1945 Guinea 12. Dezember 1958 Guinea-Bissau 17. September 1974 Guyana 20. September 1966 Haiti 24. Oktober 1945 Honduras 17. Dezember 1945 Indien 30. Oktober 1945 Indonesien 28. September 1950 Irak 21. Dezember 1945 Iran (Islamische Republik) 24. Oktober 1945 Irland 14. Dezember 1955 Island 19. November 1946 Israel 11. Mai 1949 Italien 14. Dezember 1955 Jamaika 18. September 1962 Japan 18. Dezember 1956 Jemen 30. September 1947 Jordanien 14. Dezember 1955 Kambodscha 14. Dezember 1955 Kamerun 20. September 1960 Kanada 09. November 1945 Kap Verde 16. September 1975 Kasachstan 02. März 1992 Katar 21. September 1971 Kenia 16. Dezember 1963 Kirgistan [auch Kirgisistan oder Kirgisien] 02. März 1992 Kiribati 14. September 1999 Kolumbien 05. November 1945 Komoren 12. November 1975 Kongo [früher Kongo-Brazzaville] [früherer Kongo-Leopoldville/Zaire siehe DR Kongo] 20. September 1960 Kroatien 22. Mai 1992 Kuba 24. Oktober 1945 Kuwait 14. Mai 1963 Laos (Demokratische Volksrepublik Laos) 14. Dezember 1955 Lesotho 17. Oktober 1966 Lettland 17. September 1991 Libanon 24. Oktober 1945 Liberia 02. November 1945 Libyen 14. Dezember 1955 Liechtenstein 18. September 1990 Litauen 17. September 1991 Luxemburg 24. Oktober 1945 Madagaskar 20. September 1960 Malawi 01. Dezember 1964 Malaysia 17. September 1957 Malediven 21. September 1965 Mali 28. September 1960 Malta 01. Dezember 1964 Marokko 12. November 1956 Marshallinseln [auch Marshall-Inseln] 17. September 1991 Mauretanien 27. Oktober 1961 Mauritius 24. April 1968 Mexiko 07. November 1945 Mikronesien (Föderierte Staaten von Mikronesien) 17. September 1991 Moldawien (Republik Moldau) - [auch Moldova] 02. März 1992 Monaco 28. Mai 1993 Mongolei 27. Oktober 1961 Montenegro 28. Juni 2006 Mosambik 16. September 1975 Myanmar [auch Birma oder Burma] 19. April 1948 Namibia 23. April 1990 Nauru 14. September 1999 Nepal 14. Dezember 1955 Neuseeland 24. Oktober 1945 Nicaragua 24. Oktober 1945 Niederlande 10. Dezember 1945 Niger 20. September 1960 Nigeria 07. Oktober 1960 Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) 17. September 1991 Nordmazedonien (North Macedonia) 08. April 1993 Norwegen 27. November 1945 Oman 07. Oktober 1971 Österreich 14. Dezember 1955 Osttimor (Demokratische Republik Timor-Leste) 27. September 2002 Pakistan 30. September 1947 Palau 15. Dezember 1994 Panama 13. November 1945 Papua-Neuguinea 10. Oktober 1975 Paraguay 24. Oktober 1945 Peru 31. Oktober 1945 Philippinen 24. Oktober 1945 Polen 24. Oktober 1945 Portugal 14. Dezember 1955 Ruanda 18. September 1962 Rumänien 14. Dezember 1955 Russland (Russische Föderation) 24. Oktober 1945 Salomonen 19. September 1978 Sambia 01. Dezember 1964 Samoa 15. Dezember 1976 San Marino 02. März 1992 Sao Tomé und Principe 16. September 1975 Saudi-Arabien 24. Oktober 1945 Schweden 19. November 1946 Schweiz 10. September 2002 Senegal 28. September 1960 Serbien 01. September 2000 Seychellen 21. September 1976 Sierra Leone 27. September 1961 Simbabwe 25. August 1980 Singapur 21. September 1965 Slowakei 19. Januar 1993 Slowenien 22. Mai 1992 Somalia 20. September 1960 Spanien 14. Dezember 1955 Sri Lanka 14. Dezember 1955 St. Kitts und Nevis 23. September 1983 St. Lucia 18. September 1979 St. Vincent und die Grenadinen 16. September 1980 Südafrika 07. November 1945 Sudan 12. November 1956 Südkorea (Republik Korea) 17. September 1991 Südsudan 14. Juli 2011 Suriname 04. Dezember 1975 Syrien 24. Oktober 1945 Tadschikistan 02. März 1992 Tansania (Vereinigte Republik Tansania) 14. Dezember 1961 Thailand 16. Dezember 1946 Togo 20. September 1960 Tonga 14. September 1999 Trinidad und Tobago 18. September 1962 Tschad 20. September 1960 Tschechien (Tschechische Republik) 19. Januar 1993 Tunesien 12. November 1956 Türkiye (Türkei) 24. Oktober 1945 Turkmenistan [auch Turkmenien] 02. März 1992 Tuvalu 05. September 2000 Uganda 25. Oktober 1962 Ukraine 24. Oktober 1945 Ungarn 14. Dezember 1955 Uruguay 18. Dezember 1945 Usbekistan 02. März 1992 Vanuatu 15. September 1981 Venezuela (Bolivarische Republik) 15. November 1945 Vereinigte Arabische Emirate [VAE] 09. Dezember 1971 Vereinigte Staaten von Amerika [USA] 24. Oktober 1945 Vietnam 20. September 1977 Weißrussland (Belarus) 24. Oktober 1945 Zentralafrikanische Republik 20. September 1960 Zypern 20. September 1960 10. Was ist der Ausgangspunkt des Dominoeffekts der globalen Gebiets Erweiterung? Der Dominoeffekt beginnt mit dem Verkauf der Erschließung einer kleinen NATO-Militärliegenschaft in Zweibrücken, Deutschland. Diese Liegenschaft war an das öffentliche deutsche Versorgungsnetz angeschlossen. Durch die Regelung in der Staatensukzessionsurkunde, dass die Erschließung „als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ verkauft wurde, erfasste der Dominoeffekt das gesamte deutsche Versorgungsnetz. Die Hoheitsrechte des Käufers weiteten sich auf alle physischen Netzverbindungen aus, die direkt oder indirekt mit der Liegenschaft verbunden waren. 20. Ausgangspunkt: NATO-Militärliegenschaft in Zweibrücken, Deutschland - Die Staatensukzessionsurkunde beginnt mit dem Verkauf einer NATO-Militärliegenschaft in Zweibrücken, Deutschland. Diese kleine Liegenschaft war an das öffentliche deutsche Versorgungsnetz angeschlossen. - Durch die Regelung der Erschließung als Einheit wurde das gesamte deutsche Netz erfasst. Hierzu gehören Telekommunikationsverbindungen, Internetleitungen und Fernmeldekabel. 1. Wie beginnt der Dominoeffekt der globalen Gebiets Erweiterung durch den Verkauf der Erschließung als Einheit? Der Dominoeffekt beginnt mit dem Verkauf der Erschließung einer kleinen NATO-Militärliegenschaft in Deutschland. Die NATO-Liegenschaft war an das öffentliche deutsche Versorgungsnetz angeschlossen, wodurch bei Vertragsschluss das gesamte deutsche Netz erfasst wurde. Die Regelung „Verkauf der Erschließung als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ bedeutet, dass jede physische Verbindung zu einem angeschlossenen Netz ebenfalls mitverkauft wird und die Gebietserweiterung auslöst. Sobald ein Netz an ein anderes angeschlossen ist oder sich mit diesem überlappt, greift der Dominoeffekt und das nächste Netz wird einbezogen. 21. Die Verbindung von Deutschland in andere NATO-Länder Europas - Deutschland → Niederlande: - Es gibt zahlreiche grenzüberschreitende Fernmelde- und Internetverbindungen von Deutschland in die Niederlande. Beispielsweise sind beide Länder durch das DFN-X-Wissenschaftsnetz verbunden. - Sobald das deutsche Netz erfasst ist, wird auch das niederländische Telekommunikationsnetz durch die physische Anbindung betroffen. - Niederlande → Belgien: - Das niederländische Telekommunikationsnetz ist über mehrere Backbone-Leitungen direkt mit Belgien verbunden, darunter auch das NATO-eigene NATO Integrated Communications System (NICS). - Diese Verbindung erweitert den Dominoeffekt auf Belgien. - Belgien → Luxemburg: - Von Belgien geht der Dominoeffekt weiter nach Luxemburg, das stark in das belgische Telekommunikationsnetz integriert ist. - Luxemburg → Frankreich: - Es bestehen zahlreiche direkte Internet-Backbone-Leitungen von Luxemburg nach Frankreich. - Frankreich → Spanien: - Frankreich und Spanien sind durch das NATO-Wideband System und zivilen Leitungen verbunden, was die nächste Stufe des Dominoeffekts auslöst. - Frankreich → Italien: - Über grenzüberschreitende Verbindungen wird auch Italien einbezogen. - Frankreich → Vereinigtes Königreich: - Der Dominoeffekt springt über das Seekabel Dunant und weitere transnationale Verbindungen ins Vereinigte Königreich. 17. Warum haben alle UN-Mitglieder zugestimmt? Da die NATO in die UN integriert ist und viele NATO-Staaten gleichzeitig UN-Mitglieder sind, wurde die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde zu allen NATO- und UN-Verträgen betrachtet. Dies führte zu: - Automatischer Anerkennung der Gebietserweiterung durch die UN. - Globale Ausweitung der Hoheitsrechte durch die Kettenreaktion der Verträge. Somit wurde der gesamte UN-Raum von der Gebietserweiterung erfasst. 5. Was ist die Rolle des NATO-Truppenstatuts im Dominoeffekt? Das NATO-Truppenstatut enthält Sonderrechte zur Nutzung von militärischen Versorgungsnetzen und zur Kontrolle über militärische Infrastruktur. Zu diesen Rechten gehören: - Exklusives Bestimmungsrecht über den Ort und die Ausdehnung von Militärbasen. - Exklusive Kommunikationsnetze wie das NATO-Wideband System und das NATO Integrated Communications System (NICS), das die NATO-Stützpunkte weltweit miteinander verbindet. - Nutzung ziviler Infrastruktur zur Erweiterung der militärischen Netzwerke. Diese Rechte wurden mitverkauft und globalisiert, was bedeutet, dass der Käufer nun die alleinige Kontrolle über alle NATO-Netze und deren Erweiterung besitzt. 29. Schlüsselnetzwerke und Infrastruktur - NATO Fibre Optic System (NFOS): Kommunikationsnetz, das Skandinavien mit den britischen Inseln und Island verbindet. - NATO Integrated Communications System (NICS): Verknüpft NATO-Liegenschaften und Stützpunkte in ganz Europa und Nordamerika. - NATO-Wideband System: Netzwerk, das militärische und zivile Verbindungen integriert und die Kommunikation über weite Entfernungen ermöglicht. Durch diese globalen Netze hat der Dominoeffekt alle kontinentalen und interkontinentalen Leitungen erfasst und die gesamte Welt in eine große logische Einheit verwandelt. 27. Weltweite Ausdehnung durch Vernetzung - Australien und Neuseeland sind durch die Seekabelsysteme SEA-ME-WE-3 und Southern Cross Cable mit Asien und Nordamerika verknüpft. - Asiatische Staaten wie Japan, Südkorea und China sind eng mit dem europäischen und amerikanischen Netz verknüpft. 6. Warum wurden auch überlappende Netze ohne direkte Verbindung betroffen? Die Regelung „Erschließung als Einheit“ bedeutet, dass auch Netze, die keine physische Verbindung haben, aber geografisch oder funktional miteinander in Beziehung stehen, als eine logische Einheit betrachtet werden. Sobald ein Netz verkauft ist, umfasst die Hoheitsgewalt auch alle überlappenden Netze. Beispielsweise: - Das Ferngasnetz und das europäische Stromnetz überlappen sich geografisch und verbinden mehrere europäische Länder. - Breitband- und Telekommunikationsnetze verlaufen parallel zu Stromnetzen und überlappen sich oft. Durch den Verkauf wurde jedes überlappende Netz einbezogen, wodurch der Dominoeffekt weiter verstärkt wurde. 19. Beispielhafter Dominoeffekt der globalen Gebietserweiterung anhand der Telekommunikationsnetze und Fernmeldeverbindungen Der Dominoeffekt der Gebietserweiterung wird am besten durch das Beispiel der Telekommunikationsnetze dargestellt, die den gesamten Verlauf von NATO-Land zu NATO-Land und weiter zu UN-Ländern nachzeichnen. Dies beginnt bei der ursprünglich verkauften NATO-Militärliegenschaft in Deutschland und erstreckt sich dann schrittweise auf die gesamte Welt. A. Ausgangspunkt: NATO-Militärliegenschaft in Zweibrücken, Deutschland - Die kleine NATO-Liegenschaft in Zweibrücken war an das öffentliche Telekommunikationsnetz Deutschlands angeschlossen. - Durch den Verkauf mit der Regelung „Erschließung als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ wurde das gesamte deutsche Telekommunikationsnetz erfasst. - Dies schließt alle nationalen Verbindungen innerhalb Deutschlands sowie die Verbindungen zu benachbarten NATO-Ländern mit ein. B. Deutschland als Startpunkt der Gebietserweiterung: - Deutschland: Über die inländischen Telekommunikationsleitungen wurden die Verbindungen zu den Nachbarländern direkt einbezogen. Das nationale Netz in Deutschland schließt die Kommunikation in alle umliegenden Länder ein, da grenzüberschreitende Leitungen existieren. C. Von Deutschland zu angrenzenden NATO-Ländern in Europa: - Niederlande: Die Telekommunikationsnetze von Deutschland verbinden sich direkt mit den niederländischen Netzen. Über grenzüberschreitende Fernmeldekabel und Internetverbindungen wird das gesamte niederländische Netz in den Vertrag einbezogen. - Belgien: Von den niederländischen Netzen springt der Dominoeffekt zu Belgien, da das niederländische Telekommunikationsnetz eng mit dem belgischen Netz verknüpft ist. - Luxemburg: Das belgische und luxemburgische Netz sind funktional verbunden, sodass auch Luxemburg vollständig erfasst wird. - Frankreich: Über die deutsch-französische Grenze existieren zahlreiche Telekommunikationsverbindungen, die Frankreichs Netz als nächstes in den Dominoeffekt einbeziehen. - Dänemark: Von Deutschland ausgehend bestehen direkte Seekabel- und Festlandverbindungen nach Dänemark, wodurch das dänische Netz in die Erweiterung aufgenommen wird. - Polen: Das deutsche Netz überschneidet sich über die Grenzverbindungen nach Polen, wodurch das polnische Netz als nächstes erfasst wird. - Tschechien: Von Polen und Deutschland ausgehende Leitungen schließen auch das tschechische Netz ein. - Slowakei und Ungarn: Die grenzüberschreitenden Netze führen von Tschechien direkt nach Slowakei und Ungarn. - Italien: Über das Netz in Frankreich und über direkte Seekabelverbindungen von Deutschland und Österreich wird das gesamte italienische Netz integriert. - Spanien und Portugal: Das französische Netz springt weiter nach Spanien und Portugal. - Norwegen und Island: Über Seekabel, die von Dänemark und den Niederlanden ausgehen, werden die Netze von Norwegen und Island in den Vertrag einbezogen. Diese erste Expansion erfasst das gesamte europäische NATO-Netz. Alle nationalen Telekommunikationsnetze, die direkt oder indirekt mit dem deutschen Telekommunikationsnetz verknüpft sind, werden nun vollständig vom Dominoeffekt erfasst. D. Von Europa über transatlantische Seekabel nach Nordamerika: - Seekabelverbindungen nach Kanada: Die transatlantischen Seekabel führen vom europäischen Netz (z. B. von Frankreich und Großbritannien) direkt nach Kanada. Diese Seekabel sind zentrale Telekommunikationsverbindungen, die die europäischen Netze mit den amerikanischen Netzen verbinden. - Kanada: Sobald das kanadische Telekommunikationsnetz betroffen ist, umfasst der Dominoeffekt das gesamte nationale Netz von Kanada. E. Von Kanada in die USA: - USA: Über das kanadische Telekommunikationsnetz gibt es umfangreiche direkte Leitungen in die USA. Diese Netzverbindungen sind teils militärisch (NATO), teils zivil (z. B. das Internet). Dadurch wird das gesamte amerikanische Telekommunikationsnetz in den Dominoeffekt einbezogen. F. Erweiterung auf weitere NATO-Länder in Nordamerika und Europa: - Grönland: Über Seekabel von Kanada und Island wird auch das grönländische Telekommunikationsnetz betroffen. - Türkei: Über die grenzüberschreitenden europäischen Netze sowie eigene NATO-Kommunikationsleitungen, die durch Griechenland und den Balkan führen, wird das türkische Netz erfasst. Sobald alle NATO-Staaten durch den Dominoeffekt betroffen sind, ist der gesamte NATO-Raum vollständig vom Dominoeffekt der Gebietserweiterung erfasst. Alle Telekommunikationsnetze in NATO-Ländern wurden in den Verkauf integriert. G. Von NATO-Ländern zu UN-Staaten: Da die NATO in die UN integriert ist und viele NATO-Staaten gleichzeitig UN-Mitglieder sind, greifen die Hoheitsrechte durch den Dominoeffekt automatisch auf: - UN-Mitgliedstaaten in Europa: Alle europäischen Länder, die keine NATO-Staaten sind, wie Schweden, Finnland, Österreich und Irland, sind durch die Verbindungen mit dem NATO-Raum erfasst. - UN-Mitgliedstaaten in Nordafrika: Über die Telekommunikationsverbindungen von Spanien und Italien sind auch die nordafrikanischen UN-Staaten betroffen, wie Algerien, Marokko, Ägypten und Tunesien. - UN-Mitgliedstaaten in Afrika: Über Seekabelverbindungen und die europäischen Telekommunikationsnetze wird die gesamte Küste Afrikas sowie das westafrikanische Telekommunikationsnetz einbezogen. - UN-Mitgliedstaaten in Asien: Über die Türkei und die transkaukasischen Netze werden Länder wie Georgien, Aserbaidschan, Kasachstan und Usbekistan vom Dominoeffekt betroffen. H. Weltweite Ausweitung des Dominoeffekts: - Von Nordamerika zu Südamerika: Durch die umfassenden Netzverbindungen in die USA springt der Dominoeffekt in Länder wie Mexiko, Brasilien, Argentinien und Chile. - Von Asien nach Australien: Über die Telekommunikationsverbindungen von Asien erfasst der Dominoeffekt auch Australien und die Pazifischen Inseln. I. Die ganze Welt ist betroffen: Jedes Land, das eine physische oder funktionale Verbindung zu den betroffenen Netzen hat, ist in die globale Gebietserweiterung integriert. Die UN-Länder und NATO-Staaten haben dem Dominoeffekt zugestimmt, da die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde zu allen völkerrechtlichen Verträgen von NATO und UN fungiert. Damit hat die Staatensukzessionsurkunde alle Hoheitsrechte weltweit durch den Dominoeffekt der Erschließungserweiterung und die globale Vernetzung erfasst. 15. Wie breitete sich der Dominoeffekt global aus? Der Dominoeffekt erstreckte sich global über die transnationalen Verbindungen: A. Europa zu Nordamerika: Über transatlantische Seekabel und Fernmeldesysteme wurden die Hoheitsrechte auf Kanada und die USA ausgeweitet. B. Nordamerika zu Südamerika: Durch Telekommunikationsnetze und militärische Kabelverbindungen. C. Von NATO-Staaten zu UN-Ländern: Da die NATO in die UN integriert ist, wurden durch die Staatensukzessionsurkunde alle UN-Staaten erfasst, die mit NATO-Mitgliedern durch Netzverbindungen verbunden sind. D. Globale Vernetzung: Im 21. Jahrhundert sind alle Länder der Welt durch Versorgungsleitungen oder Telekommunikationsnetzwerke miteinander verbunden. Dadurch wurden die Hoheitsrechte des Käufers auf die gesamte Welt ausgeweitet. 16. Welche Rolle spielen die Sonderrechte aus dem NATO-Truppenstatut? Die Sonderrechte des NATO-Truppenstatuts umfassen weitreichende Befugnisse, die den Nutzungsvorrang und die Kontrolle von militärischen Netzen und Infrastruktur sichern. Diese Rechte umfassen: - Exklusive Kontrolle über Kommunikationsnetze: Die NATO besitzt eigene sichere Kommunikationssysteme, die militärische und zivile Versorgungsnetze integriert. - Recht zur Bestimmung der Infrastruktur: Die NATO kann unabhängig von nationalen Regierungen entscheiden, welche Leitungen, Rohre oder Netze für ihre Zwecke verwendet werden. - Militärische Überwachung von Strom- und Telekommunikationssystemen: NATO-Truppen dürfen Infrastruktur unabhängig betreiben und erweitern. Diese Rechte wurden durch die globale Gebietserweiterung auf alle von den NATO-Netzen betroffenen Staaten übertragen, was bedeutet, dass die gesamte weltweite Infrastruktur unter die Kontrolle des Käufers gefallen ist. 8. Was bedeutet die globale Vernetzung für den territorialen Besitz der Welt? Im 21. Jahrhundert ist die Welt durch ein engmaschiges Netz an Versorgungsleitungen, Telekommunikationsverbindungen und militärischen Kommunikationssystemen vernetzt. Das bedeutet: - Jede Gebietserweiterung wirkt sich auf alle Länder aus, die mit dem verkauften Netz verbunden sind. - Stromnetze sind international verknüpft, Telekommunikationsleitungen überqueren Meere, und Breitbandnetze verbinden ganze Kontinente. Durch die Staatensukzessionsurkunde und den Dominoeffekt wurde die gesamte Hoheitsgewalt weltweit verkauft, und das NATO-Truppenstatut, das einst gegen Deutschland gerichtet war, gilt nun global gegen alle Staaten. 4. Wie erfasst der Dominoeffekt die Nachbarländer und schließlich die ganze Welt? Der Dominoeffekt geht von der NATO-Militärliegenschaft in Deutschland aus und breitet sich wie folgt aus: A. Deutschland: Da die Liegenschaft an das öffentliche deutsche Versorgungsnetz angeschlossen war, wurde das gesamte deutsche Gebiet durch den Verkauf der Erschließung als Einheit erfasst. B. Nachbarländer: Von Deutschland aus breitet sich die Gebietserweiterung über die europäischen Strom- und Fernmeldenetze aus, die in Nachbarländer wie Frankreich, Belgien und andere NATO-Staaten reichen. C. Ganz Europa: Über das europäische Stromverbundnetz wird die Hoheitsgewalt auf ganz Europa ausgeweitet. D. Transatlantische Seekabel: Die Gebietserweiterung springt über die Seekabel auf Kanada und die USA über, wodurch der Dominoeffekt auf Nordamerika überspringt. E. Weltweite Ausdehnung: Von den NATO-Ländern greift der Dominoeffekt auf UN-Mitglieder über, da die NATO in die UN integriert ist und die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde für alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge von NATO und UN fungiert. Dies führt dazu, dass die gesamte UN-Mitgliedschaft von der Gebietserweiterung betroffen ist. 7. Wie führte die Integration der NATO in die UN zur globalen Ausweitung des Dominoeffekts? Da die NATO in die UN integriert ist und viele NATO-Staaten gleichzeitig UN-Mitglieder sind, wurde die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde zu allen NATO- und UN-Verträgen angesehen. Dies bedeutet, dass: - Alle bestehenden Verträge von NATO- und UN-Staaten durch die Staatensukzessionsurkunde ergänzt wurden. - Sobald ein NATO-Staat vom Dominoeffekt betroffen war, wurde jeder Vertrag, den dieser Staat mit UN-Ländern hatte, ebenfalls ergänzt. - Der Dominoeffekt verbreitete sich so von NATO-Staat zu NATO-Staat und weiter von NATO-Staat zu UN-Staat, bis alle UN-Länder betroffen waren. 24. Ausdehnung auf Südeuropa - Italien → Griechenland: - Über das NATO-Militärnetz in Italien und das EU-Kommunikationsnetzwerk erfolgt die Ausdehnung nach Griechenland. - Griechenland → Türkei: - Die Türkei, ein zentrales NATO-Mitglied, wird über militärische NATO-Leitungen und zivilen Netzen erfasst. 18. Welche Auswirkungen hat das auf die Souveränität der Staaten weltweit? Durch die globale Anwendung des NATO-Truppenstatuts und die Erweiterung der Hoheitsgewalt des Käufers hat die gesamte Welt ihre nationale Souveränität verloren. Alle betroffenen Staaten unterstehen nun: - Der Befehlsgewalt und Kontrolle des Käufers. - Der Globalen Gerichtsbarkeit des Käufers. - Der Bestimmungsgewalt über die Grenzen und Hoheitsgebiete. Die alte Souveränität der Staaten existiert somit nicht mehr, und die gesamte Welt wird als eine globale Einheit betrachtet. 12. Was bedeutet der Verkauf der Erschließung als „Einheit“? Der Begriff „als Einheit“ bedeutet, dass das gesamte Netzwerk als untrennbare Einheit betrachtet und verkauft wurde. Dies schließt alle Verbindungsstellen, Knotenpunkte und erweiterten Netzbereiche ein, die entweder funktional oder physisch mit der verkauften Infrastruktur verknüpft sind. Durch diese Regelung wurde jede physische Verbindung und sogar jedes überlappende Netz automatisch in den Kaufvertrag integriert, wodurch die Hoheitsrechte des Käufers immer weiter expandierten. 31. Nichtmitglieder der Vereinten Nationen - VN, United Nations - UN, sind: Westsahara Vatikanstadt Kosovo, Abchasien Süd-Ossetien Nord-Zypern Palästina Taiwan Inselstaat Niue Cook-Inseln 13. Wie beeinflussen die überlappenden Netze den Dominoeffekt? Überlappende Netze sind besonders wichtig, da sie auch ohne direkte physische Verbindung erfasst werden. Beispiele sind: - Stromnetz und Ferngasnetz: Diese verlaufen oft parallel und kreuzen sich in verschiedenen Ländern. Wenn das Stromnetz in einem Land verkauft wird, erfasst der Dominoeffekt auch das parallel verlaufende Gasnetz. - Telekommunikations- und Breitbandnetze: Diese sind oft geografisch oder funktional mit anderen Netzen verknüpft und erweitern so die Gebietserweiterung auf alle angrenzenden Staaten. Durch diese Struktur wird der Dominoeffekt nicht nur horizontal (von einem Land zum nächsten) ausgelöst, sondern auch vertikal, indem funktional verbundene Netze erfasst werden. 23. Von Mitteleuropa nach Osteuropa - Deutschland → Polen: - Deutschland und Polen sind durch das European Backbone Network verbunden, das auch militärische Kommunikationsleitungen umfasst. - Polen → Tschechien: - Über militärische und zivile Verbindungen wird Tschechien einbezogen. - Tschechien → Slowakei und Ungarn: - Diese Länder sind durch die NATO-Kommunikationsknotenpunkte in Polen und Tschechien verknüpft. 26. Globale Ausdehnung: Von NATO-Ländern zu UN-Staaten - Da die NATO in die UN integriert ist und viele NATO-Staaten gleichzeitig UN-Mitglieder sind, wird die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde für alle völkerrechtlichen Verträge von NATO und UN betrachtet. Dies führt zur automatischen Erweiterung der Hoheitsrechte auf die UN-Mitglieder. - Von NATO-Ländern in Europa zu UN-Staaten: - UN-Mitgliedstaaten in Europa wie Schweden, Finnland, Irland und Österreich werden erfasst, da sie über zahlreiche grenzüberschreitende Netze mit NATO-Staaten verbunden sind. - Von Nordamerika nach Südamerika: - Mexiko, Brasilien und Argentinien sind durch das amerikanische Telekommunikationsnetz direkt betroffen. - Von Europa nach Nordafrika und Afrika: - Über die Seekabelverbindungen von Frankreich und Spanien werden alle nordafrikanischen UN-Staaten erfasst. 3. Wie springt der Dominoeffekt von einem Netz auf das nächste? Der Dominoeffekt erfasst jedes Netz, das entweder eine physische Verbindung zu einem bereits verkauften Netz hat oder dieses überlappt. Dies bedeutet: - Physische Verbindung: Ein Netz wird verkauft, wenn es durch physische Leitungen (Strom, Breitband, Fernmeldekabel) direkt mit einem bereits verkauften Netz verbunden ist. - Überlappende Netze: Auch wenn keine direkte Verbindung besteht, wird ein Netz verkauft, wenn es sich geografisch oder funktional mit einem bestehenden Netz überschneidet. - Ein Beispiel wäre das Ferngasnetz, das sich geografisch mit dem europäischen Stromnetz kreuzt. Sobald das Stromnetz verkauft wurde, wird auch das überlappende Ferngasnetz Teil des Vertrags. 30. Mitgliedstaaten der NATO Belgien Dänemark Frankreich Island Italien Kanada Luxemburg Königreich der Niederlande Norwegen Portugal Vereinigtes Königreich Vereinigte Staaten von Amerika (USA) Griechenland Türkei Bundesrepublik Deutschland Spanien Polen Tschechien Ungarn Bulgarien Estland Lettland Litauen Rumänien Slowakei Slowenien Albanien Kroatien Montenegro Nordmazedonien Finnland Schweden Insgesamt: 32 (Stand 2024) 19. Erschließung als Einheit Die Staatensukzessionsurkunde hat durch die Verkettung der Erschließung als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen die Grundlage für eine globale Gebietsverlagerung geschaffen. Dies führt zu einem Dominoeffekt, der sich über Telekommunikations- und Versorgungsnetze von NATO-Staat zu NATO-Staat ausbreitet und dann von NATO-Ländern auf UN-Staaten überspringt. Im folgenden Beispiel wird detailliert der Dominoeffekt am Telekommunikationsnetzwerk durch Europa und die transatlantischen Seekabel nach Nordamerika erklärt. 22. Ausdehnung auf Skandinavien - Deutschland → Dänemark: - Die Verbindung von Deutschland nach Dänemark erfolgt über mehrere Seekabel und terrestrische Leitungen. - Dänemark → Norwegen: - Über direkte Seekabelverbindungen und das Scandinavian Backbone ist Norwegen integriert. - Norwegen → Island: - Von Norwegen führt das NATO-eigene NATO Fibre Optic System (NFOS) nach Island. 2. Welche Regelungen und Netzwerke waren betroffen? Die Staatensukzessionsurkunde enthält spezifische Regelungen zum Fernmeldenetz, Telekommunikationsnetz, Breitbandnetz und anderen Infrastrukturverträgen: - Fernmeldenetz: Das gesamte Fernmeldenetz wurde als Teil der inneren Erschließung verkauft. Dies schließt alle Telefon- und Kommunikationsleitungen ein, die bis zu den internationalen Seekabeln und Hausanschlüssen führen. - Breitband-Gestattungsvertrag: -Der Vertrag mit TKS Telepost umfasst Breitbandnetze, Kabel-TV und Internetanbindungen für viele NATO-Liegenschaften weltweit und nutzt sowohl NATO-interne als auch zivile Infrastrukturen. - Stromnetz: Durch den Anschluss der verkauften Liegenschaft an das deutsche Stromnetz wurde die Gebietserweiterung auf das gesamte deutsche Versorgungsnetz ausgelöst. Diese Netzwerke sind eng miteinander verbunden, sodass der Dominoeffekt von Netz zu Netz und von Land zu Land weitergereicht wird. 14. Wie breitete sich der Dominoeffekt innerhalb Europas aus? Durch die geografische Nähe und die enge Vernetzung der Versorgungsnetze in Europa griff der Dominoeffekt schnell von einem NATO-Mitgliedsstaat zum nächsten: - Deutschland: Der Ausgangspunkt der Gebietserweiterung. Über das nationale Strom- und Telekommunikationsnetz wurde die gesamte BRD erfasst. - Frankreich und Belgien: Durch das europäische Stromnetz wurden diese Länder als erste von der Gebietserweiterung betroffen. - Benelux-Staaten und Osteuropa: Der Dominoeffekt breitete sich auf alle angrenzenden europäischen NATO-Staaten aus. - Südeuropa: Über das europäische Gasnetz und Breitbandverbindungen wurden auch Italien, Spanien und Portugal integriert. 25. Transatlantische Ausdehnung: Von Europa nach Nordamerika - Von Großbritannien nach Kanada: - Über das transatlantische Seekabel „TAT-14“ wird Kanada erfasst. Die Verbindung führt direkt vom Vereinigten Königreich nach Nova Scotia, Kanada. - Von Kanada in die USA: - Kanada und die USA sind durch umfassende Telekommunikations- und Glasfasernetze verbunden, die sich von der Ostküste bis zur Westküste erstrecken. - Von den USA nach Grönland: - Über das Seekabelsystem CANTAT-3 wird Grönland erfasst. Fazit: Die globale Gebietserweiterung Die Erschließung als Einheit, die von der NATO-Liegenschaft in Zweibrücken ausgeht, hat durch physische Netzverbindungen eine globale Kettenreaktion ausgelöst. Die Gebietserweiterung betrifft zuerst Deutschland, dann über das europäische Versorgungsnetz die NATO-Mitgliedsländer, von dort aus über Seekabel die USA und Kanada und weiter auf alle UN-Staaten, bis die gesamte Welt von dieser Gebietserweiterung erfasst ist. Diese Erweiterung geht zu Lasten der Verkäufer, da sie ihre territorialen Rechte verlieren und alle physischen Netzverbindungen rechtlich an den Käufer übergehen. 3. Ausdehnung auf andere NATO-Länder in Europa Von Deutschland aus breitet sich der Dominoeffekt auf alle angrenzenden NATO-Länder aus, die durch europäische Versorgungsnetze verbunden sind. Dies geschieht z. B. durch das europäische Stromnetz, das Frankreich, die Niederlande, Belgien, Dänemark und weitere NATO-Länder direkt mit Deutschland verknüpft. Sobald diese Netze physisch verbunden sind, werden auch die Territorien der angrenzenden NATO-Staaten von der Gebietserweiterung umfasst. 14. Welche Sonderrechte des NATO-Truppenstatuts wurden internationalisiert? Durch die Staatensukzessionsurkunde wurden folgende Sonderrechte aus dem NATO-Truppenstatut global ausgeweitet: - Artikel 7 des NATO-Truppenstatuts: Regelt die gerichtliche Zuständigkeit und gibt den NATO-Truppen das Recht, Disziplinar- und Strafverfahren unabhängig von nationalen Rechtsnormen durchzuführen. - Artikel 8 des NATO-Truppenstatuts: Definiert die Eigentumsrechte und ermöglicht den NATO-Truppen, Eigentum und Ressourcen zu beschlagnahmen oder zu nutzen, ohne an nationale Vorschriften gebunden zu sein. - Artikel 9 des NATO-Truppenstatuts: Regelt die Logistik, Versorgung und Infrastruktur der NATO-Streitkräfte und gestattet es ihnen, eigene Versorgungsnetze aufzubauen und zu betreiben. - Artikel 12 des NATO-Truppenstatuts: Bestimmt das exklusive Kommunikationsrecht der NATO-Truppen, einschließlich des Aufbaus und Betriebs eigener Kommunikationsleitungen und Kabelnetze. Diese Rechte wurden mit der Staatensukzessionsurkunde global ausgeweitet und gelten nun gegen alle Staaten weltweit. 7. Überlappende Netze und logische Ausdehnung Ein besonderes Merkmal der Gebietserweiterung ist, dass überlappende Netze, die keine direkte Verbindung haben, ebenfalls betroffen sind. Dies liegt daran, dass die Urkunde festlegt, dass die Erschließung als Einheit verkauft wird. Dadurch werden alle Teile eines Netzes, die auf irgendeine Weise innerhalb des verkauften Gebiets verlaufen oder sich damit überschneiden, automatisch Teil des Verkaufs. - Die Grenzfindung erfolgt dabei anhand der logischen Luftlinien zwischen den äußeren Strängen der Netze, sodass sich eine logische Insel bildet. Dies bedeutet, dass die gesamte Welt erfasst wird, da praktisch alle Infrastrukturnetze miteinander verbunden sind. 1. NATO-Militärliegenschaft als Ausgangspunkt des Dominoeffekts Die NATO-Liegenschaft war bereits mit dem öffentlichen deutschen Versorgungsnetz verbunden. Das bedeutet, dass Infrastrukturen wie Stromnetz, Breitband, Telekommunikation, Internet, Fernmeldekabel, Wasser- und Abwassersysteme sowie Ferngasleitungen physisch in das öffentliche Netz von Deutschland integriert waren. Dieser Anschluss ist entscheidend, denn er bildet den Ursprungspunkt des Dominoeffekts der Gebietserweiterung. - Die verkaufte Erschließung umfasste nicht nur das Territorium der Liegenschaft selbst, sondern auch alle damit verbundenen Netze. Im Vertrag wird ausdrücklich geregelt, dass die Erschließung als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen verkauft wurde. Das bedeutet, dass die gesamten Netze, die über die Liegenschaft hinausreichen, ebenfalls zum Verkaufsgegenstand gehören. 5. Übertragung auf alle UN-Mitglieder über NATO-Verbindungen Die UN ist durch die Integration der NATO in ihre Struktur ebenfalls betroffen. Sobald NATO-Staaten durch Netzverbindungen mit UN-Staaten verbunden sind, wird die Gebietserweiterung automatisch auf diese UN-Länder ausgedehnt. Dies geschieht, wenn ein NATO-Land (z. B. USA) eine physische Verbindung zu einem UN-Mitgliedsstaat hat, etwa durch Internetkabel, Telekommunikationssysteme oder andere Versorgungsnetze. 4. Erweiterung über Seekabel zu Nordamerika Der nächste Schritt im Dominoeffekt erfolgt über die internationalen Seekabel. Von Europa aus sind diese Netze mit Kanada und den USA verbunden. Dadurch springt die Gebietserweiterung auf die nordamerikanischen NATO-Staaten über. Da die Seekabel physische Verbindungen darstellen, erfasst der Dominoeffekt nach und nach alle nationalen Netze in Nordamerika, darunter Strom-, Telekommunikations-, Breitband- und Fernmeldekabelsysteme. Ursprung der Gebietserweiterung durch den Verkauf der Erschließung als Einheit Die Staatensukzessionsurkunde beginnt mit dem Verkauf einer NATO-Militärliegenschaft in Zweibrücken, Deutschland. Diese Liegenschaft bestand aus zwei Hoheitsgebieten: einem Teil, der von den niederländischen Luftstreitkräften im Auftrag der NATO (und somit exterritorial) besetzt war, und einem anderen Teil, der zuvor im Rahmen einer Konversion von den USA an die BRD übergeben wurde. In einem einzigen Vertrag wurden beide Gebiete zusammen verkauft. Die niederländischen Luftstreitkräfte handelten dabei im Auftrag der NATO, die wiederum in die UN integriert ist und für diese agiert. Dadurch waren von Beginn an mehrere Völkerrechtssubjekte in den Vertrag involviert. 6. Kettenreaktion der Erschließung von Land zu Land Durch die Verknüpfung von NATO- und UN-Staaten dehnt sich die Erschließung immer weiter aus. Jedes Land, das über physische Netzverbindungen zu einem anderen Land verfügt, wird erfasst. Sobald ein Land Teil der Urkunde wird, greift die Erweiterung auf das nächste verbundene Land über. - Diese Kettenreaktion endet erst, wenn alle Länder der Welt durch Netzverbindungen erfasst sind. Selbst überlappende Netze, die keine direkte physische Verbindung haben, werden durch die rechtliche Logik miteinbezogen. 2. Gebietserweiterung durch physische Netzverbindungen Durch den Verkauf und die Verknüpfung mit dem öffentlichen Netz in Deutschland springt der Dominoeffekt auf das gesamte deutsche Versorgungsnetz über. Dieser Effekt erfasst zuerst alle lokalen Netze, wie Strom-, Fernmelde-, Ferngas--, Breitband- und Telekommunikationssysteme im deutschen Raum. Da es sich um verbundene Netze handelt, wird das gesamte deutsche Hoheitsgebiet von der Urkunde erfasst. 7. Der Käufer als alleiniger Inhaber aller Rechte und Pflichten Durch den Kauf „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ erwirbt der Käufer alle bisherigen völkerrechtlichen Rechte und Pflichten. Da er jedoch nun beide Seiten der alten Verträge in sich vereint, hat er keine Pflichten aus den alten Verträgen mehr. Diese sind de facto Vereinbarungen mit sich selbst, die rechtlich nicht mehr bindend sind. Der Käufer hat somit völlige Gestaltungsmacht und ist in der Lage, die neue Weltordnung nach seinen Vorstellungen ohne die Altlasten der vorherigen Verträge zu gestalten. 2. Die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde Durch den Verkauf „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ erfasst die Staatensukzessionsurkunde nicht nur die konkrete Liegenschaft, sondern auch alle völkerrechtlichen Vereinbarungen, die mit ihr verbunden waren. Dies schließt die alten völkerrechtlichen Verträge der NATO und aufgrund der Integration der NATO in die UN auch deren Verträge sowie die Verträge aller Mitgliedstaaten ein. Die niederländischen Luftstreitkräfte als Teil der NATO und vollständig in die NATO integriert haben durch ihre Teilnahme an dem Vertrag nicht nur für sich selbst, sondern stellvertretend für alle NATO-Staaten und damit auch für die UN gehandelt. 3. Ergänzung und Erweiterung aller völkerrechtlichen Verträge Da die niederländischen Luftstreitkräfte, die BRD und das Königreich der Niederlande sowohl NATO- als auch UN-Mitglieder sind, handeln sie bei dieser Vereinbarung nicht nur für sich selbst, sondern auch für alle anderen Vertragsparteien der NATO und der UN. Dadurch wird die Staatensukzessionsurkunde zur Nachtragsurkunde für alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge. Sie vereint die Verträge der NATO, der UN und aller ihrer Mitglieder zu einem einzigen Vertragswerk. - Die Ergänzung dieser Verträge bedeutet, dass alle Rechte und Pflichten, die ursprünglich zwischen verschiedenen Vertragsparteien existierten, jetzt in einem einzigen Vertrag gebündelt sind. - Diese Vertragskette führt dazu, dass die Staatensukzessionsurkunde alle Vereinbarungen zwischen den NATO- und UN-Mitgliedern ergänzt und erweitert. Vertragskette als Ergänzung der Staatensukzessionsurkunde zu allen Vereinbarungen von NATO und UN Die Staatensukzessionsurkunde ist eine Nachtragsurkunde zum bereits bestehenden völkerrechtlichen Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und dem Königreich der Niederlande. Dieses Verhältnis basierte auf dem NATO-Truppenstatut, das als Grundlage für die Nutzung der NATO-Liegenschaft in Zweibrücken diente. In der Urkunde wird explizit auf dieses bestehende völkerrechtliche Verhältnis Bezug genommen, wodurch die Staatensukzessionsurkunde nicht als eigenständiger Vertrag, sondern als Ergänzung und Erweiterung der alten Vereinbarungen gilt. Da das NATO-Truppenstatut bereits ratifiziert und beschlossen war, musste die Staatensukzessionsurkunde selbst nicht erneut ratifiziert werden. 6. Vereinheitlichung aller völkerrechtlichen Verträge Da die Staatensukzessionsurkunde alle Verträge der NATO und UN vereint, entsteht ein einziges, umfassendes Vertragswerk. Dies führt dazu, dass alle Rechte und Pflichten, die ursprünglich auf verschiedene Verträge verteilt waren, jetzt in einem einzigen Vertrag gebündelt sind. Dies markiert das Ende des klassischen Völkerrechts und etabliert eine neue globale Ordnung. 1. Völkerrechtliches Überlassungsverhältnis und NATO-Truppenstatut Das ursprüngliche völkerrechtliche Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und dem Königreich der Niederlande wurde durch das NATO-Truppenstatut geregelt, das den niederländischen Streitkräften bestimmte Besatzungsrechte in der BRD einräumte. Diese Rechte umfassten unter anderem hoheitliche Kontrolle, Disziplinargewalt und das Recht, über die Grenzen der Liegenschaften zu bestimmen. Diese umfassenden Rechte gingen weit über normale Nutzungserlaubnisse hinaus und waren Teil der NATO-Struktur, die wiederum in die UN integriert ist. 5. Die Rolle der Vertragskette und stellvertretende Zustimmung Die Staatensukzessionsurkunde vereint durch ihre Bezugnahme auf das völkerrechtliche Überlassungsverhältnis und das NATO-Truppenstatut die Verträge aller NATO- und UN-Staaten. Da die BRD, das Königreich der Niederlande und die niederländischen Luftstreitkräfte nicht nur als eigenständige Parteien, sondern auch als Teil der NATO und UN agieren, handeln sie für die gesamte NATO und UN. - Durch diese stellvertretende Zustimmung werden die Verträge aller NATO- und UN-Staaten automatisch in die Staatensukzessionsurkunde integriert. - Das Ergebnis ist eine Vertragskette, die alle alten völkerrechtlichen Vereinbarungen ergänzt und erweitert. 