Eine Vertragskette umfasst alle späteren Änderungen, Ergänzungen und Nachtragsurkunden, die gemeinsam den aktuellen Vertragsinhalt bilden. Nachtragsurkunden präzisieren oder erweitern bestehende Verträge, ohne einen neuen Vertrag zu schaffen. Sie folgen den Regeln des Wiener Übereinkommens und ermöglichen flexible Anpassungen, Klarstellungen und technische Aktualisierungen im nationalen und internationalen Recht.