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Hinterlegung nationaler und internationaler Verträge bei einer dritten Partei (Dritt-Depositar)

  • Autorenbild: Mikey Miller
    Mikey Miller
  • 8. Jan.
  • 16 Min. Lesezeit
Notarielle Verwahrung internationaler Abkommen: Funktionen & Vorteile

Es ist möglich, dass nationale und internationale Verträge bei einer dritten Stelle zur Aufbewahrung hinterlegt werden. Eine solche Hinterlegung nationaler oder internationaler Verträge kann bei einer dritten Partei (Dritt-Depositar) vereinbart werden. Eine solche Stelle, als Verwahrer bezeichnet, kümmert sich um die sichere Lagerung und Verwaltung eines Vertrags oder Abkommens im internationalen Recht. Neben Staaten und internationalen Organisationen können auch neutrale Personen wie Notare als Verwahrer eingesetzt werden, wenn die Vertragsparteien das ausdrücklich festlegen. Diese Optionen sind besonders gefragt, wenn Neutralität wichtig ist oder keine internationale Organisation zur Verfügung steht, um die Verträge aufzubewahren..[1]


Funktion des Hinterlegungsstelle

Der Depositar übernimmt im internationalen Vertragsrecht zentrale administrative Aufgaben, darunter:[2][3][4]

  • Aufbewahrung der Originalurkunde,

  • Registrierung und Archivierung,

  • Entgegennahme von Ratifikations-, Annahme- oder Beitrittsurkunden,

  • Weitergabe relevanter Informationen an die Vertragsparteien.


Rechtssichere Dokumentation der Vertragskette (engl. Treaty Chain)

Diese Aufgaben sind in Artikel 76 WÜRV geregelt.[5]


Dritte Parteien als Depositar

Wenn sich die Vertragspartner darauf einigen, können auch neutrale Dritte als Verwahrstelle vertraglich vereinbart einspringen. [6][7]


Dabei kann es sich zum Beispiel um Folgendes handeln:

  • International anerkannte Notare,

  • Diplomatische Vertretungen,

  • juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts,

  • Spezialisierte Verwahrstellen oder neutrale Institutionen.


Oft werden solche Lösungen vereinbart:

Kein Bezug auf internationale Organisationen oder die abgelöst werden; Neutralität soll im Vordergrund stehen; die Vertragsparteien sind politisch sensibel; es besteht ein bilateraler oder multilateraler Rahmen. [8][9]


Die Wahl eines neutralen Dritten

Die Entscheidung für einen neutralen Dritten als Verwahrer (Depositar) hängt von mehreren Faktoren ab.

  • Vertragsart: technisch, bilateral oder politisch heikle Abkommen.

  • Anzahl der Vertragspartner: kleinere Gruppen neigen zu flexibleren Lösungen.

  • Politischer Rahmen: Neutralität wirkt oft vertrauensbildend.

  • Organisatorischer Wille: die Parteien können sich bewusst gegen internationale Organisationen entscheiden.

Wesentlich ist, dass die Verwahrstelle im Vertrag eindeutig genannt wird und die komplette Vertragskette sauber dokumentiert bleibt.

[10][11][12]


Typische Konstellationen

Dritte können solche Abkommen aufbewahren und als Depositar fungieren:

  • Verträge zwischen Staaten, die kein festes Institut dahinter haben

  • Abkommen zu technischen, infrastrukturellen oder wissenschaftlichen Kooperationen

  • Abkommen zwischen Staaten und internationalen Organisationen oder NGOs

  • Verträge, bei denen politische Neutralität eine besonders große Rolle spielt

  • Verträge, in denen die Rechtsnachfolge geregelt wird

  • Vereinbarungen, bei denen ein Völkerrechtssubjekt die bisherige Verwahrung aufgegeben hat und die Dokumentation so nicht mehr zuverlässig gesichert werden kann

Beispielhaft kann die Schweizer Botschaft als Depositar für Staaten fungieren, die keine diplomatischen Beziehungen unterhalten.[13][14]


Flexibilität der Hinterlegung völkerrechtlicher Abkommen

Flexibilität durch neutrale Dritte als Depositarien Wenn neutrale Dritte als Verwahrer fungieren, wird das Völkerrecht deutlich flexibler. Vertragsparteien können so auch außerhalb großer Institutionen rechtssichere Abkommen schließen und die Verwaltung des Vertrags an einen vertrauenswürdigen, unparteiischen Akteur auslagern[15][16][17].


Depositar: Notar

Notare sind berufsbedingt geeignet Depositarfunktionen übernehmen, wenn:

  • Der Vertrag hat privatrechtliche oder gemischt-rechtliche Züge,

  • braucht eine neutrale, verlässliche Instanz,

  • und er wird zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren geschlossen.[18][19]

Dabei ist der Notar auch Zuständig für die Beglaubigung von Vertragskopien und Koordinatenlisten und ähnlichem.

