Die Hinterlegung nationaler und internationaler Verträge bei einer neutralen dritten Partei stärkt Rechtssicherheit, Transparenz und Vertrauen. Ein Dritt‑Depositar übernimmt Aufgaben wie Verwahrung, Registrierung, Beglaubigung und Mitteilungen an Vertragsparteien. Besonders geeignet bei technischen, sensiblen oder bilateralen Abkommen, wenn keine internationale Organisation verfügbar ist.