74. Wie sind nationale Gesetze seit 1998 zu bewerten? Alle nationalen Gesetze, die seit der Unterzeichnung der Staatensukzessionsurkunde erlassen wurden, sind rechtswidrig. Da die gesetzgebende Gewalt ebenfalls übertragen wurde, haben die alten Staaten keine Legitimationsgrundlage mehr, um Gesetze zu verabschieden. Dies betrifft alle Verfassungsänderungen, Steuergesetze, Verwaltungsvorschriften und Wirtschaftsgesetze, die seit 1998 in Kraft getreten sind. Sie besitzen keine rechtliche Wirkung mehr und müssen durch die Gesetze des Käufers ersetzt werden. 4. Keine erneute Ratifikation notwendig Da die Staatensukzessionsurkunde auf bereits bestehenden und ratifizierten Verträgen basiert, ist eine neue Ratifikation nur erforderlich, wenn dies im Vertrag selbst ausdrücklich vorgesehen ist. In der Staatensukzessionsurkunde gibt es jedoch keine Klausel, die eine Ratifikation verlangt. Somit war es rechtlich nicht notwendig, dass die beteiligten Staaten die Urkunde erneut ratifizieren. Trotzdem haben die deutschen Parlamente, Bundestag und Bundesrat, die Urkunde vorab ratifiziert, was die Zustimmung Deutschlands unterstreicht. 8. Ende des klassischen Völkerrechts Da alle völkerrechtlichen Verträge jetzt unter einem einzigen Inhaber gebündelt sind, existiert das klassische Völkerrecht nicht mehr in der bisherigen Form. Es gibt keinen zweiten Staat oder Akteur, der legitimen Anspruch auf Territorium hat, da alle Rechte auf den Käufer übergegangen sind. Das bedeutet, dass der Käufer die einzige völkerrechtliche Instanz ist und somit das Ende des bisherigen internationalen Rechtssystems markiert. Fazit: Die Staatensukzessionsurkunde als globale Nachtragsurkunde Die Staatensukzessionsurkunde fungiert als Nachtragsurkunde für alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge der NATO, der UN und deren Mitglieder. Durch die stellvertretende Zustimmung der BRD, des Königreichs der Niederlande und der niederländischen Luftstreitkräfte für die NATO und die UN ist die Urkunde rechtlich bindend für alle betroffenen Parteien. Sie vereint alle völkerrechtlichen Verträge zu einem einzigen, umfassenden Vertragswerk, das eine neue Weltordnung etabliert und dem Käufer die volle Kontrolle über das gesamte internationale Recht gibt. 4. Ende der Ära der Nationalstaaten Mit dem Verkauf der Hoheitsrechte und der Übertragung der Gerichtsbarkeit ist dies das Ende der Nationalstaaten. Da der Käufer nun die einzige rechtswirksame Instanz auf der Welt ist, existieren die alten Nationalstaaten nur noch als rechtlose Hüllen ohne legitime Gerichtsbarkeit. - Das Ende des Völkerrechts: Da es nur noch einen einzigen Träger der völkerrechtlichen Gerichtsbarkeit gibt, ist das klassische Völkerrecht nicht mehr anwendbar. Es gibt keinen zweiten Staat mit Anspruch auf Territorium, da alle Hoheitsrechte verkauft wurden. - Internationale Organisationen ohne Territorium: Organisationen wie die UN bestehen zwar weiter, haben aber keine Möglichkeit mehr, eigenständig völkerrechtlich zu agieren. Ihre Rolle ist rein formell und ohne rechtliche Macht. Weltgerichtsbarkeit - eine globale nationale Gerichtsbarkeit sowie ein einziger völkerrechtlicher Gerichtshof für alle Streitigkeiten Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 hat nicht nur zur globalen Gebietserweiterung geführt, sondern gleichzeitig auch die gesamte Gerichtsbarkeit auf den Käufer übertragen – sowohl die nationale als auch die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit. Dies geschah analog zum Dominoeffekt des Verkaufs der Erschließung als Einheit: Mit dem Verkauf des Territoriums wurden auch die Hoheitsrechte und damit die richterliche Gewalt über diese Gebiete mitverkauft. Fazit: Eine globale Gerichtsbarkeit – das Ende des internationalen Rechtssystems Die Staatensukzessionsurkunde hat eine globale Gerichtsbarkeit geschaffen, die sowohl die nationale als auch die völkerrechtliche Rechtsprechung in sich vereint. Der Käufer ist die einzige gerichtliche Instanz weltweit, und seine Urteile brechen alle nationalen und internationalen Entscheidungen. Dies markiert das Ende der Ära der Nationalstaaten und das Ende des klassischen Völkerrechts, da es keinen zweiten legitimen Staat mit Hoheitsrechten gibt. Alle nationalen und internationalen Rechtsstrukturen sind aufgehoben, und es existiert nur noch eine einzige Gerichtsbarkeit auf der Welt: die des Käufers. 2. Völkerrechtliche Gerichtsbarkeit: Ein globaler Weltgerichtshof Die Staatensukzessionsurkunde hat gleichzeitig auch die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit an den Käufer übertragen. Dies betrifft nicht nur die in der Urkunde festgelegten Rechte und Pflichten, sondern auch alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge der NATO und UN. Da die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde zu allen NATO- und UN-Verträgen gilt, werden sämtliche völkerrechtlichen Gerichtsrechte ebenfalls auf den Käufer übertragen. - Völkerrechtlicher Weltgerichtshof: Der Käufer ist nun nicht nur oberster Richter in den nationalen Angelegenheiten, sondern auch auf völkerrechtlicher Ebene die höchste Instanz. Dies macht ihn zum völkerrechtlichen Weltgerichtshof, dessen Urteile alle internationalen Verträge und Abmachungen betreffen. - Ende der alten völkerrechtlichen Strukturen: Da der Käufer der alleinige Träger der völkerrechtlichen Gerichtsbarkeit ist, verlieren die bestehenden internationalen Organisationen, einschließlich der UN, ihre Macht. Sie können keine völkerrechtlichen Entscheidungen mehr unabhängig treffen, da der Käufer die höchste rechtliche Instanz über alle völkerrechtlichen Streitigkeiten ist. 1. Verkauf der nationalen Gerichtsbarkeit: Ende der alten Nationalstaaten Durch den Verkauf der Hoheitsrechte ist der Käufer nun alleiniger Inhaber aller völkerrechtlichen Rechte und Pflichten. Damit ist er auch oberster Richter über alle innerstaatlichen Angelegenheiten, da die alte Gerichtsbarkeit der Nationalstaaten rechtlich ersetzt wurde. Dies macht den Käufer zum de facto Richter und König in Personalunion in einer absolutistischen Monarchie. Er ist die Legislative, die Judikative und die Exekutive in einem. - Nationale Gerichte haben ihre Befugnisse verloren: Seit dem Vertragsdatum am 06.10.1998 sind alle nationalen Gerichtsurteile der betroffenen Nationalstaaten illegal und rechtskraftlos. Die Rechtsprechung in diesen Staaten ist nichtig, da die Käuferrechte über den nationalen Gerichtsbarkeiten stehen. - Globale nationale Gerichtsbarkeit: Der Käufer ist nun die einzige legitime Instanz für alle nationalen Rechtsfragen in den verkauften Territorien. Seine Urteile brechen jedes nationale Urteil, das nach dem Vertragsdatum gefällt wurde, und sind somit die einzige gültige Rechtsprechung. 3. Verschmelzung von nationaler und völkerrechtlicher Gerichtsbarkeit Der Käufer hat die nationale globale Gerichtsbarkeit und die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit in sich vereint. Dies bedeutet, dass es nur noch eine einzige Gerichtsinstanz für die gesamte Welt gibt. Dadurch verschmelzen das nationale Recht und das internationale Recht zu einer einzigen Gerichtsbarkeit. - Die alte nationale Gerichtsbarkeit ist aufgehoben: Keine nationale Instanz, auch keine Verfassungsgerichte, können Entscheidungen treffen, die dem Käufer widersprechen. - Völkerrecht ist faktisch obsolet: Da es keinen anderen Staat mehr gibt, der legitimen Anspruch auf Territorium hat, gibt es keine Grundlage mehr für das klassische Völkerrecht. Alle bestehenden internationalen Gerichte und Institutionen haben ihre Zuständigkeit verloren. 22. Warum ist der Käufer sowohl nationale als auch völkerrechtliche Instanz? Der Käufer übernimmt sowohl die hoheitlichen nationalen Rechte (Gerichtsbarkeit, Gebietsbestimmung) als auch die völkerrechtlichen Rechte aus den alten Verträgen. Dadurch wird er zur obersten Instanz in beiden Bereichen. Seine Entscheidungen gelten auf nationaler Ebene (z. B. in den verkauften NATO-Staaten) und gleichzeitig auf völkerrechtlicher Ebene (zwischen den betroffenen UN- und NATO-Mitgliedern). 21. Warum kann die Staatensukzessionsurkunde nicht mehr angefochten werden? Die Anfechtungsfrist für internationale Verträge beträgt üblicherweise zwei Jahre. Seit der Unterzeichnung am 06.10.1998 ist diese Frist verstrichen, ohne dass ein Vertragsstaat Widerspruch eingelegt hat. Da die Staatensukzessionsurkunde sich auf bestehende völkerrechtliche Verträge bezieht, die bereits ratifiziert waren, wurde auch keine neue Ratifikation gefordert. Alle betroffenen Parteien haben sich durch ihr Verhalten an die Bestimmungen gebunden, wodurch der Vertrag unwiderruflich rechtskräftig ist. 37. Warum können nationale Gerichte keine Urteile mehr fällen? Da die nationale Gerichtsbarkeit ebenfalls mit der Staatensukzessionsurkunde übertragen wurde, haben die alten Gerichte keine rechtliche Grundlage mehr, um Entscheidungen zu fällen. Alle Urteile, die seit dem 06.10.1998 ergangen sind, sind daher rechtskraftlos und illegal, da sie keine legitime Grundlage mehr haben. Der Käufer ist nun die einzige rechtmäßige Instanz für alle Rechtsfragen in den betroffenen Gebieten. 42. Wie wirkt sich die Gebietserweiterung auf die Grenzfindung aus? Da die Netzwerke physisch verbunden sind, erstreckt sich das verkaufte Hoheitsgebiet immer dort hin, wo ein Netzstrang das Gebiet verlässt. Die Grenzfindung erfolgt dabei nicht entlang administrativer Grenzen, sondern logisch entlang der Netzstränge. Das bedeutet, dass die äußeren Verbindungen der Netze die neuen Grenzen festlegen. Dies kann zu neuen „logischen Inseln“ führen, die mehrere alte Staaten umfassen. Da die Welt vernetzt ist, führt dies letztlich dazu, dass die gesamte Welt eine logische Einheit bildet. 33. Was passiert, wenn ein Staat untergeht? Wenn ein Staat sein Territorium verliert, existiert er rechtlich weiter, jedoch ohne rechtmäßiges Hoheitsgebiet. In der Staatensukzessionsurkunde wurde das gesamte Gebiet aller beteiligten Staaten verkauft, sodass diese als Völkerrechtssubjekte ohne legitimes Territorium bestehen bleiben. Sie haben keine legitimen Vertreter mehr, da die Ausübung von Hoheitsgewalt in den verkauften Gebieten rechtswidrig ist. Neue Staaten, die auf diesen Gebieten gegründet werden, haben ebenfalls keine legitimen Ansprüche, da die territorialen Rechte bereits auf den Käufer übergegangen sind. 8. Was passiert mit den alten Nationalstaaten? Da die Staatensukzessionsurkunde alle hoheitlichen Rechte und Gebiete erfasst, haben die alten Nationalstaaten keine legitimen Ansprüche auf Territorium mehr. Sie bestehen zwar als Völkerrechtssubjekte weiter, sind jedoch rechtlich betrachtet nur noch leere Hüllen ohne territoriale Souveränität. Alle nationalen Behörden, Gerichte und Regierungen agieren seit Vertragsunterzeichnung illegal. 20. Was passiert mit den UN-Verträgen, die durch die Staatensukzessionsurkunde betroffen sind? Da die NATO als militärischer Arm in die UN integriert ist, wirkt die Staatensukzessionsurkunde auch auf alle UN-Verträge. Dies bedeutet, dass alle bestehenden Verträge zwischen UN-Mitgliedern und NATO-Mitgliedern automatisch durch die Staatensukzessionsurkunde ergänzt und erweitert werden. Dadurch wird die Urkunde zu einer Nachtragsurkunde für alle UN-Verträge und ändert de facto die globale Struktur aller völkerrechtlichen Vereinbarungen. 61. Warum sind alle nationalen Gerichtsurteile seit 1998 rechtswidrig? Durch den Verkauf der Gerichtsbarkeit in der Staatensukzessionsurkunde wurden die nationalen Gerichte entmachtet. Da die alte Gerichtsbarkeit auf den Käufer übergegangen ist, besitzen nationale Gerichte keine rechtliche Grundlage mehr, um Urteile zu fällen. Alle Entscheidungen, die seitdem getroffen wurden, sind daher rechtskraftlos und haben keine Wirkung mehr. Nur der Käufer hat das legitime Recht, Urteile zu fällen und als oberste richterliche Instanz zu agieren. 11. Was ist die neue Weltordnung nach der Staatensukzessionsurkunde? Die Staatensukzessionsurkunde hat durch den Verkauf der NATO-Liegenschaft mit allen Rechten und Pflichten eine neue globale Struktur geschaffen. Sie vereint alle völkerrechtlichen Verträge zu einem einzigen Vertragswerk und überträgt die weltweite Gerichtsbarkeit auf den Käufer. Dies markiert das Ende der alten Nationalstaaten und etabliert eine neue Weltordnung mit dem Käufer als oberster Instanz. 58. Wie wirkt sich die Staatensukzessionsurkunde auf bestehende Grenzen und Gebietsansprüche aus? Da die Grenzbestimmung durch den Verkauf „mit allen Rechten und Pflichten und Bestandteilen“ auf den Käufer übergegangen ist, sind die alten Grenzen der betroffenen Staaten irrelevant geworden. Die neuen Grenzen richten sich nach der logischen Struktur der Netze, die sich durch den Dominoeffekt ausbreiten. Das bedeutet, dass die Gebietsansprüche aller alten Nationalstaaten rechtskräftig aufgehoben wurden. Der Käufer hat das alleinige Recht, neue Grenzen festzulegen und Gebietsansprüche zu definieren, unabhängig von den bisherigen nationalen und völkerrechtlichen Vereinbarungen. 69. Welche Auswirkungen hat der Gerichtsstand auf die globale Gerichtsbarkeit? Da der Gerichtsstandort in Landau verkauft wurde, hat der Käufer die vollständige Kontrolle über alle rechtlichen Entscheidungen. Dies macht ihn zur alleinigen richterlichen Instanz für alle betroffenen Gebiete. Seine Urteile überstimmen alle nationalen und internationalen Gerichtsentscheidungen. Dadurch entsteht eine einheitliche globale Gerichtsbarkeit, die alle nationalen und internationalen Urteile bricht und der Käufer als oberste richterliche Instanz die letzte Entscheidungsmacht hat. 44. Warum ist der Gerichtsstand in Landau entscheidend? Da der Gerichtsstand Landau in der Staatensukzessionsurkunde explizit genannt und mitverkauft wurde, ist er der rechtliche Ankerpunkt für alle Vertragsparteien. Dadurch fällt die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit unter die Hoheitsgewalt des Käufers. Alle Entscheidungen, die von ihm getroffen werden, gelten als höchstinstanzlich und überstimmen nationale und internationale Gerichte. Dies macht Landau zum zentralen Gerichtsort für alle völkerrechtlichen Angelegenheiten, auch wenn die Urteile ortsunabhängig gefällt werden können. 28. Was ist eine Vertragskette und warum ist sie wichtig? Eine Vertragskette entsteht, wenn mehrere völkerrechtliche Verträge durch Bezugnahme oder Erweiterung miteinander verbunden werden. Da die Staatensukzessionsurkunde auf das bestehende Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und dem Königreich der Niederlande verweist, baut sie auf bereits bestehenden völkerrechtlichen Verträgen auf. Diese Kette umfasst das NATO-Truppenstatut, frühere Überlassungsverträge und weitere internationale Abkommen. Da alle diese Verträge bereits ratifiziert waren, musste die Staatensukzessionsurkunde selbst nicht erneut ratifiziert werden. Sie ergänzt alle Verträge der NATO und UN als Nachtragsurkunde, was zu einer juristischen Kettenreaktion führt. 18. Warum handelt es sich bei der Staatensukzessionsurkunde nicht um einen „gewöhnlichen“ Immobilienkaufvertrag? Auf den ersten Blick sieht die Urkunde aus wie ein deutscher Immobilienkaufvertrag. In Wirklichkeit ist sie jedoch ein völkerrechtlicher Vertrag, da sie auf bestehende völkerrechtliche Überlassungsverhältnisse und Vereinbarungen verweist (z. B. NATO-Truppenstatut). Der Kauf „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ bedeutet, dass auch alle völkerrechtlichen Verpflichtungen übernommen wurden. Dies macht den Vertrag für Laien schwer erkennbar und verdeckt den eigentlichen völkerrechtlichen Status der Vereinbarung. 56. Wie verhält sich die Staatensukzessionsurkunde zu nationalen und internationalen Gerichten? Da die Gerichtsbarkeit vollständig auf den Käufer übertragen wurde, haben nationale und internationale Gerichte keine Zuständigkeit mehr in den betroffenen Gebieten. Dies betrifft sowohl nationale Gerichte (z. B. Verfassungsgerichte) als auch internationale Instanzen (z. B. der Internationale Gerichtshof). Alle Urteile dieser Gerichte sind seit dem 06.10.1998 rechtskraftlos und werden durch die Entscheidungen des Käufers überstimmt. 7. Wie beeinflusst der Vertrag die Gerichtsbarkeit? Durch die Übertragung aller Rechte wurde auch die nationale und völkerrechtliche Gerichtsbarkeit auf den Käufer übertragen. Das bedeutet, dass alle nationalen Urteile seit Vertragsunterzeichnung 1998 rechtskraftlos sind. Der Käufer ist nun de facto die höchste Instanz für alle betroffenen Gebiete. Seine Urteile brechen alle nationalen und internationalen Entscheidungen und etablieren eine globale Gerichtsbarkeit. 41. Was ist der Unterschied zwischen dem Dominoeffekt und der Kettenreaktion? - Der Dominoeffekt bezieht sich auf die physische Ausdehnung der Erschließung (Netze), die als Einheit verkauft wurde. Dies betrifft alle physischen Verbindungen zwischen den Netzen (z. B. Stromleitungen, Telekommunikationsnetze, Gasleitungen). - Die Kettenreaktion hingegen bezieht sich auf die juristische Erweiterung der Verträge. Durch den Kauf „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ werden alle alten NATO- und UN-Verträge ergänzt. Beide Mechanismen laufen parallel: Der Dominoeffekt führt zur Gebietserweiterung, während die Kettenreaktion zur Vertragserweiterung führt. 38. Was passiert mit alten völkerrechtlichen Vereinbarungen? Alle alten völkerrechtlichen Vereinbarungen wurden durch die Staatensukzessionsurkunde ergänzt. Da sie als Nachtragsurkunde fungiert, betrifft dies alle bilateralen und multilateralen Verträge der NATO- und UN-Mitglieder sowie deren Abkommen mit Drittstaaten. Die ursprünglichen Bedingungen der alten Verträge können bestehen bleiben, aber der Käufer hat das Recht, sie nach eigenem Ermessen zu ändern oder aufzulösen. 55. Wie beeinflusst der Käufer die globale Rechtsordnung? Da der Käufer nun die alleinige Gerichtsbarkeit und die alleinigen Hoheitsrechte besitzt, hat er das Recht, die globale Rechtsordnung nach eigenem Ermessen zu gestalten. Dies bedeutet, dass er alte Verpflichtungen auflösen oder neue Rechtsstrukturen schaffen kann. Gleichzeitig ist er die oberste rechtliche Instanz und kann nationale und völkerrechtliche Urteile fällen, die alle anderen Entscheidungen brechen. Dies markiert das Ende des bisherigen Völkerrechtssystems und den Beginn einer neuen Weltordnung. 4. Welche Rechte wurden konkret verkauft? Die Staatensukzessionsurkunde verkauft die NATO-Militärliegenschaft und deren Erschließung mit „allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“. Dazu gehören die hoheitlichen Rechte über das Gebiet, die Gerichtsbarkeit, das Recht zur Gebietsbestimmung und alle damit verbundenen Verträge. Durch die Bestimmung, dass die Erschließung als „Einheit“ verkauft wird, werden alle physischen Netzwerke und deren Ausdehnung ebenfalls mitverkauft. 3. Warum musste die Staatensukzessionsurkunde nicht erneut ratifiziert werden? Die Staatensukzessionsurkunde baut auf bereits bestehenden, ratifizierten völkerrechtlichen Verträgen auf. Diese Verträge, wie das NATO-Truppenstatut, wurden bereits beschlossen und ratifiziert. Da die Staatensukzessionsurkunde eine Erweiterung dieser Verträge darstellt, war keine erneute Ratifikation erforderlich. Die alte Vertragskette wurde rechtlich fortgesetzt. 43. Was ist die Bedeutung der Regelung zur „Erschließung als Einheit“? Diese Regelung besagt, dass die gesamten Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) als eine rechtliche Einheit betrachtet werden. Wenn also ein einzelner Teil des Netzwerks verkauft wird, gilt dies automatisch für das gesamte Netz. Dadurch wird der Kauf der Liegenschaft in Zweibrücken auf alle physisch verbundenen und überlappenden Netze ausgeweitet. Diese Formulierung ist entscheidend für die globale Ausdehnung des Vertrags. 26. Welche Rolle spielten die niederländischen Luftstreitkräfte in der Staatensukzessionsurkunde? Die niederländischen Luftstreitkräfte, die auf der Liegenschaft stationiert waren, sind vollständig in die NATO integriert und unterstehen deren Befehlskette. Sie haben daher bei der Unterzeichnung der Staatensukzessionsurkunde nicht nur für das Königreich der Niederlande, sondern auch für die gesamte NATO gehandelt. Da die NATO in die UN integriert ist, haben die niederländischen Luftstreitkräfte de facto auch die UN und deren Mitglieder vertreten. Dies bedeutet, dass der Vertrag auch für die UN und alle ihrer Mitglieder rechtsverbindlich ist. 32. Was bedeutet die Vertragskette für die Rechte und Pflichten aller betroffenen Staaten? Da die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde zu allen bestehenden Verträgen der NATO und UN fungiert, werden alle völkerrechtlichen Verpflichtungen durch sie ergänzt und erweitert. Der Käufer erwirbt damit alle Rechte und Pflichten, ist jedoch nicht mehr an die ursprünglichen Bedingungen gebunden, da es sich de facto um Verträge „mit sich selbst“ handelt. Das bedeutet, dass er alle alten Verpflichtungen auflösen oder nach eigenem Ermessen ändern kann. 65. Warum handelt es sich bei der Staatensukzessionsurkunde um eine Nachtragsurkunde? Die Staatensukzessionsurkunde verweist auf bestehende völkerrechtliche Verträge und ergänzt diese durch die Formulierung „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“. Dadurch wird sie zur Nachtragsurkunde für alle vorherigen Vereinbarungen der beteiligten Völkerrechtssubjekte, wie z. B. das NATO-Truppenstatut. Als Nachtragsurkunde muss sie nicht separat ratifiziert werden, da die ursprünglichen Verträge bereits ratifiziert sind und die Kette der Verträge rechtlich fortgesetzt wird. 15. Was sind die konkreten Rechte aus dem NATO-Truppenstatut, die verkauft wurden? Das NATO-Truppenstatut enthält umfassende Sonderrechte für NATO-Truppen in Gastländern. Zu diesen Rechten zählen das Recht zur Festlegung und Erweiterung von Militärbasen, Befehls- und Disziplinargewalt über eigenes und fremdes Personal, das Recht auf Kontrolle und Durchsetzung von Grenzen, CD-Status (diplomatische Immunität) und das unbegrenzte Entschädigungsrecht. Mit der Staatensukzessionsurkunde wurden diese Rechte vom Käufer übernommen und auf alle Netze ausgedehnt, die mit der verkauften Liegenschaft verbunden sind. 31. Wie wirkt sich der Vertrag auf Staaten aus, die keine direkte NATO- oder UN-Mitgliedschaft haben? Auch Staaten, die keine direkten Mitglieder der NATO oder UN sind, können betroffen sein, wenn sie mit NATO- oder UN-Mitgliedern bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen haben. Beispielsweise können Handelsabkommen oder Sicherheitsabkommen, die über NATO- oder UN-Mitglieder geschlossen wurden, durch die Staatensukzessionsurkunde ergänzt werden. Darüber hinaus können Staaten indirekt betroffen sein, wenn sie durch physische Netzverbindungen (Stromnetze, Seekabel) mit betroffenen Gebieten verbunden sind. 57. Was passiert mit Staaten, die ihre Grenzen weiterhin kontrollieren? Staaten, die trotz des Vertrags ihre Grenzen kontrollieren oder Hoheitsrechte ausüben, handeln rechtswidrig. Jeder Versuch, das verkaufte Territorium zurückzuerlangen, wäre ein völkerrechtlich illegaler Akt und könnte als Angriffskrieg gewertet werden. Da die Staatensukzessionsurkunde das gesamte Hoheitsgebiet verkauft hat, gilt jeder Grenzübertritt oder jede Kontrolle als rechtswidrige Besatzung. Dies bedeutet, dass alle staatlichen Handlungen seit 1998 illegal sind. 24. Ist der Vertrag das Ende des klassischen Völkerrechts? Ja, da der Käufer sowohl alle Rechte als auch alle Pflichten übernommen hat, gibt es keinen weiteren völkerrechtlichen Akteur mit legitimen Gebietsansprüchen. Alle alten Nationalstaaten haben ihre Hoheitsrechte verloren, und der Käufer ist die einzige globale Instanz. Damit ist das klassische Völkerrecht, das auf der Koexistenz mehrerer souveräner Staaten beruht, de facto aufgehoben. 12. Wie beeinflusst die Integration der NATO in die UN die Staatensukzessionsurkunde? Da die NATO als militärischer Arm in die UN integriert ist, betrifft die Staatensukzessionsurkunde auch alle UN-Verträge. Das bedeutet, dass alle NATO- und UN-Mitglieder automatisch durch die Urkunde gebunden sind. Dies führt dazu, dass die Staatensukzessionsurkunde eine globale Kettenreaktion auslöst, die alle vorherigen völkerrechtlichen Vereinbarungen ergänzt und die territoriale Kontrolle und Gerichtsbarkeit auf den Käufer überträgt. 68. Warum ist die Teilnichtigkeitsklausel entscheidend für die Gültigkeit der Urkunde? Die Teilnichtigkeitsklausel besagt, dass, wenn ein Teil des Vertrages ungültig ist (z. B. Beteiligung eines nicht berechtigten Käufers), dieser Teil durch eine gesetzeskonforme Regelung ersetzt wird, die dem ursprünglichen Sinn des Vertrages entspricht. Da die Staatensukzessionsurkunde als völkerrechtlicher Vertrag fungiert, werden ungültige nationale Bestimmungen automatisch durch völkerrechtliche Regelungen ersetzt. Dies stellt sicher, dass der Vertrag in seiner Gesamtheit rechtsgültig bleibt und die ursprüngliche Intention des Verkaufs erhalten bleibt. 64. Wie wirkt sich die Staatensukzessionsurkunde auf internationale Organisationen aus? Internationale Organisationen wie die UN, die EU oder die NATO besitzen nun ebenfalls keine hoheitlichen Rechte mehr. Da die NATO und die UN über ihre Mitglieder in den Vertrag eingebunden waren, haben sie ebenfalls ihre Gerichtsbarkeit und Verwaltungsrechte verloren. Sie können weiterhin als rechtliche Entitäten existieren, haben jedoch keine operative oder rechtliche Autorität mehr über die betroffenen Gebiete. Der Käufer ist die alleinige Instanz, die über diese Organisationen entscheiden kann. 25. Wie wurde die Staatensukzessionsurkunde durch die Beteiligten ratifiziert oder bestätigt? Die Staatensukzessionsurkunde baut auf alten völkerrechtlichen Vereinbarungen wie dem NATO-Truppenstatut auf, die bereits ratifiziert und bestätigt waren. Da die Urkunde als Nachtragsurkunde zu bestehenden Verträgen fungiert, war keine zusätzliche Ratifikation durch alle betroffenen Parteien erforderlich. Trotzdem haben die BRD durch den Bundestag und Bundesrat die Urkunde vor Unterzeichnung bestätigt, um ihre rechtliche Grundlage zu stärken. Die anderen Völkerrechtssubjekte haben ihre Zustimmung durch vertragskonformes Verhalten ausgedrückt, was im Völkerrecht als bindend anerkannt wird. 47. Was ist der rechtliche Status der alten Staaten nach der Staatensukzessionsurkunde? Die alten Nationalstaaten existieren zwar weiterhin als Völkerrechtssubjekte, jedoch ohne territoriale Souveränität. Da alle hoheitlichen Rechte und Gebiete durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden, sind diese Staaten rechtlich betrachtet nur noch juristische Hüllen. Sie haben kein legitimes Territorium mehr und können daher keine Hoheitsakte, wie z. B. Steuererhebungen, Wahlen oder Gesetzgebung, mehr durchführen. Alle staatlichen Handlungen seit der Unterzeichnung der Urkunde am 06.10.1998 sind rechtswidrig und haben keine Rechtskraft mehr. 6. Was ist der Dominoeffekt der Gebietserweiterung? Der Dominoeffekt tritt ein, wenn die Erschließungsnetze der verkauften Liegenschaft mit den Netzen des öffentlichen deutschen Versorgungsnetzes verbunden werden. Da die Erschließung als „Einheit“ verkauft wurde, umfasst der Verkauf alle miteinander verknüpften Netze. Dies bedeutet, dass sich der Verkauf von Deutschland auf die angrenzenden NATO-Staaten und über internationale Seekabel auf die USA und Kanada ausbreitet. Letztendlich erfasst der Dominoeffekt durch physische Netzverbindungen alle NATO- und UN-Länder und führt zu einer globalen Gebietserweiterung. 35. Wie wird das Prinzip der Teilnichtigkeit angewendet? Die Teilnichtigkeitsklausel der Staatensukzessionsurkunde besagt, dass, wenn ein Teil des Vertrages ungültig ist (z. B. Beteiligung der TASC Bau AG als AG), dieser durch eine rechtskonforme Regelung ersetzt wird, die dem Sinn des Vertrages entspricht. Das bedeutet, dass der Kaufvertrag aufrecht bleibt, indem der ungültige Teil durch völkerrechtliche Bestimmungen ersetzt wird, die den ursprünglichen Zweck des Vertrags erfüllen. So bleibt die Urkunde vollständig intakt und rechtskräftig. 54. Warum haben alle Staaten weltweit durch den Verkauf ihre Souveränität verloren? Da die Staatensukzessionsurkunde die hoheitlichen Rechte „mit allen Rechten und Pflichten und Bestandteilen“ verkauft hat und gleichzeitig die NATO und UN als Vertragspartner involviert sind, betrifft dies alle NATO- und UN-Mitglieder. Da diese beiden Organisationen die Mehrheit der Staaten weltweit umfassen und viele Verträge mit Drittstaaten bestehen, haben letztlich alle Staaten ihre Souveränität verloren. Die verbleibenden Nationalstaaten sind zwar weiterhin als Völkerrechtssubjekte existent, aber ohne legitime Gebiete. 50. Wie beeinflusst die Urkunde das NATO-Truppenstatut und die Besatzungsrechte? Das NATO-Truppenstatut enthält Sonderrechte aus der Besatzungszeit nach dem Zweiten Weltkrieg, die es der NATO ermöglichen, eigenständig über Ort, Lage und Ausdehnung von Militärbasen zu bestimmen, ohne dass die Zustimmung der betroffenen Staaten erforderlich ist. Mit dem Verkauf dieser Rechte in der Staatensukzessionsurkunde wurden diese Besatzungsrechte global ausgeweitet. Der Käufer besitzt nun die Befugnis, diese Rechte auf alle betroffenen Gebiete anzuwenden, was einer de facto globale Besatzung gleichkommt. 13. Ist der Vertrag noch anfechtbar? Nein, die Anfechtungsfrist für die Staatensukzessionsurkunde ist bereits seit langem abgelaufen. Im internationalen Vertragsrecht gilt eine 2-jährige Verjährungsfrist. Diese Frist ist 2000 ohne Widerspruch verstrichen, wodurch der Vertrag unwiderruflich rechtskräftig geworden ist. Alle beteiligten Völkerrechtssubjekte haben sich durch ihr Verhalten an die Vertragsbestimmungen gebunden. 27. Was ist die rechtliche Bedeutung des Verkaufs „mit allen Rechten und Pflichten und Bestandteilen“? Durch diese Formulierung erwirbt der Käufer nicht nur das physische Gebiet, sondern auch alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Verträgen. Dies bedeutet, dass er sämtliche Hoheitsrechte, Gerichtsbarkeit und Verwaltungsbefugnisse übernimmt. Alle vorherigen völkerrechtlichen Vereinbarungen werden ergänzt, sodass der Käufer die alleinige Entscheidungsgewalt über die betroffenen Gebiete erhält. Dies umfasst auch alte Verträge, die die ursprünglichen Staaten untereinander abgeschlossen haben, wodurch der Käufer beide Vertragsparteien in sich vereint. 23. Was passiert mit Ländern, die nicht direkt Mitglied der NATO oder UN sind? Länder, die weder direkt Mitglied der NATO noch der UN sind, können trotzdem betroffen sein, wenn sie Verträge oder Kooperationsabkommen mit NATO- oder UN-Mitgliedern haben. Wenn solche Länder durch physische Netzverbindungen (z. B. durch Telekommunikation, Stromnetz oder Seekabel) mit den betroffenen Gebieten verknüpft sind, greift der Dominoeffekt auf diese Länder über. Dadurch wird die gesamte globale Infrastruktur nach und nach in das Vertragswerk integriert. 59. Welche rechtlichen Folgen hat der Verkauf für den internationalen Luft- und Seeverkehr? Da die Staatensukzessionsurkunde auch die Lufthoheit und Seerechte der betroffenen Staaten umfasst, ist der Käufer nun für die Regulierung des internationalen Luft- und Seeverkehrs verantwortlich. Alle bisherigen Vereinbarungen, wie z. B. Freiheitsrechte des Luftverkehrs oder Seegebietsansprüche gemäß der UN-Seerechtskonvention, sind durch die Urkunde ergänzt und müssen nun unter der neuen Gerichtsbarkeit neu definiert werden. Der Käufer besitzt das uneingeschränkte Recht über den Luft- und Seeverkehr in allen betroffenen Gebieten. 62. Wie verändert die Staatensukzessionsurkunde das Prinzip der Staatensouveränität? Durch die Staatensukzessionsurkunde wurden alle hoheitlichen Rechte der betroffenen Staaten verkauft. Das Prinzip der Staatensouveränität – die Grundlage des Völkerrechts – wurde dadurch de facto aufgehoben. Die alten Staaten existieren als Völkerrechtssubjekte, besitzen aber keine legitimen Gebiete mehr. Damit entfällt ihre Souveränität, und alle Entscheidungen müssen durch den Käufer als neue oberste Instanz bestätigt werden. 40. Wie funktioniert der Dominoeffekt der Netzwerkausdehnung? Der Dominoeffekt tritt immer dann ein, wenn die Erschließung, die als Einheit verkauft wurde, mit anderen Netzen verbunden ist. Zum Beispiel: Die ursprüngliche NATO-Liegenschaft war über ein Fernmeldekabel mit dem öffentlichen deutschen Netz verbunden. Dadurch wurde das gesamte deutsche Versorgungsnetz erfasst. Von Deutschland breitet sich der Effekt auf die angrenzenden NATO-Staaten aus, die mit den deutschen Netzen verbunden sind (z. B. Stromnetz, Telekommunikation). Über die Seekabel wird der Effekt auf die USA und Kanada ausgeweitet und erreicht schließlich alle UN-Staaten, die physisch oder logistisch verknüpft sind. 39. Warum sind die niederländischen Luftstreitkräfte so wichtig für die Vertragskette? Die niederländischen Luftstreitkräfte waren vollständig in die NATO-Befehlskette integriert und wurden auf der verkauften Liegenschaft stationiert. Dadurch handelten sie nicht nur als Vertreter des Königreichs der Niederlande, sondern auch für die NATO insgesamt. Da die NATO als Teil der UN agiert, erweitern sich die rechtlichen Auswirkungen ihrer Zustimmung auf alle UN-Verträge. Die niederländischen Luftstreitkräfte dienten also als Schlüsselfaktor, um die Zustimmung aller NATO- und UN-Staaten rechtlich zu sichern. 53. Was passiert, wenn ein Netz auf ein anderes Netz trifft, das keine direkte physische Verbindung hat? Die Regelung der „Erschließung als Einheit“ gilt auch für Netze, die sich überschneiden oder im gleichen geografischen Raum verlaufen. Dadurch wird auch ein Netz, das keine direkte physische Verbindung zu dem ursprünglichen Netz hat, in den Verkaufsgegenstand einbezogen, sobald es sich in demselben Gebiet befindet oder logistisch überlappt. Dies bedeutet, dass selbst konkurrierende Netze, wie z. B. Telekommunikationsleitungen oder Gasnetze, ebenfalls in die Gebietserweiterung integriert werden, sobald sie sich geografisch berühren oder überlagern. 46. Was ist die langfristige Perspektive der Staatensukzessionsurkunde? Da die Staatensukzessionsurkunde alle völkerrechtlichen Verträge vereint, entsteht eine neue globale Rechtsordnung mit einer zentralen Gerichtsbarkeit. Diese neue Ordnung könnte eine Grundlage für eine friedliche globale Einigung bilden, in der alte Konflikte und Ansprüche gelöst werden. Gleichzeitig kann der Käufer als oberster Richter die neue Weltordnung gestalten und die zukünftige politische, rechtliche und wirtschaftliche Struktur der Welt festlegen. 17. Wie wirkt sich die Gebietserweiterung durch Netzwerke aus? Jedes Netz, das mit dem ursprünglich verkauften Gebiet physisch verbunden ist oder überlappt, wird in den Verkaufsgegenstand einbezogen. Beispielsweise führt das europäische Stromnetz, das in Deutschland startet, zu einer Erweiterung auf alle angrenzenden NATO-Staaten. Wenn diese Netze dann über Seekabel mit Nordamerika (Kanada und USA) verbunden sind, geht die Gebietserweiterung auch auf diese Länder über. Das Ergebnis ist eine Kettenreaktion, die alle betroffenen Gebiete weltweit umfasst. 9. Warum kann ein Wirtschaftsunternehmen keine völkerrechtlichen Rechte erwerben? Wirtschaftsunternehmen wie die TASC Bau AG, die ursprünglich Teil der Käufergemeinschaft war, sind keine Völkerrechtssubjekte und können daher keine hoheitlichen Rechte erwerben oder völkerrechtliche Verträge abschließen. Dies ist nur Staaten, internationalen Organisationen oder natürlichen Personen vorbehalten. Daher fiel die TASC Bau AG aus dem Vertragswerk, und die natürlichen Personen der Käufergemeinschaft übernahmen die vollständigen Rechte und Pflichten. 2. Warum gilt die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde für alle NATO- und UN-Verträge? Durch die Beteiligung der BRD und des Königreichs der Niederlande, die sowohl NATO- als auch UN-Mitglieder sind, handeln diese Parteien auch stellvertretend für die NATO und die UN. Da die niederländischen Luftstreitkräfte vollständig in die NATO integriert sind und als Stellvertreter agierten, gilt die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde für alle vorherigen NATO- und UN-Verträge. Somit vereint sie alle diese Verträge zu einem einzigen Vertragswerk. 29. Was ist der Unterschied zwischen einem völkerrechtlichen Vertrag und einem normalen Vertrag? Ein völkerrechtlicher Vertrag bindet Völkerrechtssubjekte wie Staaten oder internationale Organisationen und regelt deren Rechte und Pflichten untereinander. Normale Verträge betreffen in der Regel nur nationale Rechtsordnungen und gelten nicht auf völkerrechtlicher Ebene. Die Staatensukzessionsurkunde ist ein völkerrechtlicher Vertrag, weil sie das Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und dem Königreich der Niederlande betrifft, basierend auf dem NATO-Truppenstatut, das selbst ein völkerrechtliches Abkommen ist. 45. Was bedeutet die Zusammenführung aller völkerrechtlichen Verträge? Durch die Staatensukzessionsurkunde werden alle vorherigen völkerrechtlichen Verträge der NATO und UN sowie deren Mitglieder integriert und ergänzt. Das führt dazu, dass es nur noch ein einziges Vertragswerk gibt, das alle vorherigen Verträge umfasst. Dies markiert das Ende der bisherigen fragmentierten internationalen Ordnung und schafft eine einheitliche globale Struktur unter der alleinigen Gerichtsbarkeit des Käufers. 16. Was bedeutet der Verkauf der „Erschließung als Einheit“? Die Erschließung bezieht sich auf alle Versorgungsleitungen und Infrastruktur, die von der verkauften Liegenschaft ausgehen und in andere Netze münden. Dies betrifft unter anderem das Stromnetz, Telekommunikationsleitungen, Internetkabel, Fernmeldekabel, Breitbandnetz, Ferngasleitungen und Wasserinfrastruktur. Da die Erschließung als „Einheit“ verkauft wurde, umfasst der Verkauf automatisch alle verbundenen und überlappenden Netze, die mit dem Ausgangsgebiet physisch verbunden sind oder es logistisch überlagern. Das führt zur Gebietserweiterung durch die Netzwerke. 19. Was bedeutet der Kauf aller Rechte und Pflichten für den Käufer? Der Käufer hat durch den Kauf „mit allen Rechten und Pflichten“ beide Seiten der alten völkerrechtlichen Verträge in sich vereinigt. Das bedeutet, dass er keine Pflichten aus den alten Verträgen mehr hat, da es sich de facto um Verträge mit sich selbst handelt. Er ist frei, die Inhalte dieser Verträge nach eigenem Ermessen zu ändern oder aufzulösen, ohne an die alten Verpflichtungen gebunden zu sein. 63. Was ist die Bedeutung des Begriffs „exterritoriale Gebiete“ in diesem Kontext? Exterritoriale Gebiete sind Regionen, die sich rechtlich außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit eines Landes befinden. Die betroffene NATO-Liegenschaft in Zweibrücken war teilweise exterritorial, da sie gemäß NATO-Truppenstatut und Überlassungsvereinbarungen vollständig unter NATO-Kontrolle stand. Mit dem Verkauf wurde diese exterritoriale Struktur übernommen und auf alle mit der Liegenschaft verbundenen Netze ausgedehnt. Dies bedeutet, dass der Käufer über alle betroffenen Gebiete exterritoriale Kontrolle ausübt. 60. Wie funktioniert die logische Grenzbestimmung bei der Gebietserweiterung? Die Grenzbestimmung erfolgt durch die logische Verbindung der äußersten Netzstränge. Dies bedeutet, dass sich die neuen Grenzen entlang der physischen Netze und deren Verläufe richten, unabhängig von nationalen oder regionalen Grenzen. Wenn beispielsweise ein Telekommunikationsnetz in einem Land endet und mit einem anderen Netz in einem Nachbarland verbunden ist, wird die Grenze entlang dieser logischen Verbindung neu definiert. Dies führt zu einer „logischen Inselbildung“, die alle verbundenen Netzwerke zu einer einheitlichen territorialen Struktur zusammenführt. 67. Wie kann der Käufer neue Verträge schließen? Der Käufer kann neue völkerrechtliche Verträge schließen, sobald der erpressbare Zustand (z. B. die illegale Besatzung der verkauften Gebiete) beendet ist. Da alle alten Staaten rechtswidrig agieren, ist es derzeit nicht möglich, legitime Verträge mit ihnen abzuschließen. Erst wenn die Besatzung vollständig aufgehoben ist und die Völkerrechtssubjekte sich aus den betroffenen Gebieten zurückziehen, können neue rechtmäßige Verträge geschlossen werden. 