Notare bewahren Urkunden auf und bescheinigen Echtheit, doch völkerrechtlich haben sie keine eigene Autorität. Ihre Aufgaben ergeben sich aus vertraglichen Vereinbarungen.[20][21]


Notariatsverwahrung und technische Anhänge

Ein wachsender Bereich für Dritte als Depositaren ist die Verwaltung von sehr technischen oder wissenschaftlichen Vertragsanhängen. Auch in globalen Vertragsketten, zum Beispiel bei Umweltabkommen (UNEP) oder Telekommunikationsverträgen, gehören oft komplexe Daten, technische Standards, Quellcodes oder Koordinatenlisten zum Vertrag - besonders unter dem Dach der UN-Unterorganisationen wie der ITU. [22]


Notare mit Treuhandfunktion im Völkerrecht

Wenn Verträge private Akteure oder sensible Technologien betreffen, holt man oft einen Notar als neutralen Lagerhalter dazu.

Ein typisches Beispiel ist die Hinterlegung von Software-Quellcodes, die für Infrastrukturprojekte der Regierung wichtig sind - etwa Grenzkontrollsysteme oder landesweite Bildungssysteme[23].

Die neutraler Instanz der Verwahrung z.B. von Quellcode dient auch der Insolvenzsicherung. SO ist der Notar ggf. instruiert, diesen nur unter genau definierten Bedingungen (z.B. Insolvenz des Herstellers) an den Staat oder IO herauszugeben.

Dieses Modell hat den Vorteil, dass ein Notar als unabhängige Autorität mehr Vertrauen schafft als ganz normale Hinterlegungsstellen. Die notarielle Urkunde über die Hinterlegung ist ein international anerkanntes Beweismittel für, dass das Material zu einem bestimmten Zeitpunkt existierte und in welchem Zustand es war.[24]


Anwendungsbeispiele

In internationalen Telekommunikationsabkommen lagert man oft neutrale Notariate technische Spezifikationen oder digitale Referenzdaten, damit alles nachvollziehbar bleibt, zuverlässig prüfbar ist und später Streits vermeidet.

Auch imultilateralen Umweltabkommen können Notariate damit beauftragt werden, technische Spezifikationen oder Referenzproben sicher aufzubewahren - denn eine Manipulation könnte politische oder wirtschaftliche Folgen haben.[25]

Der Notar als Dritt-Depositar verschiebt die ganze Bürokratie mit den technischen Details raus aus dem politischen Vertragsspielraum der Sekretariate. Stattdessen landet alles in einem rechtlich sicheren, neutralen Bereich.[26]

Das erhöht die Rechtsicherheit, denn Änderungen an diesen Anhängen folgen meist strengeren notariellen oder vertraglichen Abläufen als bloße politische Absichtserklärungen.[27]


Diplomatische Vertretungen als Verwahrer

Auch diplomatische Missionen können Depositarfunktionen übernehmen, wenn:[28][29]

Der Vertrag wird zwischen zwei Ländern geschlossen, ohne dass eine internationale Organisation als Verwahrer vorgesehen ist, und ohne, dass eine neutrale dritte Botschaft benannt wird.Oft wird diese Option genutzt bei:[30][31]

  • Vertragszusätze und Erweiterungen,

  • bilaterale Grenzvereinbarungen,

  • technische Kooperationsabkommen - dazu gehören auch die Weitergabe von Kartenmaterial und Protokollen..

Diplomatische Vertretungen können Vertragsurkunden verwahren und die passende Vertragskette lückenlos dokumentieren, Ratifikationsurkunden entgegennehmen, beglaubigte Kopien ausstellen und Änderungen registrieren.[32]


Rechtsgrundlagen des Dritt - Dispositar im Võlkerrecht

Auch wenn Notare oder Botschaften keine klassischen Hinterlegungstellen von völkerrechtlichen Abkommen sind, stützt sich ihre Rolle auf folgende Bestimmungen des Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (WÜRV): Artikel 76  - Benennung eines Depositar, Artikel 77  - Aufgaben (Verwahrung, Beglaubigung, Mitteilungen, Registrierung), Artikel 78  - Mitteilungen und Information der Vertragsparteien.[33][34][35][36]


Funktionen des Depositar gemäß Art. 77 WÜRV

Funktion

Beschreibung und Relevanz

Verwahrung

Sicherung des authentischen Originaltextes und der Vollmachten; zentrale Aufgabe zur Gewährleistung der Integrität des Vertrags.

Beglaubigung

Erstellung und Ausgabe beglaubigter Abschriften in allen authentischen Sprachen (z. B. Englisch, Französisch, Spanisch); stellt sicher, dass alle Parteien identische Texte verwenden.

Notifikation

Unterrichtung der Vertragsparteien über neue Beitritte, Vorbehalte, Erklärungen oder Kündigungen; gewährleistet Transparenz und Rechtsklarheit.

