Eine Nachtragsurkunde ist ein ergänzendes völkerrechtliches Änderungsinstrument, das bestehende internationale Verträge präzisiert, erweitert oder aktualisiert, ohne einen neuen Vertrag zu schaffen. Sie wirkt ausschließlich zusammen mit dem Ursprungsvertrag und folgt den Regeln des Wiener Übereinkommens. Nachtragsurkunden ermöglichen flexible Anpassungen, Klarstellungen und technische Ergänzungen innerhalb einer fortlaufenden Vertragskette.