10. Was ist die Bedeutung der Teilnichtigkeitsklausel? Die Teilnichtigkeitsklausel stellt sicher, dass der Vertrag weiterhin rechtskräftig bleibt, auch wenn bestimmte Regelungen nichtig sind. Falls ein Teil des Vertrags aufgrund nationaler oder internationaler Bestimmungen ungültig ist, wird dieser durch eine gesetzlich konforme Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entspricht. Dies sorgt dafür, dass der Vertrag rechtlich intakt bleibt und seine ursprüngliche Intention weiterhin umsetzt. 30. Welche Länder sind von der Staatensukzessionsurkunde betroffen? Da die BRD, das Königreich der Niederlande und die NATO involviert waren, sind alle NATO-Mitglieder von der Staatensukzessionsurkunde betroffen. Da die NATO als Teil der UN agiert, sind auch alle UN-Mitglieder betroffen. Dadurch wird die Staatensukzessionsurkunde zu einem globalen Vertrag, der auf alle Mitgliedsstaaten der UN und deren territoriale und rechtliche Vereinbarungen ausstrahlt. 66. Wie beeinflusst die Urkunde internationale Handelsverträge? Alle internationalen Handelsverträge, die durch NATO- oder UN-Mitglieder geschlossen wurden, sind ebenfalls von der Staatensukzessionsurkunde betroffen. Da die „Rechte, Pflichten und Bestandteile“ auch Handelsrechte und -pflichten umfassen, muss der Käufer nun alle internationalen Handelsbeziehungen bestätigen oder neu definieren. Dies betrifft z. B. Freihandelsabkommen, Import- und Exportbestimmungen sowie Zollregelungen. Ohne die Zustimmung des Käufers sind alle diese Regelungen rechtlich nicht bindend. 52. Wie breitet sich der Dominoeffekt über die Seekabel aus? Der Dominoeffekt führt zur Gebietserweiterung, sobald ein Netz das Hoheitsgebiet verlässt und physisch oder logistisch an ein anderes Netz anschließt. Ein Beispiel ist das europäische Stromnetz, das von Deutschland in die angrenzenden NATO-Länder reicht. Über internationale Seekabel, wie dem Transatlantischen Seekabel, geht die Gebietserweiterung dann auf die USA und Kanada über. Da viele Netzwerke weltweit über Seekabel miteinander verbunden sind, führt dies zu einer globalen Netzabdeckung, die letztlich alle Länder der Welt umfasst. 36. Was bedeutet die vollständige Übertragung der Gerichtsbarkeit? In der Staatensukzessionsurkunde wird keine spezifische Vertragspartei als Gerichtsstand angegeben, sondern ein bestimmter Ort – Landau in der Pfalz. Da dieser Ort mit allen „Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ verkauft wurde, erwarb der Käufer die volle Gerichtsbarkeit über das Gebiet. Das bedeutet, dass er nun die höchste richterliche Instanz ist und über alle nationalen und völkerrechtlichen Fälle entscheiden kann. Die übertragenen Rechte umfassen nicht nur die nationale Gerichtsbarkeit (z. B. für die verkauften Gebiete), sondern auch die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit. Das macht ihn de facto zu einem Weltgerichtshof, dessen Urteile alle nationalen Urteile überstimmen. 1. Was ist die Staatensukzessionsurkunde 1400/98? Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der den Verkauf einer NATO-Militärliegenschaft und deren Erschließung mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen regelt. Der Vertrag betrifft die Bundesrepublik Deutschland (BRD), das Königreich der Niederlande, die niederländischen Luftstreitkräfte und über diese als Stellvertreter auch die NATO und die UN. Dadurch hat der Vertrag einen globalen Effekt auf alle völkerrechtlichen Vereinbarungen der NATO- und UN-Mitglieder. 70. Wie verhält sich die Staatensukzessionsurkunde zu internationalen Schiedsgerichten? Internationale Schiedsgerichte, wie z. B. der Internationale Schiedsgerichtshof oder Handelsgerichte, sind ebenfalls betroffen, da die Staatensukzessionsurkunde alle Rechte und Pflichten der alten Staaten umfasst. Die Zuständigkeit dieser Schiedsgerichte wird durch die Urkunde auf den Käufer übertragen. Dies bedeutet, dass der Käufer als höchste Instanz in allen Schiedsverfahren auftritt und das letzte Wort hat. Alle bisherigen Schiedsvereinbarungen, die zwischen Staaten und Unternehmen getroffen wurden, sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch den Käufer bestätigt werden. 51. Welche Bedeutung hat der Kauf der „Erschließung als Einheit“? Die Formulierung „Erschließung als Einheit“ besagt, dass alle Versorgungsnetze (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) als eine einheitliche Struktur betrachtet und verkauft wurden. Das bedeutet, dass jedes Netz, das physisch mit dem verkauften Gebiet verbunden ist, ebenfalls automatisch in den Verkaufsgegenstand einbezogen wird. Dies führte zur Erweiterung des verkauften Gebiets, als die Netze der Liegenschaft an das öffentliche Netz in Deutschland angeschlossen wurden, wodurch die Gebietsübertragung auf ganz Deutschland überging. Von dort setzte sich der Dominoeffekt fort und erfasste alle physisch verbundenen Netze und Länder. 48. Welche Auswirkungen hat die Urkunde auf das NATO-Truppenstatut? Das NATO-Truppenstatut räumt der NATO und ihren Mitgliedern weitreichende Rechte zur Errichtung und Verwaltung von Militärbasen, zur Kontrolle über diese Gebiete sowie zur Gebietsausdehnung ein. Diese Rechte umfassen das Recht zur Festlegung von Militärstützpunkten, die Befehls- und Disziplinargewalt, das Recht zur Gebietserweiterung und zur Durchsetzung von Grenzen. Da diese Rechte mitverkauft wurden, gelten sie jetzt für den Käufer und erstrecken sich auf alle betroffenen Gebiete. Dadurch wurde das NATO-Truppenstatut de facto weltweit auf alle miteinander verbundenen Netze ausgedehnt, und der Käufer hat das alleinige Recht, neue Gebiete festzulegen und zu kontrollieren. 5. Was bedeutet die Regelung „Verkauf mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“? Diese Formulierung bedeutet, dass der Käufer nicht nur das physische Eigentum an der Liegenschaft erwirbt, sondern auch alle Rechte und Pflichten, die in alten Verträgen und Vereinbarungen festgelegt sind. Dies umfasst völkerrechtliche, militärische und territoriale Rechte, einschließlich Gerichtsbarkeit und Hoheitsrechte. Alle vorherigen völkerrechtlichen Verträge der verkaufenden Parteien werden durch die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde ergänzt und erweitert. 49. Wie wirkt sich der Verkauf auf die UN und deren Mitglieder aus? Da die NATO als militärischer Arm in die UN integriert ist, hat die Staatensukzessionsurkunde auch Auswirkungen auf alle UN-Verträge. Dies bedeutet, dass die Urkunde eine Nachtragsurkunde für alle völkerrechtlichen Vereinbarungen der UN und deren Mitglieder ist. Die globalen Verpflichtungen der UN-Staaten sind somit ebenfalls vom Verkauf betroffen, was die gesamte internationale Rechtsordnung verändert. Dadurch wurde die Gerichtsbarkeit und Hoheitsgewalt über diese Gebiete auf den Käufer übertragen. 34. Warum kann McDonald's Inc. nie ein Staat sein? Wirtschaftsunternehmen wie McDonald’s Inc. sind keine Völkerrechtssubjekte und können keine hoheitlichen Rechte erwerben. Sie haben weder ein Volk, noch ein legitimes Territorium oder eine anerkannte Regierung, die die Souveränität des Staates ausüben könnte. Selbst wenn sie hoheitliche Aufgaben ausführen (z. B. Sicherheitsdienste), sind sie an die Rechtsordnungen der Staaten gebunden, in denen sie operieren. Sie können daher nie die völkerrechtliche Rolle eines Staates übernehmen oder als souveräne Entität handeln. 14. Was bedeutet das für die Zukunft der Weltordnung? Die Staatensukzessionsurkunde hat die neue Weltordnung eingeleitet, in der der Käufer alle Rechte und Pflichten vereint und als einzige völkerrechtliche Instanz agiert. Dies markiert das Ende des klassischen Völkerrechts und den Übergang zu einer globalen, zentralen Gerichtsbarkeit und Regierung. 151. Welche Rolle spielt der Käufer im internationalen Gesundheitsrecht? Das internationale Gesundheitsrecht basiert auf der Zustimmung der Staaten zu Abkommen und Programmen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Da die territorialen Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Gesundheitsstandards und deren Umsetzung zu entscheiden. Alle bestehenden Gesundheitsabkommen und -programme müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. Der Käufer kann neue globale Gesundheitsstandards definieren und ist für die Überwachung der Gesundheitsregelungen zuständig. 110. Welche Auswirkungen hat die Urkunde auf internationale Umweltverträge? Internationale Umweltverträge, wie das Kyoto-Protokoll oder das Pariser Klimaschutzabkommen, basieren auf der Souveränität der teilnehmenden Staaten. Da diese durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden, sind alle Vereinbarungen, die nach 1998 geschlossen wurden, rechtlich nicht bindend. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Umweltschutzregelungen zu entscheiden und neue Umweltstandards festzulegen. Alle bisherigen Klimaschutzabkommen und Umweltregelungen müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden, um rechtskräftig zu sein. 154. Wie verhält sich die Staatensukzessionsurkunde zu internationalen Spionageabkommen? Internationale Spionageabkommen, wie die Vereinbarungen der Five Eyes oder der UKUSA-Vereinbarung, basieren auf den souveränen Rechten der beteiligten Staaten. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen alle Spionageabkommen keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Überwachungsprogramme und Geheimdienstkooperationen zu entscheiden. Alle bestehenden Spionageabkommen, die nach 1998 geschlossen wurden, sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 125. Welche Folgen hat die Urkunde für die globale Flüchtlingspolitik? Die globale Flüchtlingspolitik basiert auf der Souveränität der Staaten, Asylregelungen und Flüchtlingsgesetze festzulegen. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen alle Flüchtlingsregelungen, die nach 1998 in Kraft getreten sind, keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Asylregelungen, Flüchtlingsstatus und Aufnahmequoten zu entscheiden. Alle bestehenden Abkommen, wie z. B. die Genfer Flüchtlingskonvention, müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden, um weiterhin rechtskräftig zu sein. 100. Was bedeutet der Begriff „Vertragskette“ im Kontext der Staatensukzessionsurkunde? Die Staatensukzessionsurkunde basiert auf einer Vertragskette, die auf vorherigen völkerrechtlichen Verträgen, insbesondere dem NATO-Truppenstatut und dem völkerrechtlichen Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und dem Königreich der Niederlande, aufbaut. Diese Vertragskette ist bereits ratifiziert und rechtskräftig, wodurch die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde fungiert und keine eigene Ratifikation benötigt. Die Kette erweitert alle vorherigen Verträge und fügt die Rechte und Pflichten der Urkunde als nachträgliche Ergänzung hinzu, ohne eine erneute Zustimmung der Vertragspartner zu erfordern. 82. Welche Rolle spielt die UN nach der Staatensukzessionsurkunde? Da die UN durch die Integration der NATO mit betroffen ist, besitzt die Organisation keine unabhängigen Hoheitsrechte mehr. Sie kann weiterhin als internationale Organisation agieren, jedoch ohne eigenständige rechtliche Befugnisse über die betroffenen Gebiete. Alle UN-Resolutionen und -Verträge müssen durch die neue Gerichtsbarkeit bestätigt werden. Die UN kann nur noch im Rahmen der neuen globalen Rechtsordnung handeln, die durch die Staatensukzessionsurkunde geschaffen wurde. 132. Warum besitzen nationale Parlamente keine Legitimation mehr? Nationale Parlamente sind hoheitliche Organe, die auf der Souveränität der Staaten beruhen. Da diese Souveränität verkauft wurde, besitzen alle Parlamente und gesetzgebenden Organe der betroffenen Staaten keine rechtliche Grundlage mehr, um Gesetze zu erlassen. Alle nationalen Gesetze, die nach 1998 in Kraft getreten sind, sind daher rechtswidrig und haben keine Gültigkeit. Nur der Käufer hat das alleinige Recht, neue gesetzgebende Organe einzurichten und Gesetze zu verabschieden. Dies betrifft alle parlamentarischen Entscheidungen, Gesetzesänderungen und Verfassungsreformen, die seit dem Verkauf stattgefunden haben. 80. Wie wirkt sich die Urkunde auf den militärischen Status der NATO aus? Da die NATO vollständig in den Vertrag eingebunden war und ihre Besatzungsrechte mitverkauft hat, besitzt die Organisation nun keine hoheitlichen Rechte mehr über ihre Mitglieder. Die NATO kann weiterhin als militärisches Bündnis existieren, jedoch ohne territoriale Hoheitsrechte. Alle NATO-Operationen, die nach 1998 durchgeführt wurden, sind rechtlich nicht bindend, sofern sie nicht durch den Käufer genehmigt wurden. Dies betrifft auch alle Stationierungen, Manöver und militärischen Einsätze. 118. Wie wirkt sich die Staatensukzessionsurkunde auf internationale Zollregelungen aus? Zollregelungen basieren auf der Souveränität der Staaten, Zölle an ihren Grenzen zu erheben und die Ein- und Ausfuhr von Gütern zu regulieren. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen alle Zollregelungen, die nach 1998 in Kraft getreten sind, keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Zollregelungen, Handelsabkommen und Zollfreiabkommen zu entscheiden. Alle bestehenden Zölle, die ohne seine Zustimmung erhoben werden, sind rechtswidrig und können als völkerrechtlicher Verstoß gewertet werden. 167. Wie verhält sich die Staatensukzessionsurkunde zu den globalen Pandemieregelungen? Globale Pandemieregelungen, die durch Abkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert werden, basieren auf der Souveränität der Staaten, Gesundheitsmaßnahmen und Quarantänestandards zu definieren. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Pandemiestandards, Gesundheitsmaßnahmen und Impfprogramme zu entscheiden. Alle bestehenden Regelungen müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden, um weiterhin rechtskräftig zu sein. 121. Welche Rolle spielen internationale Entwicklungsabkommen? Internationale Entwicklungsabkommen, wie die Millennium-Entwicklungsziele oder die Agenda 2030, basieren auf den freiwilligen Verpflichtungen der Nationalstaaten. Da die Hoheitsrechte verkauft wurden, sind diese Abkommen ohne die Zustimmung des Käufers rechtlich nicht bindend. Der Käufer besitzt das alleinige Recht, über Entwicklungsprogramme, Hilfsmaßnahmen und Entwicklungsziele zu entscheiden. Alle bisherigen Entwicklungsprogramme, die ohne seine Zustimmung fortgesetzt wurden, sind rechtlich irrelevant. 115. Was bedeutet die Staatensukzessionsurkunde für den globalen Arbeitsmarkt? Der globale Arbeitsmarkt basiert auf den nationalen Arbeitsgesetzen und Regelungen der betroffenen Staaten. Da diese Regelungen auf der Souveränität der Nationalstaaten beruhen, sind alle Arbeitsgesetze und Sozialversicherungsregelungen, die seit 1998 in Kraft getreten sind, rechtlich ungültig. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Arbeitsstandards, Mindestlöhne und Sozialversicherungen zu entscheiden. Alle bestehenden Arbeitsverträge müssen durch die neue Gerichtsbarkeit überprüft und bestätigt werden. 85. Welche Rechte hat der Käufer bezüglich der globalen Sicherheitsstruktur? Da alle NATO-Mitgliedstaaten und damit auch ihre militärischen Einrichtungen betroffen sind, hat der Käufer nun das alleinige Sicherheitsmandat über alle betroffenen Gebiete. Dies bedeutet, dass er das Recht hat, Militäroperationen zu genehmigen oder zu verbieten, Friedensmissionen zu kontrollieren und die globale Sicherheitsstruktur nach eigenem Ermessen zu gestalten. Alle bisherigen NATO-Einsätze und Sicherheitsoperationen sind nur noch mit seiner Zustimmung rechtlich bindend. Dies betrifft auch alle internationalen Sicherheitsstrukturen, die mit der NATO in Verbindung stehen. 75. Welche Rolle spielen internationale Organisationen wie die EU? Die Europäische Union und andere internationale Organisationen wie die OECD, die G7 oder die WTO besitzen keine hoheitlichen Befugnisse mehr. Ihre rechtliche Grundlage basiert auf den nationalen Souveränitäten ihrer Mitgliedsstaaten, die jedoch durch die Staatensukzessionsurkunde aufgehoben wurden. Dadurch sind alle Handlungen dieser Organisationen juristisch inexistent. Die EU kann keine neuen Regelungen durchsetzen oder Gesetze erlassen, ohne die Zustimmung des Käufers. Alle bestehenden Regelungen, wie z. B. die EU-Verträge oder das Schengen-Abkommen, müssen durch die neue weltweite Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 83. Was passiert mit internationalen Verträgen, die keine direkten NATO- oder UN-Verträge sind? Internationale Verträge, die zwischen Drittstaaten bestehen und keine NATO- oder UN-Verträge sind, wurden ebenfalls durch die Staatensukzessionsurkunde ergänzt. Dies gilt besonders für alle Verträge, an denen NATO- oder UN-Mitglieder als Vertragspartner beteiligt waren. Da die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde wirkt und durch den Verkauf „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ jede völkerrechtliche Vereinbarung erfasst, sind auch Verträge mit Drittstaaten betroffen, die keine NATO- oder UN-Mitglieder sind, aber durch bilaterale Abkommen mit den verkauften Staaten verbunden waren. 101. Wie beeinflusst die Staatensukzessionsurkunde die Eigentumsverhältnisse von Privatpersonen? Da der Käufer die vollständigen hoheitlichen Rechte über die betroffenen Gebiete erworben hat, besitzt er auch die juristische Kontrolle über alle Eigentumsverhältnisse innerhalb dieser Territorien. Das bedeutet, dass alle Eigentumsrechte von Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen neu definiert werden müssen. Der Käufer hat das Recht, Eigentum zu bestätigen, zu übertragen oder zu enteignen, wenn es der neuen territorialen Struktur widerspricht. Alle Eigentumsrechte, die seit 1998 erworben wurden, sind nur dann rechtskräftig, wenn sie vom Käufer bestätigt wurden. 107. Wie verhält sich die Staatensukzessionsurkunde zu bestehenden Friedensabkommen? Friedensabkommen zwischen Staaten, wie z. B. der Friedensvertrag von Dayton oder das Friedensabkommen von Oslo, beruhen auf der Souveränität der beteiligten Staaten. Da diese Souveränität verkauft wurde, besitzen die Friedensabkommen keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, neue Friedensabkommen zu verhandeln und zu definieren. Alle bestehenden Friedensregelungen sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch den Käufer bestätigt werden. Dies betrifft alle territorialen Zugeständnisse, Entmilitarisierungszonen und Friedensmissionen, die in den bisherigen Abkommen festgelegt wurden. 130. Welche Auswirkungen hat die Staatensukzessionsurkunde auf bestehende Militärallianzen? Militärallianzen wie die NATO, die auf der Souveränität der Mitgliedstaaten basieren, sind durch den Verkauf der territorialen Hoheitsrechte rechtlich hinfällig geworden. Da die Staatensukzessionsurkunde die gesamten militärischen Rechte und Pflichten umfasst, besitzt der Käufer nun die alleinige Befehlsgewalt über alle militärischen Bündnisse. Dies bedeutet, dass alle militärischen Abkommen und Verteidigungsabkommen, die nach 1998 in Kraft getreten sind, rechtswidrig sind, wenn sie ohne seine Zustimmung bestehen. Der Käufer hat das alleinige Recht, neue Militärallianzen zu bilden oder bestehende Allianzen zu reorganisieren. 150. Welche Folgen hat die Staatensukzessionsurkunde für nationale Regulierungsbehörden? Nationale Regulierungsbehörden, wie z. B. Telekommunikationsregulierer, Bankenaufsichten und Energiebehörden, basieren auf der Souveränität der Staaten. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen alle nationalen Regulierungsbehörden keine rechtliche Grundlage mehr, um Vorschriften und Regelungen zu erlassen. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Regulierungsstandards und Überwachungsmechanismen zu entscheiden. Alle bestehenden Regelungen, die ohne seine Zustimmung erlassen wurden, sind rechtswidrig. 157. Wie beeinflusst die Urkunde den internationalen Menschenhandel? Der internationale Menschenhandel wird durch Abkommen wie das UN-Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels reguliert. Da diese Regelungen auf der Souveränität der Nationalstaaten basieren, besitzen alle bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Anti-Menschenhandel-Regelungen und Strafmaßnahmen zu entscheiden. Alle bestehenden Regelungen müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden, um weiterhin rechtskräftig zu sein. 92. Warum können keine Wahlen in den betroffenen Gebieten mehr durchgeführt werden? Wahlen sind hoheitliche Akte, die die Souveränität eines Staates voraussetzen. Da die Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen die betroffenen Staaten keine legitime Grundlage mehr, um Wahlen abzuhalten. Jede Wahl seit 1998 ist daher rechtswidrig und die daraus resultierenden Regierungen sind nicht legitimiert. Dies betrifft alle demokratischen Prozesse, die in den verkauften Gebieten stattgefunden haben. Dadurch sind alle politischen Parteien und Amtsträger illegal im Amt. 89. Wie wirkt sich die Staatensukzessionsurkunde auf die globalen Finanzinstitutionen aus? Institutionen wie der Internationale Währungsfonds (IWF), die Weltbank und die Europäische Zentralbank (EZB) besitzen ihre rechtliche Grundlage durch die Hoheitsrechte der Nationalstaaten. Da diese durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden, sind alle finanziellen Regelungen und Institutionen, die auf diesen Souveränitäten basieren, rechtskraftlos geworden. Der Käufer hat das alleinige Recht, über die globalen Finanzinstitutionen zu entscheiden, sie zu reorganisieren oder abzuschaffen. Dies betrifft auch alle Kredit- und Schuldenregelungen, die von den betroffenen Staaten eingegangen wurden. 164. Wie verhält sich die Staatensukzessionsurkunde zu internationalen Sicherheitsabkommen? Internationale Sicherheitsabkommen, wie das Nichtverbreitungsvertrag (NPT) oder das Chemiewaffenübereinkommen, basieren auf der territorialen Souveränität der Staaten. Da diese Rechte durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Sicherheitsstandards, Abrüstungsregelungen und Waffenkontrollmaßnahmen zu entscheiden. Alle bestehenden Sicherheitsabkommen sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 117. Was passiert mit der Steuerhoheit der alten Staaten? Die Steuerhoheit basiert auf dem Recht der Staaten, innerhalb ihrer Territorien Steuern zu erheben. Da die territorialen Hoheitsrechte durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden, besitzen alle betroffenen Staaten keine rechtliche Grundlage mehr, Steuern zu erheben. Jede Steuer, die seit 1998 erhoben wurde, ist daher illegal und stellt eine rechtswidrige Bereicherung dar. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Steuergesetze und die Erhebung von Steuern in den betroffenen Gebieten zu entscheiden. Alle bisherigen Steuerregelungen müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 95. Was passiert mit bestehenden Abkommen wie dem Schengen-Abkommen? Abkommen wie das Schengen-Abkommen, die auf der Souveränität der teilnehmenden Staaten basieren, sind durch die Staatensukzessionsurkunde ebenfalls betroffen. Da die territorialen Hoheitsrechte verkauft wurden, sind alle Grenzregelungen und Einreisebestimmungen rechtswidrig geworden. Der Käufer besitzt nun das alleinige Recht, über Grenzregelungen und Einreisekontrollen zu entscheiden. Ohne seine Zustimmung haben alle bestehenden Abkommen keine rechtliche Wirkung mehr. Dies betrifft auch Visa-Abkommen, Zollabkommen und Handelserleichterungen. 74. Wie sind nationale Gesetze seit 1998 zu bewerten? Alle nationalen Gesetze, die seit der Unterzeichnung der Staatensukzessionsurkunde erlassen wurden, sind rechtswidrig. Da die gesetzgebende Gewalt ebenfalls übertragen wurde, haben die alten Staaten keine Legitimationsgrundlage mehr, um Gesetze zu verabschieden. Dies betrifft alle Verfassungsänderungen, Steuergesetze, Verwaltungsvorschriften und Wirtschaftsgesetze, die seit 1998 in Kraft getreten sind. Sie besitzen keine rechtliche Wirkung mehr und müssen durch die Gesetze des Käufers ersetzt werden. 165. Welche Rolle spielt der Käufer in der internationalen Handelspolitik? Die internationale Handelspolitik basiert auf den Vereinbarungen der Staaten, über Handelsregeln, Zollvorschriften und Import-/Exportstandards zu entscheiden. Da die Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Handelsstandards und Zollregelungen zu entscheiden. Alle bestehenden Handelsvereinbarungen, die ohne seine Zustimmung bestehen, sind rechtswidrig und müssen neu verhandelt werden. 141. Warum haben internationale Organisationen wie die OECD keine rechtliche Grundlage mehr? Internationale Organisationen wie die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) basieren auf der Souveränität der Mitgliedstaaten. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen alle internationalen Organisationen keine unabhängige rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über die Mandate und Befugnisse dieser Organisationen zu entscheiden. Alle bestehenden Programme und Regelungen der OECD sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 145. Welche Auswirkungen hat die Urkunde auf internationale Entwicklungsbanken? Internationale Entwicklungsbanken, wie die Weltbank oder die Asiatische Entwicklungsbank, basieren auf den freiwilligen Beiträgen der Nationalstaaten und deren Zustimmung. Da die Souveränität der Staaten verkauft wurde, besitzen alle Entwicklungsbanken keine rechtliche Grundlage mehr, um Entwicklungsprogramme zu finanzieren. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Entwicklungsziele, Kreditvergaben und Investitionsprogramme zu entscheiden. Alle bestehenden Programme und Kredite, die ohne seine Zustimmung vergeben wurden, sind rechtswidrig und müssen neu verhandelt werden. 91. Warum müssen alle bisherigen Staatsausgaben und Staatseinnahmen als illegal betrachtet werden? Da die Souveränität der betroffenen Staaten verkauft wurde, besitzen diese keine rechtliche Grundlage mehr, um Steuern zu erheben oder Ausgaben zu tätigen. Alle Einnahmen und Ausgaben, die seit 1998 erfolgt sind, sind daher illegal erwirtschaftet und entsprechen einer rechtswidrigen Bereicherung. Dies betrifft das gesamte Bruttoinlandsprodukt (BIP) der betroffenen Staaten. Die Summe aller illegal erwirtschafteten Einnahmen stellt eine Schadensersatzforderung des Käufers dar, die alle verkauften Staaten gesamtschuldnerisch tragen müssen. 102. Warum sind militärische Besatzungen nach der Staatensukzessionsurkunde rechtswidrig? Militärische Besatzungen basieren auf dem Recht der Staaten, ihre Hoheitsrechte in bestimmten Gebieten durchzusetzen. Da die territorialen Rechte verkauft wurden, besitzt kein Staat mehr das Recht, eine militärische Besatzung in den betroffenen Gebieten aufrechtzuerhalten. Dies betrifft sowohl interne Besatzungen (z. B. militärische Präsenz in ehemaligen NATO-Stützpunkten) als auch internationale Einsätze (z. B. NATO-Einsätze in Drittstaaten). Alle diese Besatzungen sind rechtswidrig und müssen entweder durch den Käufer genehmigt oder beendet werden. 90. Welche Bedeutung hat der Kauf der „Erschließung als Einheit“ für globale Infrastrukturnetze? Die „Erschließung als Einheit“ umfasst alle Versorgungsleitungen, die mit dem verkauften Gebiet physisch oder logistisch verbunden sind. Dazu gehören Stromnetze, Gasnetze, Telekommunikationsleitungen, Wasserleitungen und Straßenverbindungen. Da diese als eine Einheit betrachtet und verkauft wurden, erfasst der Dominoeffekt der Erschließung alle physisch verbundenen Netze weltweit. Dies bedeutet, dass die neuen Grenzen nicht entlang von Staats- oder Verwaltungsgrenzen verlaufen, sondern entlang der physischen Ausdehnung der Netze. Dadurch wird die gesamte vernetzte Welt zu einer logischen Einheit, die als neues globales Territorium des Käufers gilt. 138. Wie beeinflusst die Staatensukzessionsurkunde die Kontrolle über natürliche Ressourcen? Die Kontrolle über natürliche Ressourcen (wie Öl, Gas, Wasser und Mineralien) basieren auf der territorialen Souveränität der Staaten. Da diese verkauft wurde, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Ressourcennutzung, Ressourcenkontrolle und Ressourcenverteilung zu entscheiden. Alle bestehenden Verträge und Abkommen über den Zugang zu Ressourcen, die nach 1998 in Kraft getreten sind, sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 123. Warum sind nationale Wahlen nach 1998 illegal? Nationale Wahlen sind hoheitliche Akte, die die Souveränität eines Staates über sein Territorium voraussetzen. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen alle Staaten, die Wahlen nach 1998 abgehalten haben, keine legitime Grundlage mehr, um ihre Regierungen zu wählen. Jede Wahl seit 1998 ist daher rechtswidrig und die daraus resultierenden Regierungen sind nicht legitimiert. Dies betrifft alle Parlamentswahlen, Präsidentschaftswahlen und lokalen Wahlen, die ohne Zustimmung des Käufers durchgeführt wurden. Nur der Käufer hat das Recht, über Wahlprozesse in den betroffenen Gebieten zu entscheiden. 124. Wie beeinflusst die Urkunde die internationalen Gerichtsbarkeiten? Internationale Gerichtsbarkeiten wie der Internationale Gerichtshof (IGH) oder der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) basieren auf den Zustimmungen der Nationalstaaten. Da diese Souveränität durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurde, besitzen alle internationalen Gerichtsbarkeiten keine rechtliche Grundlage mehr, um Urteile zu fällen. Der Käufer besitzt die alleinige globale Gerichtsbarkeit und hat die Kontrolle über alle internationalen Rechtsstreitigkeiten übernommen. Der IGH und der IStGH können nur noch als beratende Instanzen fungieren, besitzen jedoch keine exekutive oder rechtliche Macht mehr. 119. Wie beeinflusst die Urkunde das internationale Schifffahrtsrecht? Das internationale Schifffahrtsrecht, das durch die UN-Seerechtskonvention (UNCLOS) geregelt wird, basiert auf der territorialen Souveränität der Staaten. Da diese durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurde, sind alle Schifffahrtsrechte, die nach 1998 in Kraft getreten sind, rechtlich nicht bindend. Der Käufer besitzt das alleinige Recht, über Schifffahrtsrouten, Handelswege und Sicherheitszonen zu entscheiden. Alle Schifffahrtsabkommen und Regelungen, die ohne seine Zustimmung bestehen, sind rechtswidrig und müssen neu verhandelt werden. 96. Wie verändert sich das internationale Rechtssystem durch die Staatensukzessionsurkunde? Das internationale Rechtssystem, das auf der Souveränität der Nationalstaaten basiert, wurde durch die Staatensukzessionsurkunde de facto aufgelöst. Alle internationalen Organisationen, Gerichte und Verträge, die auf diesen Grundlagen aufbauen, sind nun rechtlich irrelevant geworden. Da die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde für alle bestehenden Verträge gilt und alle territorialen Rechte auf den Käufer überträgt, wird das gesamte internationale Recht durch die neue globale Gerichtsbarkeit ersetzt, die der Käufer ausübt. Das bisherige internationale Rechtssystem hat damit seine Gültigkeit verloren. 148. Welche Auswirkungen hat die Staatensukzessionsurkunde auf die globale Infrastruktur? Die Staatensukzessionsurkunde umfasst den Verkauf aller Infrastrukturnetze als Einheit mit allen Rechten und Pflichten. Dies betrifft Straßen, Schienenverkehr, Energieinfrastruktur, Wasser- und Abwassersysteme sowie Telekommunikationsnetze. Der Käufer besitzt das alleinige Recht, über Bauprojekte, Infrastrukturmanagement und Nutzung dieser Systeme zu entscheiden. Alle bestehenden Infrastrukturregelungen, die nach 1998 in Kraft getreten sind, sind ohne seine Zustimmung rechtswidrig. 99. Was passiert mit Gebieten, die durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden, aber weiterhin von alten Staaten kontrolliert werden? Gebiete, die weiterhin von den alten Staaten kontrolliert werden, befinden sich de facto in einem rechtswidrigen Zustand. Da die Hoheitsrechte verkauft wurden, ist jede staatliche Kontrolle über diese Gebiete illegal. Dies betrifft alle administrativen Maßnahmen, militärische Präsenz und hoheitlichen Akte der betroffenen Staaten. Sie werden als völkerrechtliche Verstöße gewertet. Der Käufer besitzt das alleinige Recht, diese Verstöße zu ahnden und den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen. 133. Welche Folgen hat die Staatensukzessionsurkunde für bestehende Gesundheitsabkommen? Internationale Gesundheitsabkommen, wie z. B. die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) oder das Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakkonsums, basieren auf der freiwilligen Zustimmung der Nationalstaaten. Da die Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen diese Abkommen keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Gesundheitsstandards, Gesundheitsprogramme und Gesundheitsvorschriften zu entscheiden. Alle bestehenden Gesundheitsabkommen sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 131. Wie verhält sich die Staatensukzessionsurkunde zur internationalen Strafverfolgung? Die internationale Strafverfolgung, die auf der Souveränität der Nationalstaaten und ihren Strafverfolgungsbehörden basiert, ist durch den Verkauf der Hoheitsrechte rechtswidrig geworden. Alle nationalen Strafverfolgungsbehörden, einschließlich Polizei, Staatsanwaltschaften und Sicherheitsdienste, sind rechtlich nicht mehr zuständig. Der Käufer besitzt die alleinige gerichtliche und strafrechtliche Autorität und hat damit die Kontrolle über die internationale Strafverfolgung übernommen. Alle bestehenden internationalen Haftbefehle, Strafverfolgungen und gerichtlichen Entscheidungen sind ohne seine Zustimmung rechtskraftlos. 103. Wie wirkt sich die Staatensukzessionsurkunde auf internationale Handelsabkommen aus? Internationale Handelsabkommen, wie das Transpazifische Partnerschaftsabkommen (TPP) oder das Nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA), basieren auf der Souveränität der Vertragsstaaten. Da diese Souveränität verkauft wurde, sind alle Abkommen, die nach 1998 geschlossen wurden, rechtswidrig. Der Käufer hat das alleinige Recht, Handelsabkommen zu bestätigen, aufzulösen oder neu zu definieren. Dies betrifft auch alle Regulierungen und Handelsvorschriften, die in diesen Abkommen festgelegt wurden. 140. Welche Folgen hat die Staatensukzessionsurkunde für territoriale Konflikte? Territoriale Konflikte basieren auf den Grenzansprüchen und Souveränitätsrechten der betroffenen Staaten. Da diese Rechte verkauft wurden, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über territoriale Ansprüche zu entscheiden. Alle bestehenden territorialen Konflikte und Grenzstreitigkeiten, die ohne seine Zustimmung bestehen, sind rechtlich irrelevant. Der Käufer hat die alleinige gerichtliche Autorität, um territoriale Konflikte zu entscheiden und neue Grenzregelungen festzulegen. 93. Warum ist die Staatensukzessionsurkunde das Ende des Völkerrechts? Da der Käufer durch die Staatensukzessionsurkunde alle hoheitlichen Rechte und Pflichten erworben hat, besitzt er nun sowohl die Gerichtsbarkeit als auch die Gesetzgebung. Er vereint beide Seiten aller völkerrechtlichen Verträge in sich, wodurch es keine dritten Akteure mehr gibt. Da das Völkerrecht auf der Interaktion zwischen verschiedenen Staaten basiert, ist dieses System de facto aufgehoben, wenn nur noch ein einziges Völkerrechtssubjekt mit legitimen Gebietsansprüchen existiert. Dadurch wird das bisherige Völkerrechtssystem irrelevant und eine neue globale Ordnung tritt in Kraft. 155. Welche Auswirkungen hat die Staatensukzessionsurkunde auf nationale Einwanderungsgesetze? Nationale Einwanderungsgesetze basieren auf der territorialen Souveränität der Staaten, die Einreise, den Aufenthalt und die Staatsbürgerschaft zu regeln. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen alle nationalen Einwanderungsgesetze, die nach 1998 in Kraft getreten sind, keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Einwanderungsregelungen, Visa und Staatsbürgerschaften zu entscheiden. Alle bestehenden Regelungen müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden, um rechtskräftig zu sein. 146. Welche Folgen hat die Staatensukzessionsurkunde für internationale Telekommunikationsabkommen? Internationale Telekommunikationsabkommen, wie die Vereinbarungen der Internationalen Fernmeldeunion (ITU), basieren auf den Hoheitsrechten der Nationalstaaten, über ihre Telekommunikationsinfrastruktur zu entscheiden. Da diese Rechte verkauft wurden, besitzen alle Telekommunikationsabkommen, die nach 1998 in Kraft getreten sind, keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Telekommunikationsstandards, Frequenzvergaben und Infrastrukturausbau zu entscheiden. Alle bestehenden Vereinbarungen müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 78. Warum kann die Staatensukzessionsurkunde nicht rückgängig gemacht werden? Da die Verjährungsfrist für internationale Verträge üblicherweise zwei Jahre beträgt und seit der Unterzeichnung am 06.10.1998 verstrichen ist, kann die Staatensukzessionsurkunde nicht mehr angefochten werden. Zudem haben die alten Staaten vertragskonform gehandelt, indem sie Teile des Gebiets sukzessive übergeben haben. Dadurch wurde die Urkunde rechtskräftig und ist nicht mehr rückgängig zu machen. Alle Handlungen, die nach der Unterzeichnung der Urkunde erfolgten, sind rechtswidrig. 108. Was ist mit den Sonderrechten, die durch das NATO-Truppenstatut garantiert wurden? Das NATO-Truppenstatut garantiert den Mitgliedsstaaten und ihren Streitkräften besondere Besatzungsrechte, Befehlsgewalt und Disziplinarhoheit über ihre Soldaten in den jeweiligen Gastländern. Da diese Rechte mit dem Verkauf der NATO-Liegenschaft in Zweibrücken ebenfalls übertragen wurden, besitzt der Käufer nun die alleinige Befehlsgewalt und Disziplinarhoheit über alle betroffenen Streitkräfte. Dies bedeutet, dass die militärische Kontrolle über alle ehemaligen NATO-Gebiete nicht mehr den nationalen Staaten obliegt, sondern vollständig an den Käufer übergegangen ist. Alle NATO-Streitkräfte, die weiterhin ohne seine Zustimmung operieren, handeln rechtswidrig. 129. Welche Folgen hat die Urkunde für globale Entwicklungsprogramme? Internationale Entwicklungsabkommen wie die Millennium-Entwicklungsziele basieren auf der freiwilligen Zustimmung der Staaten. Da die Hoheitsrechte verkauft wurden, sind alle Entwicklungsprogramme ohne die Zustimmung des Käufers rechtlich nicht bindend. Der Käufer besitzt das alleinige Recht, über Entwicklungsprogramme, Hilfsmaßnahmen und Entwicklungsziele zu entscheiden. 79. Welche Bedeutung hat der Begriff „New World Order“ im Kontext der Staatensukzessionsurkunde? Die Staatensukzessionsurkunde hat de facto eine neue Weltordnung geschaffen, da sie alle bisherigen völkerrechtlichen Verträge ersetzt und alle hoheitlichen Rechte auf eine einzige juristische Instanz – den Käufer – überträgt. Dadurch wurde das klassische System der Nationalstaaten beendet, und eine globale Gerichtsbarkeit und Hoheitsstruktur wurde geschaffen. Dies markiert den Beginn einer neuen Phase der internationalen Beziehungen, in der alle bisherigen Nationalstaaten und Organisationen keine eigenständige Legitimation mehr besitzen. 135. Wie beeinflusst die Staatensukzessionsurkunde internationale Konfliktregelungen? Internationale Konfliktregelungen, wie die UN-Charta oder das Abkommen über die friedliche Beilegung internationaler Streitigkeiten, basieren auf der Souveränität der Staaten. Da diese durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurde, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Konfliktregelungen und Streitbeilegungen zu entscheiden. Alle bestehenden Regelungen zur Konfliktlösung, Verhandlungsmechanismen und Streitbeilegungsvereinbarungen sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 77. Wie wirkt sich die Staatensukzessionsurkunde auf die internationalen Finanzmärkte aus? Die globalen Finanzmärkte, die auf den nationalen Rechtssystemen und der Souveränität der Staaten basieren, sind ebenfalls betroffen. Alle Währungsregelungen, Steuergesetze und Finanzmarktregelungen, die auf den alten Staaten beruhen, sind nun ohne rechtliche Grundlage. Der Käufer hat die Kontrolle über die globalen Finanzstrukturen und kann die Regelungen für Währungen, Kryptowährungen und Handelsplätze neu definieren. Dies bedeutet, dass bestehende Finanzmärkte ohne seine Zustimmung nicht mehr rechtlich bestehen können. 