Formprüfung

Überprüfung der Gültigkeit von Unterschriften, Ratifikationsurkunden und Vollmachten (Full Powers); schützt vor formellen Mängeln.

Registrierung

Einreichung des Vertrags oder der Vertragsänderung beim UN‑Sekretariat gemäß Art. 102 der UN‑Charta; Voraussetzung für die völkerrechtliche Wirksamkeit gegenüber den UN‑Organen.


Historie

Völkerrechtliche Hinterlegung

Die Notwendigkeit eines Depositars ergibt sich historisch aus dem Wechsel von reinen Zweiparteienabkommen hin zu mehrseitigen Verträgen. Bei bilateralen Abkommen genügte der Austausch der Ratifikationsurkunden zwischen zwei Parteien. Wenn aber viele Staaten ins Spiel kommen, braucht es eine zentrale Stelle, die den authentischen Text aufbewahrt und checkt, welche Parteien schon gebunden sind.[37] Ursprünglich wurde diese Aufgabe häufig dem Sitzstaat der Verhandlungskonferenz übertragen. Mit der Gründung der Vereinten Nationen übernahm der Generalsekretär eine zentrale Rolle als Depositar für Verträge von weltweitem Interesse.[38]

Den Wunsch nach spezialisierten oder politisch neutralen Lösungen blieb trotzdem bestehen, besonders wenn eine große internationale Organisation nicht ins Spiel kommen sollte oder diplomatische Blockaden das unmöglich machten.[39]

Rahmenbedingungen gemäß WÜRV

Die Artikel 76 bis 80 der WÜRV bilden das rechtliche Rückgrat der Depositarfunktion. Artikel 76 Absatz 2 betont die völkerrechtliche Verpflichtung zur Unparteilichkeit: Die Aufgaben des Depositars sind internationaler Natur, und er muss in der Ausübung seiner Funktionen unparteiisch handeln.[40]

Diese Unparteilichkeit ist die conditio sine qua non für das Vertrauen der Vertragsparteien in die Verwaltung ihrer Verpflichtungen.

Die Aufgaben eines Depositars laut Artikel 77 WÜRV sind primär notariell und administrativ. Dazu gehört das Verwahren des Originaltexts, das Anfertigen beglaubigter Kopien, das Entgegennehmen von Unterschriften und die Prüfung, ob Ratifikations-, Annahme- oder Beitrittsinstrumente ordnungsgemäß vorliegen.[41]


Der Vatikan als Dritt-Depositar

Der Heilige Stuhl (Sancta Sedes) nimmt im Völkerrecht eine Sonderstellung ein. Er ist eine eigenständige, nicht-staatliche Ordnung im Völkerrecht, die die katholische Kirche international vertritt. Diese Völkerrechtssubjektivität besteht unabhängig von der Existenz des Staates der Vatikanstadt und ermöglicht es dem Heiligen Stuhl, Verträge zu schließen, die als Konkordate bezeichnet werden.[42]


Völkerrechtliche Stellung und das Konkordatswesen.

In der diplomatischen Praxis gilt der Heilige Stuhl oft als neutraler Vermittler. Die Abkommen mit Staaten regeln nicht nur Glaubensfragen, sondern auch Dinge wie Bildung, Denkmalschutz und soziale Dienste.[43]

Diese Abkommen haben eine besondere Bedeutung, weil sie völkerrechtlich bindend sind und oft über lange Zeit hinweg die Beziehungen zwischen Kirche und Staat prägen. Ein bekanntes Beispiel ist das Reichskonkordat von 1933: Trotz vieler politischer Umbrüche in Deutschland bleibt es eine zentrale Referenz im Staatskirchenrecht.[44] Auch Verträge wie der mit der Republik Österreich von 1960 regeln komplexe vermögensrechtliche Beziehungen. Dabei tritt der Heilige Stuhl als gleichberechtigter Partner auf völkerrechtlicher Ebene auf.[45]


Der Heilige Stuhl in multilateralen Kontexten

Auch wenn der Heilige Stuhl vor allem bilaterale Konkordate schließt, gehört er auch zu den Vertragsparteien bei wichtigen multilateralen Abkommen. Zum Beispiel hat er das Verbot chemischer Waffen unterzeichnet und ratifiziert.[46]

In solchen Zusammenhängen tritt er selbstbewusst auf und macht deutlich, wie wichtig Moral im Völkerrecht ist. Durch seine neutrale Haltung ergibt sich die Chance, dass er als potenzieller Dritt-Depositar infrage kommt - eine Aufgabe, bei der er gut geeignet scheint, Dokumente zu schützen, die ethische oder humanitäre Standards betreffen.[47]

Der feine Unterschied sitzt darin, wie sich Heilige Stuhl und Vatikanstaat zueinander verhalten. Der Vatikan sorgt für die physische Sicherheit und die Verwaltung vor Ort, während der Heilige Stuhl die völkerrechtlichen Erklärungen abgibt und als Vertragspartner auftritt.[48]


