Eine Vertragskette umfasst alle späteren Änderungen, Ergänzungen und Nachtragsurkunden, die gemeinsam den aktuellen Vertragsinhalt bilden. Nachtragsurkunden präzisieren oder erweitern bestehende Verträge, ohne einen neuen Vertrag zu schaffen. Sie folgen den Regeln des Wiener Übereinkommens und ermöglichen flexible Anpassungen, Klarstellungen und technische Aktualisierungen im nationalen und internationalen Recht.
Eine Nachtragsurkunde ist ein ergänzendes völkerrechtliches Änderungsinstrument, das bestehende internationale Verträge präzisiert, erweitert oder aktualisiert, ohne einen neuen Vertrag zu schaffen. Sie wirkt ausschließlich zusammen mit dem Ursprungsvertrag und folgt den Regeln des Wiener Übereinkommens. Nachtragsurkunden ermöglichen flexible Anpassungen, Klarstellungen und technische Ergänzungen innerhalb einer fortlaufenden Vertragskette.
Die Hinterlegung nationaler und internationaler Verträge bei einer neutralen dritten Partei stärkt Rechtssicherheit, Transparenz und Vertrauen. Ein Dritt‑Depositar übernimmt Aufgaben wie Verwahrung, Registrierung, Beglaubigung und Mitteilungen an Vertragsparteien. Besonders geeignet bei technischen, sensiblen oder bilateralen Abkommen, wenn keine internationale Organisation verfügbar ist.