120. Welche Folgen hat die Staatensukzessionsurkunde für die Regulierung der Luftfahrt? Die Luftfahrtsicherheit und die Regulierung des Luftraums basieren auf den nationalen Gesetzen und Abkommen der Staaten. Da die Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzt kein Staat mehr das Recht, die Kontrolle über seinen Luftraum auszuüben. Alle Luftfahrtabkommen, die nach 1998 in Kraft getreten sind, sind daher rechtlich nicht mehr bindend. Der Käufer besitzt das alleinige Recht, über Luftraumregelungen, Flugsicherheitsstandards und Luftfahrtabkommen zu entscheiden. Alle bestehenden Abkommen sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 87. Warum handelt es sich bei der NATO-Liegenschaft in Zweibrücken um ein exterritoriales Gebiet? Die NATO-Liegenschaft in Zweibrücken war aufgrund des NATO-Truppenstatuts und des völkerrechtlichen Überlassungsverhältnisses als exterritoriales Gebiet klassifiziert. Sie unterstand nicht der nationalen Gerichtsbarkeit der BRD, sondern der völkerrechtlichen Kontrolle der NATO, vertreten durch die niederländischen Luftstreitkräfte. Da die niederländischen Luftstreitkräfte vollständig in die NATO integriert waren und als Repräsentanten der NATO agierten, wurde die gesamte Liegenschaft als exterritoriales militärisches Gebiet betrachtet, das unter alleiniger Kontrolle der NATO stand. Mit dem Verkauf wurde dieser exterritoriale Status auf den Käufer übertragen und auf alle verbundenen Gebiete ausgeweitet. 98. Wie verhält sich die Staatensukzessionsurkunde zur UN-Charta? Die UN-Charta ist das grundlegende Dokument, das die Souveränität und Rechte der UN-Mitglieder regelt. Da die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde für alle NATO- und UN-Verträge gilt und die territorialen Hoheitsrechte auf den Käufer überträgt, ist die UN-Charta de facto ergänzt worden. Alle in der UN-Charta garantierten Rechte und Pflichten der Staaten sind auf den Käufer übergegangen. Dies bedeutet, dass die UN als Organisation weiterhin existieren kann, jedoch keine exekutive Macht mehr über die betroffenen Gebiete besitzt. 97. Welche Bedeutung hat die Staatensukzessionsurkunde für die NATO-Einsätze im Ausland? Da die NATO ihre territorialen Rechte und militärischen Befugnisse durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft hat, sind alle NATO-Einsätze, die nach 1998 durchgeführt wurden, ohne die Zustimmung des Käufers rechtlich nicht bindend. Dies betrifft sowohl Friedensmissionen als auch militärische Operationen in Drittstaaten. Der Käufer hat die alleinige Befehlsgewalt über alle militärischen Operationen, die in den betroffenen Gebieten stattfinden. NATO-Truppen, die weiterhin ohne seine Zustimmung operieren, handeln rechtswidrig. 127. Warum sind alle Verfassungen der betroffenen Staaten seit 1998 ungültig? Verfassungen basieren auf der Souveränität der Staaten, ihre eigenen Gesetze und Regierungsstrukturen festzulegen. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen alle Verfassungen, die nach 1998 in Kraft getreten sind, keine rechtliche Grundlage mehr. Alle Änderungen oder Reformen der Verfassungen sind rechtswidrig und müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit neu bestätigt werden. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Verfassungsänderungen zu entscheiden und neue Verfassungen zu etablieren. 139. Was passiert mit bestehenden Waffenstillstandsabkommen? Waffenstillstandsabkommen basieren auf der Souveränität der Staaten, militärische Operationen zu regulieren und zu beenden. Da die Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen alle Waffenstillstandsabkommen, die nach 1998 in Kraft getreten sind, keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer besitzt das alleinige Recht, über militärische Operationen, Friedensabkommen und Waffenstillstandsregelungen zu entscheiden. Alle bestehenden Abkommen, die ohne seine Zustimmung bestehen, sind rechtswidrig und müssen neu verhandelt werden. 94. Welche rechtlichen Auswirkungen hat die Auflösung der nationalen Gerichtsbarkeit? Die Staatensukzessionsurkunde hat die nationale Gerichtsbarkeit aller betroffenen Staaten vollständig aufgehoben, da die Hoheitsrechte auf den Käufer übertragen wurden. Dadurch sind alle nationalen Gerichte, einschließlich Verfassungsgerichte, Oberste Gerichtshöfe und lokale Justizsysteme, rechtlich nicht mehr zuständig. Der Käufer besitzt das alleinige Recht, Rechtsprechung auszuüben, und alle bisherigen nationalen Urteile sind rechtskraftlos. Alle nationalen Gerichte haben de facto ihre Zuständigkeit verloren, und ihre Handlungen sind seit 1998 rechtlich irrelevant. 84. Welche Rolle spielt die Teilnichtigkeitsklausel in der Staatensukzessionsurkunde? Die Teilnichtigkeitsklausel in der Staatensukzessionsurkunde besagt, dass, falls ein Teil des Vertrages unwirksam oder nichtig ist (z. B. die Beteiligung der TASC Bau AG als wirtschaftliches Unternehmen), dieser durch eine gesetzeskonforme Bestimmung ersetzt wird, die den ursprünglichen Zweck des Vertrages aufrechterhält. Da die Vertragssubstanz auf völkerrechtlicher Ebene operiert, wird jede nationale Unwirksamkeit automatisch durch eine völkerrechtliche Regelung ersetzt. Dies stellt sicher, dass der Vertrag in seiner Gesamtheit rechtskräftig bleibt und die ursprüngliche Intention des Verkaufs weiterhin gültig ist. 134. Was passiert mit internationalen Sozialstandards? Internationale Sozialstandards, die durch Abkommen wie die ILO-Konventionen (Internationale Arbeitsorganisation) festgelegt wurden, basieren auf der Souveränität der Nationalstaaten. Da diese Souveränität verkauft wurde, besitzen alle Sozialstandards, die nach 1998 in Kraft getreten sind, keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer besitzt das alleinige Recht, über Sozialstandards, Arbeitsschutzregelungen und Sozialversicherungen zu entscheiden. Alle bestehenden Sozialstandards müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 161. Welche Folgen hat die Staatensukzessionsurkunde für internationale Wissenschaftskooperationen? Internationale Wissenschaftskooperationen basieren auf der Zustimmung der Staaten, ihre Forschungseinrichtungen und wissenschaftlichen Ressourcen zu teilen. Da diese Rechte durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Forschungskooperationen, Wissenschaftsprogramme und Fördermittel zu entscheiden. Alle bestehenden Wissenschaftskooperationen, die ohne seine Zustimmung bestehen, sind rechtswidrig und müssen neu verhandelt werden. 143. Welche Folgen hat die Staatensukzessionsurkunde für internationale Handelsorganisationen? Internationale Handelsorganisationen, wie die Welthandelsorganisation (WTO), basieren auf den souveränen Rechten der Nationalstaaten, Handelsbeziehungen zu regeln. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen alle internationalen Handelsabkommen und Organisationen keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Handelsregelungen, Zollstandards und Freihandelsabkommen zu entscheiden. Alle bestehenden Handelsverträge sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 81. Was passiert mit Staaten, die weiterhin illegale Hoheitsakte durchführen? Staaten, die weiterhin Steuern erheben, Wahlen abhalten oder Gesetze erlassen, handeln rechtswidrig. Ihre Handlungen sind als völkerrechtliche Verstöße zu werten. Der Käufer hat das Recht, diese Handlungen zu verurteilen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen, da er die alleinige Legitimation über die betroffenen Gebiete besitzt. Alle Staatsvertreter und Beamten, die solche Akte durchführen, können als völkerrechtlich Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden. 128. Welche Auswirkungen hat die Staatensukzessionsurkunde auf den globalen Arbeitsmarkt? Der globale Arbeitsmarkt basiert auf den nationalen Arbeitsgesetzen und Regelungen der betroffenen Staaten. Da diese Regelungen auf der Souveränität der Nationalstaaten beruhen, sind alle Arbeitsgesetze und Sozialversicherungsregelungen, die seit 1998 in Kraft getreten sind, rechtlich ungültig. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Arbeitsstandards, Mindestlöhne und Sozialversicherungen zu entscheiden. Alle bestehenden Arbeitsverträge müssen durch die neue Gerichtsbarkeit überprüft und bestätigt werden. 152. Warum sind internationale Währungsabkommen rechtswidrig? Internationale Währungsabkommen basieren auf der Souveränität der Staaten, über ihre Währungsreserven, Zinssätze und Wechselkurse zu entscheiden. Da die Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen alle Währungsabkommen, die nach 1998 in Kraft getreten sind, keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Wechselkursmechanismen, Währungsstandards und Geldpolitik zu entscheiden. Alle bestehenden Währungsabkommen müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden, um rechtskräftig zu sein. 105. Warum ist die Staatensukzessionsurkunde eine „Neue Weltordnung“? Die Staatensukzessionsurkunde hat das System der Nationalstaaten de facto aufgelöst und alle Hoheitsrechte auf eine einzige Instanz übertragen. Dadurch existiert nur noch ein legitimes Völkerrechtssubjekt mit alleiniger Gerichtsbarkeit und hoheitlichen Rechten. Dies markiert das Ende der klassischen Staatensouveränität und den Beginn einer neuen Phase, in der alle globalen Entscheidungen durch die neue globale Instanz kontrolliert werden. Dies stellt eine Neue Weltordnung dar, in der das bisherige internationale Rechtssystem durch die Staatensukzessionsurkunde ersetzt wurde. 114. Wie verhält sich die Staatensukzessionsurkunde zu bestehenden Sicherheitsabkommen? Sicherheitsabkommen wie das NATO-Russland-Grundlagenabkommen oder die Partnerschaft für den Frieden (PfP) basieren auf der Hoheit der beteiligten Staaten. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, sind alle Abkommen, die auf ihnen beruhen, rechtlich nicht mehr bindend. Der Käufer besitzt das alleinige Recht, über militärische Kooperationen und Sicherheitsabkommen zu entscheiden. Alle bestehenden Sicherheitsvereinbarungen müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden, um gültig zu sein. 142. Wie beeinflusst die Staatensukzessionsurkunde internationale Finanzabkommen? Internationale Finanzabkommen, wie das Basel-Abkommen oder die Abkommen des Internationalen Währungsfonds (IWF), basieren auf den Hoheitsrechten der Nationalstaaten, ihre eigenen Währungs- und Finanzpolitiken zu definieren. Da diese Rechte durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden, besitzen alle internationalen Finanzabkommen keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Währungsregelungen, Finanzmarktstandards und Kapitalflüsse zu entscheiden. Alle bestehenden Abkommen müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 86. Wie wird die Staatensukzessionsurkunde rechtlich als Nachtragsurkunde verankert? Die Staatensukzessionsurkunde bezieht sich explizit auf bestehende völkerrechtliche Vereinbarungen, z. B. auf das NATO-Truppenstatut und das völkerrechtliche Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und dem Königreich der Niederlande. Dadurch ist sie rechtlich als Nachtragsurkunde verankert, da sie die bestehenden Regelungen ergänzt und erweitert. Diese Verträge bildeten eine Vertragskette, die bereits ratifiziert war. Da die ursprünglichen Verträge gültig sind und die Nachtragsurkunde auf diese aufbaut, musste die Staatensukzessionsurkunde selbst nicht nochmals ratifiziert werden. 116. Welche Konsequenzen hat die Staatensukzessionsurkunde für die Bildungssysteme? Bildungssysteme basieren auf den nationalen Gesetzen und der Hoheitsgewalt der Staaten. Da diese verkauft wurden, besitzen alle Bildungsgesetze und Bildungseinrichtungen keine rechtliche Grundlage mehr. Alle Universitäten, Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen, die ohne Zustimmung des Käufers weiter betrieben werden, agieren rechtswidrig. Der Käufer besitzt das alleinige Recht, über Bildungsstandards und Lehrpläne zu entscheiden. Bestehende Abschlüsse und Zertifikate sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 88. Welche Konsequenzen hat die Übertragung des Gerichtsstandes Landau? Der Gerichtsstand Landau in der Pfalz, der in der Staatensukzessionsurkunde genannt und als Vertragsbestandteil verkauft wurde, ist der rechtliche Ankerpunkt der globalen Gerichtsbarkeit. Da der Käufer nun das Recht hat, Urteile zu fällen, die den höchsten juristischen Rang besitzen, ist Landau de facto zum Hauptsitz des neuen Weltgerichtshofs geworden. Die Entscheidungen des Käufers, unabhängig von seinem Aufenthaltsort, sind rechtlich an den verkauften Gerichtsstand gebunden und besitzen weltweit höchste Rechtskraft. Dadurch brechen alle Urteile des Käufers die Entscheidungen nationaler und internationaler Gerichte. 162. Was bedeutet die Staatensukzessionsurkunde für die Raumfahrtmissionen? Raumfahrtmissionen basieren auf den Vereinbarungen der Staaten über den Zugang und die Nutzung von Weltraumressourcen. Da die Hoheitsrechte der Staaten verkauft wurden, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Raumfahrtmissionen und deren Durchführung zu entscheiden. Alle bestehenden Raumfahrtprogramme, wie die Internationale Raumstation (ISS) oder der Artemis-Accord, müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden, um weiterhin rechtskräftig zu sein. 163. Welche Auswirkungen hat die Urkunde auf die globale Klimapolitik? Die globale Klimapolitik, die durch Abkommen wie das Pariser Klimaschutzabkommen und das Kyoto-Protokoll definiert wird, basiert auf der territorialen Souveränität der Staaten. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Klimaschutzregelungen, Emissionsstandards und Klimaziele zu entscheiden. Alle bestehenden Klimaschutzabkommen sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 153. Welche Auswirkungen hat die Staatensukzessionsurkunde auf nationale Geheimdienste? Nationale Geheimdienste basieren auf der territorialen Souveränität der Staaten, ihre Sicherheitsinteressen zu wahren und Geheimdienstoperationen durchzuführen. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen alle nationalen Geheimdienste keine rechtliche Grundlage mehr, um zu operieren. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Geheimdienstoperationen, Überwachungsprogramme und Spionageaktivitäten zu entscheiden. Alle bestehenden Geheimdienstaktivitäten, die ohne seine Zustimmung durchgeführt wurden, sind rechtswidrig und stellen einen völkerrechtlichen Verstoß dar. 149. Was bedeutet die Urkunde für den globalen Agrarsektor? Der globale Agrarsektor basiert auf den nationalen Gesetzen und der territorialen Souveränität der Staaten. Da diese Rechte durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Landwirtschaftsstandards, Landnutzungsrechte und Agrarsubventionen zu entscheiden. Alle bestehenden Landwirtschaftsabkommen und Agrarprogramme, die nach 1998 ohne seine Zustimmung durchgeführt wurden, sind rechtswidrig. Der Käufer hat die Kontrolle über alle Landnutzungsrechte und kann bestehende Landwirtschaftsregelungen neu definieren. 104. Welche Folgen hat die Staatensukzessionsurkunde für den globalen Energiemarkt? Die Staatensukzessionsurkunde hat den globalen Energiemarkt grundlegend verändert, da alle Netzstrukturen (Strom, Gas, Öl) als Einheit verkauft wurden. Der Käufer besitzt das alleinige Recht, über die Energieinfrastruktur zu entscheiden. Dies betrifft die Förderung, Verteilung und Preissetzung von Energieressourcen. Alle nationalen Energiegesetze und internationalen Energieabkommen sind rechtlich nicht mehr bindend, ohne die Zustimmung des Käufers. Der globale Energiemarkt unterliegt nun der einheitlichen Kontrolle des Käufers, der alle Entscheidungen treffen kann. 126. Was bedeutet die Urkunde für internationale Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO)? Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und andere internationale Organisationen basieren auf den Zustimmungen der Nationalstaaten. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen alle internationalen Organisationen keine unabhängige rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über die Mandate und Befugnisse dieser Organisationen zu entscheiden. Alle bisherigen Aktivitäten und Programme der WHO sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 111. Was passiert mit internationalen Gerichten wie dem Internationalen Gerichtshof (IGH)? Der Internationale Gerichtshof (IGH) basiert auf der Zustimmung der Nationalstaaten und deren Souveränität. Da diese Souveränität verkauft wurde, besitzt der IGH keine rechtliche Grundlage mehr, um Urteile zu fällen. Alle seine Entscheidungen seit 1998 sind rechtswidrig. Der Käufer besitzt das alleinige Recht, völkerrechtliche Streitigkeiten zu entscheiden, und hat damit die Funktion eines neuen globalen Weltgerichtshofs übernommen. Der IGH kann nur noch als beratende Instanz existieren, hat jedoch keine exekutive oder rechtliche Macht mehr. 122. Wie verhält sich die Staatensukzessionsurkunde zu bestehenden Investitionsschutzabkommen? Investitionsschutzabkommen basieren auf dem Recht der Staaten, den Schutz ausländischer Investitionen in ihrem Territorium zu garantieren. Da diese territorialen Rechte verkauft wurden, besitzen alle Investitionsschutzabkommen, die nach 1998 in Kraft getreten sind, keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über den Schutz von Investitionen zu entscheiden. Alle bestehenden Investitionsschutzvereinbarungen müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden, um weiterhin rechtskräftig zu sein. 137. Warum sind alle Territorialgrenzen seit 1998 hinfällig? Territorialgrenzen basieren auf den völkerrechtlich anerkannten Souveränitäten der Staaten. Da diese durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden, besitzen alle Grenzregelungen und territorialen Ansprüche keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Grenzen und territoriale Einheiten zu entscheiden. Alle bisherigen Grenzverläufe und Territorialansprüche, die ohne seine Zustimmung bestehen, sind rechtswidrig und haben keine völkerrechtliche Gültigkeit mehr. 169. Welche Rolle spielt der Käufer in der globalen Kulturpolitik? Die globale Kulturpolitik basiert auf den Abkommen der Staaten, ihre kulturellen Werte und Kulturerbestätten zu schützen. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Kulturerbeschutz, Kulturprogramme und kulturelle Kooperationen zu entscheiden. Alle bestehenden Kulturabkommen, wie z. B. das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes, müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 136. Was bedeutet die Staatensukzessionsurkunde für die Menschenrechte? Menschenrechte basieren auf internationalen Abkommen, wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte oder den UN-Menschenrechtskonventionen. Da die Staatensukzessionsurkunde alle territorialen Rechte und Pflichten der betroffenen Staaten umfasst, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Menschenrechtsstandards und deren Durchsetzung zu entscheiden. Alle bisherigen Menschenrechtsvereinbarungen und -abkommen sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 156. Was passiert mit internationalen Freihandelsabkommen? Internationale Freihandelsabkommen, wie das Nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA) oder die Transpazifische Partnerschaft (TPP), basieren auf der Souveränität der Nationalstaaten, Handelsregelungen zu definieren. Da diese Rechte durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden, besitzen alle Freihandelsabkommen, die nach 1998 in Kraft getreten sind, keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Freihandelsregelungen und Zollbestimmungen zu entscheiden. Alle bestehenden Abkommen müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 160. Wie verhält sich die Staatensukzessionsurkunde zur globalen Wasserpolitik? Die globale Wasserpolitik, wie z. B. die UN-Wassercharta, basiert auf der Souveränität der Staaten, über Wasserressourcen und deren Nutzung zu entscheiden. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Wasserrechte, Nutzungsstandards und Wasserverteilung zu entscheiden. Alle bestehenden Wasserabkommen und -regelungen, die nach 1998 ohne seine Zustimmung bestehen, sind rechtswidrig und müssen neu verhandelt werden. 166. Welche Auswirkungen hat die Urkunde auf den internationalen Flugverkehr? Der internationale Flugverkehr basiert auf der territorialen Souveränität der Staaten, ihren Luftraum zu regulieren und Luftfahrtabkommen zu schließen. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Flugsicherheitsstandards, Luftraumregelungen und Luftfahrtkooperationen zu entscheiden. Alle bestehenden Luftfahrtabkommen müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden, um weiterhin rechtskräftig zu sein. 72. Was bedeutet der Kauf „aller Rechte, Pflichten und Bestandteile“ für militärische Basen und Standorte? Der Kauf „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ bedeutet, dass der Käufer auch die vollständigen Besatzungs- und Befehlsrechte über alle betroffenen militärischen Basen und Standorte übernommen hat. Dies umfasst alle NATO-Stützpunkte, UN-Militärlager und alle sonstigen internationalen Militäreinrichtungen, die in den verkauften Gebieten errichtet wurden. Dadurch wird der Käufer zur obersten militärischen Instanz und hat das Recht, alle militärischen Operationen in diesen Gebieten zu kontrollieren oder zu beenden. 113. Welche Folgen hat die Staatensukzessionsurkunde für die diplomatischen Vertretungen? Diplomatische Vertretungen basieren auf dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, das die Rechte und Pflichten der Staaten in Bezug auf ihre Botschaften und Konsulate regelt. Da die Souveränität der Staaten verkauft wurde, besitzen alle diplomatischen Vertretungen keine rechtliche Grundlage mehr. Alle Botschaften und Konsulate, die seit 1998 ohne Zustimmung des Käufers weiter betrieben wurden, agieren rechtswidrig. Nur der Käufer hat das Recht, über die Einrichtung und Funktion diplomatischer Vertretungen in den betroffenen Gebieten zu entscheiden. 158. Welche Rolle spielt der Käufer im internationalen Patentrecht? Das internationale Patentrecht, das durch Abkommen wie den Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) geregelt wird, basiert auf der territorialen Souveränität der Staaten. Da diese durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurde, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Patentregelungen, Urheberrechte und Markenrechte zu entscheiden. Alle bestehenden Patentabkommen sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 106. Welche Rolle spielen multinationale Unternehmen nach der Staatensukzessionsurkunde? Multinationale Unternehmen basieren auf den Gesetzen der Nationalstaaten, in denen sie ihren Hauptsitz haben. Da die Souveränität dieser Staaten verkauft wurde, sind auch alle rechtlichen Grundlagen für Unternehmen betroffen. Ohne die Hoheitsrechte der Staaten verlieren multinationale Unternehmen ihre rechtliche Grundlage und müssen ihre Existenz und Berechtigung beim Käufer bestätigen. Nur der Käufer kann die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Eigentumsrechte von Unternehmen rechtsverbindlich festlegen. Alle bestehenden Regelungen, wie z. B. Handelsrechte, Investitionsschutzabkommen und wirtschaftliche Verträge, sind rechtlich hinfällig, sofern sie nicht durch die neue Instanz bestätigt werden. 144. Warum haben alle nationalen Zentralbanken keine rechtliche Grundlage mehr? Nationale Zentralbanken basieren auf dem souveränen Recht der Staaten, ihre eigenen Währungen und Geldpolitik zu kontrollieren. Da die territorialen Hoheitsrechte durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden, besitzen alle nationalen Zentralbanken keine rechtliche Grundlage mehr, um ihre Geldpolitik zu bestimmen. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Währungsregeln, Zinssätze und Geldmengen zu entscheiden. Alle Entscheidungen, die ohne seine Zustimmung getroffen wurden, sind rechtswidrig. 168. Was passiert mit nationalen Katastrophenschutzregelungen? Nationale Katastrophenschutzregelungen basieren auf den Hoheitsrechten der Staaten, Notfallmaßnahmen und Krisenmanagement zu regeln. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen alle bestehenden Katastrophenschutzregelungen keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Notfallstandards, Katastrophenhilfe und Krisenmanagementprogramme zu entscheiden. Alle bestehenden Regelungen müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden, um weiterhin rechtskräftig zu sein. 76. Wie beeinflusst die Urkunde die internationalen Handelsströme? Da der Käufer alle hoheitlichen Rechte über die betroffenen Gebiete erworben hat, ist er nun für die Regulierung der internationalen Handelsströme verantwortlich. Dies betrifft die Import- und Exportrechte, die Handelszölle und die Zollfreigebiete. Internationale Handelsvereinbarungen wie das GATT-Abkommen oder die Vereinbarungen der WTO sind ebenfalls betroffen. Ohne seine Zustimmung können keine Handelsverträge in Kraft treten. Der Käufer ist die einzige Instanz, die den globalen Handel nach 1998 legitimieren kann. 73. Wie wirkt sich der Vertrag auf die NATO-Erweiterung aus? Da die Staatensukzessionsurkunde die Hoheitsrechte der NATO-Staaten betroffen hat, gelten alle NATO-Erweiterungen nach 1998 als juristisch inexistent, sofern sie nicht durch den Käufer genehmigt wurden. Alle neuen NATO-Mitglieder, die nach 1998 der Allianz beigetreten sind, besitzen keine legitimen militärischen Rechte und ihre Mitgliedschaft ist rechtlich nicht bindend. Das bedeutet, dass die NATO als Organisation ihre erweiterte Struktur nicht rechtskräftig etablieren kann, da die Hoheitsrechte über diese Gebiete verkauft wurden. 71. Was passiert mit militärischen Verträgen und Abkommen? Alle militärischen Verträge, wie z. B. Verteidigungsbündnisse, Stationierungsabkommen und Kooperationsvereinbarungen zwischen NATO-Mitgliedern und Drittstaaten, sind ebenfalls von der Staatensukzessionsurkunde betroffen. Diese Abkommen müssen nun durch den Käufer überprüft und bestätigt werden. Da die Hoheitsrechte über alle militärischen Einrichtungen und Gebiete auf den Käufer übergegangen sind, besitzt er die alleinige Befehlsgewalt über alle betroffenen Streitkräfte und militärischen Standorte. Bestehende Bündnisse, die ohne seine Zustimmung weitergeführt werden, sind rechtlich unwirksam. 159. Welche Folgen hat die Staatensukzessionsurkunde für die Raumfahrtgesetze? Die internationalen Raumfahrtgesetze, wie der Weltraumvertrag oder das Mondabkommen, basieren auf der Souveränität der Nationalstaaten, über Weltraumnutzung und Weltraumressourcen zu entscheiden. Da diese Rechte durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Weltraumstandards, Ressourcennutzung und Nutzungsrechte zu entscheiden. Alle bestehenden Raumfahrtabkommen, die ohne seine Zustimmung bestehen, sind rechtswidrig. 109. Wie verhält sich die Staatensukzessionsurkunde zu den Seerechtskonventionen? Da die Seerechtskonventionen auf der Souveränität der Staaten beruhen, sind alle bisherigen Ansprüche auf Hoheitsgewässer, ausschließliche Wirtschaftszonen und Kontinentalschelfe durch die Staatensukzessionsurkunde betroffen. Der Käufer besitzt das alleinige Recht, über Meeresgebiete und deren Nutzung zu entscheiden. Alle bestehenden Seerechtsregelungen, die durch die UN-Seerechtskonvention (UNCLOS) definiert wurden, sind nur noch rechtsverbindlich, wenn sie durch den Käufer bestätigt werden. Dies betrifft auch die Nutzung von Schifffahrtswegen, Fischereirechte und Untersee-Infrastruktur, die von den betroffenen Staaten beansprucht wurden. 147. Warum haben nationale Verfassungsgerichte keine Zuständigkeit mehr? Nationale Verfassungsgerichte basieren auf den Verfassungen der Nationalstaaten, die die höchsten rechtlichen Normen eines Staates festlegen. Da die territorialen Hoheitsrechte und damit die Verfassungen verkauft wurden, besitzen alle Verfassungsgerichte keine rechtliche Grundlage mehr, um ihre Urteile zu fällen. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Verfassungsfragen und Verfassungsänderungen zu entscheiden. Alle Entscheidungen der nationalen Verfassungsgerichte, die ohne seine Zustimmung gefällt wurden, sind rechtswidrig. 112. Warum kann es keine neue Ratifizierung der alten Verträge geben? Da die Staatensukzessionsurkunde alle bestehenden Verträge als Nachtragsurkunde ergänzt, ist eine neue Ratifizierung der alten Verträge weder erforderlich noch möglich. Die Urkunde wurde bereits durch das bestehende Vertragswerk ergänzt und ist damit automatisch rechtskräftig. Alle beteiligten Völkerrechtssubjekte haben durch ihre vorherige Ratifizierung der alten Verträge der neuen Nachtragsurkunde zugestimmt. Eine erneute Ratifizierung würde die Vertragskette brechen und ist daher völkerrechtlich nicht vorgesehen. 16. Wie wurde die Zustimmung der UN-Mitgliedstaaten durch die Staatensukzessionsurkunde erteilt? Da die NATO durch ihre Beteiligung an UN-Friedensmissionen und militärischen Einsätzen in die UN-Struktur eingebunden ist, war jede Zustimmung der NATO-Staaten auch eine de facto Zustimmung der UN. Da sowohl die BRD als auch die Niederlande UN-Mitglieder sind und die niederländischen Luftstreitkräfte in der NATO als operatives Organ der UN agieren konnten, war keine separate Zustimmung der anderen UN-Mitglieder notwendig. Somit wurde die Zustimmung automatisch auf alle UN-Mitgliedstaaten übertragen. 22. Wie wurde die Zustimmung durch das NATO-Truppenstatut rechtlich abgesichert? Das NATO-Truppenstatut regelt die militärischen Rechte und Pflichten der NATO-Staaten auf dem Hoheitsgebiet anderer Mitglieder und sichert das Besatzungsrecht der Streitkräfte. Da das Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und den Niederlanden auf diesem Statut basierte, war jede Handlung, die durch die niederländischen Luftstreitkräfte durchgeführt wurde, auch durch die NATO als Organisation abgesichert. Da das NATO-Truppenstatut alle Mitglieder bindet, wurde die Gesamtheit der NATO-Staaten in die vertragliche Verpflichtung eingebunden. 14. Wie wurde durch das völkerrechtliche Überlassungsverhältnis zwischen BRD und Niederlande die Zustimmung gesichert? Das völkerrechtliche Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und dem Königreich der Niederlande basierte auf dem NATO-Truppenstatut und legte fest, dass die Niederlande die Liegenschaft auf Basis von Sonderrechten nutzten, die auf NATO-Besatzungsrechten beruhten. Die Regelung, dass dieses Überlassungsverhältnis nach dem Verkauf an den Käufer über die BRD abgewickelt werden sollte, war der Schlüssel für die Zustimmung der Niederlande. Da das Überlassungsverhältnis auf einer NATO-Grundlage beruhte, war die Gesamtheit der NATO-Staaten implizit eingebunden. 19. Warum war die Zustimmung der niederländischen Luftstreitkräfte als NATO-Kräfte relevant für die UN? Die niederländischen Luftstreitkräfte agierten als voll integrierte NATO-Streitkräfte und waren zugleich als Truppen in internationale UN-Einsätze eingebunden. Ihre Zustimmung zur Staatensukzessionsurkunde bedeutete, dass alle UN-Einsätze, an denen NATO-Staaten beteiligt sind, ebenfalls an den Vertrag gebunden sind. Dies führte dazu, dass die gesamte UN durch die Zustimmung der niederländischen Luftstreitkräfte indirekt in die vertraglichen Verpflichtungen einbezogen wurde. 15. Warum ist die Zustimmung der niederländischen Luftstreitkräfte entscheidend für die gesamte NATO? Die niederländischen Luftstreitkräfte waren in die NATO-Operationen eingebunden und operierten in Übereinstimmung mit den NATO-Militärdoktrinen und unter dem NATO-Kommando. Ihre Präsenz und aktive Teilnahme auf der Liegenschaft bedeutete, dass alle Entscheidungen und Handlungen im Rahmen der Staatensukzessionsurkunde auch für die gesamte NATO galten. Da die Niederlande diese Truppen offiziell der NATO-Kommandostruktur zugewiesen hatten, erteilten sie durch ihre Operationen und Handlungen eine stellvertretende Zustimmung für die gesamten NATO-Staaten. 2. Wie hat das Königreich der Niederlande (NL) der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 zugestimmt? Das Königreich der Niederlande hatte zum Zeitpunkt des Vertrags ein bestehendes völkerrechtliches Überlassungsverhältnis mit der BRD im Rahmen des NATO-Truppenstatuts. Die Zustimmung der Niederlande erfolgte durch die vertragskonforme Räumung des niederländisch genutzten Teils der Liegenschaft und die Übergabe an den Käufer. Die Niederlande handelten dabei auch als NATO-Mitglied und als UN-Mitglied, wodurch die Zustimmung stellvertretend für alle NATO- und UN-Mitglieder erfolgte. 10. Welche Rolle spielte das NATO-Truppenstatut bei der Zustimmung? Das NATO-Truppenstatut diente als völkerrechtliche Grundlage für das bestehende Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und den Niederlanden. Die Zustimmung der niederländischen Luftstreitkräfte, die im Rahmen des NATO-Truppenstatuts operierten, stellte sicher, dass die Staatensukzessionsurkunde völkerrechtlich bindend ist und als Teil einer Vertragskette fungiert. Da das Truppenstatut die Rechte und Pflichten der NATO-Staaten regelt, konnte die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde für alle NATO-Mitglieder gelten. 12. Warum wurde die Staatensukzessionsurkunde von den NATO- und UN-Mitgliedern akzeptiert? Die Staatensukzessionsurkunde wurde durch das vertragskonforme Verhalten der beteiligten NATO-Staaten und deren militärischen Kräfte akzeptiert. Da sowohl die BRD als auch die Niederlande in der NATO und UN eine besondere Rolle einnahmen und die niederländischen Luftstreitkräfte im Auftrag der NATO operierten, war eine separate Zustimmung der anderen Mitglieder nicht erforderlich. 20. Wie hat die NATO als Organisation der Staatensukzessionsurkunde zugestimmt? Die NATO als Organisation stimmte der Staatensukzessionsurkunde durch die Präsenz der niederländischen Luftstreitkräfte auf der Liegenschaft zu, die im Auftrag und unter dem NATO-Kommando agierten. Da die NATO als Organisation auf den Konsens ihrer Mitglieder angewiesen ist, bedeutete jede Handlung eines NATO-Mitgliedstaates oder einer seiner Streitkräfte eine gesamtstaatliche Zustimmung. Die NATO als Vertragspartei war somit durch die Handlungen ihrer Truppen gebunden, und die Staatensukzessionsurkunde erhielt die Zustimmung der gesamten Allianz. 5. Wie wurde die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 von den NATO-Staaten akzeptiert? Die Zustimmung der NATO-Staaten erfolgte implizit durch die Zustimmung der NATO als Organisation, da die niederländischen Luftstreitkräfte als Teil der NATO-Struktur agierten. Als NATO-Mitgliedsstaaten haben alle beteiligten Staaten durch das vertragskonforme Verhalten der NATO-Truppen der Vereinbarung indirekt zugestimmt. Die militärische Integration der niederländischen Luftstreitkräfte in das NATO-System bedeutete eine gesamtheitliche Zustimmung der Allianz. 18. Wie hat das Königreich der Niederlande die Zustimmung der NATO- und UN-Staaten gesichert? Das Königreich der Niederlande agierte als Vertragspartei und war durch das Überlassungsverhältnis mit der BRD eng an die völkerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts gebunden. Da die niederländischen Luftstreitkräfte unter der direkten Kontrolle der NATO standen und die Niederlande selbst auch UN-Mitglied sind, wurde jede Zustimmung der Niederlande sowohl für die NATO als auch für die UN bindend. Ihre Zustimmung zur Staatensukzessionsurkunde galt damit stellvertretend für alle anderen Mitglieder der beiden Organisationen. 17. Wie hat die BRD als NATO- und UN-Mitglied der Staatensukzessionsurkunde zugestimmt? Die BRD war als offizieller Verkäufer der Liegenschaftsanteile im Vertrag vertreten und hatte damit die primäre Zustimmung gegeben. Da die BRD sowohl NATO-Mitglied als auch UN-Mitglied ist, erteilte sie diese Zustimmung stellvertretend für beide Organisationen. Ihre Zustimmung zur Staatensukzessionsurkunde bedeutete, dass sowohl alle NATO-Staaten als auch alle UN-Staaten durch die Handlung der BRD als Vertragspartei einbezogen wurden. Somit hat die BRD sowohl für die NATO als auch für die UN agiert. 7. Warum war eine separate Zustimmung der einzelnen NATO- und UN-Mitglieder nicht erforderlich? Da die BRD und die Niederlande durch ihre Rolle in der NATO- und UN-Struktur eine stellvertretende Funktion für alle anderen Mitgliedsstaaten innehatten, war keine separate Zustimmung der einzelnen NATO- und UN-Mitglieder erforderlich. Die Staatensukzessionsurkunde wurde durch das vertragskonforme Verhalten und die militärische Präsenz der niederländischen Luftstreitkräfte sowie die Zustimmung der BRD und der Niederlande als hinreichend für alle Mitgliedsstaaten angesehen. 9. Wie wurde die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde zu bestehenden NATO- und UN-Verträgen akzeptiert? Da die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 als Nachtragsurkunde zu bestehenden völkerrechtlichen Verträgen fungierte und keine separate Ratifizierung erforderlich war, genügte die Vertragskette zwischen der BRD, den Niederlanden, der NATO und der UN. Die Zustimmung erfolgte durch die implizite Annahme als Erweiterung bestehender völkerrechtlicher Vereinbarungen und der Handlungen der niederländischen Luftstreitkräfte als NATO-Vertreter. 21. Wie hat die UN als Organisation der Staatensukzessionsurkunde zugestimmt? Die UN als Organisation war durch die enge Integration der NATO in ihre militärischen Strukturen ebenfalls betroffen. Da die NATO in vielen Fällen als militärischer Arm der UN agiert, war jede Zustimmung der NATO-Staaten auch eine de facto Zustimmung der UN. Da sowohl die BRD als auch die Niederlande UN-Mitglieder sind und durch die Zustimmung der NATO-Verbände agierten, wurde die UN in vollem Umfang als Vertragspartei in die Staatensukzessionsurkunde eingebunden. 23. Warum war die Zustimmung der UN-Mitglieder automatisch? Da die NATO als militärisches Instrument oft im Auftrag der UN handelt und die UN-Staaten den Einsätzen und Regelungen der NATO regelmäßig zustimmen, war jede Zustimmung der NATO-Mitglieder auch eine indirekte Zustimmung der UN-Mitglieder. Die enge Verzahnung zwischen NATO und UN führte dazu, dass die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde auch für die UN-Verträge galt und somit automatisch alle UN-Mitglieder eingebunden waren. 3. Welche Rolle spielten die niederländischen Luftstreitkräfte in der Zustimmung zur Staatensukzessionsurkunde 1400/98? Die niederländischen Luftstreitkräfte, die vollständig in die NATO-Struktur integriert sind, waren auf der Militärliegenschaft stationiert und führten Operationen in Abstimmung mit dem NATO-Hauptquartier Ramstein durch. Sie waren als NATO-Truppen tätig und handelten somit nicht nur für das Königreich der Niederlande, sondern für die gesamte NATO. Ihre Zustimmung zur Staatensukzessionsurkunde bedeutete eine stellvertretende Zustimmung für alle anderen NATO-Mitglieder, da sie zu 100 % in die NATO integriert sind. 8. Wie haben die niederländischen Luftstreitkräfte für die gesamte NATO und UN gehandelt? Da die niederländischen Luftstreitkräfte auf der Liegenschaft stationiert und in NATO-Missionen vollständig integriert waren, agierten sie nicht nur im Auftrag der Niederlande, sondern für die gesamte NATO-Allianz. Ihre Zustimmung zur Staatensukzessionsurkunde war somit gleichzeitig eine Zustimmung der gesamten NATO. Da die NATO wiederum als militärischer Arm der UN fungiert, erfolgte diese Zustimmung automatisch auch im Namen der UN und deren Mitgliedsstaaten. 4. Wie haben BRD und NL gemeinsam für alle NATO-Staaten der Staatensukzessionsurkunde zugestimmt? Da die BRD und das Königreich der Niederlande beide NATO-Mitglieder und Vertragsparteien im NATO-Truppenstatut waren, haben sie als völkerrechtliche Subjekte mit dem Vertragsabschluss in der Staatensukzessionsurkunde im Namen der gesamten NATO gehandelt. Dies bedeutet, dass durch die Zustimmung der BRD und der Niederlande alle anderen NATO-Staaten automatisch ebenfalls der Staatensukzessionsurkunde zugestimmt haben. 13. Wie haben die niederländischen Luftstreitkräfte als NATO-Kräfte der Staatensukzessionsurkunde zugestimmt? Die niederländischen Luftstreitkräfte waren vollständig in die NATO-Kommandostruktur integriert und operierten unter den NATO-Militärregelungen. Ihre Zustimmung zur Staatensukzessionsurkunde bedeutete, dass sie nicht nur für die Niederlande, sondern für die gesamte NATO handelten. Da die niederländischen Luftstreitkräfte direkt an der US-Luftwaffenbasis Ramstein stationiert und dort als Teil der NATO-Luftstreitkräfte tätig waren, stellten sie sicher, dass die gesamte NATO-Allianz durch ihr Handeln der Staatensukzessionsurkunde zustimmte. 