Schweiz

Neutralität im völkerrechtlichen Vertragswesens

Die Schweiz hat den Ruf eines neutralen Dritt-Depositars. Aufgrund der Neutralität und ihrer Rolle als Sitzstaat für viele internationale Organisationen verwaltet das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) derzeit 79 völkerrechtliche Verträge.[49]

Die Genfer Konventionen und die Rolle des IKRK  Das humanitäre Völkerrecht ist untrennbar mit der schweizerischen Depositarfunktion verbunden. Der Schweizerische Bundesrat ist der Depositar der vier Genfer Abkommen von 1949 und ihrer Zusatzprotokolle.[50]

Hierbei zeigt sich eine funktionale Teilung: Die Schweiz kümmert sich um die formellen Aufgaben eines Depositars, während das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) als Hüterin und Kontrollorgan des humanitären Völkerrechts fungiert. Das IKRK hat eine internationale Rechtspersönlichkeit, kann also unabhängig von Staaten handeln und Schutzfunktionen in Konfliktgebieten übernehmen.[51]

Dieses Zusammenwirken zwischen dem staatlichen Depositar in der Schweiz und der neutralen humanitären Organisation IKRK hat sich als extrem wirksam erwiesen, um den Schutz von Kriegsopfern weltweit fest zu verankern.[52]


Das Sofortige Inkrafttreten

Sofern nichts anderes vereinbart ist, tritt ein völkerrechtlicher Vertrag sofort in Kraft. Auch gibt es die Möglichkeit, dass ein Teil des Vertrages sofort in Kraft tritt, während andere Teile einer speziellen Teilvereinbarung unterliegen, für die andere Inkrafttretensregelungen gelten.[53]

Eine Besonderheit der Genfer Konventionen ist das Vorgehen, wenn Feindseligkeiten ausbrechen. Laut den gemeinsamen Artikeln der Abkommen treten Ratifikationen oder Beitrittserklärungen, die von Konfliktparteien vor oder während eines Krieges hinterlegt werden, sofort in Kraft.[54]  Der Schweizerische Bundesrat als Depositar ist verpflichtet, diese Mitteilungen auf dem schnellstmöglichen Weg an alle anderen Vertragsparteien zu übermitteln.[55]

Historische Beispiele wie der Beitritt der Republik Korea 1966 oder Palästinas 2014 zeigen: Die Schweiz übernimmt diese Verantwortung. Hier fungiert der Depositar als wichtiger Knotenpunkt der Kommunikation und sorgt dafür, dass die rechtlichen Schutzmechanismen des humanitären Völkerrechts sofort greifen - ohne die sonst übliche sechsmonatige Wartezeit.[56]



Hinterlegungsereignisse (Bsp.)

Ereignis

Datum der Hinterlegung

Besonderheit

Beitritt Republik Korea

16. August 1966

Sofortiges Inkrafttreten aufgrund von Spannungen.

Beitritt Eritrea

14. August 2000

Unmittelbare Wirkung im Konfliktfall.

Beitritt Palästina

2. April 2014

Politisch sensible Notifikation durch die Schweiz.

Schweizer Botschaft als Depositar ohne diplomatische Beziehungen

In besonderen Situationen, in denen zwei Staaten keine diplomatischen Beziehungen unterhalten (z.B. USA und Iran nach 1980), kann die schweizerische Botschaft als neutrale „Schutzmacht“ fungieren.[57]

In einem solchen Rahmen übernimmt dann die Botschaft oft de facto Depositarfunktionen für völkerrechtliche Vereinbarungen zwischen den verfeindeten Staaten.[58]

Dokumente werden in der Botschaft hinterlegt, und der Austausch von Informationen erfolgt über schweizerische Diplomaten, was die Kontinuität grundlegender rechtlicher Beziehungen ermöglicht.[59]

Ein solche Praxis ist besonders effektiv bei der Bewältigung von Krisen wie Flugzeugentführungen (z.B. USA / Kuba 1969) oder bei der Verwaltung eingefrorener Vermögenswerte.[60]


Hybride Strukturen der Verwahrung

Zukünftig ist mit einer Zunahme hybrider Strukturen zu rechnen: So kann ein Staat als politischer Depositar fungieren, während ein spezialisiertes Notariat oder eine internationale Organisation die (z.B. technische) Verwaltung der Anhänge übernimmt.[61] Diese Arbeitsteilung ermöglicht es, die völkerrechtliche Legitimität mit technischer Präzision zu verbinden.[62] Es ist ein große Stärke und bietet Flexibilität im Völkerrecht, Dritte als Depositar einzusetzen und ist ein wesentliches Element für die Bewältigung geopolitischer und technischer Herausforderungen ist.[63] Die Unparteilichkeit und Professionalität dieser Hinterlegungstellen garantiert die Stabilität des internationalen Vertragssystems in Krisenzeiten.[64]



Typen von Depositaren im Völkerrecht

Typ des Depositars

Kernkompetenz

Typische Anwendungsbereiche

Nationaler Staat

Politische Souveränität

Allgemeine multilaterale Verträge, regionale Abkommen.

UN‑Generalsekretär

Universalität

Verträge von weltweitem Interesse, Menschenrechte.

Heiliger Stuhl

Moralische Neutralität

Konkordate, ethisch sensible Abkommen.

Schweiz (Bundesrat)

Dauernde Neutralität

Humanitäres Völkerrecht (Genfer Konventionen).

Notariate / Escrow

Technische Präzision

Software‑Quellcodes, technische Anhänge, IP‑Rechte.

Dritte Botschaft

Krisenkommunikation

Abkommen zwischen Staaten ohne diplomatische Beziehungen.

Die Einbindung dieser unterschiedlichen Akteure in das völkerrechtliche Gefüge sorgt dafür, dass sich für jede vertragliche Konstellation - ob politisch heikel oder technisch mega knifflig - eine verlässliche Verwahrstelle findet lässt.[65] Die Rechtsgrundlagen im WÜRV bieten hierfür den notwendigen Rahmen, während die Staatenpraxis die erforderliche Flexibilität liefert.[66] Die Rolle des Depositars als „neutraler Anker“ bleibt somit auch im 21. Jahrhundert eine der wichtigsten Säulen der internationalen Rechtsordnung.[67]


Siehe auch


Einzelnachweise

  1. ↑ 

    Oxford Public International Law: Depositaries

  2. ↑ 

    United Nations: Treaty Handbook. UN Publications, 2020. URL: https://treaties.un.org/doc/source/publications/THB/English.pdf

  3. ↑ 

    Oliver Dörr / Kirsten Schmalenbach (Hrsg.): Vienna Convention on the Law of Treaties - A Commentary. Springer, 2012, Art. 76 - 77. ISBN 978-3-642-19290-6

  4. ↑ 

    Shabtai Rosenne: The Depositary of International Treaties. In: American Journal of International Law, 1970. DOI: 10.2307/2198920

  5. ↑ 

    Vienna Convention on the Law of Treaties (1969), Articles 76 - 78

  6. ↑ 

    Shabtai Rosenne: The Depositary of International Treaties. American Journal of International Law, 1970. DOI: 10.2307/2198920

  7. ↑ 

    Anthony Aust: Modern Treaty Law and Practice. Cambridge University Press, 2023. ISBN 978-1-107-67903-7

  8. ↑ 

    Fatsah Ouguergouz et al., 1969 Vienna Convention: Article 77 - Functions of Depositaries, Oxford University Press (2011)

  9. ↑ 

    United Nations: Treaty Handbook. UN Publications, 2020. URL: https://treaties.un.org/doc/source/publications/THB/English.pdf

  10. ↑ 

    M.E. Villiger, Commentary on the 1969 Vienna Convention on the Law of Treaties, Brill (2009)

  11. ↑ 

    United Nations: Final Clauses of Multilateral Treaties Handbook. UN Publications, 2003. URL: https://treaties.un.org/doc/source/publications/Final_Clauses_Handbook.pdf

  12. ↑ 

    Anthony Aust: Modern Treaty Law and Practice. Cambridge University Press, 2023. ISBN 978-1-107-67903-7

  13. ↑ 

    Anthony Aust, The Theory and Practice of Informal International Instruments, ICLQ (1986)

  14. ↑ 

    Shabtai Rosenne: The Depositary of International Treaties. American Journal of International Law, 1970. DOI: 10.2307/2198920

  15. ↑ 

    Aust & Rodiles, Depositaries of Treaties, Oxford Bibliographies (2018)

  16. ↑ 

    Shabtai Rosenne: The Depositary of International Treaties. American Journal of International Law, 1970. DOI: 10.2307/2198920

  17. ↑ 

    Anthony Aust: Modern Treaty Law and Practice. Cambridge University Press, 2023. ISBN 978-1-107-67903-7

  18. ↑ 

    United Nations: Final Clauses of Multilateral Treaties Handbook. UN Publications, 2003. URL: https://treaties.un.org/doc/source/publications/Final_Clauses_Handbook.pdf

  19. ↑ 

    Jeremy Hill: The Vienna Convention on the Law of Treaties: A Commentary. Oxford University Press, 2022. ISBN 978-0-19-284975-5

  20. ↑ 

    Maarten Bos & T.O. Elias, Problems Concerning the Validity of Treaties, Routledge (2017)

  21. ↑ 

    United Nations: Final Clauses of Multilateral Treaties Handbook. UN Publications, 2003. URL: https://treaties.un.org/doc/source/publications/Final_Clauses_Handbook.pdf