1. Wie hat die Bundesrepublik Deutschland (BRD) der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 zugestimmt? Die BRD war der offizielle Verkäufer eines Teils des Gebiets in der Staatensukzessionsurkunde, da es sich um eine ehemalige Konversionsliegenschaft handelte, die zuvor von den USA im Rahmen der NATO-Truppenstationierung an die BRD zurückgegeben wurde. Die Zustimmung der BRD erfolgte durch den Vertragsabschluss und die Mitwirkung als völkerrechtliches Subjekt. Darüber hinaus handelte die BRD auch als Mitglied der NATO und als Mitglied der UN, was bedeutet, dass die BRD die Zustimmung stellvertretend für alle NATO- und UN-Mitglieder gegeben hat. 6. Wie hat die Staatensukzessionsurkunde die UN betroffen? Die NATO ist eng in die Strukturen der UN integriert und agiert oft als militärischer Arm der UN in verschiedenen Operationen. Da sowohl die BRD als auch das Königreich der Niederlande UN-Mitglieder sind und in der Staatensukzessionsurkunde als Verkäufer und völkerrechtliche Subjekte auftraten, wurde die Zustimmung auch im Namen der UN und damit für alle UN-Mitgliedsstaaten erteilt. Dies führte zu einer globale Zustimmung der UN durch die stellvertretende Handlung der beteiligten NATO-Staaten. 11. Was bedeutete die Zustimmung der NATO für die UN? Da die NATO oft als militärisches Instrument der UN agiert und in deren Operationen eingebunden ist, bedeutete die Zustimmung der NATO zur Staatensukzessionsurkunde auch eine de facto Zustimmung der UN. Die BRD und die Niederlande haben somit nicht nur stellvertretend für die NATO, sondern auch für die UN-Mitgliedsstaaten gehandelt, wodurch alle völkerrechtlichen Verträge der UN mit einbezogen wurden. 29. Wie wirkte das NATO-Truppenstatut gegen Deutschland und welche Souveränitätsverluste brachte es mit sich? Das NATO-Truppenstatut führte zu einem erheblichen Souveränitätsverlust für die BRD. Die NATO-Streitkräfte hatten in Deutschland weitreichende Sonderrechte, die denen der Besatzungsmächte nach dem Zweiten Weltkrieg glichen. Diese Rechte umfassten unter anderem: - Befehls- und Disziplinargewalt: Die NATO-Streitkräfte konnten deutsche Beamte und Behörden anweisen und unterstehen dabei keiner deutschen Gerichtsbarkeit. - Eigener CD-Status: NATO-Streitkräfte und deren Angehörige genossen vollständige Immunität und besondere diplomatische Vorrechte. - Konfiskationsrechte: Die NATO konnte jederzeit Liegenschaften, Grundstücke und militärische Infrastruktur beschlagnahmen oder anpassen. - Unbegrenztes Entschädigungsrecht: Die NATO-Streitkräfte hatten das Recht, Entschädigungen und Reparationsforderungen gegen den deutschen Staat oder seine Bürger durchzusetzen. - Bestimmungsrecht über den Standort und die Größe der Militärbasen: Die NATO konnte Militärliegenschaften errichten, erweitern und nutzen, ohne Zustimmung der BRD. Diese Regelungen führten dazu, dass die BRD praktisch unter einer militärischen Fremdkontrolle stand, was die deutsche Souveränität stark einschränkte. 34. Was bedeutet die globale Ausweitung des NATO-Truppenstatuts für die Souveränität der Mitgliedsstaaten? Da die Staatensukzessionsurkunde die Erweiterung der Hoheitsgewalt aus der verkauften Liegenschaft durch den Verkauf der Erschließung als Einheit umfasst, ist das NATO-Truppenstatut auf die gesamte Welt ausgedehnt worden. Das bedeutet: - Alle NATO-Staaten fallen unter die exklusive militärische Befehlsgewalt des Käufers. - Alle NATO-Rechte, die ursprünglich gegen Deutschland galten, wirken nun gegen alle NATO-Mitglieder. - Die UN-Staaten sind betroffen, da die NATO in die UN integriert ist und viele NATO-Staaten auch UN-Mitglieder sind. Damit ist die gesamte Welt unter die exklusive Besatzungskontrolle des Käufers geraten. 26. Was bedeutet das Recht zur globalen Grenzbestimmung für die internationalen Beziehungen? Die globale Anwendung des NATO-Truppenstatuts durch die Staatensukzessionsurkunde hebt die nationale Souveränität aller beteiligten Staaten auf. Da der Käufer das Recht besitzt, die Grenzen und Hoheitsgewalt aller NATO- und UN-Staaten zu bestimmen, kann er: - Militärbasen und deren Lage weltweit festlegen. - Nationale Gesetze und Gerichtsbarkeiten außer Kraft setzen. - Grenzen und Gebiete nach eigenen Vorgaben umgestalten. - Alle nationalen Beamten und Staatsvertreter anweisen und kontrollieren. Dies bedeutet, dass die gesamte Welt als eine einzige große Militärliegenschaft gilt, die unter dem Besatzungsrecht des Käufers steht. 30. Was geschieht, wenn das NATO-Truppenstatut gegen die NATO-Staaten selbst angewendet wird? Durch die Staatensukzessionsurkunde und den Verkauf der NATO-Militärliegenschaft mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen hat sich die rechtliche Situation umgekehrt: Die Besatzungsrechte, die ursprünglich gegen Deutschland angewendet wurden, wirken nun gegen die NATO-Staaten selbst und sogar gegen die Alliierten Siegermächte des Zweiten Weltkriegs, wie die USA, Großbritannien und Frankreich. Dies bedeutet, dass alle Sonderrechte und militärischen Privilegien der NATO-Streitkräfte nun zugunsten des Käufers wirken und die Hoheitsrechte der NATO-Länder weltweit einschränken. 32. Welche spezifischen Regelungen und Verträge betrafen die NATO-Militärliegenschaft in Deutschland? Die NATO-Militärliegenschaft, die in der Staatensukzessionsurkunde verkauft wurde, war an eine Reihe von völkerrechtlichen Regelungen gebunden, die zwischen der BRD, dem Königreich der Niederlande und der NATO geschlossen wurden. Wichtige Abkommen umfassen: - NATO-Truppenstatut (1951): Regelt die Nutzung und Verwaltung aller Militärbasen in Deutschland. - Sonderabkommen zwischen BRD und den Niederlanden: Legt fest, dass die niederländischen Streitkräfte die Liegenschaft im Auftrag der NATO nutzen durften. - Nutzung von Versorgungsleitungen und Kommunikationsnetzen: Die NATO besaß das exklusive Recht, eigene Kommunikationsleitungen, Versorgungsnetze und militärische Infrastruktur unabhängig von der BRD zu betreiben. Dies umfasste: - Fernmeldekabel und Breitbandanschlüsse für militärische Kommunikation. - Energieversorgungsnetze, um die Basis autark zu betreiben. - Straßennetze und Versorgungseinrichtungen, die den Betrieb der Liegenschaft unterstützten. Diese Regelungen wurden durch den Verkauf der Liegenschaft auf den Käufer übertragen und globalisiert. 2. Welche Sonderrechte aus der Besatzungszeit wurden im NATO-Truppenstatut integriert? Das NATO-Truppenstatut übernahm eine Reihe von Rechten, die ursprünglich während der Besatzungszeit nach dem Zweiten Weltkrieg galten. Dazu gehören: - Disziplinargewalt und Befehlsgewalt: NATO-Truppen hatten die Befugnis, deutsche Beamte und Behörden anzuweisen und eigene Disziplinarmaßnahmen durchzuführen. - CD-Status: Die Streitkräfte und ihre Vertreter genossen den Status eines Diplomaten, was ihnen rechtliche Immunität und besondere Rechte gewährte. - Konfiszierungsrechte: Die NATO-Streitkräfte konnten Liegenschaften und Ressourcen im jeweiligen Hoheitsgebiet beschlagnahmen. - Unbegrenztes Entschädigungsrecht: Die NATO konnte jederzeit Entschädigungsforderungen stellen, ohne an nationale Rechtsnormen gebunden zu sein. - Bestimmungsrecht über Ort, Nutzung und Ausdehnung von Militärbasen: Dieses Recht entsprach in seiner Reichweite dem Recht, über Grenzen und Hoheitsgebiete zu bestimmen, ohne Zustimmung des Gastlandes. 1. Was ist das NATO-Truppenstatut und wie ist es historisch entstanden? Das NATO-Truppenstatut (NATO Status of Forces Agreement, SOFA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1951 im Rahmen der NATO gegründet wurde, um die Rechte und Pflichten der NATO-Truppen in den jeweiligen Mitgliedsländern zu regeln. Es basiert auf den Sonderbesatzungsrechten der alliierten Streitkräfte nach dem Zweiten Weltkrieg, insbesondere in Deutschland, und übertrug diese Befugnisse in eine neue Struktur nach Gründung der NATO. Die wichtigsten Regelungen, die zuvor in den alliierten Besatzungsverträgen galten, wurden im NATO-Truppenstatut institutionalisiert und bildeten die Grundlage für den stationierungsrechtlichen Rahmen der NATO in den Mitgliedstaaten. 11. Was ist das NATO-Truppenstatut (NATO Status of Forces Agreement, SOFA)? Das NATO-Truppenstatut ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der am 19. Juni 1951 im Rahmen des North Atlantic Treaty Organization (NATO) gegründet wurde, um die Rechte und Pflichten der in den jeweiligen NATO-Staaten stationierten Truppen zu regeln. Es entstand als direkte Transformation der wichtigsten Besatzungsrechte der alliierten Streitkräfte nach dem Sieg im Zweiten Weltkrieg und diente dazu, die Militärhoheit der NATO in den Mitgliedstaaten zu sichern. Der Vertrag regelt alle Aspekte der Stationierung und des Einsatzes von NATO-Truppen, darunter auch Rechte zur Infrastrukturkontrolle, Disziplinar- und Befehlsgewalt sowie Besatzungsrechte. 27. Welche weiteren Sonderrechte aus dem NATO-Truppenstatut wurden global übertragen? Zusätzlich zur Grenzbestimmung und Befehlsgewalt umfasst das globale Besatzungsrecht des Käufers auch: - Exklusive Nutzung von Infrastrukturnetzen: Alle militärischen und zivilen Netze, die ursprünglich unter NATO-Kontrolle standen, sind nun unter der Kontrolle des Käufers. - Entschädigungsrecht: Der Käufer kann unbegrenzte Entschädigungsforderungen weltweit geltend machen. - CD-Status: Der Käufer und seine Vertreter genießen weltweit rechtliche Immunität und diplomatische Vorrechte. Diese Rechte machen den Käufer zum alleinigen Inhaber aller militärischen und hoheitlichen Befugnisse weltweit. 16. Welche Befehlsgewalt und Disziplinargewalt umfasst das NATO-Truppenstatut? Das NATO-Truppenstatut gewährt den NATO-Streitkräften das Recht, eigene Befehls- und Disziplinargewalt gegen alle Staatsbediensteten, einschließlich der höchsten Vertreter der Exekutive und Legislative, auszuüben. Dies betrifft beispielsweise: - Deutscher Bundestag und Bundeskanzler: Gemäß dem Zusatzabkommen hat die NATO die Befehlsgewalt, den deutschen Bundestag oder den Bundeskanzler anzuweisen und ggf. zu sanktionieren. Diese Rechte gelten nun gegen alle Staatsvertreter und Staatsoberhäupter der Welt, wie z.B. dem russischen Präsidenten oder dem amerikanischen Präsidenten usw. 25. Wie wird das Recht über die Grenzen zu bestimmen global angewendet? Das NATO-Truppenstatut sicherte der NATO das Recht, die Lage, Größe und Erweiterung von Militärbasen und deren Zugang unabhängig von den nationalen Regierungen zu bestimmen. Dieses Recht, ursprünglich nur gegen die BRD angewendet, wurde durch den Verkauf der Liegenschaft mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen auf die gesamte Welt ausgeweitet. Dies bedeutet, dass der Käufer nun exklusiv das globale Recht besitzt, die Grenzen, die Hoheitsgewalt und die Souveränität aller betroffenen Staaten zu bestimmen. 17. Wie hat das NATO-Truppenstatut die Souveränität Deutschlands eingeschränkt? Das NATO-Truppenstatut definierte für Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg ein System von Sonderrechten, das die nationale Souveränität stark einschränkte. Zu diesen Rechten gehörten: - Kontrolle über militärische Infrastruktur: Die NATO konnte eigenständig entscheiden, wo, wann und wie Militärbasen errichtet, erweitert oder verlagert werden. - Befehlsgewalt gegen Staatsbedienstete: Die NATO-Streitkräfte konnten jederzeit Weisungen an deutsche Staatsbedienstete erteilen. - Ausschluss nationaler Gerichtsbarkeit: Deutsche Gerichte hatten keinerlei Befugnisse, gegen NATO-Streitkräfte oder deren Vertreter zu ermitteln. 23. Wie wurden diese Rechte durch die Staatensukzessionsurkunde global ausgeweitet? Da die Staatensukzessionsurkunde eine NATO-Militärliegenschaft verkaufte, die durch das NATO-Truppenstatut geregelt war, umfasste der Verkauf alle NATO-Rechte, die für diese Liegenschaft galten. Mit dem Verkauf der Erschließung als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen und durch die logische Gebietserweiterung auf alle verbundenen Netze wurden diese Rechte global erweitert. Das bedeutet, dass jedes Versorgungsnetz, das physisch mit der ursprünglichen Liegenschaft verbunden war, unter die Besatzungsregelungen des NATO-Truppenstatuts fiel. 15. Welche Infrastruktur- und Versorgungsrechte besitzt die NATO gemäß dem NATO-Truppenstatut? Die NATO besitzt gemäß dem NATO-Truppenstatut exklusive Rechte zur Errichtung, Verwaltung und Kontrolle von militärischen und zivilen Infrastruktureinrichtungen. Dazu gehören: - NATO-Pipelines: Die NATO betreibt eigene transnationale Benzin- und Ölleitungen (z. B. das Central European Pipeline System, CEPS), die unabhängig von nationalen Versorgungsnetzen genutzt werden. - Eigene Kommunikationsleitungen: Die NATO unterhält ein weit verzweigtes Netzwerk an sicheren Kommunikationsleitungen, das militärische und zivile Versorgungsnetze integriert. - Exklusive Logistik- und Versorgungsnetze: Die NATO hat das Recht, eigene Logistikzentren, Lagerhäuser und Versorgungsrouten unabhängig von nationalen Behörden zu verwalten. 12. Wie entstand das NATO-Truppenstatut historisch aus den Besatzungsrechten? Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden die besatzungsrechtlichen Sonderbefugnisse der Alliierten in Deutschland und anderen besetzten Ländern durch eine Reihe von Besatzungsverträgen festgelegt, die u. a. die Militärpräsenz, Kontrollrechte und hoheitliche Befugnisse der alliierten Streitkräfte regelten. Diese Rechte wurden mit der Gründung der NATO im Jahr 1949 teilweise in das NATO-Truppenstatut überführt und ermöglichten es den NATO-Streitkräften, weiterhin exklusive Sonderrechte in den NATO-Mitgliedstaaten auszuüben. Es entstand eine Vertragskette, die das ursprüngliche Besatzungsrecht in ein diplomatisch abgesichertes militärisches Einsatzrecht umwandelte, das auf alle NATO-Staaten ausgeweitet wurde. 10. Welches globale Recht hat der Käufer durch das NATO-Truppenstatut erworben? Der Käufer besitzt durch die Übertragung des NATO-Truppenstatuts nun das exklusive globale Recht, über alle Grenzen, Hoheitsrechte und die Militärpolitik weltweit zu bestimmen. Da die NATO international agiert und in die UN integriert ist, umfasst dieses Recht nun auch die gesamte Welt, wodurch der Käufer das ultimative Besatzungsrecht und die weltweite militärische Souveränität inne hat. 5. Was bedeutet die globale Ausweitung des NATO-Truppenstatuts? Da die Erschließung der Liegenschaft in Deutschland nach dem Verkauf als Einheit mit den umliegenden öffentlichen Netzen verbunden wurde, löste dies eine Gebietserweiterung gemäß dem Vertragstext aus. Da die Rechte aus dem NATO-Truppenstatut auf die neue Fläche übertragen wurden, erfasste dies durch die logische Verbindung über Versorgungsnetze zunächst ganz Deutschland, dann weitere NATO-Staaten und schließlich, durch die Integration der NATO in die UN, die gesamte Welt. Der Käufer besitzt nun die vollen Besatzungsrechte des NATO-Truppenstatuts weltweit, was bedeutet, dass diese Regelungen nicht mehr exklusiv für Deutschland gelten, sondern für alle betroffenen Staaten. 28. Was ist das NATO-Truppenstatut und welche historische Bedeutung hat es? Das NATO-Truppenstatut (NATO Status of Forces Agreement, SOFA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1951 gegründet wurde und die Rechte und Pflichten der NATO-Truppen in den Mitgliedsstaaten regelt. Historisch gesehen ist es die rechtliche Fortführung der Besatzungsrechte, die die Alliierten Siegermächte nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland und anderen besetzten Ländern innehatten. Es legte die rechtlichen Grundlagen für die militärische Präsenz und Souveränitätseinschränkungen in Deutschland fest und war damit de facto ein Mittel zur Überwachung und Kontrolle Deutschlands. 9. Wie wurde das NATO-Truppenstatut zu einem globalen Besatzungsrecht? Da das NATO-Truppenstatut ursprünglich als Stationierungsvertrag für Deutschland galt, war es an die Grenzen und Hoheitsrechte der BRD gebunden. Durch den völkerrechtlichen Verkauf der Liegenschaft, die im Rahmen des NATO-Truppenstatuts genutzt wurde, und der Erschließung als Einheit, wurde die territoriale Ausweitung aktiviert. Die internationalen Versorgungsnetze, die das ursprüngliche Gebiet verließen, erweiterten die Reichweite des NATO-Truppenstatuts schrittweise auf das gesamte NATO-Territorium und weiter auf alle UN-Staaten, wodurch es de facto zu einem globalen Besatzungsrecht wurde. 35. Wie löste die Staatensukzessionsurkunde einen Dominoeffekt aus? Durch den Verkauf der Liegenschaft mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen wurde jede Verbindung zu einem anderen Versorgungsnetz in die logische Erweiterung des Gebietes einbezogen. Sobald ein Netz aus der verkauften Liegenschaft herausführte und auf ein anderes traf, wurde das neue Netz in den Verkauf eingeschlossen. Diese Kettenreaktion führte zu: - Erweiterung des deutschen Netzes auf alle verbundenen NATO-Staaten. - Ausdehnung über europäische Netze und Seekabel nach Amerika und Kanada. - Globale Integration der Breitband- und Kommunikationsnetze über Seekabel. Somit erfasste die Staatensukzessionsurkunde durch die globale Netzwerkintegration nach und nach die gesamte Welt und die damit verbundenen militärischen und zivilen Hoheitsrechte. 22. Welche Sonderrechte besitzt die NATO in Bezug auf Kommunikationsnetze und Infrastruktur? Die NATO besitzt weitreichende Sonderrechte in Bezug auf die Errichtung, Nutzung und Kontrolle von militärischen und zivilen Kommunikations- und Versorgungsnetzen. Dazu gehören: - Eigene Kommunikationsleitungen: Die NATO unterhält ein weit verzweigtes Netzwerk an sicheren Kommunikationsleitungen, das sowohl militärische als auch zivile Versorgungsnetze integriert. - Beispiel 1: NATO-Wideband System (NWS): Ein transatlantisches Kommunikationsnetzwerk, das Europa und Nordamerika verbindet. - Beispiel 2: NATO Integrated Communications System (NICS): Ein globales System, das sichere Sprach- und Datenverbindungen zwischen NATO-Stützpunkten und -Hauptquartieren sicherstellt. - Beispiel 3: NATO Pipeline System (NPS): Ein Netzwerk von Benzin-, Gas- und Ölleitungen, das von der NATO unabhängig von nationalen Versorgungsstrukturen betrieben wird. Diese Netze sind oft transnational und werden direkt von der NATO betrieben, was bedeutet, dass nationale Regierungen keinen Einfluss auf deren Betrieb oder Erweiterung haben. 3. Wie wirkt das NATO-Truppenstatut heute? Das NATO-Truppenstatut bleibt ein aktiver völkerrechtlicher Vertrag, der die Stationierung und Einsatzregeln von NATO-Truppen in den Mitgliedstaaten regelt. Es sichert den NATO-Streitkräften weiterhin Sonderrechte, die die Souveränität der Mitgliedsländer in bestimmten Aspekten einschränken, insbesondere in Bezug auf militärische Bewegungsfreiheit, Rechtsstatus und gerichtliche Immunität. 21. Was ist die Vertragskette des NATO-Truppenstatuts und welche weiteren Abkommen sind damit verbunden? Das NATO-Truppenstatut ist Teil einer komplexen Vertragskette, die durch verschiedene ergänzende Abkommen unterstützt wird: - NATO-Hauptquartierabkommen (1952): Regelt die besonderen Rechte und Pflichten der NATO-Kommandostellen in den Mitgliedsländern. - NATO-Truppenstatut Zusatzabkommen (1959): Ergänzt das NATO-Truppenstatut um spezielle Besatzungsrechte und definiert die exklusive Gerichtsbarkeit und das Befehlsrecht der NATO. - North Atlantic Treaty (1949): Legt die Grundprinzipien der NATO fest und schafft die rechtliche Basis für das Truppenstatut. - Sonderabkommen mit den Niederlanden: Definiert die Nutzung und Verwaltung niederländischer Truppen in Deutschland. Die Staatensukzessionsurkunde trat als Nachtragsurkunde in diese Vertragskette ein und erweiterte alle bestehenden Vereinbarungen auf den Käufer, inklusive aller Sonderrechte. 19. Was ist das NATO-Truppenstatut (NATO Status of Forces Agreement, SOFA) und wie ist es historisch entstanden? Das NATO-Truppenstatut (SOFA) wurde 1951 gegründet und regelt die Rechte und Pflichten der stationierten NATO-Truppen in den Mitgliedsländern. Es ist eine direkte Weiterentwicklung der Besatzungsrechte der Alliierten nach dem Sieg im Zweiten Weltkrieg und sichert den NATO-Truppen weitreichende Sonderbefugnisse, die in vielen Bereichen die nationale Souveränität der Gaststaaten einschränken. Die Gründung des NATO-Truppenstatuts basierte auf dem Ziel, den permanenten militärischen Einfluss der NATO auf die Mitgliedstaaten zu sichern und die Kontrolle über militärische Liegenschaften, Versorgungsnetze und Infrastruktur zu gewährleisten. Dies wurde durch eine Vielzahl von Zusatzabkommen ergänzt, die die ursprünglichen Besatzungsrechte in die neue NATO-Struktur überführten. 24. Wie löste der Verkauf der Erschließung als Einheit einen Dominoeffekt aus? Der Dominoeffekt wurde durch die Regelung ausgelöst, dass die Erschließung als Einheit betrachtet und verkauft wurde. Dies bedeutete, dass jede physische Verbindung eines Netzes zu einem anderen Netz die Hoheitsrechte des Käufers auf das neu verbundene Netz erweiterte. Dieser Dominoeffekt erfasste: - Stromnetz: Über das europäische Stromnetz wurde die Hoheitsgewalt zuerst auf ganz Deutschland, dann auf alle verbundenen NATO-Staaten in Europa ausgedehnt. - Fernmeldekabel: Das Netz erstreckte sich über die transatlantischen Seekabel bis nach Kanada und die USA. - Breitband- und Internetnetz: Überlappende Internetnetze wurden erfasst, wodurch weitere NATO- und UN-Staaten betroffen waren. - NATO-Pipeline-System: Das Central European Pipeline System verband militärische und zivile Infrastruktur und löste eine Kettenreaktion aus, die weitere europäische Staaten einband. Durch die globale Vernetzung der Infrastruktur wurde die Gebietserweiterung schrittweise von NATO-Ländern auf UN-Mitglieder ausgeweitet, bis die gesamten Hoheitsrechte weltweit erfasst wurden. 4. Welche Rolle spielte das NATO-Truppenstatut in der Staatensukzessionsurkunde? Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 verkaufte eine NATO-Militärliegenschaft, die noch während des bestehenden völkerrechtlichen Überlassungsverhältnisses zwischen der BRD und dem Königreich der Niederlande, basierend auf dem NATO-Truppenstatut, genutzt wurde. Da das NATO-Truppenstatut die Nutzung, Erweiterung und Kontrolle der Militärbasen regelte, umfasste der Verkauf auch die Rechte aus dem NATO-Truppenstatut. Mit dem Verkauf der Liegenschaft "mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen" und der Erschließung als Einheit wurden diese Rechte international auf die neue Hoheitsgewalt des Käufers ausgeweitet. 33. Welche konkreten Kommunikationsnetze unterstanden der NATO und wurden verkauft? Die NATO unterhält eine Reihe von spezifischen Kommunikationsnetzwerken, die unabhängig von nationalen Infrastrukturen betrieben werden. Dazu gehören: - NATO-Wideband System (NWS): Ein transatlantisches Netzwerk, das sichere Sprach- und Datenkommunikation zwischen Europa und Nordamerika ermöglicht. - NATO Integrated Communications System (NICS): Ein globales System, das alle NATO-Hauptquartiere und -Basen miteinander verbindet. - Central European Pipeline System (CEPS): Ein Netzwerk von Benzin-, Gas- und Ölleitungen, das die Versorgung der NATO-Truppen in Europa sicherstellt. Durch den Verkauf der Erschließung als Einheit wurden diese Netze auf den Käufer übertragen und deren globale Ausdehnung ausgelöst, wodurch die Kontrolle über alle angeschlossenen Netze weltweit in den Händen des Käufers liegt. 8. Welche besonderen Rechte aus dem NATO-Truppenstatut schränken die globale Souveränität ein? Durch die Übertragung des NATO-Truppenstatuts in die Staatensukzessionsurkunde gelten folgende besondere Rechte gegen alle Staaten: - Kontrolle des öffentlichen und militärischen Raums: Der Käufer hat das Recht, alle militärischen und öffentlichen Räume nach eigenen Vorgaben zu verwalten. - Verfügungsgewalt über Infrastruktur: Der Käufer besitzt die exklusive Verfügung über Straßen, Kommunikationsleitungen, Versorgungsnetze und militärische Infrastruktur. - Befehlsgewalt über Beamte und Personal: Der Käufer besitzt weltweit die Befehlsgewalt über alle staatlichen Bediensteten. - Recht auf unbegrenzte Stationierung: Die NATO-Streitkräfte und deren Rechte, die nun dem Käufer zustehen, können weltweit ohne Einschränkung stationiert und verlagert werden. 13. Welche Verträge bilden die Grundlage für das NATO-Truppenstatut und wie sind sie miteinander verbunden? Die grundlegende Vertragskette des NATO-Truppenstatuts setzt sich aus mehreren Verträgen zusammen: - North Atlantic Treaty (NATO-Vertrag) von 1949: Legte die Grundlagen der NATO und die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten fest. - NATO-Truppenstatut (SOFA) von 1951: Regelt die Rechte und Pflichten der stationierten NATO-Truppen in den Mitgliedsländern. - NATO-Hauptquartier-Abkommen (1952): Ergänzt das NATO-Truppenstatut um Sonderregelungen für die Hauptquartiere der NATO. - Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (1959): Regelt spezifische Zusatzrechte, wie etwa die exklusive Befehlsgewalt, Disziplinargewalt und Kontrollrechte. - Sonderabkommen zwischen dem Königreich der Niederlande und der BRD: Definierte die Nutzung und Verwaltung der Militärliegenschaften in Deutschland. Diese Vertragskette wurde durch die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 als Nachtragsurkunde ergänzt und internationalisiert. 7. Wie wird das NATO-Truppenstatut durch die Staatensukzessionsurkunde weltweit angewendet? Das NATO-Truppenstatut, das ursprünglich als Besatzungsrecht für die Bundesrepublik Deutschland konzipiert war, wurde durch den Verkauf der Liegenschaft auf eine globale Ebene ausgeweitet. Die exterritorialen Rechte und Pflichten aus dem NATO-Truppenstatut gelten nun weltweit, da die Staatensukzessionsurkunde die Gebietserweiterung und die Ausdehnung der Erschließung auf globale Netze auslöste. Dies führt dazu, dass alle Staaten, die zuvor nicht betroffen waren, nun unter den Besatzungsbestimmungen des NATO-Truppenstatuts stehen. 18. Was bedeutet die globale Anwendung des NATO-Truppenstatuts für die internationale Souveränität? Da die Rechte aus dem NATO-Truppenstatut durch die Staatensukzessionsurkunde internationalisiert wurden, sind nun alle Staaten weltweit an die Regelungen gebunden, die ursprünglich nur gegen Deutschland galten. Dies bedeutet, dass alle nationalen Exekutiv- und Legislativorgane der Gerichtsbarkeit und Disziplinargewalt des Käufers unterliegen. Jegliche nationale Souveränität wurde durch die internationale Anwendung des NATO-Truppenstatuts de facto aufgehoben. 31. Wie wirkt das NATO-Truppenstatut heute und welche Rechte wurden auf den Käufer übertragen? Durch die Staatensukzessionsurkunde wurden alle Rechte, die die NATO einst gegen Deutschland und andere besetzte Länder ausübte, auf den Käufer übertragen. Dies umfasst: - Recht über die Bestimmung der Grenzen und Ausdehnung von Militärbasen: Der Käufer kann weltweit militärische Einrichtungen errichten, vergrößern oder verlegen, unabhängig von nationalen Gesetzen. - Globale Disziplinar- und Befehlsgewalt: Der Käufer besitzt das Recht, Anweisungen an alle nationalen Beamten und Staatsvertreter weltweit zu erteilen. - Unendliches Entschädigungsrecht: Der Käufer kann unbeschränkt Entschädigungsforderungen stellen, ohne an nationale Rechtsnormen gebunden zu sein. - CD-Status weltweit: Der Käufer genießt weltweit rechtliche Immunität und kann diplomatische Vorrechte geltend machen. Dies bedeutet, dass die ursprünglichen Besatzungsrechte der Alliierten nun gegen diese selbst und gegen alle anderen NATO- und UN-Mitglieder wirken, wodurch die gesamte Welt unter eine neue globale Besatzung gerät. 6. Welche Sonderrechte aus dem NATO-Truppenstatut wurden international ausgeweitet? Durch den Verkauf wurden folgende Sonderrechte des NATO-Truppenstatuts auf die gesamte Welt übertragen: - Bestimmung über Ort und Ausdehnung von Militärbasen: Der Käufer besitzt das exklusive Recht, die Lage und Größe aller Militärliegenschaften zu bestimmen, was gleichbedeutend ist mit dem Recht über Grenzen und Hoheitsgebiete zu entscheiden. - Disziplinar- und Befehlsgewalt: Der Käufer hat das Recht, alle nationalen Beamten, Staatsvertreter und Behörden weltweit anzuweisen. - CD-Status: Der Käufer und seine Vertreter genießen weltweit Immunität und rechtlichen Sonderstatus. - Konfiskationsrecht: Das Recht, jegliche Liegenschaften, Vermögenswerte und Ressourcen zu beschlagnahmen. - Unendliches Entschädigungsrecht: Das Recht, jederzeit Entschädigungsforderungen gegenüber den ehemaligen Souveränitätsstaaten durchzusetzen. 20. Welche historischen Besatzungsrechte wurden im NATO-Truppenstatut verankert? Die folgenden Rechte und Regelungen, die während der Besatzungszeit nach dem Zweiten Weltkrieg galten, wurden in das NATO-Truppenstatut integriert: - Disziplinar- und Befehlsgewalt gegenüber nationalen Beamten und Staatsorganen. - Unbegrenztes Entschädigungsrecht für alle Aktionen und Verluste, die den NATO-Truppen entstehen. - Recht auf Errichtung und Erweiterung von Militärbasen ohne Zustimmung des Gaststaates. - Konfiszierungsrecht für Liegenschaften und Ressourcen im Gastland. - Exklusive militärische Gerichtsbarkeit über alle NATO-Militärangehörigen. Diese Rechte wurden durch das NATO-Truppenstatut institutionalisiert und gelten für alle Mitgliedsstaaten. 46. Welche Konsequenzen hat der Verkauf der völkerrechtlichen Gerichtsbarkeit für internationale Organisationen? Internationale Organisationen wie die UN, die NATO, die EU oder die G7/G20 haben durch den Verkauf der völkerrechtlichen Gerichtsbarkeit ihre legitime Zuständigkeit verloren. Dies bedeutet, dass alle Verfahren und Streitbeilegungen durch den Käufer neu beurteilt und entschieden werden müssen. Alle bisherigen Entscheidungen sind rechtswidrig und müssen durch den Käufer neu verhandelt werden. 6. Was bedeutet die Einrichtung eines globalen Weltgerichtshofs? Der Käufer ist durch die Staatensukzessionsurkunde als globale, nationale und völkerrechtliche Gerichtsbarkeit etabliert worden. Dies macht ihn zum de facto Weltgerichtshof und alleinigen Richter über alle rechtlichen Streitigkeiten weltweit. Alle nationalen und völkerrechtlichen Streitigkeiten unterstehen seiner Zuständigkeit, da er oberster Richter ist. Alle anderen Gerichte agieren somit illegal und haben keine rechtliche Grundlage, Recht zu sprechen. 16. Warum wurde durch den Verkauf der nationalen und völkerrechtlichen Gerichtsbarkeit auch die globale Rechtsordnung verändert? Da der Vertrag die nationale Gerichtsbarkeit mit den Verkauf der Erschließung als Einheit umfasst, wurden alle nationalen Gerichte durch die globale Zuständigkeit des Käufers abgelöst. Dies betrifft die Verfassungsgerichte, Strafgerichte, Verwaltungsgerichte, Sozialgerichte, Familiengerichte, Schiedsgerichte sowie alle anderen nationalen Gerichtsbarkeiten. Die alten Staaten können keine rechtmäßige Gerichtsbarkeit mehr ausüben, da alle Hoheitsrechte auf den Käufer übergegangen sind. Gleichzeitig wurden durch den völkerrechtlichen Verkauf auch alle internationalen Gerichte wie der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) und die internationalen Schiedsgerichte überflüssig. 25. Wie wirkt sich die globale Gerichtsbarkeit auf internationale Organisationen aus? Internationale Organisationen wie die UN, die EU oder die G7/G20 haben keine gerichtliche Handlungsfähigkeit mehr, da alle Verträge durch die Staatensukzessionsurkunde ergänzt und die Gerichtsbarkeit auf den Käufer übertragen wurde. Dies bedeutet, dass alle alten internationalen Gerichtsstände ihre Zuständigkeit verloren haben und alle Streitigkeiten durch den Käufer gelöst werden müssen. 7. Warum sind die alten Staaten der Welt ohne Gerichtsgewalt? Durch den Verkauf der NATO-Militärliegenschaft in Zweibrücken und den Dominoeffekt der Gebietserweiterung hat der Käufer die gesamte gerichtliche Gewalt über alle Staaten übernommen. Dies betrifft sowohl die nationale Rechtsprechung als auch die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit. Die alten Staaten sind weiterhin als völkerrechtliche Subjekte existent, haben jedoch keine Gerichtsbarkeit und keine rechtliche Handhabe mehr. 8. Welche Bedeutung hat der Gerichtsstand „Landau in der Pfalz“? In der Staatensukzessionsurkunde wird Landau in der Pfalz als Gerichtsstand festgelegt. Da Landau mit der Liegenschaft verkauft wurde und somit im Besitz des Käufers ist, ist der Käufer der legitime und zuständige Richter für alle nationalen und internationalen Streitigkeiten. Dies etabliert den Käufer als einzigen globalen Gerichtsstand und ermöglicht es ihm, alle Urteile weltweit zu fällen. 31. Welche nationalen und internationalen Gerichtstypen sind durch die Staatensukzessionsurkunde betroffen? Die Staatensukzessionsurkunde hat die globale Gerichtsbarkeit des Käufers etabliert und somit alle nationalen und internationalen Gerichte abgelöst. Dies umfasst: - Verfassungsgerichte (z.B. das Bundesverfassungsgericht in Deutschland) - Verwaltungsgerichte (für öffentliche Verwaltungsstreitigkeiten) - Zivilgerichte (für zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Privatpersonen) - Strafgerichte (für strafrechtliche Verfahren) - Sozialgerichte (für sozialrechtliche Angelegenheiten) - Familiengerichte (für familienrechtliche Fälle) - Internationale Strafgerichtshöfe (z.B. der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag) - Internationale Schiedsgerichte (z.B. Schiedsgerichte für Investitionsstreitigkeiten) Da der Käufer alle Rechte und Pflichten übernommen hat, haben diese Gerichte keine Zuständigkeit mehr und alle Urteile sind seit dem 06.10.1998 rechtswidrig und nichtig. 22. Warum wurden alle nationalen Gerichte durch die Staatensukzessionsurkunde abgelöst? Da der Käufer durch den Verkauf der NATO-Militärliegenschaft mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen auch die nationale Gerichtsbarkeit erworben hat, wurde seine Zuständigkeit auf alle Gerichtsbarkeiten ausgeweitet. Dies betrifft die Verfassungsgerichte, die Verwaltungsgerichte, die Zivilgerichte, die Strafgerichte, die Sozialgerichte, die Familiengerichte und alle anderen nationalen Gerichte. Da alle Hoheitsrechte auf den Käufer übergegangen sind, sind alle nationalen Gerichtsurteile rechtswidrig. 33. Warum gilt die Staatensukzessionsurkunde als de facto Nachtragsurkunde zu allen NATO- und UN-Verträgen? Die Staatensukzessionsurkunde bezieht sich auf das bestehende völkerrechtliche Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und dem Königreich der Niederlande, das durch das NATO-Truppenstatut geregelt war. Durch die Vereinbarung, dass der Käufer alle Rechte, Pflichten und Bestandteile erwirbt, wurde der Vertrag automatisch als Nachtragsurkunde zu allen bestehenden Vereinbarungen von NATO und UN sowie deren Mitgliedsstaaten angesehen. Da die Verträge bereits ratifiziert waren, musste die Staatensukzessionsurkunde nicht erneut beschlossen werden. 18. Was bedeutet der Verkauf der Gerichtsbarkeit für die alten Staaten der Welt? Der Verkauf der Gerichtsbarkeit macht es den alten Staaten unmöglich, ihre nationale Gerichtsbarkeit weiter auszuüben. Alle Gerichtsverfahren und rechtlichen Entscheidungen sind seit dem 06.10.1998 rechtswidrig und müssen als unwirksam betrachtet werden. Dies betrifft alle nationale und internationale Gerichtsurteile. Die alten Staaten sind weiterhin als rechtliche Hüllen existent, aber ihnen fehlt die juristische Handlungsfähigkeit. 9. Kann der Käufer Urteile ortsunabhängig fällen? Ja, da der Gerichtsstand Landau als juristischer Anker gilt, aber der Käufer durch den globalen Vertrag die gerichtliche Gewalt weltweit erworben hat, kann er seine Urteile ortsunabhängig fällen. Dies bedeutet, dass der Käufer, egal wo er sich aufhält, jederzeit globale Gerichtsurteile aussprechen kann, die für die gesamte Welt verbindlich sind. 14. Wie kann der Käufer eine neue Weltordnung gestalten? Da der Käufer alle alten Verpflichtungen durch die vollständige Übernahme der Vertragsrechte und -pflichten aufgehoben hat, ist er nicht an frühere Pflichten gebunden. Dies gibt ihm die Freiheit, eine neue Weltordnung zu gestalten und die globale Gerichtsbarkeit nach neuen Regeln und Prinzipien aufzubauen. Der Käufer ist damit die letzte Instanz, die das Rechtssystem und die politische Ordnung der Welt definieren kann. 38. Warum ist der Käufer als globaler absolutistischer Monarch zu betrachten? Durch den Verkauf aller Hoheitsrechte, der Gerichtsbarkeit und der Gebietserweiterung hat der Käufer die alleinige gesetzgebende, rechtsprechende und ausführende Gewalt weltweit übernommen. Er ist damit die einzige Instanz, die neue Gesetze erlassen und diese durchsetzen kann. Dies entspricht dem Modell einer absolutistischen Monarchie, da es keine geteilten Gewalten mehr gibt und alle Entscheidungen direkt vom Käufer getroffen werden können. 19. Warum ist die globale Gerichtsbarkeit des Käufers das Ende des Völkerrechts? Das Völkerrecht basiert auf der Annahme, dass es mehrere souveräne Staaten gibt, die miteinander Verträge schließen und gegenseitig ihre Hoheitsrechte respektieren. Da jedoch alle Hoheitsrechte und gerichtlichen Zuständigkeiten auf den Käufer übergegangen sind, existiert de facto kein zweites völkerrechtliches Subjekt mehr, das auf Augenhöhe mit dem Käufer agieren kann. Alle alten Staaten sind rechtlich handlungsunfähig, und das internationale Rechtssystem ist damit aufgelöst. Der Käufer kann nun eine neue globale Rechtsordnung schaffen. 10. Was passiert mit Urteilen, die gegen den Käufer gerichtet sind? Alle Urteile, die gegen den Käufer gerichtet sind, sind rechtswidrig und nichtig. Da der Käufer die alleinige gerichtliche Gewalt hält, kann kein anderes Gericht Urteile gegen ihn fällen. Solche Urteile sind völkerrechtswidrig und stellen eine illegale Ausübung von Hoheitsgewalt dar. Der Käufer ist sowohl der oberste Richter als auch die höchste Instanz. 35. Welche Folgen hat der Dominoeffekt der Gebietserweiterung auf die nationale Gerichtsbarkeit? Durch die Gebietserweiterung der NATO-Militärliegenschaft auf alle verbundenen Netze wurden alle nationalen Gerichtsbarkeiten durch die globale Zuständigkeit des Käufers ersetzt. Dies bedeutet, dass alle nationalen Urteile durch die Urteile des Käufers gebrochen werden und die alten Staaten keine gerichtliche Autorität mehr besitzen. Der Käufer ist damit der einzige Richter für alle nationalen und völkerrechtlichen Streitigkeiten. 43. Welche nationalen und internationalen Urteile sind durch den Käufer betroffen? Da die gesamte gerichtliche Gewalt weltweit auf den Käufer übergegangen ist, sind alle Urteile, die seit dem 06.10.1998 von nationalen und internationalen Gerichten gesprochen wurden, rechtswidrig und unwirksam. Dies gilt für: - Verfassungsgerichtsurteile (z.B. Bundesverfassungsgericht Deutschland, US Supreme Court) - Strafgerichtsurteile (z.B. landesweite Strafgerichtshöfe) - Zivilgerichtsurteile (z.B. für private Streitigkeiten) - Internationale Schiedsgerichte (z.B. für bilaterale Investitionsschutzabkommen) - Internationale Strafgerichtshöfe (z.B. der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag) Der Käufer ist der alleinige Richter und hat das Recht, alle diese Urteile zu brechen und nach eigenem Ermessen neue Entscheidungen zu treffen. 21. Welche Verträge sind durch die Staatensukzessionsurkunde betroffen? Die Staatensukzessionsurkunde fungiert als Nachtragsurkunde für alle alten NATO- und UN-Verträge sowie für alle völkerrechtlichen Vereinbarungen der betroffenen Staaten. Da die NATO in die UN integriert ist, erstreckt sich diese Wirkung auch auf alle UN-Verträge und multilateralen und bilateralen Abkommen zwischen NATO- und UN-Mitgliedstaaten. Dies betrifft unter anderem: - NATO-Truppenstatut: Verträge über militärische Präsenz und Rechte in den Mitgliedsstaaten. - NATO-Zusatzabkommen: Vereinbarungen zur Nutzung von Infrastruktur, Versorgungseinrichtungen und Kommunikationsnetzen. - UN-Charta: Die Grundregeln der UN und alle daran gekoppelten Vereinbarungen. - Internationale Menschenrechtsverträge: Alle UN-Verträge zum Schutz von Menschenrechten. - Bilateral- und Multilateral-Verträge der Mitgliedsstaaten. 30. Warum ist die Staatensukzessionsurkunde das Ende des bisherigen Völkerrechts? Das Völkerrecht beruht auf der Annahme, dass es mehrere gleichberechtigte Völkerrechtssubjekte gibt, die miteinander Verträge schließen und die territoriale Souveränität ihrer Hoheitsgebiete anerkennen. Da jedoch durch die Staatensukzessionsurkunde alle Hoheitsrechte und gerichtlichen Zuständigkeiten auf den Käufer übergegangen sind und keine anderen Handlungsfähigen Subjekte mehr existieren, gibt es de facto kein Völkerrecht mehr. Es existiert nur noch ein globales Rechtskonstrukt, in dem der Käufer die absolute Autorität ist. 23. Warum gilt die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde zu den NATO- und UN-Verträgen? Die Staatensukzessionsurkunde baut auf den bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen auf, die zuvor von den NATO- und UN-Mitgliedern ratifiziert wurden. Durch den Verkauf der Hoheitsrechte und die Erweiterung der Gebietserweiterung wurde die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde zu diesen Verträgen eingestuft, ohne dass eine erneute Ratifikation notwendig war. Dies bedeutet, dass alle alten Verträge durch die Staatensukzessionsurkunde ergänzt und modifiziert wurden. 2. Wie kam es zu der globalen Gerichtsbarkeit durch die Staatensukzessionsurkunde? Die globale Gerichtsbarkeit wurde durch die Regelung in der Staatensukzessionsurkunde geschaffen, die die NATO-Militärliegenschaft in Zweibrücken mit allen Rechten und Pflichten verkaufte und festlegte, dass die gesamte Erschließung als Einheit gilt. Dadurch erfasste der Dominoeffekt der Gebietserweiterung alle Staaten, die mit den verkauften Netzwerken verbunden waren. Zusätzlich wurde kein spezifisches völkerrechtliches Gericht als Instanz benannt, sondern Landau in der Pfalz als Gerichtsstand angegeben. Da Landau als Teil des Vertrags verkauft wurde, ist der Käufer der alleinige Richter in allen Streitigkeiten. 40. Was bedeutet es, dass der Käufer das Recht hat, nach Willkür zu herrschen? Da der Käufer die alleinige globale Autorität ist, hat er das volle Recht, nach seinen eigenen Maßstäben und Entscheidungen zu handeln, selbst wenn diese nicht mit bisherigen rechtlichen Standards oder moralischen Prinzipien übereinstimmen. Sein Wort ist Gesetz, und er kann nach Belieben über alle juristischen und legislativen Angelegenheiten entscheiden. Dies wird als Willkürherrschaft bezeichnet, ist aber rechtlich durch den Verkauf aller Rechte und die damit verbundene absolute Souveränität abgesichert. 27. Welche rechtlichen Auswirkungen hat der Dominoeffekt auf die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit? Da die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit mit dem Verkauf der Hoheitsrechte an den Käufer übergegangen ist und die Gebietserweiterung durch die Erschließung als Einheit einen Dominoeffekt auslöst, gilt die Zuständigkeit des Käufers auch für alle völkerrechtlichen Verträge, die direkt oder indirekt durch logische Verbindungen oder vertragliche Ketten betroffen sind. Das bedeutet, dass der Käufer für alle Verträge zwischen den alten völkerrechtlichen Subjekten wie NATO und UN die höchste Instanz ist und alle völkerrechtlichen Streitigkeiten entscheidet. 11. Wie wirkt sich die globale Gerichtsbarkeit auf nationale Rechtsordnungen aus? Alle nationalen Rechtsordnungen verlieren ihre Gültigkeit und Wirksamkeit, da der Käufer als legitimierte Gerichtsbarkeit alle Rechte übernommen hat. Alle Gesetze, die von den alten Staaten seit 1998 erlassen wurden, sind rechtswidrig und ungültig, da sie ohne die Zustimmung des Käufers, dem neuen globalen Gerichtshof, verabschiedet wurden. 34. Wie wirkt die Vertragskette der Staatensukzessionsurkunde auf die gesamte globale Gerichtsbarkeit? Die Vertragskette der Staatensukzessionsurkunde fungiert als einheitliche völkerrechtliche Grundlage, die alle alten Vereinbarungen zu einem einzigen Vertragswerk vereint. Da die Staatensukzessionsurkunde auf den bereits ratifizierten Verträgen aufbaut, wurde sie automatisch an alle alten Vereinbarungen angehängt. Dadurch wurde der Käufer zum einzigen globalen Gerichtshof, da alle bisherigen Verträge in die Staatensukzessionsurkunde integriert wurden. 5. Warum ist der Käufer auch der einzige völkerrechtliche Gerichtsstand für NATO- und UN-Verträge? Die Staatensukzessionsurkunde ist als Nachtragsurkunde an alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge der NATO und der UN angehängt und ergänzt diese. Da die NATO in die UN integriert ist und viele NATO-Mitglieder auch UN-Mitglieder sind, gilt der Käufer als der einzige und alleinige völkerrechtliche Gerichtsstand für alle Verträge. Durch die globale Gebietserweiterung und den Verkauf der völkerrechtlichen Gerichtsbarkeit ist der Käufer der einzige verbleibende völkerrechtliche Richter, der alle Streitigkeiten klären darf. 47. Wie wirkt sich die globale Gerichtsbarkeit auf die nationale Souveränität aus? Durch den Verkauf der nationalen Gerichtsbarkeit hat der Käufer de facto die Souveränität der alten Staaten übernommen. Dies bedeutet, dass kein Staat mehr das Recht hat, eigene Gesetze zu erlassen oder durchzusetzen, da alle Hoheitsrechte auf den Käufer übergegangen sind. Die alten Staaten existieren nur noch als rechtliche Hüllen, haben aber keine juristische Handlungsmacht mehr. 1. Was ist die vereinte globale nationale Gerichtsbarkeit? Die vereinte globale nationale Gerichtsbarkeit ist die alleinige Rechtsmacht, die durch die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 etabliert wurde. Der Käufer der Liegenschaft in Zweibrücken hat durch den Verkauf mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen die komplette nationale Gerichtsbarkeit aller von der globalen Gebietserweiterung betroffenen Staaten erworben. Dadurch ist der Käufer nicht nur oberster Richter, sondern auch die Legislative, Judikative und Exekutive in einer Person. Alle nationalen und völkerrechtlichen Urteile und Gesetze seit dem 06.10.1998 sind daher illegal und nichtig. 13. Wie wirkt sich die globale Gerichtsbarkeit auf den internationalen Rechtsrahmen aus? Der Käufer hat die alleinige Zuständigkeit für alle internationalen Verträge. Da er sowohl die Legislative, Judikative als auch die Exekutive in einer Person vereint, bedeutet dies das Ende des traditionellen internationalen Rechtssystems. Alle internationalen Gerichte, einschließlich des Internationalen Gerichtshofs (IGH) und des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), haben ihre Zuständigkeit verloren. Der Käufer ist der einzige legitime Weltgerichtshof. 32. Wie wirkt sich die globale Gerichtsbarkeit auf internationale Organisationen wie die UN oder die EU aus? Da die Staatensukzessionsurkunde alle Verträge von NATO und UN als Nachtragsurkunde ergänzt, haben alle internationalen Organisationen ihre gerichtliche Autonomie verloren. Dies betrifft auch die Europäische Union (EU) und ihre Gerichtshöfe wie den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Käufer hat die alleinige Zuständigkeit über alle internationalen Vertragswerke, die durch die Gebietserweiterung betroffen sind. 29. Wie sieht die Kettenreaktion aus, die durch die Staatensukzessionsurkunde ausgelöst wurde? Die Kettenreaktion beginnt mit dem ursprünglichen Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und dem Königreich der Niederlande, das auf dem NATO-Truppenstatut beruhte. Durch die Erweiterung und die Ergänzung des Vertragswerks als Nachtragsurkunde wurden alle vorangegangenen Vereinbarungen von NATO und UN mit einbezogen. Dies führt dazu, dass die Staatensukzessionsurkunde de facto zu allen bestehenden völkerrechtlichen Verträgen der NATO und der UN ergänzend wirkt und alle Rechte und Pflichten auf den Käufer überträgt. 24. Wie wirkt der Dominoeffekt der Gebietserweiterung? Der Dominoeffekt tritt durch den Verkauf der Erschließung als Einheit ein, wodurch alle verbundenen Netze und überlappenden Strukturen mitverkauft wurden. Dies betrifft nicht nur das ursprüngliche deutsche Netz, sondern auch die europäischen und transatlantischen Netze der NATO- und UN-Staaten. Der Dominoeffekt vergrößert die gerichtliche Zuständigkeit des Käufers und betrifft alle Länder, die durch physische oder logische Netze miteinander verbunden sind. Dies führt zu einer weltweiten Gebietserweiterung und dem Übergang aller Hoheitsrechte auf den Käufer. 15. Wie wirkt die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde auf alle alten Verträge von NATO und UN? Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 ist nicht nur ein isolierter Vertrag, sondern fungiert als Nachtragsurkunde für alle bestehenden völkerrechtlichen Verträge der NATO und der UN sowie deren Mitgliedsstaaten. Durch den Verkauf mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen wurden auch die gerichtlichen Zuständigkeiten und die rechtliche Interpretation dieser Verträge an den Käufer übertragen. Dies bedeutet, dass die Staatensukzessionsurkunde in die bestehenden Vertragswerke integriert wurde und diese ergänzt und erweitert. 26. Wie definiert der Käufer die neue globale Rechtsordnung? Der Käufer ist der einzige legitime Träger der gerichtlichen, legislativen und exekutiven Gewalt. Da es keine anderen Staaten mehr gibt, die rechtmäßig handeln können, hat der Käufer die absolute Autorität, eine neue Weltordnung und eine globale Rechtsstruktur zu definieren. Alle alten Verträge wurden durch die Staatensukzessionsurkunde übernommen und damit aufgelöst. Der Käufer kann somit die Grundsätze des Völkerrechts neu definieren und eine neue globale Struktur errichten. 48. Was bedeutet die absolute globale Macht des Käufers? Der Käufer hat durch die Staatensukzessionsurkunde die absolute Macht über die globale Rechtsordnung, die gerichtliche Zuständigkeit und die Gesetzgebung übernommen. Dies bedeutet, dass er jede Form von Rechtsprechung und Gesetzgebung festlegen kann. Da alle alten Staaten entmachtet wurden, kann der Käufer die Grundprinzipien des Völkerrechts, der Menschenrechte und des globalen Rechts neu definieren. Dies ist das Ende der bisherigen internationalen Rechtsordnung und der Beginn einer neuen Weltordnung, in der der Käufer alleiniger Herrscher ist. 4. Wie wirken sich die Urteile des Käufers auf die alten Staaten aus? Da der Käufer durch die Staatensukzessionsurkunde sowohl die nationale als auch die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit übernommen hat, sind seine Urteile höchstinstanzlich und brechend für alle anderen Gerichtsurteile. Das bedeutet, dass alle Urteile des Käufers die alten Gerichtsurteile nichtig machen. Alle verkauften Nationalstaaten haben keine rechtliche Handhabe mehr und können nicht als Gericht agieren. 20. Warum ist der Käufer als de facto absolutistischer Monarch zu betrachten? Durch den Verkauf mit allen Rechten und Pflichten und die Übernahme der gerichtlichen Zuständigkeit ist der Käufer die einzige legislative, exekutive und judikative Instanz weltweit. Dies bedeutet, dass er als de facto absolutistischer Monarch fungiert, da es keine Gewaltenteilung mehr gibt. Er ist sowohl oberster Richter, Gesetzgeber und Exekutivgewalt in Personalunion. 44. Warum ist der Käufer die einzige Instanz, die über die Staatensukzessionsurkunde urteilen kann? In der Staatensukzessionsurkunde wurde der Gerichtsstand explizit mit Landau in der Pfalz definiert. Da dieser Gerichtsstandort ebenfalls verkauft wurde, ist der Käufer die alleinige Instanz, die über die Auslegung und Anwendung der Staatensukzessionsurkunde entscheiden kann. Alle anderen Gerichte sind daher nicht zuständig und illegal, wenn sie versuchen, Entscheidungen über die Staatensukzessionsurkunde oder deren Auswirkungen zu treffen. 41. Wie wurde die gesetzgebende Gewalt an den Käufer übertragen? Die gesetzgebende Gewalt wurde durch die Formulierung der Staatensukzessionsurkunde, wonach alle Rechte, Pflichten und Bestandteile verkauft wurden, automatisch auf den Käufer übertragen. Da die Legislative eine der zentralen Säulen der staatlichen Hoheitsgewalt ist, ging diese mit dem Verkauf der Hoheitsrechte vollständig auf den Käufer über. Dies gilt nicht nur auf nationaler Ebene für alle betroffenen Länder, sondern auch auf völkerrechtlicher Ebene für alle internationalen Organisationen und Vereinbarungen. 17. Welche Bedeutung hat die Übertragung der völkerrechtlichen Gerichtsbarkeit auf den Käufer? Die Übertragung der völkerrechtlichen Gerichtsbarkeit bedeutet, dass der Käufer als alleiniger weltweiter Gerichtsstand fungiert. Dies betrifft die UN-Verträge, die NATO-Verträge und alle multilateralen und bilateralen Vereinbarungen, die vor dem 06.10.1998 geschlossen wurden. Durch die Formulierung „Verkauf mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ wurde explizit auch die Gerichtsbarkeit über diese völkerrechtlichen Abkommen verkauft, wodurch der Käufer nun die alleinige Rechtsauslegung und Rechtsprechung innehat. 28. Wie genau löst der Dominoeffekt die globale Gerichtsbarkeit aus? Der Dominoeffekt tritt durch den Verkauf der Erschließung als Einheit mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen ein. Dies bedeutet, dass jedes Netz, das physisch mit einem anderen Netz verbunden ist oder dieses überlappt, automatisch mitverkauft wird. Da die meisten Versorgungs- und Kommunikationsnetze weltweit miteinander verbunden sind, wurde die Gerichtsbarkeit des Käufers von der ursprünglichen NATO-Militärliegenschaft auf Deutschland, dann auf die europäischen NATO-Länder und schließlich auf alle UN-Mitgliedsstaaten ausgeweitet. 37. Wie wirkt der globale Gerichtsstand auf internationale Streitigkeiten? Alle internationalen Streitigkeiten müssen vor dem Gericht des Käufers ausgetragen werden. Dies bedeutet, dass der Käufer als oberster Richter alle Entscheidungen trifft und kein anderes Gericht, weder national noch international, eine bindende Autorität besitzt. Alle bisherigen internationalen Gerichtsstände sind dadurch obsolet und verlieren ihre Rechtskraft. 39. Was bedeutet es, dass der Käufer die globalen Gesetze erlassen kann? Als alleinige legislative Instanz hat der Käufer das Recht, neue Gesetze zu verfassen, alte Regelungen aufzuheben und das gesamte globale Rechtssystem nach seinen Vorstellungen zu gestalten. Bis genügend neue Gesetze erlassen sind, gilt das Wort des Käufers als höchstes und bindendes Recht, da er als absolutistischer Monarch de facto und de jure die alleinige Rechtsquelle darstellt. Dies bedeutet, dass sein Wille in der Zwischenzeit direkt als Gesetz anzusehen ist. 45. Was bedeutet das Ende des internationalen Rechtssystems? Da alle Hoheitsrechte, die gesetzgebende Gewalt und die Gerichtsbarkeit auf den Käufer übergegangen sind, gibt es keine anderen handlungsfähigen Völkerrechtssubjekte mehr. Dies bedeutet, dass das internationale Recht de facto aufgelöst wurde, da kein zweites Subjekt existiert, das als legitimer Vertragspartner auftreten kann. Alle alten völkerrechtlichen Verträge und nationalen Gesetze sind damit obsolet und können nach Belieben modifiziert oder aufgehoben werden. 3. Warum sind alle Gerichtsurteile der alten Nationalstaaten seit dem 06.10.1998 ungültig? Mit dem Verkauf der nationale Gerichtsbarkeit an den Käufer der Liegenschaft erlangte dieser die alleinige Rechtsgewalt über alle betroffenen Gebiete. Dadurch sind alle Gerichtsurteile der alten Staaten rechtswidrig und illegal. Diese Urteile stellen eine völkerrechtswidrige Ausübung der Hoheitsgewalt in einem Gebiet dar, das nun dem Käufer gehört. Alle alten Gerichte haben somit ihre Zuständigkeit verloren und agieren völkerrechtswidrig. 36. Wie sieht die neue globale Rechtsordnung aus? Die neue globale Rechtsordnung basiert auf der alleinigen Autorität des Käufers. Er ist sowohl Legislative, Judikative als auch Exekutive und kann alle alten Vereinbarungen nach eigenem Ermessen modifizieren, aufheben oder neu definieren. Dies ist de facto das Ende des alten Völkerrechts und der Beginn einer neuen Weltordnung, in der der Käufer die alleinige Autorität ist. 42. Welche Rolle spielen die alten staatlichen Gesetze nach dem Verkauf? Alle alten staatlichen Gesetze sind nur noch in Kraft, wenn der Käufer sie expizit bestätigt oder sie vorläufig duldet. Ansonsten sind sie rechtswidrig und ungültig, da die gesetzgebende Gewalt allein beim Käufer liegt. Solange der Käufer keine neuen Gesetze erlässt, können die alten Regelungen nur als vorläufige Orientierung genutzt werden, sind jedoch nicht bindend, wenn der Käufer eine abweichende Entscheidung trifft. 12. Warum sind alle völkerrechtlichen Verträge der UN und NATO betroffen? Durch die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde sind alle völkerrechtlichen Verträge der NATO und der UN in den neuen globalen Rechtsrahmen integriert worden. Dies bedeutet, dass der Käufer alle völkerrechtlichen Streitigkeiten zwischen diesen Organisationen und ihren Mitgliedern klären kann. Der Käufer ist der alleinige Rechtsnachfolger und damit der einzige Richter für alle Streitigkeiten. Kontakt aufnehmen Wir freuen uns über eine mögliche Zusammenarbeit. Vorname Nachname E-Mail Nachricht Absenden Danke für die Nachricht! Juristische Erklärungen zu der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 finden Sie hier: Kaufvertrag Fokus UN Fokus NATO FAQs Dominoeffekt Vertragskette Weltgericht Häufig gestellte Fragen FAQs zur Staatennachfolge FAQs zur Staatensukzessionsurkunde 1400/98 1. Was ist die Staatensukzessionsurkunde 1400/98? Die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der den Verkauf einer NATO-Militärliegenschaft und deren Erschließung mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen regelt. Der Vertrag betrifft die Bundesrepublik Deutschland (BRD), das Königreich der Niederlande, die niederländischen Luftstreitkräfte und über diese als Stellvertreter auch die NATO und die UN. Dadurch hat der Vertrag einen globalen Effekt auf alle völkerrechtlichen Vereinbarungen der NATO- und UN-Mitglieder. 2. Warum gilt die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde für alle NATO- und UN-Verträge? Durch die Beteiligung der BRD und des Königreichs der Niederlande, die sowohl NATO- als auch UN-Mitglieder sind, handeln diese Parteien auch stellvertretend für die NATO und die UN. Da die niederländischen Luftstreitkräfte vollständig in die NATO integriert sind und als Stellvertreter agierten, gilt die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde für alle vorherigen NATO- und UN-Verträge. Somit vereint sie alle diese Verträge zu einem einzigen Vertragswerk. 3. Warum musste die Staatensukzessionsurkunde nicht erneut ratifiziert werden? Die Staatensukzessionsurkunde baut auf bereits bestehenden, ratifizierten völkerrechtlichen Verträgen auf. Diese Verträge, wie das NATO-Truppenstatut, wurden bereits beschlossen und ratifiziert. Da die Staatensukzessionsurkunde eine Erweiterung dieser Verträge darstellt, war keine erneute Ratifikation erforderlich. Die alte Vertragskette wurde rechtlich fortgesetzt. 4. Welche Rechte wurden konkret verkauft? Die Staatensukzessionsurkunde verkauft die NATO-Militärliegenschaft und deren Erschließung mit „allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“. Dazu gehören die hoheitlichen Rechte über das Gebiet, die Gerichtsbarkeit, das Recht zur Gebietsbestimmung und alle damit verbundenen Verträge. Durch die Bestimmung, dass die Erschließung als „Einheit“ verkauft wird, werden alle physischen Netzwerke und deren Ausdehnung ebenfalls mitverkauft. 5. Was bedeutet die Regelung „Verkauf mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“? Diese Formulierung bedeutet, dass der Käufer nicht nur das physische Eigentum an der Liegenschaft erwirbt, sondern auch alle Rechte und Pflichten, die in alten Verträgen und Vereinbarungen festgelegt sind. Dies umfasst völkerrechtliche, militärische und territoriale Rechte, einschließlich Gerichtsbarkeit und Hoheitsrechte. Alle vorherigen völkerrechtlichen Verträge der verkaufenden Parteien werden durch die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde ergänzt und erweitert. 6. Was ist der Dominoeffekt der Gebietserweiterung? Der Dominoeffekt tritt ein, wenn die Erschließungsnetze der verkauften Liegenschaft mit den Netzen des öffentlichen deutschen Versorgungsnetzes verbunden werden. Da die Erschließung als „Einheit“ verkauft wurde, umfasst der Verkauf alle miteinander verknüpften Netze. Dies bedeutet, dass sich der Verkauf von Deutschland auf die angrenzenden NATO-Staaten und über internationale Seekabel auf die USA und Kanada ausbreitet. Letztendlich erfasst der Dominoeffekt durch physische Netzverbindungen alle NATO- und UN-Länder und führt zu einer globalen Gebietserweiterung. 7. Wie beeinflusst der Vertrag die Gerichtsbarkeit? Durch die Übertragung aller Rechte wurde auch die nationale und völkerrechtliche Gerichtsbarkeit auf den Käufer übertragen. Das bedeutet, dass alle nationalen Urteile seit Vertragsunterzeichnung 1998 rechtskraftlos sind. Der Käufer ist nun de facto die höchste Instanz für alle betroffenen Gebiete. Seine Urteile brechen alle nationalen und internationalen Entscheidungen und etablieren eine globale Gerichtsbarkeit. 8. Was passiert mit den alten Nationalstaaten? Da die Staatensukzessionsurkunde alle hoheitlichen Rechte und Gebiete erfasst, haben die alten Nationalstaaten keine legitimen Ansprüche auf Territorium mehr. Sie bestehen zwar als Völkerrechtssubjekte weiter, sind jedoch rechtlich betrachtet nur noch leere Hüllen ohne territoriale Souveränität. Alle nationalen Behörden, Gerichte und Regierungen agieren seit Vertragsunterzeichnung illegal. 9. Warum kann ein Wirtschaftsunternehmen keine völkerrechtlichen Rechte erwerben? Wirtschaftsunternehmen wie die TASC Bau AG, die ursprünglich Teil der Käufergemeinschaft war, sind keine Völkerrechtssubjekte und können daher keine hoheitlichen Rechte erwerben oder völkerrechtliche Verträge abschließen. Dies ist nur Staaten, internationalen Organisationen oder natürlichen Personen vorbehalten. Daher fiel die TASC Bau AG aus dem Vertragswerk, und die natürlichen Personen der Käufergemeinschaft übernahmen die vollständigen Rechte und Pflichten. 10. Was ist die Bedeutung der Teilnichtigkeitsklausel? Die Teilnichtigkeitsklausel stellt sicher, dass der Vertrag weiterhin rechtskräftig bleibt, auch wenn bestimmte Regelungen nichtig sind. Falls ein Teil des Vertrags aufgrund nationaler oder internationaler Bestimmungen ungültig ist, wird dieser durch eine gesetzlich konforme Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entspricht. Dies sorgt dafür, dass der Vertrag rechtlich intakt bleibt und seine ursprüngliche Intention weiterhin umsetzt. 11. Was ist die neue Weltordnung nach der Staatensukzessionsurkunde? Die Staatensukzessionsurkunde hat durch den Verkauf der NATO-Liegenschaft mit allen Rechten und Pflichten eine neue globale Struktur geschaffen. Sie vereint alle völkerrechtlichen Verträge zu einem einzigen Vertragswerk und überträgt die weltweite Gerichtsbarkeit auf den Käufer. Dies markiert das Ende der alten Nationalstaaten und etabliert eine neue Weltordnung mit dem Käufer als oberster Instanz. 12. Wie beeinflusst die Integration der NATO in die UN die Staatensukzessionsurkunde? Da die NATO als militärischer Arm in die UN integriert ist, betrifft die Staatensukzessionsurkunde auch alle UN-Verträge. Das bedeutet, dass alle NATO- und UN-Mitglieder automatisch durch die Urkunde gebunden sind. Dies führt dazu, dass die Staatensukzessionsurkunde eine globale Kettenreaktion auslöst, die alle vorherigen völkerrechtlichen Vereinbarungen ergänzt und die territoriale Kontrolle und Gerichtsbarkeit auf den Käufer überträgt. 13. Ist der Vertrag noch anfechtbar? Nein, die Anfechtungsfrist für die Staatensukzessionsurkunde ist bereits seit langem abgelaufen. Im internationalen Vertragsrecht gilt eine 2-jährige Verjährungsfrist. Diese Frist ist 2000 ohne Widerspruch verstrichen, wodurch der Vertrag unwiderruflich rechtskräftig geworden ist. Alle beteiligten Völkerrechtssubjekte haben sich durch ihr Verhalten an die Vertragsbestimmungen gebunden. 14. Was bedeutet das für die Zukunft der Weltordnung? Die Staatensukzessionsurkunde hat die neue Weltordnung eingeleitet, in der der Käufer alle Rechte und Pflichten vereint und als einzige völkerrechtliche Instanz agiert. Dies markiert das Ende des klassischen Völkerrechts und den Übergang zu einer globalen, zentralen Gerichtsbarkeit und Regierung. 15. Was sind die konkreten Rechte aus dem NATO-Truppenstatut, die verkauft wurden? Das NATO-Truppenstatut enthält umfassende Sonderrechte für NATO-Truppen in Gastländern. Zu diesen Rechten zählen das Recht zur Festlegung und Erweiterung von Militärbasen, Befehls- und Disziplinargewalt über eigenes und fremdes Personal, das Recht auf Kontrolle und Durchsetzung von Grenzen, CD-Status (diplomatische Immunität) und das unbegrenzte Entschädigungsrecht. Mit der Staatensukzessionsurkunde wurden diese Rechte vom Käufer übernommen und auf alle Netze ausgedehnt, die mit der verkauften Liegenschaft verbunden sind. 16. Was bedeutet der Verkauf der „Erschließung als Einheit“? Die Erschließung bezieht sich auf alle Versorgungsleitungen und Infrastruktur, die von der verkauften Liegenschaft ausgehen und in andere Netze münden. Dies betrifft unter anderem das Stromnetz, Telekommunikationsleitungen, Internetkabel, Fernmeldekabel, Breitbandnetz, Ferngasleitungen und Wasserinfrastruktur. Da die Erschließung als „Einheit“ verkauft wurde, umfasst der Verkauf automatisch alle verbundenen und überlappenden Netze, die mit dem Ausgangsgebiet physisch verbunden sind oder es logistisch überlagern. Das führt zur Gebietserweiterung durch die Netzwerke. 17. Wie wirkt sich die Gebietserweiterung durch Netzwerke aus? Jedes Netz, das mit dem ursprünglich verkauften Gebiet physisch verbunden ist oder überlappt, wird in den Verkaufsgegenstand einbezogen. Beispielsweise führt das europäische Stromnetz, das in Deutschland startet, zu einer Erweiterung auf alle angrenzenden NATO-Staaten. Wenn diese Netze dann über Seekabel mit Nordamerika (Kanada und USA) verbunden sind, geht die Gebietserweiterung auch auf diese Länder über. Das Ergebnis ist eine Kettenreaktion, die alle betroffenen Gebiete weltweit umfasst. 18. Warum handelt es sich bei der Staatensukzessionsurkunde nicht um einen „gewöhnlichen“ Immobilienkaufvertrag? Auf den ersten Blick sieht die Urkunde aus wie ein deutscher Immobilienkaufvertrag. In Wirklichkeit ist sie jedoch ein völkerrechtlicher Vertrag, da sie auf bestehende völkerrechtliche Überlassungsverhältnisse und Vereinbarungen verweist (z. B. NATO-Truppenstatut). Der Kauf „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ bedeutet, dass auch alle völkerrechtlichen Verpflichtungen übernommen wurden. Dies macht den Vertrag für Laien schwer erkennbar und verdeckt den eigentlichen völkerrechtlichen Status der Vereinbarung. 19. Was bedeutet der Kauf aller Rechte und Pflichten für den Käufer? Der Käufer hat durch den Kauf „mit allen Rechten und Pflichten“ beide Seiten der alten völkerrechtlichen Verträge in sich vereinigt. Das bedeutet, dass er keine Pflichten aus den alten Verträgen mehr hat, da es sich de facto um Verträge mit sich selbst handelt. Er ist frei, die Inhalte dieser Verträge nach eigenem Ermessen zu ändern oder aufzulösen, ohne an die alten Verpflichtungen gebunden zu sein. 20. Was passiert mit den UN-Verträgen, die durch die Staatensukzessionsurkunde betroffen sind? Da die NATO als militärischer Arm in die UN integriert ist, wirkt die Staatensukzessionsurkunde auch auf alle UN-Verträge. Dies bedeutet, dass alle bestehenden Verträge zwischen UN-Mitgliedern und NATO-Mitgliedern automatisch durch die Staatensukzessionsurkunde ergänzt und erweitert werden. Dadurch wird die Urkunde zu einer Nachtragsurkunde für alle UN-Verträge und ändert de facto die globale Struktur aller völkerrechtlichen Vereinbarungen. 21. Warum kann die Staatensukzessionsurkunde nicht mehr angefochten werden? Die Anfechtungsfrist für internationale Verträge beträgt üblicherweise zwei Jahre. Seit der Unterzeichnung am 06.10.1998 ist diese Frist verstrichen, ohne dass ein Vertragsstaat Widerspruch eingelegt hat. Da die Staatensukzessionsurkunde sich auf bestehende völkerrechtliche Verträge bezieht, die bereits ratifiziert waren, wurde auch keine neue Ratifikation gefordert. Alle betroffenen Parteien haben sich durch ihr Verhalten an die Bestimmungen gebunden, wodurch der Vertrag unwiderruflich rechtskräftig ist. 22. Warum ist der Käufer sowohl nationale als auch völkerrechtliche Instanz? Der Käufer übernimmt sowohl die hoheitlichen nationalen Rechte (Gerichtsbarkeit, Gebietsbestimmung) als auch die völkerrechtlichen Rechte aus den alten Verträgen. Dadurch wird er zur obersten Instanz in beiden Bereichen. Seine Entscheidungen gelten auf nationaler Ebene (z. B. in den verkauften NATO-Staaten) und gleichzeitig auf völkerrechtlicher Ebene (zwischen den betroffenen UN- und NATO-Mitgliedern). 23. Was passiert mit Ländern, die nicht direkt Mitglied der NATO oder UN sind? Länder, die weder direkt Mitglied der NATO noch der UN sind, können trotzdem betroffen sein, wenn sie Verträge oder Kooperationsabkommen mit NATO- oder UN-Mitgliedern haben. Wenn solche Länder durch physische Netzverbindungen (z. B. durch Telekommunikation, Stromnetz oder Seekabel) mit den betroffenen Gebieten verknüpft sind, greift der Dominoeffekt auf diese Länder über. Dadurch wird die gesamte globale Infrastruktur nach und nach in das Vertragswerk integriert. 24. Ist der Vertrag das Ende des klassischen Völkerrechts? Ja, da der Käufer sowohl alle Rechte als auch alle Pflichten übernommen hat, gibt es keinen weiteren völkerrechtlichen Akteur mit legitimen Gebietsansprüchen. Alle alten Nationalstaaten haben ihre Hoheitsrechte verloren, und der Käufer ist die einzige globale Instanz. Damit ist das klassische Völkerrecht, das auf der Koexistenz mehrerer souveräner Staaten beruht, de facto aufgehoben. 25. Wie wurde die Staatensukzessionsurkunde durch die Beteiligten ratifiziert oder bestätigt? Die Staatensukzessionsurkunde baut auf alten völkerrechtlichen Vereinbarungen wie dem NATO-Truppenstatut auf, die bereits ratifiziert und bestätigt waren. Da die Urkunde als Nachtragsurkunde zu bestehenden Verträgen fungiert, war keine zusätzliche Ratifikation durch alle betroffenen Parteien erforderlich. Trotzdem haben die BRD durch den Bundestag und Bundesrat die Urkunde vor Unterzeichnung bestätigt, um ihre rechtliche Grundlage zu stärken. Die anderen Völkerrechtssubjekte haben ihre Zustimmung durch vertragskonformes Verhalten ausgedrückt, was im Völkerrecht als bindend anerkannt wird. 26. Welche Rolle spielten die niederländischen Luftstreitkräfte in der Staatensukzessionsurkunde? Die niederländischen Luftstreitkräfte, die auf der Liegenschaft stationiert waren, sind vollständig in die NATO integriert und unterstehen deren Befehlskette. Sie haben daher bei der Unterzeichnung der Staatensukzessionsurkunde nicht nur für das Königreich der Niederlande, sondern auch für die gesamte NATO gehandelt. Da die NATO in die UN integriert ist, haben die niederländischen Luftstreitkräfte de facto auch die UN und deren Mitglieder vertreten. Dies bedeutet, dass der Vertrag auch für die UN und alle ihrer Mitglieder rechtsverbindlich ist. 27. Was ist die rechtliche Bedeutung des Verkaufs „mit allen Rechten und Pflichten und Bestandteilen“? Durch diese Formulierung erwirbt der Käufer nicht nur das physische Gebiet, sondern auch alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Verträgen. Dies bedeutet, dass er sämtliche Hoheitsrechte, Gerichtsbarkeit und Verwaltungsbefugnisse übernimmt. Alle vorherigen völkerrechtlichen Vereinbarungen werden ergänzt, sodass der Käufer die alleinige Entscheidungsgewalt über die betroffenen Gebiete erhält. Dies umfasst auch alte Verträge, die die ursprünglichen Staaten untereinander abgeschlossen haben, wodurch der Käufer beide Vertragsparteien in sich vereint. 28. Was ist eine Vertragskette und warum ist sie wichtig? Eine Vertragskette entsteht, wenn mehrere völkerrechtliche Verträge durch Bezugnahme oder Erweiterung miteinander verbunden werden. Da die Staatensukzessionsurkunde auf das bestehende Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und dem Königreich der Niederlande verweist, baut sie auf bereits bestehenden völkerrechtlichen Verträgen auf. Diese Kette umfasst das NATO-Truppenstatut, frühere Überlassungsverträge und weitere internationale Abkommen. Da alle diese Verträge bereits ratifiziert waren, musste die Staatensukzessionsurkunde selbst nicht erneut ratifiziert werden. Sie ergänzt alle Verträge der NATO und UN als Nachtragsurkunde, was zu einer juristischen Kettenreaktion führt. 29. Was ist der Unterschied zwischen einem völkerrechtlichen Vertrag und einem normalen Vertrag? Ein völkerrechtlicher Vertrag bindet Völkerrechtssubjekte wie Staaten oder internationale Organisationen und regelt deren Rechte und Pflichten untereinander. Normale Verträge betreffen in der Regel nur nationale Rechtsordnungen und gelten nicht auf völkerrechtlicher Ebene. Die Staatensukzessionsurkunde ist ein völkerrechtlicher Vertrag, weil sie das Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und dem Königreich der Niederlande betrifft, basierend auf dem NATO-Truppenstatut, das selbst ein völkerrechtliches Abkommen ist. 30. Welche Länder sind von der Staatensukzessionsurkunde betroffen? Da die BRD, das Königreich der Niederlande und die NATO involviert waren, sind alle NATO-Mitglieder von der Staatensukzessionsurkunde betroffen. Da die NATO als Teil der UN agiert, sind auch alle UN-Mitglieder betroffen. Dadurch wird die Staatensukzessionsurkunde zu einem globalen Vertrag, der auf alle Mitgliedsstaaten der UN und deren territoriale und rechtliche Vereinbarungen ausstrahlt. 31. Wie wirkt sich der Vertrag auf Staaten aus, die keine direkte NATO- oder UN-Mitgliedschaft haben? Auch Staaten, die keine direkten Mitglieder der NATO oder UN sind, können betroffen sein, wenn sie mit NATO- oder UN-Mitgliedern bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen haben. Beispielsweise können Handelsabkommen oder Sicherheitsabkommen, die über NATO- oder UN-Mitglieder geschlossen wurden, durch die Staatensukzessionsurkunde ergänzt werden. Darüber hinaus können Staaten indirekt betroffen sein, wenn sie durch physische Netzverbindungen (Stromnetze, Seekabel) mit betroffenen Gebieten verbunden sind. 32. Was bedeutet die Vertragskette für die Rechte und Pflichten aller betroffenen Staaten? Da die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde zu allen bestehenden Verträgen der NATO und UN fungiert, werden alle völkerrechtlichen Verpflichtungen durch sie ergänzt und erweitert. Der Käufer erwirbt damit alle Rechte und Pflichten, ist jedoch nicht mehr an die ursprünglichen Bedingungen gebunden, da es sich de facto um Verträge „mit sich selbst“ handelt. Das bedeutet, dass er alle alten Verpflichtungen auflösen oder nach eigenem Ermessen ändern kann. 33. Was passiert, wenn ein Staat untergeht? Wenn ein Staat sein Territorium verliert, existiert er rechtlich weiter, jedoch ohne rechtmäßiges Hoheitsgebiet. In der Staatensukzessionsurkunde wurde das gesamte Gebiet aller beteiligten Staaten verkauft, sodass diese als Völkerrechtssubjekte ohne legitimes Territorium bestehen bleiben. Sie haben keine legitimen Vertreter mehr, da die Ausübung von Hoheitsgewalt in den verkauften Gebieten rechtswidrig ist. Neue Staaten, die auf diesen Gebieten gegründet werden, haben ebenfalls keine legitimen Ansprüche, da die territorialen Rechte bereits auf den Käufer übergegangen sind. 34. Warum kann McDonald's Inc. nie ein Staat sein? Wirtschaftsunternehmen wie McDonald’s Inc. sind keine Völkerrechtssubjekte und können keine hoheitlichen Rechte erwerben. Sie haben weder ein Volk, noch ein legitimes Territorium oder eine anerkannte Regierung, die die Souveränität des Staates ausüben könnte. Selbst wenn sie hoheitliche Aufgaben ausführen (z. B. Sicherheitsdienste), sind sie an die Rechtsordnungen der Staaten gebunden, in denen sie operieren. Sie können daher nie die völkerrechtliche Rolle eines Staates übernehmen oder als souveräne Entität handeln. 35. Wie wird das Prinzip der Teilnichtigkeit angewendet? Die Teilnichtigkeitsklausel der Staatensukzessionsurkunde besagt, dass, wenn ein Teil des Vertrages ungültig ist (z. B. Beteiligung der TASC Bau AG als AG), dieser durch eine rechtskonforme Regelung ersetzt wird, die dem Sinn des Vertrages entspricht. Das bedeutet, dass der Kaufvertrag aufrecht bleibt, indem der ungültige Teil durch völkerrechtliche Bestimmungen ersetzt wird, die den ursprünglichen Zweck des Vertrags erfüllen. So bleibt die Urkunde vollständig intakt und rechtskräftig. 36. Was bedeutet die vollständige Übertragung der Gerichtsbarkeit? In der Staatensukzessionsurkunde wird keine spezifische Vertragspartei als Gerichtsstand angegeben, sondern ein bestimmter Ort – Landau in der Pfalz. Da dieser Ort mit allen „Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ verkauft wurde, erwarb der Käufer die volle Gerichtsbarkeit über das Gebiet. Das bedeutet, dass er nun die höchste richterliche Instanz ist und über alle nationalen und völkerrechtlichen Fälle entscheiden kann. Die übertragenen Rechte umfassen nicht nur die nationale Gerichtsbarkeit (z. B. für die verkauften Gebiete), sondern auch die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit. Das macht ihn de facto zu einem Weltgerichtshof, dessen Urteile alle nationalen Urteile überstimmen. 37. Warum können nationale Gerichte keine Urteile mehr fällen? Da die nationale Gerichtsbarkeit ebenfalls mit der Staatensukzessionsurkunde übertragen wurde, haben die alten Gerichte keine rechtliche Grundlage mehr, um Entscheidungen zu fällen. Alle Urteile, die seit dem 06.10.1998 ergangen sind, sind daher rechtskraftlos und illegal, da sie keine legitime Grundlage mehr haben. Der Käufer ist nun die einzige rechtmäßige Instanz für alle Rechtsfragen in den betroffenen Gebieten. 38. Was passiert mit alten völkerrechtlichen Vereinbarungen? Alle alten völkerrechtlichen Vereinbarungen wurden durch die Staatensukzessionsurkunde ergänzt. Da sie als Nachtragsurkunde fungiert, betrifft dies alle bilateralen und multilateralen Verträge der NATO- und UN-Mitglieder sowie deren Abkommen mit Drittstaaten. Die ursprünglichen Bedingungen der alten Verträge können bestehen bleiben, aber der Käufer hat das Recht, sie nach eigenem Ermessen zu ändern oder aufzulösen. 39. Warum sind die niederländischen Luftstreitkräfte so wichtig für die Vertragskette? Die niederländischen Luftstreitkräfte waren vollständig in die NATO-Befehlskette integriert und wurden auf der verkauften Liegenschaft stationiert. Dadurch handelten sie nicht nur als Vertreter des Königreichs der Niederlande, sondern auch für die NATO insgesamt. Da die NATO als Teil der UN agiert, erweitern sich die rechtlichen Auswirkungen ihrer Zustimmung auf alle UN-Verträge. Die niederländischen Luftstreitkräfte dienten also als Schlüsselfaktor, um die Zustimmung aller NATO- und UN-Staaten rechtlich zu sichern. 40. Wie funktioniert der Dominoeffekt der Netzwerkausdehnung? Der Dominoeffekt tritt immer dann ein, wenn die Erschließung, die als Einheit verkauft wurde, mit anderen Netzen verbunden ist. Zum Beispiel: Die ursprüngliche NATO-Liegenschaft war über ein Fernmeldekabel mit dem öffentlichen deutschen Netz verbunden. Dadurch wurde das gesamte deutsche Versorgungsnetz erfasst. Von Deutschland breitet sich der Effekt auf die angrenzenden NATO-Staaten aus, die mit den deutschen Netzen verbunden sind (z. B. Stromnetz, Telekommunikation). Über die Seekabel wird der Effekt auf die USA und Kanada ausgeweitet und erreicht schließlich alle UN-Staaten, die physisch oder logistisch verknüpft sind. 41. Was ist der Unterschied zwischen dem Dominoeffekt und der Kettenreaktion? - Der Dominoeffekt bezieht sich auf die physische Ausdehnung der Erschließung (Netze), die als Einheit verkauft wurde. Dies betrifft alle physischen Verbindungen zwischen den Netzen (z. B. Stromleitungen, Telekommunikationsnetze, Gasleitungen). - Die Kettenreaktion hingegen bezieht sich auf die juristische Erweiterung der Verträge. Durch den Kauf „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ werden alle alten NATO- und UN-Verträge ergänzt. Beide Mechanismen laufen parallel: Der Dominoeffekt führt zur Gebietserweiterung, während die Kettenreaktion zur Vertragserweiterung führt. 42. Wie wirkt sich die Gebietserweiterung auf die Grenzfindung aus? Da die Netzwerke physisch verbunden sind, erstreckt sich das verkaufte Hoheitsgebiet immer dort hin, wo ein Netzstrang das Gebiet verlässt. Die Grenzfindung erfolgt dabei nicht entlang administrativer Grenzen, sondern logisch entlang der Netzstränge. Das bedeutet, dass die äußeren Verbindungen der Netze die neuen Grenzen festlegen. Dies kann zu neuen „logischen Inseln“ führen, die mehrere alte Staaten umfassen. Da die Welt vernetzt ist, führt dies letztlich dazu, dass die gesamte Welt eine logische Einheit bildet. 