  22. ↑ 

    UNEP: Depositary Notes and Technical Annex Procedures. UNEP Legal Office, 2019. URL: https://www.unep.org/resources

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    J. De Werra, Escrow Mechanisms in International Technology Agreements, Licensing Journal (2017)

  24. ↑ 

    Anthony Aust, Modern Treaty Law and Practice, Cambridge University Press (2023)

  25. ↑ 

    UNEP: Guide for Compliance with Multilateral Environmental Agreements. UNEP Legal Office, 2019. URL: https://www.unep.org/resources

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    J. De Werra, Escrow Mechanisms in International Technology Agreements, Licensing Journal (2017)

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    Anthony Aust, Modern Treaty Law and Practice, Cambridge University Press (2023)

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    Shabtai Rosenne: The Depositary of International Treaties. American Journal of International Law, 1970. DOI: 10.2307/2198920

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    Anthony Aust: Modern Treaty Law and Practice. Cambridge University Press, 2023. ISBN 978-1-107-67903-7

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    United Nations: Final Clauses of Multilateral Treaties Handbook. UN Publications, 2003. URL: https://treaties.un.org/doc/source/publications/Final_Clauses_Handbook.pdf

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    Eileen Denza, Diplomatic Law: Commentary on the Vienna Convention on Diplomatic Relations, OUP (2016)

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    Olivier Corten & Pierre Klein (Hrsg.), The Vienna Conventions on the Law of Treaties: A Commentary, OUP (2011)

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    Anthony Aust: Modern Treaty Law and Practice. Cambridge University Press, 2023. ISBN 978-1-107-67903-7

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    United Nations: Treaty Handbook. UN Publications, 2020. URL: https://treaties.un.org/doc/source/publications/THB/English.pdf

  36. ↑ 

    Shabtai Rosenne, The Depositary of International Treaties, AJIL (1970)

  37. ↑ 

    Shabtai Rosenne, The Depositary of International Treaties, AJIL (1970)

  38. ↑ 

    United Nations: Treaty Handbook. UN Publications, 2020. URL: https://treaties.un.org/doc/source/publications/THB/English.pdf

  39. ↑ 

    Anthony Aust: Modern Treaty Law and Practice. Cambridge University Press, 2023. ISBN 978-1-107-67903-7

  40. ↑ 

    Olivier Corten & Pierre Klein (Hrsg.), The Vienna Conventions on the Law of Treaties: A Commentary, OUP (2011)

  41. ↑ 

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  42. ↑ 

    Robert John Araujo & John Lucal, Papal Diplomacy and the Quest for Peace, Oxford University Press (2004)

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    Silvio Ferrari, The Vatican and International Relations, Cambridge University Press (2019)

  44. ↑ 

    Stefan Korioth & Heinrich de Wall, Staatskirchenrecht, Mohr Siebeck (2017)

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    Christian Walter, Der Heilige Stuhl als Völkerrechtssubjekt, in: Jahrbuch des öffentlichen Rechts (2016)

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    Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons (OPCW): Status of Participation. URL: https://www.opcw.org

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    Massimo Faggioli, Holy See and International Law, Oxford Research Encyclopedia (2019)

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    Malcolm Shaw, International Law, Oxford University Press (2014), Kapitel zum Heiligen Stuhl

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    Schweizerisches Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA): Depositary Functions of Switzerland. URL: https://www.eda.admin.ch

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    ICRC: Commentary on the Geneva Conventions of 1949. ICRC, 2016 - 2020. URL: https://ihl-databases.icrc.org

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    Andrew Clapham, ICRC and International Legal Personality, Oxford Research Encyclopedia (2019)

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    ICRC: Geneva Conventions - Common Articles. URL: https://ihl-databases.icrc.org

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    Schweizerischer Bundesrat: Depositary Notifications. URL: https://www.eda.admin.ch

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    UN Treaty Collection: Status of the Geneva Conventions. URL: https://treaties.un.org

  57. ↑ 

    Schweizerisches EDA: Protecting Power Mandates of Switzerland. URL: https://www.eda.admin.ch

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    Anthony Aust, The Theory and Practice of Informal International Instruments, ICLQ (1986)

  59. ↑ 

    United Nations: Final Clauses of Multilateral Treaties Handbook. UN Publications, 2003. URL: https://treaties.un.org/doc/source/publications/Final_Clauses_Handbook.pdf

  60. ↑ 

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    Aust & Rodiles, Depositaries of Treaties, Oxford Bibliographies (2018)

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    United Nations: Treaty Handbook. UN Publications, 2020. URL: https://treaties.un.org/doc/source/publications/THB/English.pdf

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    Fatsah Ouguergouz et al., 1969 Vienna Convention: Article 77 - Functions of Depositaries, OUP (2011)


Literatur

  • Anthony Aust, Jeremy Hill: Modern Treaty Law and Practice. 4. Auflage. Cambridge University Press, Cambridge 2023, ISBN 978-1009-18692-6  - Umfassendes Standardwerk zur Vertragspraxis; Kapitel 18 widmet sich detailliert der Rolle des Depositars und den Anforderungen an die moderne Vertragsverwaltung.