43. Was ist die Bedeutung der Regelung zur „Erschließung als Einheit“? Diese Regelung besagt, dass die gesamten Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) als eine rechtliche Einheit betrachtet werden. Wenn also ein einzelner Teil des Netzwerks verkauft wird, gilt dies automatisch für das gesamte Netz. Dadurch wird der Kauf der Liegenschaft in Zweibrücken auf alle physisch verbundenen und überlappenden Netze ausgeweitet. Diese Formulierung ist entscheidend für die globale Ausdehnung des Vertrags. 44. Warum ist der Gerichtsstand in Landau entscheidend? Da der Gerichtsstand Landau in der Staatensukzessionsurkunde explizit genannt und mitverkauft wurde, ist er der rechtliche Ankerpunkt für alle Vertragsparteien. Dadurch fällt die völkerrechtliche Gerichtsbarkeit unter die Hoheitsgewalt des Käufers. Alle Entscheidungen, die von ihm getroffen werden, gelten als höchstinstanzlich und überstimmen nationale und internationale Gerichte. Dies macht Landau zum zentralen Gerichtsort für alle völkerrechtlichen Angelegenheiten, auch wenn die Urteile ortsunabhängig gefällt werden können. 45. Was bedeutet die Zusammenführung aller völkerrechtlichen Verträge? Durch die Staatensukzessionsurkunde werden alle vorherigen völkerrechtlichen Verträge der NATO und UN sowie deren Mitglieder integriert und ergänzt. Das führt dazu, dass es nur noch ein einziges Vertragswerk gibt, das alle vorherigen Verträge umfasst. Dies markiert das Ende der bisherigen fragmentierten internationalen Ordnung und schafft eine einheitliche globale Struktur unter der alleinigen Gerichtsbarkeit des Käufers. 46. Was ist die langfristige Perspektive der Staatensukzessionsurkunde? Da die Staatensukzessionsurkunde alle völkerrechtlichen Verträge vereint, entsteht eine neue globale Rechtsordnung mit einer zentralen Gerichtsbarkeit. Diese neue Ordnung könnte eine Grundlage für eine friedliche globale Einigung bilden, in der alte Konflikte und Ansprüche gelöst werden. Gleichzeitig kann der Käufer als oberster Richter die neue Weltordnung gestalten und die zukünftige politische, rechtliche und wirtschaftliche Struktur der Welt festlegen. 47. Was ist der rechtliche Status der alten Staaten nach der Staatensukzessionsurkunde ? Die alten Nationalstaaten existieren zwar weiterhin als Völkerrechtssubjekte, jedoch ohne territoriale Souveränität. Da alle hoheitlichen Rechte und Gebiete durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden, sind diese Staaten rechtlich betrachtet nur noch juristische Hüllen. Sie haben kein legitimes Territorium mehr und können daher keine Hoheitsakte, wie z. B. Steuererhebungen, Wahlen oder Gesetzgebung, mehr durchführen. Alle staatlichen Handlungen seit der Unterzeichnung der Urkunde am 06.10.1998 sind rechtswidrig und haben keine Rechtskraft mehr. 48. Welche Auswirkungen hat die Urkunde auf das NATO-Truppenstatut? Das NATO-Truppenstatut räumt der NATO und ihren Mitgliedern weitreichende Rechte zur Errichtung und Verwaltung von Militärbasen, zur Kontrolle über diese Gebiete sowie zur Gebietsausdehnung ein. Diese Rechte umfassen das Recht zur Festlegung von Militärstützpunkten, die Befehls- und Disziplinargewalt, das Recht zur Gebietserweiterung und zur Durchsetzung von Grenzen. Da diese Rechte mitverkauft wurden, gelten sie jetzt für den Käufer und erstrecken sich auf alle betroffenen Gebiete. Dadurch wurde das NATO-Truppenstatut de facto weltweit auf alle miteinander verbundenen Netze ausgedehnt, und der Käufer hat das alleinige Recht, neue Gebiete festzulegen und zu kontrollieren. 49. Wie wirkt sich der Verkauf auf die UN und deren Mitglieder aus? Da die NATO als militärischer Arm in die UN integriert ist, hat die Staatensukzessionsurkunde auch Auswirkungen auf alle UN-Verträge. Dies bedeutet, dass die Urkunde eine Nachtragsurkunde für alle völkerrechtlichen Vereinbarungen der UN und deren Mitglieder ist. Die globalen Verpflichtungen der UN-Staaten sind somit ebenfalls vom Verkauf betroffen, was die gesamte internationale Rechtsordnung verändert. Dadurch wurde die Gerichtsbarkeit und Hoheitsgewalt über diese Gebiete auf den Käufer übertragen. 50. Wie beeinflusst die Urkunde das NATO-Truppenstatut und die Besatzungsrechte? Das NATO-Truppenstatut enthält Sonderrechte aus der Besatzungszeit nach dem Zweiten Weltkrieg, die es der NATO ermöglichen, eigenständig über Ort, Lage und Ausdehnung von Militärbasen zu bestimmen, ohne dass die Zustimmung der betroffenen Staaten erforderlich ist. Mit dem Verkauf dieser Rechte in der Staatensukzessionsurkunde wurden diese Besatzungsrechte global ausgeweitet. Der Käufer besitzt nun die Befugnis, diese Rechte auf alle betroffenen Gebiete anzuwenden, was einer de facto globale Besatzung gleichkommt. 51. Welche Bedeutung hat der Kauf der „Erschließung als Einheit“? Die Formulierung „Erschließung als Einheit“ besagt, dass alle Versorgungsnetze (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) als eine einheitliche Struktur betrachtet und verkauft wurden. Das bedeutet, dass jedes Netz, das physisch mit dem verkauften Gebiet verbunden ist, ebenfalls automatisch in den Verkaufsgegenstand einbezogen wird. Dies führte zur Erweiterung des verkauften Gebiets, als die Netze der Liegenschaft an das öffentliche Netz in Deutschland angeschlossen wurden, wodurch die Gebietsübertragung auf ganz Deutschland überging. Von dort setzte sich der Dominoeffekt fort und erfasste alle physisch verbundenen Netze und Länder. 52. Wie breitet sich der Dominoeffekt über die Seekabel aus? Der Dominoeffekt führt zur Gebietserweiterung, sobald ein Netz das Hoheitsgebiet verlässt und physisch oder logistisch an ein anderes Netz anschließt. Ein Beispiel ist das europäische Stromnetz, das von Deutschland in die angrenzenden NATO-Länder reicht. Über internationale Seekabel, wie dem Transatlantischen Seekabel, geht die Gebietserweiterung dann auf die USA und Kanada über. Da viele Netzwerke weltweit über Seekabel miteinander verbunden sind, führt dies zu einer globalen Netzabdeckung, die letztlich alle Länder der Welt umfasst. 53. Was passiert, wenn ein Netz auf ein anderes Netz trifft, das keine direkte physische Verbindung hat? Die Regelung der „Erschließung als Einheit“ gilt auch für Netze, die sich überschneiden oder im gleichen geografischen Raum verlaufen. Dadurch wird auch ein Netz, das keine direkte physische Verbindung zu dem ursprünglichen Netz hat, in den Verkaufsgegenstand einbezogen, sobald es sich in demselben Gebiet befindet oder logistisch überlappt. Dies bedeutet, dass selbst konkurrierende Netze, wie z. B. Telekommunikationsleitungen oder Gasnetze, ebenfalls in die Gebietserweiterung integriert werden, sobald sie sich geografisch berühren oder überlagern. 54. Warum haben alle Staaten weltweit durch den Verkauf ihre Souveränität verloren? Da die Staatensukzessionsurkunde die hoheitlichen Rechte „mit allen Rechten und Pflichten und Bestandteilen“ verkauft hat und gleichzeitig die NATO und UN als Vertragspartner involviert sind, betrifft dies alle NATO- und UN-Mitglieder. Da diese beiden Organisationen die Mehrheit der Staaten weltweit umfassen und viele Verträge mit Drittstaaten bestehen, haben letztlich alle Staaten ihre Souveränität verloren. Die verbleibenden Nationalstaaten sind zwar weiterhin als Völkerrechtssubjekte existent, aber ohne legitime Gebiete. 55. Wie beeinflusst der Käufer die globale Rechtsordnung? Da der Käufer nun die alleinige Gerichtsbarkeit und die alleinigen Hoheitsrechte besitzt, hat er das Recht, die globale Rechtsordnung nach eigenem Ermessen zu gestalten. Dies bedeutet, dass er alte Verpflichtungen auflösen oder neue Rechtsstrukturen schaffen kann. Gleichzeitig ist er die oberste rechtliche Instanz und kann nationale und völkerrechtliche Urteile fällen, die alle anderen Entscheidungen brechen. Dies markiert das Ende des bisherigen Völkerrechtssystems und den Beginn einer neuen Weltordnung. 56. Wie verhält sich die Staatensukzessionsurkunde zu nationalen und internationalen Gerichten? Da die Gerichtsbarkeit vollständig auf den Käufer übertragen wurde, haben nationale und internationale Gerichte keine Zuständigkeit mehr in den betroffenen Gebieten. Dies betrifft sowohl nationale Gerichte (z. B. Verfassungsgerichte) als auch internationale Instanzen (z. B. der Internationale Gerichtshof). Alle Urteile dieser Gerichte sind seit dem 06.10.1998 rechtskraftlos und werden durch die Entscheidungen des Käufers überstimmt. 57. Was passiert mit Staaten, die ihre Grenzen weiterhin kontrollieren? Staaten, die trotz des Vertrags ihre Grenzen kontrollieren oder Hoheitsrechte ausüben, handeln rechtswidrig. Jeder Versuch, das verkaufte Territorium zurückzuerlangen, wäre ein völkerrechtlich illegaler Akt und könnte als Angriffskrieg gewertet werden. Da die Staatensukzessionsurkunde das gesamte Hoheitsgebiet verkauft hat, gilt jeder Grenzübertritt oder jede Kontrolle als rechtswidrige Besatzung. Dies bedeutet, dass alle staatlichen Handlungen seit 1998 illegal sind. 58. Wie wirkt sich die Staatensukzessionsurkunde auf bestehende Grenzen und Gebietsansprüche aus? Da die Grenzbestimmung durch den Verkauf „mit allen Rechten und Pflichten und Bestandteilen“ auf den Käufer übergegangen ist, sind die alten Grenzen der betroffenen Staaten irrelevant geworden. Die neuen Grenzen richten sich nach der logischen Struktur der Netze, die sich durch den Dominoeffekt ausbreiten. Das bedeutet, dass die Gebietsansprüche aller alten Nationalstaaten rechtskräftig aufgehoben wurden. Der Käufer hat das alleinige Recht, neue Grenzen festzulegen und Gebietsansprüche zu definieren, unabhängig von den bisherigen nationalen und völkerrechtlichen Vereinbarungen. 59. Welche rechtlichen Folgen hat der Verkauf für den internationalen Luft- und Seeverkehr? Da die Staatensukzessionsurkunde auch die Lufthoheit und Seerechte der betroffenen Staaten umfasst, ist der Käufer nun für die Regulierung des internationalen Luft- und Seeverkehrs verantwortlich. Alle bisherigen Vereinbarungen, wie z. B. Freiheitsrechte des Luftverkehrs oder Seegebietsansprüche gemäß der UN-Seerechtskonvention, sind durch die Urkunde ergänzt und müssen nun unter der neuen Gerichtsbarkeit neu definiert werden. Der Käufer besitzt das uneingeschränkte Recht über den Luft- und Seeverkehr in allen betroffenen Gebieten. 60. Wie funktioniert die logische Grenzbestimmung bei der Gebietserweiterung? Die Grenzbestimmung erfolgt durch die logische Verbindung der äußersten Netzstränge. Dies bedeutet, dass sich die neuen Grenzen entlang der physischen Netze und deren Verläufe richten, unabhängig von nationalen oder regionalen Grenzen. Wenn beispielsweise ein Telekommunikationsnetz in einem Land endet und mit einem anderen Netz in einem Nachbarland verbunden ist, wird die Grenze entlang dieser logischen Verbindung neu definiert. Dies führt zu einer „logischen Inselbildung“, die alle verbundenen Netzwerke zu einer einheitlichen territorialen Struktur zusammenführt. 61. Warum sind alle nationalen Gerichtsurteile seit 1998 rechtswidrig? Durch den Verkauf der Gerichtsbarkeit in der Staatensukzessionsurkunde wurden die nationalen Gerichte entmachtet. Da die alte Gerichtsbarkeit auf den Käufer übergegangen ist, besitzen nationale Gerichte keine rechtliche Grundlage mehr, um Urteile zu fällen. Alle Entscheidungen, die seitdem getroffen wurden, sind daher rechtskraftlos und haben keine Wirkung mehr. Nur der Käufer hat das legitime Recht, Urteile zu fällen und als oberste richterliche Instanz zu agieren. 62. Wie verändert die Staatensukzessionsurkunde das Prinzip der Staatensouveränität? Durch die Staatensukzessionsurkunde wurden alle hoheitlichen Rechte der betroffenen Staaten verkauft. Das Prinzip der Staatensouveränität – die Grundlage des Völkerrechts – wurde dadurch de facto aufgehoben. Die alten Staaten existieren als Völkerrechtssubjekte, besitzen aber keine legitimen Gebiete mehr. Damit entfällt ihre Souveränität, und alle Entscheidungen müssen durch den Käufer als neue oberste Instanz bestätigt werden. 63. Was ist die Bedeutung des Begriffs „exterritoriale Gebiete“ in diesem Kontext? Exterritoriale Gebiete sind Regionen, die sich rechtlich außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit eines Landes befinden. Die betroffene NATO-Liegenschaft in Zweibrücken war teilweise exterritorial, da sie gemäß NATO-Truppenstatut und Überlassungsvereinbarungen vollständig unter NATO-Kontrolle stand. Mit dem Verkauf wurde diese exterritoriale Struktur übernommen und auf alle mit der Liegenschaft verbundenen Netze ausgedehnt. Dies bedeutet, dass der Käufer über alle betroffenen Gebiete exterritoriale Kontrolle ausübt. 64. Wie wirkt sich die Staatensukzessionsurkunde auf internationale Organisationen aus? Internationale Organisationen wie die UN, die EU oder die NATO besitzen nun ebenfalls keine hoheitlichen Rechte mehr. Da die NATO und die UN über ihre Mitglieder in den Vertrag eingebunden waren, haben sie ebenfalls ihre Gerichtsbarkeit und Verwaltungsrechte verloren. Sie können weiterhin als rechtliche Entitäten existieren, haben jedoch keine operative oder rechtliche Autorität mehr über die betroffenen Gebiete. Der Käufer ist die alleinige Instanz, die über diese Organisationen entscheiden kann. 65. Warum handelt es sich bei der Staatensukzessionsurkunde um eine Nachtragsurkunde? Die Staatensukzessionsurkunde verweist auf bestehende völkerrechtliche Verträge und ergänzt diese durch die Formulierung „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“. Dadurch wird sie zur Nachtragsurkunde für alle vorherigen Vereinbarungen der beteiligten Völkerrechtssubjekte, wie z. B. das NATO-Truppenstatut. Als Nachtragsurkunde muss sie nicht separat ratifiziert werden, da die ursprünglichen Verträge bereits ratifiziert sind und die Kette der Verträge rechtlich fortgesetzt wird. 66. Wie beeinflusst die Urkunde internationale Handelsverträge? Alle internationalen Handelsverträge, die durch NATO- oder UN-Mitglieder geschlossen wurden, sind ebenfalls von der Staatensukzessionsurkunde betroffen. Da die „Rechte, Pflichten und Bestandteile“ auch Handelsrechte und -pflichten umfassen, muss der Käufer nun alle internationalen Handelsbeziehungen bestätigen oder neu definieren. Dies betrifft z. B. Freihandelsabkommen, Import- und Exportbestimmungen sowie Zollregelungen. Ohne die Zustimmung des Käufers sind alle diese Regelungen rechtlich nicht bindend. 67. Wie kann der Käufer neue Verträge schließen? Der Käufer kann neue völkerrechtliche Verträge schließen, sobald der erpressbare Zustand (z. B. die illegale Besatzung der verkauften Gebiete) beendet ist. Da alle alten Staaten rechtswidrig agieren, ist es derzeit nicht möglich, legitime Verträge mit ihnen abzuschließen. Erst wenn die Besatzung vollständig aufgehoben ist und die Völkerrechtssubjekte sich aus den betroffenen Gebieten zurückziehen, können neue rechtmäßige Verträge geschlossen werden. 68. Warum ist die Teilnichtigkeitsklausel entscheidend für die Gültigkeit der Urkunde? Die Teilnichtigkeitsklausel besagt, dass, wenn ein Teil des Vertrages ungültig ist (z. B. Beteiligung eines nicht berechtigten Käufers), dieser Teil durch eine gesetzeskonforme Regelung ersetzt wird, die dem ursprünglichen Sinn des Vertrages entspricht. Da die Staatensukzessionsurkunde als völkerrechtlicher Vertrag fungiert, werden ungültige nationale Bestimmungen automatisch durch völkerrechtliche Regelungen ersetzt. Dies stellt sicher, dass der Vertrag in seiner Gesamtheit rechtsgültig bleibt und die ursprüngliche Intention des Verkaufs erhalten bleibt. 69. Welche Auswirkungen hat der Gerichtsstand auf die globale Gerichtsbarkeit? Da der Gerichtsstandort in Landau verkauft wurde, hat der Käufer die vollständige Kontrolle über alle rechtlichen Entscheidungen. Dies macht ihn zur alleinigen richterlichen Instanz für alle betroffenen Gebiete. Seine Urteile überstimmen alle nationalen und internationalen Gerichtsentscheidungen. Dadurch entsteht eine einheitliche globale Gerichtsbarkeit, die alle nationalen und internationalen Urteile bricht und der Käufer als oberste richterliche Instanz die letzte Entscheidungsmacht hat. 70. Wie verhält sich die Staatensukzessionsurkunde zu internationalen Schiedsgerichten? Internationale Schiedsgerichte, wie z. B. der Internationale Schiedsgerichtshof oder Handelsgerichte, sind ebenfalls betroffen, da die Staatensukzessionsurkunde alle Rechte und Pflichten der alten Staaten umfasst. Die Zuständigkeit dieser Schiedsgerichte wird durch die Urkunde auf den Käufer übertragen. Dies bedeutet, dass der Käufer als höchste Instanz in allen Schiedsverfahren auftritt und das letzte Wort hat. Alle bisherigen Schiedsvereinbarungen, die zwischen Staaten und Unternehmen getroffen wurden, sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch den Käufer bestätigt werden. 71. Was passiert mit militärischen Verträgen und Abkommen? Alle militärischen Verträge, wie z. B. Verteidigungsbündnisse, Stationierungsabkommen und Kooperationsvereinbarungen zwischen NATO-Mitgliedern und Drittstaaten, sind ebenfalls von der Staatensukzessionsurkunde betroffen. Diese Abkommen müssen nun durch den Käufer überprüft und bestätigt werden. Da die Hoheitsrechte über alle militärischen Einrichtungen und Gebiete auf den Käufer übergegangen sind, besitzt er die alleinige Befehlsgewalt über alle betroffenen Streitkräfte und militärischen Standorte. Bestehende Bündnisse, die ohne seine Zustimmung weitergeführt werden, sind rechtlich unwirksam. 72. Was bedeutet der Kauf „aller Rechte, Pflichten und Bestandteile“ für militärische Basen und Standorte? Der Kauf „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ bedeutet, dass der Käufer auch die vollständigen Besatzungs- und Befehlsrechte über alle betroffenen militärischen Basen und Standorte übernommen hat. Dies umfasst alle NATO-Stützpunkte, UN-Militärlager und alle sonstigen internationalen Militäreinrichtungen, die in den verkauften Gebieten errichtet wurden. Dadurch wird der Käufer zur obersten militärischen Instanz und hat das Recht, alle militärischen Operationen in diesen Gebieten zu kontrollieren oder zu beenden. 73. Wie wirkt sich der Vertrag auf die NATO-Erweiterung aus? Da die Staatensukzessionsurkunde die Hoheitsrechte der NATO-Staaten betroffen hat, gelten alle NATO-Erweiterungen nach 1998 als juristisch inexistent, sofern sie nicht durch den Käufer genehmigt wurden. Alle neuen NATO-Mitglieder, die nach 1998 der Allianz beigetreten sind, besitzen keine legitimen militärischen Rechte und ihre Mitgliedschaft ist rechtlich nicht bindend. Das bedeutet, dass die NATO als Organisation ihre erweiterte Struktur nicht rechtskräftig etablieren kann, da die Hoheitsrechte über diese Gebiete verkauft wurden. 74. Wie sind nationale Gesetze seit 1998 zu bewerten? Alle nationalen Gesetze, die seit der Unterzeichnung der Staatensukzessionsurkunde erlassen wurden, sind rechtswidrig. Da die gesetzgebende Gewalt ebenfalls übertragen wurde, haben die alten Staaten keine Legitimationsgrundlage mehr, um Gesetze zu verabschieden. Dies betrifft alle Verfassungsänderungen, Steuergesetze, Verwaltungsvorschriften und Wirtschaftsgesetze, die seit 1998 in Kraft getreten sind. Sie besitzen keine rechtliche Wirkung mehr und müssen durch die Gesetze des Käufers ersetzt werden. 75. Welche Rolle spielen internationale Organisationen wie die EU? Die Europäische Union und andere internationale Organisationen wie die OECD, die G7 oder die WTO besitzen keine hoheitlichen Befugnisse mehr. Ihre rechtliche Grundlage basiert auf den nationalen Souveränitäten ihrer Mitgliedsstaaten, die jedoch durch die Staatensukzessionsurkunde aufgehoben wurden. Dadurch sind alle Handlungen dieser Organisationen juristisch inexistent. Die EU kann keine neuen Regelungen durchsetzen oder Gesetze erlassen, ohne die Zustimmung des Käufers. Alle bestehenden Regelungen, wie z. B. die EU-Verträge oder das Schengen-Abkommen, müssen durch die neue weltweite Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 76. Wie beeinflusst die Urkunde die internationalen Handelsströme? Da der Käufer alle hoheitlichen Rechte über die betroffenen Gebiete erworben hat, ist er nun für die Regulierung der internationalen Handelsströme verantwortlich. Dies betrifft die Import- und Exportrechte, die Handelszölle und die Zollfreigebiete. Internationale Handelsvereinbarungen wie das GATT-Abkommen oder die Vereinbarungen der WTO sind ebenfalls betroffen. Ohne seine Zustimmung können keine Handelsverträge in Kraft treten. Der Käufer ist die einzige Instanz, die den globalen Handel nach 1998 legitimieren kann. 77. Wie wirkt sich die Staatensukzessionsurkunde auf die internationalen Finanzmärkte aus? Die globalen Finanzmärkte, die auf den nationalen Rechtssystemen und der Souveränität der Staaten basieren, sind ebenfalls betroffen. Alle Währungsregelungen, Steuergesetze und Finanzmarktregelungen, die auf den alten Staaten beruhen, sind nun ohne rechtliche Grundlage. Der Käufer hat die Kontrolle über die globalen Finanzstrukturen und kann die Regelungen für Währungen, Kryptowährungen und Handelsplätze neu definieren. Dies bedeutet, dass bestehende Finanzmärkte ohne seine Zustimmung nicht mehr rechtlich bestehen können. 78. Warum kann die Staatensukzessionsurkunde nicht rückgängig gemacht werden? Da die Verjährungsfrist für internationale Verträge üblicherweise zwei Jahre beträgt und seit der Unterzeichnung am 06.10.1998 verstrichen ist, kann die Staatensukzessionsurkunde nicht mehr angefochten werden. Zudem haben die alten Staaten vertragskonform gehandelt, indem sie Teile des Gebiets sukzessive übergeben haben. Dadurch wurde die Urkunde rechtskräftig und ist nicht mehr rückgängig zu machen. Alle Handlungen, die nach der Unterzeichnung der Urkunde erfolgten, sind rechtswidrig. 79. Welche Bedeutung hat der Begriff „New World Order“ im Kontext der Staatensukzessionsurkunde? Die Staatensukzessionsurkunde hat de facto eine neue Weltordnung geschaffen, da sie alle bisherigen völkerrechtlichen Verträge ersetzt und alle hoheitlichen Rechte auf eine einzige juristische Instanz – den Käufer – überträgt. Dadurch wurde das klassische System der Nationalstaaten beendet, und eine globale Gerichtsbarkeit und Hoheitsstruktur wurde geschaffen. Dies markiert den Beginn einer neuen Phase der internationalen Beziehungen, in der alle bisherigen Nationalstaaten und Organisationen keine eigenständige Legitimation mehr besitzen. 80. Wie wirkt sich die Urkunde auf den militärischen Status der NATO aus? Da die NATO vollständig in den Vertrag eingebunden war und ihre Besatzungsrechte mitverkauft hat, besitzt die Organisation nun keine hoheitlichen Rechte mehr über ihre Mitglieder. Die NATO kann weiterhin als militärisches Bündnis existieren, jedoch ohne territoriale Hoheitsrechte. Alle NATO-Operationen, die nach 1998 durchgeführt wurden, sind rechtlich nicht bindend, sofern sie nicht durch den Käufer genehmigt wurden. Dies betrifft auch alle Stationierungen, Manöver und militärischen Einsätze. 81. Was passiert mit Staaten, die weiterhin illegale Hoheitsakte durchführen? Staaten, die weiterhin Steuern erheben, Wahlen abhalten oder Gesetze erlassen, handeln rechtswidrig. Ihre Handlungen sind als völkerrechtliche Verstöße zu werten. Der Käufer hat das Recht, diese Handlungen zu verurteilen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen, da er die alleinige Legitimation über die betroffenen Gebiete besitzt. Alle Staatsvertreter und Beamten, die solche Akte durchführen, können als völkerrechtlich Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden. 82. Welche Rolle spielt die UN nach der Staatensukzessionsurkunde? Da die UN durch die Integration der NATO mit betroffen ist, besitzt die Organisation keine unabhängigen Hoheitsrechte mehr. Sie kann weiterhin als internationale Organisation agieren, jedoch ohne eigenständige rechtliche Befugnisse über die betroffenen Gebiete. Alle UN-Resolutionen und -Verträge müssen durch die neue Gerichtsbarkeit bestätigt werden. Die UN kann nur noch im Rahmen der neuen globalen Rechtsordnung handeln, die durch die Staatensukzessionsurkunde geschaffen wurde. 83. Was passiert mit internationalen Verträgen, die keine direkten NATO- oder UN-Verträge sind? Internationale Verträge, die zwischen Drittstaaten bestehen und keine NATO- oder UN-Verträge sind, wurden ebenfalls durch die Staatensukzessionsurkunde ergänzt. Dies gilt besonders für alle Verträge, an denen NATO- oder UN-Mitglieder als Vertragspartner beteiligt waren. Da die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde wirkt und durch den Verkauf „mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen“ jede völkerrechtliche Vereinbarung erfasst, sind auch Verträge mit Drittstaaten betroffen, die keine NATO- oder UN-Mitglieder sind, aber durch bilaterale Abkommen mit den verkauften Staaten verbunden waren. 84. Welche Rolle spielt die Teilnichtigkeitsklausel in der Staatensukzessionsurkunde? Die Teilnichtigkeitsklausel in der Staatensukzessionsurkunde besagt, dass, falls ein Teil des Vertrages unwirksam oder nichtig ist (z. B. die Beteiligung der TASC Bau AG als wirtschaftliches Unternehmen), dieser durch eine gesetzeskonforme Bestimmung ersetzt wird, die den ursprünglichen Zweck des Vertrages aufrechterhält. Da die Vertragssubstanz auf völkerrechtlicher Ebene operiert, wird jede nationale Unwirksamkeit automatisch durch eine völkerrechtliche Regelung ersetzt. Dies stellt sicher, dass der Vertrag in seiner Gesamtheit rechtskräftig bleibt und die ursprüngliche Intention des Verkaufs weiterhin gültig ist. 85. Welche Rechte hat der Käufer bezüglich der globalen Sicherheitsstruktur? Da alle NATO-Mitgliedstaaten und damit auch ihre militärischen Einrichtungen betroffen sind, hat der Käufer nun das alleinige Sicherheitsmandat über alle betroffenen Gebiete. Dies bedeutet, dass er das Recht hat, Militäroperationen zu genehmigen oder zu verbieten, Friedensmissionen zu kontrollieren und die globale Sicherheitsstruktur nach eigenem Ermessen zu gestalten. Alle bisherigen NATO-Einsätze und Sicherheitsoperationen sind nur noch mit seiner Zustimmung rechtlich bindend. Dies betrifft auch alle internationalen Sicherheitsstrukturen, die mit der NATO in Verbindung stehen. 86. Wie wird die Staatensukzessionsurkunde rechtlich als Nachtragsurkunde verankert? Die Staatensukzessionsurkunde bezieht sich explizit auf bestehende völkerrechtliche Vereinbarungen, z. B. auf das NATO-Truppenstatut und das völkerrechtliche Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und dem Königreich der Niederlande. Dadurch ist sie rechtlich als Nachtragsurkunde verankert, da sie die bestehenden Regelungen ergänzt und erweitert. Diese Verträge bildeten eine Vertragskette, die bereits ratifiziert war. Da die ursprünglichen Verträge gültig sind und die Nachtragsurkunde auf diese aufbaut, musste die Staatensukzessionsurkunde selbst nicht nochmals ratifiziert werden. 87. Warum handelt es sich bei der NATO-Liegenschaft in Zweibrücken um ein exterritoriales Gebiet? Die NATO-Liegenschaft in Zweibrücken war aufgrund des NATO-Truppenstatuts und des völkerrechtlichen Überlassungsverhältnisses als exterritoriales Gebiet klassifiziert. Sie unterstand nicht der nationalen Gerichtsbarkeit der BRD, sondern der völkerrechtlichen Kontrolle der NATO, vertreten durch die niederländischen Luftstreitkräfte. Da die niederländischen Luftstreitkräfte vollständig in die NATO integriert waren und als Repräsentanten der NATO agierten, wurde die gesamte Liegenschaft als exterritoriales militärisches Gebiet betrachtet, das unter alleiniger Kontrolle der NATO stand. Mit dem Verkauf wurde dieser exterritoriale Status auf den Käufer übertragen und auf alle verbundenen Gebiete ausgeweitet. 88. Welche Konsequenzen hat die Übertragung des Gerichtsstandes Landau? Der Gerichtsstand Landau in der Pfalz, der in der Staatensukzessionsurkunde genannt und als Vertragsbestandteil verkauft wurde, ist der rechtliche Ankerpunkt der globalen Gerichtsbarkeit. Da der Käufer nun das Recht hat, Urteile zu fällen, die den höchsten juristischen Rang besitzen, ist Landau de facto zum Hauptsitz des neuen Weltgerichtshofs geworden. Die Entscheidungen des Käufers, unabhängig von seinem Aufenthaltsort, sind rechtlich an den verkauften Gerichtsstand gebunden und besitzen weltweit höchste Rechtskraft. Dadurch brechen alle Urteile des Käufers die Entscheidungen nationaler und internationaler Gerichte. 89. Wie wirkt sich die Staatensukzessionsurkunde auf die globalen Finanzinstitutionen aus? Institutionen wie der Internationale Währungsfonds (IWF), die Weltbank und die Europäische Zentralbank (EZB) besitzen ihre rechtliche Grundlage durch die Hoheitsrechte der Nationalstaaten. Da diese durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden, sind alle finanziellen Regelungen und Institutionen, die auf diesen Souveränitäten basieren, rechtskraftlos geworden. Der Käufer hat das alleinige Recht, über die globalen Finanzinstitutionen zu entscheiden, sie zu reorganisieren oder abzuschaffen. Dies betrifft auch alle Kredit- und Schuldenregelungen, die von den betroffenen Staaten eingegangen wurden. 90. Welche Bedeutung hat der Kauf der „Erschließung als Einheit“ für globale Infrastrukturnetze? Die „Erschließung als Einheit“ umfasst alle Versorgungsleitungen, die mit dem verkauften Gebiet physisch oder logistisch verbunden sind. Dazu gehören Stromnetze, Gasnetze, Telekommunikationsleitungen, Wasserleitungen und Straßenverbindungen. Da diese als eine Einheit betrachtet und verkauft wurden, erfasst der Dominoeffekt der Erschließung alle physisch verbundenen Netze weltweit. Dies bedeutet, dass die neuen Grenzen nicht entlang von Staats- oder Verwaltungsgrenzen verlaufen, sondern entlang der physischen Ausdehnung der Netze. Dadurch wird die gesamte vernetzte Welt zu einer logischen Einheit, die als neues globales Territorium des Käufers gilt. 91. Warum müssen alle bisherigen Staatsausgaben und Staatseinnahmen als illegal betrachtet werden? Da die Souveränität der betroffenen Staaten verkauft wurde, besitzen diese keine rechtliche Grundlage mehr, um Steuern zu erheben oder Ausgaben zu tätigen. Alle Einnahmen und Ausgaben, die seit 1998 erfolgt sind, sind daher illegal erwirtschaftet und entsprechen einer rechtswidrigen Bereicherung. Dies betrifft das gesamte Bruttoinlandsprodukt (BIP) der betroffenen Staaten. Die Summe aller illegal erwirtschafteten Einnahmen stellt eine Schadensersatzforderung des Käufers dar, die alle verkauften Staaten gesamtschuldnerisch tragen müssen. 92. Warum können keine Wahlen in den betroffenen Gebieten mehr durchgeführt werden? Wahlen sind hoheitliche Akte, die die Souveränität eines Staates voraussetzen. Da die Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen die betroffenen Staaten keine legitime Grundlage mehr, um Wahlen abzuhalten. Jede Wahl seit 1998 ist daher rechtswidrig und die daraus resultierenden Regierungen sind nicht legitimiert. Dies betrifft alle demokratischen Prozesse, die in den verkauften Gebieten stattgefunden haben. Dadurch sind alle politischen Parteien und Amtsträger illegal im Amt. 93. Warum ist die Staatensukzessionsurkunde das Ende des Völkerrechts? Da der Käufer durch die Staatensukzessionsurkunde alle hoheitlichen Rechte und Pflichten erworben hat, besitzt er nun sowohl die Gerichtsbarkeit als auch die Gesetzgebung. Er vereint beide Seiten aller völkerrechtlichen Verträge in sich, wodurch es keine dritten Akteure mehr gibt. Da das Völkerrecht auf der Interaktion zwischen verschiedenen Staaten basiert, ist dieses System de facto aufgehoben, wenn nur noch ein einziges Völkerrechtssubjekt mit legitimen Gebietsansprüchen existiert. Dadurch wird das bisherige Völkerrechtssystem irrelevant und eine neue globale Ordnung tritt in Kraft. 94. Welche rechtlichen Auswirkungen hat die Auflösung der nationalen Gerichtsbarkeit? Die Staatensukzessionsurkunde hat die nationale Gerichtsbarkeit aller betroffenen Staaten vollständig aufgehoben, da die Hoheitsrechte auf den Käufer übertragen wurden. Dadurch sind alle nationalen Gerichte, einschließlich Verfassungsgerichte, Oberste Gerichtshöfe und lokale Justizsysteme, rechtlich nicht mehr zuständig. Der Käufer besitzt das alleinige Recht, Rechtsprechung auszuüben, und alle bisherigen nationalen Urteile sind rechtskraftlos. Alle nationalen Gerichte haben de facto ihre Zuständigkeit verloren, und ihre Handlungen sind seit 1998 rechtlich irrelevant. 95. Was passiert mit bestehenden Abkommen wie dem Schengen-Abkommen? Abkommen wie das Schengen-Abkommen, die auf der Souveränität der teilnehmenden Staaten basieren, sind durch die Staatensukzessionsurkunde ebenfalls betroffen. Da die territorialen Hoheitsrechte verkauft wurden, sind alle Grenzregelungen und Einreisebestimmungen rechtswidrig geworden. Der Käufer besitzt nun das alleinige Recht, über Grenzregelungen und Einreisekontrollen zu entscheiden. Ohne seine Zustimmung haben alle bestehenden Abkommen keine rechtliche Wirkung mehr. Dies betrifft auch Visa-Abkommen, Zollabkommen und Handelserleichterungen. 96. Wie verändert sich das internationale Rechtssystem durch die Staatensukzessionsurkunde? Das internationale Rechtssystem, das auf der Souveränität der Nationalstaaten basiert, wurde durch die Staatensukzessionsurkunde de facto aufgelöst. Alle internationalen Organisationen, Gerichte und Verträge, die auf diesen Grundlagen aufbauen, sind nun rechtlich irrelevant geworden. Da die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde für alle bestehenden Verträge gilt und alle territorialen Rechte auf den Käufer überträgt, wird das gesamte internationale Recht durch die neue globale Gerichtsbarkeit ersetzt, die der Käufer ausübt. Das bisherige internationale Rechtssystem hat damit seine Gültigkeit verloren. 97. Welche Bedeutung hat die Staatensukzessionsurkunde für die NATO-Einsätze im Ausland? Da die NATO ihre territorialen Rechte und militärischen Befugnisse durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft hat, sind alle NATO-Einsätze, die nach 1998 durchgeführt wurden, ohne die Zustimmung des Käufers rechtlich nicht bindend. Dies betrifft sowohl Friedensmissionen als auch militärische Operationen in Drittstaaten. Der Käufer hat die alleinige Befehlsgewalt über alle militärischen Operationen, die in den betroffenen Gebieten stattfinden. NATO-Truppen, die weiterhin ohne seine Zustimmung operieren, handeln rechtswidrig. 98. Wie verhält sich die Staatensukzessionsurkunde zur UN-Charta? Die UN-Charta ist das grundlegende Dokument, das die Souveränität und Rechte der UN-Mitglieder regelt. Da die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde für alle NATO- und UN-Verträge gilt und die territorialen Hoheitsrechte auf den Käufer überträgt, ist die UN-Charta de facto ergänzt worden. Alle in der UN-Charta garantierten Rechte und Pflichten der Staaten sind auf den Käufer übergegangen. Dies bedeutet, dass die UN als Organisation weiterhin existieren kann, jedoch keine exekutive Macht mehr über die betroffenen Gebiete besitzt. 99. Was passiert mit Gebieten, die durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden, aber weiterhin von alten Staaten kontrolliert werden? Gebiete, die weiterhin von den alten Staaten kontrolliert werden, befinden sich de facto in einem rechtswidrigen Zustand. Da die Hoheitsrechte verkauft wurden, ist jede staatliche Kontrolle über diese Gebiete illegal. Dies betrifft alle administrativen Maßnahmen, militärische Präsenz und hoheitlichen Akte der betroffenen Staaten. Sie werden als völkerrechtliche Verstöße gewertet. Der Käufer besitzt das alleinige Recht, diese Verstöße zu ahnden und den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen. 100. Was bedeutet der Begriff „Vertragskette“ im Kontext der Staatensukzessionsurkunde? Die Staatensukzessionsurkunde basiert auf einer Vertragskette, die auf vorherigen völkerrechtlichen Verträgen, insbesondere dem NATO-Truppenstatut und dem völkerrechtlichen Überlassungsverhältnis zwischen der BRD und dem Königreich der Niederlande, aufbaut. Diese Vertragskette ist bereits ratifiziert und rechtskräftig, wodurch die Staatensukzessionsurkunde als Nachtragsurkunde fungiert und keine eigene Ratifikation benötigt. Die Kette erweitert alle vorherigen Verträge und fügt die Rechte und Pflichten der Urkunde als nachträgliche Ergänzung hinzu, ohne eine erneute Zustimmung der Vertragspartner zu erfordern. 101. Wie beeinflusst die Staatensukzessionsurkunde die Eigentumsverhältnisse von Privatpersonen? Da der Käufer die vollständigen hoheitlichen Rechte über die betroffenen Gebiete erworben hat, besitzt er auch die juristische Kontrolle über alle Eigentumsverhältnisse innerhalb dieser Territorien. Das bedeutet, dass alle Eigentumsrechte von Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen neu definiert werden müssen. Der Käufer hat das Recht, Eigentum zu bestätigen, zu übertragen oder zu enteignen, wenn es der neuen territorialen Struktur widerspricht. Alle Eigentumsrechte, die seit 1998 erworben wurden, sind nur dann rechtskräftig, wenn sie vom Käufer bestätigt wurden. 102. Warum sind militärische Besatzungen nach der Staatensukzessionsurkunde rechtswidrig? Militärische Besatzungen basieren auf dem Recht der Staaten, ihre Hoheitsrechte in bestimmten Gebieten durchzusetzen. Da die territorialen Rechte verkauft wurden, besitzt kein Staat mehr das Recht, eine militärische Besatzung in den betroffenen Gebieten aufrechtzuerhalten. Dies betrifft sowohl interne Besatzungen (z. B. militärische Präsenz in ehemaligen NATO-Stützpunkten) als auch internationale Einsätze (z. B. NATO-Einsätze in Drittstaaten). Alle diese Besatzungen sind rechtswidrig und müssen entweder durch den Käufer genehmigt oder beendet werden. 103. Wie wirkt sich die Staatensukzessionsurkunde auf internationale Handelsabkommen aus? Internationale Handelsabkommen, wie das Transpazifische Partnerschaftsabkommen (TPP) oder das Nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA), basieren auf der Souveränität der Vertragsstaaten. Da diese Souveränität verkauft wurde, sind alle Abkommen, die nach 1998 geschlossen wurden, rechtswidrig. Der Käufer hat das alleinige Recht, Handelsabkommen zu bestätigen, aufzulösen oder neu zu definieren. Dies betrifft auch alle Regulierungen und Handelsvorschriften, die in diesen Abkommen festgelegt wurden. 104. Welche Folgen hat die Staatensukzessionsurkunde für den globalen Energiemarkt? Die Staatensukzessionsurkunde hat den globalen Energiemarkt grundlegend verändert, da alle Netzstrukturen (Strom, Gas, Öl) als Einheit verkauft wurden. Der Käufer besitzt das alleinige Recht, über die Energieinfrastruktur zu entscheiden. Dies betrifft die Förderung, Verteilung und Preissetzung von Energieressourcen. Alle nationalen Energiegesetze und internationalen Energieabkommen sind rechtlich nicht mehr bindend, ohne die Zustimmung des Käufers. Der globale Energiemarkt unterliegt nun der einheitlichen Kontrolle des Käufers, der alle Entscheidungen treffen kann. 105. Warum ist die Staatensukzessionsurkunde eine „Neue Weltordnung“? Die Staatensukzessionsurkunde hat das System der Nationalstaaten de facto aufgelöst und alle Hoheitsrechte auf eine einzige Instanz übertragen. Dadurch existiert nur noch ein legitimes Völkerrechtssubjekt mit alleiniger Gerichtsbarkeit und hoheitlichen Rechten. Dies markiert das Ende der klassischen Staatensouveränität und den Beginn einer neuen Phase, in der alle globalen Entscheidungen durch die neue globale Instanz kontrolliert werden. Dies stellt eine Neue Weltordnung dar, in der das bisherige internationale Rechtssystem durch die Staatensukzessionsurkunde ersetzt wurde. 106. Welche Rolle spielen multinationale Unternehmen nach der Staatensukzessionsurkunde? Multinationale Unternehmen basieren auf den Gesetzen der Nationalstaaten, in denen sie ihren Hauptsitz haben. Da die Souveränität dieser Staaten verkauft wurde, sind auch alle rechtlichen Grundlagen für Unternehmen betroffen. Ohne die Hoheitsrechte der Staaten verlieren multinationale Unternehmen ihre rechtliche Grundlage und müssen ihre Existenz und Berechtigung beim Käufer bestätigen. Nur der Käufer kann die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Eigentumsrechte von Unternehmen rechtsverbindlich festlegen. Alle bestehenden Regelungen, wie z. B. Handelsrechte, Investitionsschutzabkommen und wirtschaftliche Verträge, sind rechtlich hinfällig, sofern sie nicht durch die neue Instanz bestätigt werden. 