  • Heribert Franz Köck: Die völkerrechtliche Stellung des Heiligen Stuhls. Dargestellt an seinen Beziehungen zu Staaten und internationalen Organisationen. Duncker & Humblot, Berlin 1975, ISBN 978-3-428-03355-3  - Untersuchung der souveränen, nicht-staatlichen Rechtspersönlichkeit des Heiligen Stuhls im Vertragswesen.

  • Jill Barrett, Robert Beckman: Handbook on Good Treaty Practice. Cambridge University Press, Cambridge 2020, ISBN 978-1-107-53068-3  - Praxisleitfaden zur Organisation der Vertragsarbeit in Regierungen und internationalen Organisationen mit Fokus auf professionelle Archivierung und Notifikation.

  • Mark E. Villiger: Commentary on the 1969 Vienna Convention on the Law of Treaties. Martinus Nijhoff, Leiden 2009, ISBN 978-90-04-16804-6  - Artikel-für-Artikel-Kommentar mit Fokus auf die Entstehungsgeschichte und die Praxis der Vereinten Nationen.

  • Duncan B. Hollis (Hrsg.): The Oxford Guide to Treaties. Oxford University Press, Oxford 2012, ISBN 978-0-19-960181-3  - Systematische Darstellung völkerrechtlicher Vertragsketten (Treaty Chains) und der Funktionen von Depositaren in multilateralen Systemen.

  • Jan Klabbers: The Concept of Treaty in International Law. Kluwer Law International, Den Haag 1996, ISBN 978-90-411-0244-7  - Grundlegende Analyse zur Rechtsnatur internationaler Übereinkünfte und deren Registrierung.

  • Oliver Dörr, Kirsten Schmalenbach (Hrsg.): Vienna Convention on the Law of Treaties. A Commentary. 2. Auflage. Springer, Berlin/Heidelberg 2018, ISBN 978-3-662-55159-2. DOI: 10.1007/978-3-662-55160-8  - Maßgeblicher wissenschaftlicher Kommentar zu den Art. 76 - 80 WÜRV; analysiert die Unparteilichkeit des Depositars und Rechtsfolgen administrativer Fehler.

  • Shabtai Rosenne: The Depositary of International Treaties. In: American Journal of International Law. Band 61, Nr. 4, 1967, S. 923 - 945. DOI: 10.2307/2198920  - Klassischer Fachartikel zur Entwicklung der Depositarrolle von einer administrativen zu einer völkerrechtlich anerkannten Institution.

  • Fatsah Ouguergouz et al.: Article 77: Functions of Depositaries. In: Olivier Corten, Pierre Klein (Hrsg.): The Vienna Conventions on the Law of Treaties. Oxford University Press, 2011. DOI: 10.1093/law/9780199573530.003.0156  - Eingehende Untersuchung der notariellen Funktionen gemäß WÜRV.

  • Hill, Jeremy: The Vienna Convention on the Law of Treaties: A Commentary. Oxford University Press, 2022.  - Jeremy Hill: The Vienna Convention on the Law of Treaties: A Commentary. Oxford University Press, Oxford 2022 - Praxisorientierte Analyse der WÜRV mit Schwerpunkt auf Digitalisierung im Urkundenwesen und Registrierungspflichten nach Art. 80.

  • Corten, Olivier; Klein, Pierre: The Vienna Conventions on the Law of Treaties - A Commentary. Oxford University Press, 2011.  - Olivier Corten, Pierre Klein (Hrsg.): The Vienna Conventions on the Law of Treaties. A Commentary. Oxford University Press, Oxford 2011, ISBN 978-0-19-954664-0  - Detaillierte Kommentierung der Depositarartikel unter Einbeziehung der Konvention von 1986 (Verträge mit internationalen Organisationen).

  • United Nations: Treaty Handbook. UN Publications, 2020.  - Praktischer Leitfaden des UN‑Sekretariats zur Hinterlegung multilateraler Verträge; maßgebliche Referenz für formelle Abläufe.

  • Aust, Anthony: Modern Treaty Law and Practice. Cambridge University Press, 2023.  - Fokussiert auf organisatorische Aspekte der Vertragsarbeit; entwickelt Kriterien für „Best Practice“ in Regierungen und internationalen Organisationen.

  • UN Depositary Practice Reports  - Dokumentieren die Rolle schweizerischer Botschaften als Verwahrstellen in Fällen fehlender diplomatischer Anerkennung.

  • UNEP Depositary Notes  - Analysieren die Hinterlegung technischer Anhänge und die Zusammenarbeit mit spezialisierten Notariaten in Umweltabkommen.