107. Wie verhält sich die Staatensukzessionsurkunde zu bestehenden Friedensabkommen? Friedensabkommen zwischen Staaten, wie z. B. der Friedensvertrag von Dayton oder das Friedensabkommen von Oslo, beruhen auf der Souveränität der beteiligten Staaten. Da diese Souveränität verkauft wurde, besitzen die Friedensabkommen keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, neue Friedensabkommen zu verhandeln und zu definieren. Alle bestehenden Friedensregelungen sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch den Käufer bestätigt werden. Dies betrifft alle territorialen Zugeständnisse, Entmilitarisierungszonen und Friedensmissionen, die in den bisherigen Abkommen festgelegt wurden. 108. Was ist mit den Sonderrechten, die durch das NATO-Truppenstatut garantiert wurden? Das NATO-Truppenstatut garantiert den Mitgliedsstaaten und ihren Streitkräften besondere Besatzungsrechte, Befehlsgewalt und Disziplinarhoheit über ihre Soldaten in den jeweiligen Gastländern. Da diese Rechte mit dem Verkauf der NATO-Liegenschaft in Zweibrücken ebenfalls übertragen wurden, besitzt der Käufer nun die alleinige Befehlsgewalt und Disziplinarhoheit über alle betroffenen Streitkräfte. Dies bedeutet, dass die militärische Kontrolle über alle ehemaligen NATO-Gebiete nicht mehr den nationalen Staaten obliegt, sondern vollständig an den Käufer übergegangen ist. Alle NATO-Streitkräfte, die weiterhin ohne seine Zustimmung operieren, handeln rechtswidrig. 109. Wie verhält sich die Staatensukzessionsurkunde zu den Seerechtskonventionen? Da die Seerechtskonventionen auf der Souveränität der Staaten beruhen, sind alle bisherigen Ansprüche auf Hoheitsgewässer, ausschließliche Wirtschaftszonen und Kontinentalschelfe durch die Staatensukzessionsurkunde betroffen. Der Käufer besitzt das alleinige Recht, über Meeresgebiete und deren Nutzung zu entscheiden. Alle bestehenden Seerechtsregelungen, die durch die UN-Seerechtskonvention (UNCLOS) definiert wurden, sind nur noch rechtsverbindlich, wenn sie durch den Käufer bestätigt werden. Dies betrifft auch die Nutzung von Schifffahrtswegen, Fischereirechte und Untersee-Infrastruktur, die von den betroffenen Staaten beansprucht wurden. 110. Welche Auswirkungen hat die Urkunde auf internationale Umweltverträge? Internationale Umweltverträge, wie das Kyoto-Protokoll oder das Pariser Klimaschutzabkommen, basieren auf der Souveränität der teilnehmenden Staaten. Da diese durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden, sind alle Vereinbarungen, die nach 1998 geschlossen wurden, rechtlich nicht bindend. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Umweltschutzregelungen zu entscheiden und neue Umweltstandards festzulegen. Alle bisherigen Klimaschutzabkommen und Umweltregelungen müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden, um rechtskräftig zu sein. 111. Was passiert mit internationalen Gerichten wie dem Internationalen Gerichtshof (IGH)? Der Internationale Gerichtshof (IGH) basiert auf der Zustimmung der Nationalstaaten und deren Souveränität. Da diese Souveränität verkauft wurde, besitzt der IGH keine rechtliche Grundlage mehr, um Urteile zu fällen. Alle seine Entscheidungen seit 1998 sind rechtswidrig. Der Käufer besitzt das alleinige Recht, völkerrechtliche Streitigkeiten zu entscheiden, und hat damit die Funktion eines neuen globalen Weltgerichtshofs übernommen. Der IGH kann nur noch als beratende Instanz existieren, hat jedoch keine exekutive oder rechtliche Macht mehr. 112. Warum kann es keine neue Ratifizierung der alten Verträge geben? Da die Staatensukzessionsurkunde alle bestehenden Verträge als Nachtragsurkunde ergänzt, ist eine neue Ratifizierung der alten Verträge weder erforderlich noch möglich. Die Urkunde wurde bereits durch das bestehende Vertragswerk ergänzt und ist damit automatisch rechtskräftig. Alle beteiligten Völkerrechtssubjekte haben durch ihre vorherige Ratifizierung der alten Verträge der neuen Nachtragsurkunde zugestimmt. Eine erneute Ratifizierung würde die Vertragskette brechen und ist daher völkerrechtlich nicht vorgesehen. 113. Welche Folgen hat die Staatensukzessionsurkunde für die diplomatischen Vertretungen? Diplomatische Vertretungen basieren auf dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, das die Rechte und Pflichten der Staaten in Bezug auf ihre Botschaften und Konsulate regelt. Da die Souveränität der Staaten verkauft wurde, besitzen alle diplomatischen Vertretungen keine rechtliche Grundlage mehr. Alle Botschaften und Konsulate, die seit 1998 ohne Zustimmung des Käufers weiter betrieben wurden, agieren rechtswidrig. Nur der Käufer hat das Recht, über die Einrichtung und Funktion diplomatischer Vertretungen in den betroffenen Gebieten zu entscheiden. 114. Wie verhält sich die Staatensukzessionsurkunde zu bestehenden Sicherheitsabkommen? Sicherheitsabkommen wie das NATO-Russland-Grundlagenabkommen oder die Partnerschaft für den Frieden (PfP) basieren auf der Hoheit der beteiligten Staaten. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, sind alle Abkommen, die auf ihnen beruhen, rechtlich nicht mehr bindend. Der Käufer besitzt das alleinige Recht, über militärische Kooperationen und Sicherheitsabkommen zu entscheiden. Alle bestehenden Sicherheitsvereinbarungen müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden, um gültig zu sein. 115. Was bedeutet die Staatensukzessionsurkunde für den globalen Arbeitsmarkt? Der globale Arbeitsmarkt basiert auf den nationalen Arbeitsgesetzen und Regelungen der betroffenen Staaten. Da diese Regelungen auf der Souveränität der Nationalstaaten beruhen, sind alle Arbeitsgesetze und Sozialversicherungsregelungen, die seit 1998 in Kraft getreten sind, rechtlich ungültig. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Arbeitsstandards, Mindestlöhne und Sozialversicherungen zu entscheiden. Alle bestehenden Arbeitsverträge müssen durch die neue Gerichtsbarkeit überprüft und bestätigt werden. 116. Welche Konsequenzen hat die Staatensukzessionsurkunde für die Bildungssysteme? Bildungssysteme basieren auf den nationalen Gesetzen und der Hoheitsgewalt der Staaten. Da diese verkauft wurden, besitzen alle Bildungsgesetze und Bildungseinrichtungen keine rechtliche Grundlage mehr. Alle Universitäten, Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen, die ohne Zustimmung des Käufers weiter betrieben werden, agieren rechtswidrig. Der Käufer besitzt das alleinige Recht, über Bildungsstandards und Lehrpläne zu entscheiden. Bestehende Abschlüsse und Zertifikate sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 117. Was passiert mit der Steuerhoheit der alten Staaten? Die Steuerhoheit basiert auf dem Recht der Staaten, innerhalb ihrer Territorien Steuern zu erheben. Da die territorialen Hoheitsrechte durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden, besitzen alle betroffenen Staaten keine rechtliche Grundlage mehr, Steuern zu erheben. Jede Steuer, die seit 1998 erhoben wurde, ist daher illegal und stellt eine rechtswidrige Bereicherung dar. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Steuergesetze und die Erhebung von Steuern in den betroffenen Gebieten zu entscheiden. Alle bisherigen Steuerregelungen müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 118. Wie wirkt sich die Staatensukzessionsurkunde auf internationale Zollregelungen aus? Zollregelungen basieren auf der Souveränität der Staaten, Zölle an ihren Grenzen zu erheben und die Ein- und Ausfuhr von Gütern zu regulieren. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen alle Zollregelungen, die nach 1998 in Kraft getreten sind, keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Zollregelungen, Handelsabkommen und Zollfreiabkommen zu entscheiden. Alle bestehenden Zölle, die ohne seine Zustimmung erhoben werden, sind rechtswidrig und können als völkerrechtlicher Verstoß gewertet werden. 119. Wie beeinflusst die Urkunde das internationale Schifffahrtsrecht? Das internationale Schifffahrtsrecht, das durch die UN-Seerechtskonvention (UNCLOS) geregelt wird, basiert auf der territorialen Souveränität der Staaten. Da diese durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurde, sind alle Schifffahrtsrechte, die nach 1998 in Kraft getreten sind, rechtlich nicht bindend. Der Käufer besitzt das alleinige Recht, über Schifffahrtsrouten, Handelswege und Sicherheitszonen zu entscheiden. Alle Schifffahrtsabkommen und Regelungen, die ohne seine Zustimmung bestehen, sind rechtswidrig und müssen neu verhandelt werden. 120. Welche Folgen hat die Staatensukzessionsurkunde für die Regulierung der Luftfahrt? Die Luftfahrtsicherheit und die Regulierung des Luftraums basieren auf den nationalen Gesetzen und Abkommen der Staaten. Da die Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzt kein Staat mehr das Recht, die Kontrolle über seinen Luftraum auszuüben. Alle Luftfahrtabkommen, die nach 1998 in Kraft getreten sind, sind daher rechtlich nicht mehr bindend. Der Käufer besitzt das alleinige Recht, über Luftraumregelungen, Flugsicherheitsstandards und Luftfahrtabkommen zu entscheiden. Alle bestehenden Abkommen sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 121. Welche Rolle spielen internationale Entwicklungsabkommen? Internationale Entwicklungsabkommen, wie die Millennium-Entwicklungsziele oder die Agenda 2030, basieren auf den freiwilligen Verpflichtungen der Nationalstaaten. Da die Hoheitsrechte verkauft wurden, sind diese Abkommen ohne die Zustimmung des Käufers rechtlich nicht bindend. Der Käufer besitzt das alleinige Recht, über Entwicklungsprogramme, Hilfsmaßnahmen und Entwicklungsziele zu entscheiden. Alle bisherigen Entwicklungsprogramme, die ohne seine Zustimmung fortgesetzt wurden, sind rechtlich irrelevant. 122. Wie verhält sich die Staatensukzessionsurkunde zu bestehenden Investitionsschutzabkommen? Investitionsschutzabkommen basieren auf dem Recht der Staaten, den Schutz ausländischer Investitionen in ihrem Territorium zu garantieren. Da diese territorialen Rechte verkauft wurden, besitzen alle Investitionsschutzabkommen, die nach 1998 in Kraft getreten sind, keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über den Schutz von Investitionen zu entscheiden. Alle bestehenden Investitionsschutzvereinbarungen müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden, um weiterhin rechtskräftig zu sein. 123. Warum sind nationale Wahlen nach 1998 illegal? Nationale Wahlen sind hoheitliche Akte, die die Souveränität eines Staates über sein Territorium voraussetzen. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen alle Staaten, die Wahlen nach 1998 abgehalten haben, keine legitime Grundlage mehr, um ihre Regierungen zu wählen. Jede Wahl seit 1998 ist daher rechtswidrig und die daraus resultierenden Regierungen sind nicht legitimiert. Dies betrifft alle Parlamentswahlen, Präsidentschaftswahlen und lokalen Wahlen, die ohne Zustimmung des Käufers durchgeführt wurden. Nur der Käufer hat das Recht, über Wahlprozesse in den betroffenen Gebieten zu entscheiden. 124. Wie beeinflusst die Urkunde die internationalen Gerichtsbarkeiten? Internationale Gerichtsbarkeiten wie der Internationale Gerichtshof (IGH) oder der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) basieren auf den Zustimmungen der Nationalstaaten. Da diese Souveränität durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurde, besitzen alle internationalen Gerichtsbarkeiten keine rechtliche Grundlage mehr, um Urteile zu fällen. Der Käufer besitzt die alleinige globale Gerichtsbarkeit und hat die Kontrolle über alle internationalen Rechtsstreitigkeiten übernommen. Der IGH und der IStGH können nur noch als beratende Instanzen fungieren, besitzen jedoch keine exekutive oder rechtliche Macht mehr. 125. Welche Folgen hat die Urkunde für die globale Flüchtlingspolitik? Die globale Flüchtlingspolitik basiert auf der Souveränität der Staaten, Asylregelungen und Flüchtlingsgesetze festzulegen. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen alle Flüchtlingsregelungen, die nach 1998 in Kraft getreten sind, keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Asylregelungen, Flüchtlingsstatus und Aufnahmequoten zu entscheiden. Alle bestehenden Abkommen, wie z. B. die Genfer Flüchtlingskonvention, müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden, um weiterhin rechtskräftig zu sein. 126. Was bedeutet die Urkunde für internationale Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO)? Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und andere internationale Organisationen basieren auf den Zustimmungen der Nationalstaaten. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen alle internationalen Organisationen keine unabhängige rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über die Mandate und Befugnisse dieser Organisationen zu entscheiden. Alle bisherigen Aktivitäten und Programme der WHO sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 127. Warum sind alle Verfassungen der betroffenen Staaten seit 1998 ungültig? Verfassungen basieren auf der Souveränität der Staaten, ihre eigenen Gesetze und Regierungsstrukturen festzulegen. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen alle Verfassungen, die nach 1998 in Kraft getreten sind, keine rechtliche Grundlage mehr. Alle Änderungen oder Reformen der Verfassungen sind rechtswidrig und müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit neu bestätigt werden. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Verfassungsänderungen zu entscheiden und neue Verfassungen zu etablieren. 128. Welche Auswirkungen hat die Staatensukzessionsurkunde auf den globalen Arbeitsmarkt? Der globale Arbeitsmarkt basiert auf den nationalen Arbeitsgesetzen und Regelungen der betroffenen Staaten. Da diese Regelungen auf der Souveränität der Nationalstaaten beruhen, sind alle Arbeitsgesetze und Sozialversicherungsregelungen, die seit 1998 in Kraft getreten sind, rechtlich ungültig. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Arbeitsstandards, Mindestlöhne und Sozialversicherungen zu entscheiden. Alle bestehenden Arbeitsverträge müssen durch die neue Gerichtsbarkeit überprüft und bestätigt werden. 129. Welche Folgen hat die Urkunde für globale Entwicklungsprogramme? Internationale Entwicklungsabkommen wie die Millennium-Entwicklungsziele basieren auf der freiwilligen Zustimmung der Staaten. Da die Hoheitsrechte verkauft wurden, sind alle Entwicklungsprogramme ohne die Zustimmung des Käufers rechtlich nicht bindend. Der Käufer besitzt das alleinige Recht, über Entwicklungsprogramme, Hilfsmaßnahmen und Entwicklungsziele zu entscheiden. 130. Welche Auswirkungen hat die Staatensukzessionsurkunde auf bestehende Militärallianzen? Militärallianzen wie die NATO, die auf der Souveränität der Mitgliedstaaten basieren, sind durch den Verkauf der territorialen Hoheitsrechte rechtlich hinfällig geworden. Da die Staatensukzessionsurkunde die gesamten militärischen Rechte und Pflichten umfasst, besitzt der Käufer nun die alleinige Befehlsgewalt über alle militärischen Bündnisse. Dies bedeutet, dass alle militärischen Abkommen und Verteidigungsabkommen, die nach 1998 in Kraft getreten sind, rechtswidrig sind, wenn sie ohne seine Zustimmung bestehen. Der Käufer hat das alleinige Recht, neue Militärallianzen zu bilden oder bestehende Allianzen zu reorganisieren. 131. Wie verhält sich die Staatensukzessionsurkunde zur internationalen Strafverfolgung? Die internationale Strafverfolgung, die auf der Souveränität der Nationalstaaten und ihren Strafverfolgungsbehörden basiert, ist durch den Verkauf der Hoheitsrechte rechtswidrig geworden. Alle nationalen Strafverfolgungsbehörden, einschließlich Polizei, Staatsanwaltschaften und Sicherheitsdienste, sind rechtlich nicht mehr zuständig. Der Käufer besitzt die alleinige gerichtliche und strafrechtliche Autorität und hat damit die Kontrolle über die internationale Strafverfolgung übernommen. Alle bestehenden internationalen Haftbefehle, Strafverfolgungen und gerichtlichen Entscheidungen sind ohne seine Zustimmung rechtskraftlos. 132. Warum besitzen nationale Parlamente keine Legitimation mehr? Nationale Parlamente sind hoheitliche Organe, die auf der Souveränität der Staaten beruhen. Da diese Souveränität verkauft wurde, besitzen alle Parlamente und gesetzgebenden Organe der betroffenen Staaten keine rechtliche Grundlage mehr, um Gesetze zu erlassen. Alle nationalen Gesetze, die nach 1998 in Kraft getreten sind, sind daher rechtswidrig und haben keine Gültigkeit. Nur der Käufer hat das alleinige Recht, neue gesetzgebende Organe einzurichten und Gesetze zu verabschieden. Dies betrifft alle parlamentarischen Entscheidungen, Gesetzesänderungen und Verfassungsreformen, die seit dem Verkauf stattgefunden haben. 133. Welche Folgen hat die Staatensukzessionsurkunde für bestehende Gesundheitsabkommen? Internationale Gesundheitsabkommen, wie z. B. die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) oder das Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakkonsums, basieren auf der freiwilligen Zustimmung der Nationalstaaten. Da die Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen diese Abkommen keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Gesundheitsstandards, Gesundheitsprogramme und Gesundheitsvorschriften zu entscheiden. Alle bestehenden Gesundheitsabkommen sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 134. Was passiert mit internationalen Sozialstandards? Internationale Sozialstandards, die durch Abkommen wie die ILO-Konventionen (Internationale Arbeitsorganisation) festgelegt wurden, basieren auf der Souveränität der Nationalstaaten. Da diese Souveränität verkauft wurde, besitzen alle Sozialstandards, die nach 1998 in Kraft getreten sind, keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer besitzt das alleinige Recht, über Sozialstandards, Arbeitsschutzregelungen und Sozialversicherungen zu entscheiden. Alle bestehenden Sozialstandards müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 135. Wie beeinflusst die Staatensukzessionsurkunde internationale Konfliktregelungen? Internationale Konfliktregelungen, wie die UN-Charta oder das Abkommen über die friedliche Beilegung internationaler Streitigkeiten, basieren auf der Souveränität der Staaten. Da diese durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurde, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Konfliktregelungen und Streitbeilegungen zu entscheiden. Alle bestehenden Regelungen zur Konfliktlösung, Verhandlungsmechanismen und Streitbeilegungsvereinbarungen sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 136. Was bedeutet die Staatensukzessionsurkunde für die Menschenrechte? Menschenrechte basieren auf internationalen Abkommen, wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte oder den UN-Menschenrechtskonventionen. Da die Staatensukzessionsurkunde alle territorialen Rechte und Pflichten der betroffenen Staaten umfasst, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Menschenrechtsstandards und deren Durchsetzung zu entscheiden. Alle bisherigen Menschenrechtsvereinbarungen und -abkommen sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 137. Warum sind alle Territorialgrenzen seit 1998 hinfällig? Territorialgrenzen basieren auf den völkerrechtlich anerkannten Souveränitäten der Staaten. Da diese durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden, besitzen alle Grenzregelungen und territorialen Ansprüche keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Grenzen und territoriale Einheiten zu entscheiden. Alle bisherigen Grenzverläufe und Territorialansprüche, die ohne seine Zustimmung bestehen, sind rechtswidrig und haben keine völkerrechtliche Gültigkeit mehr. 138. Wie beeinflusst die Staatensukzessionsurkunde die Kontrolle über natürliche Ressourcen? Die Kontrolle über natürliche Ressourcen (wie Öl, Gas, Wasser und Mineralien) basieren auf der territorialen Souveränität der Staaten. Da diese verkauft wurde, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Ressourcennutzung, Ressourcenkontrolle und Ressourcenverteilung zu entscheiden. Alle bestehenden Verträge und Abkommen über den Zugang zu Ressourcen, die nach 1998 in Kraft getreten sind, sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 139. Was passiert mit bestehenden Waffenstillstandsabkommen? Waffenstillstandsabkommen basieren auf der Souveränität der Staaten, militärische Operationen zu regulieren und zu beenden. Da die Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen alle Waffenstillstandsabkommen, die nach 1998 in Kraft getreten sind, keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer besitzt das alleinige Recht, über militärische Operationen, Friedensabkommen und Waffenstillstandsregelungen zu entscheiden. Alle bestehenden Abkommen, die ohne seine Zustimmung bestehen, sind rechtswidrig und müssen neu verhandelt werden. 140. Welche Folgen hat die Staatensukzessionsurkunde für territoriale Konflikte? Territoriale Konflikte basieren auf den Grenzansprüchen und Souveränitätsrechten der betroffenen Staaten. Da diese Rechte verkauft wurden, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über territoriale Ansprüche zu entscheiden. Alle bestehenden territorialen Konflikte und Grenzstreitigkeiten, die ohne seine Zustimmung bestehen, sind rechtlich irrelevant. Der Käufer hat die alleinige gerichtliche Autorität, um territoriale Konflikte zu entscheiden und neue Grenzregelungen festzulegen. 141. Warum haben internationale Organisationen wie die OECD keine rechtliche Grundlage mehr? Internationale Organisationen wie die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) basieren auf der Souveränität der Mitgliedstaaten. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen alle internationalen Organisationen keine unabhängige rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über die Mandate und Befugnisse dieser Organisationen zu entscheiden. Alle bestehenden Programme und Regelungen der OECD sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 142. Wie beeinflusst die Staatensukzessionsurkunde internationale Finanzabkommen? Internationale Finanzabkommen, wie das Basel-Abkommen oder die Abkommen des Internationalen Währungsfonds (IWF), basieren auf den Hoheitsrechten der Nationalstaaten, ihre eigenen Währungs- und Finanzpolitiken zu definieren. Da diese Rechte durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden, besitzen alle internationalen Finanzabkommen keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Währungsregelungen, Finanzmarktstandards und Kapitalflüsse zu entscheiden. Alle bestehenden Abkommen müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 143. Welche Folgen hat die Staatensukzessionsurkunde für internationale Handelsorganisationen? Internationale Handelsorganisationen, wie die Welthandelsorganisation (WTO), basieren auf den souveränen Rechten der Nationalstaaten, Handelsbeziehungen zu regeln. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen alle internationalen Handelsabkommen und Organisationen keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Handelsregelungen, Zollstandards und Freihandelsabkommen zu entscheiden. Alle bestehenden Handelsverträge sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 144. Warum haben alle nationalen Zentralbanken keine rechtliche Grundlage mehr? Nationale Zentralbanken basieren auf dem souveränen Recht der Staaten, ihre eigenen Währungen und Geldpolitik zu kontrollieren. Da die territorialen Hoheitsrechte durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden, besitzen alle nationalen Zentralbanken keine rechtliche Grundlage mehr, um ihre Geldpolitik zu bestimmen. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Währungsregeln, Zinssätze und Geldmengen zu entscheiden. Alle Entscheidungen, die ohne seine Zustimmung getroffen wurden, sind rechtswidrig. 145. Welche Auswirkungen hat die Urkunde auf internationale Entwicklungsbanken? Internationale Entwicklungsbanken, wie die Weltbank oder die Asiatische Entwicklungsbank, basieren auf den freiwilligen Beiträgen der Nationalstaaten und deren Zustimmung. Da die Souveränität der Staaten verkauft wurde, besitzen alle Entwicklungsbanken keine rechtliche Grundlage mehr, um Entwicklungsprogramme zu finanzieren. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Entwicklungsziele, Kreditvergaben und Investitionsprogramme zu entscheiden. Alle bestehenden Programme und Kredite, die ohne seine Zustimmung vergeben wurden, sind rechtswidrig und müssen neu verhandelt werden. 146. Welche Folgen hat die Staatensukzessionsurkunde für internationale Telekommunikationsabkommen? Internationale Telekommunikationsabkommen, wie die Vereinbarungen der Internationalen Fernmeldeunion (ITU), basieren auf den Hoheitsrechten der Nationalstaaten, über ihre Telekommunikationsinfrastruktur zu entscheiden. Da diese Rechte verkauft wurden, besitzen alle Telekommunikationsabkommen, die nach 1998 in Kraft getreten sind, keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Telekommunikationsstandards, Frequenzvergaben und Infrastrukturausbau zu entscheiden. Alle bestehenden Vereinbarungen müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 147. Warum haben nationale Verfassungsgerichte keine Zuständigkeit mehr? Nationale Verfassungsgerichte basieren auf den Verfassungen der Nationalstaaten, die die höchsten rechtlichen Normen eines Staates festlegen. Da die territorialen Hoheitsrechte und damit die Verfassungen verkauft wurden, besitzen alle Verfassungsgerichte keine rechtliche Grundlage mehr, um ihre Urteile zu fällen. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Verfassungsfragen und Verfassungsänderungen zu entscheiden. Alle Entscheidungen der nationalen Verfassungsgerichte, die ohne seine Zustimmung gefällt wurden, sind rechtswidrig. 148. Welche Auswirkungen hat die Staatensukzessionsurkunde auf die globale Infrastruktur? Die Staatensukzessionsurkunde umfasst den Verkauf aller Infrastrukturnetze als Einheit mit allen Rechten und Pflichten. Dies betrifft Straßen, Schienenverkehr, Energieinfrastruktur, Wasser- und Abwassersysteme sowie Telekommunikationsnetze. Der Käufer besitzt das alleinige Recht, über Bauprojekte, Infrastrukturmanagement und Nutzung dieser Systeme zu entscheiden. Alle bestehenden Infrastrukturregelungen, die nach 1998 in Kraft getreten sind, sind ohne seine Zustimmung rechtswidrig. 149. Was bedeutet die Urkunde für den globalen Agrarsektor? Der globale Agrarsektor basiert auf den nationalen Gesetzen und der territorialen Souveränität der Staaten. Da diese Rechte durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Landwirtschaftsstandards, Landnutzungsrechte und Agrarsubventionen zu entscheiden. Alle bestehenden Landwirtschaftsabkommen und Agrarprogramme, die nach 1998 ohne seine Zustimmung durchgeführt wurden, sind rechtswidrig. Der Käufer hat die Kontrolle über alle Landnutzungsrechte und kann bestehende Landwirtschaftsregelungen neu definieren. 150. Welche Folgen hat die Staatensukzessionsurkunde für nationale Regulierungsbehörden? Nationale Regulierungsbehörden, wie z. B. Telekommunikationsregulierer, Bankenaufsichten und Energiebehörden, basieren auf der Souveränität der Staaten. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen alle nationalen Regulierungsbehörden keine rechtliche Grundlage mehr, um Vorschriften und Regelungen zu erlassen. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Regulierungsstandards und Überwachungsmechanismen zu entscheiden. Alle bestehenden Regelungen, die ohne seine Zustimmung erlassen wurden, sind rechtswidrig. 151. Welche Rolle spielt der Käufer im internationalen Gesundheitsrecht? Das internationale Gesundheitsrecht basiert auf der Zustimmung der Staaten zu Abkommen und Programmen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Da die territorialen Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Gesundheitsstandards und deren Umsetzung zu entscheiden. Alle bestehenden Gesundheitsabkommen und -programme müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. Der Käufer kann neue globale Gesundheitsstandards definieren und ist für die Überwachung der Gesundheitsregelungen zuständig. 152. Warum sind internationale Währungsabkommen rechtswidrig? Internationale Währungsabkommen basieren auf der Souveränität der Staaten, über ihre Währungsreserven, Zinssätze und Wechselkurse zu entscheiden. Da die Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen alle Währungsabkommen, die nach 1998 in Kraft getreten sind, keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Wechselkursmechanismen, Währungsstandards und Geldpolitik zu entscheiden. Alle bestehenden Währungsabkommen müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden, um rechtskräftig zu sein. 153. Welche Auswirkungen hat die Staatensukzessionsurkunde auf nationale Geheimdienste? Nationale Geheimdienste basieren auf der territorialen Souveränität der Staaten, ihre Sicherheitsinteressen zu wahren und Geheimdienstoperationen durchzuführen. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen alle nationalen Geheimdienste keine rechtliche Grundlage mehr, um zu operieren. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Geheimdienstoperationen, Überwachungsprogramme und Spionageaktivitäten zu entscheiden. Alle bestehenden Geheimdienstaktivitäten, die ohne seine Zustimmung durchgeführt wurden, sind rechtswidrig und stellen einen völkerrechtlichen Verstoß dar. 154. Wie verhält sich die Staatensukzessionsurkunde zu internationalen Spionageabkommen? Internationale Spionageabkommen, wie die Vereinbarungen der Five Eyes oder der UKUSA-Vereinbarung, basieren auf den souveränen Rechten der beteiligten Staaten. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen alle Spionageabkommen keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Überwachungsprogramme und Geheimdienstkooperationen zu entscheiden. Alle bestehenden Spionageabkommen, die nach 1998 geschlossen wurden, sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 155. Welche Auswirkungen hat die Staatensukzessionsurkunde auf nationale Einwanderungsgesetze? Nationale Einwanderungsgesetze basieren auf der territorialen Souveränität der Staaten, die Einreise, den Aufenthalt und die Staatsbürgerschaft zu regeln. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen alle nationalen Einwanderungsgesetze, die nach 1998 in Kraft getreten sind, keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Einwanderungsregelungen, Visa und Staatsbürgerschaften zu entscheiden. Alle bestehenden Regelungen müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden, um rechtskräftig zu sein. 156. Was passiert mit internationalen Freihandelsabkommen? Internationale Freihandelsabkommen, wie das Nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA) oder die Transpazifische Partnerschaft (TPP), basieren auf der Souveränität der Nationalstaaten, Handelsregelungen zu definieren. Da diese Rechte durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden, besitzen alle Freihandelsabkommen, die nach 1998 in Kraft getreten sind, keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Freihandelsregelungen und Zollbestimmungen zu entscheiden. Alle bestehenden Abkommen müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 157. Wie beeinflusst die Urkunde den internationalen Menschenhandel? Der internationale Menschenhandel wird durch Abkommen wie das UN-Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels reguliert. Da diese Regelungen auf der Souveränität der Nationalstaaten basieren, besitzen alle bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Anti-Menschenhandel-Regelungen und Strafmaßnahmen zu entscheiden. Alle bestehenden Regelungen müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden, um weiterhin rechtskräftig zu sein. 158. Welche Rolle spielt der Käufer im internationalen Patentrecht? Das internationale Patentrecht, das durch Abkommen wie den Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) geregelt wird, basiert auf der territorialen Souveränität der Staaten. Da diese durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurde, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Patentregelungen, Urheberrechte und Markenrechte zu entscheiden. Alle bestehenden Patentabkommen sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 159. Welche Folgen hat die Staatensukzessionsurkunde für die Raumfahrtgesetze? Die internationalen Raumfahrtgesetze, wie der Weltraumvertrag oder das Mondabkommen, basieren auf der Souveränität der Nationalstaaten, über Weltraumnutzung und Weltraumressourcen zu entscheiden. Da diese Rechte durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Weltraumstandards, Ressourcennutzung und Nutzungsrechte zu entscheiden. Alle bestehenden Raumfahrtabkommen, die ohne seine Zustimmung bestehen, sind rechtswidrig. 160. Wie verhält sich die Staatensukzessionsurkunde zur globalen Wasserpolitik? Die globale Wasserpolitik, wie z. B. die UN-Wassercharta, basiert auf der Souveränität der Staaten, über Wasserressourcen und deren Nutzung zu entscheiden. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Wasserrechte, Nutzungsstandards und Wasserverteilung zu entscheiden. Alle bestehenden Wasserabkommen und -regelungen, die nach 1998 ohne seine Zustimmung bestehen, sind rechtswidrig und müssen neu verhandelt werden. 161. Welche Folgen hat die Staatensukzessionsurkunde für internationale Wissenschaftskooperationen? Internationale Wissenschaftskooperationen basieren auf der Zustimmung der Staaten, ihre Forschungseinrichtungen und wissenschaftlichen Ressourcen zu teilen. Da diese Rechte durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Forschungskooperationen, Wissenschaftsprogramme und Fördermittel zu entscheiden. Alle bestehenden Wissenschaftskooperationen, die ohne seine Zustimmung bestehen, sind rechtswidrig und müssen neu verhandelt werden. 162. Was bedeutet die Staatensukzessionsurkunde für die Raumfahrtmissionen? Raumfahrtmissionen basieren auf den Vereinbarungen der Staaten über den Zugang und die Nutzung von Weltraumressourcen. Da die Hoheitsrechte der Staaten verkauft wurden, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Raumfahrtmissionen und deren Durchführung zu entscheiden. Alle bestehenden Raumfahrtprogramme, wie die Internationale Raumstation (ISS) oder der Artemis-Accord, müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden, um weiterhin rechtskräftig zu sein. 163. Welche Auswirkungen hat die Urkunde auf die globale Klimapolitik? Die globale Klimapolitik, die durch Abkommen wie das Pariser Klimaschutzabkommen und das Kyoto-Protokoll definiert wird, basiert auf der territorialen Souveränität der Staaten. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Klimaschutzregelungen, Emissionsstandards und Klimaziele zu entscheiden. Alle bestehenden Klimaschutzabkommen sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 164. Wie verhält sich die Staatensukzessionsurkunde zu internationalen Sicherheitsabkommen? Internationale Sicherheitsabkommen, wie das Nichtverbreitungsvertrag (NPT) oder das Chemiewaffenübereinkommen, basieren auf der territorialen Souveränität der Staaten. Da diese Rechte durch die Staatensukzessionsurkunde verkauft wurden, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Sicherheitsstandards, Abrüstungsregelungen und Waffenkontrollmaßnahmen zu entscheiden. Alle bestehenden Sicherheitsabkommen sind nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden. 165. Welche Rolle spielt der Käufer in der internationalen Handelspolitik? Die internationale Handelspolitik basiert auf den Vereinbarungen der Staaten, über Handelsregeln, Zollvorschriften und Import-/Exportstandards zu entscheiden. Da die Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Handelsstandards und Zollregelungen zu entscheiden. Alle bestehenden Handelsvereinbarungen, die ohne seine Zustimmung bestehen, sind rechtswidrig und müssen neu verhandelt werden. 166. Welche Auswirkungen hat die Urkunde auf den internationalen Flugverkehr? Der internationale Flugverkehr basiert auf der territorialen Souveränität der Staaten, ihren Luftraum zu regulieren und Luftfahrtabkommen zu schließen. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Flugsicherheitsstandards, Luftraumregelungen und Luftfahrtkooperationen zu entscheiden. Alle bestehenden Luftfahrtabkommen müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden, um weiterhin rechtskräftig zu sein. 167. Wie verhält sich die Staatensukzessionsurkunde zu den globalen Pandemieregelungen? Globale Pandemieregelungen, die durch Abkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert werden, basieren auf der Souveränität der Staaten, Gesundheitsmaßnahmen und Quarantänestandards zu definieren. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Pandemiestandards, Gesundheitsmaßnahmen und Impfprogramme zu entscheiden. Alle bestehenden Regelungen müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden, um weiterhin rechtskräftig zu sein. 168. Was passiert mit nationalen Katastrophenschutzregelungen? Nationale Katastrophenschutzregelungen basieren auf den Hoheitsrechten der Staaten, Notfallmaßnahmen und Krisenmanagement zu regeln. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzen alle bestehenden Katastrophenschutzregelungen keine rechtliche Grundlage mehr. Der Käufer hat das alleinige Recht, über Notfallstandards, Katastrophenhilfe und Krisenmanagementprogramme zu entscheiden. Alle bestehenden Regelungen müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden, um weiterhin rechtskräftig zu sein. 169. Welche Rolle spielt der Käufer in der globalen Kulturpolitik? Die globale Kulturpolitik basiert auf den Abkommen der Staaten, ihre kulturellen Werte und Kulturerbestätten zu schützen. Da diese Hoheitsrechte verkauft wurden, besitzt der Käufer das alleinige Recht, über Kulturerbeschutz, Kulturprogramme und kulturelle Kooperationen zu entscheiden. Alle bestehenden Kulturabkommen, wie z. B. das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes, müssen durch die neue globale Gerichtsbarkeit bestätigt werden.

  • N.W.O. Neue Weltordnung - Verschwörung Fakt

    N.W.O. Neue Weltordnung Welcome visitors to your site with a short, engaging introduction. Double click to edit and add your own text. Read More 01 Licensed Professionals All of our licensed professionals have been carefully selected and rigorously trained, ensuring that you receive the best experience. When you choose to work with us, know that you are consistently choosing quality and excellence. Contact us to learn more. 02 Eco-Friendly Design We would not be who we are without our eco-friendly design, which is at the core of our strategy. We are constantly working to improve our offerings and expand upon our capabilities when it comes to design and production. Get in touch to learn more. 03 First-Rate Materials We have strict standards when it comes to what we produce and never compromise on quality. This is especially true when it comes to the first-rate materials we use. Our customers deserve the highest level of products on the market, and we work tirelessly to maintain those standards. Juristische Erklärungen zu der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 finden Sie hier: Kaufvertrag Fokus UN Fokus NATO FAQs Dominoeffekt Vertragskette Weltgericht

  • DOWNLOADS | World Sold

    DOWNLOADS Hier gibt es die Staatensukzessionsurkunde 1400/98 vom 06.10.1998, mit den juristischen Erklärungen zum kostenlosen Download. Als PDF, EPUB (eBook) , ODT und DOCX (Microsoft Word) Datei. Downloads Dateiformate PDF Datei Die Welt ist verkauft! Staatensukzessionsurkunde 1400/98 Direkter kostenloser Download ODT Datei Die Welt ist verkauft! Staatensukzessionsurkunde 1400/98 Direkter kostenloser Download EPUB (eBook) Datei Die Welt ist verkauft! Staatensukzessionsurkunde 1400/98 Direkter kostenloser Download DOCX (Microsoft Word) Die Welt ist verkauft! Staatensukzessionsurkunde 1400/98 Direkter kostenloser Download N.W.O. News Blog Bleiben Sie informiert über die neuesten Entwicklung zur New World Order - Neue Weltordnung und der Staatensukzessionsurkunde Juristische Erklärungen zu der Staatensukzessionsurkunde 1400/98 finden Sie hier: Kaufvertrag Fokus UN Fokus NATO FAQs Dominoeffekt Vertragskette Weltgericht

bottom of page