  • Commentary on the 1949 Geneva Conventions (IKRK, 2020/2025)  - Bietet tiefe Einblicke in die operative Rolle des Depositars bei der Umsetzung des Schutzes von Kriegsopfern.


Präzedenzfälle:

IGH‑Entscheidungen zur Vertragspraxis =

  • Vorbehalte zu multilateralen Übereinkommen (IGH-Gutachten 1951)|Advisory Opinion (IGH, 1951)  - Grundsatzgutachten des Internationalen Gerichtshofs, in dem die primär administrative Rolle des Depositars beim Umgang mit Vorbehalten klargestellt wurde; insbesondere betonte der IGH, dass der Depositar keine inhaltliche Prüfungskompetenz besitzt, sondern Vorbehalte und Erklärungen grundsätzlich nur entgegennimmt, registriert und weiterleitet. DOI: 10.1093/iclqaj/2.2.183 • Volltext (ICJ): Advisory Opinion 1951

  • Nordsee-Kontinentalschelf-Fälle (1969)  - Der IGH stellte fest, dass Staaten durch ihr Verhalten gegenüber Verträgen, denen sie nicht formell beigetreten sind, rechtlich gebunden sein können, wenn sie durch Acquiescence (stillschweigende Zustimmung) eine bestimmte Praxis anerkennen. Der IGH betonte, dass Staaten durch ihr Verhalten gegenüber offiziell beim Depositar hinterlegten Verträgen rechtlich gebunden sein können. DOI: 10.1093/iclqaj/19.4.757 • Volltext (ICJ): North Sea Continental Shelf Cases

  • Recht des Durchgangs (Portugal gegen Indien)|Portugal gegen Indien (IGH, 1957)  - Grundsatzurteil des Internationalen Gerichtshofs zum völkerrechtlichen Vertragsrecht; der IGH stellte klar, dass die völkerrechtliche Wirkung von Erklärungen und Vertragsakten bereits mit ihrer ordnungsgemäßen Hinterlegung beim Depositar (hier: dem Generalsekretär der Vereinten Nationen) eintritt, unabhängig davon, wann die Hinterlegung den anderen Vertragsstaaten tatsächlich notifiziert oder weitergeleitet wird. (ICJ): https://www.icj-cij.org/case/32 • DOI (Analyse): 10.1093/iclqaj/6.2.320

  • Tempel von Preah Vihear (1962)  - Der IGH wertete die jahrzehntelange Nicht‑Beanstandung einer Grenzkarte durch Thailand als Anerkennung der darin festgelegten Grenze. Ein Depositar, der Kartenmaterial verwahrt und notifiziert, schafft die Grundlage für solche rechtlichen Präklusionen; Schweigen gegenüber der Depositar‑Mitteilung wurde als Anerkennung gewertet. (ICJ): https://www.icj-cij.org/case/45 • DOI (Analyse): 10.1017/S0008197300064530

  • Kasikili/Sedudu Island (Botswana/Namibia)|Kasikili/Sedudu Island (IGH, 1999)  - Urteil des Internationalen Gerichtshofs zur Vertragsauslegung unter besonderer Berücksichtigung des nachfolgenden Verhaltens der Vertragsparteien gegenüber dem Depositar; der IGH stellte klar, dass solches Verhalten ein relevantes Auslegungselement sein kann, sofern es übereinstimmend und eindeutig ist. Der Gerichtshof betonte weiter, dass die Auslegung eines Vertrages maßgeblich durch das nachfolgende Verhalten der Parteien beeinflusst wird. Widerspruchslose Hinnahme von Notifikationen oder fortgesetzte Hinterlegung von Dokumenten beim Depositar gelten als authentische Vertragsinterpretation. (ICJ): https://www.icj-cij.org/case/98 • DOI (Analyse): 10.1017/S0020589300063473

  • Gabčíkovo-Nagymaros-Projekt (1997)  - Der IGH bestätigte die Kontinuität völkerrechtlicher Verpflichtungen trotz politischer Umbrüche. Der Depositar fungiert hierbei als „Hüter der Kontinuität“, da er Originalurkunden und die gesamte Vertragshistorie über Regimewechsel hinweg sichert. (ICJ): https://www.icj-cij.org/case/92 • DOI (Analyse): 10.1017/S0008197300098363

  • Ägäisches Meer (Kontinentalschelf)|Aegean Sea Continental Shelf (1978)  - Der IGH prüfte, ob gemeinsame Kommuniqués als völkerrechtliche Verträge gelten können. Die Rolle des Depositars ist entscheidend: Nimmt er ein Dokument gemäß Art. 80 WÜRV zur Registrierung an, indiziert dies den Vertragswillen der Parteien. (ICJ): https://www.icj-cij.org/case/62 • DOI (Analyse): 10.1017/S0008197300117260


Dritt Depositar
Dispositar

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